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Archiv nach Schlagworten: Väterrechtsbewegung

Interview: Franzjörg Krieg

„Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview

Folgendes Interview gibt einen tiefen Einblick in die familien­politischen Lage in Deutschland. MANNdat stellt Franzjörg Krieg als „die personifizierte Väter­bewegung in Deutschland“ vor. Seit etwa 20 Jahren beschäftigt er sich mit dem Thema Trennungs­väter. Franzjörg Krieg, mittlerweile pensionierter Lehrer und selbst betroffener Trennungs­vater. Wer Väter­politik begreifen und Trennungs­väter verstehen will, muss mit ihm reden. MANNdat sprach mit ihm über Trennungs­väter­politik, die Väter­bewegung und das neue Familienrecht. Das Interview führte Dr. Bruno Köhler.

Herr Krieg, Sie sind seit Jahrzehnten eine der Leitfiguren der Väter­bewegung in Deutschland. Wie ist es dazu gekommen?

Schon seit meinem Studium 1968 – 1973 zum Real­schul­lehrer für Musik und Ethik war ich nebenher vielseitig interessiert und war sowohl als Musiker als auch als Höhlen­forscher in bedeutendem Maß aktiv. Im Rahmen meiner privaten Forschungs­arbeiten als Höhlen­taucher vertrat ich auch die deutsche Höhlen­tauch­szene bei internationalen Kongressen und baute meine Expeditions­arbeit konsequent aus.

Diese Entwicklung wurde ab 1993 durch meine Erfahrungen als nicht ehelicher Trennungs­vater mit zwei Töchtern dramatisch abgebrochen. Ich musste erfahren, dass die Mutter meiner Töchter in ihrem Macht­miss­brauchs­verhalten durch alle Institutionen völlig kritiklos unterstützt wurde und dass auch Verhaltens­weisen ihrerseits von eindeutig kindes­wohl­schädlicher Qualität durch das Jugendamt gedeckt wurden.

Ich musste ebenso erfahren, dass es für mich außer dem Verweis auf die Alimentierung der Rechts­anwalts­kaste keine Hilfe gab.

Die Analyse meiner schmerzlichen Erfahrungen von traumatischer Dimension führten mich zur Erkenntnis, dass mein Schicksal nicht allein ein Spezifikum meiner privaten Vita darstellt, sondern dass es Ausdruck einer gesamt­gesell­schaft­lich desolaten Situation von immensem Ausmaß darstellt, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt tief in die Funktionen unserer familialen Strukturen eingefressen hat. Ich musste lernen, dass Frauen­förder­strukturen nicht nur flächendeckend das gesamte Feld der familialen Intervention okkupiert hatten, sondern dass sie gerade in Karlsruhe auf eine unglaublich ignorante und elitäre Art und Weise die Sozialpolitik dieser Stadt bestimmten.

Nach meiner ersten – natürlich unwirksamen – Strafanzeige gegen das Jugendamt Karlsruhe Land hatte ich damals dem Amtsleiter angekündigt, dass ich mich auf viele Jahre bei ihm in Erinnerung halten werde.

Dieses Versprechen habe ich eingelöst.

Ich habe am 25.10.2001 den VAfK Karlsruhe gegründet, der doppelt so schnell wächst wie jede andere VAfK-Großgruppe und der inzwischen mit der dritt­größten Kreisgruppe (Hamburg) gleich­gezogen hat. Alle VAfK-Gruppen auf den einstelligen Plätzen kommen dabei aus Städten, die ungleich größer sind als Karlsruhe. Wenn wir nur einen Vorsprung von 10 Mitgliedern aufholen, werden wir die zweitgrößte deutsche Kreisgruppe in Berlin überholt haben.

Mit anderen Aktivisten der VAfK-Szene in BW habe ich den Landesverband gegründet und bin auch dessen Erster Vorsitzender.

Durch die Etablierung des VÄTERKONGRESS im Jahr 2008 in Karlsruhe und durch die Mitwirkung bei den Dreharbeiten zum Film „Der Entsorgte Vater“ im selben Jahr konnte ich die Bedeutung meiner Aufbauarbeit in Karlsruhe festigen.

