Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.4.10. Kommentare zum Unterhaltsrecht

Juristen kommentieren das Unterhaltsrecht:

„Der Unterhalt soll Ihr Gehalt ersetzen. […] steht Ihnen dieser Anspruch zu, ohne dass dafür eine besondere Begründung notwendig ist.“ [1]

Der Unterhalt ersetzt also das Gehalt, eine interessante Rechts­auffassung. Ansprüche ohne jede Begründung, was will Frau mehr? Soviele Rechte haben nicht einmal verheiratete Ehefrauen, die ihren Ehemännern Rechenschaft für getätigte Geldausgaben geben müssen. Allein­erziehende Frauen sind wie Königinnen, sie arbeiten nicht und empfangen Unterhalt wie ein feudales Privileg „von Gottes Gnaden“.

„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ [2]

Diesen rechtlichen Rat gaben Tausende von Rechts­anwältInnen scheidungs­willigen Frauen seit der Scheidungsreform von 1976. Das erklärt auch, warum der „Kampf ums Kind“ so immens wichtig ist.


Frauen kommentieren das Unterhaltsrecht

Ich will nur das, was mir zusteht, und wenn das Gericht der Meinung ist, dass ich das zu bekommen habe, dann ist das so.

Wenn sogar der Richterin egal war, wie mein Ex seinen Lebensunterhalt bestreitet, wieso soll ich mir dann darüber Gedanken machen??? Das ist mein Ex, also wir haben uns getrennt.

Außerdem wollte ich ihm eins auswischen, weil wir bei der Trennung gestritten haben und ich einen neuen Freund habe. Ich habe das deswegen auch als störend empfunden, dass er dauernd unsere Tochter besuchen möchte, das darf er jetzt, seit er halt keine Wohnung mehr hat, eh nicht mehr.

Also bitte, nicht auf mich losgehen, ich habe die Gesetze nicht gemacht.“

Anja : ( 2009-02-24 10:40:26 / 1734239 )

„Ich verstehe eure Reaktion nicht, das Jugendamt und auch die Richterin haben mir gesagt, dass ich da überhaupt kein schlechtes Gewissen haben soll, weil es schließlich um unser Kind geht und es da absolut uninteressant sei, wie mein Ex mit seinem Geld auskommt.

Ich meine, da kann ich ja nichts dafür, dass die Firma in der er arbeitete in Konkurs geht, und unsere Tochter genauso wenig. Die Richterin hat auch gesagt, dass es die Aufgabe von meinem Ex ist, alles nur Erdenkliche zu unternehmen, dass es mir und meiner Tochter gut geht, dass das seine Pflicht ist.“

Anja : ( 2009-02-24 13:07:35 / 1734376 )

„Also, mich als Schlampe zu bezeichnen ist ja wohl schon eine Frechheit. Ich habe, als ich meinen neuen Freund kennengelernt hatte, ihm das sofort gesagt. Und es gab dann richtig Streit, weil er nicht aus der Wohnung ausziehen wollte, das einfach unnötig lange heraus­gezögert hatte. Da kann man mir doch nicht übel nehmen, dass ich alles, was gesetzlich möglich ist, ausschöpfe, geht ja schließlich auch um unsere Tochter.“

Anja : ( 2009-02-24 13:28:40 / 1734411 )

Es ist für eine Frau immer besser das Kind nicht von dem Mann zu haben, mit dem man zusammenlebt. Geld wächst ja nicht auf Bäumen, und deswegen ist es ja auch sinnvoll, dass man seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Für die neue Familie ist es ein riesengroßer Vorteil von einem Dritten finanziell unterstützt zu werden.

Nachteil hat eigentlich nur der, der das Kind gezeugt hat, wir als neue Familie können uns aber wesentlich mehr leisten, deswegen macht das Gesetz ja auch so viel Sinn.“

Sabi27 : ( 2009-02-24 13:55:53 / 1734441 )

Eine (wahre) Geschichte einer allein­erziehenden deutschen Mutter geht so: (Kommentare kursiv)

Auf ihrem „Weg auf der Suche nach Liebe“ bekommt sie vier Kinder von drei verschiedenen Vätern. Sie beschwert sich über die „Herren Väter“, die sich im „deutschen Sozialnetz ausruhen“. Ihr erstes Kind bekommt sie „bewusst gewollt“ gegen den Willen eines Mannes, der schon vier Kinder hat. Wenn ein Mann schon vier Kinder unterhalten muss, ist es nachvollziehbar, wenn er sich kein fünftes Kind wünscht. Warum die Frau gerade von diesem Mann ein Kind wollte, ist hingegen schwer nachvollziehbar. Trotzdem wundert diese Frau sich, warum Männer sich „offiziell arbeitslos melden“ und „schwarz arbeiten“. Und sie bekommt noch ein weites Kind aus „einer zufälligen Affäre mit einem verheirateten Freund, der schon ein außer­eheliches Kind hat.

