Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.6.4. Missbrauch mit dem Missbrauch

Die übelste und abscheulichste Methode, Männer zu kriminalisieren ist der Vorwurf, der Vater habe sich an den eigenen Kindern sexuell vergangen. Am häufigsten tritt der „Missbrauch mit dem Missbrauch“ in Scheidungs­aus­einander­setzungen und in strittigen Sorge­rechts­prozessen auf. Der Missbrauch an Kindern ist natürlich eine abscheuliche Sache. Deshalb ist es für die HelferInnen­industrie auch so leicht, unter diesem Deckmantel Hetze gegen Männer und Familien­zerstörung zu betreiben. In der öffentlichen Diskussion nimmt der sexuelle Kindes­missbrauch einen breiten Raum ein. Aber was passiert, wenn entsprechende Verdächtigungen falsch sind?[1] Mit staatlich finanzierten „Aufklärungsaktionen“ wurden beispielsweise auf Plakaten in S-Bahnen mit Aussagen wie „Jedes dritte Kind ist ein missbrauchtes Kind“ Väter als potentielle Sexualverbrecher und Familien als potentiell gefährliche Orte diffamiert. Konsequenzen müssen die handelnden Familien­zerstörer dabei nicht befürchten.


zurück2.6.4.1. Missbrauch an Kindern

Die Zahl der Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich nach Angaben des Familien­gerichts­tags zwischen 1991 und 1994 verdoppelt. Besonders in Sorge­rechts­prozessen wird häufig mit dem Vorwurf gearbeitet, sich an den gemeinsamen Kindern vergangen zu haben. „In Sorge- und Umgangs­rechts­verfahren hat inzwischen das Ausmaß der Fälle, in denen der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird, etwa 40 % erreicht“, erklärt Siegfried Willutzki, Vorsitzende des Gerichtstages, die Gefahr von Fehldeutungen und falschen Vorwürfen sei sehr groß. Noch sei nicht klar abgegrenzt, wo sexueller Missbrauch anfange – vielfach kämen alte Prüderien wieder hoch.[2] Von 1994 auf 1995 nahmen die Ermittlungs­verfahren wegen sexuellem Missbrauchs­vorwurfs um weitere 20 % (von 15.000 auf 18.000 Ermittlungs­verfahren) zu. In der Folge ist es für einen Vater sehr riskant, sich auf einen strittigen Sorge­rechts­prozess einzulassen, weil die Gefahr hoch ist, mit einem Missbrauchs­vorwurf konfrontiert zu werden und damit sein Leben zu ruinieren.

In den 1980er und 1990er Jahren gab es einen regelrechten Hype an Missbrauchs­prozessen, als der Kindes­missbrauch populär gemacht wurde und hohe Missbrauchs­zahlen diskutiert und mit hohen Dunkel­ziffern gehandelt wurde. In der Folge entstanden in der HelferInnen­industrie zahlreiche Kinder­schutz­vereine und Missbrauchs­beratungs­stellen, die sich zur Aufgabe machten, dieses Dunkelfeld zu erhellen.[3] Das Ausmaß ideologischer und durch ausufernde Missbrauchs­definition bedingter Dunkel­ziffer­schätzungen ist grotesk. Der Missbrauchs­verdacht beruht oft auf undifferenzierter einseitiger Ursachen­zuschreibung von Verhaltens­auf­fälligkeiten nur auf möglichen Missbrauch und auf Fehl­inter­pretation normalen kindlichen Verhaltens.[4] Was in diesem Eifer an Schaden und Leid verursacht wurde, ist neben vielen Einzel­schicksalen vor allem an den Wormser Prozessen zu sehen. Eine Wormser Staats­anwältin fasste empört die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staats­anwältinnen übernehmen das.“ Für die Angeklagten wurden bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Jedoch endeten alle drei Prozesse 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz leitete sein Urteil mit dem Satz ein „Den Wormser Massen­missbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“ [5]

Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Unter­suchungs­haft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch hohe Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder, darunter die aus dem Scheidungs­konflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte, kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben.[6]

Acht Jahre nach den Wormser Missbrauchs­prozessen gab es immer noch Verantwortliche, die sich vor dem Eingeständnis drücken, furchtbar geirrt zu haben; noch immer Eltern, denen man die Ehre, die zu beanspruchen sie alles Recht der Welt haben, verweigert. Jugendämter weigerten sich nach dem Freispruch die weggenommenen Kinder wieder herauszugeben. Ein Elternteil musste sich vom Jugendamt anhören: „Geben Sie Ihre Schuld zu, dann sehen Sie Ihre Kinder binnen einer Stunde.“ Nach den Freisprüchen hieß es beim Jugendamt (1997) „Wir sind anderer Ansicht, da wir aufgrund der Aussagen und des Verhaltens der Kinder zu einer anderen Einschätzung kommen.“ Der Koblenzer Anwalt Franz Obst über Amtsgericht und Jugendamt: „Das Verfahren dümpelt seit Jahren vor sich hin. Ergebnis ist, dass es nun heißt, das Kind könne man nicht mehr aus seiner gewohnten Umgebung herausnehmen. Das Jugendamt hat über Jahre seine Pflichten grob verletzt, und das Amtsgericht scheint die Sache aussitzen zu wollen, bis die Kinder volljährig sind.“ [7]

Es wird hier deutlich, dass für die Zerstörung von Familien auf breiter Basis gegen rechts­staatliche Prinzipien verstoßen wird. Es zeigt auch, dass selbst Väter, denen es gelingt ihre Unschuld zu beweisen, durch einen Freispruch nicht gewonnen, sondern verloren haben. Sie bleiben beruflich, finanziell und sozial lebenslang ruiniert. Eine öffentliche Entschuldigung oder weitergehende Konsequenzen gab es nach den Wormser Prozessen nie. Lediglich bei der feministischen Organisation Wildwasser verlor eine belastete Mitarbeiterin den Job. Es ist aber anzunehmen, dass sie an anderer Stelle der HelferInnen­industrie ihr Werk der Familien­zerstörung fortsetzt. Es wird deutlich, dass die Familien­zerstörer (angeblich für das Kindeswohl wirkend) völlig ohne Risiko agieren. Das System der Familien­zerstörung ist so fest in der Gesellschaft verankert, dass sie sich selbst schützt. Gutachter, Richter, Jugend­amt­mit­arbeiter und feministische Berater in Organisationen wie Wildwasser bilden eine Wagenburg, die von Betroffenen nicht überwunden werden kann.

Beim sexuellen Missbrauch stoßen Straf­verfolgungs­interesse und Unschulds­vermutung erbittert aufeinander. Private Gruppierungen (Wildwasser, Zartbitter u. a.) betreiben unter ungeprüfter Parteinahme opfer­orientierte hoch emotionale staatlich unterstützte Aufdeckung, arbeiten der Staats­anwalt­schaft zu und konfrontieren die Justiz mit selbst aufgenommenen Zeugen­aussagen, Aufdeckungs­ergebnissen von Psychologen, Kinder­ärzten, Sozial­arbeitern. Nicht selten macht sich auch in der Staats­anwalt­schaft Parteinahme breit, werden weitere Kindes- und Zeugen­vernehmungen ggf. für entbehrlich gehalten und verwenden angeblich fortgesetzte Handlungen mit unklarer Gesamtvorstellung groß­zügig für pauschale Feststellungen, wodurch die Möglichkeiten der Verteidigung sehr eingeschränkt werden. Nicht wenige Richter lassen sich schließlich nicht mehr von der Tatbestands­erfüllung in jedem Einzelfall leiten.

In den Fällen, wo sich die Justiz an Fakten und Tatsachen orientiert, wird dieses rechts­staatliche Vorgehen nicht selten von Familien­zerstörern als „sekundäre Viktimisierung“ (etwa: zweite Vergewaltigung) diffamiert. Andeutungen bzw. Verhaltens­auffällig­keiten beim Kind werden häufig im Zusammenhang mit Beziehungs­krisen an Kinder­schutz­institutionen weitergereicht, die Missbrauchs­aufdeckung betreiben und parallel zu Befragungen therapeutische Konzepte entwickeln. Parteiliche werben unter Abkehr von rationalem Fakten­denken um mehr emotionale Anteilnahme, wobei es zu grundsätzlichen Fehl­ein­schätzungen kommt. Die Neutralität, Nüchternheit und kritische Distanz zum Unter­suchungs­gegenstand, die für eine Sach­auf­klärung nötig wäre, ist oft genug nicht gewährleistet.