Inzwischen bin ich pensioniert. Ich hatte einmal vor, als Pensionär mindestens die Hälfte des Jahres im Ausland unterwegs zu sein. Stattdessen verbringe ich meine Zeit ehrenamtlich bei der weiteren Aufbauarbeit, bei Kongressen, als Referent, bei der täglichen Beratungs­arbeit und rund 50 Mal im Jahr als Beistand vor den Familien­gerichten. Mit letzterem habe ich die Beratungsarbeit im VAfK Karlsruhe in einzig­artiger Weise ausgebaut und kann seit Jahren direkt in Entscheidungs­prozesse mit eingreifen.

Am 4. Mai 2013 fand auf Ihre Initiative hin der erste Väter­vernetzungs­kongress in Karlsruhe statt. Was war das Ergebnis?

Es gibt zum Phänomen Trennungs­väter in Deutschland eine infame strukturelle Eigenschaft: Väter werden nach Trennung und Scheidung vom System familialer Intervention ignorant und zynisch behandelt. Wenn sie berechtigterweise dagegen aufbegehren, zeigt frau mit dem Finger auf sie und erklärt damit das unterstellte aggressive Potential für bestätigt.

Es ist kein Wunder, wenn unter solchen Vor­aus­setzungen Trennungs­väter eine schwierige Klientel darstellen, die zwischen Gewalt­phantasien und der Notwenigkeit von strategisch besonnenem und trotz aller Gewalt­aktionen gegen sie paradox emotionslosem Taktieren hin und her gerissen sind.

Meine Absicht war, zu beweisen, dass diese schwierige Trennungs­väterszene in Deutschland trotz allem die Qualität einer Bewegung hat, die zu einer konzertierten Vorgehens­weise fähig ist und sich trotz großer Unterschiede gemeinsamen Zielen verpflichten kann.

Diese meine Intention hat sich bestätigt.

Es wird allerdings noch einige Zeit dauern, bis die Öffentlichkeit mit einer gemeinsamen Erklärung der gesamten deutschen Trennungs­väter­szene rechnen kann, was nicht an der mangelnden Absicht, sondern allein an der Fein­abstimmung liegt.

Die Frage enthielt die Formulierung „Väter­vernetzungs­kongress“.

Ich habe in meiner Antwort auf „Trennungs­väter“ eingegrenzt.

Dies war notwendig, um das primäre Problem entsprechend klar zu bezeichnen. Natürlich ist im Hinterkopf dabei schon längst die Erweiterung auf das Thema VÄTER allgemein, d. h., auch Vaterschaft allgemein, losgelöst vom Problemkreis Trennung und in weiterer Hinsicht die Erweiterung auf das Problem von aus­gegrenzten Müttern nach Trennung, dessen Behandlung auf vielen Miss­ver­ständnissen aufbaut und dessen Platz in der Beratungs­arbeit erst noch gefunden werden muss. Ich stelle fest, dass der Anteil von Frauen (nicht nur Mütter) in meiner Erst­beratungs-Statistik von anfänglich unter 5 % in den letzten drei Jahren auf 15 % anstieg und sich in diesem Jahr bisher auf 25 % steigerte.

Sie haben häufig Väter in ihren Bemühungen, Umgangs- und Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen, begleitet. Sie haben wie fast kein zweiter Mensch Einblick und Erfahrungen sammeln können, wie Sorgerecht und Umgangsrecht in Deutschland praktiziert wird. Sie kennen die Praxis von Kindesentzug durch Umgangs­verweigerung in all ihren schrecklichen Fassetten. Was war – unter Wahrung der Anonymität natürlich – für Sie das erschütterndste Beispiel an Umgangs­rechts­verweigerung?

Ich habe schon von Anfang an damit begonnen, meine Beratungs­arbeit zu dokumentieren und damit der Statistik und der Evaluation zugänglich zu machen.

Logische Folge war der Aufbau einer Fallsammlung, die inzwischen rund 2000 Schicksale umfasst.