„Heute stehe ich hier, im europäischen Ausland, und kämpfe über die Grenzen hinweg mit den deutschen Vätern, die in Deutschland leben, damit diese irgendwann einmal in angemessener Weise ihrer Verantwortung für ihre Kinder nachkommen. (Ich habe sie schließlich nicht alleine gemacht!)“ Nee, nicht alleine gemacht, aber alleine gewollt! 😉 So klingt es, wenn Frauen über Verantwortung reden: Unbedingt Kinder haben wollen von Männern, die schon genug Kinder haben und dann über Verantwortung anderer reden. Eines möchte sie allen Vätern noch raten: „Kämpft nicht um Eure Rechte an Euren Kindern, sondern kämpft um das Wohl Eurer Kinder, dann bekommt ihr die Rechte von ganz alleine.“ Es ist ja auch so einfach für Väter in Deutschland, sich um Kinder zu kümmern, die bei ihrer Mutter irgendwo im europäischen Ausland sind.
Drei Väter sollen quer durch Europa reisen, damit eine Mutter zufrieden ist. Weibliche Logik. Trennungs­väter haben in der Regel keine Zeit für Auslandsreisen.


Und sie weiß: „Bringst Du Deine Ex in finanzielle Schwierigkeiten, bringst Du automatisch auch Dein Kind in Schwierigkeiten.“
Eine Mutter weiß natürlich immer, was gut für das Wohl des Kindes ist: Meist ist es eben das, was auch für sie selbst gut ist. 😉
Und: „Denn ein Recht muss man sich schon verdienen, indem man zunächst einmal seine Pflichten erfüllt.“

Ein Recht muss ein Mann sich also erst verdienen? Soso, dann fragt man sich doch, womit eine Frau sich das „Recht auf Unterhalt“ durch einen Mann „verdient“? Man sieht an diesem Beitrag sehr schön, wie Frauen denken: Ihre Rechte halten sie für selbst­ver­ständ­lich, Männer hingegen müssen ihre Rechte erst verdienen.

Julia : ( 2009-08-20 12:11 / 8 )

Unterhaltszahler kommentieren das Unterhaltsrecht

Eine nicht repräsentative Auswahl:

„Das Anziehen der Daumen­schrauben bis zum Gehtnichtmehr ist wünschenswert. Erst nach Überschreiten dieses Ereignis­horizontes fände sich im Obrigkeits­kadaver­staat BRD einer bereit, den Politfotzen am BGH die Hanfkrawatte zu binden.
Es wird nicht anders gehen.“
(WGvdL-Forum)

„Man hat doch die letzten Jahre, mittlerweile sind es wohl so einige, gesehen, dass bei aller Unzufriedenheit und Nörgelei im Grunde die Sache immer so weiter läuft. Ein Besser­verdiener, der bis auf den Selbstbehalt abgezockt wird, der eigentlich mehr für andere als für sich arbeitet: alles keine Seltenheit mehr. Da hilft nur das Hoffen darauf, dass die Wahnsinnigen den Wahnsinn nicht zügeln können. Weitermachen. Bis es richtig kracht. Sicher, auch das hat man oft genug gehört. Aber es bewahrheitet sich erst dann, wenn es beim besten Willen nicht mehr zu tolerieren ist. Ich bin mittlerweile nur noch ein zynischer Bastard. Ein Heer von männlichen Arbeitslosen? Ist doch supi. Die haben dann zwar wenig Geld, aber viel Zeit. Ist im Leben auch was wert und wird oft unterschätzt. Zeit ist die Grund­voraus­setzung, um mal das eigene Gehirn vom feministischen und sonstigem Nebel zu befreien, mithin mal das eigenständige Denken zu lernen. Daraus entstehen dann echte Veränderungen.“ (WGvdL-Forum)

Zur Düssel­dorfer Tabelle 2010: „Die Verknüpfung des Unterhalts mit dem doppelten Freibetrag war von Anfang an irrational und unbegründbar. Der Regel­betrags­verordnungs-Schwachsinn vorher: Dasselbe. Da wird völlig arbiträr ohne jede Begründung mit Zahlen um sich geworfen und zum Schluss kommt immer sehr viel mehr Unterhalt raus. Kann doch keiner ernst nehmen.
Man könnte den Unterhalt genauso gut an die Strompreise koppeln. Oder dem reziproken Wasserstand des Aralsees. Hauptsache, irgendwo ändert sich irgendeine Zahl, aus der eine Unterhalts­erhöhung folgt. Das ist schließlich das einzige, auf das es der Rechtspflege und dem Staat ankommt. Und Väter sind derart unwichtig und irrelevant, dass man nicht einmal eine halbwegs lesbare Begründungs­story dazu erfinden muss.“
(TrennungsFAQ-Forum)

