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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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4.3.4. Verursacherprinzip – Eigenverantwortung

Das Verursacherprinzip besagt, dass Kosten, die als Folge eines bestimmten Tuns oder Unterlassens entstehen, dem Verursacher zuzurechnen sind. Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umwelt­beein­trächtigungen werden dem Verursacher zugerechnet. Wenn der einzelne Verursacher nicht festgestellt werden kann oder die Anwendung des Verursacher­prinzips zu schweren wirtschaftlichen Störungen führen würde, muss die Allgemeinheit die Kosten ausnahmsweise nach dem Gemein­last­prinzip tragen.[1]


Nach Abschaffung des Schuldprinzips im Familienrecht werden auch beide Elternteile in gleicher Weise für eine Trennung als verantwortlich angesehen. Selbst wenn der Betreuungs­eltern­teil durch Wegzug mit den Kindern, die Umgangskosten massiv in die Höhe treibt, wird er an den finanziellen Folgen seiner Entscheidung nicht beteiligt. Das widerspricht dem Verursacher­prinzip, welches anderenorts als wichtiger Rechts­grund­satz gilt.[2]

Würde das Verursacher­prinzip als wichtiger Rechts­grundsatz aufgegeben, ginge auch die Eigen­verantwortung verloren. Gerade in der Familie als Kernzelle des Staates hätte das fatale Folgen für die Gesellschaft. Wird doch die wichtige Erziehungsarbeit, Kinder zu verantwortlichen Staatsbürgern heranzubilden, in den Familien geleistet.

Gerichts­reporterin Gisela Friedrichsen sagte zum Missbrauchs­vorwurf im Fall Kachelmann:

„Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste. Man wird sie eher noch bedauern, dass ihr nicht geglaubt wurde.“ [3]

Das Verursacher­prinzip wird nicht nur beim Missbrauch mit dem Missbrauch sträflich vernachlässigt, sondern im Scheidungsrecht vollständig missachtet. Mit der rechtlichen Fiktion der Ehezerrüttung werden bei Scheidungen Unterhaltsrechte und -pflichten verteilt, die sich mit dem Verursacher­prinzip überhaupt nicht vertragen. Das ist politisch gewollt willkürlich gesetztes Recht, das mit dem Konzept von Ehe und Familie nichts zu tun hat und somit auch mit den Motiven des Eheschließenden nicht zu vereinbaren ist. Es werden für die Zeit nach der Ehe größere Verpflichtungen aufgebürdet, als für die Ehezeit selbst. Es werden somit für den Leistungs­träger mit der Ehe Risiken verbunden, die es für ihn opportun machen, von einem Ehewunsch Abstand zu nehmen und letztlich damit auch auf den Wunsch einer Familien­gründung zu verzichten.

Es ist umstritten, dass der Verzicht auf das Verursacher­prinzip und das Prinzip der Eigen­verantwortung im Scheidungsfall mit dem Konzept der Familie vereinbar ist.



[1] Wikipedia: Verursacher­prinzip
[2] Abgeordnetenwatch: Gerhard Raden, am 17. Dezember 2008 an Brigitte Zypries
[3] »Spiegel«-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen im Interview: Vergewaltigungsvorwurf: »Kachelmann ist längst ruiniert«, 20 Minuten Online am 15. Juni 2010