Da regelmäßig kindliche Aussagen oder Verhaltens­weisen die Grundlage für den Missbrauchs­vorwurf bilden, gewinnen Gutachter zur Glaubhaft­machung an Bedeutung, die nicht selten von fragwürdiger Kompetenz sind. Problematisch ist die Bildung einer „Lobby der vermeintlichen Opfer“, während Beschuldigte in der Regel auf solche Unterstützung nicht zurückgreifen können.[8]

Es gibt nicht wenige Väter, die nach langer Haft freigesprochen werden, weil die vermeintlichen Opfer erst nach vielen Jahren zugeben, beim Missbrauchs­vorwurf gelogen zu haben bzw. manipuliert worden zu sein. In den USA ist nach fast 20 Jahren Gefängnis ein wegen Kindes­missbrauchs verurteilter Bürger von jeglicher Schuld freigesprochen worden, nachdem die Mehrzahl seiner angeblichen Opfer erklärte, dass sie den heute 60-Jährigen als Kinder zu Unrecht beschuldigt hätten. Das Urteil erging im Jahr 1985 allein aufgrund der Aussagen der damals Sechs- bis Achtjährigen vor Gericht. Vier der mittlerweile erwachsenen Zeugen erklärten, sie seien von Ermittlungs­beamten manipuliert worden.[9] Im französischen Outreau brachte ein Unter­suchungs­richter 14 Unschuldige für Jahre hinter Gitter.

In den Jahren 1991 bis 1994 wurden in der nieder­sächsischen Stadt Nordhorn 187 Kinder als mutmaßliche Opfer vernommen, 35 davon erzählten von schweren Verfehlungen des Beschuldigten. Ein Schweigemarsch wurde veranstaltet, Mahnwachen wurden aufgezogen, Sprayer versahen das Haus des Hauptverdächtigen mit dem Ausdruck „MöRDER!“, ein Galgen wurde aufgerichtet. Im März 1994 sprach das Gericht den Haupt­verdächtigen wegen erwiesener Unschuld frei, der Staats­anwalt selbst hatte in der Haupt­ver­handlung Freispruch beantragt. Der Schaden war immens: Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesell­schaft­lich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falsch­aussagen gedrängt, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten von ca. 1,5 Millionen Mark.[10]

Sabine Rückert hat das Thema in ihrem Buch „Unrecht im Namen des Volkes“ verarbeitet:

„Die wahnhafte Fixierung auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfasste in den neunziger Jahren die gesamte Gesellschaft, hielt Einzug in Familien, spielte bei Scheidungs­verfahren eine immer größere Rolle und fand ihren Weg zu Kinderärzten, in Schulen, in die Jugendämter, in die psychiatrischen Stationen, die Unter­suchungs­zimmer der Gerichts­psychologen und die Büros sonst so sachlicher Staats­anwälte und Richter.“ [11]

Über die Schulungen von Jugend­amt­mit­arbeiterinnen berichtet sie:

„Ich habe 1994 als junge Reporterin der ZEIT selbst an einer Fortbildung über Aufdeckung von sexuellem Missbrauch teilgenommen, die eine feministische Psychologin für Mitarbeiterinnen norddeutscher Jugendämter veranstaltete. Geboten wurde ein Vortrag, dessen aggressive Tendenz durch die verhaltene Tonart geschickt als Sachlichkeit getarnt war. Die Referentin hatte «anatomisch korrekte Puppen» dabei, deren Handhabung sie erklärte, und sie interpretierte Kinderbilder auf deren versteckte Missbrauchs­botschaften hin. Auch Filme hatte sie mitgebracht, in denen eine missbrauchte Drei- oder Vierjährige auftrat, die auf eindeutige Weise mit den Puppen hantierte und in Kindersprache erzählte, was Papa mit ihr gemacht habe. Es war erschütternd anzusehen und trieb mir damals die Tränen in die Augen, heute hingegen stellt sich mir die Frage, durch wen das Kind wirklich missbraucht worden war – durch ihren Vater, wie es hieß, oder durch die Damen von der Aufdeckungsfront.
Ich erinnere mich, damals froh gewesen zu sein, dass ich kein Mann bin. Denn ein Mann zu sein, das wurde mir bei dieser mehrtägigen Veranstaltung klar, hieß, in Gefahr zu sein. Ein Mann, der einmal in Verdacht geraten war, hatte damals kaum eine Chance. Die Möglichkeit, dass ein Beschuldigter den Missbrauch, den man ihm vorwarf, gar nicht begangen haben könnte, wurde in den Tagen der Fortbildung nicht ein einziges Mal angesprochen.
Die Psychologin riet den Sozialpädagoginnen der Jugendämter vielmehr, alle Aussagen von Opfern bedingungslos zu glauben und sofort Partei für die Kinder zu ergreifen. Mädchen und Jungen, bei denen sich auch nur der leiseste Verdacht des Missbrauchs ergebe, seien unverzüglich aus der Familie zu nehmen, rechtliche Gegenmaßnahmen der elterlichen Anwälte könne man mit Hilfe eines Jugend­hilfe­paragraphen für «Gefahr in Verzug» wirksam abschmettern. Der würde ohnehin viel zu selten angewandt, die Frauen müssten sich da mehr trauen! Das anfängliche professionelle Interesse unter den Fortgebildeten wuchs sich im Laufe der Veranstaltung aus zu einem Gemeinschafts­gefühl der leidenschaftlichen Einigkeit im Kampf für das Gute. […] Gegen Verteidiger, Richter und kritische Sachverständige wurde mit dem Hinweis, es handle sich ja schließlich um Männer, also potenzielle Täter, die naturgemäß nichts anderes zum Ziel hätten, als die Verbrechen ihres eigenen Geschlechtes zu decken, polemisiert und Stimmung gemacht. Kein Einspruch wurde laut im Publikum.“
[11]

Ein Mann, der im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheits­strafe verurteilt wurde, resümiert nachdem seine Unschuld erwiesen wurde:

„Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt.“ [12]

Unter dem Eindruck der Wormser Prozesse stellte der Bundes­gerichts­hof 1999 Mindest­anforderungen an straf­prozessuale Glaub­haftigkeits­gutachten auf.[13] Damit wurde der Missbrauch mit dem Missbrauch etwas eingedämmt. Man guckt jetzt etwas genauer hin. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der neuen Möglichkeiten, die das Gewalt­schutz­gesetz bietet, hat sich der Schwerpunkt der Männer­kriminalisierung auf Bedrohungs-, Stalking-Vorwürfe und „Häuslicher Gewalt“ verlagert. Diese Vorwürfe sind leichter zu erheben und schwerer zu widerlegen. Der Rückgang beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs an Kindern ist von daher nur ein sehr relativer Fortschritt. Die Möglichkeiten, Männer zu kriminalisieren und Vätern ihre Kinder wegzunehmen, sind sehr umfangreich. Und es gibt bislang auch noch keine nennenswerte Initiativen, von einigen Väter­organisationen abgesehen, um diesem Missstand Einhalt zu gebieten. Dafür ist der Druck, das öffentliche Bild des Mannes als Gewalttäter und Frauen/Kinder als Opfer männlicher Gewalt, einfach zu groß. Auch ist es nicht im Interesse der HelferInnen­industrie, ein ergiebiges Geschäftsfeld trocken zu legen.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es keine falschen Missbrauchs­vorwürfe mehr gebe. Vielmehr lernen auch ausländische Frauen auf dieser Klaviatur zu spielen.[14] Die HelferInnen­industrie hat eine neue Klientel gefunden!

zurück2.6.4.2. Missbrauch am Arbeitsplatz

Männer sind nicht nur in Trennungs­prozessen von Missbrauchs­vorwürfen bedroht. Aus den USA ist der Hype, sexuellen Missbrauch am Arbeitsplatz zu verfolgen, herübergeschwappt. 1993 fiel in der Freien Universität Berlin ein lilafarbener Aushang der Frauen­beauftragten mit der Aufschrift „Für eine Studie suchen wir dringend Studentinnen, die von Dozenten sexuell belästigt werden.“ auf. Bei diesem Text stolpert man über das Wort „dringend“. Wenn sexuelle Belästigung eine so weit verbreitete Erscheinung ist, warum wird dann die Frauen­beauftragte nicht mit Bitten um Hilfe überrannt, anstatt um jeden einzelnen Fall geradezu betteln zu müssen? Das ist augenfällig, wenn die Definition von „sexueller Belästigung“ recht breit angelegt ist und in der feministischen Literatur daraus hohe Opferzahlen abgeleitet werden. Bleiben dann in der Realität aber Beschwerden wegen sexueller Belästigung aus, dann tut dies der Theorie der feministischen Forscherinnen von der Allgegenwart sexueller Belästigung keinen Abbruch. Statt sich zu beruhigen wird behauptet, man habe es mit einem starken Tabu zu tun, aufgrund dessen alle betroffenen Frauen so eingeschüchtert vor der Rache der Täter seien, dass sie sich nicht einmal an die Frauen­beauftragte zu wenden wagten. „Gerade das, was angeblich nicht existiert, ist das Hauptproblem.“ So finden Phantomjagden am Arbeitsplatz statt. Der Mangel an Beschwerden wird so nicht als Indiz gewertet, dass das Problem nicht existiert, sondern als Zeichen für fehlendes Vertrauen der Belästigten umgedeutet, die Angst haben, dass keine Abhilfe geschaffen und ihnen keine Nachteile entstehen würden.[15] Wenn in einem solchen Arbeitsklima eine Frau es darauf anlegt, einen Mann fertig zu machen, dann bezichtigt sie ihn der „sexuelle Belästigung“, und sie kann sich sicher sein, dass die Frauen­beauftragte sich an dem „Fall“ festbeißen wird. Sie bekommt damit endlich die Gelegenheit, ihr Amt, ihrer Theorien und ihr Gehalt zu rechtfertigen. Sie wird den Mann erst loslassen, wenn er beruflich und sozial erledigt ist. Ähnlichkeiten mit der Hysterie aus der Zeit der Hexen­verfolgungen sind rein zufällig.

