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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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1. Die Familie

In diesem Buch soll keine Klage über den Verfall der Familie oder den Zeitgeist geführt werden. Auch soll weder Sitte und Moral noch Werte und Normen Gegenstand der Erörterung sein. Es geht vielmehr um Gesell­schafts­kritik und den Versuch, einen Diskurs über die Bedeutung und die Rolle von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft in Gang zu setzen.

Für die Reproduktion einer Gesellschaft mit der heutigen Sterblichkeit ist eine Geburtenrate von durch­schnittlich 2,1 Kindern pro Frau erforderlich. Seit nunmehr 30 Jahren pendelt die Geburtenrate in Deutschland um den Wert 1,4. Das bedeutet, dass nicht weniger als ein Drittel zu wenige Kinder geboren werden. Dazu haben wir (zumindest in den Großstädten) eine Scheidungsrate von 50 % erreicht[1] und die Anzahl der Eheschließungen sinkt beständig. Diese wenigen Zahlen sprechen für sich und lassen keinen Zweifel daran, dass die Institution Familie sich in einer Krise befindet.

Der Gesetzgeber hatte und hat nicht die Kraft, dem Verfall der gesell­schafts­tragenden Einrichtung Ehe und Familie zu widerstehen. Deshalb wird im 2. Kapitel von Gesetzen, Familien­rechts­reformen und deren Auswirkungen zu sprechen sein. Der tiefgreifende Eingriff des Staates in familiäre Belange soll als tödliche Gefahr für Ehe und Familie heraus­gearbeitet werden. Auch der damit einhergehende Verlust an bürgerlicher Freiheit und Autonomie soll dargestellt werden.

Bevor die Situation der Familie analysiert, die Zerstörungs­mechanismen beschrieben und ihre Zerstörer vorgestellt werden, ist zunächst die Familie selbst zu betrachten. Bevor die Frage gestellt werden kann, was denn da zerstört wird, wenn von „Familien­zerstörung“ die Rede ist und nach Antworten gesucht werden kann, wie ein „Schutz der Familie“ aussehen könnte, muss geklärt werden, was unter Familie verstanden wird bzw. verstanden werden soll. Das 1. Kapitel ist von zentraler Bedeutung, weil es die Verständnis­grundlage für Kapitel zwei und drei bildet. Es werden Reflexionen über die Institution Familie angestellt und lädt zum Diskurs über die Bedeutung der Familie in der Gesellschaft ein.

Um sich den im Buchtitel „Die Familie und ihre Zerstörer“ angelegten Fragestellungen zu nähern, ist zu klären, was der Bürger unter Familie versteht und was der Staat als Familie zu schützen[2] bereit ist. Es darf vermutet werden, dass dazwischen ein Spannungsfeld besteht. Die Tatsache, dass der Bürger als Souverän wiederum direkt (Wahlen) oder indirekt (gesell­schaft­liche Interessen­gruppen) auf den Staat einwirkt, macht die Sache nicht einfacher. Dazu kommt, dass heutzutage vieles auf EU- und UN-Ebene entschieden wird, wie bspw. die Gender-Politik und die Förderung der Homoehe. Bemerkenswert dabei ist, dass auf diese über­staatlichen Strukturen der Bürger als Souverän keinen direkten Einfluss mehr hat, obwohl es seine intimste Privatsphäre der Familie betrifft. Bemerkenswert ist dabei auch, dass die vielgepriesenen „alternativen Familienmodelle“ wie Homoehe und Flick­werk­familie keinen staatlichen Schutz gemäß Artikel 6, Absatz 1 GG genießen.



  • Karl Albrecht Schachtschneider: „Rechtsproblem Familie“ HTML-Dokument PDF-Dokument
  • „BGB: Entwicklungen im Familienrecht“, Ruhr-Universität, 2006 PDF-Dokument (Meilensteine der Gesetzgebung: Kodifikationen und ihre Geschichte)
  • „Das Ehe- und Familienbild der Sozial­demokratischen Partei Deutschlands“, Freie Universität Berlin, April 2009 PDF-Dokument



[1] Dschinblog: Wie sieht das Leben heute aus? („Die Scheidungs- und Trennungsrate liegt heute bei ca. 50 %, Tendenz darüber, nicht bei angeblich einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt Deutschland schon seit fast fünfzehn Jahren verbreitet.“, Die tatsächliche Scheidungs- und Trennungs­quote in Deutschland ist entnommen den nicht öffentlichen Unterlagen einer juristischen Weiterbildung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Familienrecht, München.); Väteraufbruch für Kinder Schwaben: Vorsicht Ehe! PDF-Dokument
[2] nach Artikel 6, Absatz 1 Grundgesetz