Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.4.7.2. Edith Schwab

Edith Schwab vertritt als Bundesvorsitzende des „Verbandes allein­erziehender Mütter und Väter“ (VAMv) etwa zweieinhalb Millionen Allein­erziehende. Ihr ist am 17. August 2010 in Mainz von Kurt Beck das Bundes­verdienst­kreuz am Bande verliehen worden.[1]

Zu der Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts, die bisherige Regelung, nach der unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten, für verfassungs­widrig zu erklären, hat Edith Schwab der taz ein interessantes Interview gegeben:

„Zu den anderen 50 Prozent gehören aber unter anderem die Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten, und Vergewaltiger. Auch die können sich nun einklagen.“ [2]

„Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten“ – Wenn ein Vater nur eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatte, dann hatte die Mutter genauso lediglich nur eine Nacht lang Kontakt zum Vater. Wo bleibt denn da die Kritik an der Auswahl des Vaters durch die Mutter für das Kind?
„Vergewaltiger, die können sich nun einklagen“ – Will Edith Schwab sagen, 50 % der Väter seien Vergewaltiger? Und: Wozu haben Frauen so lange und hartnäckig auf ihr „Recht auf Abtreibung“ gestritten, wenn sie jetzt die Kinder von Vergewaltigern austragen?!?? Wo bleibt denn da die Verantwortung dieser Frauen?

„Die Väter müssten etwa nachweisen können, dass sie eine enge Bindung zum Kind haben, bereits Verantwortung getragen haben und auch bereit sind, das weiterhin zu tun. Das ist aus unserer Sicht das mindeste, was Väter gewährleisten sollten, notfalls kann man so etwas über ein Sach­verständigen-Gutachten prüfen.“ [2]

So so, Männer sollen also ihre Befähigung zur Kindersorge „nachweisen“. Wo bleibt denn der Nachweis der Frauen, dass sie zur Kindersorge befähigt sind? Oder führt Edith Schwab etwa das biologistische Argument an, Frauen wären qua Geburt zur Kindersorge befähigt?!??

„Warum sind denn so viele Allein­erziehende Mütter? Weil die Väter keine Verantwortung übernehmen wollen.“ [2]

Die Bundes­verdienst­kreuz­trägerin Schwab beleidigt hier 50 % der Bevölkerung. Sie wendet die Praxis von Müttern, Vätern die Übernahme von Verantwortung für ihre Kinder zu verwehren, in eine Schuld von Männern, die „keine Verantwortung übernehmen wollen“. Wie war das noch? Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“

„Wir haben seit 1998 das neue Kind­schafts­recht, das die gemeinsame Sorge auch nach der Scheidung mit sich brachte. Trotzdem verabschiedet sich statistisch gesehen jeder zweite Vater nach spätestens zwei Jahren, ein Drittel der Väter zahlt keinen Unterhalt. Sie sehen: mit der Übernahme von Verantwortung hapert es auf der ganzen Linie.“ [2]

Das Wort Verantwortung existiert für Frau Schwab offenbar nicht für Frauen, sondern nur als Schuld­zuweisung an Männer. Und eine so männer­feindliche Funktionärin wird mit dem Bundes­verdienst­kreuz ausgezeichnet.

„Die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien!“ [2]

Neben den Männern verunglimpft Frau Schwab auch noch die Familie. Mit der Bundes­verdienst­kreuz-Verleihung wird dann ja die Familien­politik in Deutschland deutlich als familien­feindlich erkennbar.

In Pressemitteilungen des VAM(v) schreibt Edith Schwab:

„Wenn Väter jetzt klagen, wird es zu strittigen familien­rechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn der Vater dagegen klagen will, wird dies sehr belastend für die Familie und Kinder.“ [3]

So so, der klagende Vater ist also der Böse und die boykottierende Mutter die Gute. Dabei sind Verwandt­schafts­beziehungen, auch zwischen Vätern und Kindern, ein Naturrecht und in den Menschenrechten verankert.