Mit dem Missbrauch am Arbeitsplatz wurde ein neues Spielfeld für Ideologen und unterbeschäftigte Sozial­wissen­schaftlerInnen eröffnet, das zu einem „Missbrauch mit dem Missbrauch“ geradezu einlädt. Und die HelferInnen­industrie kann über weitere Verdienst­möglich­keiten jubeln, die sich daraus ergeben.[16]

zurück2.6.4.3. Inszenierung der Frau als Opfer

All dies wäre undenkbar ohne eine Ideologisierung der Öffentlichkeit. Ähnlich wie bei Thema Abtreibung wird mit völlig überzogenen Fallzahlen die Inszenierung der Frau als Opfer betrieben. Nach der Methode „Steter Tropfen höhlt den Stein“ wird verbreitet, jede zweite oder dritte Frau sei Opfer von Sexualgewalt.

„Fast die Hälfte aller Frauen wird einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung oder eines Vergewaltigungs­versuchs.“ Catharine MacKinnon [17]

Da ist der Schritt zur Generalisierung nicht weit:

„Alle Männer sind Vergewaltiger und sonst nichts.“ Marilyn French [18]

Und eine Bundes­verdienst­kreuz­trägerin verkündet während des Kachelmann-Prozesses:

„Alle Männer sind Vergewaltiger, auch die Netten.“ Alice Schwarzer [19]

Catharine MacKinnon ist Rechts­anwältin und Rechtsexpertin für „Vergewaltigung beim ersten Kennenlernen“ (engl.: date rape). Wenn nun aber nicht jede Frau eine Vergewaltigung anzeigt oder nicht jeder zweite Mann als Vergewaltiger verurteilt wird, dann ist nach dieser ideologischen Propaganda ein alles beherrschendes Patriarchat daran schuld. So immunisieren sich Feministinnen gegen Kritik und mit der Unterstellung, die Justiz stünde mit den Vergewaltigern quasi unter einer Decke, wird zusätzlicher Druck aufgebaut.

„Wir leben unter männlicher Vorherrschaft, und da ist Sexualität etwas, was Männer Frauen antun.“ Catharine MacKinnon [20]

In Deutschland schlägt Alice Schwarzer in dieselbe Kerbe:

„Jede zweite Frau ist ein Opfer von Sexualgewalt. Und wer darüber streiten will, kann meinetwegen auch davon ausgehen, dass es ‚nur‘ jede dritte ist. Entscheidend ist, dass die Sexualgewalt allgegenwärtig ist und alle Frauen jederzeit zum Opfer machen kann.“ [21]

„Allein in Deutschland werden nach Schätzung des Kriminologischen Instituts Hannover Jahr für Jahr etwa eine Million Kinder missbraucht, in neun von zehn Fällen sind es Mädchen. Und drei der vier Täter sind keine bösen Fremden oder Lehrer, sondern es ist der eigene Vater […] Sexueller Missbrauch ist überall da möglich, wo Männer mächtig und Kinder ohnmächtig sind. In geschlossenen Welten, in denen der Vater […] das Gesetz macht. Das gilt für Familien […]“ [22]

Als Täter verortet Schwarzer nur Männer, allein in 1,5 Prozent der Fälle gesteht sie Frauen eine Mittäterschaft ein.[22] Tatsächlich ist sexueller Missbrauch Ansichtssache. Wie die Studie des Ludwigsburger Sexualforschers Dr. Arnold Hinz ergab, dass es maßgeblich davon abhängt, ob der Akteur Mann oder Frau ist, damit eine Handlung als sittenwidrig gewertet oder nicht.[23]

Mit der Panikmache, dass „Sexualgewalt allgegenwärtig“ sei und „Frauen jederzeit Opfer“ sein können, wird Druck auf Justiz, Politik und Gesellschaft ausgeübt, Männer zu kriminalisieren (und möglichst zu verurteilen, mindestens aber zu therapieren) und Frauen zu schützen (und als bessere Menschen möglichst besserstellen, mindestens aber für ausreichend Frauen­häuser und Frauen­beauftragte sorgen). Aber Alice Schwarzer legt noch eine Schippe drauf:

„Der Vergewaltiger Nr. 1 ist der eigene Mann. […] Je besser eine Frau einen Mann kennt, umso gefährlicher ist er.“ [21]

Es reicht also nicht aus, Männer als Vergewaltiger zu diffamieren, sondern der Schlag zielt auf die Familie, die als „gefährlicher Ort“ in Verruf gebracht werden soll. Absicht ist es, dem Staat einen Anlass zu geben, in die Autonomie der Familie einzubrechen. Nicht nur am Beispiel Vergewaltigung in der Ehe kann abgelesen werden, dass diese Strategie erfolgreich war.

zurück2.6.4.4. Falschbeschuldigungen

Nach der feministischen Theorie

„Die Täter sind zu quasi hundert Prozent männlich, und ihre Opfer zu quasi hundert Prozent weiblich.“ [21]

kann es Falsch­beschuldigungen eigentlich gar nicht geben. Frauen lügen also nicht? Das wahre Leben sieht leider anders aus. Oberstaats­anwältin Gabriele Gordon berichtet über sexuellen Missbrauch und falsche Erinnerungen:

„Ich bearbeite hier in Neuruppin im Jahr ungefähr 200 Anzeigen von Sexualdelikten. Nur 20 kommen zur Anklage, 170 werden eingestellt. In zehn Fällen drehe ich den Spieß sogar um und klage wegen bewusster Falsch­aussage an.“ [24]

Das ergibt eine Missbrauchs­quote von rund 90 %. Die Risiken für eine Falsch­beschuldigungen sind denkbar gering. Nur in rund 5 % dieser Fälle wird (bei dieser einen Staats­anwältin) wegen Falsch­aussagen überhaupt angeklagt. Und auch diese wenigen Verfahren enden ohne Konsequenzen für die Urheber, oder mit sehr moderaten Strafen (Bewährungs­strafen, s.a. Gemindertes Strafmaß für Frauen). Das hält feministische Kreise keinesfalls davon ab, die geringe Verurteilungs­quote mit einem „patriarchalen Justizsystem“ zu erklären. In einer Weltsicht, in der Opfer weiblich und Täter männlich sind, sagen natürlich alle Frauen die Wahrheit und nur die bösen Männer in ihrer Kumpanei lassen die Täter wieder laufen.[25]

Natürlich ist sexueller Missbrauch zu verfolgen und zu ahnden. Aber erstens verbieten rechts­staatliche Prinzipien, die Zahl der Verurteilungen auf Kosten einer hohen Zahl Falsch­ver­urteilungen zu steigern. Und zweitens dürfen in der Rechtspraxis nicht über 50 % der Bevölkerung (Männer, Kinder, Alte) vom Schutz gegen Gewalt ausgenommen bleiben.

Es scheint zum Rachearsenal vieler Frauen zu gehören, in Ungnade gefallene Männer des sexuellen Missbrauchs zu bezichtigen. Das schwächt aber in bedenklicher Weise die Position der wahren Opfer, die in den Verdacht der Falsch­beschuldigung geraten können. Mehrere Untersuchungen versuchen das Ausmaß der Falsch­beschuldigungen zu erfassen. Soziologe Eugene Kanin fand für das renommierte Forschungs­journal „Archives of Sexual Behavior“ heraus, dass in 40 Prozent aller Fälle die Beschwerde­führerinnen schließlich zugaben, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hatte. Bei einer Untersuchung von 556 behaupteten Vergewaltigungen in der US-Air-Force stellten sich 60 Prozent als falsch heraus. Linda Fairstein, Leiterin der Abteilung Sexualverbrechen der New Yorker Staats­anwalt­schaft und Autorin des Buches „Sexual Violence: Our War Against Rape“, berichtet, dass von jährlich rund 4000 behaupteten Vergewaltigungen in Manhattan etwa die Hälfte nie passiert sind.[26][27]

„Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt!“

Am Ende einer Beziehung versuchen Frauen nicht selten ihren Partner mit dem Vorwurf der Vergewaltigung unter Druck zu setzen. Der Münchener Strafverteidiger Steffen Ufer übt heftige Kritik an den Ermittlungsbehörden und dem Gesetzgeber, der Fälle wie die „Causa Kachelmann“ erst ermöglicht habe. Über den Fall Kachelmann sagt er: „Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, dass die Frau sich über ihren damaligen Partner geärgert hat und sich rächen wollte. Sie wäre ja nicht die Erste. Was meinen Sie, in wie vielen Scheidungs­verfahren Frauen sich das Auto, das Haus oder das Sorgerecht erschleichen, indem sie ihrem Mann damit drohen, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen? Ich hatte einmal einen Fall, in dem hat sich eine Frau eigenhändig 66 Stiche im Bauchraum zugefügt, nur um ihren Partner zu belasten. Da müssen sie erst einmal beweisen, dass der Mann unschuldig ist.“ Der Strafverteidiger behauptet, dass das Thema „Vergewaltigung“ in den meisten Scheidungen irgendwann zur Sprache kommt. „Es macht aus Sicht der Frauen ja auch Sinn: Wie soll ein Mann beweisen, dass der tausendste Geschlechtsverkehr mit seiner Partnerin ebenso einvernehmlich war, wie die 999 Male zuvor? Wenn die Frau das Gegenteil behauptet und der Staats­anwalt nicht unter dem Bett lag, steht Aussage gegen Aussage.“[28] Was für den juristischen Laien wie eine Pattsituation aussieht, ist in Wirklichkeit asymmetrisch. In einem Straf­verfahren wird der Aussage des vermeintlichen Täters nicht viel Beachtung geschenkt, weil man davon ausgeht, dass er seine Aussagen danach ausrichtet, nicht verurteilt zu werden. Die Frau hingegen ist ein Opferzeuge. In Ermangelung weiterer Beteiligter als unmittelbare oder mittelbare Tatzeugen bei Sexualdelikten tritt das Beweismittel „Opferzeuge“ in den Mittelpunkt der gerichtlichen Beweisaufnahme. In einer „Aussage-gegen-Aussage-Situation“ wird vom Gericht abverlangt, in grundsätzlich „freier“ Beweis­würdigung zu entscheiden, ob die „Opferzeugin“ persönlich glaubwürdig und ihre Aussage glaubhaft ist, so dass maßgeblich auf der Grundlage dieses Beweis­mittels eine ausreichende Über­zeugung von Tat und Täterschaft gebildet und die Verurteilung des (bestreitenden) Angeklagten auf die Angaben der „Opferzeugin“ gestützt werden kann. Populär ausgedrückt hängt die Verurteilung des Mannes maßgeblich davon ab, ob die vermeintliche Opferin gut lügen kann und ob der Richter sie für glaubwürdig hält. Es kommen dabei Glaubwürdig­keits­gutachten zum Einsatz. Wenn der männliche Angeklagte an einen unfähigen Gutachter, Frauen­versteher oder Männer­hasserin gerät, hat der angeklagte Mann schlechte Karten. Der verteidigende Anwalt muss dann mit Gegen­gutachten versuchen dagegen zu halten, mit ungewissem Ausgang für seinen Mandanten. Gutachten sollen dem (straf)rechtlichen Verfahren einen wissen­schaft­lichen Anstrich geben, aber letztlich sind Glaubwürdig­keits­gutachten nichts als Kaffee­satz­leserei. Genauso gut könnte man Pendeln oder wie in der Antike ein Orakel befragen. Die Frau riskiert mit ihrer Falsch­aussage nicht viel. In der Praxis wird die Staats­anwalt­schaft ihre einzige Belastungs­zeugin bis zum letzten Blutstropfen verteidigen – schon um selbst das Gesicht zu wahren. Steffen Ufer hält die Entscheidung des Gesetzgebers, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen, für einen Fehler. Der Fall Kachelmann sei geradezu ein Schulbeispiel, wie mit diesem Straftat­bestand Missbrauch betrieben werden kann.[28] Jörg Kachelmann ist auch bei einem Freispruch sozial und beruflich ruiniert.[29]

Die Untersuchung polizeilicher Akten ergab, dass falsche Anzeigen (also die erlogenen) als „unbegründet“ eingeordnet werden genau wie Anzeigen, die mangels Beweisen eingestellt werden. Es kam heraus, dass 30 bis 40 Prozent der Anzeigen wegen Vergewaltigung als falsch bzw. „unbegründet“ eingestuft waren, während bei Einbruch, Raub oder Auto­diebstahl die Zahl der Falsch­anzeigen zwischen einem und fünf Prozent lag.[30]

Eine Studie mit großem Medienecho, die von der Zeitschrift Ms. [31] in Auftrag gegeben wurde, belegte, dass 25 Prozent aller College-Studentinnen schon einmal vergewaltigt worden sind. Doch wie lautete die genaue Frage in der Studie, auf die der Wert von 25 Prozent zurückgeht?

„Haben Sie einmal Geschlechts­verkehr gehabt, obwohl sie eigentlich nicht wollten, weil Sie der Mann mit Drängen und Bitten so bestürmt hat?“ [32]

Es ist bemerkenswert, wie von den Wissen­schaft­lerinnen aus „dem Mann bloß nachgeben“ ein „vergewaltigt werden“ gemacht wird. Möglicherweise haben die Frauen nur deshalb „nachgegeben“, weil sie Angst hatten, den Mann zu verlieren, wenn sie hart blieben, und ihn mit dem Ja vielleicht nur binden wollten. Wenn allerdings die Definition von Vergewaltigung dermaßen ausgedehnt wird, dann ist es kein Wunder, wenn Vergewaltigung zu einem Delikt wird, das sich epidemisch ausbreitet.

Tatsächlich sind bei unerwünschter Sexualität beide Geschlechter beteiligt. Eine Feministin, die mutig genug war, beiden Geschlechtern gleiche Fragen zu stellen, konnte überrascht feststellen, dass 94 Prozent der Männer (und 98 % der Frauen) angaben, sie hätten in der College-Zeit unerwünschte sexuelle Aktivitäten erlebt. Noch überraschender war die Feststellung, dass 63 % der Männer und 46 % der Frauen angaben, unerwünschten Geschlechts­verkehr gehabt zu haben.[33]

Wenn also die feministische Definition von Vergewaltigung als unerwünschter Geschlechts­verkehr zugrunde gelegt wird, sind in Wirklichkeit alle davon betroffen. Damit wird der Eindruck erweckt, Vergewaltigungen seien einer Epidemie gleich allgegen­wärtig.

Ein Kriminal­haupt­kommissar a. D. mit über 25 Jahren Dienst­erfahrung weiß zu berichten, dass es kein Einzelfall ist, wenn skrupellose Kindesmütter mit der „Vergewaltigungs­lüge“ oder alternativ „Missbrauchslüge“ und ähnlichen Falsch­anschuldigungen ihre angebliche Opferrolle pflegen. Die Justiz schaut normalerweise weg und geht, typisch Beamten­denken, über gesunde Bedenken hinweg. Auf der Strecke bleiben die zu Unrecht beschuldigten Väter und deren Kinder. Die Justiz ist mittlerweile „umgekippt“ und hat jeden Berufsethos verloren. Es wird, aus Dummheit, Bequemlichkeit oder Ideologisiert­heit, der Kindes­vater fertig gemacht, damit die Kindesmütter, aus mythischer Überhöhtheit, alles erhalten: Sorgerecht, Unterhalt und den Alleinanspruch auf die ehemals gemeinsamen Kinder. Die jetzige Justizpraxis hat mit Menschen­recht und Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Das ist offene Männer­diskriminierung von Staats wegen. Wann wehren sich die Väter endlich gegen die Kindes­wegnahme durch gestörte Kindes­mütter und macht­neurotische RichterInnen?[34]

Ein deutscher Strafverteidiger berichtet: „Männer sind wahrheits­widrigen Straf­anzeigen einer Frau häufig nahezu schutzlos ausgeliefert. In vielen Fällen kümmern sich die Ermittler unzureichend um etwaige Motive für eine Falsch­beschuldigung. Diese können in Reue nach einem sexuellen Fehltritt und der Versuch einer Rechtfertigung vor dem Lebens­partner liegen, vielleicht ist auch Geldgier ursächlich (Schmerzens­geld­anspruch nach einer Verurteilung des Beschuldigten), oder aber die Anzeige­erstatterin lässt sich von Rachsucht nach einer gescheiterten Beziehung leiten. In allen Fällen derartiger Tatvorwürfe hat es ein Beschuldigter schwer, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen.“ Er kommt zu dem Schluss: „Ein Strafverteidiger wird auch bei bester Vorbereitung der Verteidigung ein Fehlurteil – also einen Justizirrtum – leider nicht immer verhindern können.“ [35] Selbst diesem engagierten Anwalt, der einen unbescholtenen Mann nur durch Kommissar Zufall vor einer Verurteilung bewahren konnte, ist die Frage, ob die Frau denn für ihre Falsch­beschuldigung in irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen wurde, keine einzige Zeile wert.

