Die Scheidungslüge besteht in der Verbreitung des Irrtums, dass in Deutschland die Scheidung einer Ehe möglich sei. Es erfolgt tatsächlich ein Übergang vom Familienstand „verheiratet“ zu „geschieden“, und nicht etwa zurück zu „ledig“.
„Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind.“ (TrennungsFAQ [1])
Eine Ehe wird rechtlich gesehen nie wieder geschieden. Tatsächlich erfolgt nur eine Trennung von Tisch und Bett.
Rechtlich bleiben die Ehepartner auf immer verknüpft. Besonders für den Mann bedeutet eine „Scheidung“, dass seine Exfrau und der Staat sehr weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf sein Vermögen, Rentenanwartschaften und Geldkonten erhalten. Der Mann geht mit einer Eheschließung Verpflichtungen ein, die er nie wieder loswird. Jungen Männern, die ihre „große Liebe“ heiraten, ist die Tragweite ihres Tuns in aller Regel nicht bekannt.
Während der Mann während der Ehe noch eine gewisse Autonomie über sein Einkommen und seine Ausgaben hat, ändert sich das nach einer „Scheidung“ schlagartig. Danach bestimmt der Staat (über seine Gerichte) über die Verteilung seines Einkommens.
Der Unterhalt, der ein Mann seiner Exgattin zahlen muss, begründet sich auf eine so genannte „nacheheliche Solidarität“. Mit der Eheschließung geht er aus freien Stücken eine eheliche Solidarität (§ 1353, Abs. 1 BGB) ein. Die „nacheheliche Solidarität“ nach der Scheidung wird ihm jedoch per Gesetz aufgezwungen und ist keineswegs freiwillig. Der Familienstand „geschieden“ entspricht also genau genommen einer rechtlich legalisierten Zwangsehe. Eine „Scheidung“ ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.
Der Versorgungsausgleich, nach der „Scheidung“ zum ersten Mal durchgeführt, wird bei jeder gesetzlichen Änderung in der Rentenversicherung erneut durchgeführt.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Vertragsbruch für den Vertragsbrecher (meist die Frau, die während der Ehe keinen finanziellen Beitrag zum Familieneinkommen erwirtschaftet hat) einen finanziellen Vorteil einbringt. Von einer Scheidung, im Sinne einer Auflösung der Ehe, kann also keine Rede sein.
3.4.5.7. Die Scheidungslüge
Die Scheidungslüge besteht in der Verbreitung des Irrtums, dass in Deutschland die Scheidung einer Ehe möglich sei. Es erfolgt tatsächlich ein Übergang vom Familienstand „verheiratet“ zu „geschieden“, und nicht etwa zurück zu „ledig“.
Eine Ehe wird rechtlich gesehen nie wieder geschieden. Tatsächlich erfolgt nur eine Trennung von Tisch und Bett.
Rechtlich bleiben die Ehepartner auf immer verknüpft. Besonders für den Mann bedeutet eine „Scheidung“, dass seine Exfrau und der Staat sehr weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf sein Vermögen, Rentenanwartschaften und Geldkonten erhalten. Der Mann geht mit einer Eheschließung Verpflichtungen ein, die er nie wieder loswird. Jungen Männern, die ihre „große Liebe“ heiraten, ist die Tragweite ihres Tuns in aller Regel nicht bekannt.
Während der Mann während der Ehe noch eine gewisse Autonomie über sein Einkommen und seine Ausgaben hat, ändert sich das nach einer „Scheidung“ schlagartig. Danach bestimmt der Staat (über seine Gerichte) über die Verteilung seines Einkommens.
Der Unterhalt, der ein Mann seiner Exgattin zahlen muss, begründet sich auf eine so genannte „nacheheliche Solidarität“. Mit der Eheschließung geht er aus freien Stücken eine eheliche Solidarität (§ 1353, Abs. 1 BGB) ein. Die „nacheheliche Solidarität“ nach der Scheidung wird ihm jedoch per Gesetz aufgezwungen und ist keineswegs freiwillig. Der Familienstand „geschieden“ entspricht also genau genommen einer rechtlich legalisierten Zwangsehe. Eine „Scheidung“ ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.
Der Versorgungsausgleich, nach der „Scheidung“ zum ersten Mal durchgeführt, wird bei jeder gesetzlichen Änderung in der Rentenversicherung erneut durchgeführt.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Vertragsbruch für den Vertragsbrecher (meist die Frau, die während der Ehe keinen finanziellen Beitrag zum Familieneinkommen erwirtschaftet hat) einen finanziellen Vorteil einbringt. Von einer Scheidung, im Sinne einer Auflösung der Ehe, kann also keine Rede sein.