Seit Jahren bearbeite ich selbst 150-200 Neufälle jährlich – ohne die vielen Altfälle, die seit Jahren von mir begleitet werden. Erst vor wenigen Wochen war ich mit einem Vater vor Gericht, dessen Schicksal ich seit der Gründung meiner Gruppe, also seit 12 Jahren, begleite.

Was die bodenlose Destruktivität der Eigen­tümlich­keiten angeht, die mir begegnen, fällt mir kein „worst-of“ ein. Ich muss feststellen, dass die Varianzen in den individuellen Ausprägungen von Familien­zerstörung und Väter­entsorgung in Deutschland so vielfältig sind, dass immer wieder neue Un­geheuer­lich­keiten zum Vorschein kommen. Es geht um bewusste Diskriminierung und menschen­rechts­widrige Behandlung, es geht um in Kauf genommene Zerstörung von aus ideologischem Kalkül ausgegrenzten Mitmenschen in psychischer, physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, für die sich niemand interessiert. Es geht im Interesse einer falsch verstandenen Frauen­förderung um die Pathologisierung ganzer Bereiche unserer Gesellschaft.

Was einzelnen Vätern dabei angetan wird, bedeutet die system­immanente Umsetzung von Vernichtungs­strukturen.

Notwendige Erkenntnis ist, dass Trennungs­väter in vielen Fällen System­opfer sind, denen Rehabilitierung und Wieder­gut­machung zusteht.

Was war für Sie im Gegensatz dazu das positivste Beispiel eines Umgangs­rechts­prozesses, der Ihnen Hoffnung auf eine Besserung der Zustände gegeben hat?

Auch hier möchte ich nicht ein „best-of“ zelebrieren, sondern möchte auf Entwicklungen aufmerksam machen.

Seit 2009, dem Jahr des Filmstartes von „Der Entsorgte Vater“ ist für mich eine deutliche Veränderung bemerkbar, die sich sukzessive ausweitet. Diese Veränderung betrifft noch nicht das gesamte System, sondern stellt eher Einzel­phänomene im System dar, die aber alle Bereiche betreffen. Diese positive Entwicklung ist für den einzelnen Betroffenen in seinem Fall oft nicht wahrnehmbar, außerdem vollzieht sie sich so langsam und in mikro­skopischen Schritten, dass neu Betroffene sich nicht vorstellen können, dass die Situation vor fünf oder zehn Jahren noch viel schlimmer war.

Wenn wir befürchtet hatten, dass der Umstieg vom FGG zum FamFG z. B. gerade im Bereich der Möglichkeit, als Beistand an familien­gericht­lichen Verfahren teilzunehmen, eine Verschlechterung bedeuten könnte, muss ich feststellen, dass ich seither mit etwa 50 Verfahren jährlich an die Grenze meiner ehrenamtlich möglichen Leistungs­fähigkeit gekommen bin.

Außerdem nehme ich die Summe der Richterinnen und Richter als sehr offen und kreativen Lösungs­findungen gegenüber aufgeschlossen wahr. Ich konnte auch immer wieder spektakuläre Ergebnisse mitgestalten, was ich vor fünf bis zehn Jahren noch für Utopie gehalten hätte.

Wenn man die neuen Entscheidungen in Richtung sorge­recht­licher Lösungen für nicht eheliche Väter betrachtet oder wenn man bedenkt, dass sich der Deutsche Familien­gerichts­tag in einem Arbeitskreis mit dem „Wechselmodell“ oder gar mit dem Zusammenhang von „Wechselmodell und Unterhalt“ beschäftigt, muss man konstatieren, dass verhärtete Strukturen aufweichen.

Es ist also nicht EIN Umgangs­verfahren, das mir gezeigt hat, dass eine Besserung der Zustände in Sicht ist, sondern es ist inzwischen eine Fülle von Elementen, mit denen sich der Prozess der Veränderung beschreiben lässt.

Väter hatten bislang nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 dieses deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschen­rechts­widrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger sage und schreibe acht Jahre lang um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hat. Vier Jahre hat die Politik gebraucht, um das Sorgerecht zu ändern. Gleich­berechtigung von Müttern und Vätern im Sorgerecht existiert aber weiterhin nicht. Väter werden weiterhin benachteiligt. Wo sehen Sie den Fortschritt und wo die Probleme für Väter beim neuen Sorgerecht?

