Edith Schwab vertritt als Bundesvorsitzende des „Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMv) etwa zweieinhalb Millionen Alleinerziehende. Ihr ist am 17. August 2010 in Mainz von Kurt Beck das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen worden.[1]
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bisherige Regelung, nach der unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten, für verfassungswidrig zu erklären, hat Edith Schwab der taz ein interessantes Interview gegeben:
„Zu den anderen 50 Prozent gehören aber unter anderem die Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten, und Vergewaltiger. Auch die können sich nun einklagen.“ [2]
„Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten“ – Wenn ein Vater nur eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatte, dann hatte die Mutter genauso lediglich nur eine Nacht lang Kontakt zum Vater. Wo bleibt denn da die Kritik an der Auswahl des Vaters durch die Mutter für das Kind? „Vergewaltiger, die können sich nun einklagen“ – Will Edith Schwab sagen, 50 % der Väter seien Vergewaltiger? Und: Wozu haben Frauen so lange und hartnäckig auf ihr „Recht auf Abtreibung“ gestritten, wenn sie jetzt die Kinder von Vergewaltigern austragen?!?? Wo bleibt denn da die Verantwortung dieser Frauen?
„Die Väter müssten etwa nachweisen können, dass sie eine enge Bindung zum Kind haben, bereits Verantwortung getragen haben und auch bereit sind, das weiterhin zu tun. Das ist aus unserer Sicht das mindeste, was Väter gewährleisten sollten, notfalls kann man so etwas über ein Sachverständigen-Gutachten prüfen.“ [2]
So so, Männer sollen also ihre Befähigung zur Kindersorge „nachweisen“. Wo bleibt denn der Nachweis der Frauen, dass sie zur Kindersorge befähigt sind? Oder führt Edith Schwab etwa das biologistische Argument an, Frauen wären qua Geburt zur Kindersorge befähigt?!??
„Warum sind denn so viele Alleinerziehende Mütter? Weil die Väter keine Verantwortung übernehmen wollen.“ [2]
Die Bundesverdienstkreuzträgerin Schwab beleidigt hier 50 % der Bevölkerung. Sie wendet die Praxis von Müttern, Vätern die Übernahme von Verantwortung für ihre Kinder zu verwehren, in eine Schuld von Männern, die „keine Verantwortung übernehmen wollen“. Wie war das noch? Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“
„Wir haben seit 1998 das neue Kindschaftsrecht, das die gemeinsame Sorge auch nach der Scheidung mit sich brachte. Trotzdem verabschiedet sich statistisch gesehen jeder zweite Vater nach spätestens zwei Jahren, ein Drittel der Väter zahlt keinen Unterhalt. Sie sehen: mit der Übernahme von Verantwortung hapert es auf der ganzen Linie.“ [2]
Das Wort Verantwortung existiert für Frau Schwab offenbar nicht für Frauen, sondern nur als Schuldzuweisung an Männer. Und eine so männerfeindliche Funktionärin wird mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
„Die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien!“ [2]
Neben den Männern verunglimpft Frau Schwab auch noch die Familie. Mit der Bundesverdienstkreuz-Verleihung wird dann ja die Familienpolitik in Deutschland deutlich als familienfeindlich erkennbar.
In Pressemitteilungen des VAM(v) schreibt Edith Schwab:
„Wenn Väter jetzt klagen, wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn der Vater dagegen klagen will, wird dies sehr belastend für die Familie und Kinder.“ [3]
So so, der klagende Vater ist also der Böse und die boykottierende Mutter die Gute. Dabei sind Verwandtschaftsbeziehungen, auch zwischen Vätern und Kindern, ein Naturrecht und in den Menschenrechten verankert.
„Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert.“ [4]
So so, der Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetz gilt also nur für alleinerziehende Mütter. Und wie steht es mit dem Schutz des Rechtes des Kindes auf seinen Vater?
„Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory.“ [5]
Mitsorgende Väter gefährden diesen Erfolg der alleinerziehenden Mütter dann wohl nur.
Die Auszeichnung an eine Familienfeindin und erklärte Lobbyistin alleinerziehender Mütter dürfte gegen den Artikel 6 Absatz 1 GG verstoßen.
„Das Engagement von Edith Schwab gilt der Besserstellung von Frauen und Männern, die die Alltagssorge für ihre Kinder alleine tragen. […] Edith Schwab hat sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zum Wohle alleinerziehender Mütter und Väter um die Gemeinschaft verdient gemacht. Ich freue mich, dass ich ihre herausragenden Leistungen heute würdigen kann.“, sagte Ministerpräsident Kurt Beck.[6]
Weil Alleinerziehende ständig bessergestellt und gefördert werden, gibt es wohl auch so viele davon. Wie der Staat scheidungswillige Frauen fördert und Scheidungen finanziert, wird im Kapitel Scheidungen beschrieben. Wo bleibt die Würdigung ehrenamtlichen Engagements, das zu weniger Scheidungswaisen und Alleinerziehenden führt?
