Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.4.2. Das Jugendamt

„Die Mitarbeiter der Jugendämter sind von Ihrer Mentalität, Verwaltungs­hoheit und Ausbildung kaum in der Lage in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen.“ – Wolfgang Bergmann [1]

„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willens­bildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig.“ – Heinrich Kupffer [2]

„Da, wo sie sein sollten, sehen sie nichts und
da, wo sie sich einmischen, ist nichts!“
– Der Volksmund


Deutsche Jugendämter sind Macht­behörden par excellence und spielen als solche bei Familien­zerstörungen eine gewichtige Rolle. Das hat keinen monokausalen Grund, vielmehr sind die Ursachen dafür vielschichtig. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der kommunalen Organisation der Jugendämter kann es einerseits große Qualitäts­unter­schiede geben, andererseits tauchen bestimmte Muster immer wieder auf.[3]

„Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunfts­eltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunfts­familie ‚ihrem Schicksal‘ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflege­familie schaffen.“ – Karin Jäckel [4]

Individuelle Fehl­entscheidungen von Jugendämtern können hier nicht aufgearbeitet werden, vielmehr soll versucht werden strukturelle Probleme heraus­zu­arbeiten. Zunächst soll eine Lanze für die Jugendämter gebrochen werden: eine Erwartungs­haltung, dass Jugendämter jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren könnten, wäre völlig überzogen. Berichte in der Presse von bedauerlichen Einzel­fällen bringen Jugendämter in eine unmögliche Lage, so als wenn man von der Verkehrs­polizei verlangen würde, die Anzahl der Verkehrstoten auf Null herunter zu schrauben. Eine vollständige Überwachung wäre erstens nicht wirklich durchführbar, würde zweitens zu totalitären Strukturen führen, die unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören und wäre letztlich doch erfolglos, weil der Staat die Bürger nicht vor allen Unbill schützen kann. Es wären sozialistische Irrwege, wollte der Staat den Familien Konkurrenz im Kinderschutz oder Erziehung machen wollen.

zurückJugendämter als Wächteramt des Staates

Die Grundidee ist nach Art. 6 Abs. 2, dass die „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Satz 1) und „über ihre Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.“ (Satz 2) Die Aufgabe des Jugendamtes wäre demnach, das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft wahrzunehmen. Was in der Theorie wie eine sinnvolle Ergänzung des Erziehungs­rechts der Eltern aussieht, kann in der Praxis schnell in eine Bevormundung der Eltern umschlagen. Das „Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft“ kann beispielsweise so aussehen, dass im staatlichen Kinder­garten die Kinder muslimischer Eltern befragt werden, ob sie in die Moschee gehen, welche Moschee das ist und ob sie dort beten. Die Antworten werden dann dem Jugendamt übermittelt. Und wenn dann das Kind sagt, dass es manchmal nicht wolle und trotzdem mitkommen müsse, dann müssen die Eltern schon mit einer Intervention des Jugendamtes rechnen. Will das Kind hingegen nicht in den Kinder­garten, weil es keine Lust hat oder weil ein Geschwisterchen krank ist und es aus Solidarität mit ihm nicht hin will, dann wird das auch gemeldet und es folgen Kontroll­anrufe und -besuche des Jugendamtes.[5] Darauf angesprochen, wird bestritten und abgewiegelt. Wenn das nicht mehr hilft, beruft man sich auf die Einhaltung von „Vorschriften“.

Es ist auch nicht selten, dass Jugend­amts­mit­arbeiter Eltern die Erziehungs­fähigkeit absprechen und ihr Erziehungs­recht übergehen. Sie stellen dann die eigene Ausbildung (Pädagogik­studium o.ä.) über die elterliche Bindung zum Kind.[6] Da das Jugendamt über das Wohl und Wehe der Beziehung der Eltern zu ihren Kindern entscheiden, fühlen sich diese meist machtlos und hilflos. Viele Eltern machen die ohnmächtige Erfahrung, dass von dem „besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft“ und vom „Erziehungs­recht der Eltern“ gerade dann nicht viel übrig bleibt, wenn es darauf ankommt. Dann wird das geschützt, was der Staat für schützenswert hält und der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie vor dem Staat verkehrt sich in sein Gegenteil. Wer als Elternteil auf sein Erziehungs­recht pocht, muss damit rechnen, dass er (angeblich zum „Wohl des Kindes“) entsorgt wird. Damit kommen wir wieder zu der Fragestellung aus dem ersten Kapitel zurück, was ist Familie oder was sollte sinnvoller Weise darunter verstanden werden? Denn wenn zwar im Grundgesetz drinsteht, dass die Familie den Schutz der staatlichen Gemeinschaft genießt, dann aber dieser Staat die Definitions­hoheit darüber hat darüber zu befinden, was er unter Familie verstehen will, dann wird dieser „Schutz“ zu einer Farce und einer Augenwischerei gegenüber dem Bürger, der ja in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen als Souverän verstanden werden sollte.

Mit der Parole „Familie ist da, wo Kinder sind“ geben Politiker definitorisch die Familie der Beliebigkeit preis. Das bedeutet im Klartext, wenn eine Frau die Kinder ins Frauenhaus entführt (Kindes­entziehung), dann mutiert die kinder­besitzende Mutter zur „Familie“ und der Vater wird zur Nichtfamilie, ist also außerhalb der Familie. Mehr noch, wenn der Vater dann um sein(e) Kind(er) kämpft, dann „bedroht“ er diese „Ein-Eltern-Familie“, zu deren Schutz sich dann der Staat zum Eingreifen berufen fühlt. Oder wenn das Jugendamt beiden Eltern das Sorgerecht entzieht, dann wird definitorisch das Jugendamt selbst zur Familie, während die biologischen Eltern zur Nicht­familie werden (da bei ihnen ja dann keine Kinder mehr sind) und denen folglich auch kein Schutz mehr durch das Grundgesetz zustünde.

Diese Ausführungen mögen dem Leser vielleicht überspitzt vorkommen, und doch sind sie nur die konsequent zu Ende gedachten Folgen einer Politik, die nach dem Motto „Familie ist da, wo Kinder sind“ verfährt. Dabei bleibt es ja nicht. Dieses Gedankengut wird an den Universitäten verbreitet. Dort wird Genderismus gelehrt, wonach Mannsein und Frausein nur „konstruiert“ – also eine gesell­schaft­liche Illusion – sind. Damit wird auch – in letzter Konsequenz – „Familie“ zu einer fixen Idee. Eine gesell­schaft­liche Illusion kann aber grund­gesetz­lich gar nicht geschützt werden. Damit hat der deutsche Staat de facto das Grundgesetz ausgehebelt. Diese Ideologie, wonach Mannsein, Frausein und Familie nur gesell­schaft­liche Fiktionen sind, wird weiter verbreitet auf Symposien über Kindschutz­gesetze, Tagungen des Familien­gerichts­tages bis hin zu Mitarbeiter­schulungen des Jugendamtes. Das alles ist Teil des ideologischen Hintergrundes, vor dem Jugendamt­aktivitäten stattfinden und das Wächteramt des Staates ausgeübt wird.

Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass die Arbeit der Jugendämter gar nicht bewertet werden kann, solange

  1. nicht geklärt ist, was unter dem Begriff Familie verstanden wird (siehe Kapitel 1), und
  2. das Verhältnis zwischen Staat (in Gestalt des Jugendamtes) und Bürger (in Gestalt der Kindeseltern) ungeklärt ist.

Menschen – und damit auch Kinder – genießen von Geburt an unveräußerliche Menschen­rechte. Kinder sind aufgrund mangelnder Eigen­ständig­keit besonders schützenswert. Die Verantwortung, den noch unselbständigen Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen, liegt naturgemäß bei den Eltern. Es liegt bei den Eltern (oder den Müttern alleine), ob das (ungeborene) Kind durch seine Geburt – und schon deswegen vor­konstitutionell – überhaupt zum Träger von Grund­rechten wird, oder ob es „verhütet“ oder gar „abgetrieben“ wird. Haben sich Eltern jedoch zu einem Kind entschieden, so ist es in einem demokratischen Staat nur konsequent, ihnen die Verantwortung für diese in der Regel frei getroffene Entscheidung auch als „zuvörderste Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG) ins Familienbuch zu schreiben. Nur über „die Betätigung der Eltern“ in Ausübung ihrer Pflege und Erziehung soll die staatliche Gemeinschaft bisher, nach dem Wortlaut des Grundgesetzes, wachen.

Die „Stellvertreter“ der staatlichen Gemeinschaft sind an dieser Stelle Jugendämter, die jeweils unter „kommunaler Selbstverwaltung“ und somit ohne jede tatsächliche juristische Fachaufsicht agieren. Hierbei besitzen sie bereits heute die Macht, durch eine (selbst diagnostizierte) „Kindes­wohl­gefährdung“ in den Schutzbereich der „elterlichen Erziehungs­autonomie“ einzudringen und so deren elterliche Grund­rechte aus Art. 6 Abs. 2 GG zu brechen. Dies geschieht in der Praxis mit einer so genannten „Inobhutnahme“, die zunächst auch ohne richterlichen Beschluss stattfinden kann, der jedoch danach „unverzüglich“ einzuholen ist. Damit arbeiten sie – beachtet man den Grundsatz der Gewalten­teilung – faktisch exekutiv und damit in einem rechtsfreien Raum, den es eigentlich nicht geben darf.[7]

zurückDie Janusköpfigkeit des Jugendamtes

Die Doppelgesichtigkeit des Jugendamtes besteht darin, dass es einerseits Familienhilfe anbietet, die von Eltern als Dienst­leistung freiwillig angenommen werden kann, es andererseits ausführende Staatsgewalt ist, die Zwangs­maßnahmen durchführen kann bis hin zum Sorge­rechts­entzug. Aus der Doppel­struktur des Jugendamtes als Eingriffs- und Leistungs­behörde ergeben sich notwendigerweise Spannungen in der Sozial­arbeit, die das Verhältnis zu den Klienten belasten müssen.

Es ist ein recht häufiges Szenario, in dem Eltern (oder Elternteile) sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt haben und denen dann ihre Kinder weggenommen wurden.[8] Diese Eltern erzählen in ihrer Naivität den Jugend­amt­mit­arbeiterInnen viele Familien­details und werden dann enttäuscht, weil diese im Vertrauen gegebenen Informationen vom Jugendamt gegen sie verwendet werden. Wer dem Jugendamt vertraut gleicht dem, der gegenüber dem Finanz­beamten offen über seine Vermögens­verhältnisse plaudert, als wäre er sein Steuer­berater, oder einem Polizei­beamten beichtet, als sei er ein Seelsorger mit Schweige­pflicht. Es gibt das Beispiel einer krebskranken Frau, die sich alleinstehend an das Jugendamt gewandt hat und ihre Kinder nicht zurückbekam, nachdem sie erfolgreich operiert aus dem Krankenhaus entlassen wurde.[9]

Der Volksmund sagt über Jugendämter: „Da, wo sie sein sollten, sehen sie nichts und da, wo sie sich einmischen, ist nichts!“

„Familien suchen Hilfe und bekommen einen Konflikt!“

Zwischen dem 15. September 1978 und dem 30. September 2000 wurden Michael Grumann unaufgefordert und unselektiert 949 Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien, bzw. über den Verbleib von Kindern bei ihren Familien dokumentiert sind. Die Auswertung der Aussagen, die in Dokumenten von Behörden und Gerichten belegt sind, ergab:

  • 902 Fälle, in denen die betroffenen Eltern von sich aus zum Jugendamt gegangen sind, um eine Hilfe zur Erziehung und/oder eine Förderung für das Kind/die Kinder zu beantragen. Unversehens fanden sie sich in einem völlig rechtsfern ausgetragenen Konflikt um das Sorgerecht, bzw. Teile davon wieder. Der Gegner der Eltern: Die Behörden, die ihren Kindern und ihnen eigentlich zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet sind. Konflikt­aus­löser ist in der Regel Widerspruch von Eltern gegen Vorschläge einzelner Behörden­mit­arbeiterInnen.
  • 44 Fälle, in denen Denunziation, Geldinteressen und Wichtig­tuerei Dritter als alleiniger Auslöser behördlicher Kindes­wegnahme-Aktivitäten zu erkennen sind.
  • 3 Fälle, in denen auch wir einen Eingriff der Behörden in die betroffenen Familien unter anderen Begleit­umständen für notwendig erachtet hätten, wäre da nicht in allen drei Fällen dieses Stigma der Rechtsferne in der Art und Weise, wie der Staat zu Werke ging.[10a]

Weil nur Konfliktfälle zugetragen wurden, fehlen natürlich all die Fälle, in denen Hilfesuchende zu ihrer Zufriedenheit von den Jugendämtern betreut wurden. Auffällig ist allerdings, dass in 95 % aller Konflikt­fälle sich die Eltern hilfesuchend an die Behörde gewandt haben. Dieser Befund ist bedenklich.

