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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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22 Jahre danach – Nachbetrachtung zu einer Scheidung

Ende 2011 habe ich hier den Essay „Ich bin zum Wissen konvertiert“ eingestellt. Nun, elf Jahre später, hat meine Exfrau einen Kommentar dazu geschrieben:

„Manfred das was du erzähls entspricht die Wahrheit, ich bin ganz anzufangen alles erzählen wie es war und verofentlichen.

Auch die Geschichte von deine Mutter. Ich brauche nur eine Kopie den Ausweis damit ich in Perú mich scheiden lasse. Ich warte drauf.“

Es ist bemerkenswert, dass die Exfrau meinen Essay gelesen hat. Normalerweise bekommt man das ja nicht mit. Sie hat nun, 22 Jahre nach der Scheidung, diesen Kommentar geschrieben, wobei wiederum bemerkenswert ist, dass dies der erste Kommentar ist, nachdem der Essay vor elf Jahren veröffentlicht wurde. Andernorts werden die Kommentar­spalten mit tausenden von Einträgen gefüllt. Aber die Reaktion auf meinen Essay ist seit elf Jahren gleich Null. Ich nehme das auch als ein Indiz für den Zustand dieses Landes, wo offenbar alles andere wichtiger ist, als der Zustand der Institutionen Ehe und Familie.
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Interview: Franzjörg Krieg

„Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview

Folgendes Interview gibt einen tiefen Einblick in die familien­politischen Lage in Deutschland. MANNdat stellt Franzjörg Krieg als „die personifizierte Väter­bewegung in Deutschland“ vor. Seit etwa 20 Jahren beschäftigt er sich mit dem Thema Trennungs­väter. Franzjörg Krieg, mittlerweile pensionierter Lehrer und selbst betroffener Trennungs­vater. Wer Väter­politik begreifen und Trennungs­väter verstehen will, muss mit ihm reden. MANNdat sprach mit ihm über Trennungs­väter­politik, die Väter­bewegung und das neue Familienrecht. Das Interview führte Dr. Bruno Köhler.

Herr Krieg, Sie sind seit Jahrzehnten eine der Leitfiguren der Väter­bewegung in Deutschland. Wie ist es dazu gekommen?

Schon seit meinem Studium 1968 – 1973 zum Real­schul­lehrer für Musik und Ethik war ich nebenher vielseitig interessiert und war sowohl als Musiker als auch als Höhlen­forscher in bedeutendem Maß aktiv. Im Rahmen meiner privaten Forschungs­arbeiten als Höhlen­taucher vertrat ich auch die deutsche Höhlen­tauch­szene bei internationalen Kongressen und baute meine Expeditions­arbeit konsequent aus.

Diese Entwicklung wurde ab 1993 durch meine Erfahrungen als nicht ehelicher Trennungs­vater mit zwei Töchtern dramatisch abgebrochen. Ich musste erfahren, dass die Mutter meiner Töchter in ihrem Macht­miss­brauchs­verhalten durch alle Institutionen völlig kritiklos unterstützt wurde und dass auch Verhaltens­weisen ihrerseits von eindeutig kindes­wohl­schädlicher Qualität durch das Jugendamt gedeckt wurden.

Ich musste ebenso erfahren, dass es für mich außer dem Verweis auf die Alimentierung der Rechts­anwalts­kaste keine Hilfe gab.

Die Analyse meiner schmerzlichen Erfahrungen von traumatischer Dimension führten mich zur Erkenntnis, dass mein Schicksal nicht allein ein Spezifikum meiner privaten Vita darstellt, sondern dass es Ausdruck einer gesamt­gesell­schaft­lich desolaten Situation von immensem Ausmaß darstellt, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt tief in die Funktionen unserer familialen Strukturen eingefressen hat. Ich musste lernen, dass Frauen­förder­strukturen nicht nur flächendeckend das gesamte Feld der familialen Intervention okkupiert hatten, sondern dass sie gerade in Karlsruhe auf eine unglaublich ignorante und elitäre Art und Weise die Sozialpolitik dieser Stadt bestimmten.

Nach meiner ersten – natürlich unwirksamen – Strafanzeige gegen das Jugendamt Karlsruhe Land hatte ich damals dem Amtsleiter angekündigt, dass ich mich auf viele Jahre bei ihm in Erinnerung halten werde.

Dieses Versprechen habe ich eingelöst.

Ich habe am 25.10.2001 den VAfK Karlsruhe gegründet, der doppelt so schnell wächst wie jede andere VAfK-Großgruppe und der inzwischen mit der dritt­größten Kreisgruppe (Hamburg) gleich­gezogen hat. Alle VAfK-Gruppen auf den einstelligen Plätzen kommen dabei aus Städten, die ungleich größer sind als Karlsruhe. Wenn wir nur einen Vorsprung von 10 Mitgliedern aufholen, werden wir die zweitgrößte deutsche Kreisgruppe in Berlin überholt haben.

Mit anderen Aktivisten der VAfK-Szene in BW habe ich den Landesverband gegründet und bin auch dessen Erster Vorsitzender.

Durch die Etablierung des VÄTERKONGRESS im Jahr 2008 in Karlsruhe und durch die Mitwirkung bei den Dreharbeiten zum Film „Der Entsorgte Vater“ im selben Jahr konnte ich die Bedeutung meiner Aufbauarbeit in Karlsruhe festigen.

Inzwischen bin ich pensioniert. Ich hatte einmal vor, als Pensionär mindestens die Hälfte des Jahres im Ausland unterwegs zu sein. Stattdessen verbringe ich meine Zeit ehrenamtlich bei der weiteren Aufbauarbeit, bei Kongressen, als Referent, bei der täglichen Beratungs­arbeit und rund 50 Mal im Jahr als Beistand vor den Familien­gerichten. Mit letzterem habe ich die Beratungsarbeit im VAfK Karlsruhe in einzig­artiger Weise ausgebaut und kann seit Jahren direkt in Entscheidungs­prozesse mit eingreifen.

Am 4. Mai 2013 fand auf Ihre Initiative hin der erste Väter­vernetzungs­kongress in Karlsruhe statt. Was war das Ergebnis?

Es gibt zum Phänomen Trennungs­väter in Deutschland eine infame strukturelle Eigenschaft: Väter werden nach Trennung und Scheidung vom System familialer Intervention ignorant und zynisch behandelt. Wenn sie berechtigterweise dagegen aufbegehren, zeigt frau mit dem Finger auf sie und erklärt damit das unterstellte aggressive Potential für bestätigt.

Es ist kein Wunder, wenn unter solchen Vor­aus­setzungen Trennungs­väter eine schwierige Klientel darstellen, die zwischen Gewalt­phantasien und der Notwenigkeit von strategisch besonnenem und trotz aller Gewalt­aktionen gegen sie paradox emotionslosem Taktieren hin und her gerissen sind.

Meine Absicht war, zu beweisen, dass diese schwierige Trennungs­väterszene in Deutschland trotz allem die Qualität einer Bewegung hat, die zu einer konzertierten Vorgehens­weise fähig ist und sich trotz großer Unterschiede gemeinsamen Zielen verpflichten kann.

Diese meine Intention hat sich bestätigt.

Es wird allerdings noch einige Zeit dauern, bis die Öffentlichkeit mit einer gemeinsamen Erklärung der gesamten deutschen Trennungs­väter­szene rechnen kann, was nicht an der mangelnden Absicht, sondern allein an der Fein­abstimmung liegt.

Die Frage enthielt die Formulierung „Väter­vernetzungs­kongress“.

Ich habe in meiner Antwort auf „Trennungs­väter“ eingegrenzt.

Dies war notwendig, um das primäre Problem entsprechend klar zu bezeichnen. Natürlich ist im Hinterkopf dabei schon längst die Erweiterung auf das Thema VÄTER allgemein, d. h., auch Vaterschaft allgemein, losgelöst vom Problemkreis Trennung und in weiterer Hinsicht die Erweiterung auf das Problem von aus­gegrenzten Müttern nach Trennung, dessen Behandlung auf vielen Miss­ver­ständnissen aufbaut und dessen Platz in der Beratungs­arbeit erst noch gefunden werden muss. Ich stelle fest, dass der Anteil von Frauen (nicht nur Mütter) in meiner Erst­beratungs-Statistik von anfänglich unter 5 % in den letzten drei Jahren auf 15 % anstieg und sich in diesem Jahr bisher auf 25 % steigerte.

