Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.3.6. Rechtsanwälte

Die Helfer­industrie macht Werbung für noch mehr Umsatz!

JuristInnen sind ein wichtiger Bestandteil der Scheidungs­industrie. In den Anwaltskanzleien verdienen sie über die Anwaltsgebühren an jeder Scheidung, in der Politik sind sie verantwortlich für die besorgnis­erregend zunehmende Verrechtlichung der Familien und das Familienrecht.

Berücksichtigt man, dass es 1950 12.644 und 2009 150.375 Rechts­anwälte gab und 25 % der Fach­anwalt­schaften im Familienrecht tätig sind, dann arbeiten heute knapp dreimal mehr Anwälte im Familienrecht als es vor 60 Jahren überhaupt Anwälte gegeben hat.


zurückDie Anwaltsschwemme

Eine Ursache für einen ständigen Rechtsmissbrauchs liegt unter anderem darin, dass es 1966 bereits 20.088 Rechts­anwälte in Deutschland gab, 2000 aber schon 104.067.[1] Es dürfte einleuchten, dass fünfmal soviele Rechts­anwälte nicht fünfmal soviel Gerechtigkeit in der Rechtspraxis bedeuten. Um all diesen Rechts­anwälten Betätigungs­möglichkeiten zu verschaffen, muss eben der Anwaltszwang in Bereichen eingeführt werden, wo es zuvor keine Anwaltspflicht gab, das Recht muss verkompliziert werden, damit mehr Bürger auf die Hilfe von Rechts­anwälten angewiesen sind für Probleme, die sie ohne Juristen gar nicht hätten.

„Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund? – Ein guter Anfang!“

Weil auf Gedeih und Verderb am Markt vorbei ausgebildet wird, steigen die Anwaltszahlen ungebremst: 140.000 Anwälte gibt es in Deutschland bereits heute, pro Jahr steigt die Zahl um mindestens 5000 weitere an – in zehn Jahren werden vielleicht 200.000 Anwälte zugelassen sein. Auf diese Weise bildet sich ein anwaltliches Proletariat heran, Anwälte, die dann verstärkt aus eigener Not heraus mit aller Macht Fälle vor Gericht bringen und die Justiz überschwemmen.[2] Und so werden Lebensbereiche verrechtlicht, die zuvor ohne diese Pest ausgekommen sind: Beispiele hierfür sind Internet (Stichpunkt: Abmahnwelle) und die Verrechtlichung der Beziehungen. Der Beruf des Rechts­anwalts ist ein Auffang­becken für Juristen, deren Noten nicht für die (wegen der Anwalts­schwemme) knapp gewordenen Stellen im Öffentlichen Dienst ausreichen. Nur wenige kommen als Anwalt in einer der etablierten Kanzleien unter – alle anderen bleibt nur eine eigene Kanzlei aufmachen mit jährlichen Kosten um die 85.000 Euro. Erwirtschaftet werden muss das von den Klienten. Und da niemand freiwillig sein Geld zu den Anwälten trägt, müssen mit „intelligenten Mitteln“ Klienten gewonnen werden. Unter anderem haben Rechts­anwälte Internetnutzer und Ehemänner im Visier. Und so werden Internet und Familien zum „Rechts­anwalts­versorgungs­werk“.[3][4]

2009 waren etwa 146.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Zahl der Sorge- und Umgangs­rechts­verfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern steigt deutlich. 2010 gab es laut Statistischem Bundesamt 122.177 Verfahren zum Sorgerecht (2007: 85.552). Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53.611 Verfahren verhandelt (2007: 38.697).[5] Der Leser kann selbst entscheiden, ob das eine mit dem anderen zusammenhängt und wer davon profitiert, die Familie oder die Anwälte.

