Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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5.1.4. Namensrecht


zurück5.1.4.1. Deutsches Namensrecht

Das deutsche Namensrecht (§ 1355 BGB, Ehename) ist davon geprägt, dass alle Mitglieder einer Familie einen gemeinsamen Namen tragen. Das führt dazu, dass eine Frau in ihrem Leben gegebenen­falls mehrmals ihren Namen wechseln muss. Bei Heirat übernimmt sie den Namen ihres Ehemannes, bei Scheidung nimmt sie gegebenen­falls ihren Mädchen­namen wieder an, bei Wiederheirat nimmt sie wiederum einen neuen Familien­namen an. Das ergibt eine unübersichtliche Biographie für die Frau. Man stelle sich vor: Eine Frau hat Schulzeugnisse und Universitäts­abschluss auf den Familien­namen ihres Vaters, Arbeits­zeugnisse auf den Familien­namen ihres Exmannes und sucht nun mit dem Familien­namen ihres Zweit­mannes eine neue Arbeitsstelle.

Reformen im Namensrecht mit Errungen­schaften wie Frau Doppel­name-Binde­strich haben die Sache weiter verkompliziert, ohne das Grund­problem zu lösen. Weitere Schwierigkeiten tauchten auf, weil Frauen – die Kinder ihrem Vater entrissen haben – den Wunsch äußerten, dass diese Kinder den Namen ihres Lebens­abschnitts­vaters annehmen. Damit wird das Problem des „Namen-Wechsel-Dich-Spiel“ nur auf die Kinder ausgeweitet.

Als Alternative soll das spanische Namensrecht vorgestellt werden, das die Dinge dahingehend vereinfacht, dass Väter, Mütter und Kinder einen festen Namen gibt, den sie ihr gesamtes Leben auch behalten. Ein weiterer Vorteil dieses Namensrechts ist, dass es transparent macht, wer der Vater und die Mutter eines Kindes ist.

zurück5.1.4.2. Schweizer Namensrecht

In der Schweiz sollen Eltern auswählen, ob die Kinder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen. Allerdings ist ein Vetorecht für Mütter geplant. „Können sich die Eltern nicht einigen, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter“, heißt es im Gesetzvorschlag. Barbara Schmid-Federer (CVP) hält diese weitere Frauen­bevorzugung für „das kleinere Übel“, denn: „Sie ist vernünftig, weil in 80 Prozent der Scheidungen die Kinder bei der Mutter bleiben.“ [1]

zurück5.1.4.3. Spanisches Namensrecht

In Spanien und den meisten spanisch­sprachigen Ländern ist es üblich, dass Personen zwei Nachnamen (apellidos) tragen: Der erste Nachname des Vaters gefolgt vom ersten Nachnamen der Mutter. Nach dem spanischen Namensrecht behält die Frau auch bei Heirat beide Nachnamen. (In einigen Ländern Lateinamerikas legt die verheiratete Frau den Nachnamen mütterlicherseits ab und hängt den Nachnamen ihres Gatten an ihren ersten Nachnamen unter Verwendung der Präposition "de".)[2]

Der Vorteil der spanischen Regelung liegt auf der Hand. Die Frau behält lebenslang ihren Namen als Identifikations­merkmal. Verwirrungen, die durch Annahme des Gatten­namen bei Heirat und Wieder­annahme des Mädchen­namens bei Scheidung entstehen, werden entfallen. Auch werden Komplikationen durch Binde­strich­namen von Frau „Doppel­name-Binde­strich“ vermieden.[3]

Beispiel:
Gemeinsame Kinder von José Manuel García Gómez und María Isabel Urbano Velázquez würden den Nachnamen García Urbano tragen.
(In Lateinamerika würde die Ehefrau Urbano de García heißen, der zweite Nachname, hier Velázquez, würde wegfallen.)

Auch für Kinder ergeben sich nur Vorteile. Da Vater, Mutter und Kinder unterschiedliche Nachnamen haben, entfällt der soziale Druck bei Flick­werk­familien, Kindern den Namen eines neuen Lebens­abschnitts­vaters zu verpassen. Es ginge gerechter zu, weil jeder seinen Geburtsnamen behalten würde und es brächte auch mehr Klarheit, wenn jeder seinen Vater und seine Mutter im Namen führt. Es würde natürlich sichtbar, wenn eine moderne Frau vier Kinder von vier Männern hat. Aber das Gute daran ist, dass das Recht des Kindes auf seinen Vater in seinem Namen dokumentiert wäre. Halbgeschwister wären bezüglich ihrer Väter gleich­berechtigt. Zwangs­umbe­nennungen zum Namen des letzten Lebens­abschnitts­vaters entfallen.





[1] Kinder sollen nur noch wie die Mutter heissen: Frauen sägen am Stammbaum, Blick am 23. September 2008; George Zimmermann: „Gleichstellung ist tot – Richtigstellung tut not“, 1. Internationalen Antifeminismus-Treffen am 30. Oktober 2010 in der Schweiz, S. 5 PDF-Dokument
[2] Wikipedia: Nombres de nacimiento y de matrimonio
[3] Karlsruhe berät über Dreifachnamen: Fast wie bei Loriot – Darf man Müller-Meier-Lüdenscheid heißen?, Süddeutsche am 17. Februar 2009