„Allein­erziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzes­änderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert.“ [4]

So so, der Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetz gilt also nur für allein­erziehende Mütter. Und wie steht es mit dem Schutz des Rechtes des Kindes auf seinen Vater?

„Allein­erziehend sein ist eine Erfolgsstory.“ [5]

Mitsorgende Väter gefährden diesen Erfolg der allein­erziehenden Mütter dann wohl nur.

Die Auszeichnung an eine Familien­feindin und erklärte Lobbyistin allein­erziehender Mütter dürfte gegen den Artikel 6 Absatz 1 GG verstoßen.

„Das Engagement von Edith Schwab gilt der Besser­stellung von Frauen und Männern, die die Alltags­sorge für ihre Kinder alleine tragen. […] Edith Schwab hat sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zum Wohle allein­erziehender Mütter und Väter um die Gemeinschaft verdient gemacht. Ich freue mich, dass ich ihre heraus­ragenden Leistungen heute würdigen kann.“, sagte Minister­präsident Kurt Beck.[6]

Weil Allein­erziehende ständig besser­gestellt und gefördert werden, gibt es wohl auch so viele davon. Wie der Staat scheidungs­willige Frauen fördert und Scheidungen finanziert, wird im Kapitel Scheidungen beschrieben. Wo bleibt die Würdigung ehrenamtlichen Engagements, das zu weniger Scheidungs­waisen und Allein­erziehenden führt?

Beate Kricheldorf hält es für verfehlte Familien­politik, wenn Vereine wie der VAMv staatlich unterstützt und gefördert werden. Diese Vereine seien keineswegs Anlaufstellen für unverschuldet in Not geratende oder „verstoßene“ Frauen, die plötzlich mit Kind und ohne Berufs­aus­bildung allein dastehen. In diesen Vereinen werden vielmehr Ratschläge ausgetauscht, wie der weibliche Lebensentwurf der „Ein­eltern­familie“ am besten realisiert werden kann. Es geht dabei um Frauenwünsche, wie etwa als „Allein­erziehende“ alle Rechte am Kind zu behalten und dafür auch noch finanziert zu werden.[7]

Edith Schwab nennt es „Biologismus“, wenn Väter die Vaterschaft einfordern und fragt: „Ist es gut, wenn der biologische Vater immer im Leben des Kindes präsent ist?“ „Diesen Biologismus meinten wir eigentlich überwunden zu haben“, behauptet Schwab[8], als wenn die Mutterschaft bei Frauen nicht biologistisch festgelegt wäre.

„Was, wenn die Affäre plötzlich vor der Tür steht und der neue Vater sein möchte?“ [9]

Vor der Tür steht der Vater und nicht die Affäre. Die Affäre der Mutter sitzt im Haus und spielt „sozialer“ Vater, solange es die Mutter erlaubt und bis sie ihrem Kind einen neuen „Lebens­abschnitts­vater“ vorsetzt oder lieber doch einen auf „Allein­erziehende“ macht.

„Problematisch wäre es, wenn das Kind in einer Familie mit einem neuen sozialen Vater lebt, der vielleicht sogar die Vaterschaft anerkannt hat.“ [8]

Problematisch wäre es für die Mutter, wenn der „soziale“ Vater gar nicht weiß, dass er ein Kuckucksvater ist oder das Kind nicht weiß, dass „der Pappa nicht der Pappa ist“, weil es nicht wissen soll, dass Mutti eine Schlampe ist.

Aber treu dem Motto, Frauen sind die Opfer, Männer sind die Täter, steht für Schwab der Vater als Feindbild fest. Die Vorstellung, dass auch unverheiratete Männer das Sorgerecht bekommen könnten, passt ihr gar nicht in den Kram und deshalb zieht sie gegen Väter mit der Nazi-Keule ins Feld:

„Bisher schützt die Verfassung die soziale Familie“, behauptet Schwab. Nun aber soll die biologische Abstammung Vorrang vor dem Familien­frieden haben. „Das ist neu“, sagt sie. Zuletzt sei die biologische Abstammung bei den Nazis so wichtig gewesen. [8]