Die gewaltige Hypothek von Väter­verachtung, die unser System kennzeichnet, hat sich in Sachen Sorgerecht schon viel früher geoutet. Allerdings haben die Medien diesen Umstand nicht erkennen wollen und gegenüber der Öffent­lichkeit mit dazu beigetragen, dass er unter den Teppich gekehrt wurde.

Am 29.01.2003 hat das Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG) im Rahmen einer Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter festgestellt, dass die Alleinsorge für die nicht eheliche Mutter immer noch verfassungs­konform sei. Es hat diesen Wahnwitz – der sein musste, um sich weiter den mütter­zentrierten Frauen­förder­strukturen andienen zu können – damit begründet, dass es meinte, der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass nicht eheliche Mütter immer nur im Interesse ihres Kindes und nie egoistisch motiviert handeln. Das BVerfG kolportierte damit weiter die Mär von der immer guten Mutter, die vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt.

Da es aber diesen Schwachsinn nicht als Endresultat vernünftiger Überlegung hoch kompetenter Spezialisten stehen lassen konnte, gab es dem Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob diese Annahme auch richtig sei.

Man stelle sich vor: Der deutsche Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die allgemeine Erkenntnis zu prüfen, ob Mütter auch die Fähigkeit haben könnten, hin und wieder schlechte Charakter­eigen­schaften zu zeigen. In Kombination mit der Überzeugung, dass nicht eheliche Väter noch nicht einmal die Chance hatten, sich prüfen zu lassen, ob sie über allen Zweifel an ihrem Gutmenschentum erhaben sein könnten, wird die Tumbheit des Systems deutscher Staatsmacht deutlich, die offen diskriminiert: Mutter = gut, Vater = schlecht.

Diese Gesetzmäßigkeit deutscher Misandrie auf ihre Konsistenz zu prüfen, war für unser System ohne Selbst­reinigungs­kraft zu viel. Was folgen sollte, war eine gigantische Posse, die bisher der gesamten Medien­landschaft entging:

Die zuständige Justizministerin Zypries ließ damals prüfen. Und prüfen. Und als nach über fünf Jahren gegen Ende 2008 die Fragen auf abgeordnetenwatch.de immer drängender wurden, kam eine Antwort, die in ihrer Ungeheuerlichkeit auch heute noch nicht begriffen wird. Es lag inzwischen ein Ergebnis der Prüfung vor, aber es konnte nicht benutzt werden, weil die Prüfmethode zu un­wissen­schaft­lich war!

Man stelle sich diese miese Tour vor. Gegen irgendeine Kleingruppe von Frauen angewandt, hätte es einen kollektiven Aufschrei in den internationalen Medien gegeben. Alle nicht ehelichen Väter Deutschlands meinten die Damen aber, unerkannt vor der Geschichte jahrelang an der Nase herumführen zu können. Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden das Protokoll dazu sorgfältig führen.

Der weitere Ablauf ist schon in der Frage skizziert.

Dabei wird der deutsche Bürger immer noch belogen. Immer wieder kann man lesen, dass das BVerfG ja im Jahr 2010 die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht hätte. Punkt.

Das ist der übliche Euphemismus, mit dem in Deutschland Müllhalden zu „Entsorgungs­parks“ umdefiniert werden. Die Formulierung in der Entscheidung von 2003, dass „gemeinsame Sorge­erklärungen möglich seien“ vermied bewusst die allgemein verständliche Erläuterung, dass es das gemeinsame Sorgerecht für Väter damals nur mit dem Einverständnis der Mutter gab.

Derselbe Euphemismus, mit dem damals der Macht­missbrauch von Müttern gedeckt wurde, wird eingesetzt, um die blamable Rolle des BVerfG im Jahr 2003 zu decken. Denn dies hat nicht einfach die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht. Korrekt ist, festzuhalten, dass das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezwungen wurde, zuzugeben, dass seine Entscheidung vom 29.01.2003 eben der Blödsinn war, für den wir ihn schon damals gehalten hatten. Und sie waren fast schon hektisch in ihrer Entscheidung und wollten die unangenehme Sache schnell und gründlich vom Tisch haben. Und weil sie wussten, dass die Politik in Deutschland mit der Regelung ein richtiges Problem haben wird, haben sie die Richterschaft der Familien­gerichte angewiesen, schon mal auch ohne gesetzliche Regelung munter drauf los entscheiden zu können.

