„Die Mitarbeiter der Jugendämter sind von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen.“ – Wolfgang Bergmann [1]
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig.“ – Heinrich Kupffer [2]
„Da, wo sie sein sollten, sehen sie nichts und da, wo sie sich einmischen, ist nichts!“ – Der Volksmund
Deutsche Jugendämter sind Machtbehörden par excellence und spielen als solche bei Familienzerstörungen eine gewichtige Rolle. Das hat keinen monokausalen Grund, vielmehr sind die Ursachen dafür vielschichtig. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der kommunalen Organisation der Jugendämter kann es einerseits große Qualitätsunterschiede geben, andererseits tauchen bestimmte Muster immer wieder auf.[3]
„Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie ‚ihrem Schicksal‘ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen.“ – Karin Jäckel [4]
Individuelle Fehlentscheidungen von Jugendämtern können hier nicht aufgearbeitet werden, vielmehr soll versucht werden strukturelle Probleme herauszuarbeiten. Zunächst soll eine Lanze für die Jugendämter gebrochen werden: eine Erwartungshaltung, dass Jugendämter jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren könnten, wäre völlig überzogen. Berichte in der Presse von bedauerlichen Einzelfällen bringen Jugendämter in eine unmögliche Lage, so als wenn man von der Verkehrspolizei verlangen würde, die Anzahl der Verkehrstoten auf Null herunter zu schrauben. Eine vollständige Überwachung wäre erstens nicht wirklich durchführbar, würde zweitens zu totalitären Strukturen führen, die unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören und wäre letztlich doch erfolglos, weil der Staat die Bürger nicht vor allen Unbill schützen kann. Es wären sozialistische Irrwege, wollte der Staat den Familien Konkurrenz im Kinderschutz oder Erziehung machen wollen.
Jugendämter als Wächteramt des Staates
Die Grundidee ist nach Art. 6 Abs. 2, dass die „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Satz 1) und „über ihre Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.“ (Satz 2) Die Aufgabe des Jugendamtes wäre demnach, das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft wahrzunehmen. Was in der Theorie wie eine sinnvolle Ergänzung des Erziehungsrechts der Eltern aussieht, kann in der Praxis schnell in eine Bevormundung der Eltern umschlagen. Das „Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft“ kann beispielsweise so aussehen, dass im staatlichen Kindergarten die Kinder muslimischer Eltern befragt werden, ob sie in die Moschee gehen, welche Moschee das ist und ob sie dort beten. Die Antworten werden dann dem Jugendamt übermittelt. Und wenn dann das Kind sagt, dass es manchmal nicht wolle und trotzdem mitkommen müsse, dann müssen die Eltern schon mit einer Intervention des Jugendamtes rechnen. Will das Kind hingegen nicht in den Kindergarten, weil es keine Lust hat oder weil ein Geschwisterchen krank ist und es aus Solidarität mit ihm nicht hin will, dann wird das auch gemeldet und es folgen Kontrollanrufe und -besuche des Jugendamtes.[5] Darauf angesprochen, wird bestritten und abgewiegelt. Wenn das nicht mehr hilft, beruft man sich auf die Einhaltung von „Vorschriften“.
Es ist auch nicht selten, dass Jugendamtsmitarbeiter Eltern die Erziehungsfähigkeit absprechen und ihr Erziehungsrecht übergehen. Sie stellen dann die eigene Ausbildung (Pädagogikstudium o.ä.) über die elterliche Bindung zum Kind.[6] Da das Jugendamt über das Wohl und Wehe der Beziehung der Eltern zu ihren Kindern entscheiden, fühlen sich diese meist machtlos und hilflos. Viele Eltern machen die ohnmächtige Erfahrung, dass von dem „besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft“ und vom „Erziehungsrecht der Eltern“ gerade dann nicht viel übrig bleibt, wenn es darauf ankommt. Dann wird das geschützt, was der Staat für schützenswert hält und der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie vor dem Staat verkehrt sich in sein Gegenteil. Wer als Elternteil auf sein Erziehungsrecht pocht, muss damit rechnen, dass er (angeblich zum „Wohl des Kindes“) entsorgt wird. Damit kommen wir wieder zu der Fragestellung aus dem ersten Kapitel zurück, was ist Familie oder was sollte sinnvoller Weise darunter verstanden werden? Denn wenn zwar im Grundgesetz drinsteht, dass die Familie den Schutz der staatlichen Gemeinschaft genießt, dann aber dieser Staat die Definitionshoheit darüber hat darüber zu befinden, was er unter Familie verstehen will, dann wird dieser „Schutz“ zu einer Farce und einer Augenwischerei gegenüber dem Bürger, der ja in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen als Souverän verstanden werden sollte.
Mit der Parole „Familie ist da, wo Kinder sind“ geben Politiker definitorisch die Familie der Beliebigkeit preis. Das bedeutet im Klartext, wenn eine Frau die Kinder ins Frauenhaus entführt (Kindesentziehung), dann mutiert die kinderbesitzende Mutter zur „Familie“ und der Vater wird zur Nichtfamilie, ist also außerhalb der Familie. Mehr noch, wenn der Vater dann um sein(e) Kind(er) kämpft, dann „bedroht“ er diese „Ein-Eltern-Familie“, zu deren Schutz sich dann der Staat zum Eingreifen berufen fühlt. Oder wenn das Jugendamt beiden Eltern das Sorgerecht entzieht, dann wird definitorisch das Jugendamt selbst zur Familie, während die biologischen Eltern zur Nichtfamilie werden (da bei ihnen ja dann keine Kinder mehr sind) und denen folglich auch kein Schutz mehr durch das Grundgesetz zustünde.
Diese Ausführungen mögen dem Leser vielleicht überspitzt vorkommen, und doch sind sie nur die konsequent zu Ende gedachten Folgen einer Politik, die nach dem Motto „Familie ist da, wo Kinder sind“ verfährt. Dabei bleibt es ja nicht. Dieses Gedankengut wird an den Universitäten verbreitet. Dort wird Genderismus gelehrt, wonach Mannsein und Frausein nur „konstruiert“ – also eine gesellschaftliche Illusion – sind. Damit wird auch – in letzter Konsequenz – „Familie“ zu einer fixen Idee. Eine gesellschaftliche Illusion kann aber grundgesetzlich gar nicht geschützt werden. Damit hat der deutsche Staat de facto das Grundgesetz ausgehebelt. Diese Ideologie, wonach Mannsein, Frausein und Familie nur gesellschaftliche Fiktionen sind, wird weiter verbreitet auf Symposien über Kindschutzgesetze, Tagungen des Familiengerichtstages bis hin zu Mitarbeiterschulungen des Jugendamtes. Das alles ist Teil des ideologischen Hintergrundes, vor dem Jugendamtaktivitäten stattfinden und das Wächteramt des Staates ausgeübt wird.
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass die Arbeit der Jugendämter gar nicht bewertet werden kann, solange
nicht geklärt ist, was unter dem Begriff Familie verstanden wird (siehe Kapitel 1), und
das Verhältnis zwischen Staat (in Gestalt des Jugendamtes) und Bürger (in Gestalt der Kindeseltern) ungeklärt ist.
Menschen – und damit auch Kinder – genießen von Geburt an unveräußerliche Menschenrechte. Kinder sind aufgrund mangelnder Eigenständigkeit besonders schützenswert. Die Verantwortung, den noch unselbständigen Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen, liegt naturgemäß bei den Eltern. Es liegt bei den Eltern (oder den Müttern alleine), ob das (ungeborene) Kind durch seine Geburt – und schon deswegen vorkonstitutionell – überhaupt zum Träger von Grundrechten wird, oder ob es „verhütet“ oder gar „abgetrieben“ wird. Haben sich Eltern jedoch zu einem Kind entschieden, so ist es in einem demokratischen Staat nur konsequent, ihnen die Verantwortung für diese in der Regel frei getroffene Entscheidung auch als „zuvörderste Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG) ins Familienbuch zu schreiben. Nur über „die Betätigung der Eltern“ in Ausübung ihrer Pflege und Erziehung soll die staatliche Gemeinschaft bisher, nach dem Wortlaut des Grundgesetzes, wachen.
Die „Stellvertreter“ der staatlichen Gemeinschaft sind an dieser Stelle Jugendämter, die jeweils unter „kommunaler Selbstverwaltung“ und somit ohne jede tatsächliche juristische Fachaufsicht agieren. Hierbei besitzen sie bereits heute die Macht, durch eine (selbst diagnostizierte) „Kindeswohlgefährdung“ in den Schutzbereich der „elterlichen Erziehungsautonomie“ einzudringen und so deren elterliche Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG zu brechen. Dies geschieht in der Praxis mit einer so genannten „Inobhutnahme“, die zunächst auch ohne richterlichen Beschluss stattfinden kann, der jedoch danach „unverzüglich“ einzuholen ist. Damit arbeiten sie – beachtet man den Grundsatz der Gewaltenteilung – faktisch exekutiv und damit in einem rechtsfreien Raum, den es eigentlich nicht geben darf.[7]
Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes
Die Doppelgesichtigkeit des Jugendamtes besteht darin, dass es einerseits Familienhilfe anbietet, die von Eltern als Dienstleistung freiwillig angenommen werden kann, es andererseits ausführende Staatsgewalt ist, die Zwangsmaßnahmen durchführen kann bis hin zum Sorgerechtsentzug. Aus der Doppelstruktur des Jugendamtes als Eingriffs- und Leistungsbehörde ergeben sich notwendigerweise Spannungen in der Sozialarbeit, die das Verhältnis zu den Klienten belasten müssen.
Es ist ein recht häufiges Szenario, in dem Eltern (oder Elternteile) sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt haben und denen dann ihre Kinder weggenommen wurden.[8] Diese Eltern erzählen in ihrer Naivität den JugendamtmitarbeiterInnen viele Familiendetails und werden dann enttäuscht, weil diese im Vertrauen gegebenen Informationen vom Jugendamt gegen sie verwendet werden. Wer dem Jugendamt vertraut gleicht dem, der gegenüber dem Finanzbeamten offen über seine Vermögensverhältnisse plaudert, als wäre er sein Steuerberater, oder einem Polizeibeamten beichtet, als sei er ein Seelsorger mit Schweigepflicht. Es gibt das Beispiel einer krebskranken Frau, die sich alleinstehend an das Jugendamt gewandt hat und ihre Kinder nicht zurückbekam, nachdem sie erfolgreich operiert aus dem Krankenhaus entlassen wurde.[9]
Der Volksmund sagt über Jugendämter: „Da, wo sie sein sollten, sehen sie nichts und da, wo sie sich einmischen, ist nichts!“
„Familien suchen Hilfe und bekommen einen Konflikt!“
Zwischen dem 15. September 1978 und dem 30. September 2000 wurden Michael Grumann unaufgefordert und unselektiert 949 Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien, bzw. über den Verbleib von Kindern bei ihren Familien dokumentiert sind. Die Auswertung der Aussagen, die in Dokumenten von Behörden und Gerichten belegt sind, ergab:
902 Fälle, in denen die betroffenen Eltern von sich aus zum Jugendamt gegangen sind, um eine Hilfe zur Erziehung und/oder eine Förderung für das Kind/die Kinder zu beantragen. Unversehens fanden sie sich in einem völlig rechtsfern ausgetragenen Konflikt um das Sorgerecht, bzw. Teile davon wieder. Der Gegner der Eltern: Die Behörden, die ihren Kindern und ihnen eigentlich zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet sind. Konfliktauslöser ist in der Regel Widerspruch von Eltern gegen Vorschläge einzelner BehördenmitarbeiterInnen.
44 Fälle, in denen Denunziation, Geldinteressen und Wichtigtuerei Dritter als alleiniger Auslöser behördlicher Kindeswegnahme-Aktivitäten zu erkennen sind.
3 Fälle, in denen auch wir einen Eingriff der Behörden in die betroffenen Familien unter anderen Begleitumständen für notwendig erachtet hätten, wäre da nicht in allen drei Fällen dieses Stigma der Rechtsferne in der Art und Weise, wie der Staat zu Werke ging.[10a]
Weil nur Konfliktfälle zugetragen wurden, fehlen natürlich all die Fälle, in denen Hilfesuchende zu ihrer Zufriedenheit von den Jugendämtern betreut wurden. Auffällig ist allerdings, dass in 95 % aller Konfliktfälle sich die Eltern hilfesuchend an die Behörde gewandt haben. Dieser Befund ist bedenklich.
Eine andere Jugendamt-Kritikerin beschreibt ihre Erfahrungen so: „Eltern machen sich Sorgen, kommen mit bestimmten Situationen nicht zurecht und erhoffen sich Rat und Hilfe vom Jugendamt. Es ist einleuchtend, dass es sich hier wohl kaum um Fälle von Kindeswohlgefährdung durch die Eltern handeln kann. Denn Schläger, Vergewaltiger und solche, die ihr Kind sonst wie quälen, wenden sich nicht ans Amt. Sie schotten sich ab und treffen alle Vorkehrungen, sich das Amt vom Hals zu halten. Eltern, die sich selbst an die Behörde wenden, wissen in der Regel nichts von der unkontrollierten Macht der Amtsperson, der sie dort begegnen. Oder sie sehen keinen Bezug zu sich, denn sie haben ja ein reines Gewissen und rechnen nicht im Traum damit, dass sie statt Hilfe die Zerstörung ihres Kindes und der Familie erhalten könnten.“ [11a]
Die Wuppertaler Familiensoziologin Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger untersucht, wie professionelle Akteure – Sozialarbeiter, Jugendämter etc. – mit vermuteter und tatsächlicher Kindeswohlgefährdung umgehen. Sie bemängelt, dass sich die öffentliche Debatte einseitig um Defizite bei bestimmten – mit begrenzten Ressourcen ausgestatteten – öffentlichen Instanzen wie den Jugendämtern drehe und dabei die enorme Komplexität der Koordination der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Akteure übersehen werde. Wenn professionelle Akteure auf betroffene Familien treffen, spielen nicht nur gesetzliche Regeln eine Rolle, sondern auch Vorstellungen von „guten“ Familien. Die Familiensoziologin stellt fest: „Es geht dabei um Ansprüche und Zugeständnisse an den privaten Raum, der immer auch als gesetzlich geschützte Rückzugszone begriffen werden muss. Ein Eingriff in die familiäre Privatsphäre ist immer problematisch.“ Das Vertrauen und die Bereitschaft zur Mitarbeit von Seiten der Familien kann gelegentlich nur gewonnen werden, wenn sich die professionellen Akteure größte Zurückhaltung auferlegen. „Das kann dann mit dem Schutzauftrag kollidieren.“ [12a]
Das Dilemma der Jugendämter beschreibt Michael Grumann anhand von zwei Kindermorden:
Eine 15-Jährige stirbt, weil das Jugendamt die vor Jahren widerrechtliche Trennung des Mädchens von den Eltern mit allen, allen, allen Mitteln als „rechtens“ angesehen haben will, obwohl zurzeit der zuständige Staatsanwalt der einzige ist, der das glaubt.
Ein Kleinkind stirbt in der Obhut seiner Eltern, obwohl das Jugendamt genau wusste, dass die Eltern die Rettung des Kindes nicht leisten konnten. Das ergibt sich zwingend aus der Kommunikation zwischen den Eltern und dem Jugendamt.[13]
Das systematische Problem, das diesem Dilemma zugrunde liegt, besteht darin, dass ein Jugendamt einerseits eine Sozialbehörde ist, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozialleistungen anbieten soll. In dieser Funktion ist vertrauensbasierte Zusammenarbeit unabdingbar, ein Vertrauensbruch wäre fatal. Andererseits ist ein Jugendamt eine Kontroll- und Machtbehörde. Vertrauliche Informationen, die hilfesuchende Eltern gegenüber dem Jugendamt preisgeben, können gegen sie verwendet werden. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungsfähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden.