Eine andere Jugendamt-Kritikerin beschreibt ihre Erfahrungen so: „Eltern machen sich Sorgen, kommen mit bestimmten Situationen nicht zurecht und erhoffen sich Rat und Hilfe vom Jugendamt. Es ist einleuchtend, dass es sich hier wohl kaum um Fälle von Kindes­wohl­gefährdung durch die Eltern handeln kann. Denn Schläger, Vergewaltiger und solche, die ihr Kind sonst wie quälen, wenden sich nicht ans Amt. Sie schotten sich ab und treffen alle Vorkehrungen, sich das Amt vom Hals zu halten. Eltern, die sich selbst an die Behörde wenden, wissen in der Regel nichts von der unkontrollierten Macht der Amtsperson, der sie dort begegnen. Oder sie sehen keinen Bezug zu sich, denn sie haben ja ein reines Gewissen und rechnen nicht im Traum damit, dass sie statt Hilfe die Zerstörung ihres Kindes und der Familie erhalten könnten.“ [11a]

Die Wuppertaler Familiensoziologin Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger untersucht, wie professionelle Akteure – Sozial­arbeiter, Jugendämter etc. – mit vermuteter und tatsächlicher Kindes­wohl­gefährdung umgehen. Sie bemängelt, dass sich die öffentliche Debatte einseitig um Defizite bei bestimmten – mit begrenzten Ressourcen ausgestatteten – öffentlichen Instanzen wie den Jugendämtern drehe und dabei die enorme Komplexität der Koordination der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Akteure übersehen werde. Wenn professionelle Akteure auf betroffene Familien treffen, spielen nicht nur gesetzliche Regeln eine Rolle, sondern auch Vorstellungen von „guten“ Familien. Die Familien­soziologin stellt fest: „Es geht dabei um Ansprüche und Zugeständnisse an den privaten Raum, der immer auch als gesetzlich geschützte Rückzugszone begriffen werden muss. Ein Eingriff in die familiäre Privatsphäre ist immer problematisch.“ Das Vertrauen und die Bereitschaft zur Mitarbeit von Seiten der Familien kann gelegentlich nur gewonnen werden, wenn sich die professionellen Akteure größte Zurückhaltung auferlegen. „Das kann dann mit dem Schutzauftrag kollidieren.“ [12a]

Das Dilemma der Jugendämter beschreibt Michael Grumann anhand von zwei Kindermorden:

  • Eine 15-Jährige stirbt, weil das Jugendamt die vor Jahren wider­recht­liche Trennung des Mädchens von den Eltern mit allen, allen, allen Mitteln als „rechtens“ angesehen haben will, obwohl zurzeit der zuständige Staats­anwalt der einzige ist, der das glaubt.
  • Ein Kleinkind stirbt in der Obhut seiner Eltern, obwohl das Jugendamt genau wusste, dass die Eltern die Rettung des Kindes nicht leisten konnten. Das ergibt sich zwingend aus der Kommunikation zwischen den Eltern und dem Jugendamt.[13]

Das systematische Problem, das diesem Dilemma zugrunde liegt, besteht darin, dass ein Jugendamt einerseits eine Sozial­behörde ist, die hilfe­suchenden Eltern Unter­stützung und Sozial­leistungen anbieten soll. In dieser Funktion ist vertrauens­basierte Zusammen­arbeit unabdingbar, ein Vertrauens­bruch wäre fatal. Andererseits ist ein Jugendamt eine Kontroll- und Machtbehörde. Vertrauliche Informationen, die hilfesuchende Eltern gegenüber dem Jugendamt preisgeben, können gegen sie verwendet werden. Das bedeutet konkret, dass hilfe­suchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungs­fähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden.

Dieses ungelöste systematische Problem erklärt, warum Jugendämter sowohl in die eine als auch in die andere Richtung so extrem versagen können, wie in den beiden Beispielen gezeigt. Die Eltern und Kinder wiederum sind einem Jugendamt ausgeliefert, das sich immer öfter dafür rechtfertigen muss, dass Kinder in Kühl­schränken oder Blumen­kübeln gefunden werden. Dem Staat kommt der dadurch erzeugte öffentliche Druck sehr gelegen, rechtfertigt er doch einen immer umfangreicheren staatlichen Eingriff in die Familien. Die Zahl der Kinder, die aus ihren Familien genommen werden, steigen in Deutschland ständig: Im Jahr 2008 geschah das 435mal gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Heinrich Kupffer sieht als Ursache dafür einen strukturellen Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend – ein riesiges gesell­schaft­liches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Heraus­forderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall aus­ein­ander­zusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei. Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht.[14]

zurückJugendämter als Brutstätten des Feminismus

Darüber hinaus sind Jugendämter Brutstätten des Feminismus. Joachim Wiesner hat in seiner Arbeit „Vom Rechtsstaat zum Faust­rechts­staat“ beschrieben, wie zum Zwecke der Familien­zerstörung Frauenhaus, Sozialamt, Jugendamt und Familien­gericht zusammenarbeiten.[15] Während für die Frau wie bei einer Maschine ein Rädchen ins andere greift, steht der verlassene Vater auf verlorenen Posten. (Siehe auch: Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt-Connection) Wenn ein Mann das Kreishaus betritt, dann wird er von den Faltblättern und Broschüren der HelferInnen­industrie fast erschlagen. Die Angebote richten sich aber in aller Regel an Frauen, Behinderte und Migranten. Hilfsangebote für Männer sind nicht vorgesehen, abgesehen von Angeboten der Anonymen Alkoholiker und der Aufforderung eines psychologisch geleiteten Gesprächs­kreises, sich (doch endlich) mit seiner Aggression und Gewalt ausein­ander­zusetzen. Das Weltbild von der „Frau als Opfer“ und dem „Mann als Täter“ wird durchgängig aufrechterhalten und täglich neu „konstruiert“ wie eine selbsterfüllende Prophezeiung.

Wenn die Frau nun das Kind in ihren Besitz gebracht hat und den Umgang mit seinem Vater unterbunden hat, erfährt der Vater nirgends eine Hilfe. Die Polizei verweigert die Annahme einer Anzeige wegen Kindes­entziehung und verweist auf das Jugendamt. Bei Jugendamt erfährt der Vater aber auch keine Hilfe, er wird vielmehr mehr oder weniger barsch darauf hingewiesen, dass er für das Kind und meist auch für die Frau (gefälligst) Unterhalt zu zahlen habe. Auf sein Anliegen, sein Kind zu sehen, geht niemand ein. „Das werde sich schon finden“, wird ihm bedeutet, und er ahnt, wohin diese Hinhalt­taktik führen wird. Für viele Väter ist es eine traumatisierende Erfahrung, wenn er durch Jugend­amts­mit­arbeiter genötigt wird, „Sie tun jetzt das, was wir sagen, oder sie sehen Ihr Kind nicht wieder!“ Ein weiterer Satz, den sich Väter von Jugendämtern immer wieder hören ist, „Wir können die Frau zu nichts zwingen!“ Ein Vater, der sich darüber beschwert, dass die Mutter sein Kind in ein Frauenhaus entführt hat, obwohl er das Sorgerecht hat, erfährt, „Das Kind ist im Frauenhaus gut aufgehoben.“

zurückJugendämter und das Wagenburg-Syndrom

Die Auswertung von 950 Jugendamt-Fällen lässt bestimmte Muster erkennen, die vielschichtig sind. Oft wurde erkennbar wider besseres Wissen gehandelt. Das Motiv dafür erscheint menschlich: „Auch wenn ein Kollege was falsch gemacht hat, wir halten zu ihm – das kollegiale Umfeld wird nicht aufgebrochen!“ Oft ist es noch schlimmer, dann wird die negative Qualität der „Eltern-Kollege-Beziehung“ auf die Eltern-Kind-Beziehung übertragen. Das bedeutet, nur weil ein Elternteil einem Jugend­amts­mit­arbeiter vielleicht unsachlich gekommen ist, wird ein negativer Zustand der Eltern-Kind-Beziehung angenommen, auch wenn Einzelheiten dazu gar nicht bekannt sind! Un­sach­lich­keiten und Grenz­über­schreitungen (z. B. auch Beleidigungen von Behörden­mitarbeitern durch Eltern) kommen tatsächlich nicht selten vor. Angst, Frust, Provokation sind häufige Auslöser dafür.[10b]

Das führt zu der absurden Situation, dass es beim Schutz des Kindes nicht auf das Verhältnis der Eltern zum Kind ankommt, sondern der Umgang der Eltern mit dem Jugendamt bewertet wird. Das Wagenburg-Syndrom kann sehr schnell zur Vorver­urteilung eines Elternteiles kommen und zum Schutz von Jugend­amts­mit­arbeitern (Verantwortlichkeiten werden verwischt, Fehler und Falsch­ein­schätzungen zugedeckt). Der Schutz des Kindes kann dabei völlig in den Hintergrund treten. Der oft selbstherrliche, besser­wisserische und mit der kalten Arroganz einer Macht­behörde vorgenommene Eingriff in die Autonomie der Familie führt zu Abwehr­reaktionen der Betroffenen, die nachvollziehbar und oft auch berechtigt sind. Jugend­amts­mit­arbeiter handeln oft wie in einem totalitären Staat, wo sich die Bürger der Staatgewalt zu fügen haben und nicht wie mündige Bürger in einer demokratisch verfassten Gesellschaft das Recht haben, ihre ureigenste Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Wenn der mündige Bürger sich nicht dem Diktat des Jugendamts fügen will, weil er sich nicht bevormunden lassen will, wenn er also nicht willenlos „kooperiert“, dann kann das Jugendamt dies zum Anlass nehmen, den betreffenden Elternteil zu „entsorgen“. Es werden Akten­vermerke gemacht, er wird als „Querulant“ abgestempelt und „kaltgestellt“. Auf der anderen Seite kommt der kindes­wohl­gefährdende Elternteil, der die Arbeitsweise des Jugendamtes kennt und deshalb im Umgang mit Jugend­amts­mit­arbeitern Kreide frisst und sich kooperativ zeigt, davon. Und so erklärt sich, warum immer wieder Fälle schlimmster Kindes­miss­handlung bis hin zum Tod des Kindes bekannt werden, wobei wieder die Frage gestellt wird „Warum hat das Jugendamt nicht eingegriffen?“[10b]

Das Wohl eines Kindes hängt eben von sehr vielen Faktoren ab, und die Frage, ob eine „Kindes­wohl­gefährdung“ vorliegt ist eine sehr komplexe Frage, die von außen (sehr oft) schwer zu beantworten ist, eben auch für Jugend­amts­mit­arbeiter. Und so kann die „Ko­operations­bereit­schaft“ der Eltern zu der Einschätzung im Jugendamt führen kann, wenn die Eltern/die Mutter mit uns kooperiert, kann das Kind ja nicht wirklich gefährdet sein. (Oft gibt es in diesen Fällen laufende Maßnahmen des Jugendamtes.)