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte sagt über die Berufs­aus­übung der Rechts­anwälte aus:

§ 1 BORA
Freiheit der Advokatur
(1) Der Rechts­anwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufs­ordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechts­anwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechts­an­gelegen­heiten hat der Rechts­anwalt seine Mandanten vor Rechts­verlusten zu schützen, rechts­gestaltend, konflikt­vermeidend und streit­schlichtend zu begleiten, vor Fehl­ent­scheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungs­widrige Beeinträchtigung und staatliche Macht­über­schreitung zu sichern. [6]

Wenn in der Berufsordnung der Rechts­anwälte der Anspruch erhoben wird, die Tätigkeit des Rechts­anwalt diene der „Verwirklichung des Rechtsstaats“ und durch den Rechts­anwalt würde die „Teilhabe des Bürgers am Recht“ gewährleistet, dann ist daran zu erinnern, dass in der Rechts­wirklich­keit Rechts­anwälte den „besonderen Schutz der Ehe und Familie durch die staatliche Gemeinschaft“ nach Art. 6 Abs. 1 GG unterlaufen. Die meisten Scheidungs­betroffenen dürften die Erfahrung gemacht haben, dass Rechts­anwälte in Scheidungs­sachen ganz und gar nicht „konflikt­vermeidend“ und „streit­schlichtend“ handeln, sondern nicht selten Urheber für Konflikt­verschärfung und Eskalation sind. Der Rechts­anwalt sichert im Scheidungs­verfahren den Bürger (seinen Mandanten) eben nicht vor staatlicher Macht­über­schreitung (Aufhebung der familiären Autonomie durch staatlichen Zugriff auf die Privatsphäre), sondern agiert vielmehr als Erfüllungs­gehilfe des Staates.

zurückDas Anwalt-Anwalt-Verhältnis

Die Rechts­anwälte beraten ihre Mandanten in einer Weise, die vor allem dazu dient, ihren eigenen Gewinn zu maximieren. Wie weit die Kultur der juristische Abzocke der Recht-Suchenden (also der Mandanten) geht, zeigt ein Fall in Landshut. Rechts­anwälte haben eine Familie in einer Erb­aus­ein­ander­setzung in 34 (sic!) Verfahren getrieben, bis die Angelegenheit in einem Blutbad eskalierte.[7] Landshuts Polizei­sprecher Leonhard Mayer erklärte dazu, „Diese Amoklage hat sich aus heiterem Himmel ergeben.“ [8] Natürlich! Das Rechts­dienst­leistungs­gesetz hindert Ehren­amtliche daran, den Streitparteien die Augen zu öffnen. Dies verdanken wir Adolf Hitlers Rechts­beratungs­gesetz, das den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen darf. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechts­angelegen­heiten befugt. Die National­sozialisten beabsichtigten im Dezember 1935 mit der Einführung des „Gesetzes zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiete der Rechts­beratung“ die ab 1933 aus der Rechts­anwalt­schaft aus­geschlossenen jüdischen Rechts­anwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechts­beratung auszuweichen. Heute sind beispielsweise Vätervereine die Juden, die davon abgehalten werden, trennungs­geschädigte Männer zu beraten.

Anwälte klopfen sich nicht gegenseitig auf die Finger. In der Grundfibel der Anwälte spricht man von einem gegenseitigen harmonischen Ton, der mit Respekt vor einander geprägt sein soll. Betroffene können zwar durchaus erleben, wie „ihr“ Anwalt über die Gegenseite und deren Mandanten herzieht, über den Richter, die gegnerische Anwältin, über den Gutachter und so weiter. Diese Show-Einlage ist aber im Preis inbegriffen, der Mandant würde sich allerdings sehr wundern, wenn er seinen Anwalt beim Gespräch mit „Kollegen“ belauschen könnte: „Herr Kollege, wie geht es Ihnen denn heute, wie war Ihr Urlaub …“, Anbiederung von Berater zu Berater. Peter Strawanza konnte auf dem Gerichtsflur des Landgerichts München II hören, wie ein Anwalt zum anderen sagte: „Ich denke, wir können nun aufhören, der xy [Name des armen Teufels] ist komplett platt, da ist nichts mehr zu holen!“ [9] Er ist nämlich weniger „Ihr“ Anwalt, als Sie „seine“ Einnahme­quelle sind. Und vergessen Sie bitte nicht seine Berufs­kollegen im Bundestag, die Gesetze verabschieden, mit denen „ihr“ Anwalt „sein“ Brot verdient. Juristen in Familien­rechts­sachen zu beauftragen ist eine Form der Geldvernichtung.

Bei Sorgerechts- und Umgangs­verfahren kann der Streitwert aber auch so niedrig sei, dass die Advokaten gar keine Lust haben, Sie zu vertreten. Nicht selten weigern sich Anwälte, Ihren Fall zu übernehmen, wenn sie zuviel Schreibarbeit wittern oder erkennen, dass der Aufwand zu hoch oder die Lage zu verzwickt ist. Oft ist es besser, sich selbst in die Materie einzuarbeiten und Anwalt in eigener Sache zu werden. Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, Prozess­kosten­hilfe zu bekommen, dann nehmen Sie sich halt einen Anwalt, denn der kostet Sie ja nichts und die Staatskasse zahlt für Sie.