Dieses ungelöste systematische Problem erklärt, warum Jugendämter sowohl in die eine als auch in die andere Richtung so extrem versagen können, wie in den beiden Beispielen gezeigt. Die Eltern und Kinder wiederum sind einem Jugendamt ausgeliefert, das sich immer öfter dafür rechtfertigen muss, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden. Dem Staat kommt der dadurch erzeugte öffentliche Druck sehr gelegen, rechtfertigt er doch einen immer umfangreicheren staatlichen Eingriff in die Familien. Die Zahl der Kinder, die aus ihren Familien genommen werden, steigen in Deutschland ständig: Im Jahr 2008 geschah das 435mal gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.
Heinrich Kupffer sieht als Ursache dafür einen strukturellen Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend – ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei. Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht.[14]
Darüber hinaus sind Jugendämter Brutstätten des Feminismus. Joachim Wiesner hat in seiner Arbeit „Vom Rechtsstaat zum Faustrechtsstaat“ beschrieben, wie zum Zwecke der Familienzerstörung Frauenhaus, Sozialamt, Jugendamt und Familiengericht zusammenarbeiten.[15] Während für die Frau wie bei einer Maschine ein Rädchen ins andere greift, steht der verlassene Vater auf verlorenen Posten. (Siehe auch: Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt-Connection) Wenn ein Mann das Kreishaus betritt, dann wird er von den Faltblättern und Broschüren der HelferInnenindustrie fast erschlagen. Die Angebote richten sich aber in aller Regel an Frauen, Behinderte und Migranten. Hilfsangebote für Männer sind nicht vorgesehen, abgesehen von Angeboten der Anonymen Alkoholiker und der Aufforderung eines psychologisch geleiteten Gesprächskreises, sich (doch endlich) mit seiner Aggression und Gewalt auseinanderzusetzen. Das Weltbild von der „Frau als Opfer“ und dem „Mann als Täter“ wird durchgängig aufrechterhalten und täglich neu „konstruiert“ wie eine selbsterfüllende Prophezeiung.
Wenn die Frau nun das Kind in ihren Besitz gebracht hat und den Umgang mit seinem Vater unterbunden hat, erfährt der Vater nirgends eine Hilfe. Die Polizei verweigert die Annahme einer Anzeige wegen Kindesentziehung und verweist auf das Jugendamt. Bei Jugendamt erfährt der Vater aber auch keine Hilfe, er wird vielmehr mehr oder weniger barsch darauf hingewiesen, dass er für das Kind und meist auch für die Frau (gefälligst) Unterhalt zu zahlen habe. Auf sein Anliegen, sein Kind zu sehen, geht niemand ein. „Das werde sich schon finden“, wird ihm bedeutet, und er ahnt, wohin diese Hinhalttaktik führen wird. Für viele Väter ist es eine traumatisierende Erfahrung, wenn er durch Jugendamtsmitarbeiter genötigt wird, „Sie tun jetzt das, was wir sagen, oder sie sehen Ihr Kind nicht wieder!“ Ein weiterer Satz, den sich Väter von Jugendämtern immer wieder hören ist, „Wir können die Frau zu nichts zwingen!“ Ein Vater, der sich darüber beschwert, dass die Mutter sein Kind in ein Frauenhaus entführt hat, obwohl er das Sorgerecht hat, erfährt, „Das Kind ist im Frauenhaus gut aufgehoben.“
Jugendämter und das Wagenburg-Syndrom
Die Auswertung von 950 Jugendamt-Fällen lässt bestimmte Muster erkennen, die vielschichtig sind. Oft wurde erkennbar wider besseres Wissen gehandelt. Das Motiv dafür erscheint menschlich: „Auch wenn ein Kollege was falsch gemacht hat, wir halten zu ihm – das kollegiale Umfeld wird nicht aufgebrochen!“ Oft ist es noch schlimmer, dann wird die negative Qualität der „Eltern-Kollege-Beziehung“ auf die Eltern-Kind-Beziehung übertragen. Das bedeutet, nur weil ein Elternteil einem Jugendamtsmitarbeiter vielleicht unsachlich gekommen ist, wird ein negativer Zustand der Eltern-Kind-Beziehung angenommen, auch wenn Einzelheiten dazu gar nicht bekannt sind! Unsachlichkeiten und Grenzüberschreitungen (z. B. auch Beleidigungen von Behördenmitarbeitern durch Eltern) kommen tatsächlich nicht selten vor. Angst, Frust, Provokation sind häufige Auslöser dafür.[10b]
Das führt zu der absurden Situation, dass es beim Schutz des Kindes nicht auf das Verhältnis der Eltern zum Kind ankommt, sondern der Umgang der Eltern mit dem Jugendamt bewertet wird. Das Wagenburg-Syndrom kann sehr schnell zur Vorverurteilung eines Elternteiles kommen und zum Schutz von Jugendamtsmitarbeitern (Verantwortlichkeiten werden verwischt, Fehler und Falscheinschätzungen zugedeckt). Der Schutz des Kindes kann dabei völlig in den Hintergrund treten. Der oft selbstherrliche, besserwisserische und mit der kalten Arroganz einer Machtbehörde vorgenommene Eingriff in die Autonomie der Familie führt zu Abwehrreaktionen der Betroffenen, die nachvollziehbar und oft auch berechtigt sind. Jugendamtsmitarbeiter handeln oft wie in einem totalitären Staat, wo sich die Bürger der Staatgewalt zu fügen haben und nicht wie mündige Bürger in einer demokratisch verfassten Gesellschaft das Recht haben, ihre ureigenste Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Wenn der mündige Bürger sich nicht dem Diktat des Jugendamts fügen will, weil er sich nicht bevormunden lassen will, wenn er also nicht willenlos „kooperiert“, dann kann das Jugendamt dies zum Anlass nehmen, den betreffenden Elternteil zu „entsorgen“. Es werden Aktenvermerke gemacht, er wird als „Querulant“ abgestempelt und „kaltgestellt“. Auf der anderen Seite kommt der kindeswohlgefährdende Elternteil, der die Arbeitsweise des Jugendamtes kennt und deshalb im Umgang mit Jugendamtsmitarbeitern Kreide frisst und sich kooperativ zeigt, davon. Und so erklärt sich, warum immer wieder Fälle schlimmster Kindesmisshandlung bis hin zum Tod des Kindes bekannt werden, wobei wieder die Frage gestellt wird „Warum hat das Jugendamt nicht eingegriffen?“[10b]
Das Wohl eines Kindes hängt eben von sehr vielen Faktoren ab, und die Frage, ob eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliegt ist eine sehr komplexe Frage, die von außen (sehr oft) schwer zu beantworten ist, eben auch für Jugendamtsmitarbeiter. Und so kann die „Kooperationsbereitschaft“ der Eltern zu der Einschätzung im Jugendamt führen kann, wenn die Eltern/die Mutter mit uns kooperiert, kann das Kind ja nicht wirklich gefährdet sein. (Oft gibt es in diesen Fällen laufende Maßnahmen des Jugendamtes.)
Was her muss ist externe, unabhängige Kontrolle. Ähnlich dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der jeder Beschwerde nachgeht, muss eine Instanz her, die vor allem eines kontrolliert: Worum geht es wirklich? Liegt ein Elternversagen oder ein Bürger-Behörden-Konflikt vor?[10b]
Fünf Thesen zur Entstehung von Wagenburgen
Anmerkung: Diese Thesen wurden aus Beobachtungen aus 950 Fällen von staatlichem Versagen im Kinderschutz entwickelt. [10c]
1.)
Nur ein Bruchteil aller Kinder, die durch staatliche Eingriffe von ihren Eltern getrennt leben, bedarf dieses Schutzes wirklich.
Anm.: Dieser breitenöffentlich bekannte Sachverhalt begründet den „Ruf“ deutscher Jugendämter als „Kinderklaubehörde“.
2.)
Nur ein Bruchteil aller Kinder, die Schutz durch staatliche Eingriffe brauchen würden, erfahren diesen Schutz.
Anm.: Dieser breitenöffentlich bekannte Sachverhalt begründet den „Ruf“ deutscher Jugendämter als „Wegschaubehörde“.
3.)
Die Entscheidung, Kinder zu deren Schutz zu entziehen, ist in Deutschland nicht abhängig von der Erziehungsfähigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten, sondern allein von deren Verhalten gegenüber den zuständigen Mitarbeiter/innen der Behörden.
Anm.: Mit dem Begriff „Verhalten“ ist entweder anpassendes Verhalten im Falle sorgerechtsunfähiger Eltern (siehe z. B. Nr. 61) oder kritisches Verhalten sorgerechtsfähiger Eltern (siehe z. B. Nr. 86) gemeint.
4.)
Allein der Verhaltens-Kodex determiniert das Entstehen oder Nichtentstehen von „Wagenburgen“ innerhalb der gesetzlich ausschließlich dem Kinderschutz verpflichteten Behördenstruktur.
Anm.: Mit dem Begriff „Entstehen“ ist die unkritische Übernahme von „Kollegenmeinungen“ innerhalb einer Behörde und auch behördenübergreifend gemeint. Dieses gilt für Meinungsübernahmen auf gleicher Ebene als auch durch hierarchisch höhere Strukturen.
5.)
Durch die rechtliche Konstruktion der zu Folge ein deutsches Jugendamt gleichzeitig Partei als auch gegenüber der Judikative zur Amtshilfe verpflichtete Behörde ist, wird die kritische Prüfung der Argumente der „Partei“ in eine unkritische Übernahme der Informationen der „Behörde“ verformt – i.d.R. unter „Beitritt zur Wagenburg“.
Anm.: Mit dem Begriff „Wagenburg“ ist ein typisches Verhalten einer Gruppe gemeint, welche sich selbst als eine Art Schicksalsgemeinschaft definiert und deren Wert sich durch Zusammenhalt in jedweder Situation definiert.
„Wagenburgen“ entstehen exakt durch die unkritischeVerteidigung von „Kollegenmeinungen“ innerhalb einer oder mehreren Behörden.
Jugendämter als Inkassostelle für Mütter
Eine Beistandschaft beim Jugendamt bedeutet, dass eine Vaterschaftsfeststellung und alle finanziellen Dinge rund um den Kindesunterhalt über das Jugendamt laufen und nicht mehr über die Kindesmutter oder ihren Anwalt.
Eine Jugendamt-Beistandschaft richtet sich nach §§ 1712-1717 BGB. Dabei legen sich die Jugendämter den § 1712 einseitig in einer Weise zurecht, dass Unterhaltsansprüche des Kindes rein als Betreuungs- und Barunterhaltsansprüche verstanden werden. Dem Kind stehen aber Geld und Betreuung zu. Beistandschaften verpflichten Jugendämter allerdings nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern einzutreten, ganz zu schweigen davon, dass Jugendämter nicht für Betreuungsregelungen eintreten. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen.
Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt. Mit dieser starken Waffe können Mütter ihre Barunterhaltsforderungen gegen die Väter durchsetzen ohne befürchten zu müssen, dass sie zur Respektierung des Betreuungsrechts des Vaters verpflichtet werden.
Die Abteilung für Beistandschaften gehört zu den am meisten problematischen Bereichen des Jugendamts. Hier geht es um riesige Geldsummen und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt ganz offiziell wie ein Anwalt allein die Mutter als Alleinvertreterin des Kindes. Väter werden hier weder beraten noch können sie Fairness erwarten. Das Kindeswohl spielt überhaupt keine Rolle oder wird nach Interessenlage zurechtinterpretiert. Die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, ob die alleinerziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird – bestenfalls wird ein besorgter Vater an andere Jugendamtsabteilungen verwiesen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten und nichts für bare Münze nehmen, was gesagt wird. Regelmäßig interpretieren Behörden Gesetzesbestimmungen falsch und verbergen wichtige Informationen. Das Jugendamt vertritt sich vor allem auch selbst, denn bei zahlungsunfähigen Vätern können Mütter Unterhaltsvorschuss beantragen, selbst wenn sie reiche Millionärinnen sind. Damit dieser Fall möglichst spät eintritt – ab dem 12. Lebensjahr des Kindes gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr – wird mit großer Energie zuerst dem Pflichtigen mittels Klagen, Pfändungen und Strafanzeigen der letzte Cent abgepresst, egal ob dadurch die Existenz einer anderen Familie dauerhaft zerstört wird. Nach Bezugsende konzentrieren sich die Anstrengungen des Jugendamtes vorrangig auf die Rückholung des Unterhaltsvorschusses vom Pflichtigen.
Für eine Unterhaltsberechnung verlangt das Jugendamt vom Pflichtigen zunächst weitreichende Einkommensauskünfte. Die Berechnung ist oft falsch zu Ungunsten des Verpflichteten, weil verringernde Faktoren ignoriert werden. Danach wird die Unterzeichnung eines Titels erzwungen und aus diesem Titel unmittelbar vollstreckt. Widersetzt sich der Verpflichtete in irgendeinem Punkt, zieht das Jugendamt im Namen der Mutter gegen ihn sofort vor Gericht. Auch später wird sofort geklagt, wenn sich das Jugendamt bemüßigt fühlt, sich nicht mehr an einen Vergleich oder ein früheres Urteil zu halten. Einschränkungen bestehen durch § 90 ZPO, denn das Jugendamt tritt als Beistand der Berechtigten auf.
Die Beistandschaft ist eine staatliche (und kostenlose) Dienstleistung nur für unterhaltsberechtigte Frauen. Beistandschaften für Umgangsberechtigte gibt es nicht. Ansonsten müssten Sachbearbeiterinnen des Jugendamts kostenlos unwillige Kindesmütter auf Umgang verklagen, Strafen bei Nichteinhalten der Regelungen einziehen, eine Titulierung von Umgangsregelungen einführen und ihre Einhaltung prüfen. Das ist derzeit allerdings in Deutschland absolut undenkbar.[16a]
Wie das Jugendamt einen Zahlvater beschafft
Mit Schreiben vom 31. März 2008 versuchte die Stadt Hoyerswerda einen Vater dazu zu nötigen, die Vaterschaft für ein im Jahre 2001 geborenes uneheliches Kind anzuerkennen. Seit Juli 2006 ist der Antragsteller mit einer Polin verheiratet, woraufhin sich eine heftige Ehekrise entwickelte, denn die Ehefrau warf dem Antragsteller vor, die Existenz dieses Kindes verschwiegen und sie getäuscht zu haben. Der Mann wurde erst aus dem Schlafzimmer verbannt, dann fuhr die Ehefrau mit dem gemeinsamen ehelichen Kind zu ihren Eltern nach Polen. Der Bestand der Ehe stand auf dem Spiel. Das Jugendamt der Stadt Hoyerswerda erklärte, dass er „vom Hörensagen als möglicher Vater in Betracht komme“. Nur mit Mühe konnte die Ehe gerettet werden.[17]Jugendamtsmitarbeitern ist also Hörensagen als Grund ausreichend, Männer zur Anerkennung von Vaterschaften zu nötigen, sie mit Klagen zu überziehen und eine intakte Familie an den Rand des Zerbruchs zu bringen. Es wäre eine Überraschung, wenn dafür irgendein Staatsbüttel die Verantwortung übernähme.
„Hat eine Frau während der in Frage kommenden Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann als auch mit dessen eineiigem Zwillingsbruder Geschlechtsverkehr, ist der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Vater eines daraus resultierenden Kindes, wenn sich weder durch ein Sachverständigengutachten noch durch Zeugenvernehmung eindeutig feststellen lässt, dass der Zwillingsbruder der Vater ist.“ [18]
Als in Kanada eineiige Zwillinge mit einer Frau geschlechtlich verkehrten, musste zum Ärger der Mutter keiner zahlen, weil die Vaterschaft nicht eindeutig nachweisbar war.