Beate Kricheldorf hält es für verfehlte Familienpolitik, wenn Vereine wie der VAMv staatlich unterstützt und gefördert werden. Diese Vereine seien keineswegs Anlaufstellen für unverschuldet in Not geratende oder „verstoßene“ Frauen, die plötzlich mit Kind und ohne Berufsausbildung allein dastehen. In diesen Vereinen werden vielmehr Ratschläge ausgetauscht, wie der weibliche Lebensentwurf der „Einelternfamilie“ am besten realisiert werden kann. Es geht dabei um Frauenwünsche, wie etwa als „Alleinerziehende“ alle Rechte am Kind zu behalten und dafür auch noch finanziert zu werden.[7]
Edith Schwab nennt es „Biologismus“, wenn Väter die Vaterschaft einfordern und fragt: „Ist es gut, wenn der biologische Vater immer im Leben des Kindes präsent ist?“ „Diesen Biologismus meinten wir eigentlich überwunden zu haben“, behauptet Schwab[8], als wenn die Mutterschaft bei Frauen nicht biologistisch festgelegt wäre.
„Was, wenn die Affäre plötzlich vor der Tür steht und der neue Vater sein möchte?“ [9]
Vor der Tür steht der Vater und nicht die Affäre. Die Affäre der Mutter sitzt im Haus und spielt „sozialer“ Vater, solange es die Mutter erlaubt und bis sie ihrem Kind einen neuen „Lebensabschnittsvater“ vorsetzt oder lieber doch einen auf „Alleinerziehende“ macht.
„Problematisch wäre es, wenn das Kind in einer Familie mit einem neuen sozialen Vater lebt, der vielleicht sogar die Vaterschaft anerkannt hat.“ [8]
Problematisch wäre es für die Mutter, wenn der „soziale“ Vater gar nicht weiß, dass er ein Kuckucksvater ist oder das Kind nicht weiß, dass „der Pappa nicht der Pappa ist“, weil es nicht wissen soll, dass Mutti eine Schlampe ist.
Aber treu dem Motto, Frauen sind die Opfer, Männer sind die Täter, steht für Schwab der Vater als Feindbild fest. Die Vorstellung, dass auch unverheiratete Männer das Sorgerecht bekommen könnten, passt ihr gar nicht in den Kram und deshalb zieht sie gegen Väter mit der Nazi-Keule ins Feld:
„Bisher schützt die Verfassung die soziale Familie“, behauptet Schwab. Nun aber soll die biologische Abstammung Vorrang vor dem Familienfrieden haben. „Das ist neu“, sagt sie. Zuletzt sei die biologische Abstammung bei den Nazis so wichtig gewesen. [8]
Die Tatsache, dass die biologische Abstammung gerade für Mütter so wichtig ist, übergeht die Juristin ebenso geflissentlich wie die Tatsache, dass die Nazis die Kinder auch gerne bei der Mutter gesehen haben und den Vater möglichst weit weg, an der Kriegsfront nämlich. Es wurde im Abschnitt Verwandtschaft bereits gezeigt, dass Familie sich auf Abstammung und Verschwägerung gründet. Nun behauptet Frau Schwab, natürlich mit dem Ziel der Diffamierung, die Abstammung wäre nur den Nazis wichtig gewesen und die Verfassung (sie meint das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) würde nicht die (bürgerliche und auf Abstammung/Verschwägerung beruhende) Familie, sondern die „soziale“ Familie schützen. Damit will sie Verwirrung stiften, denn die Begriffe „sozialer Vater“ und „soziale Familie“ wurden von Juristen und Psychofuzzys erfunden, um dem Staat ein Handwerkzeug zu geben, um in die bürgerliche Familie einzudringen zu können und diese aufzubrechen. Möglicherweise hat sie gerade für solche Begriffsverwirrungen auch das Bundesverdienstkreuz als Auszeichnung bekommen.
