Das deutsche Namensrecht (§ 1355 BGB, Ehename) ist davon geprägt, dass alle Mitglieder einer Familie einen gemeinsamen Namen tragen. Das führt dazu, dass eine Frau in ihrem Leben gegebenenfalls mehrmals ihren Namen wechseln muss. Bei Heirat übernimmt sie den Namen ihres Ehemannes, bei Scheidung nimmt sie gegebenenfalls ihren Mädchennamen wieder an, bei Wiederheirat nimmt sie wiederum einen neuen Familiennamen an. Das ergibt eine unübersichtliche Biographie für die Frau. Man stelle sich vor: Eine Frau hat Schulzeugnisse und Universitätsabschluss auf den Familiennamen ihres Vaters, Arbeitszeugnisse auf den Familiennamen ihres Exmannes und sucht nun mit dem Familiennamen ihres Zweitmannes eine neue Arbeitsstelle.
Reformen im Namensrecht mit Errungenschaften wie Frau Doppelname-Bindestrich haben die Sache weiter verkompliziert, ohne das Grundproblem zu lösen. Weitere Schwierigkeiten tauchten auf, weil Frauen – die Kinder ihrem Vater entrissen haben – den Wunsch äußerten, dass diese Kinder den Namen ihres Lebensabschnittsvaters annehmen. Damit wird das Problem des „Namen-Wechsel-Dich-Spiel“ nur auf die Kinder ausgeweitet.
Als Alternative soll das spanische Namensrecht vorgestellt werden, das die Dinge dahingehend vereinfacht, dass Väter, Mütter und Kinder einen festen Namen gibt, den sie ihr gesamtes Leben auch behalten. Ein weiterer Vorteil dieses Namensrechts ist, dass es transparent macht, wer der Vater und die Mutter eines Kindes ist.
5.1.4.2. Schweizer Namensrecht
In der Schweiz sollen Eltern auswählen, ob die Kinder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen. Allerdings ist ein Vetorecht für Mütter geplant. „Können sich die Eltern nicht einigen, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter“, heißt es im Gesetzvorschlag. Barbara Schmid-Federer (CVP) hält diese weitere Frauenbevorzugung für „das kleinere Übel“, denn: „Sie ist vernünftig, weil in 80 Prozent der Scheidungen die Kinder bei der Mutter bleiben.“ [1]
5.1.4.3. Spanisches Namensrecht
In Spanien und den meisten spanischsprachigen Ländern ist es üblich, dass Personen zwei Nachnamen (apellidos) tragen: Der erste Nachname des Vaters gefolgt vom ersten Nachnamen der Mutter. Nach dem spanischen Namensrecht behält die Frau auch bei Heirat beide Nachnamen. (In einigen Ländern Lateinamerikas legt die verheiratete Frau den Nachnamen mütterlicherseits ab und hängt den Nachnamen ihres Gatten an ihren ersten Nachnamen unter Verwendung der Präposition "de".)[2]
Der Vorteil der spanischen Regelung liegt auf der Hand. Die Frau behält lebenslang ihren Namen als Identifikationsmerkmal. Verwirrungen, die durch Annahme des Gattennamen bei Heirat und Wiederannahme des Mädchennamens bei Scheidung entstehen, werden entfallen. Auch werden Komplikationen durch Bindestrichnamen von Frau „Doppelname-Bindestrich“ vermieden.[3]
Beispiel:
Gemeinsame Kinder von José Manuel García Gómez und María Isabel Urbano Velázquez würden den Nachnamen García Urbano tragen.
(In Lateinamerika würde die Ehefrau Urbano de García heißen, der zweite Nachname, hier Velázquez, würde wegfallen.)
Auch für Kinder ergeben sich nur Vorteile. Da Vater, Mutter und Kinder unterschiedliche Nachnamen haben, entfällt der soziale Druck bei Flickwerkfamilien, Kindern den Namen eines neuen Lebensabschnittsvaters zu verpassen. Es ginge gerechter zu, weil jeder seinen Geburtsnamen behalten würde und es brächte auch mehr Klarheit, wenn jeder seinen Vater und seine Mutter im Namen führt. Es würde natürlich sichtbar, wenn eine moderne Frau vier Kinder von vier Männern hat. Aber das Gute daran ist, dass das Recht des Kindes auf seinen Vater in seinem Namen dokumentiert wäre. Halbgeschwister wären bezüglich ihrer Väter gleichberechtigt. Zwangsumbenennungen zum Namen des letzten Lebensabschnittsvaters entfallen.
