Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.3.4. Die Entwicklungslinien

Bei aller Unübersichtlichkeit lassen sich doch Tendenzen erkennen. Die Entwicklung der Scheidungs­gesetz­gebung folgt drei Maximen: Einerseits versucht man, so viel wie möglich „für Frauen“ tun. Anderseits soll der Staat von Verpflichtungen weitgehend freigehalten werden. So bleibt nur, alle Kosten auf den Mann abzuwälzen.[1] Die dritte Maxime ist, immer höhere Transfer­leistungen aus dem Mann herauszupressen, was als Unterhalts­maximierungs­prinzip bezeichnet wird.

Es wird auch nicht an weiblichen Besitzständen gerüttelt. Ein Sorgerecht für unverheiratete Väter etwa, wird mit allen Tricks verunmöglicht. In der Urteils­begründung des BVerfG von 2003 heißt es:

„Der Deutsche Juristinnenbund sieht das Elternrecht des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht schon dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber diesem nicht mit der Geburt des Kindes die Möglichkeit eingeräumt hat, an Stelle oder neben der Mutter die elterliche Sorge zu erhalten. Es sei sachgerecht und liege im Interesse des nicht­ehelichen Kindes, wenn die elterliche Sorge zunächst der Mutter zugeordnet sei.“ [2]

Laut djb geht die Väter­verstoßung bei unehelichen Kindern in Ordnung und sei verfassungs­gemäß, aber man sei gnädigerweise dafür, später mal Einzelfälle zuzulassen.[3] Abgesehen davon ist nicht einsichtig, warum das Interesse eines unehelichen Kindes von dem eines ehelichen Kindes verschieden sein soll. Darüber hinaus verstößt diese Auffassung Art. 6 Abs. 5 GG: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“



  1. Väternotruf: Gesetze – Gesetzgeber
  2. Parteienfreie Demokratie (Art. 20 u. 21 Grundgesetz)
  3. Die Mär von der Gewalten­teilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz)
  4. Die Mär vom Sozialstaat (Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz)
  5. Die Mär vom Rechtsstaat (Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz)
  6. Die Mär von den unabhängigen Richtern (Art. 97 Absatz 1 Grundgesetz)
  7. Die Mär von den unabhängigen Abgeordneten (Art. 38 Absatz 1 Grundgesetz)
  8. Die Mär von der friedensichernden Außenpolitik (Art. 26 Grundgesetz)
  9. Die Mär von der Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 Grundgesetz)
  10. Die Mär von der "Trennung von Kirche und Staat" (Art. 137 u. 138 der Weimarer Verfassung)
  11. Die Mär von der negativen Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz)
  12. Die Mär von den sich selbstverwaltenden Gemeinden (Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz)
  13. Die Mär vom Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere (Artikel 20a Grundgesetz)
  14. Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)
  15. Gesetze – Warum sind sie der Parteien liebstes Kind?
  16. Kapital kennt keine Grenzen
  17. Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Sackgasse
  18. Demokratisches Selbstbestimmungsrecht auf kommunaler und regionaler Ebene
  19. Notwendigkeit eines neuen Demokratie- und Staats­verständnisses
  20. Systempolitik am Ende
  21. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kompetenzerweiterung zugunsten der Kommunen und Regionen



[1] Peter Tholey: „Wenn’s um Geld geht – Der Schaden für die Wirtschaft, das Rechtssystem, Kinder und Väter“, in: „Schlagseite – Mann und Frau kontrovers“, Klotz-Verlag 2011, ISBN 3-88074-031-3, S. 61
[2] Deutscher Juristinnenbund e.V.: Stellungnahme zu mehreren Verfahren vor dem BVerfG zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626 a, 1672 BGB – Alleinsorge der „nicht­ehelichen“ Mutter, 10. August 2001
[3] TrennungsFAQ-Forum: P am 7. Dezember 2009 – 0:20 Uhr