Sie haben häufig Väter in ihren Bemühungen, Umgangs- und Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen, begleitet. Sie haben wie fast kein zweiter Mensch Einblick und Erfahrungen sammeln können, wie Sorgerecht und Umgangsrecht in Deutschland praktiziert wird. Sie kennen die Praxis von Kindesentzug durch Umgangs­verweigerung in all ihren schrecklichen Fassetten. Was war – unter Wahrung der Anonymität natürlich – für Sie das erschütterndste Beispiel an Umgangs­rechts­verweigerung?

Ich habe schon von Anfang an damit begonnen, meine Beratungs­arbeit zu dokumentieren und damit der Statistik und der Evaluation zugänglich zu machen.

Logische Folge war der Aufbau einer Fallsammlung, die inzwischen rund 2000 Schicksale umfasst.

Seit Jahren bearbeite ich selbst 150-200 Neufälle jährlich – ohne die vielen Altfälle, die seit Jahren von mir begleitet werden. Erst vor wenigen Wochen war ich mit einem Vater vor Gericht, dessen Schicksal ich seit der Gründung meiner Gruppe, also seit 12 Jahren, begleite.

Was die bodenlose Destruktivität der Eigen­tümlich­keiten angeht, die mir begegnen, fällt mir kein „worst-of“ ein. Ich muss feststellen, dass die Varianzen in den individuellen Ausprägungen von Familien­zerstörung und Väter­entsorgung in Deutschland so vielfältig sind, dass immer wieder neue Un­geheuer­lich­keiten zum Vorschein kommen. Es geht um bewusste Diskriminierung und menschen­rechts­widrige Behandlung, es geht um in Kauf genommene Zerstörung von aus ideologischem Kalkül ausgegrenzten Mitmenschen in psychischer, physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, für die sich niemand interessiert. Es geht im Interesse einer falsch verstandenen Frauen­förderung um die Pathologisierung ganzer Bereiche unserer Gesellschaft.

Was einzelnen Vätern dabei angetan wird, bedeutet die system­immanente Umsetzung von Vernichtungs­strukturen.

Notwendige Erkenntnis ist, dass Trennungs­väter in vielen Fällen System­opfer sind, denen Rehabilitierung und Wieder­gut­machung zusteht.

Was war für Sie im Gegensatz dazu das positivste Beispiel eines Umgangs­rechts­prozesses, der Ihnen Hoffnung auf eine Besserung der Zustände gegeben hat?

Auch hier möchte ich nicht ein „best-of“ zelebrieren, sondern möchte auf Entwicklungen aufmerksam machen.

Seit 2009, dem Jahr des Filmstartes von „Der Entsorgte Vater“ ist für mich eine deutliche Veränderung bemerkbar, die sich sukzessive ausweitet. Diese Veränderung betrifft noch nicht das gesamte System, sondern stellt eher Einzel­phänomene im System dar, die aber alle Bereiche betreffen. Diese positive Entwicklung ist für den einzelnen Betroffenen in seinem Fall oft nicht wahrnehmbar, außerdem vollzieht sie sich so langsam und in mikro­skopischen Schritten, dass neu Betroffene sich nicht vorstellen können, dass die Situation vor fünf oder zehn Jahren noch viel schlimmer war.

Wenn wir befürchtet hatten, dass der Umstieg vom FGG zum FamFG z. B. gerade im Bereich der Möglichkeit, als Beistand an familien­gericht­lichen Verfahren teilzunehmen, eine Verschlechterung bedeuten könnte, muss ich feststellen, dass ich seither mit etwa 50 Verfahren jährlich an die Grenze meiner ehrenamtlich möglichen Leistungs­fähigkeit gekommen bin.

Außerdem nehme ich die Summe der Richterinnen und Richter als sehr offen und kreativen Lösungs­findungen gegenüber aufgeschlossen wahr. Ich konnte auch immer wieder spektakuläre Ergebnisse mitgestalten, was ich vor fünf bis zehn Jahren noch für Utopie gehalten hätte.

Wenn man die neuen Entscheidungen in Richtung sorge­recht­licher Lösungen für nicht eheliche Väter betrachtet oder wenn man bedenkt, dass sich der Deutsche Familien­gerichts­tag in einem Arbeitskreis mit dem „Wechselmodell“ oder gar mit dem Zusammenhang von „Wechselmodell und Unterhalt“ beschäftigt, muss man konstatieren, dass verhärtete Strukturen aufweichen.

Es ist also nicht EIN Umgangs­verfahren, das mir gezeigt hat, dass eine Besserung der Zustände in Sicht ist, sondern es ist inzwischen eine Fülle von Elementen, mit denen sich der Prozess der Veränderung beschreiben lässt.

Väter hatten bislang nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 dieses deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschen­rechts­widrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger sage und schreibe acht Jahre lang um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hat. Vier Jahre hat die Politik gebraucht, um das Sorgerecht zu ändern. Gleich­berechtigung von Müttern und Vätern im Sorgerecht existiert aber weiterhin nicht. Väter werden weiterhin benachteiligt. Wo sehen Sie den Fortschritt und wo die Probleme für Väter beim neuen Sorgerecht?

Die gewaltige Hypothek von Väter­verachtung, die unser System kennzeichnet, hat sich in Sachen Sorgerecht schon viel früher geoutet. Allerdings haben die Medien diesen Umstand nicht erkennen wollen und gegenüber der Öffent­lichkeit mit dazu beigetragen, dass er unter den Teppich gekehrt wurde.

Am 29.01.2003 hat das Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG) im Rahmen einer Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter festgestellt, dass die Alleinsorge für die nicht eheliche Mutter immer noch verfassungs­konform sei. Es hat diesen Wahnwitz – der sein musste, um sich weiter den mütter­zentrierten Frauen­förder­strukturen andienen zu können – damit begründet, dass es meinte, der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass nicht eheliche Mütter immer nur im Interesse ihres Kindes und nie egoistisch motiviert handeln. Das BVerfG kolportierte damit weiter die Mär von der immer guten Mutter, die vom deutschen Staat das Prädikat „gut“ als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt.

Da es aber diesen Schwachsinn nicht als Endresultat vernünftiger Überlegung hoch kompetenter Spezialisten stehen lassen konnte, gab es dem Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob diese Annahme auch richtig sei.

Man stelle sich vor: Der deutsche Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die allgemeine Erkenntnis zu prüfen, ob Mütter auch die Fähigkeit haben könnten, hin und wieder schlechte Charakter­eigen­schaften zu zeigen. In Kombination mit der Überzeugung, dass nicht eheliche Väter noch nicht einmal die Chance hatten, sich prüfen zu lassen, ob sie über allen Zweifel an ihrem Gutmenschentum erhaben sein könnten, wird die Tumbheit des Systems deutscher Staatsmacht deutlich, die offen diskriminiert: Mutter = gut, Vater = schlecht.

Diese Gesetzmäßigkeit deutscher Misandrie auf ihre Konsistenz zu prüfen, war für unser System ohne Selbst­reinigungs­kraft zu viel. Was folgen sollte, war eine gigantische Posse, die bisher der gesamten Medien­landschaft entging:

Die zuständige Justizministerin Zypries ließ damals prüfen. Und prüfen. Und als nach über fünf Jahren gegen Ende 2008 die Fragen auf abgeordnetenwatch.de immer drängender wurden, kam eine Antwort, die in ihrer Ungeheuerlichkeit auch heute noch nicht begriffen wird. Es lag inzwischen ein Ergebnis der Prüfung vor, aber es konnte nicht benutzt werden, weil die Prüfmethode zu un­wissen­schaft­lich war!

Man stelle sich diese miese Tour vor. Gegen irgendeine Kleingruppe von Frauen angewandt, hätte es einen kollektiven Aufschrei in den internationalen Medien gegeben. Alle nicht ehelichen Väter Deutschlands meinten die Damen aber, unerkannt vor der Geschichte jahrelang an der Nase herumführen zu können. Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden das Protokoll dazu sorgfältig führen.

Der weitere Ablauf ist schon in der Frage skizziert.

Dabei wird der deutsche Bürger immer noch belogen. Immer wieder kann man lesen, dass das BVerfG ja im Jahr 2010 die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht hätte. Punkt.

Das ist der übliche Euphemismus, mit dem in Deutschland Müllhalden zu „Entsorgungs­parks“ umdefiniert werden. Die Formulierung in der Entscheidung von 2003, dass „gemeinsame Sorge­erklärungen möglich seien“ vermied bewusst die allgemein verständliche Erläuterung, dass es das gemeinsame Sorgerecht für Väter damals nur mit dem Einverständnis der Mutter gab.