5.1.4. Namensrecht
5.1.4.1. Deutsches Namensrecht
Das deutsche Namensrecht (§ 1355 BGB, Ehename) ist davon geprägt, dass alle Mitglieder einer Familie einen gemeinsamen Namen tragen. Das führt dazu, dass eine Frau in ihrem Leben gegebenenfalls mehrmals ihren Namen wechseln muss. Bei Heirat übernimmt sie den Namen ihres Ehemannes, bei Scheidung nimmt sie gegebenenfalls ihren Mädchennamen wieder an, bei Wiederheirat nimmt sie wiederum einen neuen Familiennamen an. Das ergibt eine unübersichtliche Biographie für die Frau. Man stelle sich vor: Eine Frau hat Schulzeugnisse und Universitätsabschluss auf den Familiennamen ihres Vaters, Arbeitszeugnisse auf den Familiennamen ihres Exmannes und sucht nun mit dem Familiennamen ihres Zweitmannes eine neue Arbeitsstelle.
Reformen im Namensrecht mit Errungenschaften wie Frau Doppelname-Bindestrich haben die Sache weiter verkompliziert, ohne das Grundproblem zu lösen. Weitere Schwierigkeiten tauchten auf, weil Frauen – die Kinder ihrem Vater entrissen haben – den Wunsch äußerten, dass diese Kinder den Namen ihres Lebensabschnittsvaters annehmen. Damit wird das Problem des „Namen-Wechsel-Dich-Spiel“ nur auf die Kinder ausgeweitet.
Als Alternative soll das spanische Namensrecht vorgestellt werden, das die Dinge dahingehend vereinfacht, dass Väter, Mütter und Kinder einen festen Namen gibt, den sie ihr gesamtes Leben auch behalten. Ein weiterer Vorteil dieses Namensrechts ist, dass es transparent macht, wer der Vater und die Mutter eines Kindes ist.
5.1.4.2. Schweizer Namensrecht
In der Schweiz sollen Eltern auswählen, ob die Kinder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen. Allerdings ist ein Vetorecht für Mütter geplant. „Können sich die Eltern nicht einigen, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter“, heißt es im Gesetzvorschlag. Barbara Schmid-Federer (CVP) hält diese weitere Frauenbevorzugung für „das kleinere Übel“, denn: „Sie ist vernünftig, weil in 80 Prozent der Scheidungen die Kinder bei der Mutter bleiben.“ [1]
5.1.4.3. Spanisches Namensrecht
In Spanien und den meisten spanischsprachigen Ländern ist es üblich, dass Personen zwei Nachnamen (apellidos) tragen: Der erste Nachname des Vaters gefolgt vom ersten Nachnamen der Mutter. Nach dem spanischen Namensrecht behält die Frau auch bei Heirat beide Nachnamen. (In einigen Ländern Lateinamerikas legt die verheiratete Frau den Nachnamen mütterlicherseits ab und hängt den Nachnamen ihres Gatten an ihren ersten Nachnamen unter Verwendung der Präposition "de".)[2]
Der Vorteil der spanischen Regelung liegt auf der Hand. Die Frau behält lebenslang ihren Namen als Identifikationsmerkmal. Verwirrungen, die durch Annahme des Gattennamen bei Heirat und Wiederannahme des Mädchennamens bei Scheidung entstehen, werden entfallen. Auch werden Komplikationen durch Bindestrichnamen von Frau „Doppelname-Bindestrich“ vermieden.[3]
Auch für Kinder ergeben sich nur Vorteile. Da Vater, Mutter und Kinder unterschiedliche Nachnamen haben, entfällt der soziale Druck bei Flickwerkfamilien, Kindern den Namen eines neuen Lebensabschnittsvaters zu verpassen. Es ginge gerechter zu, weil jeder seinen Geburtsnamen behalten würde und es brächte auch mehr Klarheit, wenn jeder seinen Vater und seine Mutter im Namen führt. Es würde natürlich sichtbar, wenn eine moderne Frau vier Kinder von vier Männern hat. Aber das Gute daran ist, dass das Recht des Kindes auf seinen Vater in seinem Namen dokumentiert wäre. Halbgeschwister wären bezüglich ihrer Väter gleichberechtigt. Zwangsumbenennungen zum Namen des letzten Lebensabschnittsvaters entfallen.