In Unter­halts­verfahren sieht die Praxis meistens so aus, dass der Exmann bei einem mittlerem Einkommen sowieso zum Mangelfall wird und ihm im besten Fall 900,- bis 1.000,- € verbleiben. Der Standardspruch vieler Anwälte, dass es nicht so schlimm kommen werde, ist eine dreiste Lüge. Es wird schlimmer kommen als man sich vorstellen kann und das ist auch gut so, denn so besteht von Anfang an keine Hoffnung auf ein gutes Ende und der Exmann muss sich auch keinen Illusionen hingeben: Das ganze Geld geht zur armen Exfrau, angeblich zum Wohle des Kindes.[10] Aber auch einer Exfrau erzählen Anwälte nicht die Wahrheit. Sie rechnen unrealistisch die Beträge hoch, welche die Unter­halts­berechtigte in spe theoretisch zu erwarten hat, um sie in die Konfrontation und in den Prozess zu treiben. Erst später, wenn der Anwalt längst sein Honorar saldiert hat, kommt das harte Aufschlagen auf dem Boden der Realität auch für die Frau. Nämlich wenn sich herausstellt, dass sich die erhofften Unter­halts­ansprüche mangels finanzieller Leistungskraft des Zahlesels gar nicht durchsetzen lassen. Dann wird zwar laut gejammert, weil ER nicht oder nicht genug zahlt, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass viele Exmänner zum Mangelfall werden.

Dann jedoch ist das Tischtuch längst zerschnitten und die Familie unwiderbringlich zerstört. Das stört den Anwalt aber nicht mehr, weil er sich dem nächsten zahlenden Mandanten zuwendet.

§ 266 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur dem Zweck haben, einem anderen Schaden zuzufügen. Danach hätten die Richter in dem oben zitierten Fall in Landshut schon nach dem 2. oder 3. Verfahren Schluss machen müssen. Haben sie aber nicht. Und die Rechts­anwälte könnten in einem so genannten „Schieds­richter­lichen Verfahren“ [11] selbst Schiedsrichter werden können und den Streit­parteien einen teuren Gang vor die Gerichte ersparen. Das tun sie aber auch nicht. Der Überlebens­druck von immer mehr Anwälten, die Geld verdienen müssen, führt nämlich dazu, dass diese sich durch immer kompliziertere Gesetze immer mehr Prozesse sichern müssen, um unter dem Schutz des Anwaltszwanges die Mandanten zu Prozesse drängen können, statt zu ein­vernehmlichen Lösungen zu raten. Leider ist niemand da, der den Menschen die Augen öffnen kann. Daher fallen sie auf die wortgewaltige – aber nur in der Kanzlei, vor Gericht stehen sie wie Salzsäulen da – Anwälte, die ihnen weismachen, dass es besser wäre, wenn man Klage einreicht und einen Prozess führt.[12]

Und so ruinieren diese Zustände – der Zwang, nur Anwälte mit der Klärung von Aus­einander­setzungen zu betrauen – unsere Familien. Die Kinder, die dabei auf der Strecke bleiben, sind vielfach betroffen. Sie sind in einer Gesellschaft aufgewachsen, in der sie lernten, dass man durch einen Anwalt und mit der Hilfe des Gerichts, den Vater oder die Mutter erfolgreich aus der Familie kicken kann. Oft passiert so etwas durch Lügen. Diese Kinder lernen also, dass Lüge besser ist als Wahrheit, dass Egoismus besser ist als Altruismus. Und wenn diese Kinder im Erwachsenen­alter kommen werden sie zum Kanonen­futter für die nächste Generation Anwälte. Wenn es so weiter geht wie bisher, so wird die Ver­recht­lichung der Gesellschaft so weit gehen, dass ein sorge­berechtigter Vater das Windel­wechseln seines Kindes bei Gericht beantragen muss![12]

zurückDer Rechtsanwalt und die Familie

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG muss Fiktion bleiben, weil mit der rechtlichen Abschaffung des Familien­ober­haupts niemand mehr im Namen der Familie sprechen kann. Die kopf- und damit führungslos gemachte Familie hat keinen Sprecher mehr, sie tritt weder als Partei noch als schützenswertes Gut in irgendeiner Weise in Erscheinung. Die Ehepartner können nur noch als Partei in eigener Sache auftreten.[13] An die Stelle der Familie als schützenswertes Gut wurde das Konstrukt Kindeswohl gesetzt, wobei das „Wohl des Kindes“ in der Regel mit den egoistischen Zielen der scheidungs­willigen Ehefrau in Deckung gebracht wird.