Nicht so in Deutschland, hier können Frauen machen, was sie wollen und können sich darauf verlassen, dass der Staat ihnen einen Zahler besorgt. Die deutschen Richter griffen sich einfach den nächstbesten Mann, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Es ist doch egal, wer der Vater ist, Hauptsache, wir haben einen Zahlesel. 50 % Wahrscheinlichkeit genügten hier deutschem „Recht“.[19]
Die Geschichte des Jugendamtes und der staatlichen Sorge
Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beruhten gesellschaftliche Probleme mit Kindern und Jugendlichen vor allem auf Verwahrlosung und Kriminalität unter den Jugendlichen. Als Antwort darauf wurde in den Jahren 1910 und 1913 in verschiedenen Städten wie Hamburg, Lübeck und Berlin jeweils ein besonderes Amt für die Jugend gegründet. Während sich zuvor staatliche Eingriffe auf Unglücksfälle beschränkten, bei denen die Kinder ihre Eltern durch Tod oder andere Umstände verloren, wurden in dieser Zeit Zweifel an der väterlichen Autorität in den Familien laut, und das bisher unantastbare Vorrecht der Eltern, das Kindeswohl zu interpretieren und vor allem entsprechend zu handeln, wurde in Frage gestellt. Der Verlust an traditionellen Werten, der sich im Zweifel an der elterlichen Autorität ausdrückte, ging einher mit wachsenden Sozialisationsanforderungen für die Teilnahme am Produktionsprozess.
Ein Eingriff in das väterliche Sorgerecht gegen dessen Willen wurde legitimiert, wenn „das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, dass der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich des unsittlichen Verhaltens schuldig macht.“ Dann hat „das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen.“ Das heißt, der Staat verpflichtete sich, Gefahren für das geistige oder leibliche Wohl der Kinder abzuwenden. Das 1922 erstmals im § 1 des RJWG formulierte und fortschrittlich intendierte „Recht des Kindes auf Erziehung“ schlug dabei der kontrollierenden Staatsintervention eine breite Eingriffsschneise.
Die damals emphatisch begleitete Perspektive, mit Hilfe von einheitlich organisierten Jugendämtern die Erziehung „vergesellschaften“ zu können, bereitete den Boden für eine staatsmonopolistische Kindeswohldefinition. Der Zusatz zum „Recht des Kindes auf Erziehung“, nämlich „zur sozialen Brauchbarkeit“, legt dieses Recht zwar nicht inhaltlich fest, aber er ebnet einen weiten Raum zum Eingriff in Familien, die den gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung nicht entsprechen. Genau dieses Recht wurde im Nationalsozialismus inhaltlich gefüllt und zur Legitimation von staatlichen Eingriffen verwendet.[20]
Heute ist die Arbeit der Jugendämter weiterhin von „gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung“ geprägt. Die rechtliche und institutionelle Struktur wurde vom 3. Reich übernommen. Die inhaltliche Ausgestaltung wurde durch feministische Männerabwertung, staatlicher Frauenförderung, Gleichstellungspolitik, antiautoritäre Erziehung, staatliche Kinderbetreuung und Genderismus ersetzt.
Für die letzten 100 Jahre lassen sich zwei Kontinuitäten feststellen:
Die väterliche Autorität wurde erst angezweifelt, dann eingeschränkt und schließlich abgeschafft (Familienoberhaupt) oder neutralisiert (väterliches Sorgerecht).
Nachdem es zunächst das unantastbare Vorrecht der Eltern war, das Kindeswohl zu interpretieren, wurde der Einfluss des Staates kontinuierlich gesteigert und die Kindeswohldefinition des Staates schließlich über die der Eltern gestellt.
Die Legitimation von staatlichen Eingriffen wurde am 24. April 2008 mit dem „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ noch wesentlich umfangreicher gestaltet und der Begriff „Elterliches Versagen“ weiter gefasst.
Wer wie die Nationalsozialisten versucht, Erziehungsziele per Gesetz detailliert fest- und vorzuschreiben, übt einen großen Zwang und Anpassungsdruck auf die Familien als Erziehungsinstanz aus. Die Konsequenz ist nicht nur Vereinseitigung, sondern auch eine Entmündigung der Familie als Erziehungsinstanz.
Eine Rede Hitlers vor HJ-Führern verdeutlicht seinen Anspruch auf die „totale pädagogische Erfassung“ der jungen Generation und seinen totalen Erziehungsanspruch:
„… und wenn nun diese Knaben, diese Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen und dort so oft zum ersten Mal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei oder in die Arbeitsfront, in die Sozialarbeiter oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei und anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs oder sieben Monate geschliffen (…) Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassenbewußtsein oder Standesdünkel da oder dort noch vorhanden sein sollte, das übernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie dann nach zwei oder drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei für ihr ganzes Leben (Beifall), und sie sind glücklich dabei.“ [21]
Hitlers Erziehungsanspruch bedeutet einen bis dahin nicht erreichten staatlichen Eingriff in die bis dahin bestehende, aber schon fragile Erziehungsautonomie der Familie. Durch die Erfahrung aus der NS-Zeit wurde die verfassungsrechtliche Stellung der Ehe, der Familie und des „natürlichen“ Elternrechts im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bedeutend verstärkt und in den Grundrechte-Katalog aufgenommen. Er sollte den Eltern den Vorrang und damit die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantieren. 64 Jahre nach Hitlers Tod haben Bundesverfassungsrichter dieses Grundrecht kassiert. Die deutschen Verfassungshüter haben das Grundrecht des „besonderen Schutzes“ von Ehe und Familie zur bloßen „Lyrik“ degradiert.[22] (Siehe Kapitel Justiz, Abschnitt Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe)
Umgang mit dem Jugendamt
Für Väter geht es im Umgang mit dem Jugendamt nicht darum, für ihre Kinder etwas zu erreichen, sondern nur darum, die Dinge nicht noch schlimmer zu machen. Die meisten JugendamtsmitarbeiterInnen sind objektiv parteiisch zugunsten der Mutter statt dem Kind. In vielen Jugendämtern gilt die ungeschriebene Hausregel, wer als Sachbearbeiter nicht auf dieser Linie liegt, bleibt nicht lange Sachbearbeiter mit Elternkontakt. In Jugendämtern bilden Frauen die große Mehrheit, was das Verständnis von Väterproblemen nicht gerade fördert. Einige Jugendamtsleiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikalfeministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird. Es gibt aber auch Jugendamtsmitarbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen. Es ist reine Glückssache, an wen man da gerät.
Wie sich ein Jugendamt verhält, ist nicht sofort erkennbar. Sehr häufig werden Väter mit netten Worten und einem warmen Händedruck beruhigt, eingeseift, hingehalten, während dieselbe Sachbearbeiterin später eine äußerst vaterkritische jugendamtliche Gerichtsstellungnahme verfasst, in der mütterlichen Vorwürfen breitester Raum gegeben wird. Beliebter Trick: Sie geht dem Gericht erst kurz vor dem Gerichtstermin zu, so dass der Vater im Gerichtssaal davon überrascht wird, was seine Möglichkeiten zur Richtigstellung sehr beschränkt. Einen nützlichen Gesprächsleitfaden präsentiert die TrennungsFAQ.[16b]
Sie müssen immer damit rechnen, dass die Vater-Kind-Beziehung unterbewertet oder gar das Kindeswohl aus dem Wohl der Mutter begründet wird. Jugendamtmitarbeiter sind aalglatt und kennen sich in ihrem „Geschäft“ aus, während ein dort vorstellig werdender Vater in aller Regel naiv uninformiert ist. Im Umgang mit dem Jugendamt müssen Sie damit rechnen, dass mit gezinkten Karten gespielt wird. Die Karte „Kindeswohl“ wird dabei als Joker gespielt und kann an jeder Stelle und zu jeder Zeit eingesetzt werden. Darüber hinaus haben Jugendamtmitarbeiter immer ein As im Ärmel, und das ist der Familienrichter. Notfalls verstecken sich das Jugendamt hinter Floskeln wie „Wir können eine Frau zu nichts zwingen.“ oder „Bezüglich Ihrer Frau sind wir an das Datenschutzgesetz gebunden.“.
Man sollte sich nie dazu verleiten lassen, mit dem Jugendamt naiv und ehrlich zu kommunizieren! Das Jugendamt ist wie die Stasi eine staatliche Behörde und somit nicht dem Wohl der Familien, sondern nur seiner eigenen Bürokratie verpflichtet. Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes wurde schon angesprochen. Deshalb gilt es auch für Mütter, im Umgang mit dem Jugendamt vorsichtig zu sein. Ein Beispiel, dass Jugendämter auch bei Frauen nicht mit offenen Karten spielen, ist im „Fall Haase“ eine Mutter von sieben Kindern.[23]
Nicht wenige Frauen haben sich vertrauensselig an das Jugendamt gewandt und offen über ihre Problemlage gesprochen, so wie man sich an seinen Arzt wendet im Vertrauen, dass einem geholfen wird und man nicht hintergangen wird. Nicht wenige Mütter wurden anschließend mit dem Vorwurf konfrontiert, sie würden ihre Kinder verwahrlosen lassen und es wurden ihnen die Kinder weggenommen. Aussagen, die im Vertrauen den Jugendamtmitarbeiter gemacht wurden, können jederzeit wie bei der Stasi gegen sie verwendet werden.
Typische Sprüche auf dem Jugendamt:
Auf die Frage nach dem Durchsetzen von Umgangsrechten: „Wir können eine Frau zu nichts zwingen.“
Die Mutter hat das Kind ins Frauenhaus entführt. Das Jugendamt bescheidet dem sorgeberechtigten Vater: „Ihr Kind ist im Frauenhaus gut aufgehoben.“
„Bezüglich Ihrer Frau sind wir an das Datenschutzgesetz gebunden.“
Die Sachbearbeiterin ist perplex, als der Beratung suchende Vater auftaucht. „Was wollen Sie hier?“, fährt sie ihn an. „Sie haben den Unterhalt doch schon überwiesen.“ Der Fall ist für sie erledigt: Die Frau hat das Kind, und der Mann zahlt regelmäßig Unterhalt.[24a]
Eine andere stottert aus Versehen die Wahrheit „Eigentlich sind wir nur für Frauen da …“ [11b]
Jugendamt definiert Kindeswohl so: „Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann wird es auch ihrem Kind gut gehen!“
Die Mutter hat sich am Umgangswochenende abgesetzt. Der Jugendamtsleiter „beruhigt“ den Vater: „Wenn davon auszugehen ist, dass sich das Kind bei der Mutter befindet, ist davon auszugehen, dass diesem keine Gefahr droht.“
„Der Tod des elf Monate alten Kindes hat eine hohe Betroffenheit im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ausgelöst.“
„Wir müssen uns jetzt schon mal rechtfertigen!“ Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen toter Kinder in Münster hat das Amt beharrlich geschwiegen.
2.)
„Die Familie war für die Hilfestellung sehr aufgeschlossen und motiviert und konnte die Hilfen positiv für sich und das Kind annehmen.“
„Die Eltern haben eine geforderte Anpassungsleistung erbracht.“ Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen, solchen mit weniger Anpassungsleistung der Eltern, sehen die Darstellungen des Jugendamtes völlig anders aus.
3.)
„In diesem Einzelfall waren keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen.“
„Die Eltern haben nie jemandem aus dem Behörden- oder Betreuungsumfeld widersprochen.“ Und weiter: „Wir haben vom Fachlichen nicht die geringste Ahnung – tun aber so um der Kohle Willen!“ Grund für diese Behauptung: Seriöse Psychologen und Sozialpsychologen belegen in unzähligen Studien und anderen wissenschaftlichen Arbeiten, dass es keine verlässliche Aussage über Beziehungen von Menschen untereinander gibt und geben kann. Allerdings können Probanden und andere ‚Zielpersonen‘ durch Wohlverhaltensgesten und -rituale selbst versiertere Fachleute als Jugendamtmitarbeiter zu falschen Annahmen verleiten.
Jugendamt und Kindeswohl
Das Kindeswohl wurde als Schlüsselbegriff des Familienrechts bereits an verschiedenen Stellen angesprochen. Mit den Jugendämtern spielt sich der Staat zum Wächter über das Kindeswohl auf. „Wohl des Kindes“ klingt auf den ersten Blick unverfänglich und positiv, das Anliegen des Staates scheint berechtigt. Kindeswohl ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im konkreten Fall erst mit Inhalt gefüllt werden muss. Problematisch wird die Sache dadurch, weil sich der Staat in Gestalt der Jugendämter die Definitionsgewalt über den Begriff Kindeswohl anmaßt und der Staat dadurch ein brutales Werkzeug in der Hand hält, mit dem er Familienstrukturen komplett aushebeln kann. Die Definitionshoheit über den Begriff Kindeswohl zusammen mit der fehlenden Kontrolle der Jugendämter führt dazu, dass das Selbstbestimmungsrecht der Familie komplett ausgehebelt werden kann und die Eingriffe des Staates in die Familie keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Justiz ist hier kein Korrektiv, weil die Richter sich bei der Kindeswohlfrage auf die Vorgaben des Jugendamtes stützen.
Der Staat kann über die Jugendämter seine Vorstellungen von Familie durchsetzen.[12b] Der Begriff Kindeswohl ist kaum objektivierbar und so geht es oft weniger um das Wohl des Kindes an sich, sondern um die Vorstellung, wie Familie zu sein habe. Letztlich wird dann die Differenz zum staatlich gewünschten Familienbild festgestellt und sanktioniert.
Um es zu konkretisieren: Wenn der Staat beispielsweise keine „Kopftuchmädchen“ (Sarrazin) möchte, dann weichen muslimische Familien vom staatlich propagierten Familienbild ab und der Staat kann einen Eingriff in diese Familien mit dem Allzweckargument „Kindeswohl“ rechtfertigen. Auch christliche Familien wurden vom Staat sanktioniert, weil sie etwa in Fragen der Sexualerziehung nicht mit staatlichen Vorgaben übereinstimmten. In Frankreich gibt es keine Schulpflicht. Als eine Familie nach Frankreich auswandern wollte, verhinderte dies das Amtsgericht in Darmstadt, indem es der Familie kurzerhand das Sorgerecht für ihre vier Kinder zwischen acht und 14 Jahren entzog. Wenn die Eltern die Bereitschaft erkennen ließen, ihre Kinder auch künftig zur Schule zu schicken, könnten sie das volle Sorgerecht zurückbekommen, ließ der Staat verlautbaren.[25] Hier geht es ganz offen nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Staatsräson.
„Eltern als Subunternehmer staatlicher Kindeserziehung.“
Das Familienrecht in Deutschland führt tendentiell dazu, das Erziehungsrecht der Eltern auf die Umsetzung staatlicher Vorgaben zu reduzieren. Das Erziehungsrecht geht dann de facto auf den Staat über und Eltern werden zu Erfüllungsgehilfen des Staates degradiert, die in Kindergärten und Schulen praktizierte staatliche Erziehung im privaten Bereich der Familie fortzuführen haben.
Es ist hier zu thematisieren, inwieweit die Erziehungshoheit wie grundgesetzlich festgelegt bei den Familien oder beim Staat liegt. Es ist zu fragen: Ist hier der Bürger noch Souverän des Staates oder ist der Staat schon der Erzieher seiner Bürger? Die ungeklärte Frage muss geklärt werden, wie die Übergriffe des Staates auf die Familien demokratisch kontrolliert werden können. Konkreter: Wer kontrolliert wie die Arbeit der Jugendämter?