Und diese waren natürlich entsprechend vorsichtig, denn wie soll ein Richter erklären, dass er einem Vater das Gemeinsame Sorgerecht zugewiesen hat, der nach der Findung einer gesetzlichen Regelung durch die Maschen des neuen Netzes gefallen wäre?

Schon bald musste die väter­diskriminierende Politik in Berlin aufgeben. Unsere Damen und Herren Volks­vertreter waren unfähig, sich auf eine Regelung zu einigen. Unsere überforderten Politikerinnen und Politiker meinten dann, sie würden zunächst einmal die Richterschaft beobachten, wie diese mit der quasi gesetzlosen Situation im freien Flug umgehen wird.

Seit wenigen Tagen haben wir inzwischen eine gesetzliche Lösung. Diese meint, dass eine deutsche Mutter immer sorge­rechts­fähig sei. Ein Vater ist nur dann uneingeschränkt sorgerechts­fähig, wenn er eine qua Natur sorge­rechts­fähige Frau heiratet und dadurch wohl über den Rechtsakt der Verehelichung mit dem Sorge­rechts­virus infiziert wird. Ein nicht ehelicher Vater muss aber erst auf seine Sorge­rechts­fähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss in einem konfrontativen Gerichts­verfahren erfolgen, in dessen Verlauf die egozentrisch motivierte Mutter dazu aufgefordert wird, schmutzige Wäsche zu waschen und damit schlecht auszusehen.

Im Klartext:
Gemeinsame elterliche Verantwortungs­übernahme muss in einem konfrontativen Verfahren mit dem Zwang zur Denunzierung eingeklagt werden. Allein schon verfahrens­systematisch und darüber hinaus menschen­rechts­relevant ist diese neue Lösung prekär, entlarvt unser System weiterhin international und wird uns wieder nach Straßburg bringen.

Wenn ich Mitarbeiterinnen von Jugendämtern über Väter reden hören, dann vernehme ich in der Regel nur Schlechtes. Was muss sich Ihrer Ansicht nach in Jugend­ämtern ändern, damit diese väter­freundlicher werden?

Ich möchte diese Feststellung so nicht stehen lassen.

Erstens sind Mitarbeiter in Jugend­ämtern nicht väter­freundlicher als Mit­arbeiterinnen. Der Systemdruck ist verführerischer und prägender als Solidarität und Intelligenz.

Und zweitens hat die Veränderung auch die Jugendämter erfasst. Nicht durch und durch und auch nur punktuell. Jugendamt und Jugendamt kann inzwischen aber sehr unterschiedlich sein. Und es gibt einzelne Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes, die sehr gute Arbeit machen und die unsere Unterstützung brauchen. Pauschal gegen ein Jugendamt zu protestieren, verdirbt mir die gute Zusammenarbeit, die ich mit einzelnen guten Fachkräften darin habe.

Nicht der pauschale Kampf gegen alles, was mich an das System erinnert, bringt uns weiter, sondern die Mitgestaltung der Veränderung.

Was sich verändern müsste?

Konkret müssten alle konstruktiven Kräfte auf die guten Posten und alle notorisch Konservativen gehören raus – was natürlich utopisch ist. Das bedeutet, dass die nötige Veränderung mindestens eine halbe Generation dauert.

Und dann müssten Jugend­ämter ihre Verwurzelung in der ideologischen Orientierung in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts aufgeben. Das Problem ist nur, dass eben viele den Mist von der Kürung eines guten und eines schlechten Elternteils damals und danach gelernt haben und jetzt professionell umsetzen.

Und wenn wir dann noch eine Institution hätten, die in der Lage wäre, die perfekt funktionierende Deckung allen jugend­amtlichen Handelns zu durch­brechen und dieses Amt an seine mögliche Qualität zu erinnern, hätten wir wohl die nötigen Impulse für eine positive Neu­orientierung.

