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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.3.2. Der Gesetzgeber

Parteien umwerben den Wähler gerne mit dem Versprechen, sie würden im Falle eines Wahlerfolges mit der nächsten Gesetzes­änderung alles zum besseren wenden. Das ist natürlich völliger Unfug, was zu erkennen nicht schwer fällt, wenn man betrachtet, was Gesetze bewirken. Mit jeder Schulreform, Rechtsreform, Rentenreform und Kranken­versicherungs­reform wird alles – in der Regel – immer nur schlimmer und nicht etwa besser. Das hat seine Ursachen, man muss sie nur erkennen. Jede Gesetzes­änderung zieht einen Rattenschwanz an Übergangs­fristen und Übergangs­regelungen und -verordnungen nach sich, das ein regelrechtes Gesetzverhau entstehen lässt, was letztlich die mit der Gesetzes­änderung beabsichtigte Wirkung vereitelt oder gar ins Gegenteil verkehrt wird. In einem Fernsehreport gestanden deutsche Politiker ein, dass ein Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes zu mehr Belastungen führte und ein Gesetz zur Entbürokratisierung zu mehr Bürokratie führte.

Der Gesetzgeber steht vor der Tatsache, dass jedes Gesetz, ohne Ausnahme, Freiheiten der Menschen einschränkt. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte. Darüber hinaus hat bereits der römischer Historiker und Senator Tacitus erkannt:

„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“ [1]

Für den Gesetzgeber müsste man es andersherum formulieren:

„Je mehr Gesetze er schafft, desto mehr verdirbt er den Staat.“

Dies gibt zunächst einmal allgemein. Für das Thema Familien­zerstörung kann man es konkretisieren:

„Je mehr Familien­gesetz­gebung, desto zerrütteter die Familien.“

Karl Albrecht Schachtschneider schreibt dazu:

„Die Innenverhältnisse der Familie eignen sich nicht für die gesetzliche Ordnung.“

und:

„Wer sich in der Familie auf Gesetze beruft, stört den Familienfrieden.“ [2]

Anders ausgedrückt: Eine Familie muss in der Lage sein, ihre Angelegenheit autonom und eigen­ver­antwort­lich zu regeln. Jeder Versuch, etwaige Defizite in den Familien durch staatliche Eingriffe und Gesetzgebung ausgleichen zu wollen, kann nur zur Verschlimmerung der Situation führen. Noch einmal Schachtschneider:

„Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist (jedenfalls seit der Romantik in Deutschland) die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird.“ [2]

Familien­probleme oder -defizite mit Gesetzgebung lösen zu wollen, ist etwa so, als wolle man Feuer mit Benzin löschen. Zu diesen allgemeinen Betrachtungen zu dem Verhältnis von Familie und Gesetzgebung kommt noch eine Besonderheit im Familienrecht:

Der deutsche Gesetzgeber formuliert beispielsweise das Unterhaltsrecht derart schwammig, dass die Familienrichter de facto die Rolle des Gesetzgebers übernehmen (Einzelfall­entscheidung).[3] Zu der Verletzung der Subsidiarität (Staat versus Familie) kommt also noch die Missachtung eines wesentlichen Elements der Gewalten­teilung (Gesetzgebung versus Justiz).

Die Gewalten­teilung wird auch durch die Dominanz von Juristen (23,3%) und Lehrern (11,5%) unterlaufen.[4] Die Juristen sind der Justiz zuzurechnen und die Lehrer, wie andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes, der Exekutive. Mit der Unabhängigkeit des deutschen Parlaments ist es also nicht sehr weit her.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Gesetzgeber hatte und hat nicht die Kraft, dem Verfall der gesell­schafts­tragenden Einrichtung Ehe und Familie zu widerstehen.[2]



[1] Gaius Cornelius Tacitus, Annalen III, 27
[2] Karl Albrecht Schachtschneider: „Rechtsproblem Familie“, a) Seite 35, b) Seite 28, c) Seite 14
[3] Das Unterhaltsrecht führt schnurgeradeaus in die Pleite, Leutnant Dino am 15. Dezember 2010
[4] WGvdL-Forum: id=79844