Im Oktober 2008 hat der Staat Kinderärzte verpflichtet, jeden zu melden, der in ihrer Praxis an der U-Vorsorge teilnimmt. Die Daten werden dann vom Jugendamt mit den Einträgen der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Eltern, die dann eine U-Vorsorgeuntersuchung auslassen oder auch nur vergessen, müssen mit Hausbesuchen vom Jugendamt rechnen.[26] Die Ähnlichkeit mit dem Vorgehen der Stasi ist rein zufällig. Auch die Stasi war nur am „Wohl“ der Bürger der DDR interessiert. Wir haben die unglaubliche Situation, dass Eltern, die sich in Sorge um ihre Kinder an einen Kinderarzt, ein Krankenhaus oder Erzieher wenden, sich einem informellen Mitarbeiter des Staates anvertrauen müssen. Der bundesdeutsche Staat spioniert also systematisch Eltern aus und im Jugendamt sammeln sich dann die „Stasi“-Akten. Und die Überwachung und Bespitzelung der Familien durch den Staat geschieht vorgeblich im Interesse des „Kindeswohls“. Es muss hier aber auch die Frage zugelassen werden, ob der bundesdeutsche Staat nicht etwa seinen Bürgern ebenso wenig traut, wie die inzwischen verschiedene „demokratische Republik“. Die Möglichkeiten des Jugendamtes, Bürger zu bespitzeln, Informationen zu sammeln und Familien zu zerstören sind ähnlich groß wie die ehemalige Stasi.
Was hier passiert ist, dass die Familie als Träger und Garant des Kindeswohls zu einem Verdächtigen gemacht wird, die potentiell das Kindeswohl gefährdet. Ähnliches geht auch im Gewaltschutzgesetz vor sich, wo die Familie als potentiell gefährlicher Ort für Frau und Kinder dargestellt wird. Hier wirkt das Interesse der HelferInnenindustrie, überall Opfer sehen zu wollen und das Interesse des Staates, die Macht der Familien zu brechen und seinen Machtbereich bis in die Privatsphäre seiner Bürger auszudehnen.
„Ich hoffe, dass Eltern auch das Recht bekommen auf Kosten der Krankenkassen zunächst einen Rechtsmediziner aufzusuchen, um dort eine rechtsgültige Bescheinigung zu bekommen, dass die aufgeschlagenen Knie tatsächlich von einem Inlineskate-Unfall oder bei kleinen Kindern von Lauflernversuchen stammen und dass ein Untergewicht krankheitsbedingt bzw. erblich ist und nicht erziehungsbedingt. Nur so können ‚Risikofamilien‘ (= kinderreich, evangelikal oder bibelgläubig, übliche Familienarmut trotz Arbeit, überfüllte Wohnverhältnisse usw.) sich zu einem Kinderarzt hintrauen. Ich vermeide Kinderärzte, so gut es geht, und gehe zu Allgemeinmedizinern, denen ich vertrauen kann.“ [27]
Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Kinderherausnahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation, wäre dieser Weg der Korrekturmöglichkeit sehr wichtig. Umso bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen Familiensituation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte. Drittens stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnenindustrie einer Kindesrückführung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung und Rendite des Kindesheimes, Pflegeeltern möchten nicht gerne auf das recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des Hausbaukredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangspflegern, Verfahrenspflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein „Kunde“, also eine Einnahmequelle verloren. Viertens befürchten Jugendamtsmitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.
Andererseits könnte manche Fremdunterbringung überflüssig werden, wenn Jugendamtsmitarbeiter die für jeden Fall notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen Jugendamtsmitarbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich aus den Familien genommen.[28]
Das alles zusammengenommen führt dazu, dass Jugendämter von betroffenen Eltern als „Kinderklaubehörde“ wahrgenommen werden. Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“ feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten. Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut Gesetz haben Jugendamtsmitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt, Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht übertragen bekommt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter nicht die „Familientherapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugendamtsmitarbeiter sind schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson wahrgenommen.
Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflegefamilie oder Kinderheim. Die damit befassten Sozialpädagogen sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele Jugendamtsmitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:
„Die Dame vom Jugendamt interessierte sich mehr für die Größe des Kinderzimmers und meine Arbeitszeiten, als für die seelische Belastung des Kindes. Meine Tochter war jahrelangem Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebensgefährten ausgesetzt. Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen. Der Richter aber verbot mir den Umgang mit meinem Kind, ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter waren sich alle einig, dass es für das Kind besser sei, den Vater nicht mehr zu sehen.“ [29]
Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei, für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen nicht ersetzbar ist.
Mafiaähnliche Strukturen
Die Arbeit des Jugendamtes kann durchaus mit der Arbeit der Mafia verglichen werden. Die Jugendamtmitarbeiter stellen dabei den Mafiaboss und seine Adjutanten dar. Natürlich macht ein Mafiaboss die Schmutzarbeit nicht selbst, die erledigt ein Mann mit Stiernacken und freundlichem Schlägergesicht, der dafür sorgt, dass den Wünschen des Mafiabosses entsprochen wird. Für das Jugendamt arbeitet der Familienrichter, der mit der ganzen Härte des staatlichen Machtapparats dafür sorgt, dass die Vorgaben des Jugendamtes umgesetzt werden. Die Mafia hat dann noch ihre Winkeladvokaten, die den Mafiaaktivitäten einen legalen Anstrich verschaffen. Diese Aufgabe besorgt für das Jugendamt der Gutachter. Wenn er nicht schreibt, was Jugendamt und Familiengericht wollen, ist er aus dem Geschäft. So ab und zu benötigt der Bürger jedoch Hilfe und die Mafia bietet auch freundlich ihre Hilfe an. Der Haken dabei ist nur, dass sie Bedingungen stellt. Genauso verhält es sich mit den Hilfsangeboten des Jugendamtes. Und das Problem ist, wer sich einmal mit der Mafia eingelassen hat, der kommt von ihr kaum wieder los. Genauso ergeht es mit denen, die sich mit dem Jugendamt einlassen. Wen ein Jugendamt einmal in seinen Fittichen hat, den gibt es nicht so schnell wieder her. Jedermann weiß, dass die Mafia gefährlich ist. Wer aus der Reihe tanzt, muss damit rechnen, dass er und seine Familie bedroht werden. Jugendämter nehmen Kinder als Geiseln. Sie entführen Kinder und halten sie mit den Komplizen Pflegeeltern und Heimleitern gefangen. Wer sich gegen diese Jugendamt-Familienrichter-Gutachter-Connection zur Wehr setzt, wird vom Staat kriminalisiert, beruflich und finanziell ruiniert.
Das Jugendamt: Berichte von der Front
Die Märkische Allgemeine berichtet über das Jugendamt Potsdam:
Die Mitarbeiter des Jugendamtes Potsdam haben im zweiten Halbjahr 2009 häufiger stationäre Unterbringungen anstelle ambulanter Familienbetreuungen veranlasst als zuvor, weil sie aufgrund von Medienberichten über vernachlässigte Kinder Angst vor eigenen Fehlern hatten. Pro Jahr betreut das Jugendamt rund 200 Fälle, bei denen die Kinder in ein Heim, eine Wohngruppe oder eine Pflegefamilie kommen. Etwa 40 Kinder werden dabei gegen den Willen der Eltern aus den Familien herausgenommen, weil Gefahr für sie im Verzug ist.
Ob während des Anstiegs Kinder zu früh oder grundlos von ihren Familien getrennt wurden, könne man nicht sagen. Die Entscheidungen würden nicht im Nachhinein überprüft. Die Öffentlichkeit wisse nicht, wie schwierig Sozialarbeit sei. Man müsse großen öffentlichen Druck auszuhalten und in der Furcht, bei problematischen Familienverhältnissen eines Tages von einem Eklat zu lesen und die Frage zu hören, warum denn das Jugendamt die Kinder bei den Eltern gelassen hatte, hätten die Mitarbeiter nach dem Motto „Lieber raus“ gehandelt. Die Sozialdezernentin wollte dieses Verhalten nicht kritisieren: „Kinderschutz geht vor, auch wenn es ums Geld geht.“ Man könne nicht potenzielle Gefahren am Budget festmachen. Insgesamt hatte das Jugendamt im zweiten Halbjahr 2009 einen Anstieg aller Fälle – ambulanter und stationärer – um etwa 200 zu verkraften.
Die Sozialdezernentin konnte der Aufmerksamkeit der Medien in puncto Vernachlässigung und Kindesmissbrauch auch etwas Positives abgewinnen: Die Berichte hätten zu mehr Hinweisen von Nachbarn, Ärzten und Kitas an das Jugendamt geführt. 2008 gab es 231 Tipps, 2009 rund 200. „Wir wollen und brauchen diese Hinweise“, stellte die Sozialdezernentin fest. „Das hat nichts mit Spitzeldiensten zu tun, sondern mit sozialer Aufmerksamkeit.“ Es habe nicht nur anonyme Hinweise gegeben.[30]
Dieser Bericht deckt mehrere Probleme in der Arbeit von Jugendämtern auf. Offenbar ist kein Bewusstsein darüber vorhanden, dass die Familie grundgesetzlichen Schutz genießt, und nicht etwa nur selektiv das Kindeswohl, und schon gar nicht kann das Jugendamt vor öffentlicher Kritik ausgenommen werden. Der Skandal ist, dass man die Zerstörung von Dutzenden oder gar Hunderten von Familien billigend in Kauf nimmt, allein aus Angst vor dem öffentlichen Vorwurf einmal nicht zum Wohl des Kindes gehandelt zu haben. Dabei kommen wesentlich mehr Kinder im Straßenverkehr zu Schaden als in ihren Familien. Das gehört zum Lebensrisiko dazu. Man kann Kinder nicht vor jeder Gefahr schützen und schon gar nicht geht, sie aufgrund eines Verdachts präventiv aus ihrer Familie herauszuholen. Man stelle sich vor, es würden Autobahnen präventiv gesperrt, weil Kinder (etwa bei Verkehrsunfällen) zu Schaden kommen könnten. An dieser Stelle müssen die Jugendämter auch in Schutz genommen werden. Es geht nicht an, dass öffentliche Medien Einzelfälle derart skandalieren, dass Jugendämter Dutzende oder gar Hunderte Familien schädigen, nur aus Angst vor öffentlichen und politischen Druck. Man stelle sich vor, man würde die Verkehrspolizei dafür verantwortlich machen, dass ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden kam. Es gibt Lebensrisiken, die muss man akzeptieren und es ist absurd, wenn unter dem Vorwand Kinder zu schützen noch größerer Schaden angerichtet wird. In aller Regel gilt:
„Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl.“ [31]
Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes und der Umgang damit wurden schon angesprochen. Und wieder einmal zeigt sich, wie eine staatliche Behörde Spitzeldienste schönredet. Auch die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, KinderärztInnen, LehrerInnen, KindererzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine Rolle“, wie die Sozialdezernentin klar macht, und „potenzielle Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und der Kindesmisshandlung zu sehen.
Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche Gewalt“ und „Kindesmisshandlung“ zu einer ausgewachsenen Paranoia aus. Krankhafte Paranoia verbunden mit bürokratischer Staatsmacht ist eine gefährliche Mischung, weil die bürokratische Staatsmacht es nicht zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet:
Im Jugendamt der Landkreisverwaltung herrscht Personalmangel. „Wir stehen auf dem Schlauch“, so Jugendamtsleiter Peter Grimm in der jüngsten Jugendhilfeausschusssitzung des Kreistages. Ursachen dafür sind Krankheit, Schwangerschaft und Versetzung von Mitarbeitern in andere Bereiche.
Das führt dazu, dass Grimm im Jugendhilfeausschuss immer mal wieder die Schultern zucken muss, wenn es um bestimmte Aufgabenstellungen steht. So auch in der jüngsten Sitzung. Da ging es um zwei aktuelle Aufgaben, die sich aus dem Kinderschutzgesetz ableiten: die Bildung eines lokalen Netzwerkes Kinderschutz und den so genannten „Begleitenden Umgang“. Letzterer ergibt sich unter anderem daraus, dass der Gesetzgeber kürzlich die Rechte lediger Väter gestärkt hat und das Jugendamt in den Fällen unterstützend eingreifen muss, in denen Eltern nicht willens oder in der Lage sind, das Umgangsrecht für die Kinder einvernehmlich zu regeln. Also werden Begleiter eingesetzt, die bei den Besuchszeiten zugegen sind.
Beide Aufgaben werde das Jugendamt an freie Träger übertragen müssen, so Grimm im Ausschuss. Denn zusätzliches Personal sei nicht in Sicht und bei der ständigen Unterbesetzung in seinem Amt seien die zusätzlichen Aufgaben nicht zu schaffen. Der Bereich Jugendarbeit sei seit einiger Zeit überhaupt nicht mehr besetzt. Das habe auch Auswirkungen auf das Verschicken von Bescheiden.
Anträge über Anträge stapeln sich auch in anderen Bereichen des Amtes. So zum Beispiel bei den Elternbeiträgen. Hier kündigte Grimm an, dass er an den Kreistag am 30. September einen Antrag auf Zuweisungen aus dem Nachtragshaushalt stellen werde. 260 000 Euro fehlen, weil immer mehr bedürftige Eltern Zuschüsse bei den Elternbeiträgen beantragen. „Ich sehe nichts von dem Aufschwung, der in den Medien immer wieder beschrieben wird“, so Grimm. Die Zahl der Anträge sei von 1500 am 1. Januar 2009 auf derzeit etwa 2000 gestiegen. Auch bei den Anträgen auf Kita-Beiträge werde man in Kürze keine bürgerfreundlichen Wartezeiten mehr haben, befürchtet Grimm.
Ähnliche Entwicklungen seien beim Unterhaltsvorschuss zu beobachten. Ursache dafür sei die Ausdehnung des Niedriglohnbereiches, wodurch Unterhaltspflichtige den Kindesunterhalt nicht mehr zahlen können und der Unterhaltsvorschuss, der durch den Landkreis gezahlt wird, greife.
Erneute Prüfungen
Aufgrund der angespannten Situation sieht Peter Grimm der für sein Amt angekündigten externen Untersuchung zur Personalsituation mit einer gewissen Befriedigung entgegen. Auch das Ordnungsamt und das Straßenverkehrsamt sollen noch einmal auf ihre Personalsituation hin durchleuchtet werden. Ergebnisse sollen, ergänzend zu dem vorliegenden KGSt-Gutachten, bis Ende September vorliegen.
Eben jenes KGSt-Projekt „Entwicklung von Organisationsmodellen für die Landkreise in Sachsen-Anhalt“, ist auch Gegenstand im jüngsten Prüfbericht des Landesrechnungshofes, der die Umsetzung der Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt untersucht und der in dieser Woche Thema im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages war. Darin bildet das Thema Personalausstattung der Kreisverwaltung eine zentrale Rolle.
Das KGSt-Projekt soll den Landkreisen Hilfestellungen beim Aufbau einer leistungsstarken und kostengünstigen Verwaltung geben. Und dabei steht der Personalabbau an zentraler Stelle. Die Kreisverwaltung spricht dazu in ihrer Stellungnahme zum Prüfbericht von „langfristiger Personalstellenoptimierung und dem damit verbundenen notwendigen Personalabbau“.
Erreicht werden soll das unter anderem durch „vorzeitige Verrentung von Beschäftigten sowie Altersteilzeit als sozialverträgliches Mittel zum vorzeitigen Übergang in den Ruhestand.“ Mit der Fortschreibung ihres Personalentwicklungskonzeptes will die Verwaltung nicht nur vorhandene Personalstellenreserven aufdecken, sondern auch eine „effektive Aufgabenzuordnung und Veränderungen in der Aufgabenerledigung vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme, die durch die Kämmerei erarbeitet wurde.
Doch bereits im Zuge der Kreisgebietsreform wurden Beschäftigten andere Aufgaben übertragen, als sie zuvor in ihren Altkreisen zu erfüllen hatten. Und so kam die Forderung der FDP-Abgeordneten Jutta Mädchen, die Mitglied im Jugendhilfe- und im Rechnungsprüfungsausschuss ist, nicht von ungefähr, die Verwaltung möge eine Übersicht erstellen, „wie das Umsetzungs-Karussell in der Landkreisverwaltung wirkt“. Da gebe es auf der einen Seite einen Personalüberhang und auf der anderen Seite Personalmangel wie im Jugendamt, so Mädchen.
