Das Gesetzgebungsverfahren hat keinen Mechanismus, der den privaten Bereich vor Überregulierung schützt. Im Gegenteil, das Gesetzgebungsverfahren ist einerseits im Parlament beherrscht vom Berufsstand der Juristen, der maßgeblich an Familienverfahren im Zuge von Scheidungen profitiert, andererseits sind die einflussreichsten Lobbygruppen von einer HelferInnenindustrie dominiert, die ebenfalls wenig an funktionierenden Familien hat, weil ja dann ihre Hilfsgebote nicht nachgefragt würden. Allein die Familien selbst bleiben im Gesetzgebungsverfahren de facto ohne Lobby. Jeder Lobbyist, der vorgibt, im Namen der Familien zu handeln, agiert letztlich nur im eigenen Interesse.
Die Gesetze werden in Deutschland von langer Hand auf dem Deutschen Familiengerichtstag und von Organisationen wie dem Deutschen Juristinnenbund vorbereitet. Wie der Name „Juristinnenbund“ schon andeutet, sind diese fest in feministischer Hand, werden also von familienfeindlichen Interessen gesteuert.
Problematisch ist auch die einfache Existenz eines Parlaments, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Gesetze zu machen. Und da das Parlament seine Existenz auch legitimieren muss, sorgt es auch für einen ständigen Nachschub von neuen Gesetzen und Regelungen. Das ist ein strukturelles Problem, das für eine ständig zunehmende Bevormundung der Familie sorgt, gegen die es kaum einen wirksamen Schutz gibt. Wenn das einzige Werkzeug ein Hammer ist, dann sieht jedes Problem wie ein Nagel aus. Das soll heißen, weil der Gesetzgeber keine andere Einwirkungsmöglichkeit hat, ist es zwangsläufig, erkannte Probleme mit immer neuen Gesetzesinitiativen anzugehen. Mit Parlamentariern über Familienbelange zu sprechen ist in etwa so, wie mit einem Zimmermann über das Klavierstimmen zu fachsimpeln.
Den skizzierten Problemen kommt man möglicherweise nur durch eine radikale Maßnahme bei, indem man in familiaren Angelegenheiten die Anrufung eines staatlichen Richters per Gesetz ausschließt.
3.1.3.3. Das Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetzgebungsverfahren hat keinen Mechanismus, der den privaten Bereich vor Überregulierung schützt. Im Gegenteil, das Gesetzgebungsverfahren ist einerseits im Parlament beherrscht vom Berufsstand der Juristen, der maßgeblich an Familienverfahren im Zuge von Scheidungen profitiert, andererseits sind die einflussreichsten Lobbygruppen von einer HelferInnenindustrie dominiert, die ebenfalls wenig an funktionierenden Familien hat, weil ja dann ihre Hilfsgebote nicht nachgefragt würden. Allein die Familien selbst bleiben im Gesetzgebungsverfahren de facto ohne Lobby. Jeder Lobbyist, der vorgibt, im Namen der Familien zu handeln, agiert letztlich nur im eigenen Interesse.
Die Gesetze werden in Deutschland von langer Hand auf dem Deutschen Familiengerichtstag und von Organisationen wie dem Deutschen Juristinnenbund vorbereitet. Wie der Name „Juristinnenbund“ schon andeutet, sind diese fest in feministischer Hand, werden also von familienfeindlichen Interessen gesteuert.
Problematisch ist auch die einfache Existenz eines Parlaments, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Gesetze zu machen. Und da das Parlament seine Existenz auch legitimieren muss, sorgt es auch für einen ständigen Nachschub von neuen Gesetzen und Regelungen. Das ist ein strukturelles Problem, das für eine ständig zunehmende Bevormundung der Familie sorgt, gegen die es kaum einen wirksamen Schutz gibt. Wenn das einzige Werkzeug ein Hammer ist, dann sieht jedes Problem wie ein Nagel aus. Das soll heißen, weil der Gesetzgeber keine andere Einwirkungsmöglichkeit hat, ist es zwangsläufig, erkannte Probleme mit immer neuen Gesetzesinitiativen anzugehen. Mit Parlamentariern über Familienbelange zu sprechen ist in etwa so, wie mit einem Zimmermann über das Klavierstimmen zu fachsimpeln.
Den skizzierten Problemen kommt man möglicherweise nur durch eine radikale Maßnahme bei, indem man in familiaren Angelegenheiten die Anrufung eines staatlichen Richters per Gesetz ausschließt.