„Man bediene sich keines Juristen für Dinge, die schleunigst und einfach behandelt werden sollen. Juristen kleben am Buchstaben. Juristischer Wille ist oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt.“ [14]

Der Jurist Joachim Wiesner weist auf die rechtliche Situation der Anwälte im Scheidungs­verfahren hin, dass ihnen gegenüber einer ehemüden und rechtlichen Rat suchenden Ehefrau rechts­tatsächlich gar keine andere Möglichkeit bleibt, als sie über das Bestehen der einschlägigen Rechts­vor­schriften und damit zugleich über die darin verborgenen Chancen zu informieren, also die künftige Mandantin auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass durch eine eigenständige Herbei­führung der Trennung und durch aktive Kindes-„Verbringung“ (wie es verniedlichend zuweilen heißt) Unter­halts­an­sprüche bewirkt werden würden. Zumindest bei einigem Nachfragen muss dann jede Mandantin zu der Schluss­folgerung gelangen, dass eine Ehefrau klug tut, es eben so anzustellen, wie es hier skizziert ist.
Zugleich wächst mit dieser Beratungspraxis das Vertrauen in die Qualität des Anwalts, hat er doch – ganz plausibel – dargetan, wie sehr er die Interessen einer hilfe­suchenden Ehefrau zu verstehen und gewiss sie auch künftig wahrzunehmen wisse.[15]

Der Rechts­anwalt verhält sich im familien­gericht­lichen Verfahren etwa so wie der Panzer­kommandant auf dem „Platz des Himmlischen Friedens“:

„Schade und Schmidt zeichnen über die Beteiligung von Rechts­anwälten in streitigen Sorge­rechts­verfahren ein überaus düsteres Bild. Da ist die Rede von negativem Einfluss der Rechts­anwälte, von deren fehlender fach­psychologischer Kompetenz, von der auf den eigenen Mandanten bezogenen, also einseitigen Sichtweise, von Schwarz­malerei, die eine enorme Feind­seligkeit des Klimas schaffe, von persönlicher Herabsetzung, Beleidigung und uneingeschränkter Abqualifizierung des Prozess­gegners, von Lügen und Gemeinheiten in Schrift­sätzen bis hin zur Politik der verbrannten Erde. Wer diese Ausführungen liest und für bare Münze nimmt, muss sich tatsächlich fragen, was Rechts­anwälte in streitigen Sorge­rechts­verfahren eigentlich zu suchen haben.“ [16]

Juristen in der Familienpolitik[17]

Feministischer Juristinnenverband[18]

zurückDer Rechtsstaat als Bauerntheater

Der durchschnittliche Bürger wird auch durch die vielen Gerichts­sendungen im Fernsehen völlig verdummt. Dort kämpfen Anwälte aufopferungsvoll für ihre Mandanten und Richter sind aufrichtig mit der Wahrheitssuche beschäftigt. Der Realität ist meist eine andere. Meist telefonieren Richter und ihr Anwalt vor einer Verhandlung miteinander. Hier werden die Fäden gezogen und bereits im Vorfeld ausgehandelt, was man mit Ihnen am nächsten Tag anstellen wird. Für Sie wird nur noch ein kleines „Bauern­theater“ aufgeführt. Und Sie denken, es ginge um Gerechtigkeit und faire Verhandlung.[9]

Während Sie noch ihre mitgebrachten Aktenordner sortieren, sind Anwalt und Richter gedanklich schon bei der nächsten Pause oder nächsten Verfahren. Man kennt sich bei Gericht, man hat oft jahrelang miteinander zu tun. Sie hingegen sind nur ein durchlaufender Posten in diesem Geschäft unter Juristen.

