Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.4.3. Schutzbedürftiges Muttchen?

Der Ehe­gattinnen­unterhalt wurde immer als Entschädigung für die altgewordene treue Ehefrau legitimiert, die nach 30jähriger Ehe von ihrem Gatten sitzen­gelassen wurde, der sich nun mit einer jüngeren Frau auf Mallorca amüsiert. Man war sich einig, dass man altgediente Gattinnen nicht einfach sich selbst überlassen darf, die notfalls putzen gehen müssten, um für sich selbst zu sorgen, nachdem sie sich jahrelang für die Familie „aufgeopfert“ haben.

Der Gesetzgeber machte es also zu seiner Aufgabe, die Finanzen der Frau von Gesetzes wegen zu ordnen: Wenn sie Kinder erzieht, zu alt oder zu krank ist, um zu arbeiten, wenn sie „in Erwartung der Ehe“ eine eigene Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst angefangen hat, muss der Mann zahlen.[1]

Obwohl die treue, nach 30 Ehejahren unschuldig verlassen Gattin weniger die Regel ist als die Tatsache, dass 2/3 der Scheidungen von Frauen betrieben werden, bleibt die Rechts­wirklich­keit im Familienrecht so: Hat die Frau es geschafft während der Ehe nicht gearbeitet zu haben, braucht sie das auch nach der Trennung nicht zu tun.

Die vordergründig geschlechts­neutral verfassten Gesetzestexte können ja nicht über die Rechts­wirklich­keit hinweg­täuschen und ihre Intention wurde ja auch in der gesell­schaft­lichen Debatte exemplarisch am „Muttchen-Artikel“ deutlich.[1] Die wenigen Frauen, die heute Ehe­gatten­unterhalt an ihre Exmänner zahlen, sind nicht nur die berühmte Ausnahme, die die Regel bestätigt.


Wenn man davon absieht, dass die Unterhaltsgesetze eine Lebens­standard­garantie für Frauen sind, und davon, dass die Kinder zu 94 % der Mutter zugesprochen werden, die sich dadurch einen Bar­unter­halts­anspruch erwirbt, dann wird der Berufstätige (= wirtschaftlich Leistungsfähige) zum Zahlsklaven für den nicht berufstätigen Unter­halts­empfänger gemacht. Echte Gleich­berechtigung vorausgesetzt, dann könnte der Pfleger auch eine Ärztin heiraten, seinen Job kündigen und sich um die Kinder kümmern, später die Scheidung einreichen, um sich mit einem groß­zügig bemessenen Unter­halts­anspruch ein unbeschwertes Leben ohne die Frau zu machen.

Das ist eine schlechte Motivation für Frauen, berufstätig zu sein und im Sinne eines Rollentauschs einen Hausmann zu ehelichen. Das Familienrecht in der gegen­wärtigen Form macht es für Frauen und für Männer sehr unattraktiv, eine Familie zu gründen und für ihren Unterhalt zu sorgen. Eine Garantie für den Bestand der Ehe gibt es nicht, dafür trägt der Leistungs­träger das große Risiko, nach einer Scheidung mit un­vor­her­sehbaren Unter­halts­pflichten belastet zu werden. In der heutigen Form bietet das Scheidungsrecht die seltene Möglichkeit, eine lebenslange leistungs­unabhängige Rente zu beziehen; nicht für jeden natürlich, aber für die, die schon während der Ehe gut leben konnten. Es sind Männer wie auch Frauen gut beraten, entweder keine Familie zu gründen oder einen gut verdienenden Partner zu finden, der dumm genug ist, die damit verbundenen Risiken auf sich zu nehmen. Das kann gesell­schaft­lich nur schiefgehen. Eine weitere Abnahme von Familien­gründungen ist ebenso zu erwarten wie die Zunahme von Einzel­personen­haus­halten.

Aus einstmals selbst­bestimmten Familien werden so bürokratisch verordnete Bedarfs­gemein­schaften.



[1] a b „Unfair zu Muttchen“ titelte Sebastian Haffner 1976 einen Kommentar zum ersten damals gerade publizierten Gesetzentwurf. Er gilt als Meilenstein für die Unterhaltsgesetzgebung in Deutschland.