„Der Feminismus ist, das habe ich schon vor Jahren geschrieben, ein Langeweile- und Wohlstands­phänomen. Man gebe den Männern ähnliche Freizeit bei halbwegs gesicherter Versorgung, dann klappt das schon mit dem Kontra.“ (WGvdL-Forum)

Am Ende meines Scheidungs­verfahrens sagte sogar mein eigener Anwalt kopfschüttelnd, ich zitiere:
„Mein lieber Mann, hätten Sie diese Frau im Affekt erschlagen, wären Sie bei guter Führung in 4-6 Jahren wieder draußen. Oder auch gar nicht erst reingekommen.“
(TrennungsFAQ-Forum [3])

Wenn man bedenkt, dass ein Mann durch ein Kind locker für 20 Jahre zum Arbeits­sklaven einer Frau werden kann, dann sind einige Jahre Gefängnis eine durchaus bedenkenswerte Alternative. Das kommt dem Autor beim Schreiben zynisch vor. Und doch ist das nur der Zynismus, der dem deutschen Rechtssystem innewohnt. Allerdings:

„Das ändert aber nach 4-6 Jahren u.U. auch nichts. Wenn er denn dann wieder draußen ist, wird sein Kind in einer Pflege­familie sein. Die Pflege­familie bekommt dann erstmal mindestens 770 Euro im Monat, die der dann wieder in Freiheit befindliche Arbeits­pflichtige mindestens zu zahlen hat.“ (TrennungsFAQ-Forum [3])

Im bayerischen Taufkirchen hat sich folgender Fall zugetragen. Ein 18jähriger Schüler hat seine Freundin erstochen, die ein Kind von ihm erwartete. Es wird berichtet, dass die junge Frau den jungen Mann zu einer Aussprache gebeten habe, in deren Verlauf es zum Streit über die bevorstehende Geburt und die Unter­halts­zahlungen gekommen sei.[3][4]

Im Gegensatz zu einer Frau, die drei Monate Zeit hat, um ganz allein für sich zu entscheiden, ob sie ein Kind gebären will (für das sie im Falle einer Adoptions­freigabe nach der Geburt nicht einmal finanziell aufkommen müsste) oder nicht, wurde diesem jungen Mann keine Wahlmöglichkeit eingeräumt. Ihm wird als Mann eiskalt die Pistole auf die Brust gesetzt:

  • Du hast keinerlei Wahl, ob du ein Kind möchtest. Ich entscheide allein.
  • Die Zahlungen werden dich mindestens 18 Jahre finanziell aufs Existenz­minimum bringen.
  • Du kannst die Umschulung gerne vollenden, davon werden ich und das Kind profitieren. [5]

Wir haben hier eine neue Ebene im Familienrecht erreicht. Das sind schon die neuen Väter, die sich nicht mehr abzocken lassen. „Eine hat es getan, der Damm ist gebrochen, jetzt kann es jede tun!“ hat Alice Schwarzer mal zustimmend bei einem ähnlichen Gewaltakt propagiert! [5]

Frauen und Unterhalt

Es ist klar, dass Einzelfälle nicht verallgemeinerbar sind. Aber hier geht es nur darum, anhand von Beispielen auf Problemfelder hinzuweisen.
Klagen über Rabenväter, die keinen Unterhalt zahlen, gibt es zur Genüge. Das gehört sozusagen zum gesicherten Allgemein­wissen. Hier jetzt ein Fall, wo eine Frau ihrer Unter­halts­pflicht nicht nachkommt. Eine Zweitfrau berichtet über die Erstfrau:

„Bei uns ist das Ganze mal anders rum. Die Kinder meines Mannes (11/10 Jahre) leben seit drei Jahren bei uns und haben seit über einem Jahr auch keinen Kontakt zu ihrer Mutter.
Die Mutter hat zu den Kontaktzeiten schon immer Geld von uns gefordert, um mit den Kindern am Besuchs­wochen­ende etwas unternehmen zu können. Sie hat den Kindern auch klar gemacht, wenn wir ihr kein Geld geben, gäbe es kein "high life" bei ihr. Sie würde finanziell nicht für die beiden aufkommen und sich schon gar nicht Arbeit suchen, um Unterhalt zu zahlen. Das hat sie ihrem Sohn schon im Alter von acht Jahren klar gemacht.
Bis zu unserer Hochzeit haben wir Unterhalts­vorschuss für die beiden bekommen, doch wie das so schön in Deutschland ist, gibt es den nach einer Hochzeit nicht mehr. Für mich total unverständlich, nur weil der Vater und ich geheiratet haben, wird sie erstmal aus ihrer Unter­halts­pflicht entlassen!? Weder die ARGE noch das Jugendamt stehen uns zur Seite und haken mal nach, was mit Arbeiten ist. Wir haben vergangene Woche eine Anzeige gemacht, wir hoffen nun auf richterliche Auflagen, dass sie sich endlich Arbeit suchen muss und auch für ihre Kinder aufkommen muss.“
[6]