Was her muss ist externe, unabhängige Kontrolle. Ähnlich dem Wehr­beauf­tragten des Deutschen Bundestages, der jeder Beschwerde nachgeht, muss eine Instanz her, die vor allem eines kontrolliert: Worum geht es wirklich? Liegt ein Eltern­versagen oder ein Bürger-Behörden-Konflikt vor?[10b]

  Fünf Thesen zur Entstehung von Wagenburgen Anmerkung:
Diese Thesen wurden aus Beobachtungen aus 950 Fällen von staatlichem Versagen im Kinder­schutz entwickelt. [10c]
1.) Nur ein Bruchteil aller Kinder, die durch staat­liche Eingriffe von ihren Eltern getrennt leben, bedarf dieses Schutzes wirklich. Anm.: Dieser breiten­öffentlich bekannte Sach­verhalt begründet den „Ruf“ deutscher Jugend­ämter als „Kinder­klau­behörde“.
2.) Nur ein Bruchteil aller Kinder, die Schutz durch staat­liche Eingriffe brauchen würden, erfahren diesen Schutz. Anm.: Dieser breiten­öffentlich bekannte Sach­verhalt begründet den „Ruf“ deutscher Jugend­ämter als „Weg­schau­behörde“.
3.) Die Entscheidung, Kinder zu deren Schutz zu entziehen, ist in Deutsch­land nicht abhängig von der Er­ziehungs­fähig­keit der Eltern/Sorge­be­rechtig­ten, sondern allein von deren Verhalten gegen­über den zu­ständigen Mit­arbeiter/innen der Behörden. Anm.: Mit dem Begriff „Verhalten“ ist entweder anpassendes Verhalten im Falle sorge­rechts­un­fähiger Eltern (siehe z. B. Nr. 61) oder kritisches Verhalten sorge­rechts­fähiger Eltern (siehe z. B. Nr. 86) gemeint.
4.) Allein der Verhaltens-Kodex determiniert das Entstehen oder Nicht­entstehen von „Wagen­burgen“ innerhalb der gesetzlich ausschließlich dem Kinder­schutz ver­pflichteten Behörden­struktur. Anm.: Mit dem Begriff „Entstehen“ ist die unkritische Übernahme von „Kollegen­meinungen“ innerhalb einer Behörde und auch behörden­über­greifend gemeint. Dieses gilt für Meinungs­über­nahmen auf gleicher Ebene als auch durch hie­rar­chisch höhere Strukturen.
5.) Durch die rechtliche Konstruktion der zu Folge ein deutsches Jugendamt gleichzeitig Partei als auch gegenüber der Judikative zur Amts­hilfe verpflichtete Behörde ist, wird die kritische Prüfung der Argumente der „Partei“ in eine unkritische Über­nahme der In­forma­tionen der „Behörde“ verformt – i.d.R. unter „Beitritt zur Wagen­burg“. Anm.: Mit dem Begriff „Wagenburg“ ist ein typisches Verhalten einer Gruppe gemeint, welche sich selbst als eine Art Schicksals­gemein­schaft definiert und deren Wert sich durch Zusammen­halt in jedweder Situation definiert.
„Wagen­burgen“ entstehen exakt durch die unkritische Verteidigung von „Kollegen­meinungen“ innerhalb einer oder mehreren Behörden.
zurückJugendämter als Inkassostelle für Mütter

Eine Beistandschaft beim Jugendamt bedeutet, dass eine Vater­schafts­fest­stellung und alle finanziellen Dinge rund um den Kindes­unterhalt über das Jugendamt laufen und nicht mehr über die Kindesmutter oder ihren Anwalt.

Eine Jugendamt-Beistandschaft richtet sich nach §§ 1712-1717 BGB. Dabei legen sich die Jugendämter den § 1712 einseitig in einer Weise zurecht, dass Unter­halts­ansprüche des Kindes rein als Betreuungs- und Bar­unterhalts­ansprüche verstanden werden. Dem Kind stehen aber Geld und Betreuung zu. Beistand­schaften verpflichten Jugendämter allerdings nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern einzutreten, ganz zu schweigen davon, dass Jugendämter nicht für Betreuungs­regelungen eintreten. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistand­schaften überhaupt nicht vorgesehen.

Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkasso­büro für zivil­rechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt. Mit dieser starken Waffe können Mütter ihre Bar­unterhalts­forderungen gegen die Väter durchsetzen ohne befürchten zu müssen, dass sie zur Respektierung des Betreuungs­rechts des Vaters verpflichtet werden.

Die Abteilung für Beistandschaften gehört zu den am meisten problematischen Bereichen des Jugendamts. Hier geht es um riesige Geldsummen und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt ganz offiziell wie ein Anwalt allein die Mutter als Allein­vertreterin des Kindes. Väter werden hier weder beraten noch können sie Fairness erwarten. Das Kindeswohl spielt überhaupt keine Rolle oder wird nach Interessenlage zurecht­interpretiert. Die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, ob die allein­erziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird – bestenfalls wird ein besorgter Vater an andere Jugendamts­abteilungen verwiesen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten und nichts für bare Münze nehmen, was gesagt wird. Regelmäßig interpretieren Behörden Gesetzes­bestimmungen falsch und verbergen wichtige Informationen. Das Jugendamt vertritt sich vor allem auch selbst, denn bei zahlungs­unfähigen Vätern können Mütter Unterhalts­vorschuss beantragen, selbst wenn sie reiche Millionärinnen sind. Damit dieser Fall möglichst spät eintritt – ab dem 12. Lebensjahr des Kindes gibt es keinen Unterhalts­vorschuss mehr – wird mit großer Energie zuerst dem Pflichtigen mittels Klagen, Pfändungen und Straf­anzeigen der letzte Cent abgepresst, egal ob dadurch die Existenz einer anderen Familie dauerhaft zerstört wird. Nach Bezugsende konzentrieren sich die Anstrengungen des Jugendamtes vorrangig auf die Rückholung des Unterhalts­vorschusses vom Pflichtigen.

Für eine Unter­halts­berechnung verlangt das Jugendamt vom Pflichtigen zunächst weitreichende Einkommens­aus­künfte. Die Berechnung ist oft falsch zu Ungunsten des Verpflichteten, weil verringernde Faktoren ignoriert werden. Danach wird die Unterzeichnung eines Titels erzwungen und aus diesem Titel unmittelbar vollstreckt. Widersetzt sich der Verpflichtete in irgendeinem Punkt, zieht das Jugendamt im Namen der Mutter gegen ihn sofort vor Gericht. Auch später wird sofort geklagt, wenn sich das Jugendamt bemüßigt fühlt, sich nicht mehr an einen Vergleich oder ein früheres Urteil zu halten. Einschränkungen bestehen durch § 90 ZPO, denn das Jugendamt tritt als Beistand der Berechtigten auf.

Die Beistandschaft ist eine staatliche (und kostenlose) Dienstleistung nur für unter­halts­berechtigte Frauen. Beistand­schaften für Umgangs­berechtigte gibt es nicht. Ansonsten müssten Sach­bearbeiterinnen des Jugendamts kostenlos unwillige Kindesmütter auf Umgang verklagen, Strafen bei Nichteinhalten der Regelungen einziehen, eine Titulierung von Umgangs­regelungen einführen und ihre Einhaltung prüfen. Das ist derzeit allerdings in Deutschland absolut undenkbar.[16a]

zurückWie das Jugendamt einen Zahlvater beschafft

Mit Schreiben vom 31. März 2008 versuchte die Stadt Hoyerswerda einen Vater dazu zu nötigen, die Vaterschaft für ein im Jahre 2001 geborenes uneheliches Kind anzuerkennen. Seit Juli 2006 ist der Antrag­steller mit einer Polin verheiratet, woraufhin sich eine heftige Ehekrise entwickelte, denn die Ehefrau warf dem Antragsteller vor, die Existenz dieses Kindes verschwiegen und sie getäuscht zu haben. Der Mann wurde erst aus dem Schlafzimmer verbannt, dann fuhr die Ehefrau mit dem gemeinsamen ehelichen Kind zu ihren Eltern nach Polen. Der Bestand der Ehe stand auf dem Spiel. Das Jugendamt der Stadt Hoyerswerda erklärte, dass er „vom Hörensagen als möglicher Vater in Betracht komme“. Nur mit Mühe konnte die Ehe gerettet werden.[17] Jugend­amts­mit­arbeitern ist also Hörensagen als Grund ausreichend, Männer zur Anerkennung von Vaterschaften zu nötigen, sie mit Klagen zu überziehen und eine intakte Familie an den Rand des Zerbruchs zu bringen. Es wäre eine Überraschung, wenn dafür irgendein Staatsbüttel die Verantwortung übernähme.

„Hat eine Frau während der in Frage kommenden Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann als auch mit dessen eineiigem Zwillings­bruder Geschlechts­verkehr, ist der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Vater eines daraus resultierenden Kindes, wenn sich weder durch ein Sach­verständigen­gutachten noch durch Zeugen­vernehmung eindeutig feststellen lässt, dass der Zwillings­bruder der Vater ist.“ [18]

Als in Kanada eineiige Zwillinge mit einer Frau geschlechtlich verkehrten, musste zum Ärger der Mutter keiner zahlen, weil die Vaterschaft nicht eindeutig nachweisbar war.

Nicht so in Deutschland, hier können Frauen machen, was sie wollen und können sich darauf verlassen, dass der Staat ihnen einen Zahler besorgt. Die deutschen Richter griffen sich einfach den nächstbesten Mann, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Es ist doch egal, wer der Vater ist, Hauptsache, wir haben einen Zahlesel. 50 % Wahrscheinlichkeit genügten hier deutschem „Recht“.[19]

zurückDie Geschichte des Jugendamtes und der staatlichen Sorge

Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beruhten gesell­schaft­liche Probleme mit Kindern und Jugendlichen vor allem auf Verwahrlosung und Kriminalität unter den Jugendlichen. Als Antwort darauf wurde in den Jahren 1910 und 1913 in verschiedenen Städten wie Hamburg, Lübeck und Berlin jeweils ein besonderes Amt für die Jugend gegründet. Während sich zuvor staatliche Eingriffe auf Unglücks­fälle beschränkten, bei denen die Kinder ihre Eltern durch Tod oder andere Umstände verloren, wurden in dieser Zeit Zweifel an der väterlichen Autorität in den Familien laut, und das bisher unantastbare Vorrecht der Eltern, das Kindeswohl zu interpretieren und vor allem entsprechend zu handeln, wurde in Frage gestellt. Der Verlust an traditionellen Werten, der sich im Zweifel an der elterlichen Autorität ausdrückte, ging einher mit wachsenden Sozialisations­anforderungen für die Teilnahme am Produktions­prozess.

Ein Eingriff in das väterliche Sorgerecht gegen dessen Willen wurde legitimiert, wenn „das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, dass der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich des unsittlichen Verhaltens schuldig macht.“ Dann hat „das Vormund­schafts­gericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen.“ Das heißt, der Staat verpflichtete sich, Gefahren für das geistige oder leibliche Wohl der Kinder abzuwenden. Das 1922 erstmals im § 1 des RJWG formulierte und fortschrittlich intendierte „Recht des Kindes auf Erziehung“ schlug dabei der kontrollierenden Staats­intervention eine breite Eingriffs­schneise.

Die damals emphatisch begleitete Perspektive, mit Hilfe von einheitlich organisierten Jugendämtern die Erziehung „vergesell­schaften“ zu können, bereitete den Boden für eine staats­mono­polistische Kindes­wohl­definition. Der Zusatz zum „Recht des Kindes auf Erziehung“, nämlich „zur sozialen Brauchbarkeit“, legt dieses Recht zwar nicht inhaltlich fest, aber er ebnet einen weiten Raum zum Eingriff in Familien, die den gesell­schaft­lichen Vorstellungen von Kinder­erziehung nicht entsprechen. Genau dieses Recht wurde im National­sozialismus inhaltlich gefüllt und zur Legitimation von staatlichen Eingriffen verwendet.[20]

Heute ist die Arbeit der Jugendämter weiterhin von „gesell­schaft­lichen Vorstellungen von Kinder­erziehung“ geprägt. Die rechtliche und institutionelle Struktur wurde vom 3. Reich übernommen. Die inhaltliche Ausgestaltung wurde durch feministische Männer­abwertung, staatlicher Frauen­förderung, Gleich­stellungs­politik, antiautoritäre Erziehung, staatliche Kinder­betreuung und Genderismus ersetzt.

Für die letzten 100 Jahre lassen sich zwei Kontinuitäten feststellen:

  1. Die väterliche Autorität wurde erst angezweifelt, dann eingeschränkt und schließlich abgeschafft (Familien­ober­haupt) oder neutralisiert (väterliches Sorgerecht).
  2. Nachdem es zunächst das unantastbare Vorrecht der Eltern war, das Kindeswohl zu interpretieren, wurde der Einfluss des Staates kontinuierlich gesteigert und die Kindes­wohl­definition des Staates schließlich über die der Eltern gestellt.

Die Legitimation von staatlichen Eingriffen wurde am 24. April 2008 mit dem „Gesetz zur Erleichterung familien­gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ noch wesentlich umfangreicher gestaltet und der Begriff „Elterliches Versagen“ weiter gefasst.

Wer wie die National­sozialisten versucht, Erziehungsziele per Gesetz detailliert fest- und vorzuschreiben, übt einen großen Zwang und Anpassungsdruck auf die Familien als Erziehungs­instanz aus. Die Konsequenz ist nicht nur Vereinseitigung, sondern auch eine Entmündigung der Familie als Erziehungsinstanz.