Dass dies politisch so gewollt ist, kann man Broschüren der Ministerien entnehmen, wo in großen Lettern geschrieben steht:

„Gewalt ist indiskutabel und durch nichts zu rechtfertigen!“ und
„Gewalt gegen Frauen ist ein Problem unserer Gesellschaft.“ [36]

Wichtig ist aber auch, was nicht gesagt wird. Denn nirgends steht geschrieben:

„Falsch­beschuldigungen sind indiskutabel und durch nichts zu rechtfertigen!“ oder
„Missbrauch mit dem Missbrauch ist ein Problem unserer Gesellschaft.“

In diesem politischen Klima wundert es nicht, wenn ein Mann aufgrund der bloßen Behauptung einer Frau schuldlos für fünf Monate ins Gefängnis geworfen wird, wie im Fall Kachelmann geschehen. Bislang verdrängen viele Männer diese Tatsachen, weil sie nicht wahrhaben wollen:

„Es kann jeden treffen!“

Selbst nach zehn Jahren kann eine harmlose Affäre auf dem Karneval einem Mann zum Verhängnis werden.

Das Lingener Schöffengericht verurteilte einen inzwischen 50jährigen Angeklagten wegen eines zehn Jahre zurückliegenden Vorfalls. Die Staats­anwalt­schaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am Rosenmontag 2001 in Emsbüren eine heute 34jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Mann räumte Zärtlichkeiten ein, wie sie an Karneval gang und gäbe sind. Nachdrücklich bestritt er die Vergewaltigung oder irgendetwas getan zu haben, was die Frau seinerzeit nicht wollte. Ein vom Gericht bestellter psychologischer Sachverständiger, der die Aussage der Geschädigten auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht hatte, konnte in seinem Gutachten nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass der sexuelle Kontakt zunächst nicht doch einvernehmlich zustande gekommen sei. Die Frau sei „aufgrund einer Hypothese jahrelang wegen einer posttraumatischen Belastungs­störung medizinisch behandelt worden, die unter Umständen nicht zutrifft, weil bereits in der Erstdiagnostik Fehler gemacht worden sind.“ Es sei experimentell und erfahrungs­wissen­schaftlich vielfach belegt, dass sich Gedächtnis­inhalte aufgrund einer therapierten Erinnerung veränderten. Der Gutachter: „Es ist schon irritierend, dass das von der Nebenklägerin geschilderte Geschehen in der Klinik vorbehaltlos und sofort als Tatsache anerkannt und auf dieser Grundlage anstandslos ein Trauma diagnostiziert wurde.“ Es bestanden also Zweifel wie im Fall Kachelmann. Folgerichtig beantragten sowohl Staats­anwalt­schaft als auch Verteidigung nach viertägiger Haupt­ver­handlung aufgrund bestehender Zweifel an der Schuld des Angeklagten Freispruch, nur die Nebenklage wollte den Mann drei Jahre hinter Gitter. Den Richter fochten die Zweifel hingegen nicht an, er verurteilte den Mann trotz der Frei­spruchs­anträge von Anklage und Verteidigung. Er schreit in seiner mündlichen Urteils­begründung: „Letztendlich sieht das Gericht den Tatvorwurf der Vergewaltigung jedoch als bewiesen an.“ [37]

Die Justiz fungiert hier als Erfüllungsgehilfe ideologischer Vorgaben des Feminismus.

zurück2.6.4.5. Warum sollte eine Frau eine Falschanzeige machen?

Aus der Sicht von Feministinnen ist eine Anzeige lediglich ein Beweis zur Bestätigung ihrer Thesen. Durch systematische Verbreitung überhöhter Fallzahlen in der Öffentlichkeit irregeführt, mögen viele zu der Über­zeugung kommen „Wenn eine Frau einen Mann wegen Vergewaltigung anzeigt, dann wird schon etwas dran sein.“ Doch wird ein Mann schnell eines besseren belehrt, ist er erst selbst von einer Falsch­beschuldigung betroffen.

Beispiel 1:

Mark Peterson wird schuldig befunden, eine Frau sexuell belästigt zu haben, die, laut ärztlichem Befund, in sechsundvierzig Persönlichkeiten gespalten ist. Sie behauptet, dass eine dieser Persönlichkeiten, ein Mädchen von sechs Jahren, ihr gesagt zu habe, dass sie mit einem Mann geschlafen habe. Dann beschuldigte sie Mark Peterson des sexuellen Übergriffs. Sechs ihrer sechsundvierzig Persönlichkeiten wurden in den Zeugenstand berufen, vier wurden einzeln vereidigt. Sie gab zu, dass die Persönlichkeit, die Sex gehabt hatte – die „spielerische“ Persönlichkeit –, damit einverstanden gewesen sei.

Mark wurde landauf, landab von der Presse als Krimineller bezeichnet. In seiner Stadt wird er für den Rest seines Lebens als Vergewaltiger stigmatisiert sein und immer wieder auf seine Vorstrafe angesprochen werden. Der Name der Frau tauchte in der Presse nicht auf.

Männern wird also aufgegeben, wann sie einem Nein zu glauben haben und sie sollten auch ein Ja richtig einschätzen können. Wenn er das nicht beherrscht, wird er zum Kriminellen gemacht. Dieser Fall wurde 1990 im US-Bundesstaat Wisconsin verhandelt. Er beweist, dass westliches Rechtssystem dazu tendiert, Frauen Vorrechte einzuräumen und Männer strafrechtlich zu verfolgen. Wenn eine Frau vor Gericht heute eine Aussage macht und am nächsten Tag das Gegenteil beschwört und der Mann verurteilt wird, weil er aus ihr nicht schlau geworden ist, dann wird dem Mann die Botschaft vermittelt: Frauen haben Rechte, Männer tragen die Verantwortung. [38]

Beispiel 2:

Es ist möglich, dass Ihr Sohn zusammen mit einer Frau Alkohol trinkt, dann mit ihr schläft und später beschuldigt wird, sie vergewaltigt zu haben. Es kann sein, dass die Frau es sich am nächsten Morgen, als sie wieder nüchtern war, anders überlegt hat. Möglich ist aber auch, dass sie schlichtweg sauer ist, weil er sich nach dem nächtlichen Abenteuer nicht wieder bei ihr gemeldet hat. Wenn dann noch rechts­staatliche Prinzipien verlassen werden, und vom Mann in einer Beweis­last­umkehr verlangt wird zu beweisen, dass der Beischlaf mit der Zustimmung der Frau stattfand, dann gibt es kein Halten mehr. An vielen Universitäten von Berkeley über Harvard zu Swarthmore können Frauen sich einladen lassen, nach einigen Drinks mit ihrem Begleiter ins Bett gehen und am nächsten Morgen behaupten, sie sei vergewaltigt worden, weil sie betrunken gewesen sei und deshalb nicht einwilligen konnte. Im Zeitalter der Gleich­berechtigung wird die Frau von Verantwortung freigesprochen, wenn sie Alkohol getrunken hat, und ihm die Schuld in die Schuhe geschoben, obwohl auch er nicht mehr nüchtern war. Es ist schon ein eigenartiges Rechtssystem, das die Verantwortung eines alkoholisierten Autofahrers betont, Frauen aber von der Verantwortung entlastet, wenn sie Alkohol trinken und dann mit einem Mann ins Bett gehen.[39] Diese Gesetze sind sexistisch, weil sie jeden Mann (und nur das männliche Geschlecht), der sich mit einer Frau triff, potentiell zum Kriminellen machen. Das ist so, als wenn im Straßenverkehr Geschwindigkeits­beschränkungen nur für Männer gälten und Frauen freie Fahrt hätten.

Beispiel 3:

Eine Dreizehnjährige aus North Carolina beschuldigte Grover Gale, sie viermal vergewaltigt zu haben. Grover verbrachte sechsunddreißig Tage im Gefängnis, und in dieser Zeit verlor er seinen Job, verschuldete sich, konnte seine Miete nicht mehr bezahlen und seine Ehe stand kurz vor der Scheidung. Dann gab das Mädchen zu, dass sie die Sache erfunden hatte, um sich vor ihrem siebzehnjährigen Freund interessant zu machen.

Als Grover aus dem Gefängnis entlassen wurde, mochte ihn sein eigener Sohn nicht mehr umarmen. In der Stadt zeigten die Leute auf ihn und riefen Kinderschänder und Vergewaltiger. Die Familie sah sich gezwungen wegzuziehen. Grover hat immer noch 15.000 Dollar Schulden, die sich durch Gerichts­kosten und Mietrückstand aufgelaufen sind.[40]

Beispiel 4:

Bereit oben wurde erwähnt, dass selbst in der US-Luftwaffe Falsch­beschuldigungen keine Seltenheit sind. Ein Fall aus der Studie der Luftwaffe ergab:

Eine zweiundzwanzig­jährige Rekrutin hatte während einer Party Sex mit einem Kameraden. Sie gab zu, alkoholisiert gewesen zu sein, und schämte sich deswegen vor den anderen Gästen, die alles mitbekommen hatten. Deswegen behauptete sie, vergewaltigt worden zu sein.[41]

Früher musste eine Frau, die sich alkoholisierte und aus Leichtsinn sich auf etwas einließ, das mit sich und der Welt ausmachen. Heute steht ihr der Ausweg offen, einen Mann der Vergewaltigung zu beschuldigen, und so die Schuld und die Schande von ihren Schultern auf das Konto des Mannes umbuchen.