„95 Prozent der häuslichen Gewalt ist männlich“, berichtete Doris Wieferich, Leiterin der Gewalt­beratungs­ein­richtungen im Landkreis Diepholz, vor etwa 2 Jahren im Weser Kurier. Im Dezember 2012 behauptete auch Ulrike Kreuels, die Gleich­stellungs­beauftragte des Rhein-Kreises Neuss, 95 Prozent der Fälle der Täter häuslicher Gewalt seien männlich. Diese Frauenopfer-Männertäter-Stereotypen werden immer noch kolportiert, obwohl Studien heute klar darlegen, dass häusliche Gewalt nahezu gleich von beiden Geschlechtern ausgeht und sehr häufig die Täter-Opfer-Rolle umgekehrt ist. Welche Rolle spielen die Gleich­stellungs­stellen bei der Konstruktion des negativen Männer- und Väter-Bildes?

Es sind nicht nur die Gleich­stellungs­stellen. Es ist eine fette Kaste von Frauen­förder­vereinen, Frauen­förder­posten und Gleich­stellungs­maschinerien, die sich flächen­deckend in alle Strukturen unserer Gesellschaft eingefressen haben und weiter von uns ernährt werden wollen. Das geht nur durch Betonung der weiteren Berechtigung.

Und gerade Gleich­stellungs­beauftragte messen das geschlechts­spezifische Gewaltpotential nicht an wissen­schaft­lichen Erkenntnissen, sondern an Statistiken, die sie selbst gefälscht haben: An den Platz­verweis­zahlen.

Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis sie den Blödsinn, den sie einmal gemacht haben, wie Hundedreck von den Pömps los werden wollen.

Gerade in Karlsruhe ist die neue Gleich­stellungs­beauftragte identisch mit der alten Frauen­beauftragten und sie macht eigentlich nichts anderes als vorher. Landesweit hat sie sich schon einmal damit blamiert, dass ihr beim Treffen der Gleich­stellungs­beauftragten zur Förderung von Männern nichts weiter einfiel, als mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen.

Das aber ist Sache der kommunalen Entwicklung. Wenn sich Karlsruhe durch Misandrie und ungebremste Frauen­förderung in die Geschichte einbringen möchte, während Stuttgart oder die Partnerstadt Halle schon längst weiter sind, wollen wir ihr diesen blamablen Platz überlassen. Kooperations­fähig sind dann eben andere.

Welche Rolle spielt der „Missbrauch mit dem Missbrauch“, also der bewussten Falsch­beschuldigung von Vätern bezüglich Kindes­missbrauchs bei Sorge­rechts­verfahren und wie häufig kommt das vor?

Eine Studie (Busse et al) hat im Jahr 2000 in Berlin ermittelt, dass in 3 % aller Fälle von familien­gericht­lichen Aus­einander­setzungen der Vorwurf des Sexuellen Missbrauches erhoben wird – natürlich von der Mutter gegen den Vater. In 86 % davon ist dieser frei erfunden.

Wenn man von rund 200.000 familien­gerichtlichen Verfahren jährlich in Deutschland ausgeht, wird in 6000 Fällen dieser Vorwurf erhoben. Und gegen mehr als 5000 Väter jährlich wird dieser Vorwurf also zu Unrecht erhoben. Sie werden in diesem Fall psychisch, physisch, sozial und wirtschaftlich ruiniert. Und das System bejubelt die Protagonistinnen dazu.

Gerade in diesem Zusammenhang muss man von einer menschen­rechts­widrigen Vernichtungs­strategie durch das System ausgehen, was diese Väter zu Systemopfern macht, denen Wieder­gut­machung und Schaden­ersatz zusteht. Dies ist keine Frage der juristischen, politischen oder sachlichen Abklärung, sondern allein eine Frage der Zeit.

In meiner Arbeit habe ich immer wieder mit dieser miesesten und dazu staatlich geförderten Form pro­feministischer Selbst­verwirklichungs­strategie zu tun.