Weil Edith Schwab es liebt, Väter- und Männerrechtler als aggressiv, reaktionär, biologistisch und rechtsradikal zu diffamieren und auch schon andere Eva Herman als „Eva Braun“ verleumdet haben, lohnt es sich kurz darauf einzugehen:
„Während die NS-Rhetorik den nostalgischen Mythos der schützenden Familie pflegte, war die praktische Politik darauf ausgerichtet, eine Familie zu schaffen, die dem totalitären Staat gefügige Mitglieder ‚heranzüchtete‘. Das nationalsozialistische Familienmodell steuerte tendenziell die ‚Entleerung‘ des Privathaushalts an.“
So beschreibt Claudi Koonz in ihrem Werk „Mütter im Vaterland“ (S. 425) schon 1988 die Beziehung des nationalsozialistischen Staats zur bürgerlichen Kleinfamilie. Es ist ein Klischee, dass der NS-Staat auf dem bürgerlichen Familienideal aufbaute – tatsächlich war die Familie, als privater Rahmen, ein ungeliebtes Gegengewicht beim totalitären Zugriff des Staates auf den Einzelnen. Barbara Vinken bemerkt dazu in ihrem Werk „Die deutsche Mutter“ (2007): „Die nationalsozialistische Politik untergrub die bürgerliche Familienideologie: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Nationalsozialisten die Frau in die traditionelle Familienrolle zurückdrängen wollten.“ (Vinken, S. 227) „Die Familie wurde im Volkskörper aufgelöst.“ (S. 228)
3.4.7.2. Edith Schwab
Edith Schwab vertritt als Bundesvorsitzende des „Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMv) etwa zweieinhalb Millionen Alleinerziehende. Ihr ist am 17. August 2010 in Mainz von Kurt Beck das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen worden.[1]
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bisherige Regelung, nach der unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten, für verfassungswidrig zu erklären, hat Edith Schwab der taz ein interessantes Interview gegeben:
„Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten“ – Wenn ein Vater nur eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatte, dann hatte die Mutter genauso lediglich nur eine Nacht lang Kontakt zum Vater. Wo bleibt denn da die Kritik an der Auswahl des Vaters durch die Mutter für das Kind?
„Vergewaltiger, die können sich nun einklagen“ – Will Edith Schwab sagen, 50 % der Väter seien Vergewaltiger? Und: Wozu haben Frauen so lange und hartnäckig auf ihr „Recht auf Abtreibung“ gestritten, wenn sie jetzt die Kinder von Vergewaltigern austragen?!?? Wo bleibt denn da die Verantwortung dieser Frauen?
So so, Männer sollen also ihre Befähigung zur Kindersorge „nachweisen“. Wo bleibt denn der Nachweis der Frauen, dass sie zur Kindersorge befähigt sind? Oder führt Edith Schwab etwa das biologistische Argument an, Frauen wären qua Geburt zur Kindersorge befähigt?!??
Die Bundesverdienstkreuzträgerin Schwab beleidigt hier 50 % der Bevölkerung. Sie wendet die Praxis von Müttern, Vätern die Übernahme von Verantwortung für ihre Kinder zu verwehren, in eine Schuld von Männern, die „keine Verantwortung übernehmen wollen“. Wie war das noch? Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“
Das Wort Verantwortung existiert für Frau Schwab offenbar nicht für Frauen, sondern nur als Schuldzuweisung an Männer. Und eine so männerfeindliche Funktionärin wird mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Neben den Männern verunglimpft Frau Schwab auch noch die Familie. Mit der Bundesverdienstkreuz-Verleihung wird dann ja die Familienpolitik in Deutschland deutlich als familienfeindlich erkennbar.
In Pressemitteilungen des VAM(v) schreibt Edith Schwab:
So so, der klagende Vater ist also der Böse und die boykottierende Mutter die Gute. Dabei sind Verwandtschaftsbeziehungen, auch zwischen Vätern und Kindern, ein Naturrecht und in den Menschenrechten verankert.
So so, der Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetz gilt also nur für alleinerziehende Mütter. Und wie steht es mit dem Schutz des Rechtes des Kindes auf seinen Vater?
Mitsorgende Väter gefährden diesen Erfolg der alleinerziehenden Mütter dann wohl nur.
Die Auszeichnung an eine Familienfeindin und erklärte Lobbyistin alleinerziehender Mütter dürfte gegen den Artikel 6 Absatz 1 GG verstoßen.
Weil Alleinerziehende ständig bessergestellt und gefördert werden, gibt es wohl auch so viele davon. Wie der Staat scheidungswillige Frauen fördert und Scheidungen finanziert, wird im Kapitel Scheidungen beschrieben. Wo bleibt die Würdigung ehrenamtlichen Engagements, das zu weniger Scheidungswaisen und Alleinerziehenden führt?