Warren Farrell hat eine ganze Reihe von Motiven für Falschanzeigen zusammen­getragen und führt Beispiele an:

Beispiel 5:

Wut auf einen Exfreund ist als häufiges Motiv auszumachen. Kathryn Tuccis Exfreund verbrachte dreizehn Monate in Haft, bis Kathryn zugab, gelogen zu haben. Zur Strafe für ihre Lüge musste sie in einer gemeinnützigen Einrichtung arbeiten.[42]

Beispiel 6:

Viele junge Mädchen brauchen eine Entschuldigung für spätes Heimkommen, für eine außer Haus verbrachte Nacht oder eine Erklärung für eine Schwangerschaft.[43]

Beispiel 7:

Eine Frau beschuldigte den Zeitungsmann, sie mit vorgehaltener Pistole vergewaltigt zu haben, weil sie eine Entschuldigung für ihr Zuspätkommen bei der Arbeit brauchte. Sie musste sich bei einer Beratungs­stelle melden, weil es schon ihre zweite Falschanzeige in einem Jahr war. Weil es beim ersten Mal keinerlei Folgen für sie hatte, meinte sie, es noch einmal probieren zu können.[44]

Beispiel 8:

Die meisten Falsch­beschuldigungen sollen einen bestimmten Zweck erfüllen. Einmal dienen sie dazu, mit Schuldgefühlen fertig zu werden oder Rache zu üben, ein anderes Mal werden sei gebraucht, um den Eltern sagen zu können: „Ich bin nicht aus Leichtsinn schwanger geworden, sondern bin vergewaltigt worden.“; oder eine Frau braucht eine Ausrede für ihren Mann: „Ich hatte keine Affäre, ich kann nichts dafür, … ich bin vergewaltigt worden.“ [45]

Während einer feucht­fröhlichen Weihnachts­feier im Dezember 2009 hatte eine Friseurin Sex. Als am nächsten Morgen der Lebens­gefährte in flagranti erwischte, zeigte sie ihren Liebhaber als Vergewaltiger an. Die Richterin hatte Verständnis dafür und stellte das Verfahren wegen Falsch­beschuldigung ein.[46]

Beispiel 9:

Gary Dotson wurde zu Unrecht angeklagt und wegen Vergewaltigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Er verdankte der Wiederaufnahme des Verfahrens und seine Freisprechung mehreren Zufällen. Der erste Zufall war, dass Cathleen Webb gläubig wurde. Nach ihrem Gesinnungswandel belastete sie ihre Schuld schwer. Sie gab zu, die Geschichte frei erfunden zu haben, um eine sexuelle Begegnung mit ihrem Liebhaber zu vertuschen. Der zweite Zufall war die Entwicklung von DNA-Tests, womit bewiesen werden konnte, dass die Samenspuren nicht vom Verurteilten, sondern vom Liebhaber stammten. Der dritte Zufall waren zwei engagierte Journalisten, die sich bemühten Licht in den Fall Dotson zu bringen. Viertens fand sich ein berühmter Anwalt bereit, den Fall eines rechtskräftig verurteilten Vergewaltigers zu übernehmen. Der fünfte Zufall war, dass der Gouverneur Thompson gerade zur Wiederwahl stand und die Wiederaufnahme des Falles anordnete, nachdem der vorsitzende Richter dies verweigerte.
Eine Frau würde in diesem Fall sicher als Heldin dastehen, weil ihr, als Opfer der Männerjustiz, die Rehabilitation gelungen ist. Gary Dotson hingegen sah sich damit konfrontiert, dass man nicht wahrhaben will, dass eine Frau eine Vergewaltigung herbeilügen kann.[47]

Beispiel 10:

Ein 17 Jahre altes Mädchen bezichtigte den 45 Jahre alten Lebens­gefährten ihrer Mutter der Vergewaltigung in 22 Fällen. Sie hatte die Anschuldigungen erfunden, weil sie den Lebenspartner ihrer Mutter nicht leiden konnte. Wegen der Aussage des Mädchens verbrachte der Mann acht Monate in Unter­suchungs­haft.[48]

Es gibt auch eine Reihe von Anreizen, falsche Anschuldigungen zu erheben. So werden Frauen nicht selten zu feministischen Helden erhoben, noch bevor der Prozess stattgefunden hat. Auch bei den Wormser Prozessen war das Motiv vieler treibender Kräfte, im Fall einer Verurteilung als Held gefeiert werden zu wollen.

Finanzielle Anreize:

Elf Frauen eines Miss-Black-America-Festumzugs bezichtigten Mike Tyson, er hätte ihnen an den Po gefasst. Mike Tyson wurde auf 67 Mio. Dollar Schmerzensgeld verklagt. Mehrere Klägerinnen gaben schließlich zu, dass sie gelogen hatten in der Hoffnung, etwas von dem Geld abzustauben. Der Beginn des Prozesses machte Schlagzeilen; die Nachricht, dass die Klagen fallengelassen wurden, war im Kleingedruckten zu lesen.[49] Ein anderes prominentes Beispiel für Falsch­beschuldigung ist Michael Jackson, der des Missbrauchs an Kindern bezichtigt wurde.

Abtreibungsgesetze:

Norma McCorvey wollte auf legalem Wege abtreiben lassen und behauptete deswegen, sie sei vergewaltigt worden. Der Fall wurde unter dem Titel „Roe versus Wade“ verfilmt. Vierzehn Jahre später gab sie zu, gelogen zu haben.

Das Mädchen, dem ausschließlich nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung gewährt wird, wird zu einer falschen Behauptung verführt. Es wird ein Mann beschuldigt zugunsten einer Frau. Das erinnert an Fälle, in denen in den USA Schwarze beschuldigt wurden, um Weiße freisprechen zu können. Dieses Verfahren hatte Rassenkonflikte geschürt und schürt heute den Geschlechterkampf.[50]

Fernsehen:

Ein neunjähriges Mädchen in Florida behauptete, der Freund ihrer Mutter, Ivie Cornell Norris, habe sie vergewaltigt. Noris saß 513 Tage in Gefängnis und hätte noch lange einsitzen können. Zu seiner Freilassung kam es, als das Mädchen mit elf Jahren genügend Leuten klarmachen konnte, dass sie damals gelogen hatte.

Sie hatte gelogen, weil es oft Streit zwischen ihrer Mutter und Mr. Norris gab, deshalb wollte sie ihn „weg haben“. Es ist erstaunlich, wie sie mit neun Jahren sich durchsetzen und mit ihrer Geschichte überzeugen konnte. Sie hatte eine Fernsehserie gesehen und sich an einer Folge orientiert, die von einer Vergewaltigung handelte.[51] Dieses Beispiel sollte Männer vorsichtig werden lassen, wenn sie sich mit einer Allein­erziehenden einlassen wollen.

Auch unter den Falschanzeigen in der Luftwaffe war eine Frau, die sich genau an das Schema einer Fernseh­sendung gehalten hatte. Ihr Motiv war, die Aufmerksamkeit ihres Ehemannes auf sich zu ziehen.[51]

Fall Kachelmann:

Gerichtsreporterin Sabine Rückert erinnert an die Vergeltungs­sucht einer zurück­gewiesenen Frau, die schon im 1. Buch Mose erzählt wird: In der 4000 Jahre alten Josephs­geschichte wird der Rachefeldzug der Gemahlin des Ägypters Potiphar geschildert, die vergeblich versucht hatte, den schönen Israeliten Joseph zu verführen. Weil dieser ihre Offerten schroff zurückweist, zerreißt sie sich die Kleider und behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Obrigkeit schenkt ihr Glauben und Joseph wird in den Kerker geworfen. Gott selbst muss eingreifen und den Unschuldigen aus dem Gefängnis retten. So weit die Bibel.

Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Wettermoderator. Auf ihren Chor darf man, sollte es zur Haupt­ver­handlung kommen, gespannt sein. Von großer Liebe reden sie. Wer soll das glauben? „Hätten all diese Damen den Mann auch so bezaubernd gefunden, wenn er Steuerberater gewesen wäre oder Landwirt?“, fragt Rückert. Und sie resümiert über zeitgenössische Frauen:

„Wartete Aschenputtel früher auf den Märchen­prinzen, so verzehrt es sich heute nach dem Mann vor der Kamera. So manche Kachelmann-Freundin, die sich jetzt als sein Opfer fühlt, wird mindestens ebenso Opfer ihrer eigenen Sucht geworden sein, von seinem Glanz zu profitieren. Wer schönen Schein wollte, hat ihn von Kachelmann bekommen. Viel mehr gab es nicht.
Die Akte Kachelmann ist deshalb auch ein Dokument weiblicher Selbst­erniedrigung, in ihr stellen sich junge, attraktive Frauen unserer Zeit selbst dar wie die Mätressen eines Fürsten. Sie zeigt, dass 50 Jahre Feminismus zwar bewirkt haben, dass Männer sich heute bei Delikten gegen die weibliche Selbst­bestimmung als wütende Strafverfolger betätigen, dass aber die Idee vom aufrechten Gang ganze Teile der Frauenwelt nicht erreicht hat.“
[52]

Freispruch in Trier:

Vor dem Landgericht Trier endete nach 15 Monaten ein Ver­gewalti­gungs­prozess mit einem Freispruch für den Angeklagten. Der Haftbefehl wurde am 8. Januar 2010 aufgehoben.

Das angeblich missbrauchte Opfer ist die inzwischen geschiedene Ehefrau des Angeklagten. Der 43jährige Ex-Ehemann soll die 22 Jahre jüngere Frau nach der Hochzeit 2005 in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, mehrfach geschlagen und vergewaltigt haben. Schwere Vorwürfe, die der Angeklagte stets bestritten hatte. Der Trierer warf im Gegenzug seiner Ex-Frau, einer Osteuropäerin, vor, ihn nur geheiratet zu haben, um eine Aufenthalts­genehmigung zu bekommen.

Der selbstständige Mann aus Trier saß 387 Tage unschuldig hinter Gittern. Das eigentliche Opfer ist aber der bedauerns­würdige Steuerzahler, dem der Prozess mehrere 10.000 Euro kostet.[53]

Emotionale Vergewaltigung:

Eine Falschanklage kommt für den zu Unrecht beschuldigten Mann einer emotionalen Vergewaltigung gleich. Doch dabei bleibt es nicht, oft folgt dem noch die ökonomische Vergewaltigung. 1993 behauptete eine Frau, im Kaufhaus Nordstrom vergewaltigt worden zu sein. Nordstrom änderte in seinen 72 Filialen das Sicherheits­system. Dann wurden durch einen Labortest Beweise gesichert, die den Angaben der Frau widersprachen und sie schließlich der Lüge überführten. Zwei Wochen lang ging der Name der Firma im ganzen Land durch die Presse; der Name der Frau wurde jedoch vertraulich behandelt. Der oberste Landes­richter lehnte es ab, die Frau zur Verantwortung zu ziehen. Die Firma Nordstrom musste Verluste hinnehmen, die ihr niemand ersetzte. Alle, die bei Nordstrom einkauften, zahlen indirekt für diese falsche Beschuldigung.[54]

zurück2.6.4.6. Frauen missbrauchen Kinder

Am 2. April 2010 sprachen die Gutmenschin Stephanie zu Guttenberg und der Professorenpudel Dr. Michael Osterheider „engagiert“ gegen „Kindes­missbrauch und die Verbreitung von Kinder­porno­graphie“.[55] Mit viel Ernsthaftigkeit wurde da von Männern gesprochen (und nicht von Frauen) und das Wort Täter existierte in der weiblichen Form Täterin nicht: Unsere täglich Gehirnwäsche gibt uns heute. Die bis bislang umfangreichste Studie über die sexuelle Ausbeutung von Straßen­kindern in Kanada, die 2008 veröffentlicht wurde, kommt zu Ergebnissen, die die Forscher überraschten und schockierten. Die Studie ergab, dass fast genau so viele Frauen Sex mit minder­jährigen Straßen­jungen gesucht hatten, gegen Geld, Nahrung, eine warme Unterkunft, Drogen etc., exakt wie bei den Mädchen auch. 79 % der sexuell missbrauchten Straßen­jungen berichteten von Sex mit erwachsenen Frauen als Gegenleistung für solche „Hilfe“, einige erst 12 Jahre alt.[56][57][58]

Die verfügbaren Zahlen über den Anteil an Täterinnen beim sexuellen Missbrauch variieren je nach Erhebung, die offiziellen Zahlen sind jedoch erwartungs­gemäß niedrig.[59] Der Missbrauch von Kindern durch Mütter ist für Experten kein Randphänomen. Die Forschung traut sich allerdings kaum an das Thema heran. Soziologin Barbara Kavemann geht davon aus, dass bis zu 15 Prozent der missbrauchten Kinder Opfer von weiblichen Tätern wurden. Sie schreibt: „Frauen, die Kinder sexuell missbrauchen, leben meist mit ihren Opfern zusammen. Es sind ihre eigenen oder ihnen anvertraute Kinder.“[60]

zurück2.6.4.7. Fazit

  1. Bestehende Familien: Es dürfte klar geworden sein, dass der Missbrauch mit dem Missbrauch zur Zerstörung von betroffenen Familien führt.
  2. Familien­gründung: Der Missbrauch mit dem Missbrauch dürfte sich auch auf die Bereitschaft von Männern auswirken, eine Familie zu gründen. Der Mann ist vom respektierten Familienvorstand zu einem armen Teufel herunter­gekommen, dem Frauen die Schuld für alles in die Schuhe schieben können. Die Risiken für den Mann, sich mit einer Frau einzulassen, sind hoch und unkalkulierbar. Ein Mann, der sich mit einer Frau einlässt, steht mit einem Fuß schon am Abgrund, und es hängt von der Laune einer Frau ab, ob er in diesen Abgrund stürzt.
  3. Kinder: Allein die Asymmetrie zwischen Frau und Mann, die es ermöglicht Väter aus heiterem Himmel zu kriminalisieren, kann die Balance in Familien nachhaltig belasten, wenn nicht gar zerstören. Dem Vater, der sich die mächtigen Waffen der Frau bewusst macht, dürfte es schwerfallen, mit seinen Kindern unbefangen umzugehen. Der Missbrauchs­vorwurf ist in Trennungs­situationen schnell erhoben, wenn die Frau für das alleinige Sorgerecht der Kinder kämpft.
  4. Definition: Die Definition von „sexueller Belästigung“ wird breit angelegt, um in der feministischen Literatur daraus hohe Opferzahlen abgeleiten zu können. Die inflationäre Vermehrung der Vergewaltigung verläuft nach demselben Muster wie der inflationäre Gewaltbegriff[61], der zu dem Gewalt­schutz­gesetz geführt hat.
  5. Skandalisierung: Das Fatale an der inflationäre Vermehrung der Vergewaltigung und ihrer Skandalisierung ist, dass damit gleichzeitig die echten Vergewaltigungen verharmlost werden.
  6. Falsch­beschuldigungen: Jede falsche Vergewaltigungs­anzeige beschädigt die Glaub­würdigkeit der Frauen, die tatsächlich vergewaltigt worden sind.
  7. Weibliche Täterinnen: Die Tabuisierung ist groß, Frauen nicht nur als Opfer, sondern auch als Täterin zu sehen. Täterinnen als solche werden in der Regel außer Acht gelassen. Da gibt es eine Menge nachzuarbeiten.
  8. Verursacher­prinzip: „Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste.“ [62]