Die Tatsache, dass die biologische Abstammung gerade für Mütter so wichtig ist, übergeht die Juristin ebenso geflissentlich wie die Tatsache, dass die Nazis die Kinder auch gerne bei der Mutter gesehen haben und den Vater möglichst weit weg, an der Kriegsfront nämlich. Es wurde im Abschnitt Verwandtschaft bereits gezeigt, dass Familie sich auf Abstammung und Verschwägerung gründet. Nun behauptet Frau Schwab, natürlich mit dem Ziel der Diffamierung, die Abstammung wäre nur den Nazis wichtig gewesen und die Verfassung (sie meint das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) würde nicht die (bürgerliche und auf Abstammung/Verschwägerung beruhende) Familie, sondern die „soziale“ Familie schützen. Damit will sie Verwirrung stiften, denn die Begriffe „sozialer Vater“ und „soziale Familie“ wurden von Juristen und Psycho­fuzzys erfunden, um dem Staat ein Handwerkzeug zu geben, um in die bürgerliche Familie einzudringen zu können und diese aufzubrechen. Möglicherweise hat sie gerade für solche Begriffs­verwirrungen auch das Bundes­verdienst­kreuz als Auszeichnung bekommen.

Weil Edith Schwab es liebt, Väter- und Männer­rechtler als aggressiv, reaktionär, biologistisch und rechtsradikal zu diffamieren und auch schon andere Eva Herman als „Eva Braun“ verleumdet haben, lohnt es sich kurz darauf einzugehen:

„Während die NS-Rhetorik den nostalgischen Mythos der schützenden Familie pflegte, war die praktische Politik darauf ausgerichtet, eine Familie zu schaffen, die dem totalitären Staat gefügige Mitglieder ‚heranzüchtete‘. Das national­sozialistische Familienmodell steuerte tendenziell die ‚Entleerung‘ des Privat­haushalts an.“

So beschreibt Claudi Koonz in ihrem Werk „Mütter im Vaterland“ (S. 425) schon 1988 die Beziehung des national­sozialistischen Staats zur bürgerlichen Kleinfamilie. Es ist ein Klischee, dass der NS-Staat auf dem bürgerlichen Familienideal aufbaute – tatsächlich war die Familie, als privater Rahmen, ein ungeliebtes Gegengewicht beim totalitären Zugriff des Staates auf den Einzelnen. Barbara Vinken bemerkt dazu in ihrem Werk „Die deutsche Mutter“ (2007): „Die national­sozialistische Politik untergrub die bürgerliche Familien­ideologie: Es ist ein weit­verbreiteter Irrtum, dass die National­sozialisten die Frau in die traditionelle Familien­rolle zurück­drängen wollten.“ (Vinken, S. 227) „Die Familie wurde im Volkskörper aufgelöst.“ (S. 228)



  • Fransjörg Krieg: „Edith Schwab erhält Bundesverdienstkreuz“ PDF-Dokument



[1] Femokratie-Blog: Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
[2] a b c d e Allein­erziehenden-Anwältin über Sorgerecht: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“, TAZ am 6. August 2010
[3] „Gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes?“, Pressemitteilung des VAM(v) vom 4. August 2010 PDF-Dokument
[4] „Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete“, Pressemitteilung des VAM(v) vom 28. Juli 2010 PDF-Dokument
[5] Alleinerziehende: Die Hätschelkinder der Nation, FAZ am 24. Januar 2010
[6] Kurt Beck: Vorbildliches Engagement für Allein­erziehende, Die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 17. August 2010
[7] Beate Kricheldorf: Familienrecht – Erfahrungen aus der Praxis, 1. Mai 2011
[8] Heide Oestreich/Simone Schmollack: Das Ende der Machtmütter, TAZ am 4./5. Mai 2013, S. 20/21
[9] Heide Oestreich: Familienrechtlerin über Mütterlobby: „Da wird die Biologie absolut“ (Interview mit Lore Maria Peschel-Gutzeit), TAZ am 4./5. Mai 2013, S. 22