Derselbe Euphemismus, mit dem damals der Macht­missbrauch von Müttern gedeckt wurde, wird eingesetzt, um die blamable Rolle des BVerfG im Jahr 2003 zu decken. Denn dies hat nicht einfach die gemeinsame Sorge für nicht eheliche Väter ermöglicht. Korrekt ist, festzuhalten, dass das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezwungen wurde, zuzugeben, dass seine Entscheidung vom 29.01.2003 eben der Blödsinn war, für den wir ihn schon damals gehalten hatten. Und sie waren fast schon hektisch in ihrer Entscheidung und wollten die unangenehme Sache schnell und gründlich vom Tisch haben. Und weil sie wussten, dass die Politik in Deutschland mit der Regelung ein richtiges Problem haben wird, haben sie die Richterschaft der Familien­gerichte angewiesen, schon mal auch ohne gesetzliche Regelung munter drauf los entscheiden zu können.

Und diese waren natürlich entsprechend vorsichtig, denn wie soll ein Richter erklären, dass er einem Vater das Gemeinsame Sorgerecht zugewiesen hat, der nach der Findung einer gesetzlichen Regelung durch die Maschen des neuen Netzes gefallen wäre?

Schon bald musste die väter­diskriminierende Politik in Berlin aufgeben. Unsere Damen und Herren Volks­vertreter waren unfähig, sich auf eine Regelung zu einigen. Unsere überforderten Politikerinnen und Politiker meinten dann, sie würden zunächst einmal die Richterschaft beobachten, wie diese mit der quasi gesetzlosen Situation im freien Flug umgehen wird.

Seit wenigen Tagen haben wir inzwischen eine gesetzliche Lösung. Diese meint, dass eine deutsche Mutter immer sorge­rechts­fähig sei. Ein Vater ist nur dann uneingeschränkt sorgerechts­fähig, wenn er eine qua Natur sorge­rechts­fähige Frau heiratet und dadurch wohl über den Rechtsakt der Verehelichung mit dem Sorge­rechts­virus infiziert wird. Ein nicht ehelicher Vater muss aber erst auf seine Sorge­rechts­fähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss in einem konfrontativen Gerichts­verfahren erfolgen, in dessen Verlauf die egozentrisch motivierte Mutter dazu aufgefordert wird, schmutzige Wäsche zu waschen und damit schlecht auszusehen.

Im Klartext:
Gemeinsame elterliche Verantwortungs­übernahme muss in einem konfrontativen Verfahren mit dem Zwang zur Denunzierung eingeklagt werden. Allein schon verfahrens­systematisch und darüber hinaus menschen­rechts­relevant ist diese neue Lösung prekär, entlarvt unser System weiterhin international und wird uns wieder nach Straßburg bringen.

Wenn ich Mitarbeiterinnen von Jugendämtern über Väter reden hören, dann vernehme ich in der Regel nur Schlechtes. Was muss sich Ihrer Ansicht nach in Jugend­ämtern ändern, damit diese väter­freundlicher werden?

Ich möchte diese Feststellung so nicht stehen lassen.

Erstens sind Mitarbeiter in Jugend­ämtern nicht väter­freundlicher als Mit­arbeiterinnen. Der Systemdruck ist verführerischer und prägender als Solidarität und Intelligenz.

Und zweitens hat die Veränderung auch die Jugendämter erfasst. Nicht durch und durch und auch nur punktuell. Jugendamt und Jugendamt kann inzwischen aber sehr unterschiedlich sein. Und es gibt einzelne Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes, die sehr gute Arbeit machen und die unsere Unterstützung brauchen. Pauschal gegen ein Jugendamt zu protestieren, verdirbt mir die gute Zusammenarbeit, die ich mit einzelnen guten Fachkräften darin habe.

Nicht der pauschale Kampf gegen alles, was mich an das System erinnert, bringt uns weiter, sondern die Mitgestaltung der Veränderung.

Was sich verändern müsste?

Konkret müssten alle konstruktiven Kräfte auf die guten Posten und alle notorisch Konservativen gehören raus – was natürlich utopisch ist. Das bedeutet, dass die nötige Veränderung mindestens eine halbe Generation dauert.

Und dann müssten Jugend­ämter ihre Verwurzelung in der ideologischen Orientierung in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts aufgeben. Das Problem ist nur, dass eben viele den Mist von der Kürung eines guten und eines schlechten Elternteils damals und danach gelernt haben und jetzt professionell umsetzen.

Und wenn wir dann noch eine Institution hätten, die in der Lage wäre, die perfekt funktionierende Deckung allen jugend­amtlichen Handelns zu durch­brechen und dieses Amt an seine mögliche Qualität zu erinnern, hätten wir wohl die nötigen Impulse für eine positive Neu­orientierung.

„95 Prozent der häuslichen Gewalt ist männlich“, berichtete Doris Wieferich, Leiterin der Gewalt­beratungs­ein­richtungen im Landkreis Diepholz, vor etwa 2 Jahren im Weser Kurier. Im Dezember 2012 behauptete auch Ulrike Kreuels, die Gleich­stellungs­beauftragte des Rhein-Kreises Neuss, 95 Prozent der Fälle der Täter häuslicher Gewalt seien männlich. Diese Frauenopfer-Männertäter-Stereotypen werden immer noch kolportiert, obwohl Studien heute klar darlegen, dass häusliche Gewalt nahezu gleich von beiden Geschlechtern ausgeht und sehr häufig die Täter-Opfer-Rolle umgekehrt ist. Welche Rolle spielen die Gleich­stellungs­stellen bei der Konstruktion des negativen Männer- und Väter-Bildes?

Es sind nicht nur die Gleich­stellungs­stellen. Es ist eine fette Kaste von Frauen­förder­vereinen, Frauen­förder­posten und Gleich­stellungs­maschinerien, die sich flächen­deckend in alle Strukturen unserer Gesellschaft eingefressen haben und weiter von uns ernährt werden wollen. Das geht nur durch Betonung der weiteren Berechtigung.

Und gerade Gleich­stellungs­beauftragte messen das geschlechts­spezifische Gewaltpotential nicht an wissen­schaft­lichen Erkenntnissen, sondern an Statistiken, die sie selbst gefälscht haben: An den Platz­verweis­zahlen.

Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis sie den Blödsinn, den sie einmal gemacht haben, wie Hundedreck von den Pömps los werden wollen.

Gerade in Karlsruhe ist die neue Gleich­stellungs­beauftragte identisch mit der alten Frauen­beauftragten und sie macht eigentlich nichts anderes als vorher. Landesweit hat sie sich schon einmal damit blamiert, dass ihr beim Treffen der Gleich­stellungs­beauftragten zur Förderung von Männern nichts weiter einfiel, als mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen.

Das aber ist Sache der kommunalen Entwicklung. Wenn sich Karlsruhe durch Misandrie und ungebremste Frauen­förderung in die Geschichte einbringen möchte, während Stuttgart oder die Partnerstadt Halle schon längst weiter sind, wollen wir ihr diesen blamablen Platz überlassen. Kooperations­fähig sind dann eben andere.

Welche Rolle spielt der „Missbrauch mit dem Missbrauch“, also der bewussten Falsch­beschuldigung von Vätern bezüglich Kindes­missbrauchs bei Sorge­rechts­verfahren und wie häufig kommt das vor?

Eine Studie (Busse et al) hat im Jahr 2000 in Berlin ermittelt, dass in 3 % aller Fälle von familien­gericht­lichen Aus­einander­setzungen der Vorwurf des Sexuellen Missbrauches erhoben wird – natürlich von der Mutter gegen den Vater. In 86 % davon ist dieser frei erfunden.

Wenn man von rund 200.000 familien­gerichtlichen Verfahren jährlich in Deutschland ausgeht, wird in 6000 Fällen dieser Vorwurf erhoben. Und gegen mehr als 5000 Väter jährlich wird dieser Vorwurf also zu Unrecht erhoben. Sie werden in diesem Fall psychisch, physisch, sozial und wirtschaftlich ruiniert. Und das System bejubelt die Protagonistinnen dazu.