Eine Rede Hitlers vor HJ-Führern verdeutlicht seinen Anspruch auf die „totale pädagogische Erfassung“ der jungen Generation und seinen totalen Erziehungs­anspruch:

„… und wenn nun diese Knaben, diese Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen und dort so oft zum ersten Mal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standes­erzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei oder in die Arbeitsfront, in die Sozial­arbeiter oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei und anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze National­sozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs oder sieben Monate geschliffen (…) Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassen­bewußtsein oder Standes­dünkel da oder dort noch vorhanden sein sollte, das übernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie dann nach zwei oder drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei für ihr ganzes Leben (Beifall), und sie sind glücklich dabei.“ [21]

Hitlers Erziehungs­anspruch bedeutet einen bis dahin nicht erreichten staatlichen Eingriff in die bis dahin bestehende, aber schon fragile Erziehungs­autonomie der Familie. Durch die Erfahrung aus der NS-Zeit wurde die verfassungs­rechtliche Stellung der Ehe, der Familie und des „natürlichen“ Elternrechts im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bedeutend verstärkt und in den Grund­rechte-Katalog aufgenommen. Er sollte den Eltern den Vorrang und damit die Eigen­ständigkeit und Selbst­ver­antwortlich­keit bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantieren. 64 Jahre nach Hitlers Tod haben Bundes­verfassungs­richter dieses Grund­recht kassiert. Die deutschen Verfassungs­hüter haben das Grund­recht des „besonderen Schutzes“ von Ehe und Familie zur bloßen „Lyrik“ degradiert.[22] (Siehe Kapitel Justiz, Abschnitt Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe)

zurückUmgang mit dem Jugendamt

Für Väter geht es im Umgang mit dem Jugendamt nicht darum, für ihre Kinder etwas zu erreichen, sondern nur darum, die Dinge nicht noch schlimmer zu machen. Die meisten Jugend­amts­mit­arbeiterInnen sind objektiv parteiisch zugunsten der Mutter statt dem Kind. In vielen Jugendämtern gilt die ungeschriebene Hausregel, wer als Sach­bearbeiter nicht auf dieser Linie liegt, bleibt nicht lange Sach­bearbeiter mit Eltern­kontakt. In Jugend­ämtern bilden Frauen die große Mehrheit, was das Verständnis von Väter­problemen nicht gerade fördert. Einige Jugend­amts­leiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikal­feministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird. Es gibt aber auch Jugend­amts­mit­arbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen. Es ist reine Glückssache, an wen man da gerät.

Wie sich ein Jugendamt verhält, ist nicht sofort erkennbar. Sehr häufig werden Väter mit netten Worten und einem warmen Händedruck beruhigt, eingeseift, hingehalten, während dieselbe Sach­bearbeiterin später eine äußerst vater­kritische jugend­amtliche Gerichts­stellung­nahme verfasst, in der mütterlichen Vorwürfen breitester Raum gegeben wird. Beliebter Trick: Sie geht dem Gericht erst kurz vor dem Gerichtstermin zu, so dass der Vater im Gerichts­saal davon überrascht wird, was seine Möglichkeiten zur Richtig­stellung sehr beschränkt. Einen nützlichen Gesprächs­leitfaden präsentiert die TrennungsFAQ.[16b]

Sie müssen immer damit rechnen, dass die Vater-Kind-Beziehung unterbewertet oder gar das Kindeswohl aus dem Wohl der Mutter begründet wird. Jugend­amt­mit­arbeiter sind aalglatt und kennen sich in ihrem „Geschäft“ aus, während ein dort vorstellig werdender Vater in aller Regel naiv uninformiert ist. Im Umgang mit dem Jugendamt müssen Sie damit rechnen, dass mit gezinkten Karten gespielt wird. Die Karte „Kindeswohl“ wird dabei als Joker gespielt und kann an jeder Stelle und zu jeder Zeit eingesetzt werden. Darüber hinaus haben Jugend­amt­mit­arbeiter immer ein As im Ärmel, und das ist der Familien­richter. Notfalls verstecken sich das Jugendamt hinter Floskeln wie „Wir können eine Frau zu nichts zwingen.“ oder „Bezüglich Ihrer Frau sind wir an das Daten­schutz­gesetz gebunden.“.

Man sollte sich nie dazu verleiten lassen, mit dem Jugendamt naiv und ehrlich zu kommunizieren! Das Jugendamt ist wie die Stasi eine staatliche Behörde und somit nicht dem Wohl der Familien, sondern nur seiner eigenen Bürokratie verpflichtet. Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes wurde schon angesprochen. Deshalb gilt es auch für Mütter, im Umgang mit dem Jugendamt vorsichtig zu sein. Ein Beispiel, dass Jugendämter auch bei Frauen nicht mit offenen Karten spielen, ist im „Fall Haase“ eine Mutter von sieben Kindern.[23]

Nicht wenige Frauen haben sich vertrauens­selig an das Jugendamt gewandt und offen über ihre Problemlage gesprochen, so wie man sich an seinen Arzt wendet im Vertrauen, dass einem geholfen wird und man nicht hintergangen wird. Nicht wenige Mütter wurden anschließend mit dem Vorwurf konfrontiert, sie würden ihre Kinder verwahrlosen lassen und es wurden ihnen die Kinder weggenommen. Aussagen, die im Vertrauen den Jugend­amt­mit­arbeiter gemacht wurden, können jederzeit wie bei der Stasi gegen sie verwendet werden.

Typische Sprüche auf dem Jugendamt:

  • Auf die Frage nach dem Durchsetzen von Umgangsrechten: „Wir können eine Frau zu nichts zwingen.“
  • Die Mutter hat das Kind ins Frauenhaus entführt. Das Jugendamt bescheidet dem sorge­berechtigten Vater: „Ihr Kind ist im Frauenhaus gut aufgehoben.“
  • „Bezüglich Ihrer Frau sind wir an das Daten­schutz­gesetz gebunden.“
  • Die Sach­bearbeiterin ist perplex, als der Beratung suchende Vater auftaucht. „Was wollen Sie hier?“, fährt sie ihn an. „Sie haben den Unterhalt doch schon überwiesen.“ Der Fall ist für sie erledigt: Die Frau hat das Kind, und der Mann zahlt regelmäßig Unterhalt.[24a]
  • Eine andere stottert aus Versehen die Wahrheit „Eigentlich sind wir nur für Frauen da …“ [11b]
  • Jugendamt definiert Kindeswohl so: „Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann wird es auch ihrem Kind gut gehen!“
  • Die Mutter hat sich am Umgangs­wochen­ende abgesetzt. Der Jugend­amts­leiter „beruhigt“ den Vater: „Wenn davon auszugehen ist, dass sich das Kind bei der Mutter befindet, ist davon auszugehen, dass diesem keine Gefahr droht.“
  Jugendamtsprech Bedeutung / Übersetzung [10d]
1.) „Der Tod des elf Monate alten Kindes hat eine hohe Betroffenheit im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ausgelöst.“ „Wir müssen uns jetzt schon mal rechtfertigen!“
Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen toter Kinder in Münster hat das Amt beharrlich geschwiegen.
2.) „Die Familie war für die Hilfe­stellung sehr aufgeschlossen und motiviert und konnte die Hilfen positiv für sich und das Kind annehmen.“ „Die Eltern haben eine geforderte Anpassungs­leistung erbracht.“
Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen, solchen mit weniger Anpassungs­leistung der Eltern, sehen die Darstellungen des Jugendamtes völlig anders aus.
3.) „In diesem Einzelfall waren keine Anhalts­punkte für eine Kindes­wohl­gefährdung zu erkennen.“ „Die Eltern haben nie jemandem aus dem Behörden- oder Betreuungs­umfeld widersprochen.“ Und weiter: „Wir haben vom Fachlichen nicht die geringste Ahnung – tun aber so um der Kohle Willen!“
Grund für diese Behauptung: Seriöse Psychologen und Sozial­psychologen belegen in unzähligen Studien und anderen wissen­schaftlichen Arbeiten, dass es keine verlässliche Aussage über Beziehungen von Menschen untereinander gibt und geben kann. Allerdings können Probanden und andere ‚Zielpersonen‘ durch Wohl­verhaltens­gesten und -rituale selbst versiertere Fachleute als Jugend­amt­mit­arbeiter zu falschen Annahmen verleiten.
zurückJugendamt und Kindeswohl

Das Kindeswohl wurde als Schlüssel­begriff des Familienrechts bereits an verschiedenen Stellen angesprochen. Mit den Jugendämtern spielt sich der Staat zum Wächter über das Kindeswohl auf. „Wohl des Kindes“ klingt auf den ersten Blick unverfänglich und positiv, das Anliegen des Staates scheint berechtigt. Kindeswohl ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im konkreten Fall erst mit Inhalt gefüllt werden muss. Problematisch wird die Sache dadurch, weil sich der Staat in Gestalt der Jugendämter die Definitions­gewalt über den Begriff Kindeswohl anmaßt und der Staat dadurch ein brutales Werkzeug in der Hand hält, mit dem er Familien­strukturen komplett aushebeln kann. Die Definitions­hoheit über den Begriff Kindeswohl zusammen mit der fehlenden Kontrolle der Jugendämter führt dazu, dass das Selbst­bestimmungs­recht der Familie komplett ausgehebelt werden kann und die Eingriffe des Staates in die Familie keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Justiz ist hier kein Korrektiv, weil die Richter sich bei der Kindes­wohl­frage auf die Vorgaben des Jugendamtes stützen.

Der Staat kann über die Jugendämter seine Vorstellungen von Familie durchsetzen.[12b] Der Begriff Kindeswohl ist kaum objektivierbar und so geht es oft weniger um das Wohl des Kindes an sich, sondern um die Vorstellung, wie Familie zu sein habe. Letztlich wird dann die Differenz zum staatlich gewünschten Familienbild festgestellt und sanktioniert.

Um es zu konkretisieren: Wenn der Staat beispielsweise keine „Kopftuch­mädchen“ (Sarrazin) möchte, dann weichen muslimische Familien vom staatlich propagierten Familienbild ab und der Staat kann einen Eingriff in diese Familien mit dem Allzweck­argument „Kindeswohl“ rechtfertigen. Auch christliche Familien wurden vom Staat sanktioniert, weil sie etwa in Fragen der Sexual­erziehung nicht mit staatlichen Vorgaben über­ein­stimmten. In Frankreich gibt es keine Schul­pflicht. Als eine Familie nach Frankreich auswandern wollte, verhinderte dies das Amtsgericht in Darmstadt, indem es der Familie kurzerhand das Sorgerecht für ihre vier Kinder zwischen acht und 14 Jahren entzog. Wenn die Eltern die Bereitschaft erkennen ließen, ihre Kinder auch künftig zur Schule zu schicken, könnten sie das volle Sorgerecht zurück­bekommen, ließ der Staat verlautbaren.[25] Hier geht es ganz offen nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Staatsräson.

„Eltern als Subunternehmer staatlicher Kindes­erziehung.“

Das Familienrecht in Deutschland führt tendentiell dazu, das Erziehungs­recht der Eltern auf die Umsetzung staatlicher Vorgaben zu reduzieren. Das Erziehungs­recht geht dann de facto auf den Staat über und Eltern werden zu Erfüllungs­gehilfen des Staates degradiert, die in Kindergärten und Schulen praktizierte staatliche Erziehung im privaten Bereich der Familie fortzuführen haben.

Es ist hier zu thematisieren, inwieweit die Erziehungshoheit wie grund­gesetz­lich festgelegt bei den Familien oder beim Staat liegt. Es ist zu fragen: Ist hier der Bürger noch Souverän des Staates oder ist der Staat schon der Erzieher seiner Bürger? Die ungeklärte Frage muss geklärt werden, wie die Übergriffe des Staates auf die Familien demokratisch kontrolliert werden können. Konkreter: Wer kontrolliert wie die Arbeit der Jugendämter?