Einige Tage zuvor hatte die Abgeordnete aus Zörbig schon im Jugendhilfeausschuss gefragt, wie viele Mitarbeiter mit einer sozialpädagogischen Ausbildung in der Landkreisverwaltung außerhalb des Jugendamtes tätig sind. Hintergrund der Frage waren Zweifel, die dem Ausschuss kamen, ob denn die Aufgabe der oben erwähnten Netzstelle wirklich in die Hände freier Träger oder nicht eigentlich in die Hände des Jugendamtes gehört.
Lücke von 25 Millionen
Was den Prüfbericht des Landesrechnungshofes anbetrifft, so war die einhellige Meinung im Rechnungsprüfungsausschuss, es sei ein selten guter Bericht für eine Kommune, der hier erstellt wurde. Mal abgesehen davon, dass man erneut dazu aufgefordert wurde, Haushaltskonsolidierung zu betreiben und Personal abzubauen. Das wiederum wird durch die Tatsache erschwert, dass dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis zum Jahr 2013 wahrscheinlich mehr als 25 Millionen Euro aus der Kreisumlage fehlen werden. Der Hintergrund sind Steuerausfälle, vor allem in der Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Und das macht die Debatte ums Personal nicht leichter, denn andere Einsparmöglichkeiten – zum Beispiel bei freiwilligen Aufgaben – hat der Landkreis kaum noch. Dafür wurden ihm in der Vergangenheit, z. B. durch die Funktionalreform, immer neue Aufgaben übertragen, zumeist ohne die erforderliche Personalausstattung.[32]
1997 kam ein erschütternder Fall ans Tageslicht: Als die Polizei Alexander fand, war er ein Knochenbündel mit dem Gesicht eines Greises – doch der Tote war erst fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm. Alexander ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebte noch. Er wog zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, war neun Jahre alt und brachte gerade mal 11,8 Kilogramm auf die Waage. Die Pflegeeltern in Schwaben, die sich die Jungen als „Geldquelle“ zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verantwortliche Jugendamt kam ungeschoren davon.
Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich mit der Ausrede, es habe keine „negativen Erkenntnisse“ über die Pflegefamilie gehabt. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen wurde eingestellt.[33] Auch im Fall Görgülü hatte das verantwortliche Jugendamt keine Konsequenzen zu tragen. In dem Fall wurde das Kind gegen den Willen des Vaters vom Jugendamt an Adoptiveltern verschoben worden. Dies sind eindringliche Belege dafür, dass Jugendäter im rechtsfreien Raum agieren und keine Folgen für ihrer Handlungen befürchten müssen.
Michael Grumann berichtet von einem Fall, wie mit jungen Frauen umgegangen wird:
„Am 15. September 1978 besuchte mich eine Kollegin, damals 26 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor hatte man ihr mit allen Tricks ein Kind weggenommen, das allein ihren Eltern nicht passte. Für sie selbst war es auch ungeplant, aber dann doch gewollt. Sie hätte zwar laut Grundgesetz Anspruch auf Schutz und Fürsorge gehabt, aber sie bekam einen Kampf bis aufs Blut, den sie letztendlich verlor. So fing sie an, Fälle unfreiwilliger – sprich: erzwungener – Adoptionsfreigaben zu sammeln und an mich weiterzuleiten. Eine „Bundesstelle für die Erforschung von Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR“ spricht von ganzen sieben Fällen, die man dort gefunden habe – mir sind inzwischen ein Mehrfaches an Fällen für die Bundesrepublik bekannt.“ [34][35]
Am 21. April 2008 entdeckte eine Mutter, dass vermutlich ihre 15jährige Tochter Geld gestohlen hatte. Bei einer Inaugenscheinnahme ihres Zimmers entdeckte die Mutter verschiedene Gegenstände, die sich die Tochter überhaupt nicht leisten konnte. Weitere Gegenstände konnten auf sexuelle Praktiken mit erwachsenen Männern hinweisen und andere einen Verdacht auf das „Borderline-Syndrom“ begründen. Sie erschrak sich über alle Maßen und bat eine damalige sehr gute Freundin der Familie, in ihrem Haus ein Gespräch mit der Tochter zu führen. Die Mutter wollte damit vermeiden, dass ein Mutter-Tochter-Gespräch nicht zu verbalen Entgleisungen führt.
Tags darauf wurde die Tochter aufgrund eines Verdachts der Gefährdung des Kindeswohls (gemäß der Aussagen der Freundin, der Fremdmelderin) vom Jugendamt in Obhut genommen. Die Tochter wurde dem Haushalt der Fremdmelderin für mehrere Wochen in Obhut überlassen. Seitdem durfte die Mutter ihr Kind nicht mehr alleine sehen. Eine Woche später bat die Mutter bei einem Termin mit dem Sozialarbeiter des Jugendamtes um eine Erklärung für die Inobhutnahme der Tochter. Der Jugendamtmitarbeiter fühlte sich durch die Mutter nicht veranlasst, ihr die Situation zu erläutern.
Fünf Wochen später wurde die Mutter genötigt, einen vorgefertigten Hilfeplan im Jugendamt zu unterschreiben. Der Jugendamtmitarbeiter drängte sie mit den drohenden Worten „Wenn Sie diesen Hilfeplan nicht unterschreiben, verlieren Sie Ihr Sorgerecht.“ Mit der Unterschrift bestätigen Eltern, dass sie Defizite haben und das Kindeswohl nicht selbst gewährleisten können. Damit geben sie dem Jugendamt quasi eine Blankovollmacht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Jugendamt für notwendig erachtet. In der Folge wurden dann alle Register der HelferInnenindustrie gezogen.[36]
Die Büchse der Pandora, einmal geöffnet, ist nicht wieder zu schließen. Dies sind warnende Beispiele dafür, dass auch Mütter im Umgang mit dem Jugendamt nicht vorsichtig genug sein können. Besonders schmerzhaft ist in diesem Beispiel, dass der Dolchstoß von der eigenen Freundin geführt wurde, die sich als Agentin der HelferInnenindustrie entpuppte. Nach der Intervention von Jugendamt und HelferInnenindustrie entwickelten sich bei der Tochter besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten, wie Depressionen, Anpassungsstörungen, Ängste, Konzentrations-, Ess- und Schlafstörungen, sowie eine Persönlichkeitsstörung, die dazu führte, dass die Tochter unregelmäßig zur Schule ging. Alle Sorge um das Kindeswohl führte letztlich zu einer Verschlechterung ihres Zustandes.
Deutsche Jugendämter nehmen sich das Recht heraus, Vätern und Müttern in zweisprachigen Familien verbieten, mit ihren Kindern eine andere Sprache als Deutsch zu sprechen. Deutsche Richter finden diesen massiven Eingriff in die Menschenrechte überhaupt nicht schlimm.[37]
Dr. Manuela Schmidt, die Leiterin des Jugendamtes Berlin-Hellersdorf, ließ am 24. Oktober 2006 morgens um halb sechs ein schreiendes und sich nach Leibeskräften wehrendes 7jähriges Kind aus der Wohnung seiner Mutter holen und in ein Kinderheim verbringen. Auch in diesem Fall war der Anlass eine anonyme Anzeige. Von der Familienrichterin ließ sie sich bescheinigen, dass die Mutter „erziehungsunfähig“ sei.
Die Schulleiterin des Jungen sagt:
„Ich erlebe, dass die Entscheidungen von Jugendämtern häufig gar nicht mehr in Frage gestellt werden, weil sie so einen gottähnlichen Status bekommen haben.“
Nach zwei Jahren unternimmt das verzweifelte Kind einen Selbstmordversuch.[38] Es bedurfte eines dreijährigen, hartnäckigen Kampfes gegen den Politiker-Richter-Jugendamt-Filz, bis das Kind wieder zu seiner Mutter zurückkommen konnte. Danach flüchtet die Mutter im Herbst 2010 mit ihren Kindern vor dem deutschen Jugendamt nach Frankreich. Ein erneuter Sorgerechtsentzug durch jene Richterin, die den Jungen schon mal durch einen Gerichtsbeschluss in einem Heim entsorgt hat, wird im neuen Beschluss wie folgt begründet:
„…, dass die Kindesmutter mit dem Kind bewusst untergetaucht ist, um sich und das Kind der staatlichen Kontrolle und der Schulpflicht zu entziehen. Das ganze Verhalten der Kindesmutter deutet darauf hin, dass sie sich immer noch verfolgt fühlt und meint, das Kind schützen zu müssen.“ [39]
Die Begründung der Richterin entlarvt das System: Die Mutter wagt es, ein Kind der „staatlichen Kontrolle“ zu entziehen. Das können totalitäre Systeme nicht dulden.
Dr. Manuela Schmidt war von 1998 bis 2000 Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss Hellersdorf, von 2000 bis 2001 beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Hellersdorf und ist seit 2002 Mitglied in der PDS sowie seit 2004 Mitglied im Bezirksvorstand der PDS Marzahn-Hellersdorf (jetzt DIE LINKE). Sie ist seit 2001 Bezirksstadträtin für Jugend und Familie und Gesundheit, dazu war sie von 2002 bis 2006 stellvertretende Bezirksbürgermeisterin.[40] Angesichts der Machtfülle des Jugendamtes und zusätzlich der politischen Vernetzung der Frau Schmidt hatten Mutter und Kind keine Chance. Bemerkenswert ist auch, dass in all den Berichten vom Vater keine Rede ist. Nur ein Sorgerechtsstreit wird in einem Halbsatz erwähnt. Das legt die Spekulation nahe: Erst schafft man das Familienoberhaupt ab, dann vertreibt man den Vater aus der Familie, dann zum Schluss erledigt man die alleinstehende Mutter.
In Wilhelmshaven wurde Pia Lehmann gejagt, in einem Kofferraum von der Polizei gefunden, schreiend wie am Spieß, sich mit Händen und Füßen wehrend. Der Junge hat nie etwas verbrochen, sondern wollte nur bei seiner Mutter bleiben. Er wurde seiner Mutter entzogen, weil angeblich eine hochpathologische Bindung zwischen Mutter und Kind besteht. Der Oberbürgermeister hat dabei tatenlos zugesehen, wie die Polizei ihn mit Handschellen über den Boden schleifte. Man steckte ihn wegen seiner Aufsässigkeit in die Psychiatrie für Erwachsenen, wo man attestierte, dass er ein völlig normaler Junge sei, der zu seiner Mutter wolle. Die Bevölkerung und die Mutter haben das Jugendamt so lange unter Druck gesetzt, bis sie nachgeben mussten.[41]
Der Betreiber der Webseite TrennungsFAQ kommentiert über das Jugendamt:
„Ihr habt die Familie verrechtlicht und überall reingefingert, habt eine gigantische und komplizierte Rechtsprechung aufgezogen, bei der das Jugendamt sowohl Beteiligter als auch Ausführender ist (betreuter Umgang), habt riesige Geschenke an Alleinerziehende verteilt (Beistandschaft, Unterhaltsvorschüsse) und nun stellt ihr fest, dass ihr euch in euren selbstgeschaffenen Aufgaben verheddert habt. Bravo!“ [42]
Im WGvdL-Forum findet sich ein Insiderbericht, dass es als Vater nicht lohnt, sich beim Jugendamt zu beschweren oder Jugendamtmitarbeiter zu verklagen. Sie tun, was sie wollen, ob sie nun handeln oder untätig bleiben. Hinterher streiten sie alles ab, lügen wie die Kesselflicker und kommen vor dem Familienrichter mit gefälschten Stellungnahmen durch. Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Jugendamtmitarbeiter für sein Tun oder Lassen zur Verantwortung gezogen wird. Der Rechtsweg ist eine Farce und nur zur Geldvernichtung geeignet.[43]
Kindesraub: Staatsorgane wollen den Kampf um Kinder gewinnen!??? Großbritannien (2002: Olaf Scholz (SPD): „Lufthoheit der Regierung über den Kinderbetten“, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) „Familie ist, wenn alle aus demselben Kühlschrank essen“, April 2008: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): Eltern sollen künftig gezwungen werden, ihr Kind in einen Ganztagskindergarten zu stecken. Reform zur „Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“)
Michael G. Möhnle: „Familien in Gefahr – Kinder in Not. Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören.“, 17. Juli 2008
ARD – report München: Kindesentzug auf Verdacht? Die unkontrollierte Macht der Jugendämter , 22. Oktober 2007 (Karins Kommentar zum neuen Unterhaltsgesetz)
„Im Prinzip muss sich der Staat aus der Familie heraushalten. Überall, wo das mit den besten Absichten versucht wurde, führte es zu einem Desaster.“
Was ist der Grund der Kinderfeindlichkeit? „Das hat mit dem Fehlen einer freiheitlichen Kultur zu tun. Wir haben nie eine Revolution gehabt: Wir fixieren uns auf Modelle, die Staat und Bürokratie leisten können. Für das andere haben wir kein Empfinden.“
Was ist zur Rolle der Institution Jugendamt zu sagen? „Die Mitarbeiter der Jugendämter sind von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen.“
Wolfgang Bergmann, Institut für Kinderpsychologie und Lerntherapie, Hannover
Es geht weniger um individuelle Fehlentscheidungen von Jugendämtern, denn eine Erwartungshaltung, jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren zu können, wäre überzogen. Aber von den nicht primär von einem Jugendamt verursachten Fällen (und nur bedauerlicherweise nicht verhindert werden konnten) sind die von Jugendämtern selbst verursachten Fälle zu unterscheiden, die somit auch von ihnen zu verantworten sind. Kinder zu früh aus einer Familie herauszunehmen ist genauso Gewalt gegen Kinder, wie wenn es zu spät geschieht.
Die wahren Probleme liegen allerdings woanders.
Jugendämter haben keine Fachaufsicht, damit unterliegen sie keiner Kontrolle.[24b][44a]
Jugendämter haben auch de facto keine Rechtsaufsicht und unterliegen keiner richterlichen Kontrolle.
Jugendämter zeichnen sich durch mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter aus und es fehlen für Jugendämter geeignete Qualitätsstandards.[24c] Dies, wo es um unsere Kinder geht und mittelbar auch um die Existenz (oder Zerstörung) der Familien.
Eine überbordende Machtfülle verleitet zum Machtmissbrauch. Zum einen ist das Jugendamt eine Sozialbehörde, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozialleistungen anbieten soll. Gleichzeitig ist das Jugendamt aber auch Kontroll- und Machtbehörde. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungsfähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden. Das Jugendamt kann sich dann vom Familienrichter das Sorgerecht übertragen lassen, so dass folgende Situation entstehen kann: Hilfesuchenden Eltern kann derselbe Mitarbeiter des Jugendamtes in der Funktion des Hilfe anbietenden Sozialarbeiters, den Eltern die Erziehungsfähigkeit absprechender Kontrolleur, den Eltern das Kind wegnehmender Machtmensch und schließlich als juristischer Vertreter des Kindes mit Sorgerecht gegenübertreten. Die fehlende Kontrolle, die Machtfülle und die verschiedenen Rollen, die Jugendamtsmitarbeiter spielen können, bringen Eltern strategisch in eine hilflose und ohnmächtige Situation.
Die meisten Jugendämter bestehen aus einer tristen, lebensfeindlichen, verdrossenen Planstellenschwemme mit Pensionsanspruch.[24d] Das Jugendamt ist ein Hort des Feminismus und Kindesmüttern dabei behilflich, den Kindesvater zu entsorgen, d. h. dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu verbieten oder den Umgangsboykott der Mutter zu decken. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindeswohl führt hier zu einer systematischen Ausgrenzung des Vaters.
Das Jugendamt hält in seltsamer Selbstüberschätzung Pädagogen für die Kindeserziehung geeigneter als Kindeseltern. Dementsprechend oft nimmt das Jugendamt Kinder aus Familien heraus. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindeswohlgefährdung führt hier zu einer Entrechtung von Eltern. Instanz der Kontrolle und des Eingriffs in das Eltern-Kind-Verhältnis.