Gerade in diesem Zusammenhang muss man von einer menschen­rechts­widrigen Vernichtungs­strategie durch das System ausgehen, was diese Väter zu Systemopfern macht, denen Wieder­gut­machung und Schaden­ersatz zusteht. Dies ist keine Frage der juristischen, politischen oder sachlichen Abklärung, sondern allein eine Frage der Zeit.

In meiner Arbeit habe ich immer wieder mit dieser miesesten und dazu staatlich geförderten Form pro­feministischer Selbst­verwirklichungs­strategie zu tun.

Und so perfide und abgrundtief böse dieser verfahrens­strategische Joker der Mütterszene ist, so zäh ist die Auflösung der Lähmungs­erscheinungen der familialen Intervention im Umgang mit der dadurch angerichteten Vernichtung.

Das können wir aus Erfahrung bestätigen. Tatsächlich werden die Zahlen der „Platzverweise“ von manchen Politiker/innen als Täterzahlen missbraucht, obwohl die Polizei ja keine richterliche Befugnis besitzt, also nicht vor Ort Täter und Opfer feststellt, sondern lediglich eine Person – in der Regel den Mann, egal ob Täter oder nicht – aus dem Haus entfernt, um zu deeskalieren.
Kennen Sie Fälle, bei denen Falsch­beschuldigerinnen bestraft wurden, wenn die Falsch­beschuldigung ans Licht kam?

Nein.

Staats­anwalt­schaften sind dazu da, Mütter wie Kinder oder Behinderte zu behandeln und sie vor jeder Verantwortungs­übernahme im Übergang zwischen Familien- und Straf­recht zu bewahren. Väter dagegen werden auch ohne Berechtigung ins Strafrecht gezerrt.

Diese Einsicht kann ich durch eine Vielzahl von konkreten Fällen beweisen.

Stellen Sie sich vor, Sie würden einer guten Fee begegnen. Diese würde Ihnen drei Änderungs­wünsche in Familien­gesetzen erfüllen. Welche drei Paragraphen wären das und weshalb?

Obwohl ich eine grundsätzliche Abneigung gegen Fragen dieser Art habe, weil die Veränderung eben nicht durch eine Korrektur an drei Einzelstellen kommen kann, sondern allein durch einen tief greifenden Paradigmen­wechsel, will ich einen Versuch wagen.

1. § 1592 BGB
Vater eines Kindes ist derjenige Mann, der das Kind gezeugt hat.
– Dazu gehört der obligatorische Vater­schafts­test bei der Geburt, auch aus medizinischen Gründen.
Eine Menge Folgeprobleme der heute noch frei durch die Mutter zuweisbaren Vaterschaft wären damit erledigt. Solange die psycho­sexuelle Befindlichkeit einer Mutter nach der Geburt darüber entscheidet, wer der Vater eines Kindes ist, gehören Abstammungs­fälschungen und Familien­geheimnisse zur Lebens­realität von 5-10 % unserer Kinder.
2. § 1626 BGB – Sorgerecht
Sorgerecht für Mütter und Väter ab Geburt.
– Wobei man sich noch darüber unterhalten kann, ob nicht „ab Zeugung“ sinnvoller wäre. Die Sache mit der anonymen Geburt und der Babyklappe wäre damit auch besser zu regeln.
3. § 235 StGB – Kindesentzug
Erweitern um die Strafbarkeit des Entzuges auch innerhalb von Deutschland (50 km-Regel) und die Strafbarkeit von Umgangs­boykott.
Eine Menge Probleme wären damit schlagartig vom Tisch.

Welchen Tipp können Sie Vätern geben, die für ihr Umgangs- oder Sorgerecht kämpfen?

  • Nie allein auf einen Anwalt verlassen. Überhaupt nicht auf die Professionen verlassen. Diese haben ihre begrenzte Qualität lange genug bewiesen.
  • Es nie alleine versuchen. Jeder ist sein schlechtester Anwalt. Betroffenheit erzeugt Tunnel­blick. Emotion entwertet jede Sachaussage.
  • Unbedingt Kontakt zu fähigen Gruppen suchen. Dabei ist zu beachten, dass es eher konflikt­orientierte und eher kommunikations- und konsens­orientierte Organisationen gibt. Ich habe mit der Orientierung auf Kommunikation und fachlich orientierter Über­zeugungs­arbeit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Sehr geehrter Herr Krieg, wir danken Ihnen für dieses interessante Interview und wünschen Ihnen noch viel Erfolg bei Ihrer väter­politischen Arbeit. Wir hoffen, dass Sie trotz dieser Arbeit, Ihren Ruhestand ausreichend genießen können.



[1] „Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview, MANNdat am 19. Juni 2013

Staatliche Zwangsverheiratung

Gegenwehr gegen staatliche Zwangsverheiratung

Sie haben gute Chancen sich zu wehren, wenn man Sie zu einer eheähnlichen Bedarfs­gemein­schaft zwangs­verheiraten will. Nach geltender Recht­sprechung begründet eine eheähnliche Gemeinschaft keinen einklagbaren Unter­halts­anspruch. Deshalb kann auch niemand auf das Einkommen eines anderen verwiesen werden, wenn der nicht zahlt.

Wer der „Vermutung“ der ARGE widerspricht, hat gute Chancen Recht zu bekommen. Im Klage­verfahren vor den Sozial­gerichten bekommt er auf jeden Fall Recht.

Die (von der Behörde unterstellte) Einstehens­gemein­schaft ist aufgelöst (oder besteht nicht), wenn ein Partner sein Einkommen und Vermögen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen verwendet. (BVerfG 17.11.1992 – 1 BvL 8/87) Letztlich entscheidend ist also nicht die innere Bindung, die zu einer Annahme bzw. der Erwartung führt, dass der eine den anderen voll unterstützt (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II), sondern die reale Unterstützung ist entscheidend.

Die Behörden dagegen beschränken sich auf Erwartungen, unabhängig davon, ob die Unterstützung real existiert oder nicht. Das senkt Sozial­ausgaben. Letztlich spekulieren die Behörden darauf, dass Hilfe­bedürftige in Unkenntnis der Rechtslage von sich aus zugeben, dass sie eine Einstehens­gemein­schaft bilden, indem sie beispielsweise auf den Formularen „eheähnliche Gemeinschaft“ ankreuzen, oder in anderer Weise zugeben, dass reale Unter­stützungs­gelder fließen. Es geht dabei nicht um Indizien, sondern um reale Zahlungen, die ausschließlich vom Willen der Beteiligten abhängen. Das ist für die Behörde aber kaum beweisbar. Deshalb spekuliert sie schlitzohrig darauf, dass sich die Hilfe­bedürftigen selbst als eheähnliche Gemeinschaft definieren, auch wenn sie es nicht sind, damit sie als solche behandelt werden können.

Das Rechts­verhältnis „Verantwortungs- und Einstehens­gemein­schaft“ muss durch die Behörde durch einen widerspruchs­fähigen Verwaltungsakt festgestellt werden (unter Würdigung der maßgeblichen Hinweis und Tat­bestands­voraus­setzungen). Gibt der Hilfe­bedürftige also an, eine eheähnliche Gemeinschaft zu führen, macht er damit den Partner auskunfts­pflichtig gegenüber der Behörde bezüglich Einkommen und Vermögen.

Abhilfe schafft hier, der Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft durch die Behörde zu widersprechen und klarzustellen, dass Sie von Ihrem Partner keine Auskünfte über sein Einkommen und Vermögen bekommen können, weil dieser dazu (siehe oben) gar nicht verpflichtet ist. Stellt die Behörde trotzdem das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft fest, legen Sie Widerspruch ein und klagen Sie bei Ablehnung des Widerspruchs. Sie haben gute Chancen sich durchzusetzen.

Zwar kennen die Urteile des Bundes­verfassungs­gerichts von 1992 und 2004 und die der Obersten Gerichte (BGH, BVerwG und BSG), sowie das Bürgerliche Gesetzbuch keine Unter­halts­pflicht für Nicht­verheiratete. Trotzdem werden sie im Wesentlichen missachtet, um die Folgen der Arbeits­losigkeit auf die Lohn­abhängigen verlagern zu können. Unterhalt zwischen nicht verheirateten Paaren kann nur auf Freiwilligkeit beruhen.

Bundes­regierung und Bundestag jedoch wollen die fehlende Unter­halts­pflicht durch behördliche Leistungs­verweigerung ersetzen, die „Unterhalt“ erzwingt. Wenn die Behörde eine Einstehens­gemein­schaft nach einem Jahr einfach unterstellt und Ihnen die Existenzmittel entzieht, übt sie einen realen Zwang aus, damit der Partner doch zahlt.