Im Oktober 2008 hat der Staat Kinderärzte verpflichtet, jeden zu melden, der in ihrer Praxis an der U-Vorsorge teilnimmt. Die Daten werden dann vom Jugendamt mit den Einträgen der Ein­wohner­melde­ämter abgeglichen. Eltern, die dann eine U-Vorsorge­unter­suchung auslassen oder auch nur vergessen, müssen mit Hausbesuchen vom Jugendamt rechnen.[26] Die Ähnlichkeit mit dem Vorgehen der Stasi ist rein zufällig. Auch die Stasi war nur am „Wohl“ der Bürger der DDR interessiert. Wir haben die unglaubliche Situation, dass Eltern, die sich in Sorge um ihre Kinder an einen Kinderarzt, ein Krankenhaus oder Erzieher wenden, sich einem informellen Mitarbeiter des Staates anvertrauen müssen. Der bundes­deutsche Staat spioniert also systematisch Eltern aus und im Jugendamt sammeln sich dann die „Stasi“-Akten. Und die Überwachung und Bespitzelung der Familien durch den Staat geschieht vorgeblich im Interesse des „Kindeswohls“. Es muss hier aber auch die Frage zugelassen werden, ob der bundes­deutsche Staat nicht etwa seinen Bürgern ebenso wenig traut, wie die inzwischen verschiedene „demokratische Republik“. Die Möglichkeiten des Jugendamtes, Bürger zu bespitzeln, Informationen zu sammeln und Familien zu zerstören sind ähnlich groß wie die ehemalige Stasi.

Was hier passiert ist, dass die Familie als Träger und Garant des Kindeswohls zu einem Verdächtigen gemacht wird, die potentiell das Kindeswohl gefährdet. Ähnliches geht auch im Gewalt­schutz­gesetz vor sich, wo die Familie als potentiell gefährlicher Ort für Frau und Kinder dargestellt wird. Hier wirkt das Interesse der HelferInnen­industrie, überall Opfer sehen zu wollen und das Interesse des Staates, die Macht der Familien zu brechen und seinen Machtbereich bis in die Privat­sphäre seiner Bürger auszudehnen.

„Ich hoffe, dass Eltern auch das Recht bekommen auf Kosten der Kranken­kassen zunächst einen Rechts­mediziner aufzusuchen, um dort eine rechts­gültige Bescheinigung zu bekommen, dass die aufgeschlagenen Knie tatsächlich von einem Inlineskate-Unfall oder bei kleinen Kindern von Lauflern­versuchen stammen und dass ein Untergewicht krankheitsbedingt bzw. erblich ist und nicht erziehungsbedingt.
Nur so können ‚Risikofamilien‘ (= kinderreich, evangelikal oder bibel­gläubig, übliche Familienarmut trotz Arbeit, über­füllte Wohn­ver­hält­nisse usw.) sich zu einem Kinderarzt hintrauen. Ich vermeide Kinderärzte, so gut es geht, und gehe zu Allgemein­medizinern, denen ich vertrauen kann.“
[27]

zurückDie Kinderklaubehörde

Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Kinder­heraus­nahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation, wäre dieser Weg der Korrektur­möglichkeit sehr wichtig. Umso bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen Familien­situation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte. Drittens stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnen­industrie einer Kindes­rück­führung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung und Rendite des Kindesheimes, Pflege­eltern möchten nicht gerne auf das recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des Hausbau­kredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangs­pflegern, Verfahrens­pflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein „Kunde“, also eine Einnahme­quelle verloren. Viertens befürchten Jugendamts­mitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.

Andererseits könnte manche Fremd­unter­bringung überflüssig werden, wenn Jugend­amts­mit­arbeiter die für jeden Fall notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen Jugend­amts­mit­arbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich aus den Familien genommen.[28]

Das alles zusammen­genommen führt dazu, dass Jugendämter von betroffenen Eltern als „Kinder­klau­behörde“ wahrgenommen werden. Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“ feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten. Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut Gesetz haben Jugendamts­mitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt, Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht übertragen bekommt.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter nicht die „Familien­therapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugend­amts­mitarbeiter sind schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson wahrgenommen.

Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflege­familie oder Kinderheim. Die damit befassten Sozial­pädagogen sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele Jugend­amts­mitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:

„Die Dame vom Jugendamt interessierte sich mehr für die Größe des Kinder­zimmers und meine Arbeits­zeiten, als für die seelische Belastung des Kindes. Meine Tochter war jahrelangem Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebens­gefährten ausgesetzt. Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen. Der Richter aber verbot mir den Umgang mit meinem Kind, ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter waren sich alle einig, dass es für das Kind besser sei, den Vater nicht mehr zu sehen.“ [29]

Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei, für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen nicht ersetzbar ist.

zurückMafiaähnliche Strukturen

Die Arbeit des Jugendamtes kann durchaus mit der Arbeit der Mafia verglichen werden. Die Jugend­amt­mit­arbeiter stellen dabei den Mafiaboss und seine Adjutanten dar. Natürlich macht ein Mafiaboss die Schmutzarbeit nicht selbst, die erledigt ein Mann mit Stiernacken und freundlichem Schläger­gesicht, der dafür sorgt, dass den Wünschen des Mafiabosses entsprochen wird. Für das Jugendamt arbeitet der Familien­richter, der mit der ganzen Härte des staatlichen Machtapparats dafür sorgt, dass die Vorgaben des Jugendamtes umgesetzt werden. Die Mafia hat dann noch ihre Winkel­advokaten, die den Mafia­aktivitäten einen legalen Anstrich verschaffen. Diese Aufgabe besorgt für das Jugendamt der Gutachter. Wenn er nicht schreibt, was Jugendamt und Familien­gericht wollen, ist er aus dem Geschäft. So ab und zu benötigt der Bürger jedoch Hilfe und die Mafia bietet auch freundlich ihre Hilfe an. Der Haken dabei ist nur, dass sie Bedingungen stellt. Genauso verhält es sich mit den Hilfs­angeboten des Jugendamtes. Und das Problem ist, wer sich einmal mit der Mafia eingelassen hat, der kommt von ihr kaum wieder los. Genauso ergeht es mit denen, die sich mit dem Jugendamt einlassen. Wen ein Jugendamt einmal in seinen Fittichen hat, den gibt es nicht so schnell wieder her. Jedermann weiß, dass die Mafia gefährlich ist. Wer aus der Reihe tanzt, muss damit rechnen, dass er und seine Familie bedroht werden. Jugendämter nehmen Kinder als Geiseln. Sie entführen Kinder und halten sie mit den Komplizen Pflege­eltern und Heimleitern gefangen. Wer sich gegen diese Jugendamt-Familien­richter-Gutachter-Connection zur Wehr setzt, wird vom Staat kriminalisiert, beruflich und finanziell ruiniert.

zurückDas Jugendamt: Berichte von der Front

Die Märkische Allgemeine berichtet über das Jugendamt Potsdam:

Die Mitarbeiter des Jugendamtes Potsdam haben im zweiten Halbjahr 2009 häufiger stationäre Unterbringungen anstelle ambulanter Familien­betreuungen veranlasst als zuvor, weil sie aufgrund von Medienberichten über vernachlässigte Kinder Angst vor eigenen Fehlern hatten. Pro Jahr betreut das Jugendamt rund 200 Fälle, bei denen die Kinder in ein Heim, eine Wohngruppe oder eine Pflege­familie kommen. Etwa 40 Kinder werden dabei gegen den Willen der Eltern aus den Familien heraus­genommen, weil Gefahr für sie im Verzug ist.

Ob während des Anstiegs Kinder zu früh oder grundlos von ihren Familien getrennt wurden, könne man nicht sagen. Die Entscheidungen würden nicht im Nachhinein überprüft. Die Öffentlichkeit wisse nicht, wie schwierig Sozial­arbeit sei. Man müsse großen öffentlichen Druck auszuhalten und in der Furcht, bei problematischen Familien­ver­hältnissen eines Tages von einem Eklat zu lesen und die Frage zu hören, warum denn das Jugendamt die Kinder bei den Eltern gelassen hatte, hätten die Mitarbeiter nach dem Motto „Lieber raus“ gehandelt. Die Sozial­dezernentin wollte dieses Verhalten nicht kritisieren: „Kinderschutz geht vor, auch wenn es ums Geld geht.“ Man könne nicht potenzielle Gefahren am Budget festmachen. Insgesamt hatte das Jugendamt im zweiten Halbjahr 2009 einen Anstieg aller Fälle – ambulanter und stationärer – um etwa 200 zu verkraften.

Die Sozialdezernentin konnte der Aufmerksamkeit der Medien in puncto Vernachlässigung und Kindes­missbrauch auch etwas Positives abgewinnen: Die Berichte hätten zu mehr Hinweisen von Nachbarn, Ärzten und Kitas an das Jugendamt geführt. 2008 gab es 231 Tipps, 2009 rund 200. „Wir wollen und brauchen diese Hinweise“, stellte die Sozialdezernentin fest. „Das hat nichts mit Spitzel­diensten zu tun, sondern mit sozialer Aufmerksamkeit.“ Es habe nicht nur anonyme Hinweise gegeben.[30]

Dieser Bericht deckt mehrere Probleme in der Arbeit von Jugendämtern auf. Offenbar ist kein Bewusstsein darüber vorhanden, dass die Familie grund­gesetz­lichen Schutz genießt, und nicht etwa nur selektiv das Kindeswohl, und schon gar nicht kann das Jugendamt vor öffentlicher Kritik ausgenommen werden. Der Skandal ist, dass man die Zerstörung von Dutzenden oder gar Hunderten von Familien billigend in Kauf nimmt, allein aus Angst vor dem öffentlichen Vorwurf einmal nicht zum Wohl des Kindes gehandelt zu haben. Dabei kommen wesentlich mehr Kinder im Straßenverkehr zu Schaden als in ihren Familien. Das gehört zum Lebens­risiko dazu. Man kann Kinder nicht vor jeder Gefahr schützen und schon gar nicht geht, sie aufgrund eines Verdachts präventiv aus ihrer Familie herauszuholen. Man stelle sich vor, es würden Autobahnen präventiv gesperrt, weil Kinder (etwa bei Verkehrs­unfällen) zu Schaden kommen könnten. An dieser Stelle müssen die Jugendämter auch in Schutz genommen werden. Es geht nicht an, dass öffentliche Medien Einzelfälle derart skandalieren, dass Jugendämter Dutzende oder gar Hunderte Familien schädigen, nur aus Angst vor öffentlichen und politischen Druck. Man stelle sich vor, man würde die Verkehrspolizei dafür verantwortlich machen, dass ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden kam. Es gibt Lebens­risiken, die muss man akzeptieren und es ist absurd, wenn unter dem Vorwand Kinder zu schützen noch größerer Schaden angerichtet wird. In aller Regel gilt:

„Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl.“ [31]

Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes und der Umgang damit wurden schon angesprochen. Und wieder einmal zeigt sich, wie eine staatliche Behörde Spitzel­dienste schönredet. Auch die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, Kinder­ärztInnen, LehrerInnen, Kinder­erzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine Rolle“, wie die Sozial­dezernentin klar macht, und „potenzielle Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und der Kindes­miss­handlung zu sehen.

Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche Gewalt“ und „Kindes­miss­handlung“ zu einer aus­ge­wachsenen Paranoia aus. Krankhafte Paranoia verbunden mit büro­kratischer Staatsmacht ist eine gefährliche Mischung, weil die büro­kratische Staatsmacht es nicht zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet:

Im Jugendamt der Land­kreis­ver­waltung herrscht Personal­mangel. „Wir stehen auf dem Schlauch“, so Jugend­amts­leiter Peter Grimm in der jüngsten Jugend­hilfe­aus­schuss­sitzung des Kreistages. Ursachen dafür sind Krankheit, Schwangerschaft und Versetzung von Mitarbeitern in andere Bereiche.

Das führt dazu, dass Grimm im Jugend­hilfe­aus­schuss immer mal wieder die Schultern zucken muss, wenn es um bestimmte Aufgaben­stellungen steht. So auch in der jüngsten Sitzung. Da ging es um zwei aktuelle Aufgaben, die sich aus dem Kinder­schutz­gesetz ableiten: die Bildung eines lokalen Netzwerkes Kinderschutz und den so genannten „Begleitenden Umgang“. Letzterer ergibt sich unter anderem daraus, dass der Gesetzgeber kürzlich die Rechte lediger Väter gestärkt hat und das Jugendamt in den Fällen unterstützend eingreifen muss, in denen Eltern nicht willens oder in der Lage sind, das Umgangsrecht für die Kinder einvernehmlich zu regeln. Also werden Begleiter eingesetzt, die bei den Besuchs­zeiten zugegen sind.

Beide Aufgaben werde das Jugendamt an freie Träger übertragen müssen, so Grimm im Ausschuss. Denn zusätzliches Personal sei nicht in Sicht und bei der ständigen Unterbesetzung in seinem Amt seien die zusätzlichen Aufgaben nicht zu schaffen. Der Bereich Jugendarbeit sei seit einiger Zeit überhaupt nicht mehr besetzt. Das habe auch Auswirkungen auf das Verschicken von Bescheiden.