Es geht um Persönlichkeiten, Rivalitäten und dem vorgegebenen Zahnräderwerk des Staates. Die Rädchen dieses Staats­betriebs müssen laufen und dabei ist es nun wirklich unerheblich, ob Sie Ihr Sorgerecht verlieren oder nicht, wie häufig Sie Umgang mit Ihrem Kind bekommen und ob Sie den ausgeurteilten Unterhalt überhaupt zahlen können. Denken Sie in großen Zusammen­hängen: Was für eine Rolle zählt in diesem System ein Mensch, was Ihre kleine Klage auf persönliches Recht?

Sinnlose Kriege werden geführt mit hundert­tausenden Opfern unter Zivilisten und tausenden Opfern unter Soldaten und er geht weiter. Täglich sterben Menschen, die nichts für den Krieg können und ihn nie wollten. Sie werden nicht gefragt. Und auch Sie sind ein kleines Rädchen in diesem Getriebe. Sehr viel Sand wäre nötig, um diesen Motor zu bremsen oder gar zu stoppen. Das ist nicht in Sicht. Der lesbische Feminismus hat die Mütter juristisch zu stark gemacht. Allein­erziehende Mütter sind „Tabubereich“ und unantastbar seitens der Justiz. Ein Beleg dafür ist, dass in strittigen Sorge­rechts­verfahren zu 97 % die Kinder den Müttern zugesprochen werden und nicht den Vätern.[9]

Dies wäre nicht so, wenn es im Familienrecht rechts­staatlich und fair zuginge. So, wie die Dinge liegen, können Väter auf einen Sorge­rechts­prozess getrost verzichten und dem Richter empfehlen, „nach Belieben“ zu urteilen. Es würde am Ergebnis nichts ändern.

zurückDer Rechtsanwalt und die HelferInnenindustrie

Rechts­anwälte sind häufig „familien­politisch unterwegs“ [19] und auf jeden Fall als Teil der HelferInnen­industrie zu betrachten, weil sie beruflich davon leben, dass Familien rechtlich ausein­ander­genommen werden. Manche Anwältinnen erarbeiten sich einen eisernen Ruf als feministische Anwältin, indem sie skrupellos gegen Männer vorgehen. Frauen­häuser und Frauen­beratungs­stellen fungieren als Akquisitions­büros für diese Anwältinnen, die sich im anwaltlichen Berufs­leben auf scheidungs­willige Frauen spezialisiert haben, die Vätern die Kinder wegnehmen, Männer finanziell ausbluten lassen und anschließend (nicht selten als psychisches Wrack) entsorgen.

Für einen Mann ist es wesentlich schwieriger, einen passenden Anwalt für die Wahrnehmung seiner Interessen in Familien­angelegen­heiten zu finden. Es gibt in der Väterszene ohnehin nur ganz wenige Anwälte, die sich einen hervor­ragenden Namen gemacht haben und sich der Nöte und Sorgen von Vätern annehmen.[9] Trennungs­väter sind zudem eine unbeliebte Klientel. Die Erfolgs­aus­sichten ihrer Verfahren sind traditionell gering, werden schlecht bezahlt, sind aber arbeits­auf­wendig – im Gegensatz zur Vertretung von Müttern, die Dank der einseitigen Recht­sprechung viel häufiger erfolgreiche Selbstläufer sind.[20]

  • Spezlwirtschaft: Ein Rechts­anwalt aus der Stadt, wo das mit dem Fall befasste Familien­gericht residiert, taugt nichts. Es kommt dabei bestenfalls die übliche harmonische „Spezl­wirtschaft“ raus. Denn ein orts­ansässiger Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammen­arbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzen Sie. Ihretwegen kriegen die sich bestimmt nicht in die Wolle, selbst wenn es höchst­brisant um Ihre Kinder geht, die Sie seit Jahren nicht gesehen haben. Bis Sie überhaupt merken, wie der Hase läuft, haben die beiden Anwälte – der gegnerische und Ihrer – und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch Ihre Abrechnung oder Regelung sein wird. Im Gerichts­saal wird nur noch ein halbstündiger Komödien­stadel gegeben, weil Sie den selbst bezahlt haben.[9]
  • Stunde der Wahrheit? Väter glauben oft fälschlich, wenn sie erst zum Richter vorgedrungen sind und er ihnen Gehör schenkt, das wäre die Stunde der Wahrheit. Dem ist leider nicht so, und der Lernprozess ist schmerzhaft. Viele Männer verlieren so erst ihre Ehefrau, dann ihre Kinder und zum Schluss den Glauben an den Rechtsstaat. Wer im Gerichts­saal mit all seinen Akten­ordnern aufkreuzt, damit er ja alle Munition dabei hat, macht sich nur lächerlich. Die Schlacht ist dann längst geschlagen.
  • Geldgeil und arbeitsfaul: Viele Rechts­anwälte klinken sich aus oder nehmen ein Mandat gar nicht erst an, wenn sie merkten, dass die Angelegenheit zu verzwickt ist, der Aufwand zu groß ist oder zu viel Schreibarbeit droht. Es gibt Rechts­anwälte, die ausschließlich Mandanten aufnehmen, wo die Scheidung noch bevorsteht. Die haben schlichtweg keine Lust, beispielsweise mit einer aufwendigen Unter­halts­berechnung wenig Geld zu verdienen. Richtiges Geld wird mit Scheidung und den Folgemaßnahmen verdient, nicht aber mit einem Umgangsantrag oder einer Abänderungsklage. Dafür ist der Streitwert zu gering, als dass es sich für „gute“ Anwälte lohnen würde, dafür tätig zu werden.[9]