Selbst wenn der Partner Ihnen im Rahmen der Nothilfe anstelle des Amtes einen Vorschuss zahlt bzw. ihre Mietzahlungen stundet, darf daraus noch nicht geschlossen werden, dass jetzt die Einstehens­gemein­schaft besteht. Die Behörde darf Sie nicht durch voreilige Leistungs­einstellung einer Notlage aussetzen. Demnach muss das Amt zuvor die Gewissheit haben, dass Ihre Existenz (und ggfs. die Ihrer Kinder), der Kranken­versicherungs­schutz usw. durch tatsächliche Unterhalts­leistungen des Partners sichergestellt sind. Ist eine solche Gewissheit nicht zu erreichen, ist die Leistung zumindest vorläufig nach § 328 SGB III zu bewilligen. Wenn sich die Behörde dennoch weigert zu zahlen, müssten Sie eine Einstweilige Anordnung vor Gericht stellen, also ein Eilverfahren einleiten.[1]

Der Vermutung von regelmäßigen Geldzahlungen von Verwandten oder Partnern sollten Betroffene durch folgende Erklärung entkräften: „Der/Die bei bei mir/uns lebende XY unterstützt mich/uns nicht.“ ALG-II-Bezieher sind keineswegs verpflichtet, der ARGE Angaben über Einkommen und Vermögen der bei ihnen lebenden Verwandten und Partnern vorzulegen. Wenn nicht miteinander verwandte Bürger zusammenleben und auch keine eheähnliche Gemeinschaft bilden, dann ist das rechtlich eine Wohn­gemeinschaft. Jedes Mitglied bildet eine eigene Bedarfs­gemein­schaft und kann allein einen Antrag auf ALG II stellen. Das Einkommen und Vermögen der Mitbewohner spielt dabei keine Rolle.[2]

Wer also der „Vermutung“ der ARGE widerspricht, hat gute Chancen Recht zu bekommen. Im Klageverfahren vor den Sozialgerichten bekommt er auf jeden Fall Recht.

Weitere Tipps und Informationen zum Umgang mit der ARGE bietet der Leitfaden von Tacheles e.V.[3] Der heutige Konzern­auf­sichts­rat Clement (SPD) hat den Leithilfeautoren sogar Beihilfe zum Betrug vorgeworfen, weil sie das Urteil des BVerfG im Leitfaden dargestellt haben.[4]

Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, „wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges EInstehen in Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehens­gemein­schaft).“ (BVerfG 17.11.1992 – 1 BvL 8/87)

„Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor (sic!) sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung vergleichbar.“ (BVerfG 17.11.1992 – 1 BvL 8/87)

„Ohne rechtlichen Hinderungs­grund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr.“ (BVerfG 17.11.1992 – 1 BvL 8/87) [5]

Mitglied einer Bedarfs­gemein­schaft ist – unter anderem – nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b SGB II, wer mit einem erwerbs­fähigen Hilfe­bedürftigen ‚in eheähnlicher Gemeinschaft lebt‘ (vgl. auch BTDrucks 15/1516, S. 52). Dies ist allein die Lebens­gemein­schaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebens­gemein­schaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschafts­gemein­schaft hinausgehen (vgl. BVerfGE 87, 234 ‚264’). Dass zwei Personen dieselbe Meldeadresse haben, reicht hierfür nicht aus (vgl. auch BVerwGE 98, 195 ‚198 f.’). (BVerfG 02.09.2004 – 1 BvL 1962/04)

Eine eheähnliche Gemeinschaft „ist allein die Lebens­gemein­schaft eines Mannes und einer Frau, […] die sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschafts­gemein­schaft hinausgehen.“ (BVerfG 02.09.2004 – 1 BvL 1962/04)

„Weder dieser [der Mitbewohner] noch sie selbst sind daher zu Angaben über ihre [gemeinsamen] persönlichen Verhältnisse verpflichtet.“ (BVerfG 02.09.2004 – 1 BvL 1962/04) [6]

„Existenz­sichernde Leistungen [dürfen] nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden.“ (BVerfG 12.05.2005)

Eine sehr grundsätzlich begründete Entscheidung zur eheähnlichen Gemeinschaft hat das Sozialgericht Dresden getroffen:

Stellt die ARGE eine eheähnliche Gemeinschaften fest, ohne dass das Element der tatsächlichen materiellen Unterstützung vorliegt, werden die vermögens- und einkommens­losen Partner dieser Gemeinschaft völlig rechtlos gestellt. Sie haben keinen Anspruch gegen die Behörde und keinen Anspruch gegen den vermeintlichen Partner. In der aktuelle Recht­sprechung wird aus diesem Grund der Stellungnahme der Partner zur Frage des Bestehens einer ‚eheähnlichen Lebens­gemein­schaft‘ entscheidende Bedeutung zugesprochen. (SG Dresden 18.05.2005 – S 23 AS 175/05 ER) [7]

Siehe: Bedarfs­gemein­schaft, Staatliche Zwangsverheiratung



[1] „Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z“, Ausgabe 2008/2009, ISBN 3-932246-78-0, Stichworte: Bedarfs­gemein­schaft, S. 65-68, Eheähnliche Gemeinschaft, S. 78-92
[2] Was ist eine Bedarfs­gemein­schaft?
[3] Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z, herausgegeben von Tacheles e.V., ISBN 3-932246-78-0, 10,- €
[4] „Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z“, Ausgabe 2008/2009, S. 85;
„Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf den Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z“ (Stellungnahme der Autoren) PDF-Dokument
[5] Bundes­verfassungs­gericht: BVerfG 17.11.1992 – 1 BvL 8/87
[6] Bundes­verfassungs­gericht: BVerfG 02.09.2004 – 1 BvL 1962/04
[7] Sozialgericht Dresden: SG Dresden 18.05.2005 – S 23 AS 175/05 ER (Entscheidungsdatenbank SGB II & SGB XII)

Fall Melissa Busekros: Kinder- und Familienzerstörer in Aktion

Ein 15-jähriges Mädchen wurde zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen.
Dies wurde unter Verletzung von Menschen­rechten vom Jugendamt in Erlangen angeordnet und durchgeführt.

Gegen ihren ausdrücklichen Willen wurde Melissa Busekros für über acht Wochen in staatlicher Isolationshaft (= einer Pflegefamilie) festgehalten und ihrer Freiheit beraubt, bis sie selbst die Flucht ergriff und in einer mutigen nächtlichen Aktion ihre Pflegefamilie verließ und zu ihrer eigenen Familie zurückkehrte.

Ihr Vergehen: Sie lernte zuletzt zu Hause statt in einem staatlichen Schulgebäude und zeigte „Loyalität mit dem Vater und bedingungslose Solidarität mit der Familie“ (Originalzitat Jugendamt).
Das aber passte nicht in das Weltbild der verantwortlichen Jugendamts­mitarbeiterin, weil in deren Augen 15jährige Teenager nur dann als normal gelten, wenn sie rebellisch und aufmüpfig gegenüber ihren Eltern sind und ihre eigenen Wege gehen. Um dem zu begegnen griff sie auf bewährte Verbindungen zur Kinder- und Jugend­psychiatrie in Nürnberg-Nord zurück.

Melissa selbst zeigte sich „krankheits- und behandlungs­uneinsichtig und sieht sich als gesund und ihr Verhalten als völlig normal an“ (Gutachter Dr. Schanda).

Ehemalige Bewohner der Sowjetunion, die den dortigen Gulag miterlebt haben, bestätigen dass die Methoden und die Vorgehens­weise dort exakt die gleichen waren wie die, die jetzt in Erlangen zur Anwendung kamen.
Die menschen­verachtenden Zwangs­maßnahmen an einem völlig gesunden und normalen Teenager, die Erinnerungen an Diktatur und Tyrannei wach werden lassen, sind ein schreiendes Unrecht, das nicht ungestraft bleiben darf und wird.1

Die filzartige Zusammenarbeit der Familien­zerstörer ist daran zu erkennen, dass der beauftragte Gutachter zugleich Mitarbeiter der Einrichtung ist, in der die Jugendliche zwangsweise verbracht wurde.