Anträge über Anträge stapeln sich auch in anderen Bereichen des Amtes. So zum Beispiel bei den Eltern­bei­trägen. Hier kündigte Grimm an, dass er an den Kreistag am 30. September einen Antrag auf Zuweisungen aus dem Nachtrags­haushalt stellen werde. 260 000 Euro fehlen, weil immer mehr bedürftige Eltern Zuschüsse bei den Eltern­bei­trägen beantragen. „Ich sehe nichts von dem Aufschwung, der in den Medien immer wieder beschrieben wird“, so Grimm. Die Zahl der Anträge sei von 1500 am 1. Januar 2009 auf derzeit etwa 2000 gestiegen. Auch bei den Anträgen auf Kita-Beiträge werde man in Kürze keine bürger­freundlichen Wartezeiten mehr haben, befürchtet Grimm.

Ähnliche Entwicklungen seien beim Unterhalts­vorschuss zu beobachten. Ursache dafür sei die Ausdehnung des Niedrig­lohn­bereiches, wodurch Unter­halts­pflichtige den Kindes­unterhalt nicht mehr zahlen können und der Unterhalts­vorschuss, der durch den Landkreis gezahlt wird, greife.

Erneute Prüfungen

Aufgrund der angespannten Situation sieht Peter Grimm der für sein Amt angekündigten externen Untersuchung zur Personal­situation mit einer gewissen Befriedigung entgegen. Auch das Ordnungsamt und das Straßen­ver­kehrs­amt sollen noch einmal auf ihre Personal­situation hin durchleuchtet werden. Ergebnisse sollen, ergänzend zu dem vorliegenden KGSt-Gutachten, bis Ende September vorliegen.

Eben jenes KGSt-Projekt „Entwicklung von Organisations­modellen für die Landkreise in Sachsen-Anhalt“, ist auch Gegenstand im jüngsten Prüfbericht des Landes­rechnungs­hofes, der die Umsetzung der Kreis­gebiets­reform in Sachsen-Anhalt untersucht und der in dieser Woche Thema im Rechnungs­prüfungs­ausschuss des Kreistages war. Darin bildet das Thema Personal­aus­stattung der Kreisverwaltung eine zentrale Rolle.

Das KGSt-Projekt soll den Landkreisen Hilfe­stellungen beim Aufbau einer leistungs­starken und kosten­günstigen Verwaltung geben. Und dabei steht der Personalabbau an zentraler Stelle. Die Kreisverwaltung spricht dazu in ihrer Stellungnahme zum Prüfbericht von „langfristiger Personal­stellen­optimierung und dem damit verbundenen notwendigen Personal­abbau“.

Erreicht werden soll das unter anderem durch „vorzeitige Verrentung von Beschäftigten sowie Alters­teilzeit als sozial­verträgliches Mittel zum vorzeitigen Übergang in den Ruhestand.“ Mit der Fortschreibung ihres Personal­entwicklungs­konzeptes will die Verwaltung nicht nur vorhandene Personal­stellen­reserven aufdecken, sondern auch eine „effektive Aufgaben­zuordnung und Veränderungen in der Aufgaben­erledigung vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme, die durch die Kämmerei erarbeitet wurde.

Doch bereits im Zuge der Kreis­gebiets­reform wurden Beschäftigten andere Aufgaben übertragen, als sie zuvor in ihren Altkreisen zu erfüllen hatten. Und so kam die Forderung der FDP-Abgeordneten Jutta Mädchen, die Mitglied im Jugendhilfe- und im Rechnungs­prüfungs­aus­schuss ist, nicht von ungefähr, die Verwaltung möge eine Übersicht erstellen, „wie das Umsetzungs-Karussell in der Land­kreis­verwaltung wirkt“. Da gebe es auf der einen Seite einen Personal­über­hang und auf der anderen Seite Personalmangel wie im Jugendamt, so Mädchen.

Einige Tage zuvor hatte die Abgeordnete aus Zörbig schon im Jugend­hilfe­aus­schuss gefragt, wie viele Mitarbeiter mit einer sozial­päda­gogischen Ausbildung in der Land­kreis­verwaltung außerhalb des Jugendamtes tätig sind. Hintergrund der Frage waren Zweifel, die dem Ausschuss kamen, ob denn die Aufgabe der oben erwähnten Netzstelle wirklich in die Hände freier Träger oder nicht eigentlich in die Hände des Jugendamtes gehört.

Lücke von 25 Millionen

Was den Prüfbericht des Landes­rechnungs­hofes anbetrifft, so war die einhellige Meinung im Rechnungs­prüfungs­aus­schuss, es sei ein selten guter Bericht für eine Kommune, der hier erstellt wurde. Mal abgesehen davon, dass man erneut dazu aufgefordert wurde, Haushalts­konsolidierung zu betreiben und Personal abzubauen. Das wiederum wird durch die Tatsache erschwert, dass dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis zum Jahr 2013 wahrscheinlich mehr als 25 Millionen Euro aus der Kreisumlage fehlen werden. Der Hintergrund sind Steuer­aus­fälle, vor allem in der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Und das macht die Debatte ums Personal nicht leichter, denn andere Ein­spar­möglich­keiten – zum Beispiel bei freiwilligen Aufgaben – hat der Landkreis kaum noch. Dafür wurden ihm in der Vergangenheit, z. B. durch die Funktional­reform, immer neue Aufgaben übertragen, zumeist ohne die erforderliche Personal­aus­stattung.[32]

1997 kam ein erschütternder Fall ans Tageslicht: Als die Polizei Alexander fand, war er ein Knochen­bündel mit dem Gesicht eines Greises – doch der Tote war erst fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm. Alexander ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebte noch. Er wog zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, war neun Jahre alt und brachte gerade mal 11,8 Kilogramm auf die Waage. Die Pflegeeltern in Schwaben, die sich die Jungen als „Geldquelle“ zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verantwortliche Jugendamt kam ungeschoren davon.

Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich mit der Ausrede, es habe keine „negativen Erkenntnisse“ über die Pflege­familie gehabt. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen wurde eingestellt.[33] Auch im Fall Görgülü hatte das verantwortliche Jugendamt keine Konsequenzen zu tragen. In dem Fall wurde das Kind gegen den Willen des Vaters vom Jugendamt an Adoptiv­eltern verschoben worden. Dies sind eindringliche Belege dafür, dass Jugendäter im rechtsfreien Raum agieren und keine Folgen für ihrer Handlungen befürchten müssen.

Michael Grumann berichtet von einem Fall, wie mit jungen Frauen umgegangen wird:

„Am 15. September 1978 besuchte mich eine Kollegin, damals 26 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor hatte man ihr mit allen Tricks ein Kind weggenommen, das allein ihren Eltern nicht passte. Für sie selbst war es auch ungeplant, aber dann doch gewollt. Sie hätte zwar laut Grundgesetz Anspruch auf Schutz und Fürsorge gehabt, aber sie bekam einen Kampf bis aufs Blut, den sie letztendlich verlor. So fing sie an, Fälle unfreiwilliger – sprich: erzwungener – Adoptions­freigaben zu sammeln und an mich weiterzuleiten. Eine „Bundesstelle für die Erforschung von Zwangs­adoptionen in der ehemaligen DDR“ spricht von ganzen sieben Fällen, die man dort gefunden habe – mir sind inzwischen ein Mehrfaches an Fällen für die Bundesrepublik bekannt.“ [34][35]

Am 21. April 2008 entdeckte eine Mutter, dass vermutlich ihre 15jährige Tochter Geld gestohlen hatte. Bei einer In­augen­schein­nahme ihres Zimmers entdeckte die Mutter verschiedene Gegenstände, die sich die Tochter überhaupt nicht leisten konnte. Weitere Gegenstände konnten auf sexuelle Praktiken mit erwachsenen Männern hinweisen und andere einen Verdacht auf das „Borderline-Syndrom“ begründen. Sie erschrak sich über alle Maßen und bat eine damalige sehr gute Freundin der Familie, in ihrem Haus ein Gespräch mit der Tochter zu führen. Die Mutter wollte damit vermeiden, dass ein Mutter-Tochter-Gespräch nicht zu verbalen Entgleisungen führt.

Tags darauf wurde die Tochter aufgrund eines Verdachts der Gefährdung des Kindeswohls (gemäß der Aussagen der Freundin, der Fremd­melderin) vom Jugendamt in Obhut genommen. Die Tochter wurde dem Haushalt der Fremd­melderin für mehrere Wochen in Obhut überlassen. Seitdem durfte die Mutter ihr Kind nicht mehr alleine sehen. Eine Woche später bat die Mutter bei einem Termin mit dem Sozial­arbeiter des Jugendamtes um eine Erklärung für die Inob­hut­nahme der Tochter. Der Jugend­amt­mit­arbeiter fühlte sich durch die Mutter nicht veranlasst, ihr die Situation zu erläutern.

Fünf Wochen später wurde die Mutter genötigt, einen vorgefertigten Hilfeplan im Jugendamt zu unterschreiben. Der Jugend­amt­mit­arbeiter drängte sie mit den drohenden Worten „Wenn Sie diesen Hilfeplan nicht unterschreiben, verlieren Sie Ihr Sorgerecht.“ Mit der Unterschrift bestätigen Eltern, dass sie Defizite haben und das Kindeswohl nicht selbst gewährleisten können. Damit geben sie dem Jugendamt quasi eine Blanko­vollmacht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Jugendamt für notwendig erachtet. In der Folge wurden dann alle Register der Helfer­Innen­industrie gezogen.[36]

Die Büchse der Pandora, einmal geöffnet, ist nicht wieder zu schließen. Dies sind warnende Beispiele dafür, dass auch Mütter im Umgang mit dem Jugendamt nicht vorsichtig genug sein können. Besonders schmerzhaft ist in diesem Beispiel, dass der Dolchstoß von der eigenen Freundin geführt wurde, die sich als Agentin der Helfer­Innen­industrie entpuppte. Nach der Intervention von Jugendamt und Helfer­Innen­industrie entwickelten sich bei der Tochter besorgnis­erregende Verhaltens­auf­fällig­keiten, wie Depressionen, Anpassungs­störungen, Ängste, Konzentrations-, Ess- und Schlaf­störungen, sowie eine Persön­lich­keits­störung, die dazu führte, dass die Tochter unregelmäßig zur Schule ging. Alle Sorge um das Kindeswohl führte letztlich zu einer Verschlechterung ihres Zustandes.

Deutsche Jugendämter nehmen sich das Recht heraus, Vätern und Müttern in zwei­sprachigen Familien verbieten, mit ihren Kindern eine andere Sprache als Deutsch zu sprechen. Deutsche Richter finden diesen massiven Eingriff in die Menschen­rechte überhaupt nicht schlimm.[37]

Dr. Manuela Schmidt, die Leiterin des Jugend­amtes Berlin-Hellersdorf, ließ am 24. Oktober 2006 morgens um halb sechs ein schreiendes und sich nach Leibes­kräften wehrendes 7jähriges Kind aus der Wohnung seiner Mutter holen und in ein Kinderheim verbringen. Auch in diesem Fall war der Anlass eine anonyme Anzeige. Von der Familien­richterin ließ sie sich bescheinigen, dass die Mutter „erziehungs­unfähig“ sei.

Die Schulleiterin des Jungen sagt:

„Ich erlebe, dass die Entscheidungen von Jugendämtern häufig gar nicht mehr in Frage gestellt werden, weil sie so einen gottähnlichen Status bekommen haben.“

Nach zwei Jahren unternimmt das verzweifelte Kind einen Selbst­mord­versuch.[38] Es bedurfte eines dreijährigen, hartnäckigen Kampfes gegen den Politiker-Richter-Jugendamt-Filz, bis das Kind wieder zu seiner Mutter zurückkommen konnte. Danach flüchtet die Mutter im Herbst 2010 mit ihren Kindern vor dem deutschen Jugendamt nach Frankreich. Ein erneuter Sorge­rechts­entzug durch jene Richterin, die den Jungen schon mal durch einen Gerichts­beschluss in einem Heim entsorgt hat, wird im neuen Beschluss wie folgt begründet:

„…, dass die Kindesmutter mit dem Kind bewusst untergetaucht ist, um sich und das Kind der staatlichen Kontrolle und der Schulpflicht zu entziehen.
Das ganze Verhalten der Kindesmutter deutet darauf hin, dass sie sich immer noch verfolgt fühlt und meint, das Kind schützen zu müssen.“
[39]

Die Begründung der Richterin entlarvt das System: Die Mutter wagt es, ein Kind der „staatlichen Kontrolle“ zu entziehen. Das können totalitäre Systeme nicht dulden.