Rechts­anwälte sind neben radikal­feministischen Frauen­haus­betreiberinnen die größte Bedrohung für eine bestehende Ehe. Mal ernsthaft, welcher Anwalt wird eine Frau bei einem Erstgespräch davon abraten, sich scheiden zu lassen? Der Inhaber einer Werbeagentur möchte schließlich einen Neukunden auch nicht nur einmalig beraten, sondern für Jahre als Kunden gewinnen. Eine Frau, die ihren Ehemann überdrüssig ist, lässt sich von einem Anwalt beraten. Der rechnet ihr vor, wie lange sie Geld vom Exmann bekommen und wie hoch der Zugewinn ausfallen wird. Die Zahlen sind zwar getürkt und hypothetisch nach oben gerechnet, aber das merkt die scheidungs­willige Frau aber erst, wenn es zu spät ist. Der Anwalt wird der Frau zunächst in allen Farben schildern, was ihr alles zusteht und leuchtende Dollar­zeichen in ihre Augen zaubern. Der Versuchung, den undankbaren Nochehemann nun richtig abzocken zu können, können nur wenige Frauen widerstehen.[9]

zurückDie Alternative zum Anwalt

Geldgierige Anwälte sorgen für hohe Streitwerte, verlangen Vorauszahlung und wollen über die Einkommens­situation des Mandanten frühzeitig im Bilde sein. Aber es gibt Alternativen. Immer mehr Männer verzichten ganz auf einen Anwalt, vor allem in Sorgerechts- und Umgangs­verfahren. Die Ergebnisse sind nicht unbedingt schlechter als mit Anwalt. Wer sich gut in die Materie einarbeitet, in Sprache und schriftlichem Ausdruck den Gerichtsgepflogenheiten entsprechen kann, wird sich auch ohne Anwalt gut halten können. In den Gerichts­saal kann man statt einem Anwalt auch einen Beistand nach § 12 FamFG mitnehmen. Leider wurden Beistände zugunsten von Anwälten weitgehend ausgeschlossen. Antragstexte kann jeder Bürger kostenlos über die Rechts­antrags­stelle formulieren lassen, die jedes Amtsgericht besitzt. Dort findet auch eine Anfangsberatung über den Antrag und Verfahrens­kostenhilfe statt. Stößt man auf unerwartete Schwierigkeiten, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.[20]

Die beste Alternative von allen ist natürlich, Juristen und Gerichte in Familien­angelegen­heiten ganz und gar zu meiden. Bauen Sie lieber ein Netzwerk bestehend aus Familienangehörigen und Freunden auf, die bereit und fähig sind, bei familiaren Konfliktfällen zu vermitteln.

zurückDer Handlungs­hinter­grund von Anwälten

Damit man versteht, was ein Rechts­anwalt tut, muss man seinen Handlungs­hinter­grund kennen. Zunächst hat der Rechts­anwalt wie der Richter Jura studiert und er wird es sich nicht mit dem Richter verscherzen, mit dem er es dreimal die Woche zu tun hat. Der Anwalt verdient seine Brötchen genauso wie die Kassiererin, die an dem Barkode an der Ware auch nichts ändern kann. Und so arbeitet der Anwalt sich an den vorgegebenen Rechts­vor­schriften entlang. Dass das deutsche Familienrecht familien­zerstörender Wahnsinn ist, diese Frage stellt sich für ihn nicht. Systemfragen zu stellen hat er nicht gelernt.