Das 15jährige Mädchen wurde daraufhin offenbar acht Tage in der Kinder- und Jugend­psychiatrie des Klinikum Nürnberg-Nord stationär untergebracht, derselben Klinik in der der als Gutachter bestellte Dr. Schanda arbeitet.2

Die Kindermafia gibt ihre Beute nicht gerne wieder her:

„[Das Mädchen] wurde nach 8&bsp;Tagen KJP Nürnberg vom Jugendamt Erlangen 3x verlegt, zunächst in ein Heim nach Schweinfurt (das wollte sie nicht behalten, offiziell wg. des zu erwartenden Medienrummels, inoffiziell, weil [sie] dort sehr von den anderen Kindern abwich in ihrem Niveau – z. B. französische Bücher las… ;–))) ), dann in die Clearing­stelle nach Würzburg (für jugendliche Intensivtäter!!!), schließlich nordöstlich von Würzburg in die Gegend von Haßfurt auf einen einsamen Bio-Bauernhof (eine Pflegefamilie, KEINE heilpäd. Einrichtung), genauer Aufenthaltsort unbekannt.“3

Erst im April 2010 wird die Familie rehabilitiert. Das Jugendamt versuchte vergeblich, der Familie die Kosten für die Zwangs­fremd­betreuung aufzuerlegen.4

Die Familie Busekros flüchtet darauf hin aus Deutschland und wandert nach Amerika aus. Und der ehemalige Schulamts­leiter Nürnbergs kommt zu einem bemerkens­werten Sinnes­wandel. Er bekennt heute:

„Wir machen im Umgang mit Home­schooling-Eltern Fehler.“5

Auch der Kommentar des Redakteurs der Nürnberger Nachrichten ist bemerkenswert:

„Wolfgang Amadeus Mozart hat ihn bekommen und Dietrich Bonhoeffer auch, und im heutigen Europa ist er nur noch in Deutschland ein gewaltiges juristisches Problem: der Haus­unter­richt, auch Home­schooling genannt. Das Recht auf Bildung außerhalb staatlicher oder staatlich anerkannter Schulgebäude in den eigenen vier Wänden hat in Irland oder Spanien Verfassungs­rang; Dänemark kennt seit 150 Jahren keine Schulpflicht, dort können die Eltern völlig frei entscheiden, wie sie ihren Kindern das notwendige Wissen vermitteln. Ihre Zahl steigt. In vielen Ländern unterstützt der Staat solche Bildungs­formen.“6


  1. Netzwerk Bildungsfreiheit: Sonderseite für Melissa Busekros
  2. System Familie: Pflegschaft
  3. eMail an Peter Thiel vom 7. März 2007
  4. Mädchen grundlos ins Heim gesteckt, Nürnberger Nachrichten am 29. April 2010
  5. Fall Amina: Die ganze Familie flieht, Nürnberger Nachrichten am 13. Mai 2010
  6. Schule allein zu Haus, Nürnberger Nachrichten am 13. Mai 2010

Interview: Die Zerstörung der Familie

Worm Schäfer führte ein Interview mit André Lichtschlag vom ef-magazin

ef: Herr Worm Schäfer, das Online-Buchprojekt „Die Familie und ihre Zerstörer“ wächst ständig und umfasst schon fast eintausend Seiten. Seit wann arbeiten Sie an diesem Projekt?

Worm Schäfer: Es wird wohl Anfang 2009 gewesen sein, dass ich die erste Version ins Internet gestellt habe. Seitdem wächst es – auch dank vieler Helfer – kontinuierlich weiter und hatte bald die ursprünglich geplanten 300 Seiten überschritten.

ef: Gab es einen konkreten, vielleicht sogar persönlichen Anlass für die Beschäftigung mit dem Thema?

Worm Schäfer: Tatsächlich mache ich mir Notizen bereits seit der Trennung von meiner Frau im Jahr 2001.

ef: Dazu kommt, dass Sie selbst auch ein Scheidungskind sind, oder?

Worm Schäfer: Richtig, Worm ist übrigens der Name meines Vaters und Schäfer der (Geburts)Name meiner Mutter. Meine Eltern wurden geschieden, als ich etwa zwei oder drei Jahre alt war. Ich bin dann bei meinem Vater aufgewachsen, wobei meine Mutter totgeschwiegen wurde. Irgendwann war die Erinnerung weg und die Überraschung groß, als ich mit 18 Jahren auf dem Geburts­schein einen mir fremden Namen las. Ich habe dann meinem Namen Manfred Worm noch den Namen meiner Mutter angehängt, weil ich ihr einen sichtbaren Platz in meinem Leben zurückgeben wollte. Angeregt wurde ich dazu durch das spanische Namensrecht, in dem die Frau auch nach Heirat und Scheidung ihren Namen nicht ändert. Der Namens­wechsel meiner Mutter, sie war inzwischen wieder­ver­heiratet, machte ihr Wieder­auf­finden schwierig.

ef: Sie waren durch die Scheidung Ihrer Eltern bereits vorgeprägt, als Sie selbst eine eigene Scheidung erlebten?

Worm Schäfer: Zuerst einmal heiratete ich. Ich war frommer Christ und auch um das Kind der allein­erziehenden Mutter sehr besorgt, das nach eigenen Worten glücklich darüber war, endlich „einen Vater zu haben wie andere Kinder auch“. Ich bin auch fest davon überzeugt, meine Frau anständig behandelt zu haben. Umso unvorbereiteter überraschte mich dann die Rolle der feministischen Helfer­industrie, die meine Frau dahingehend manipulierte, unsere Ehe gegen die Wand zu fahren.

ef: Weshalb Sie sich ausführlicher mit der feministischen Ideologie beschäftigten?

Worm Schäfer: Zuerst mit der Rolle von Frauenhäusern, dann mit der Ideologie. Dies begleitete meine Trauerarbeit, denn die Scheidung verletzte mich tief. Ich wurde daran erinnert, wie ich selbst um meine Mutter betrogen wurde, und nun erlebte ich, wie das Kind meiner Frau um einen Vater betrogen wurde. Ich begriff, dass Vaterschaft nur nach Gutdünken der Mutter möglich ist. Das machte mich sehr nachdenklich.

ef: Dürfen wir mehr über Ihre Scheidung erfahren, um Sie und Ihre Beweggründe besser verstehen zu können?

Worm Schäfer: Wissen Sie, meine Exfrau simulierte einen Versöhnungs­versuch, weil sie bei der Trennung nicht bedachte, dass sie noch kein eigenständiges Auf­enthalts­recht hatte. Als ich sachlich blieb und auf ihre Verführungs­versuche nicht reagierte, vergewaltigte sie mich im Schlaf.

ef: Wie bitte?

Worm Schäfer: Ich wachte erst auf, als sie mein Ding schon in ihrem Ding drin hatte.

ef: Ich bitte Sie!

Worm Schäfer: Sie brauchte ein Kind mit einem Deutschen, um damit ihr Auf­enthalts­recht zu sichern. Hätte ich gewusst, dass eine Frau einen Mann im Schlaf vergewaltigen kann, hätte ich die Frau nicht bei mir übernachten lassen.

ef: Haben Sie Ihre Exfrau angezeigt?

Worm Schäfer: Ein Rechtsanwalt riet mir davon ab. Die Frau war zu dem Zeitpunkt im Frauenhaus und hatte damit die Opferrolle sicher. Vor Gericht hätte der vom Staat bezahlte gegnerische Anwalt bestätigt, dass es eine Vergewaltigung gegeben habe. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass ich die Frau vergewaltigt habe und nicht umgekehrt. Denn erstens vergewaltigen nur Männer, und zweitens verwinden Männer nicht, wenn eine Frau sie verlässt. Ich wäre bei einer Anzeige Gefahr gelaufen, selbst ins Gefängnis zu kommen.

ef: Jetzt sagen Sie nur noch, die Frau wurde dabei schwanger.

Worm Schäfer: Sie wurde es! Frauen kennen ihre fruchtbaren Tage. Aber danach entschloss sie sich zur Abtreibung, weil sie fürchtete, mit dem ungeborenen Kind abgeschoben zu werden und in ihrem Heimatland mit zwei unehelichen Kindern dazustehen. Von dieser Entscheidung war ich als Mann auch ausgeschlossen.
Aber es war meine Kranken­kassen­karte gefragt, und so wurde die Abtreibung ohne Mit­sprache­recht meinerseits von meinen Kranken­kassen­beiträgen finanziert. Sie können sich sicher vorstellen, dass ich aus dem Staunen nicht mehr herauskam. Ich wunderte mich jeden Tag mehr, in was für einen Land ich überhaupt lebe, in dem Frauen beliebig alles anstellen können, ohne dafür Verantwortung übernehmen zu müssen. Und in dem Männer all dies ungefragt und ohne Mitspracherecht finanzieren müssen.
Ich bin deshalb der Überzeugung, dass der Feminismus antie­manzipatorisch ist, weil er Frauen davon abhält, Verantwortung für ihr Leben übernehmen zu müssen und hilft, negative Konsequenzen auf Männer abzuwälzen.

ef: Sie staunten und vertieften sich in die hinter allem stehenden Ideen?