Dr. Manuela Schmidt war von 1998 bis 2000 Bürger­deputierte im Jugend­hilfe­ausschuss Hellersdorf, von 2000 bis 2001 beratendes Mitglied im Jugend­hilfe­aus­schuss Hellersdorf und ist seit 2002 Mitglied in der PDS sowie seit 2004 Mitglied im Bezirksvorstand der PDS Marzahn-Hellersdorf (jetzt DIE LINKE). Sie ist seit 2001 Bezirksstadträtin für Jugend und Familie und Gesundheit, dazu war sie von 2002 bis 2006 stellvertretende Bezirks­bürger­meisterin.[40] Angesichts der Machtfülle des Jugendamtes und zusätzlich der politischen Vernetzung der Frau Schmidt hatten Mutter und Kind keine Chance. Bemerkenswert ist auch, dass in all den Berichten vom Vater keine Rede ist. Nur ein Sorge­rechts­streit wird in einem Halbsatz erwähnt. Das legt die Spekulation nahe: Erst schafft man das Familien­ober­haupt ab, dann vertreibt man den Vater aus der Familie, dann zum Schluss erledigt man die alleinstehende Mutter.

In Wilhelmshaven wurde Pia Lehmann gejagt, in einem Kofferraum von der Polizei gefunden, schreiend wie am Spieß, sich mit Händen und Füßen wehrend. Der Junge hat nie etwas verbrochen, sondern wollte nur bei seiner Mutter bleiben. Er wurde seiner Mutter entzogen, weil angeblich eine hoch­patho­logische Bindung zwischen Mutter und Kind besteht. Der Ober­bürger­meister hat dabei tatenlos zugesehen, wie die Polizei ihn mit Handschellen über den Boden schleifte. Man steckte ihn wegen seiner Aufsässigkeit in die Psychiatrie für Erwachsenen, wo man attestierte, dass er ein völlig normaler Junge sei, der zu seiner Mutter wolle. Die Bevölkerung und die Mutter haben das Jugendamt so lange unter Druck gesetzt, bis sie nachgeben mussten.[41]

Der Betreiber der Webseite TrennungsFAQ kommentiert über das Jugendamt:

„Ihr habt die Familie verrechtlicht und überall reingefingert, habt eine gigantische und komplizierte Recht­sprechung aufgezogen, bei der das Jugendamt sowohl Beteiligter als auch Ausführender ist (betreuter Umgang), habt riesige Geschenke an Allein­erziehende verteilt (Beistandschaft, Unterhalts­vor­schüsse) und nun stellt ihr fest, dass ihr euch in euren selbst­geschaffenen Aufgaben verheddert habt. Bravo!“ [42]

Im WGvdL-Forum findet sich ein Insider­bericht, dass es als Vater nicht lohnt, sich beim Jugendamt zu beschweren oder Jugend­amt­mit­arbeiter zu verklagen. Sie tun, was sie wollen, ob sie nun handeln oder untätig bleiben. Hinterher streiten sie alles ab, lügen wie die Kessel­flicker und kommen vor dem Familien­richter mit gefälschten Stellung­nahmen durch. Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Jugendamt­mitarbeiter für sein Tun oder Lassen zur Verantwortung gezogen wird. Der Rechtsweg ist eine Farce und nur zur Geld­ver­nichtung geeignet.[43]

zurückAuftraggeber für die Helferindustrie

Das Jugendamt ist ein Auftrags­beschaffer für die Helfer­Innen­industrie. Die Details darüber, welche enormen Kosten dabei für das Gemein­wesen entstehen, finden sich im Abschnitt Filz bestehend aus Jugendamt-Familienhilfe-Politik.

zurückHandlanger für internationale Kindesentführungen

Das Jugendamt betätigt sich als Handlanger für internationale Kindes­entführungen.



Noch abzuarbeiten:

Geschichte:

Jugendamtskritik:

Wirken und Kritik:

Europa:

zurückProblembeschreibung und Lösungsansatz
„Im Prinzip muss sich der Staat aus der Familie heraushalten. Überall, wo das mit den besten Absichten versucht wurde, führte es zu einem Desaster.“
Was ist der Grund der Kinder­feind­lich­keit? „Das hat mit dem Fehlen einer freiheitlichen Kultur zu tun. Wir haben nie eine Revolution gehabt: Wir fixieren uns auf Modelle, die Staat und Bürokratie leisten können. Für das andere haben wir kein Empfinden.“
Was ist zur Rolle der Institution Jugendamt zu sagen? „Die Mitarbeiter der Jugendämter sind von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen.“
Wolfgang Bergmann, Institut für Kinder­psychologie und Lerntherapie, Hannover
kindesraub.de: Interview mit Dr. Wolfgang Bergmann: Eltern und Kinder versus Einfluss der Staatsorgane in die Familien

Jugendämter handeln oft nach dem Motto

  • „Wegnehmen ist das einfachste“
  • „Wegschauen ist das einfachste“

Es geht weniger um individuelle Fehl­entscheidungen von Jugendämtern, denn eine Erwartungs­haltung, jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren zu können, wäre überzogen. Aber von den nicht primär von einem Jugendamt verursachten Fällen (und nur bedauer­licher­weise nicht verhindert werden konnten) sind die von Jugendämtern selbst verursachten Fälle zu unterscheiden, die somit auch von ihnen zu verantworten sind. Kinder zu früh aus einer Familie herauszunehmen ist genauso Gewalt gegen Kinder, wie wenn es zu spät geschieht.

Die wahren Probleme liegen allerdings woanders.

  1. Jugendämter haben keine Fachaufsicht, damit unterliegen sie keiner Kontrolle.[24b][44a]
  2. Jugendämter haben auch de facto keine Rechtsaufsicht und unterliegen keiner richterlichen Kontrolle.
  3. Jugendämter zeichnen sich durch mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter aus und es fehlen für Jugendämter geeignete Qualitäts­standards.[24c] Dies, wo es um unsere Kinder geht und mittelbar auch um die Existenz (oder Zerstörung) der Familien.
  4. Eine überbordende Machtfülle verleitet zum Machtmissbrauch. Zum einen ist das Jugendamt eine Sozialbehörde, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozial­leistungen anbieten soll. Gleichzeitig ist das Jugendamt aber auch Kontroll- und Machtbehörde. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungs­fähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden. Das Jugendamt kann sich dann vom Familien­richter das Sorgerecht übertragen lassen, so dass folgende Situation entstehen kann: Hilfesuchenden Eltern kann derselbe Mitarbeiter des Jugendamtes in der Funktion des Hilfe anbietenden Sozial­arbeiters, den Eltern die Erziehungs­fähigkeit absprechender Kontrolleur, den Eltern das Kind wegnehmender Machtmensch und schließlich als juristischer Vertreter des Kindes mit Sorgerecht gegen­über­treten. Die fehlende Kontrolle, die Machtfülle und die verschiedenen Rollen, die Jugend­amts­mit­arbeiter spielen können, bringen Eltern strategisch in eine hilflose und ohnmächtige Situation.
  5. Die meisten Jugendämter bestehen aus einer tristen, lebens­feindlichen, verdrossenen Plan­stellen­schwemme mit Pensions­anspruch.[24d] Das Jugendamt ist ein Hort des Feminismus und Kindes­müttern dabei behilflich, den Kindesvater zu entsorgen, d. h. dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu verbieten oder den Umgangs­boykott der Mutter zu decken. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindeswohl führt hier zu einer systematischen Ausgrenzung des Vaters.
  6. Das Jugendamt hält in seltsamer Selbst­über­schätzung Pädagogen für die Kindes­erziehung geeigneter als Kindeseltern. Dementsprechend oft nimmt das Jugendamt Kinder aus Familien heraus. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindes­wohl­gefährdung führt hier zu einer Entrechtung von Eltern. Instanz der Kontrolle und des Eingriffs in das Eltern-Kind-Verhältnis.
  7. Fehlende Transparenz. Es wird Vätern verwehrt Akten­einsicht zu nehmen und so zu prüfen, was die Behörde über ihre Kinder an Daten speichert.[45]

Zu 1: Eine Fachaufsicht, die sich nicht nur auf die Recht­mäßigkeit, sondern auch auf die Zweck­mäßigkeit des Verwaltungs­handelns erstreckt, steht dem Staat im Hinblick auf die Aufgaben der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht zu.[46]

Zu 1: Die staatliche Aufsicht ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt (Kontrolle der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns).[44b]

Zu 2: Im Jahr 1996 hielt Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner einen Vortrag, der alle demokratisch gesinnten Menschen nachdenklich stimmen sollte. Vor 12 Jahren stellte Herr Wiesner dar, wie MitarbeiterInnen der Jugendämter die von ihnen gewünschten Maßnahmen gegen Eltern durchsetzen können und dass es keinerlei effektive Aufsicht und Kontrolle gibt. Herr Wiesner erklärt mit größter Selbst­ver­ständ­lich­keit, dass Beamte einer Behörde in einem Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, de facto machen können, was sie wollen.[47][48]

Zu 5: Jugendämter sind feministisch geprägt, was inzwischen soweit verinnerlicht wurde, dass selbst männliche Jugendamts­bedienstete sich oft als die konsequenteren Feministen gebärden. Offensichtlich wird dies z. B. in der Beratung nicht verheirateter Mütter. Wenn das Bundes­verfassungs­gericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 zum § 1626 voraussetzt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen darf, dass Mütter, die den Vater ihres Kindes an der realen Sorge um das Kind beteiligen, diesem doch selbst­ver­ständ­lich das Gemeinsame Sorgerecht zugestehen werden, hat das BVerfG die Rechnung ohne die Jugendämter gemacht: Es gehört zum selbst­ver­ständ­lichen Beratungs­repertoire der Jugendämter, nicht eheliche Mütter eindringlich davor zu warnen, dem mit der Mutter zusammen wohnenden und für das Kind sorgenden Vater das Gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen. In diesem Fall boykottieren die Jugendämter die selbst­ver­ständ­liche Voraussetzung des Bundes­verfassungs­gerichtes.

Jugendämter[49]


Durch bedauerliche Todesfälle von Kindern, die schon unter der Aufsicht eines Jugendamtes standen, sind Jugendämter unter starken Druck geraten. Tatsächlich lassen sich diese Fälle nicht vermeiden, will man Familien nicht einer totalen Kontrolle unterwerfen. Solche totalitären Strukturen würden unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören.

„Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben, um ein wenig mehr vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)

„Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.“ (Aristoteles)

Jugendämter machen sich aber der Familien­zerstörung schuldig, wenn sie einseitig das „Mutter-Kind-Idyll“ pflegen, für Frauen das Unter­halts­maximierungs­prinzip verfolgen und dabei die Familie als Ganzes außer acht lassen, womit sie grob verfassungswidrig handeln. Das Primat der elterlichen Erziehungs­verantwortung (aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) muss in gleicher Weise auch für Väter gelten. Die inzwischen in allen politischen Lagern verbreitete Floskel „Familie ist da, wo Kinder sind“ begünstigt diese Fehlentwicklung. Obwohl dauernd vom „Kindeswohl“ die Rede ist, hat das Handeln des Jugendamtes wenig die Interessen des Kindes im Blick, die des Vaters so gut wie gar nicht. Der Mann wird meist nur in der Rolle als Unter­halts­pflichtiger wahrgenommen.

Die Hauptprobleme der Jugendämter sind mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter, fehlende Qualitäts­standards, unzureichende Kontrolle und eine unheilvolle Beschlagnahme durch feministische Ideologien.

