Der Anspruch einer Frau auf Unterhalt wird so gut wie nicht infrage gestellt. Der Mann, der diesen Unterhalt zahlt, darf dafür aber keinen Dank erwarten. Er muss aber mit Negativdarstellung rechnen, wenn er seiner Rolle als Zahlesel nicht, oder nicht im erwünschten Umfang, nachkommt. Dann darf er auch gejagt werden.[1] Deshalb soll der Frage nach der Zahlungsmoral nachgegangen werden. In der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinderschutzbundes, Seite 19, findet sich folgendes Zitat:
„93,5 Prozent der Väter, die sich mit der Mutter das Sorgerecht teilen, gaben an, Kindesunterhalt zu leisten – und immerhin 86,7 Prozent der Mütter bestätigten das. Ein zweifelhaftes Licht werfen beide Studien übrigens auf die Frauen. Sind Mütter unterhaltspflichtig, dann ist es, so belegen die Zahlen der Proksch-Studie, mit ihrer Zahlungsmoral nicht allzu weit her: 57 % der unterhaltspflichtigen Mütter mit gemeinsamem Sorgerecht und 65 % der unterhaltspflichtigen Mütter, bei denen der Vater das alleinige Sorgerecht hat, gaben an, gegenwärtig keinen Kindesunterhalt zu leisten.“
Zusammengefasst und gerundet bedeutet das:
Etwa 9 von 10 Männern leisten Unterhalt.
Etwa 4 von 10 Frauen leisten Unterhalt.
Ist „sich um seine Verantwortung drücken“ also eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehensten Familienrechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums erhoben.[2]
Brigitte Zypries berichtet, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[3]
Angesichts der vorstehenden Zahlen sieht das nach einer Straflosstellung der Frau im Unterhaltsrecht aus.
Die Berichterstattung in den Medien spricht aber immer nur von säumigen Vätern.[4]
Immer wieder werden Berichte in Umlauf gebracht, dass der Staat für Abermillionen Euro Unterhalt aufkommen müsse, weil Väter nicht zahlen.
Es sei nicht einzusehen, dass deutsche Steuerzahler die Last verantwortungsloser Väter tragen müssten und so weiter.[5a]
2009 sollen Jugendämter 819 Millionen Euro für Unterhaltsvorschüsse aufgewendet haben. Berücksichtigt man, dass in jedem fünften Fall der Vorschuss vom Kindesvater zurückgeholt werden kann, verbleiben 655 Millionen Euro.[5b]
Diese Summe klingt zunächst viel, wirkt aber relativ banal, wenn man erfährt, dass Deutschlands Kommunen für die Entfernung ausgespuckter Kaugummis jährlich etwa 900 Millionen Euro ausgeben.[6]
2.4.1. Zahlungsmoral beim Unterhalt
Der Anspruch einer Frau auf Unterhalt wird so gut wie nicht infrage gestellt. Der Mann, der diesen Unterhalt zahlt, darf dafür aber keinen Dank erwarten. Er muss aber mit Negativdarstellung rechnen, wenn er seiner Rolle als Zahlesel nicht, oder nicht im erwünschten Umfang, nachkommt. Dann darf er auch gejagt werden.[1] Deshalb soll der Frage nach der Zahlungsmoral nachgegangen werden. In der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinderschutzbundes, Seite 19, findet sich folgendes Zitat:
Zusammengefasst und gerundet bedeutet das:
Ist „sich um seine Verantwortung drücken“ also eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehensten Familienrechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums erhoben.[2]
Brigitte Zypries berichtet, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[3]
Angesichts der vorstehenden Zahlen sieht das nach einer Straflosstellung der Frau im Unterhaltsrecht aus.
Die Berichterstattung in den Medien spricht aber immer nur von säumigen Vätern.[4]
Immer wieder werden Berichte in Umlauf gebracht, dass der Staat für Abermillionen Euro Unterhalt aufkommen müsse, weil Väter nicht zahlen.
Es sei nicht einzusehen, dass deutsche Steuerzahler die Last verantwortungsloser Väter tragen müssten und so weiter.[5a]
2009 sollen Jugendämter 819 Millionen Euro für Unterhaltsvorschüsse aufgewendet haben. Berücksichtigt man, dass in jedem fünften Fall der Vorschuss vom Kindesvater zurückgeholt werden kann, verbleiben 655 Millionen Euro.[5b]
Diese Summe klingt zunächst viel, wirkt aber relativ banal, wenn man erfährt, dass Deutschlands Kommunen für die Entfernung ausgespuckter Kaugummis jährlich etwa 900 Millionen Euro ausgeben.[6]