Fehlende Transparenz. Es wird Vätern verwehrt Akteneinsicht zu nehmen und so zu prüfen, was die Behörde über ihre Kinder an Daten speichert.[45]
Zu 1: Eine Fachaufsicht, die sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns erstreckt, steht dem Staat im Hinblick auf die Aufgaben der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht zu.[46]
Zu 1: Die staatliche Aufsicht ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt (Kontrolle der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns).[44b]
Zu 2: Im Jahr 1996 hielt Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner einen Vortrag, der alle demokratisch gesinnten Menschen nachdenklich stimmen sollte. Vor 12 Jahren stellte Herr Wiesner dar, wie MitarbeiterInnen der Jugendämter die von ihnen gewünschten Maßnahmen gegen Eltern durchsetzen können und dass es keinerlei effektive Aufsicht und Kontrolle gibt. Herr Wiesner erklärt mit größter Selbstverständlichkeit, dass Beamte einer Behörde in einem Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, de facto machen können, was sie wollen.[47][48]
Zu 5: Jugendämter sind feministisch geprägt, was inzwischen soweit verinnerlicht wurde, dass selbst männliche Jugendamtsbedienstete sich oft als die konsequenteren Feministen gebärden. Offensichtlich wird dies z. B. in der Beratung nicht verheirateter Mütter. Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 zum § 1626 voraussetzt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen darf, dass Mütter, die den Vater ihres Kindes an der realen Sorge um das Kind beteiligen, diesem doch selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zugestehen werden, hat das BVerfG die Rechnung ohne die Jugendämter gemacht: Es gehört zum selbstverständlichen Beratungsrepertoire der Jugendämter, nicht eheliche Mütter eindringlich davor zu warnen, dem mit der Mutter zusammen wohnenden und für das Kind sorgenden Vater das Gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen. In diesem Fall boykottieren die Jugendämter die selbstverständliche Voraussetzung des Bundesverfassungsgerichtes.
Durch bedauerliche Todesfälle von Kindern, die schon unter der Aufsicht eines Jugendamtes standen, sind Jugendämter unter starken Druck geraten. Tatsächlich lassen sich diese Fälle nicht vermeiden, will man Familien nicht einer totalen Kontrolle unterwerfen. Solche totalitären Strukturen würden unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören.
„Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben, um ein wenig mehr vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)
„Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.“ (Aristoteles)
Jugendämter machen sich aber der Familienzerstörung schuldig, wenn sie einseitig das „Mutter-Kind-Idyll“ pflegen, für Frauen das Unterhaltsmaximierungsprinzip verfolgen und dabei die Familie als Ganzes außer acht lassen, womit sie grob verfassungswidrig handeln. Das Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung (aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) muss in gleicher Weise auch für Väter gelten. Die inzwischen in allen politischen Lagern verbreitete Floskel „Familie ist da, wo Kinder sind“ begünstigt diese Fehlentwicklung. Obwohl dauernd vom „Kindeswohl“ die Rede ist, hat das Handeln des Jugendamtes wenig die Interessen des Kindes im Blick, die des Vaters so gut wie gar nicht. Der Mann wird meist nur in der Rolle als Unterhaltspflichtiger wahrgenommen.
Die Hauptprobleme der Jugendämter sind mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter, fehlende Qualitätsstandards, unzureichende Kontrolle und eine unheilvolle Beschlagnahme durch feministische Ideologien.
Rechtsstaatlich bedenklich ist auch die Verfilzung zwischen Jugendamt und Familiengericht einerseits und Jugendamt, Sozialbehörden und Frauenhäusern andererseits. Damit können für Väter unüberwindliche Barrieren aufgebaut werden, die zu einer dauerhaften Entfremdung zwischen Vater und Kind führen. Für Frauen bedeutet das aber in der Regel eine Rundum-Versorgung.
djb: Zweifelhafte Seilschaften und erstickender Filz
Die Chefin des feministischen Deutschen Juristinnenbundes stritt „vor dem Bundesverfassungsgericht für das gemeinsame Sorgerecht nichtverheirateter Eltern“? In dem denkwürdigen Verfahren am BVerfG vom 29. Januar 2003 lieferte der djb eine der wenigen Stellungnahmen gegen die gemeinsame Sorge. Zitat aus dem BVerfG-Urteil zur djb-Stellungnahme: „Es sei sachgerecht und liege im Interesse des nichtehelichen Kindes, wenn die elterliche Sorge zunächst der Mutter zugeordnet sei.“ Der djb hat sich damit in der entscheidenden Unterstützung eines der größten Schandmale des deutschen Familienrechts für alle Zeiten verewigt, das mit dem § 1626a BGB unverändert kinder- und väterfeindlich fortbesteht. Welch bittere Ernte mit der totalen Entpflichtung und -rechtung des Vaters eingefahren wird, ist anderswo schon lange ein Riesenthema, nicht so im zähen lila Filz des djb-Deutschland. Mehr als fraglich ist es auch, wenn leitende Posten im Justizministerium von djb-Seilschaften beherrscht werden. Der djb als eine Organisation, die sich den Gleichheitsgrundsätzen in Worten und Taten und damit dem Kern der Verfassung verweigert, hat in der Regierung nichts, aber auch gar nichts zu suchen.[50]
Der Präsident des Landkreistages NRW, Thomas Kubendorff, möchte die Anzahl selbstständiger Jugendämter verringern. Er vertritt die Auffassung, dass nicht in jedem Jugendamt die nötige Fachkompetenz für die teils sehr speziellen Aufgaben vorgehalten werden könne. Deswegen sei eine Konzentration sinnvoller. Zudem sei es unwirtschaftlich, so viele Ämter vorzuhalten. 53 Jugendämter statt bisher 200 sollen nach seinen Vorstellungen für Nordrhein-Westfalen reichen; Sparpotenziale von jährlich bis zu 800.000 Euro im Jahr seien dadurch möglich.[51]
„Väter nichtehelicher Kinder sind unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.“
(Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1995. Das heißt: Fast 100 Jahre, von 1900 bis 1995, war der nicht-eheliche Vater nicht Träger des Elternrechts, davon fast 50 Jahre lang im angeblich demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland.)
Die Einsamkeit des Vaters im deutschen Mutterland, Abendblatt am 10. September 2010 (Bei nur 25 Prozent der Trennungskinder heilen die Wunden auf der Seele. Das Jugendamt unterstützt die Mutter in ihren Zweifeln gegen den Vater. Das Sorgerecht ist ein Stück Papier im Schreibtisch des Vaters – mehr nicht)
[3] Das Thema Jugendamt ist sehr komplex und die Probleme im Zusammenhang mit Jugendämtern sind sehr vielschichtig. Eine umfassende Darstellung würde ein eigenes Buch erfordern und kann hier nicht geleistet werden. Im Folgenden können deshalb nur einige Teilgebiete vertieft und das Gesamtproblem mit ausgewählten Beispielen illustriert werden. Das verlangt dem Buchprojekt eine schwierige Gradwanderung zwischen problematischer Generalisierung und dem Verlieren im Detail von Einzelbeispielen ab.
[5] Diesen Fall hat ein Autor in seinem Bekanntenkreis selbst recherchiert.
[6] In einem anderen Fall hat ein Autor erlebt, wie eine Jugendamtmitarbeiterin einem Vater Vorschriften machen wollte, wie oft der seinen zweijährigen Sohn anrufen dürfe. Auf die Frage des Autors (der den Vater begleitete), wie sie das beurteilen könne, kam die Antwort: Sie hätte Pädagogik studiert und könne das sehr wohl beurteilen. Nach dem Einwand des Autors, der Vater des Kindes könne das wohl besser beurteilen und sie hätte kein Recht, sich über das Erziehungsrecht des Vaters hinwegzusetzen, wurde der Autor als Störer aus dem Amtszimmer entfernt. Der Vater ließ das zu, aus Angst, ihm könne der Umgang zu seinem Sohn verwehrt werden. Er hatte sein Kind bereits mehr als zwei Monate nicht gesehen, weil die Mutter mit Hilfe von Jugendamt (Genehmigung) und Sozialamt (Finanzierung des Umzugs) das Kind in ein 200 km entferntes Frauenhaus entführt hatte.
[19]Urteil: Frau betrügt Ehemann mit Zwillingsbruder – Gatte zahlt für Kind, Spiegel am 5. Dezember 2008 (Gerichtsentscheid in einem skurrilen Rechtsstreit: Eine Frau aus NRW ist mit dem Zwillingsbruder ihres Mannes fremdgegangen – und wurde schwanger. Da die Vaterschaft nicht geklärt werden konnte, muss der gehörnte Gatte zahlen.)
[34] siehe auch Michael Janitzki: „Adoption in der DDR. Biographische Fallrekonstruktionen und Adoptionsvermittlung in Deutschland“, Kassel 2010, Seite 90
[44]ab Bert Steffens: „Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter“, 16. Mai 2007, Seite 2 Wolfgang Klenner: „Essay über die Wandlung des Kindes im Familienrechtsverfahren vom Rechtsobjekt als Verfügungsmasse zum Rechtssubjekt“
[Z]Der Fall Angelo Hermann, „Die haben mir immer nur Mist erzählt!“ Jugendamtsmitarbeiter haben den 11-Jährigen überredet, mit ihnen zu geben und ihn jahrelang belogen.
3.1.4.2. Das Jugendamt
Deutsche Jugendämter sind Machtbehörden par excellence und spielen als solche bei Familienzerstörungen eine gewichtige Rolle. Das hat keinen monokausalen Grund, vielmehr sind die Ursachen dafür vielschichtig. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der kommunalen Organisation der Jugendämter kann es einerseits große Qualitätsunterschiede geben, andererseits tauchen bestimmte Muster immer wieder auf.[3]
Individuelle Fehlentscheidungen von Jugendämtern können hier nicht aufgearbeitet werden, vielmehr soll versucht werden strukturelle Probleme herauszuarbeiten. Zunächst soll eine Lanze für die Jugendämter gebrochen werden: eine Erwartungshaltung, dass Jugendämter jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren könnten, wäre völlig überzogen. Berichte in der Presse von bedauerlichen Einzelfällen bringen Jugendämter in eine unmögliche Lage, so als wenn man von der Verkehrspolizei verlangen würde, die Anzahl der Verkehrstoten auf Null herunter zu schrauben. Eine vollständige Überwachung wäre erstens nicht wirklich durchführbar, würde zweitens zu totalitären Strukturen führen, die unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören und wäre letztlich doch erfolglos, weil der Staat die Bürger nicht vor allen Unbill schützen kann. Es wären sozialistische Irrwege, wollte der Staat den Familien Konkurrenz im Kinderschutz oder Erziehung machen wollen.
Jugendämter als Wächteramt des Staates
Die Grundidee ist nach Art. 6 Abs. 2, dass die „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Satz 1) und „über ihre Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.“ (Satz 2) Die Aufgabe des Jugendamtes wäre demnach, das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft wahrzunehmen. Was in der Theorie wie eine sinnvolle Ergänzung des Erziehungsrechts der Eltern aussieht, kann in der Praxis schnell in eine Bevormundung der Eltern umschlagen. Das „Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft“ kann beispielsweise so aussehen, dass im staatlichen Kindergarten die Kinder muslimischer Eltern befragt werden, ob sie in die Moschee gehen, welche Moschee das ist und ob sie dort beten. Die Antworten werden dann dem Jugendamt übermittelt. Und wenn dann das Kind sagt, dass es manchmal nicht wolle und trotzdem mitkommen müsse, dann müssen die Eltern schon mit einer Intervention des Jugendamtes rechnen. Will das Kind hingegen nicht in den Kindergarten, weil es keine Lust hat oder weil ein Geschwisterchen krank ist und es aus Solidarität mit ihm nicht hin will, dann wird das auch gemeldet und es folgen Kontrollanrufe und -besuche des Jugendamtes.[5] Darauf angesprochen, wird bestritten und abgewiegelt. Wenn das nicht mehr hilft, beruft man sich auf die Einhaltung von „Vorschriften“.
Es ist auch nicht selten, dass Jugendamtsmitarbeiter Eltern die Erziehungsfähigkeit absprechen und ihr Erziehungsrecht übergehen. Sie stellen dann die eigene Ausbildung (Pädagogikstudium o.ä.) über die elterliche Bindung zum Kind.[6] Da das Jugendamt über das Wohl und Wehe der Beziehung der Eltern zu ihren Kindern entscheiden, fühlen sich diese meist machtlos und hilflos. Viele Eltern machen die ohnmächtige Erfahrung, dass von dem „besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft“ und vom „Erziehungsrecht der Eltern“ gerade dann nicht viel übrig bleibt, wenn es darauf ankommt. Dann wird das geschützt, was der Staat für schützenswert hält und der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie vor dem Staat verkehrt sich in sein Gegenteil. Wer als Elternteil auf sein Erziehungsrecht pocht, muss damit rechnen, dass er (angeblich zum „Wohl des Kindes“) entsorgt wird. Damit kommen wir wieder zu der Fragestellung aus dem ersten Kapitel zurück, was ist Familie oder was sollte sinnvoller Weise darunter verstanden werden? Denn wenn zwar im Grundgesetz drinsteht, dass die Familie den Schutz der staatlichen Gemeinschaft genießt, dann aber dieser Staat die Definitionshoheit darüber hat darüber zu befinden, was er unter Familie verstehen will, dann wird dieser „Schutz“ zu einer Farce und einer Augenwischerei gegenüber dem Bürger, der ja in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen als Souverän verstanden werden sollte.
Mit der Parole „Familie ist da, wo Kinder sind“ geben Politiker definitorisch die Familie der Beliebigkeit preis. Das bedeutet im Klartext, wenn eine Frau die Kinder ins Frauenhaus entführt (Kindesentziehung), dann mutiert die kinderbesitzende Mutter zur „Familie“ und der Vater wird zur Nichtfamilie, ist also außerhalb der Familie. Mehr noch, wenn der Vater dann um sein(e) Kind(er) kämpft, dann „bedroht“ er diese „Ein-Eltern-Familie“, zu deren Schutz sich dann der Staat zum Eingreifen berufen fühlt. Oder wenn das Jugendamt beiden Eltern das Sorgerecht entzieht, dann wird definitorisch das Jugendamt selbst zur Familie, während die biologischen Eltern zur Nichtfamilie werden (da bei ihnen ja dann keine Kinder mehr sind) und denen folglich auch kein Schutz mehr durch das Grundgesetz zustünde.
Diese Ausführungen mögen dem Leser vielleicht überspitzt vorkommen, und doch sind sie nur die konsequent zu Ende gedachten Folgen einer Politik, die nach dem Motto „Familie ist da, wo Kinder sind“ verfährt. Dabei bleibt es ja nicht. Dieses Gedankengut wird an den Universitäten verbreitet. Dort wird Genderismus gelehrt, wonach Mannsein und Frausein nur „konstruiert“ – also eine gesellschaftliche Illusion – sind. Damit wird auch – in letzter Konsequenz – „Familie“ zu einer fixen Idee. Eine gesellschaftliche Illusion kann aber grundgesetzlich gar nicht geschützt werden. Damit hat der deutsche Staat de facto das Grundgesetz ausgehebelt. Diese Ideologie, wonach Mannsein, Frausein und Familie nur gesellschaftliche Fiktionen sind, wird weiter verbreitet auf Symposien über Kindschutzgesetze, Tagungen des Familiengerichtstages bis hin zu Mitarbeiterschulungen des Jugendamtes. Das alles ist Teil des ideologischen Hintergrundes, vor dem Jugendamtaktivitäten stattfinden und das Wächteramt des Staates ausgeübt wird.