Gearbeitet hat die Erstfrau nie länger als eine Woche. Das Sorgerecht hat sie freiwillig abgegeben. Ausbaden darf das Ganze die Zweitfrau. Bezeichnend sind die Reaktionen auf die Anzeige einer Frau auf Verletzung der Unter­halts­pflicht:

„Das Jugendamt war total empört über unseren Schritt, sie sei eine arme Frau, die ihre Kinder schon nicht mehr bei sich hätte.“ [6]

Obwohl Ehe­gattinnen­unterhalt eine Ausnahme darstellen sollte, gibt es genügend Möglichkeiten, Gründe für eine Ausweitung zu finden. Ein Vater berichtet:

„Mein Kind war völlig gesund – auch bestätigt durch Ärzte, aber wurde von der Mutter über Jahre als therapie­bedürftig vermittelt – weil sie dann wegen erhöhtem Betreuungsbedarf nicht wieder arbeiten muss und weiter von mir Unterhalt beziehen konnte in Höhe von 3000 € netto pro Monat.“ [7]

Der Vater wurde von seiner Exfrau mit Anzeigen überhäuft, um ihn als gewalttätig zu kriminalisieren und so von seinem Kind zu trennen. Durch Gutachten ist belegt, dass jedes Treffen mit dem Vater vorher und nachher mit erheblichen Konflikten für das Kind verbunden ist, ausgelöst von der Mutter. Unterstützt wurde die Mutter vom Jugendamt, Richter, Kinder­gärtnerin und den Eltern der Mutter … und alle redeten vom Kindeswohl … Der kriminalisierte Vater wird gezwungen, diesen ganzen Wahnsinn auch noch zu finanzieren. Weil die Unter­halts­empfängerin sich das System zunutze macht, bietet das System dem Vater keine Möglichkeiten, dem Terror ein Ende zu setzen. Es bliebe ihm nur die Möglichkeit, über die Einstellung aller Unter­halts­zahlungen den Wahnsinn zu stoppen. Da umgehend Zwangs­maßnahmen und Pfändungen vollzogen würden, hieße die Lösung alles gegen die Wand zu fahren. Ruiniert und pleite ist ein Mann in so einer Situation sowieso.

Frauen, die ihre Kinder als Waffe gegen den Vater missbrauchen, sei als Warnung gesagt:

„Meine Mutter hat aus purem Egoismus eine Vater-Sohn-Beziehung verhindert und dabei verkannt, dass sie damit die Mutter-Sohn-Beziehung zerstörte.“ [8]



[1] Ratgeber: Als Schwangere vom Freund verlassen, Morgenpost am 11. Juni 2009
[2] Joachim Wiesner hat darauf hinwiesen, in: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, 1985
[3] TrennungsFAQ-Forum: Wegen drohendem Unterhalt erstochen, a) Vorsichtiger am 24. Februar 2011 um 15:55 Uhr, b) JahJahChildren am 24. Februar 2011 um 17:28 Uhr, c) P am 23. Februar 2011 um 16:45 Uhr
[4] Streit um Unterhalt: Schüler ersticht hochschwangere Freundin, Spiegel am 23. Februar 2011
[5] WGvdL-Forum: Streit um Unterhalt – Schüler ersticht hochschwangere Freundin, a) Timothy am 23. Februar 2011 um 23:46 Uhr, b) Referatsleiter 408 am 23. Februar 2011 um 15:59 Uhr
[6] Kindesmutter will sich keine Arbeit suchen, um Unterhalt zu zahlen, 28. Januar 2011 a) 12:21 Uhr b) 12:50 Uhr
[7] Kommentar von Rainer am 28. Januar 2011 – 10:58 Uhr, Trennungskinder klagen an! Die Geschichte eines 18jährigen Jungen., Freie Welt am 21. Januar 2011
[8] Kommentar von Stephan am 21. Januar 2011 – 15:05 Uhr, Trennungskinder klagen an! Die Geschichte eines 18jährigen Jungen., Freie Welt am 21. Januar 2011