Beate Kricheldorf hält es für verfehlte Familienpolitik, wenn Vereine wie der VAMv staatlich unterstützt und gefördert werden. Diese Vereine seien keineswegs Anlaufstellen für unverschuldet in Not geratende oder „verstoßene“ Frauen, die plötzlich mit Kind und ohne Berufsausbildung allein dastehen. In diesen Vereinen werden vielmehr Ratschläge ausgetauscht, wie der weibliche Lebensentwurf der „Einelternfamilie“ am besten realisiert werden kann. Es geht dabei um Frauenwünsche, wie etwa als „Alleinerziehende“ alle Rechte am Kind zu behalten und dafür auch noch finanziert zu werden.[7]
Edith Schwab nennt es „Biologismus“, wenn Väter die Vaterschaft einfordern und fragt: „Ist es gut, wenn der biologische Vater immer im Leben des Kindes präsent ist?“ „Diesen Biologismus meinten wir eigentlich überwunden zu haben“, behauptet Schwab[8], als wenn die Mutterschaft bei Frauen nicht biologistisch festgelegt wäre.
Vor der Tür steht der Vater und nicht die Affäre. Die Affäre der Mutter sitzt im Haus und spielt „sozialer“ Vater, solange es die Mutter erlaubt und bis sie ihrem Kind einen neuen „Lebensabschnittsvater“ vorsetzt oder lieber doch einen auf „Alleinerziehende“ macht.
Problematisch wäre es für die Mutter, wenn der „soziale“ Vater gar nicht weiß, dass er ein Kuckucksvater ist oder das Kind nicht weiß, dass „der Pappa nicht der Pappa ist“, weil es nicht wissen soll, dass Mutti eine Schlampe ist.
Aber treu dem Motto, Frauen sind die Opfer, Männer sind die Täter, steht für Schwab der Vater als Feindbild fest. Die Vorstellung, dass auch unverheiratete Männer das Sorgerecht bekommen könnten, passt ihr gar nicht in den Kram und deshalb zieht sie gegen Väter mit der Nazi-Keule ins Feld:
„Bisher schützt die Verfassung die soziale Familie“, behauptet Schwab. Nun aber soll die biologische Abstammung Vorrang vor dem Familienfrieden haben. „Das ist neu“, sagt sie. Zuletzt sei die biologische Abstammung bei den Nazis so wichtig gewesen. [8]
Die Tatsache, dass die biologische Abstammung gerade für Mütter so wichtig ist, übergeht die Juristin ebenso geflissentlich wie die Tatsache, dass die Nazis die Kinder auch gerne bei der Mutter gesehen haben und den Vater möglichst weit weg, an der Kriegsfront nämlich. Es wurde im Abschnitt Verwandtschaft bereits gezeigt, dass Familie sich auf Abstammung und Verschwägerung gründet. Nun behauptet Frau Schwab, natürlich mit dem Ziel der Diffamierung, die Abstammung wäre nur den Nazis wichtig gewesen und die Verfassung (sie meint das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) würde nicht die (bürgerliche und auf Abstammung/Verschwägerung beruhende) Familie, sondern die „soziale“ Familie schützen. Damit will sie Verwirrung stiften, denn die Begriffe „sozialer Vater“ und „soziale Familie“ wurden von Juristen und Psychofuzzys erfunden, um dem Staat ein Handwerkzeug zu geben, um in die bürgerliche Familie einzudringen zu können und diese aufzubrechen. Möglicherweise hat sie gerade für solche Begriffsverwirrungen auch das Bundesverdienstkreuz als Auszeichnung bekommen.
Weil Edith Schwab es liebt, Väter- und Männerrechtler als aggressiv, reaktionär, biologistisch und rechtsradikal zu diffamieren und auch schon andere Eva Herman als „Eva Braun“ verleumdet haben, lohnt es sich kurz darauf einzugehen:
So beschreibt Claudi Koonz in ihrem Werk „Mütter im Vaterland“ (S. 425) schon 1988 die Beziehung des nationalsozialistischen Staats zur bürgerlichen Kleinfamilie. Es ist ein Klischee, dass der NS-Staat auf dem bürgerlichen Familienideal aufbaute – tatsächlich war die Familie, als privater Rahmen, ein ungeliebtes Gegengewicht beim totalitären Zugriff des Staates auf den Einzelnen. Barbara Vinken bemerkt dazu in ihrem Werk „Die deutsche Mutter“ (2007): „Die nationalsozialistische Politik untergrub die bürgerliche Familienideologie: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Nationalsozialisten die Frau in die traditionelle Familienrolle zurückdrängen wollten.“ (Vinken, S. 227) „Die Familie wurde im Volkskörper aufgelöst.“ (S. 228)