Worm Schäfer: Ich las Matthias Matusseks „Die vaterlose Gesellschaft“, Simone de Beauvoirs „Das andere Geschlecht“, Alice Schwarzers „Der keine Unterschied“, der „Große Unterschied“, Esther Vilars „Der dressierte Mann“ und wunderte mich, warum in der Öffentlichkeit die Familien­zerstörung, die Bevorzugung der Frau und die Rechtlosigkeit des Mannes nicht thematisiert werden.
Weil ich aus Trauer und nahe dem Nerven­zusammen­bruch die Berufsarbeit aufgeben musste, erhielt ich Zeit, mich weiter in das Thema einzugraben. Je tiefer ich in den Ursachen­zusammen­hang der Familien­zerstörung vordrang, desto mehr interessierte es mich und ließ mich fortan nicht mehr los. Als Christ, der jeden Sonntag in die Kirche ging, war ich zu naiv und gutgläubig, um die Veränderungen in unserer Gesellschaft wahrzunehmen.

ef: Sie gehen jetzt nicht mehr in die Kirche?

Worm Schäfer: Das ist mir zu persönlich, hier bitte ich um Verständnis.
Lassen Sie mich lieber den Fortgang meiner Beschäftigung mit dem Thema erklären. Zuerst erfolgte diese Art von Aufarbeitung nur für mich, quasi als Selbst­ver­gewisserung, nicht an meiner Scheidung schuldig zu sein.

ef: Dieser Gedanke belastete Sie?

Worm Schäfer: Sehr stark sogar. Das Problem ist, das Christentum arbeitet stark mit den Elementen Sünde und Schuld. Sie wissen schon: Ewige Verdammnis und so. Je schuld­beladener die Menschen, desto glanzvoller die Befreiungstat Jesu am Kreuz. Die katholische Kirche pflegt die Schuldgefühle ihrer Gläubigen in den Beicht­stühlen. In den frei­kirchlichen Gemeinden, in denen ich verkehrte, war das „öffentliche Bekennen“ vor der Gemeinde Praxis. Ich habe das im Nachhinein als sehr problematisch empfunden und es war sehr schwer sich davon zu befreien.
Ich habe auch erfahren, dass Scheidungs­kinder sehr oft Schuldgefühle entwickeln, wenn Vater und Mutter sich trennen. Ich kann nur vermuten, dass dies unbewusst meine Schuldgefühle verstärkt hat. Angesichts von rund zwei Millionen Scheidungs­waisen in Deutschland halte ich das für ein schwerwiegendes Problem unserer Gesellschaft.

ef: Sie gingen dann mit Ihren Überlegungen an die Öffentlichkeit …

Worm Schäfer: Ich stöberte im Internet, fand weiteres Material, las die Internetseite trennungsfaq.com und kam irgendwann zu dem Schluss, dass viele Teilthemen zwar gut abgearbeitet sind, aber es fehlte eine verbindende Zusammenschau aller Teilaspekte. Weil die gesellschaftliche Situation von Feministinnen einseitig aus der Sicht der Frau, Männer- und Väter­rechts­gruppen hingegen auf der Sicht der Männer beschrieben wird, entschloss ich mich, die Position der Familie einzunehmen und aus dieser Perspektive die Auswirkungen der Familien­zerstörung auf Frauen, Männer, Kinder und die Gesellschaft insgesamt zu beschreiben.

ef: Wer sind denn nun diese Zerstörer der Familie? Muss man als Beteiligter nicht bei sich selbst anfangen?

Worm Schäfer: Sicher. Ich habe als frommer Christ früher immer geglaubt, dass es die private Entscheidung eines jeden Ehepartners ist, seine Ehe zu pflegen oder an die Wand zu fahren. Diese persönliche Verantwortung gibt es auch, und das sollte man auch nicht außer acht lassen und pauschal auf die „Gesellschaft“ schieben. Aber an meinem eigenen Beispiel habe ich erleben müssen, dass es Umstände gibt, die einen zum Passagier der Ereignisse machen. Wobei: Den persönlichen Anteil an einer Scheidung muss ein jeder mit sich selbst ausmachen. Der Ansatz des Buchprojekts ist aber gesellschafts­kritisch und nicht therapheutisch.

ef: Was oder wer kommt als Zerstörer dazu?

Worm Schäfer: Lange Zeit vermutete ich, dass der Feminismus der größte Familienzerstörer ist. Dies, weil nach feministischer Ansicht Ehe und Familie erfunden wurden, um die Frauen zu versklaven und zu unterdrücken. Die feministische Agenda will deshalb Ehe und Familie abschaffen. Die christliche Dichotomie von „Gut“ und „Böse“ wird dabei von den feministischen Dogmen vom „weiblichen Opfer“ und dem „männlichen Täter“ ersetzt.
Bei der Lektüre von „Das andere Geschlecht“ erkannte ich, dass das ideologische Grundgerüst des Feminismus aus der sozialistischen Gedankenwelt stammt. Beispielsweise Friedrich Engels schrieb in „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ explizit, dass die Ehe die Unterjochung des Weibes unter den Mann und quasi den Ursprung für die kapitalistische Ausbeutung darstelle.

ef: Gibt es andere?

Worm Schäfer: Auf der Festlegung von der Frau als Opfer und des Mannes als Täter wurde eine Opferkultur entwickelt und – angefangen mit den Frauenhäusern – eine Helferinnen­industrie aufgebaut, die hervor­ragend an der Familien­zerstörung verdient. Es werden frustrierte Ehefrauen und -männer in die Eskalation getrieben, um damit neue Kunden zu gewinnen. Somit ist der Familienzerbruch ein bedeutender Wirtschafts­faktor, auch abseits ideologischer Gründe. Vielen Familienzerstörern geht ganz profan um Job- und Einkommens­sicherung. Sie schwimmen nur auf der ideologische Welle mit, weil es dem Geschäft dient. Dazu kommt: Ein bedeutsamer Teil der Helferinnen­industrie besteht aus Juristen. Die Tatsache, dass sich seit 1950 die Anzahl der Juristen verzehnfacht hat, ist nicht zu unterschätzen. Auch die Tatsache, dass rund 20 Prozent der Bundestags­abgeordneten Juristen sind. Das prägt nicht nur das Familien­recht und die Familien­recht­sprechung negativ, sondern auch andere gesell­schaftliche Bereiche bis hinein in die Europäische Union. Der Staat spielt nun auch im privaten familiären Umfeld den Richter, weil das Familien­oberhaupt abgeschafft wurde. Es ist bezeichnend, dass die Rolle des Familien­oberhaupts nicht für Frauen geöffnet wurde. Das hätte für Frauen ja Übernahme von Verantwortung bedeutet. Ein treibender Faktor ist auch der politische Wille, Familie auf ein Konzept zu reduzieren, in dem „alle aus einem Kühlschrank essen“. Familien­gründung ist nicht mehr das Stiften von Verwandtschaft zwischen zwei Herkunfts­familien durch die Heirat einer Tochter und eines Sohnes, sondern die von der staatlichen Bürokratie definierte Bedarf­gemeinschaft.

ef: Sie sprechen von „der Politik“. Aber die gibt es doch als einheitliche Stimme kaum.

Worm Schäfer: Hier schon. Die Familie hat keine Lobby. Feministinnen haben es geschafft, aus den Frauen­unter­organisationen der im Bundestag vertretenen Parteien eine Art Einheitspartei zu bilden. Eine Opposition gibt es de facto im Bereich Familienpolitik nicht. Erkennbar ist diese Entwicklung daran, wie sozialistische Konzepte wie Frauenquoten und das Verbringen unserer letzten Kinder in staatliche Kinderdepots auch in der konservativen CDU mehrheits­fähig wurde. Ich glaube kaum, dass dies Frauen und Männer motivieren wird, Kinder zu zeugen.

ef: Gibt es weitere Familienzerstörer?