Rechtsstaatlich bedenklich ist auch die Verfilzung zwischen Jugendamt und Familien­gericht einerseits und Jugendamt, Sozialbehörden und Frauen­häusern andererseits. Damit können für Väter unüberwindliche Barrieren aufgebaut werden, die zu einer dauerhaften Entfremdung zwischen Vater und Kind führen. Für Frauen bedeutet das aber in der Regel eine Rundum-Versorgung.

zurückdjb: Zweifelhafte Seilschaften und erstickender Filz

Die Chefin des feministischen Deutschen Juristinnen­bundes stritt „vor dem Bundes­verfassungs­gericht für das gemeinsame Sorgerecht nicht­verheirateter Eltern“? In dem denkwürdigen Verfahren am BVerfG vom 29. Januar 2003 lieferte der djb eine der wenigen Stellungnahmen gegen die gemeinsame Sorge. Zitat aus dem BVerfG-Urteil zur djb-Stellungnahme: „Es sei sachgerecht und liege im Interesse des nicht­ehelichen Kindes, wenn die elterliche Sorge zunächst der Mutter zugeordnet sei.“ Der djb hat sich damit in der entscheidenden Unterstützung eines der größten Schandmale des deutschen Familienrechts für alle Zeiten verewigt, das mit dem § 1626a BGB unverändert kinder- und väter­feindlich fortbesteht. Welch bittere Ernte mit der totalen Entpflichtung und -rechtung des Vaters eingefahren wird, ist anderswo schon lange ein Riesenthema, nicht so im zähen lila Filz des djb-Deutschland. Mehr als fraglich ist es auch, wenn leitende Posten im Justiz­ministerium von djb-Seilschaften beherrscht werden. Der djb als eine Organisation, die sich den Gleich­heits­grund­sätzen in Worten und Taten und damit dem Kern der Verfassung verweigert, hat in der Regierung nichts, aber auch gar nichts zu suchen.[50]

Der Präsident des Land­kreis­tages NRW, Thomas Kubendorff, möchte die Anzahl selbst­ständiger Jugendämter verringern. Er vertritt die Auffassung, dass nicht in jedem Jugendamt die nötige Fachkompetenz für die teils sehr speziellen Aufgaben vorgehalten werden könne. Deswegen sei eine Konzentration sinnvoller. Zudem sei es unwirtschaftlich, so viele Ämter vorzuhalten. 53 Jugendämter statt bisher 200 sollen nach seinen Vorstellungen für Nordrhein-Westfalen reichen; Spar­potenziale von jährlich bis zu 800.000 Euro im Jahr seien dadurch möglich.[51]

„Väter nichtehelicher Kinder sind unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammen­leben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungs­aufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.“

(Bundes­verfassungs­gerichts­ent­scheidung 1995. Das heißt: Fast 100 Jahre, von 1900 bis 1995, war der nicht-eheliche Vater nicht Träger des Elternrechts, davon fast 50 Jahre lang im angeblich demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland.)

Jutta Wagner: Lesermeinung, FAZ am 12. September 2008
Grafik: Scheidungen





[1] Wolfgang Bergmann: „Eltern und Kinder versus Einfluss der Staatsorgane in die Familien – Interview mit Dr. Wolfgang Bergmann“
[2] Heinrich Kupffer: Heinrich Kupffer zum Thema Jugendamt, 1996/1997
[3] Das Thema Jugendamt ist sehr komplex und die Probleme im Zusammenhang mit Jugendämtern sind sehr vielschichtig. Eine umfassende Darstellung würde ein eigenes Buch erfordern und kann hier nicht geleistet werden. Im Folgenden können deshalb nur einige Teilgebiete vertieft und das Gesamtproblem mit ausgewählten Beispielen illustriert werden. Das verlangt dem Buchprojekt eine schwierige Gradwanderung zwischen problematischer Generalisierung und dem Verlieren im Detail von Einzelbeispielen ab.
[4] Karin Jäckel: „Das Urteil des Salomon. Eine Großmutter kämpft um ihre Enkelin.“, Bastei-Lübbe 2005, ISBN 3-404-61570-0, S. 380 f; zitiert in: Kritik an der Institution Jugendamt
[5] Diesen Fall hat ein Autor in seinem Bekanntenkreis selbst recherchiert.
[6] In einem anderen Fall hat ein Autor erlebt, wie eine Jugend­amt­mit­arbeiterin einem Vater Vorschriften machen wollte, wie oft der seinen zweijährigen Sohn anrufen dürfe. Auf die Frage des Autors (der den Vater begleitete), wie sie das beurteilen könne, kam die Antwort: Sie hätte Pädagogik studiert und könne das sehr wohl beurteilen. Nach dem Einwand des Autors, der Vater des Kindes könne das wohl besser beurteilen und sie hätte kein Recht, sich über das Erziehungs­recht des Vaters hinwegzusetzen, wurde der Autor als Störer aus dem Amtszimmer entfernt. Der Vater ließ das zu, aus Angst, ihm könne der Umgang zu seinem Sohn verwehrt werden. Er hatte sein Kind bereits mehr als zwei Monate nicht gesehen, weil die Mutter mit Hilfe von Jugendamt (Genehmigung) und Sozialamt (Finanzierung des Umzugs) das Kind in ein 200 km entferntes Frauenhaus entführt hatte.
[7] Väter für Gerechtigkeit: Der Schutz von Ehe und Familie und das staatliche Wächteramt
[8] Den besonders schwer­wiegenden Fall einer Familie mit sechs Kinder berichtet Michael Grumann in seinen Buch „Goldenes Kalb Kindeswohl“.
[9] Allein gegen das Jugendamt, Berliner Zeitung am 4. Januar 2010;
„Ich will meine Kinder zurück“ Die sorgeberechtigte Mutter Angela Holzinger fühlt sich vom Jugendamt im Stich gelassen, Märkische Allgemeine am 7. Oktober 2009
Kinderklau-Blog: Eltern kämpfen in Berlin gemeinsam gegen Jugendamtswillkür – mit Erfolg!, 22. Januar 2010
[10] Michael Grumann: Informationsdienst Kindeswegnahmea) Nr. 122: Die Messlatte des Kinderschutzes in Deutschland b) Nr. 118: Diffusion der Verantwortlichkeit auf Hochdeutsch c) Nr. 94: Fünf Thesen zur Entstehung von Wagenburgen d) Nr. 61: Kommentar zu einem Schuldanerkenntnis einer Jugend­amts­leiterin
[11] a b Jugendamtskritik: Kontakt zum Amt
[12] a b Gewalt gegen Kinder: Was ist, wenn das Jugendamt kommt? Forschungsprojekt in Kooperation mit der Universität Kassel, Presseerklärung vom 20. Juli 2010 (Kopie)
[13] Michael Grumann per eMail am 12. Januar 2010
[14] Jugendamt: Amtlicher Grössenwahn, International Network of Human Rights am 21. Dezember 2008
[15] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985
[16] TrennungsFAQ: a) Die Mutter hat eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Was bedeutet das für mich? b) Was ist wichtig bei Gesprächen im Jugendamt?
[17] „Vater vom Hörensagen“, Landgericht Bautzen am 16. November 2009
[18] OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 9 UF 132/05
[19] Urteil: Frau betrügt Ehemann mit Zwillings­bruder – Gatte zahlt für Kind, Spiegel am 5. Dezember 2008 (Gerichtsentscheid in einem skurrilen Rechtsstreit: Eine Frau aus NRW ist mit dem Zwillings­bruder ihres Mannes fremdgegangen – und wurde schwanger. Da die Vaterschaft nicht geklärt werden konnte, muss der gehörnte Gatte zahlen.)
[20] Tatjana Lausch: Das Kindeswohl als Entscheidungskriterium für sozialarbeiterisches Handeln im Jugendamt. Eine Untersuchung der Bedingungen für Kindeswohl., Teil 1: Historische und strukturelle Bedingungen von Kindeswohl, Diplomarbeit zur Erlangung des Diploms der Erziehungs­wissenschaft und Psychologie an der Freien Universität Berlin, 14. März 2000
[21] Rede Hitlers vor HJ-Angehörigen in Reichenberg, Dezember 1938
[22] „Höchstrichterliche Lyrik: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe“, Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, Nachricht der Wochen 27-28/2010 HTML-Dokument PDF-Dokument Freie Welt: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe
[23] YouTube: Kinderklau – Die Geschichte der Familie Haase
[24] Matthias Matussek: „Die vaterlose Gesellschaft“, ISBN 3-499-60597-X a) S. 125 b) S. 153 c) S. 155 d) S. 153
[25] Schulverweigerer: Gericht entzieht Eltern Sorgerecht, Rheinische Post vom 4. Januar 2014
[26] In NRW droht 4300 Eltern Besuch vom Jugendamt, Rheinische Post vom 18. August 2009 (Kopie)
[27] 90.000 Eltern erhalten Post vom Jugendamt. Hinweis auf vorsorgliche Früh­erkennungs­untersuchung für Kinder., Kommentar von Ute Lehmann am 6. September 2009 um 16:30 Uhr
[28] Prügelknaben Jugendamtsmitarbeiter: zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit, zu wenig Personal, Kinderklau-Blog am 17. Februar 2009
[29] Die Eltern-Klauer der Nation: Warum die Jugendämter so kläglich versagen, Zeitschrift ex 7/Juli 1995, Seiten 19-21
[30] Jugendamt: Mitarbeiter in Angst. Mehr Kinder in Heimen., Märkische Allgemeine am 30. September 2010
[31] Karl Albrecht Schachtschneider: „Rechtsproblem Familie“ HTML-Dokument PDF-Dokument Seite 23
[32] Jugendarbeit auf Eis gelegt, Mitteldeutsche Zeitung am 3. September 2010
[33] Pflegekind klagt gegen Jugendamt, Hamburger Abendblatt am 14. Oktober 2004
[34] siehe auch Michael Janitzki: „Adoption in der DDR. Biographische Fall­rekonstruktionen und Adoptions­vermittlung in Deutschland“, Kassel 2010, Seite 90 PDF-Dokument
[35] Michael Grumann per eMail am 1. Januar 2011
[36] Betroffene Eltern – Sie sind kein Einzelfall: Die Chronik einer wahren Begebenheit
[37] Vater vor Gericht erfolglos: Kein Geld für Polnisch-Verbot, Hamburger Morgenpost am 1. Juli 2011
[38] Jugendämter – brutal und rücksichtslos, FemokratieBlog am 14. Februar 2011 (Bericht aus Johannes B. Kerner, SAT1 – Amtsmissbrauch Jugendamt)
[39] Albträume eines Kindes durch Beamtenwillkür, FemokratieBlog am 12. Juni 2011 (Bericht aus Johannes B. Kerner, SAT1 – Heidi Schulz flieht vor dem Jugendamt aus Deutschland)
[40] berlin.de: Bezirksstadträtin für Jugend und Familie: Dr. Manuela Schmidt, abgelesen am 12. Juni 2011
[41] Der Oberbürgermeister steht tatenlos daneben, Heinz-Peter Tjaden am 20. Dezember 2010
[42] TrennungsFAQ-Forum: P am 1. Oktober 2010 – 18:53 Uhr
[43] WGvdL-Forum: ich habe es gewagt …, Michael am 29. August 2011, 20:15 Uhr
[44] a b Bert Steffens: „Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familien­gerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter“, 16. Mai 2007, Seite 2 PDF-Dokument
Wolfgang Klenner: „Essay über die Wandlung des Kindes im Familien­rechts­verfahren vom Rechtsobjekt als Verfügungs­masse zum Rechtssubjekt“ HTML-Dokument PDF-Dokument
[45] Ablehnungsbescheid
[46] Reinhard Wiesner: Problemaufriss zum Thema „Kontrolle/Arbeit der Jugendämter“, November 1996, Dokumentation der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll, 4.-6. November 1996, S. 73
[47] Wiesners Welt: Eingeständnisse eines hohen Bundesbeamten
[48] Reinhard Wiesner: Problemaufriss zum Thema „Kontrolle/Arbeit der Jugendämter“, November 1996, Dokumentation der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll, 4.-6. November 1996, S. 70-75
[49] Franzjörg Krieg: „Hinweise zur Leistungsoptimierung von Jugendämtern aus der Sicht betroffener Väter“, 1. März 2006 HTML-Dokument PDF-Dokument
Reinhard Wiesner: Problemaufriss zum Thema „Kontrolle/Arbeit der Jugendämter“, November 1996
Bert Steffens: Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familien­gerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter, 16. Mai 2007
[50] faz.net: Lesermeinungen, Kevin Müller am 12. September 2008
[51] Landkreistag will weniger Jugendämter, Aachener Nachrichten am 24. April 2010

[Y] Väteraufbruch für Kinder Schwaben: „Frauen­haus­lüge – Ein Ratgeber für Männer und Väter“ HTML-Dokument PDF-Dokument, Seite 16
[Z] Jugendämter: die unheimliche Macht hinter der Justiz, 10. August 2009
[Z] Amts- und Machtmissbrauch einer Jugendamts-Mitarbeiterin in Duisburg, 6. Januar 2003
[Z] Der Fall Angelo Hermann, „Die haben mir immer nur Mist erzählt!“ Jugend­amts­mit­arbeiter haben den 11-Jährigen überredet, mit ihnen zu geben und ihn jahrelang belogen.