[1] SKIFAS e. V.: … und plötzlich ist Ihr Kind weg! (Der Verein existiert nicht mehr, seine Webseite wird als private Webseite weiter im Netz gehalten.) Hintergründe
[2] Immer mehr Prozesse um den sexuellen Missbrauch von Kindern, Rheinische Post vom 26. März 1994
[3] Sexueller Missbrauch von Kindern – Definition und Häufigkeit, Familie, Partnerschaft, Recht 1995, S. 5
[4] Dipl.-Psych. Sigrid Rösner, Prof. Dr. Burkhard Schade: Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren, FamRZ 1993 S. 1133 (Der Verdacht entsteht seltener durch Aussagen des Kindes als durch emotional gefärbte Wiedergabe selektiv wahrgenommener angeblicher kindlicher Aussagen, häufig nach Besuchen beim Vater, durch verdächtigende Mutter in Trennungs­situation, verstärkt durch professionelle oder parteiliche Helfer, die nicht zwecks kritischer Hinter­fragung des Verdachts, sondern zwecks Bestätigung aufgesucht werden. Dies führt zur Instrumentalisierung des Verdachts. Die Folgen sind irreversibel, auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. […] Sexuelle Falsch­beschuldigungen gegen Väter mit schädlichen Folgen für das Kindeswohl mehren sich. Institutionen setzen ideologisch verzerrt Verdacht und Tatsache ohne Rücksicht auf die Folgen falscher Verdächtigungen für Kind und Familie gleich. Extreme Positionen belasten die wissen­schaft­liche Arbeit mit der Thematik.)
[5] Wikipedia: Wormser Prozesse;
Max Steller: Aussage­psychologie vor Gericht – Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeits­gutachten mit Hinweisen auf die Wormser Missbrauchsprozesse, Recht & Psychiatrie 16, 1998, S. 11-18;
Michael Grabenströer: Nur noch die Fetzen eines Luftballons?, Frankfurter Rundschau am 18. Juni 1997;
Gisela Friedrichsen: „Gut gemeint, schlecht gemacht“, Der Spiegel 26/1997, 23. Juni 1997, S. 78-79; dazu Hans Lorenz: Im eindeutigen Widerspruch (Leserbrief des Vorsitzenden Richters), Der Spiegel 38/1997, 15. September 1997, S. 14
[6] Wikipedia: Wormser Prozesse
[7] Gisela Friedrichsen: Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen, Spiegel vom 28. Februar 2005
[8] RA Rüdiger Deckers: Verteidigung in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Neue Juristische Wochenschrift 47/96 S. 3105
[9] US-Bürger nach 20 Jahren Haft vom Vorwurf des Kindes­missbrauchs freigesprochen, 30. April 2004
[10] Lehren aus dem Fall Nordhorn
[11] Sabine Rückert: Justizirrtum: Inquisitoren des guten Willens, Die Zeit 3/2007, 11. Januar 2007 (Wegen eines erfundenen Missbrauchs mussten zwei Männer ins Gefängnis. Die Justizirrtümer enthüllen die Ideologie eines fehlgelaufenen Feminismus.)
Sabine Rückert: „Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen.“, Hoffmann&Campe 2007, ISBN 3-455-50015-3
[12] Sabine Rückert: Erwiesene Unschuld. Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis., Die Zeit 52/2005, 21. Dezember 2005
[13] Bundes­gerichts­hof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf, BGH Pressemitteilung Nr. 63, 30. Juli 1999
[14] Absurdistan am Amtsgericht (Dieser Fall dokumentiert exemplarisch, das Zusammenspiel und Wirken von Jugendamt, Polizei, Psychologen, Frauenhaus, Anwälten. Eine Peruanerin zeigt einen Vater wegen Missbrauch ihres Kindes an und tritt damit eine Lawine gegen den Mann los. Wie in einem Auto auf spiegelblanker Eisfläche ist er nur noch ohnmächtiger Passagier im Geschehen. Anschaulich wird geschildert, wie sich immer mehr Personen aus der HelferInnen­industrie in „den Fall“ einklinken. Obwohl es keine Beweise für einen Missbrauch gibt, nur sich widersprechende Aussagen der Mutter, arbeiten die beteiligten Institutionen übereifrig daran, den Mann „aus dem Verkehr zu ziehen“, als wenn sie damit ihre Existenz rechtfertigen müssten. Mit den Jahren werden viele Aktenordner gefüllt werden. Am Ende ist der Mann sozial demontiert, finanziell ruiniert und psychisch zerstört. Dafür wird niemand Verantwortung tragen, denn alle haben ja nur „geholfen“.)
[15] Arne Hoffmann: „Sind Frauen die besseren Menschen? Plädoyer für einen selbstbewussten Mann.“, Schwarzkopf & Schwarzkopf 2001, ISBN 3-89602-382-9, S. 208
[16] Die 500 größten US-Unternehmen geben inzwischen 6,7 Millionen Dollar im Jahr für die Folgen vermeintlicher sexueller Belästigung aus. Diese Summen gehen nicht nur an die Frauen, die sich als Opfer bezeichnen, sondern auch an von Feministinnen geleitete Seminare, an Beraterinnen und Trainings­programme. (Wendy McElroy: "Sexual Correctness: The Gender-Feminist Attack on Women.", 1996, S. 57) Nicht zu vergessen die Zunft der AnwältInnen, die daran ebenfalls kräftig mitverdient.
[17] Catharine MacKinnon: Toward a Feminist Theory of the State (Cambridge, Mass.: Harvard University Press, 1989), S. 176
[18] Marilyn French war in den siebziger Jahren eine der weltweit einfluss­reichsten Feministinnen. Den Satz "All men are rapists, and that’s all they are" lässt sie eine Figur in ihrem 1977 veröffentlichten Roman "The Women’s Room" sagen.
[19] Alice Schwarzer über Jörg Kachelmann
[20] Siehe Neil Gilbert: The Phantom Epidemic of Sexual Assault, The Public Interest, Nr. 103, Frühjahr 1991, S. 61
[21] Alice Schwarzer: „Der große Unterschied“, Kiepenheuer&Witsch 2000, ISBN 3-462-02934-7, a) Seite 81, b) Seite 81, c) Seite 82
[22] a b Sexueller Missbrauch: Wie es geschehen kann, Alice Schwarzer, EMMA 2/2010
[23] Siehe Abschnitt Die Missbrauchslüge: Sexueller Missbrauch ist Ansichtssache
[24] Ausschnitte aus einem Interview, Der Spiegel Heft 14/2006, S. 169ff. Quelle 1, Quelle 2
[25] Kommentar Arne Hoffmann, Genderama am 4. Mai 2006
[26] Falsch­beschuldigungen wegen Vergewaltigung häufiger als gedacht, Genderama am 23. September 2004
[27] Brief vom 20. März 1992 von Charles P. MacDowell, Sonderbeauftragter der U.S. Air Force of Special Investigations, und False Allegations, Forensic Science Digest, Bd. 11, Nr. 4, Dezember 1985, S. 64, zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, 1995, ISBN 3-86150-108-2, Seite 369 und 385
[28] a b Justiz: „Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt“, Focus am 7. Juni 2010; „Jetzt reicht es!“, René Kuhn am 30. Juli 2010
[29] Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen: „Als Gesicht auf dem Bildschirm ist Kachelmann wohl verbrannt. Der Vergewaltigungsvorwurf wird, egal wie die Sache endet, wohl so lange an Kachelmann kleben bleiben, bis er kein Thema mehr fürs Fernsehen ist.“, in: Vergewaltigungsvorwurf: «Kachelmann ist längst ruiniert», 20 Minuten Online am 15. Juni 2010
[30] Stephen Buckley: Unfounded Rape Reports Baffle Investigators, The Washington Post, 27. Juni 1992, S. B-1 und B-7, zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 385f.
[31] Ms. ist eine Art amerikanische EMMA.
[32] Mary Koss et al.: The Scope of Rape, in der New York Times am 21. April 1987 besprochen, zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 377f.
[33] Charlene L. Muehlenhard und Stephen W. Cook: Men’s Self Reports of Unwanted Sexual Activity, Journal of Sex Research, 1988, Bd. 24, S. 58-72, zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 378
[34] Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt, Thüringische Landeszeitung am 26. April 2010, Leserbrief von Steffen Nüsslein am 17:34 Uhr
[35] RA Spormann: Versuch einer Vergewaltigung oder die Lüge einer Zeugin?
[36] Beispielsweise: „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, Luxemburg 2006, Subventioniert vom Ministerium für Chancengleichheit PDF-Dokument, S. 2
[37] Nebenkachelmann, Robert Koop am 28. Februar 2011
[38] Associated Press, Man Guilty in Sex Assault on Woman with 46 Identities, Los Angeles Times, 9. November 1990, S. A-20, zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 380f.
[39] Warren Farrell: „Mythos Männermacht“, S. 382 und 390
[40] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 383f.
[41] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 388
[42] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 387
[43] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 387
[44] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 387
[45] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 388
[46] Nach einvernehmlichem Sex: Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt, Köln Express am 6. September 2010
[47] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 394f.
[48] 17-Jährige erfindet Vergewaltigungen, Deggendorfer Zeitung am 18. Juni 2010
[49] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 391f.
[50] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 392f.
[51] Warren Farrell: „Mythos Männermacht“, a) S. 393f. b) S. 394
[52] Sabine Rückert: Vorwurf der Vergewaltigung: Schuldig auf Verdacht, Zeit am 24. Juni 2010
[53] Mammut-Prozess gegen Trierer endet mit Freispruch, Trierischer Volksfreund am 23. August 2010
[54] zitiert in: Warren Farrell, „Mythos Männermacht“, S. 386
[55] ARD: „Beckmann Spezial“ am 2. April 2010, 21:45 Uhr
[56] MANNdat-Forum: Kanadische Studie: überraschendes Ergebnis
[57] 3 in 4 B.C. boys on street sexually exploited by women Canada’s largest study into the sexual exploitation of street kids and runaways has shattered some myths about who the abusers might be – with the most surprising finding being that many are women seeking sex with young males, Vancouver Sun am 27. Mai 2008
[58] „It’s Not What You Think: Sexually Exploited Youth in British Columbia“, The University of British Columbia, May 2008 PDF-Dokument
[59] Eine Literatursammlung zum Thema Sexueller Missbrauch durch Frauen
[60] Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen, Stern am 27. April 2010
[61] Zu dem inflationären Gewaltbegriff gehören auch lautes Reden und zu schnelles Fahren, Feministischer Gewaltbegriff
[62] «Spiegel»-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen im Interview: Vergewaltigungsvorwurf: «Kachelmann ist längst ruiniert», 20 Minuten Online am 15. Juni 2010