Worm Schäfer: Oh ja, mit der Homo-Lobby wird ein weiterer Hebel angesetzt, um mit Umdeutung und Neu­definierung der Ehe die Familie zu zerstören. Aus der Ehe, also der Verwandt­schafts­beziehung zwischen zwei Familien, wird ein Konkubinat gemacht. Unverbindliches Motto: „Wir sind jetzt zusammen!“ Oder: „Ich habe mich getrennt!“ Zwischen einem Konkubinat mit hetero­sexueller und homo­sexueller Prägung besteht dann tatsächlich kein signifikanter Unterschied mehr. Das ist der Tod der Ehe per Definition.
Mir liegt es allerdings fern, Homosexuellen die Schuld am Niedergang der Familie zu geben. Nur: Sie werden instrumentalisiert, wenn beispielsweise auf europäischer Ebene daran gearbeitet wird, die Begriffe Vater und Mutter verschwinden zu lassen. Es muss daran erinnert werden, dass jeder Schwule und jede Lesbe ausnahmslos einen Vater und eine Mutter haben. Das darf nicht ausgeblendet werden, wenn beispielsweise ein Adoptionsrecht für Homosexuelle gefordert wird.
Wenn erst die Worte Vater und Mutter aus den Kinder- und Schulbüchern entfernt sind, dann wird die orwellsche Vision wahr werden: Man wird Familie nicht einmal mehr denken können, weil die Begriffe fehlen.

ef: Die Familienzerstörer sind also Politiker, Feministen, Homo-Lobbyisten, Juristen, Berufe der Helfer­industrie und Familien­richter, die alle auf ihre Weise von der Familien­zerstörung profitieren und von der Substanz leben, die Familien in der Gesellschaft aufgebaut haben. Was passiert, wenn diese Substanz aufgebraucht ist? Was kommt nach der Familie?

Worm Schäfer: An dieser hoch spannenden Frage arbeite ich gerade. Wer weiß das schon so genau, was danach kommt? Früher wurden Kinder in Familien großgezogen und die Familie war die soziale Sicherheit, in Krankheit, Armut und Alter. Heute sollen Kinder in staatlichen Kinderdepots betreut werden, die Sozial­systeme haben die Sicherungs­funktionen der Familie übernommen. Man könnte von daher sagen, dass der Sozialstaat quasi die Funktionen der Familie übernimmt. Nicht umsonst heißt es „Vater Staat“ – der Staat als Super-Nanny, als Nachfolger­institution der Familie. Es ist aber zu befürchten, dass der Staat damit überfordert ist.

ef: Und wenn die Substanz restlos aufgebraucht ist, was dann?

Worm Schäfer: Das Problem ist ja gerade, dass dieses Von-der-Substanz-leben verdrängt wird. Was dies bedeutet, erleben wir aktuell in der Finanz­politik. Das Problem wird durch die Fähigkeit der Menschen verschärft, sich an gesellschaftliche Rand­bedingungen anpassen zu können und so negative Trends zu verstärken. So hat ein falsches geld­politisches Anreiz­system die Griechen letztlich nur dazu gebracht, sich noch „besser“ in ihrem korrupten System einzurichten. So verkehrt sich eine gut gemeinte Absicht in eine negative Entwicklung und in der Familien­politik verhält es sich ähnlich. Allein­erziehende haben sich gut eingerichtet, mit staatlichen Transfer­leistungen oder Unter­halts­zahlungen von Exgatten nach der Familien­zerstörung zu leben. Für diesen Lebens­entwurf werden ständig neue Anreize geschaffen.
Deshalb legt die derzeitige Rechtslage für einen Mann mit Kinderwunsch folgenden Lebens­entwurf nahe:
Er kann Frau und Kinder komplett vom Staat finanzieren lassen. Dazu muss er nur eine eigene Wohnung behalten, und die Mutter muss seine Vaterschaft gegenüber dem Jugendamt verschweigen. Sie kann ohnehin nicht zur Preisgabe des Namens des „Erzeugers“ gezwungen werden. Staatliche Transfer­leistungen und eine hervorragend organisierte Helferinnen­industrie werden sich seiner Frau, einer vermeintlich „allein­erziehenden Mutter“, annehmen. Den Unterhalt von Frau und Kindern übernimmt damit die Allgemeinheit, dazu die Mietkosten für die Wohnung seiner Frau, die dann gemeinsam als Zweit­wohnsitz im Grünen genutzt werden kann. Zum Vergleich: Einem gering­verdienenden Mann, der aufstockende Leistungen von der ARGE bezieht, werden nur 90 statt 100 Prozent des Regelsatzes für die Ehefrau angerechnet, weil er mit ihr zusammenlebt. Auch die 125 Euro im Monat Allein­erziehenden­zuschlag bekommt die Familie nicht.
Jetzt komme ich zurück auf Ihre Frage, mit einer Gegenfrage: Vielleicht kommt nach der Familie der totale Staat? Schon jetzt führt der Verlust der Familie zu einem Verlust persönlicher Freiheit. Die Autonomie der Bürger wird geringer. Womöglich fällt sie am Ende ganz. Aber das ist alles sehr spekulativ. Was mir noch wichtig ist, ist folgender Punkt: Zum Teil kooperieren die Familien­zerstörer miteinander. Deshalb spreche ich beispielsweise vom „Staats­feminismus“, weil der Staat den Feminismus zur Staatsräson gemacht und umgekehrt der Feminismus in einem Marsch durch die Institutionen den Staat zu seinem eigenen Netzwerk umfunktioniert hat. Teile der Helferinnen­industrie paktieren mit dem Rechtswesen, andere Teile der Familien­zerstörer agieren unabhängig. Einigkeit besteht darin, Familien­verteidiger als „überholt“, „rückständig“, „rückwärts­gewandt“, „rechts“, „am rechten Rand stehend“ bis hin zu „rechtsextrem“ zu diffamieren.
Die Helferindustrie agiert dabei ähnlich wie die an Geld­spekulationen verdienenden Banken – wenn die Substanz aufgebraucht ist, kommt der Zusammenbruch.

ef: Letztlich beschreiben Sie die Familien­zerstörer trotz aller Gemeinsam­keiten und Zusammen­arbeit als durchaus heterogene Szene.

Worm Schäfer: Das macht es ja so schwierig, der Familien­zerstörung Einhalt zu gebieten. In unserer Gesellschaft werden die persönliche Freiheit überbetont und die Leistungen der Familie unterbewertet. Das verführt viele Menschen dazu, ihre Ehe und Familie leichtfertig aufzugeben, weil sie ihr wenig Wert beimessen. Zumindest zu wenig, um die Ehe aufrecht­erhalten zu wollen. Diesen riskanten Lebens­wandel wiederum können sie sich nur leisten, solange der Staat mit seinen Sozial­systemen alle Risiken abfedert.
Der Sozialetat im Bundeshaushalt steigt ja nicht deswegen ständig, weil die Gesellschaft immer sozialer wird, sondern weil der Staat immer mehr Funktionen der Familie übernimmt und die familiare Substanz abgenutzt und aufgebraucht wird. Und weil die Leitungs­träger immer mehr belastet werden, um das zu finanzieren, wird das zum Problem werden.

ef: Wird es Ihr umfangreiches Internet-Buch irgendwann auch in gedruckter Form geben?

Worm Schäfer: Das weiß ich nicht. Ursprünglich war es so geplant. Doch inzwischen hat das Projekt einen enzyklopädischen Umfang angenommen. Wer soll denn soviele Seiten lesen?. Es gab schon Vorschläge, das Projekt in mehreren Bänden heraus­zugeben. Ich habe noch die Idee, das Material mit Hilfe eines Lektorats auf buchfähige 300 Seiten einzudampfen und sozusagen ein Extrakt in gedruckter Form herauszubringen. Das mache ich aber von der Nachfrage abhängig und vielleicht findet sich dafür ja auch ein Sponsor.

ef: Abschließende Frage: Was wünschen Sie sich?

Worm Schäfer: Die Menschen sollten die Privatheit ihres Familienlebens mehr schätzen lernen und gegen Eingriffe des Staates verteidigen. Und vor allem wünsche ich mir weniger Scheidungs­waisen. Die Vater-Kind-Bindung sollte mehr wert­geschätzt werden, weil Kinder beide Elternteile brauchen. Ich wünsche mir, dass das Buchprojekt dazu anregt, eine in Deutschland überfällige gesellschaftliche Debatte zu führen, was in der Familienpolitik schief läuft und was anders werden muss.