Und so perfide und abgrundtief böse dieser verfahrens­strategische Joker der Mütterszene ist, so zäh ist die Auflösung der Lähmungs­erscheinungen der familialen Intervention im Umgang mit der dadurch angerichteten Vernichtung.

Das können wir aus Erfahrung bestätigen. Tatsächlich werden die Zahlen der „Platzverweise“ von manchen Politiker/innen als Täterzahlen missbraucht, obwohl die Polizei ja keine richterliche Befugnis besitzt, also nicht vor Ort Täter und Opfer feststellt, sondern lediglich eine Person – in der Regel den Mann, egal ob Täter oder nicht – aus dem Haus entfernt, um zu deeskalieren.
Kennen Sie Fälle, bei denen Falsch­beschuldigerinnen bestraft wurden, wenn die Falsch­beschuldigung ans Licht kam?

Nein.

Staats­anwalt­schaften sind dazu da, Mütter wie Kinder oder Behinderte zu behandeln und sie vor jeder Verantwortungs­übernahme im Übergang zwischen Familien- und Straf­recht zu bewahren. Väter dagegen werden auch ohne Berechtigung ins Strafrecht gezerrt.

Diese Einsicht kann ich durch eine Vielzahl von konkreten Fällen beweisen.

Stellen Sie sich vor, Sie würden einer guten Fee begegnen. Diese würde Ihnen drei Änderungs­wünsche in Familien­gesetzen erfüllen. Welche drei Paragraphen wären das und weshalb?

Obwohl ich eine grundsätzliche Abneigung gegen Fragen dieser Art habe, weil die Veränderung eben nicht durch eine Korrektur an drei Einzelstellen kommen kann, sondern allein durch einen tief greifenden Paradigmen­wechsel, will ich einen Versuch wagen.

1. § 1592 BGB
Vater eines Kindes ist derjenige Mann, der das Kind gezeugt hat.
– Dazu gehört der obligatorische Vater­schafts­test bei der Geburt, auch aus medizinischen Gründen.
Eine Menge Folgeprobleme der heute noch frei durch die Mutter zuweisbaren Vaterschaft wären damit erledigt. Solange die psycho­sexuelle Befindlichkeit einer Mutter nach der Geburt darüber entscheidet, wer der Vater eines Kindes ist, gehören Abstammungs­fälschungen und Familien­geheimnisse zur Lebens­realität von 5-10 % unserer Kinder.
2. § 1626 BGB – Sorgerecht
Sorgerecht für Mütter und Väter ab Geburt.
– Wobei man sich noch darüber unterhalten kann, ob nicht „ab Zeugung“ sinnvoller wäre. Die Sache mit der anonymen Geburt und der Babyklappe wäre damit auch besser zu regeln.
3. § 235 StGB – Kindesentzug
Erweitern um die Strafbarkeit des Entzuges auch innerhalb von Deutschland (50 km-Regel) und die Strafbarkeit von Umgangs­boykott.
Eine Menge Probleme wären damit schlagartig vom Tisch.

Welchen Tipp können Sie Vätern geben, die für ihr Umgangs- oder Sorgerecht kämpfen?

  • Nie allein auf einen Anwalt verlassen. Überhaupt nicht auf die Professionen verlassen. Diese haben ihre begrenzte Qualität lange genug bewiesen.
  • Es nie alleine versuchen. Jeder ist sein schlechtester Anwalt. Betroffenheit erzeugt Tunnel­blick. Emotion entwertet jede Sachaussage.
  • Unbedingt Kontakt zu fähigen Gruppen suchen. Dabei ist zu beachten, dass es eher konflikt­orientierte und eher kommunikations- und konsens­orientierte Organisationen gibt. Ich habe mit der Orientierung auf Kommunikation und fachlich orientierter Über­zeugungs­arbeit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Sehr geehrter Herr Krieg, wir danken Ihnen für dieses interessante Interview und wünschen Ihnen noch viel Erfolg bei Ihrer väter­politischen Arbeit. Wir hoffen, dass Sie trotz dieser Arbeit, Ihren Ruhestand ausreichend genießen können.



[1] „Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview, MANNdat am 19. Juni 2013