Parteien umwerben den Wähler gerne mit dem Versprechen, sie würden im Falle eines Wahlerfolges mit der nächsten Gesetzesänderung alles zum besseren wenden. Das ist natürlich völliger Unfug, was zu erkennen nicht schwer fällt, wenn man betrachtet, was Gesetze bewirken. Mit jeder Schulreform, Rechtsreform, Rentenreform und Krankenversicherungsreform wird alles – in der Regel – immer nur schlimmer und nicht etwa besser. Das hat seine Ursachen, man muss sie nur erkennen. Jede Gesetzesänderung zieht einen Rattenschwanz an Übergangsfristen und Übergangsregelungen und -verordnungen nach sich, das ein regelrechtes Gesetzverhau entstehen lässt, was letztlich die mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Wirkung vereitelt oder gar ins Gegenteil verkehrt wird. In einem Fernsehreport gestanden deutsche Politiker ein, dass ein Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes zu mehr Belastungen führte und ein Gesetz zur Entbürokratisierung zu mehr Bürokratie führte.
Der Gesetzgeber steht vor der Tatsache, dass jedes Gesetz, ohne Ausnahme, Freiheiten der Menschen einschränkt. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte. Darüber hinaus hat bereits der römischer Historiker und Senator Tacitus erkannt:
„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“ [1]
Für den Gesetzgeber müsste man es andersherum formulieren:
„Je mehr Gesetze er schafft, desto mehr verdirbt er den Staat.“
Dies gibt zunächst einmal allgemein. Für das Thema Familienzerstörung kann man es konkretisieren:
„Je mehr Familiengesetzgebung, desto zerrütteter die Familien.“
Karl Albrecht Schachtschneider schreibt dazu:
„Die Innenverhältnisse der Familie eignen sich nicht für die gesetzliche Ordnung.“
und:
„Wer sich in der Familie auf Gesetze beruft, stört den Familienfrieden.“ [2]
Anders ausgedrückt: Eine Familie muss in der Lage sein, ihre Angelegenheit autonom und eigenverantwortlich zu regeln. Jeder Versuch, etwaige Defizite in den Familien durch staatliche Eingriffe und Gesetzgebung ausgleichen zu wollen, kann nur zur Verschlimmerung der Situation führen. Noch einmal Schachtschneider:
„Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist (jedenfalls seit der Romantik in Deutschland) die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird.“ [2]
Familienprobleme oder -defizite mit Gesetzgebung lösen zu wollen, ist etwa so, als wolle man Feuer mit Benzin löschen. Zu diesen allgemeinen Betrachtungen zu dem Verhältnis von Familie und Gesetzgebung kommt noch eine Besonderheit im Familienrecht:
Der deutsche Gesetzgeber formuliert beispielsweise das Unterhaltsrecht derart schwammig, dass die Familienrichter de facto die Rolle des Gesetzgebers übernehmen (Einzelfallentscheidung).[3] Zu der Verletzung der Subsidiarität (Staat versus Familie) kommt also noch die Missachtung eines wesentlichen Elements der Gewaltenteilung (Gesetzgebung versus Justiz).
Die Gewaltenteilung wird auch durch die Dominanz von Juristen (23,3%) und Lehrern (11,5%) unterlaufen.[4] Die Juristen sind der Justiz zuzurechnen und die Lehrer, wie andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes, der Exekutive. Mit der Unabhängigkeit des deutschen Parlaments ist es also nicht sehr weit her.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Gesetzgeber hatte und hat nicht die Kraft, dem Verfall der gesellschaftstragenden Einrichtung Ehe und Familie zu widerstehen.[2]
3.1.3.2. Der Gesetzgeber
Parteien umwerben den Wähler gerne mit dem Versprechen, sie würden im Falle eines Wahlerfolges mit der nächsten Gesetzesänderung alles zum besseren wenden. Das ist natürlich völliger Unfug, was zu erkennen nicht schwer fällt, wenn man betrachtet, was Gesetze bewirken. Mit jeder Schulreform, Rechtsreform, Rentenreform und Krankenversicherungsreform wird alles – in der Regel – immer nur schlimmer und nicht etwa besser. Das hat seine Ursachen, man muss sie nur erkennen. Jede Gesetzesänderung zieht einen Rattenschwanz an Übergangsfristen und Übergangsregelungen und -verordnungen nach sich, das ein regelrechtes Gesetzverhau entstehen lässt, was letztlich die mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Wirkung vereitelt oder gar ins Gegenteil verkehrt wird. In einem Fernsehreport gestanden deutsche Politiker ein, dass ein Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes zu mehr Belastungen führte und ein Gesetz zur Entbürokratisierung zu mehr Bürokratie führte.
Der Gesetzgeber steht vor der Tatsache, dass jedes Gesetz, ohne Ausnahme, Freiheiten der Menschen einschränkt. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte. Darüber hinaus hat bereits der römischer Historiker und Senator Tacitus erkannt:
Für den Gesetzgeber müsste man es andersherum formulieren:
Dies gibt zunächst einmal allgemein. Für das Thema Familienzerstörung kann man es konkretisieren:
Karl Albrecht Schachtschneider schreibt dazu:
und:
Anders ausgedrückt: Eine Familie muss in der Lage sein, ihre Angelegenheit autonom und eigenverantwortlich zu regeln. Jeder Versuch, etwaige Defizite in den Familien durch staatliche Eingriffe und Gesetzgebung ausgleichen zu wollen, kann nur zur Verschlimmerung der Situation führen. Noch einmal Schachtschneider:
Familienprobleme oder -defizite mit Gesetzgebung lösen zu wollen, ist etwa so, als wolle man Feuer mit Benzin löschen. Zu diesen allgemeinen Betrachtungen zu dem Verhältnis von Familie und Gesetzgebung kommt noch eine Besonderheit im Familienrecht:
Der deutsche Gesetzgeber formuliert beispielsweise das Unterhaltsrecht derart schwammig, dass die Familienrichter de facto die Rolle des Gesetzgebers übernehmen (Einzelfallentscheidung).[3] Zu der Verletzung der Subsidiarität (Staat versus Familie) kommt also noch die Missachtung eines wesentlichen Elements der Gewaltenteilung (Gesetzgebung versus Justiz).
Die Gewaltenteilung wird auch durch die Dominanz von Juristen (23,3%) und Lehrern (11,5%) unterlaufen.[4] Die Juristen sind der Justiz zuzurechnen und die Lehrer, wie andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes, der Exekutive. Mit der Unabhängigkeit des deutschen Parlaments ist es also nicht sehr weit her.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Gesetzgeber hatte und hat nicht die Kraft, dem Verfall der gesellschaftstragenden Einrichtung Ehe und Familie zu widerstehen.[2]