Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.4.1. Zahlungsmoral beim Unterhalt

Der Anspruch einer Frau auf Unterhalt wird so gut wie nicht infrage gestellt. Der Mann, der diesen Unterhalt zahlt, darf dafür aber keinen Dank erwarten. Er muss aber mit Negativ­dar­stellung rechnen, wenn er seiner Rolle als Zahlesel nicht, oder nicht im erwünschten Umfang, nachkommt. Dann darf er auch gejagt werden.[1] Deshalb soll der Frage nach der Zahlungs­moral nach­gegangen werden. In der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinder­schutz­bundes, Seite 19, findet sich folgendes Zitat:

„93,5 Prozent der Väter, die sich mit der Mutter das Sorge­recht teilen, gaben an, Kindes­unter­halt zu leisten – und immerhin 86,7 Prozent der Mütter bestätigten das. Ein zweifel­haftes Licht werfen beide Studien übrigens auf die Frauen. Sind Mütter unter­halts­pflichtig, dann ist es, so belegen die Zahlen der Proksch-Studie, mit ihrer Zahlungs­moral nicht allzu weit her: 57 % der unter­halts­pflichtigen Mütter mit gemeinsamem Sorge­recht und 65 % der unter­halts­pflichtigen Mütter, bei denen der Vater das alleinige Sorge­recht hat, gaben an, gegenwärtig keinen Kindes­unter­halt zu leisten.“


Zusammengefasst und gerundet bedeutet das:

  • Etwa 9 von 10 Männern leisten Unterhalt.
  • Etwa 4 von 10 Frauen leisten Unterhalt.

Ist „sich um seine Verantwortung drücken“ also eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehensten Familien­rechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundes­justiz­ministeriums erhoben.[2]

Brigitte Zypries berichtet, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unter­halts­pflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[3]
Angesichts der vorstehenden Zahlen sieht das nach einer Straflosstellung der Frau im Unterhaltsrecht aus.

Die Bericht­erstattung in den Medien spricht aber immer nur von säumigen Vätern.[4]
Immer wieder werden Berichte in Umlauf gebracht, dass der Staat für Abermillionen Euro Unterhalt aufkommen müsse, weil Väter nicht zahlen.
Es sei nicht einzusehen, dass deutsche Steuerzahler die Last verantwortungsloser Väter tragen müssten und so weiter.[5a]
2009 sollen Jugendämter 819 Millionen Euro für Unterhalts­vorschüsse aufgewendet haben. Berücksichtigt man, dass in jedem fünften Fall der Vorschuss vom Kindesvater zurückgeholt werden kann, verbleiben 655 Millionen Euro.[5b]
Diese Summe klingt zunächst viel, wirkt aber relativ banal, wenn man erfährt, dass Deutschlands Kommunen für die Entfernung ausgespuckter Kaugummis jährlich etwa 900 Millionen Euro ausgeben.[6]



[1] Knobel-Ulrich: Jagd auf Rabenväter, Januar 2008
[2] laut Proksch-Studie, zitiert in: „Abschlussbericht Kindeswohl“ PDF-Dokument, Kinder­schutz­bund, Aktuell 3/03, S. 19; Unterhalt-Zahlungsmoral
[3] abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries am 20. Juli 2009
[4] Jagd auf säumige Unterhaltszahler, Stuttgarter Nachrichten am 10. März 2010; Unterhalt: Staat will säumige Väter zur Kasse bitten, Der Westen am 17. August 2010; Detektiv will Familien kitten, Solinger Tageblatt am 10. August 2009
[5] a b Weil Väter nicht zahlen: Bund und Länder leiden unter „Unterhalts­vorschüssen“, Bild am 22. September 2010
[6] Kaugummis: 900 Millionen Euro im Jahr fürs Wegkratzen, FAZ am 23. April 2009