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass die Arbeit der Jugendämter gar nicht bewertet werden kann, solange
Menschen – und damit auch Kinder – genießen von Geburt an unveräußerliche Menschenrechte. Kinder sind aufgrund mangelnder Eigenständigkeit besonders schützenswert. Die Verantwortung, den noch unselbständigen Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen, liegt naturgemäß bei den Eltern. Es liegt bei den Eltern (oder den Müttern alleine), ob das (ungeborene) Kind durch seine Geburt – und schon deswegen vorkonstitutionell – überhaupt zum Träger von Grundrechten wird, oder ob es „verhütet“ oder gar „abgetrieben“ wird. Haben sich Eltern jedoch zu einem Kind entschieden, so ist es in einem demokratischen Staat nur konsequent, ihnen die Verantwortung für diese in der Regel frei getroffene Entscheidung auch als „zuvörderste Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG) ins Familienbuch zu schreiben. Nur über „die Betätigung der Eltern“ in Ausübung ihrer Pflege und Erziehung soll die staatliche Gemeinschaft bisher, nach dem Wortlaut des Grundgesetzes, wachen.
Die „Stellvertreter“ der staatlichen Gemeinschaft sind an dieser Stelle Jugendämter, die jeweils unter „kommunaler Selbstverwaltung“ und somit ohne jede tatsächliche juristische Fachaufsicht agieren. Hierbei besitzen sie bereits heute die Macht, durch eine (selbst diagnostizierte) „Kindeswohlgefährdung“ in den Schutzbereich der „elterlichen Erziehungsautonomie“ einzudringen und so deren elterliche Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG zu brechen. Dies geschieht in der Praxis mit einer so genannten „Inobhutnahme“, die zunächst auch ohne richterlichen Beschluss stattfinden kann, der jedoch danach „unverzüglich“ einzuholen ist. Damit arbeiten sie – beachtet man den Grundsatz der Gewaltenteilung – faktisch exekutiv und damit in einem rechtsfreien Raum, den es eigentlich nicht geben darf.[7]
Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes
Die Doppelgesichtigkeit des Jugendamtes besteht darin, dass es einerseits Familienhilfe anbietet, die von Eltern als Dienstleistung freiwillig angenommen werden kann, es andererseits ausführende Staatsgewalt ist, die Zwangsmaßnahmen durchführen kann bis hin zum Sorgerechtsentzug. Aus der Doppelstruktur des Jugendamtes als Eingriffs- und Leistungsbehörde ergeben sich notwendigerweise Spannungen in der Sozialarbeit, die das Verhältnis zu den Klienten belasten müssen.
Es ist ein recht häufiges Szenario, in dem Eltern (oder Elternteile) sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt haben und denen dann ihre Kinder weggenommen wurden.[8] Diese Eltern erzählen in ihrer Naivität den JugendamtmitarbeiterInnen viele Familiendetails und werden dann enttäuscht, weil diese im Vertrauen gegebenen Informationen vom Jugendamt gegen sie verwendet werden. Wer dem Jugendamt vertraut gleicht dem, der gegenüber dem Finanzbeamten offen über seine Vermögensverhältnisse plaudert, als wäre er sein Steuerberater, oder einem Polizeibeamten beichtet, als sei er ein Seelsorger mit Schweigepflicht. Es gibt das Beispiel einer krebskranken Frau, die sich alleinstehend an das Jugendamt gewandt hat und ihre Kinder nicht zurückbekam, nachdem sie erfolgreich operiert aus dem Krankenhaus entlassen wurde.[9]
Der Volksmund sagt über Jugendämter: „Da, wo sie sein sollten, sehen sie nichts und da, wo sie sich einmischen, ist nichts!“
Zwischen dem 15. September 1978 und dem 30. September 2000 wurden Michael Grumann unaufgefordert und unselektiert 949 Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien, bzw. über den Verbleib von Kindern bei ihren Familien dokumentiert sind. Die Auswertung der Aussagen, die in Dokumenten von Behörden und Gerichten belegt sind, ergab:
Weil nur Konfliktfälle zugetragen wurden, fehlen natürlich all die Fälle, in denen Hilfesuchende zu ihrer Zufriedenheit von den Jugendämtern betreut wurden. Auffällig ist allerdings, dass in 95 % aller Konfliktfälle sich die Eltern hilfesuchend an die Behörde gewandt haben. Dieser Befund ist bedenklich.
Eine andere Jugendamt-Kritikerin beschreibt ihre Erfahrungen so: „Eltern machen sich Sorgen, kommen mit bestimmten Situationen nicht zurecht und erhoffen sich Rat und Hilfe vom Jugendamt. Es ist einleuchtend, dass es sich hier wohl kaum um Fälle von Kindeswohlgefährdung durch die Eltern handeln kann. Denn Schläger, Vergewaltiger und solche, die ihr Kind sonst wie quälen, wenden sich nicht ans Amt. Sie schotten sich ab und treffen alle Vorkehrungen, sich das Amt vom Hals zu halten. Eltern, die sich selbst an die Behörde wenden, wissen in der Regel nichts von der unkontrollierten Macht der Amtsperson, der sie dort begegnen. Oder sie sehen keinen Bezug zu sich, denn sie haben ja ein reines Gewissen und rechnen nicht im Traum damit, dass sie statt Hilfe die Zerstörung ihres Kindes und der Familie erhalten könnten.“ [11a]
Die Wuppertaler Familiensoziologin Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger untersucht, wie professionelle Akteure – Sozialarbeiter, Jugendämter etc. – mit vermuteter und tatsächlicher Kindeswohlgefährdung umgehen. Sie bemängelt, dass sich die öffentliche Debatte einseitig um Defizite bei bestimmten – mit begrenzten Ressourcen ausgestatteten – öffentlichen Instanzen wie den Jugendämtern drehe und dabei die enorme Komplexität der Koordination der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Akteure übersehen werde. Wenn professionelle Akteure auf betroffene Familien treffen, spielen nicht nur gesetzliche Regeln eine Rolle, sondern auch Vorstellungen von „guten“ Familien. Die Familiensoziologin stellt fest: „Es geht dabei um Ansprüche und Zugeständnisse an den privaten Raum, der immer auch als gesetzlich geschützte Rückzugszone begriffen werden muss. Ein Eingriff in die familiäre Privatsphäre ist immer problematisch.“ Das Vertrauen und die Bereitschaft zur Mitarbeit von Seiten der Familien kann gelegentlich nur gewonnen werden, wenn sich die professionellen Akteure größte Zurückhaltung auferlegen. „Das kann dann mit dem Schutzauftrag kollidieren.“ [12a]
Das Dilemma der Jugendämter beschreibt Michael Grumann anhand von zwei Kindermorden:
Das systematische Problem, das diesem Dilemma zugrunde liegt, besteht darin, dass ein Jugendamt einerseits eine Sozialbehörde ist, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozialleistungen anbieten soll. In dieser Funktion ist vertrauensbasierte Zusammenarbeit unabdingbar, ein Vertrauensbruch wäre fatal. Andererseits ist ein Jugendamt eine Kontroll- und Machtbehörde. Vertrauliche Informationen, die hilfesuchende Eltern gegenüber dem Jugendamt preisgeben, können gegen sie verwendet werden. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungsfähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden.
Dieses ungelöste systematische Problem erklärt, warum Jugendämter sowohl in die eine als auch in die andere Richtung so extrem versagen können, wie in den beiden Beispielen gezeigt. Die Eltern und Kinder wiederum sind einem Jugendamt ausgeliefert, das sich immer öfter dafür rechtfertigen muss, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden. Dem Staat kommt der dadurch erzeugte öffentliche Druck sehr gelegen, rechtfertigt er doch einen immer umfangreicheren staatlichen Eingriff in die Familien. Die Zahl der Kinder, die aus ihren Familien genommen werden, steigen in Deutschland ständig: Im Jahr 2008 geschah das 435mal gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.
Heinrich Kupffer sieht als Ursache dafür einen strukturellen Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend – ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei. Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht.[14]
Jugendämter als Brutstätten des Feminismus
Darüber hinaus sind Jugendämter Brutstätten des Feminismus. Joachim Wiesner hat in seiner Arbeit „Vom Rechtsstaat zum Faustrechtsstaat“ beschrieben, wie zum Zwecke der Familienzerstörung Frauenhaus, Sozialamt, Jugendamt und Familiengericht zusammenarbeiten.[15] Während für die Frau wie bei einer Maschine ein Rädchen ins andere greift, steht der verlassene Vater auf verlorenen Posten. (Siehe auch: Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt-Connection) Wenn ein Mann das Kreishaus betritt, dann wird er von den Faltblättern und Broschüren der HelferInnenindustrie fast erschlagen. Die Angebote richten sich aber in aller Regel an Frauen, Behinderte und Migranten. Hilfsangebote für Männer sind nicht vorgesehen, abgesehen von Angeboten der Anonymen Alkoholiker und der Aufforderung eines psychologisch geleiteten Gesprächskreises, sich (doch endlich) mit seiner Aggression und Gewalt auseinanderzusetzen. Das Weltbild von der „Frau als Opfer“ und dem „Mann als Täter“ wird durchgängig aufrechterhalten und täglich neu „konstruiert“ wie eine selbsterfüllende Prophezeiung.
Wenn die Frau nun das Kind in ihren Besitz gebracht hat und den Umgang mit seinem Vater unterbunden hat, erfährt der Vater nirgends eine Hilfe. Die Polizei verweigert die Annahme einer Anzeige wegen Kindesentziehung und verweist auf das Jugendamt. Bei Jugendamt erfährt der Vater aber auch keine Hilfe, er wird vielmehr mehr oder weniger barsch darauf hingewiesen, dass er für das Kind und meist auch für die Frau (gefälligst) Unterhalt zu zahlen habe. Auf sein Anliegen, sein Kind zu sehen, geht niemand ein. „Das werde sich schon finden“, wird ihm bedeutet, und er ahnt, wohin diese Hinhalttaktik führen wird. Für viele Väter ist es eine traumatisierende Erfahrung, wenn er durch Jugendamtsmitarbeiter genötigt wird, „Sie tun jetzt das, was wir sagen, oder sie sehen Ihr Kind nicht wieder!“ Ein weiterer Satz, den sich Väter von Jugendämtern immer wieder hören ist, „Wir können die Frau zu nichts zwingen!“ Ein Vater, der sich darüber beschwert, dass die Mutter sein Kind in ein Frauenhaus entführt hat, obwohl er das Sorgerecht hat, erfährt, „Das Kind ist im Frauenhaus gut aufgehoben.“
Jugendämter und das Wagenburg-Syndrom
Die Auswertung von 950 Jugendamt-Fällen lässt bestimmte Muster erkennen, die vielschichtig sind. Oft wurde erkennbar wider besseres Wissen gehandelt. Das Motiv dafür erscheint menschlich: „Auch wenn ein Kollege was falsch gemacht hat, wir halten zu ihm – das kollegiale Umfeld wird nicht aufgebrochen!“ Oft ist es noch schlimmer, dann wird die negative Qualität der „Eltern-Kollege-Beziehung“ auf die Eltern-Kind-Beziehung übertragen. Das bedeutet, nur weil ein Elternteil einem Jugendamtsmitarbeiter vielleicht unsachlich gekommen ist, wird ein negativer Zustand der Eltern-Kind-Beziehung angenommen, auch wenn Einzelheiten dazu gar nicht bekannt sind! Unsachlichkeiten und Grenzüberschreitungen (z. B. auch Beleidigungen von Behördenmitarbeitern durch Eltern) kommen tatsächlich nicht selten vor. Angst, Frust, Provokation sind häufige Auslöser dafür.[10b]
Das führt zu der absurden Situation, dass es beim Schutz des Kindes nicht auf das Verhältnis der Eltern zum Kind ankommt, sondern der Umgang der Eltern mit dem Jugendamt bewertet wird. Das Wagenburg-Syndrom kann sehr schnell zur Vorverurteilung eines Elternteiles kommen und zum Schutz von Jugendamtsmitarbeitern (Verantwortlichkeiten werden verwischt, Fehler und Falscheinschätzungen zugedeckt). Der Schutz des Kindes kann dabei völlig in den Hintergrund treten. Der oft selbstherrliche, besserwisserische und mit der kalten Arroganz einer Machtbehörde vorgenommene Eingriff in die Autonomie der Familie führt zu Abwehrreaktionen der Betroffenen, die nachvollziehbar und oft auch berechtigt sind. Jugendamtsmitarbeiter handeln oft wie in einem totalitären Staat, wo sich die Bürger der Staatgewalt zu fügen haben und nicht wie mündige Bürger in einer demokratisch verfassten Gesellschaft das Recht haben, ihre ureigenste Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Wenn der mündige Bürger sich nicht dem Diktat des Jugendamts fügen will, weil er sich nicht bevormunden lassen will, wenn er also nicht willenlos „kooperiert“, dann kann das Jugendamt dies zum Anlass nehmen, den betreffenden Elternteil zu „entsorgen“. Es werden Aktenvermerke gemacht, er wird als „Querulant“ abgestempelt und „kaltgestellt“. Auf der anderen Seite kommt der kindeswohlgefährdende Elternteil, der die Arbeitsweise des Jugendamtes kennt und deshalb im Umgang mit Jugendamtsmitarbeitern Kreide frisst und sich kooperativ zeigt, davon. Und so erklärt sich, warum immer wieder Fälle schlimmster Kindesmisshandlung bis hin zum Tod des Kindes bekannt werden, wobei wieder die Frage gestellt wird „Warum hat das Jugendamt nicht eingegriffen?“[10b]
Das Wohl eines Kindes hängt eben von sehr vielen Faktoren ab, und die Frage, ob eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliegt ist eine sehr komplexe Frage, die von außen (sehr oft) schwer zu beantworten ist, eben auch für Jugendamtsmitarbeiter. Und so kann die „Kooperationsbereitschaft“ der Eltern zu der Einschätzung im Jugendamt führen kann, wenn die Eltern/die Mutter mit uns kooperiert, kann das Kind ja nicht wirklich gefährdet sein. (Oft gibt es in diesen Fällen laufende Maßnahmen des Jugendamtes.)
Was her muss ist externe, unabhängige Kontrolle. Ähnlich dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der jeder Beschwerde nachgeht, muss eine Instanz her, die vor allem eines kontrolliert: Worum geht es wirklich? Liegt ein Elternversagen oder ein Bürger-Behörden-Konflikt vor?[10b]
Diese Thesen wurden aus Beobachtungen aus 950 Fällen von staatlichem Versagen im Kinderschutz entwickelt. [10c]
„Wagenburgen“ entstehen exakt durch die unkritische Verteidigung von „Kollegenmeinungen“ innerhalb einer oder mehreren Behörden.
Jugendämter als Inkassostelle für Mütter
Eine Beistandschaft beim Jugendamt bedeutet, dass eine Vaterschaftsfeststellung und alle finanziellen Dinge rund um den Kindesunterhalt über das Jugendamt laufen und nicht mehr über die Kindesmutter oder ihren Anwalt.
Eine Jugendamt-Beistandschaft richtet sich nach §§ 1712-1717 BGB. Dabei legen sich die Jugendämter den § 1712 einseitig in einer Weise zurecht, dass Unterhaltsansprüche des Kindes rein als Betreuungs- und Barunterhaltsansprüche verstanden werden. Dem Kind stehen aber Geld und Betreuung zu. Beistandschaften verpflichten Jugendämter allerdings nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern einzutreten, ganz zu schweigen davon, dass Jugendämter nicht für Betreuungsregelungen eintreten. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen.
Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt. Mit dieser starken Waffe können Mütter ihre Barunterhaltsforderungen gegen die Väter durchsetzen ohne befürchten zu müssen, dass sie zur Respektierung des Betreuungsrechts des Vaters verpflichtet werden.
