Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.3.1. Die Gesetze

Warum sind Gesetze der Parteien liebstes Kind?
Die Antwort ist einfach: Ein Gesetz, egal welches, subventioniert gleichsam (oder schafft gar) Hunderte, mitunter Tausende von Arbeitsplätzen in der Legislative, Exekutive und Judikative, um die Aufgaben der so genannten Allgemeinheit wahrzunehmen und den eigentlichen Staatsapparat zu repräsentieren und zu verwirklichen. Hinzu kommt, dass sich in den endlosen Paragraphen­dschungel hinein exzellent Ausnahme- und Subventions­tatbestände verstecken lassen, die von einer groß­zügig spendenden Klientel in Ausschüssen, die wiederum auf Kosten der Allgemeinheit tagen, eingefordert werden.

Die Überflutung unserer Gesellschaft mit Gesetzen liegt natürlich auch, soweit dies wie eben beschrieben nicht vorsätzlich geschieht, in der Inkompetenz unserer gegenwärtigen Gesetzes­schreiber begründet. Das Bürgerliche Gesetzbuch, 1896 ins Leben gerufen, ist über 100 Jahre alt und immer noch in der Lage, sämtliche Beziehungen zwischen 80 Millionen Bundesbürgern durch abstrakte Vorschriften konkret zu regeln. Es kommt mit einem allgemeinen Teil aus, der gerade einmal 240 Paragraphen umfasst. Diese Genialität ist den heutigen Gesetzes­autoren leider völlig abhanden gekommen.[1]

In diesem Buch kann sicherlich nicht den Sinn oder Unsinn vieler Gesetze abhandeln, doch soll hier darauf hingewiesen werden, dass die Regelungswut eben auch den Bereich Ehe und Familie betrifft. Und auch hier gilt: Viel hilft eben nicht immer auch viel. Oftmals schadet es eben auch. Gerade der Schutz der Familie besteht in der Wahrung ihrer Autonomie und eben nicht die Gängelung durch eine Flut von staatlichen Vorgaben und Reglementierungen. Aber gerade dieses Wissen ist in der Gesellschaft leider verloren gegangen. Darüber hinaus lebt, wie RA Storr andeutet, eine ganze Branche von der Gesetzesflut. Ebenfalls ist zu vermuten, dass die Gesetzgebung gezielt ideologisch dazu missbraucht wird, die Institution Familie zu beschädigen und letztlich zu zerstören.

Grundgesetz:
Zum Grundgesetz ist anzumerken, dass es auch nach 60 Jahren noch keine vom deutschen Volk autorisierte Verfassung gibt.[2] Interessant ist auch, wie gering die Halbwertzeit des Grundgesetzes ist, das ja die Grundlage unsers Rechtssystems sein soll. Ein Grundgesetz ist nicht dazu da, es nahezu fortwährend umzuschreiben. Die amerikanische Verfassung ist in 222 Jahren nur sieben­und­zwanzig Mal geändert worden, das Grundgesetz wurde im ein­und­sechzigsten Jahr zum fünf­und­fünfzigsten Mal geändert. In den Vereinigten Staaten sind die Verfahrens­hürden viel höher: Nicht nur Zwei­drittel­mehrheiten in Senat und Repräsentanten­haus müssen einem verfassungs­ändernden Gesetz zustimmen, sondern auch die Parlamente von drei Vierteln der Einzelstaaten, die jeweils wieder je zwei Kammern haben.[3] Und durch die vielen Veränderungen wurde das Grundgesetz ja nicht unbedingt verbessert. Zum Jubiläum „60 Jahre Grundgesetz“ bemerkte der Kabarettist Mathias Richling nicht unzutreffend „Warum gedenken wir des Grundgesetzes? – Weil nicht mehr viel übrig ist davon. Ist ja nichts mehr da. Asylrecht: weg! Unverletzlichkeit der Wohnung: weg! Religions­freiheit: weg! Postgeheimnis: weg! Nie wieder Krieg: weg! Datenschutz: weg! Alles weg!“ [4] Welchen Stellenwert grund­gesetz­liche Regelungen noch haben, wenn weitreichende Kompetenzen an die EU abgetreten werden, kann hier nicht geklärt werden. Wenn man aber bedenkt, dass die EU ihre Mitglieds­staaten dazu nötigt, das Adoptionsrecht für gleich­geschlecht­liche Paare zu öffnen (was dem Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG widerspricht), dann kann es mit dem Grundgesetz nicht mehr so weit her sein.

Rechts­ordnung:
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet die drei Gewalten an das Gesetz. Er unterwirft somit jedwedes staatliches Handeln der geltenden Rechts­ordnung.

Artikel 20 GG
(Demokratische, rechts­staatliche Verfassung)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. […]
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungs­mäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Recht­sprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [5]

Soweit zur Theorie. Die Rechtspraxis sieht allerdings anders aus. Das Scheidungsgesetz von 1976 macht in der Praxis de facto Männer zu Zahlern und Frauen zu Zahlungs­empfängerinnen und das Gewalt­schutz­gesetz kennt in der Praxis nur Frauen als Opferinnen und Männer als Täter. Dazu kommen unklare Gesetzes­regelungen, Gummi­paragraphen und Unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Kindeswohl, was besonders im Familienrecht der Willkürjustiz Tür und Tor öffnet. Gesetze sind wirkungslos, wenn sie unklar formuliert sind und soviel Inter­pretations­spielraum bieten, dass der Richter bei seiner Urteilsfindung zu seinem eigenen Gesetzgeber wird. Wo alles „Ermessens­sache“ ist und jede Familiensache zur „Einzelfall­betrachtung“ wird, da ist das Gesetz selbst vollkommen irrelevant.

Auf der anderen Seite erreichen Regelungen wie die Düssel­dorfer Tabelle[6] quasi den Status eines Gesetzes. Der Haken daran ist, dass solche Regelungen an jeder parlamentarischen Kontrolle vorbeigehen. Das ist in etwa so wie Lohnverhandlungen ohne Gewerkschaft.[7]





[1] RA Dominik Storr: Gesetze – Warum sind sie der Parteien liebstes Kind?
[2] Die Haager Landkriegsordnung (1907) geregelt in Art. 43, dass, „nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“ Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung – ein Grundgesetz. Somit ist, laut Definition, ein Grundgesetz ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit.“ Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.
Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: „Die Jahrhundertlüge“ Version 3 (Seite 14), Version 5 (Seite 17)
[3] Grundgesetz: 60 Änderungen in 60 Jahren, RP-Online am 22. Mai 2009; Menschenwürde und Freiheitsrechte: Was unterscheidet das deutsche Grundgesetz und die Verfassung der Vereinigten Staaten?, FAZ am 18. Mai 2009
[4] Mathias Richling, 7. Dezember 2002, Mainz und 3-sat
[5] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 20
[6] Die „Düssel­dorfer Tabelle“ ist bundesweit die Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Trennungskindern. Sie wird vom Düssel­dorfer Ober­landes­gericht in Abstimmung mit den anderen deutschen Ober­landes­gerichten erarbeitet.
[7] TrennungsFAQ-Forum: Düssel­dorfer Tabelle 2010, Veränderungen in den neuen Unter­halts­leit­linien 2010; Femokratie-Blog: Düssel­dorfer Tabelle 2010