Um den Handlungs­hinter­grund zu verstehen, sollten Sie unbedingt die Abschnitte „Der Rechts­bruch wird gesichert“ und „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat“ lesen. „Im Sozial- und Rechtsstaat ist das Familienrecht zum Auslöser und das Sozial­hilfe­recht zum Zwischen­finanzierungs-Instrument für Ehezerstörungen geworden.“ [21] Der Anwalt der Frau wird raten: „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ [21] Rechtstatsächlich bleibt den Anwälten gegenüber einer ehemüden und rechtlichen Rat suchenden Ehefrau gar keine andere Möglichkeit, als sie über das Bestehen der einschlägigen Rechtsvorschriften und damit zugleich über die darin verborgenen Chancen zu informieren, also die künftige Mandantin auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass durch eine eigenständige Herbeiführung der Trennung und durch aktive Kindes-„Verbringung“ Unter­halts­ansprüche bewirkt werden würden.[21] Die anwaltliche Berufsordnung verpflichtet ihn dazu. Er kann diese Handlungs­schiene also nicht verlassen.

Familienanwalt Bernhard Theissen über Strategien, mit denen Mütter im Umgangs­rechts­streit vertreten werden:

„Ziel war zu erreichen, dass der Vater die Kinder entweder gar nicht sieht oder das auf ein Minimum beschränkt wird. Und nachdem ich genau so wenig wie die anderen Kollegen und die Familien­richter irgendeine Ausbildung zu der Frage hatte, was macht das eigentlich mit Kindern, wenn die ein Elternteil über lange Zeit nicht sehen, bin ich der Meinung gewesen, ja, das ist doch OK, die Mutter kann die Kind gut versorgen, die hat eine gute Beziehung, das wird für die Kinder schon besser sein, wenn die nicht den ganzen Stress dort mitbekommen. Und habe dann die Verfahren auch so betrieben und den Mandantinnen konnte ich regelmäßig sagen: ‚Sie brauchen sich gar keine Sorgen zu machen, wir spielen auf Zeit. Sie schaffen Fakten, Sie ziehen aus, Sie holen die Kinder mit und dann tut sich erstmal gar nichts. Dann soll er doch mal kommen, soll er doch mal Anträge stellen.‘ Das dauert, das hat immer lange gedauert. Bei vielen Gerichten dauert es heute noch lange. Es ist überhaupt Seltenheit, dass man in diesen Verfahren den ersten Termin nach vier, fünf, sechs Monaten bekommt.“ [22]

Auf diesem Hintergrund spielt sich die tausendfache Familien­zerstörung in Deutschland ab. Bei einen familien­zerstörenden Familienrecht ist der Rechtsweg nicht zum Schutz der Familie geeignet. Mehr noch, das Beschreiten des Rechtsweges öffnet dem Staat erst die Einfallstore, für das zerstörerische Werk. Das wird Ihnen aber kein Rechts­anwalt sagen, dass sie ihn meiden sollen, wenn Ihnen die Familie lieb und teuer ist. Frauen fällt es meist noch schwerer zu widerstehen, werden sie doch von feministischen Beraterinnen quasi zum Anwalt getrieben und mit der Prozess­kosten­hilfe vom Staat liegt die Hemmschwelle noch niedriger: Es kostet (der Frau) ja nichts.

Systematisch lässt sich auf rechtlichem Wege (für den Mann meist) nichts gewinnen, mit geschickter Taktik, klugem Vorgehen und guter Vorbereitung allenfalls Schadens­begrenzung betreiben. Das Familienrecht ist sehr weit davon entfernt, Ehe und Familie zu schützen, wie vom Grundgesetz in Artikel 6 Absatz 1 gefordert. Vielmehr ist das Familienrecht eine der größten Bedrohungen für die Familien. Joachim Wiesner kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass im Famlienrecht sich der Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat entwickelt hat.





[1] Zwischen 1952 (14.976) und 2009 (150.375) liegt sogar eine Verzehnfachung der zugelassenen Rechts­anwälte. „Zahl der zugelassenen Rechts­anwälte in Deutschland“, Quelle: Statistik der Bundes­rechts­anwalts­kammer; Übersicht, Grafik: PDF-Dokument, Tabelle: PDF-Dokument
[2] Der sächsische Justizminister und frühere Richterbund-Vorsitzende Geert Mackenroth (CDU) über den Reformstau in der Rechtspolitik, in: Justizreform: Dann kippt das System, Spiegel am 29. Mai 2006
[3] Abmahner und Absahner: Anwälte packen aus, Heise am 20. April 2005
[4] Bittere Einkommensentwicklung für viele Anwälte, Jurablogs am 12. April 2007
[5] Rechte von Männern: „Als Vater ist man machtlos“, Westdeutsche Zeitung am 19. Dezember 2011
[6] Berufsordnung der Rechts­anwälte (BORA)
[7] Amoklauf im Landgericht Landshut – jetzt spricht die Frau des Täters: Und plötzlich ist dein Mann ein Mörder, Bild-Zeitung am 18. April 2009
[8] Amoklauf Landshut: Streit ums Erbe war das Motiv, Bild-Zeitung am 7. April 2009
[9] Peter Strawanza: „Ware Kind. Wie man in Deutschland Kinder enteignet und die Scheidungsmafia Milliardengewinne abzockt.“, Selbstverlag 2008, ISBN 3-00-024255-4 a) S. 67 b) S. 65 c) S. 65 d) S. 51f., 58 e) S. 58 f) S. 63, 70f. g) S. 69
[10] Die Einstweilige Anordnung – der erste Todesstoß im Unterhaltsrecht, Leutnant Dino am 7. November 2010
[11] Juristischer Informationsdienst: Buch 10, ZPO
[12] a b WGvdL-Forum: Michael Baleanu am 28. Juni 2010, 7:35
[13] Damit ist die Familie als handlungs­fähige Institution und gesell­schaft­liche Realität erledigt. Seitdem können Politiker den Begriff Familie mit beliebigen Inhalten füllen, ohne dass das eine gesell­schaft­liche Relevanz hätte. Denn Männer, Frauen und Kinder, die „aus einem Kühlschrank essen“, sind genauso wenig eine Familie, wie elf Fußballspieler keine Mannschaft sind, die ohne Trainer und Spielführer planlos auf dem Rasen herumkicken. Die verbleibende Konkursmasse nennt man euphemistisch „Patchwork family“, die man mit ähnlich salbungsvollen Worten unter das Volk bringt wie Lehmann Brothers seine Schrottzertifikate. Eine Familie ohne Familien­ober­haupt ist wie eine GmbH ohne Geschäftsführer nur ein Namensschild an der Haustür. Juristisch gesehen ist nichts mehr da, was nach Art. 6 Abs. 1 GG „geschützt“ werden könnte. Was bleibt sind die Illusionen derer, die Familien­politik und Familienrecht in Deutschland immer noch nicht verstanden haben. Bei den Lehman-Zertifikaten sind die Illusionen schon geplatzt.
[14] Adolph Freiherr von Knigge, 1752-1796, zitiert vom Präsidenten des Ober­verwaltungs­gerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer
[15] Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985, Abschnitt: Die Justiz­maschinerie wird in Gang gesetzt
[16] Frank Zillich: „Rechts­anwälte in streitigen Sorge­rechts­verfahren – geldgierig, kontraproduktive Hemmschuhe?“, Eine Stellungnahme zu Schade/Schmidt in FamRZ 1991, 649; zitiert in: „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“, 1992, Heft 5, S. 509 ( Online)
[17] „Wie Juristen Flüsse bergauf fließen lassen – Die Sprache der Familien­politik“, Wenn Begriffe das Begreifen verhindern, Interview mit Jürgen Borchert auf dem Familienkongress 2006
[18] Wikipedia: Deutscher Juristinnenbund
[19] TrennungsFAQ-Forum: Informativ ist der Gesprächsfaden mit einer Rechts­anwältin mit „frauenpolitischer“ Orientierung, die sich zum Sorgerecht äußert.
[20] a b TrennungsFAQ: Wie finde ich einen guten Anwalt?
[21] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 HTML-Dokument HTML-Dokument Word-Dokument a) S. 9, b) S. 1, c) S. 5
[22] YouTube: „Kein Kinderspiel. Konfliktschlichtung im Elternstreit.“, ab 4:50 Min. Audio-Dokument