Die Abteilung für Beistandschaften gehört zu den am meisten problematischen Bereichen des Jugendamts. Hier geht es um riesige Geldsummen und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt ganz offiziell wie ein Anwalt allein die Mutter als Alleinvertreterin des Kindes. Väter werden hier weder beraten noch können sie Fairness erwarten. Das Kindeswohl spielt überhaupt keine Rolle oder wird nach Interessenlage zurechtinterpretiert. Die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, ob die alleinerziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird – bestenfalls wird ein besorgter Vater an andere Jugendamtsabteilungen verwiesen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten und nichts für bare Münze nehmen, was gesagt wird. Regelmäßig interpretieren Behörden Gesetzesbestimmungen falsch und verbergen wichtige Informationen. Das Jugendamt vertritt sich vor allem auch selbst, denn bei zahlungsunfähigen Vätern können Mütter Unterhaltsvorschuss beantragen, selbst wenn sie reiche Millionärinnen sind. Damit dieser Fall möglichst spät eintritt – ab dem 12. Lebensjahr des Kindes gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr – wird mit großer Energie zuerst dem Pflichtigen mittels Klagen, Pfändungen und Strafanzeigen der letzte Cent abgepresst, egal ob dadurch die Existenz einer anderen Familie dauerhaft zerstört wird. Nach Bezugsende konzentrieren sich die Anstrengungen des Jugendamtes vorrangig auf die Rückholung des Unterhaltsvorschusses vom Pflichtigen.
Für eine Unterhaltsberechnung verlangt das Jugendamt vom Pflichtigen zunächst weitreichende Einkommensauskünfte. Die Berechnung ist oft falsch zu Ungunsten des Verpflichteten, weil verringernde Faktoren ignoriert werden. Danach wird die Unterzeichnung eines Titels erzwungen und aus diesem Titel unmittelbar vollstreckt. Widersetzt sich der Verpflichtete in irgendeinem Punkt, zieht das Jugendamt im Namen der Mutter gegen ihn sofort vor Gericht. Auch später wird sofort geklagt, wenn sich das Jugendamt bemüßigt fühlt, sich nicht mehr an einen Vergleich oder ein früheres Urteil zu halten. Einschränkungen bestehen durch § 90 ZPO, denn das Jugendamt tritt als Beistand der Berechtigten auf.
Die Beistandschaft ist eine staatliche (und kostenlose) Dienstleistung nur für unterhaltsberechtigte Frauen. Beistandschaften für Umgangsberechtigte gibt es nicht. Ansonsten müssten Sachbearbeiterinnen des Jugendamts kostenlos unwillige Kindesmütter auf Umgang verklagen, Strafen bei Nichteinhalten der Regelungen einziehen, eine Titulierung von Umgangsregelungen einführen und ihre Einhaltung prüfen. Das ist derzeit allerdings in Deutschland absolut undenkbar.[16a]
Wie das Jugendamt einen Zahlvater beschafft
Mit Schreiben vom 31. März 2008 versuchte die Stadt Hoyerswerda einen Vater dazu zu nötigen, die Vaterschaft für ein im Jahre 2001 geborenes uneheliches Kind anzuerkennen. Seit Juli 2006 ist der Antragsteller mit einer Polin verheiratet, woraufhin sich eine heftige Ehekrise entwickelte, denn die Ehefrau warf dem Antragsteller vor, die Existenz dieses Kindes verschwiegen und sie getäuscht zu haben. Der Mann wurde erst aus dem Schlafzimmer verbannt, dann fuhr die Ehefrau mit dem gemeinsamen ehelichen Kind zu ihren Eltern nach Polen. Der Bestand der Ehe stand auf dem Spiel. Das Jugendamt der Stadt Hoyerswerda erklärte, dass er „vom Hörensagen als möglicher Vater in Betracht komme“. Nur mit Mühe konnte die Ehe gerettet werden.[17] Jugendamtsmitarbeitern ist also Hörensagen als Grund ausreichend, Männer zur Anerkennung von Vaterschaften zu nötigen, sie mit Klagen zu überziehen und eine intakte Familie an den Rand des Zerbruchs zu bringen. Es wäre eine Überraschung, wenn dafür irgendein Staatsbüttel die Verantwortung übernähme.
Als in Kanada eineiige Zwillinge mit einer Frau geschlechtlich verkehrten, musste zum Ärger der Mutter keiner zahlen, weil die Vaterschaft nicht eindeutig nachweisbar war.
Nicht so in Deutschland, hier können Frauen machen, was sie wollen und können sich darauf verlassen, dass der Staat ihnen einen Zahler besorgt. Die deutschen Richter griffen sich einfach den nächstbesten Mann, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Es ist doch egal, wer der Vater ist, Hauptsache, wir haben einen Zahlesel. 50 % Wahrscheinlichkeit genügten hier deutschem „Recht“.[19]
Die Geschichte des Jugendamtes und der staatlichen Sorge
Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beruhten gesellschaftliche Probleme mit Kindern und Jugendlichen vor allem auf Verwahrlosung und Kriminalität unter den Jugendlichen. Als Antwort darauf wurde in den Jahren 1910 und 1913 in verschiedenen Städten wie Hamburg, Lübeck und Berlin jeweils ein besonderes Amt für die Jugend gegründet. Während sich zuvor staatliche Eingriffe auf Unglücksfälle beschränkten, bei denen die Kinder ihre Eltern durch Tod oder andere Umstände verloren, wurden in dieser Zeit Zweifel an der väterlichen Autorität in den Familien laut, und das bisher unantastbare Vorrecht der Eltern, das Kindeswohl zu interpretieren und vor allem entsprechend zu handeln, wurde in Frage gestellt. Der Verlust an traditionellen Werten, der sich im Zweifel an der elterlichen Autorität ausdrückte, ging einher mit wachsenden Sozialisationsanforderungen für die Teilnahme am Produktionsprozess.
Ein Eingriff in das väterliche Sorgerecht gegen dessen Willen wurde legitimiert, wenn „das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, dass der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich des unsittlichen Verhaltens schuldig macht.“ Dann hat „das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen.“ Das heißt, der Staat verpflichtete sich, Gefahren für das geistige oder leibliche Wohl der Kinder abzuwenden. Das 1922 erstmals im § 1 des RJWG formulierte und fortschrittlich intendierte „Recht des Kindes auf Erziehung“ schlug dabei der kontrollierenden Staatsintervention eine breite Eingriffsschneise.
Die damals emphatisch begleitete Perspektive, mit Hilfe von einheitlich organisierten Jugendämtern die Erziehung „vergesellschaften“ zu können, bereitete den Boden für eine staatsmonopolistische Kindeswohldefinition. Der Zusatz zum „Recht des Kindes auf Erziehung“, nämlich „zur sozialen Brauchbarkeit“, legt dieses Recht zwar nicht inhaltlich fest, aber er ebnet einen weiten Raum zum Eingriff in Familien, die den gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung nicht entsprechen. Genau dieses Recht wurde im Nationalsozialismus inhaltlich gefüllt und zur Legitimation von staatlichen Eingriffen verwendet.[20]
Heute ist die Arbeit der Jugendämter weiterhin von „gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung“ geprägt. Die rechtliche und institutionelle Struktur wurde vom 3. Reich übernommen. Die inhaltliche Ausgestaltung wurde durch feministische Männerabwertung, staatlicher Frauenförderung, Gleichstellungspolitik, antiautoritäre Erziehung, staatliche Kinderbetreuung und Genderismus ersetzt.
Für die letzten 100 Jahre lassen sich zwei Kontinuitäten feststellen:
Die Legitimation von staatlichen Eingriffen wurde am 24. April 2008 mit dem „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ noch wesentlich umfangreicher gestaltet und der Begriff „Elterliches Versagen“ weiter gefasst.
Wer wie die Nationalsozialisten versucht, Erziehungsziele per Gesetz detailliert fest- und vorzuschreiben, übt einen großen Zwang und Anpassungsdruck auf die Familien als Erziehungsinstanz aus. Die Konsequenz ist nicht nur Vereinseitigung, sondern auch eine Entmündigung der Familie als Erziehungsinstanz.
Eine Rede Hitlers vor HJ-Führern verdeutlicht seinen Anspruch auf die „totale pädagogische Erfassung“ der jungen Generation und seinen totalen Erziehungsanspruch:
Hitlers Erziehungsanspruch bedeutet einen bis dahin nicht erreichten staatlichen Eingriff in die bis dahin bestehende, aber schon fragile Erziehungsautonomie der Familie. Durch die Erfahrung aus der NS-Zeit wurde die verfassungsrechtliche Stellung der Ehe, der Familie und des „natürlichen“ Elternrechts im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bedeutend verstärkt und in den Grundrechte-Katalog aufgenommen. Er sollte den Eltern den Vorrang und damit die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantieren. 64 Jahre nach Hitlers Tod haben Bundesverfassungsrichter dieses Grundrecht kassiert. Die deutschen Verfassungshüter haben das Grundrecht des „besonderen Schutzes“ von Ehe und Familie zur bloßen „Lyrik“ degradiert.[22] (Siehe Kapitel Justiz, Abschnitt Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe)
Umgang mit dem Jugendamt
Für Väter geht es im Umgang mit dem Jugendamt nicht darum, für ihre Kinder etwas zu erreichen, sondern nur darum, die Dinge nicht noch schlimmer zu machen. Die meisten JugendamtsmitarbeiterInnen sind objektiv parteiisch zugunsten der Mutter statt dem Kind. In vielen Jugendämtern gilt die ungeschriebene Hausregel, wer als Sachbearbeiter nicht auf dieser Linie liegt, bleibt nicht lange Sachbearbeiter mit Elternkontakt. In Jugendämtern bilden Frauen die große Mehrheit, was das Verständnis von Väterproblemen nicht gerade fördert. Einige Jugendamtsleiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikalfeministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird. Es gibt aber auch Jugendamtsmitarbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen. Es ist reine Glückssache, an wen man da gerät.
Wie sich ein Jugendamt verhält, ist nicht sofort erkennbar. Sehr häufig werden Väter mit netten Worten und einem warmen Händedruck beruhigt, eingeseift, hingehalten, während dieselbe Sachbearbeiterin später eine äußerst vaterkritische jugendamtliche Gerichtsstellungnahme verfasst, in der mütterlichen Vorwürfen breitester Raum gegeben wird. Beliebter Trick: Sie geht dem Gericht erst kurz vor dem Gerichtstermin zu, so dass der Vater im Gerichtssaal davon überrascht wird, was seine Möglichkeiten zur Richtigstellung sehr beschränkt. Einen nützlichen Gesprächsleitfaden präsentiert die TrennungsFAQ.[16b]
Sie müssen immer damit rechnen, dass die Vater-Kind-Beziehung unterbewertet oder gar das Kindeswohl aus dem Wohl der Mutter begründet wird. Jugendamtmitarbeiter sind aalglatt und kennen sich in ihrem „Geschäft“ aus, während ein dort vorstellig werdender Vater in aller Regel naiv uninformiert ist. Im Umgang mit dem Jugendamt müssen Sie damit rechnen, dass mit gezinkten Karten gespielt wird. Die Karte „Kindeswohl“ wird dabei als Joker gespielt und kann an jeder Stelle und zu jeder Zeit eingesetzt werden. Darüber hinaus haben Jugendamtmitarbeiter immer ein As im Ärmel, und das ist der Familienrichter. Notfalls verstecken sich das Jugendamt hinter Floskeln wie „Wir können eine Frau zu nichts zwingen.“ oder „Bezüglich Ihrer Frau sind wir an das Datenschutzgesetz gebunden.“.
Man sollte sich nie dazu verleiten lassen, mit dem Jugendamt naiv und ehrlich zu kommunizieren! Das Jugendamt ist wie die Stasi eine staatliche Behörde und somit nicht dem Wohl der Familien, sondern nur seiner eigenen Bürokratie verpflichtet. Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes wurde schon angesprochen. Deshalb gilt es auch für Mütter, im Umgang mit dem Jugendamt vorsichtig zu sein. Ein Beispiel, dass Jugendämter auch bei Frauen nicht mit offenen Karten spielen, ist im „Fall Haase“ eine Mutter von sieben Kindern.[23]
Nicht wenige Frauen haben sich vertrauensselig an das Jugendamt gewandt und offen über ihre Problemlage gesprochen, so wie man sich an seinen Arzt wendet im Vertrauen, dass einem geholfen wird und man nicht hintergangen wird. Nicht wenige Mütter wurden anschließend mit dem Vorwurf konfrontiert, sie würden ihre Kinder verwahrlosen lassen und es wurden ihnen die Kinder weggenommen. Aussagen, die im Vertrauen den Jugendamtmitarbeiter gemacht wurden, können jederzeit wie bei der Stasi gegen sie verwendet werden.
Typische Sprüche auf dem Jugendamt:
Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen toter Kinder in Münster hat das Amt beharrlich geschwiegen.
Grund für diese Behauptung: In anderen Fällen, solchen mit weniger Anpassungsleistung der Eltern, sehen die Darstellungen des Jugendamtes völlig anders aus.
Grund für diese Behauptung: Seriöse Psychologen und Sozialpsychologen belegen in unzähligen Studien und anderen wissenschaftlichen Arbeiten, dass es keine verlässliche Aussage über Beziehungen von Menschen untereinander gibt und geben kann. Allerdings können Probanden und andere ‚Zielpersonen‘ durch Wohlverhaltensgesten und -rituale selbst versiertere Fachleute als Jugendamtmitarbeiter zu falschen Annahmen verleiten.
Jugendamt und Kindeswohl
Das Kindeswohl wurde als Schlüsselbegriff des Familienrechts bereits an verschiedenen Stellen angesprochen. Mit den Jugendämtern spielt sich der Staat zum Wächter über das Kindeswohl auf. „Wohl des Kindes“ klingt auf den ersten Blick unverfänglich und positiv, das Anliegen des Staates scheint berechtigt. Kindeswohl ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im konkreten Fall erst mit Inhalt gefüllt werden muss. Problematisch wird die Sache dadurch, weil sich der Staat in Gestalt der Jugendämter die Definitionsgewalt über den Begriff Kindeswohl anmaßt und der Staat dadurch ein brutales Werkzeug in der Hand hält, mit dem er Familienstrukturen komplett aushebeln kann. Die Definitionshoheit über den Begriff Kindeswohl zusammen mit der fehlenden Kontrolle der Jugendämter führt dazu, dass das Selbstbestimmungsrecht der Familie komplett ausgehebelt werden kann und die Eingriffe des Staates in die Familie keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Justiz ist hier kein Korrektiv, weil die Richter sich bei der Kindeswohlfrage auf die Vorgaben des Jugendamtes stützen.
Der Staat kann über die Jugendämter seine Vorstellungen von Familie durchsetzen.[12b] Der Begriff Kindeswohl ist kaum objektivierbar und so geht es oft weniger um das Wohl des Kindes an sich, sondern um die Vorstellung, wie Familie zu sein habe. Letztlich wird dann die Differenz zum staatlich gewünschten Familienbild festgestellt und sanktioniert.
Um es zu konkretisieren: Wenn der Staat beispielsweise keine „Kopftuchmädchen“ (Sarrazin) möchte, dann weichen muslimische Familien vom staatlich propagierten Familienbild ab und der Staat kann einen Eingriff in diese Familien mit dem Allzweckargument „Kindeswohl“ rechtfertigen. Auch christliche Familien wurden vom Staat sanktioniert, weil sie etwa in Fragen der Sexualerziehung nicht mit staatlichen Vorgaben übereinstimmten. In Frankreich gibt es keine Schulpflicht. Als eine Familie nach Frankreich auswandern wollte, verhinderte dies das Amtsgericht in Darmstadt, indem es der Familie kurzerhand das Sorgerecht für ihre vier Kinder zwischen acht und 14 Jahren entzog. Wenn die Eltern die Bereitschaft erkennen ließen, ihre Kinder auch künftig zur Schule zu schicken, könnten sie das volle Sorgerecht zurückbekommen, ließ der Staat verlautbaren.[25] Hier geht es ganz offen nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Staatsräson.
Das Familienrecht in Deutschland führt tendentiell dazu, das Erziehungsrecht der Eltern auf die Umsetzung staatlicher Vorgaben zu reduzieren. Das Erziehungsrecht geht dann de facto auf den Staat über und Eltern werden zu Erfüllungsgehilfen des Staates degradiert, die in Kindergärten und Schulen praktizierte staatliche Erziehung im privaten Bereich der Familie fortzuführen haben.
Es ist hier zu thematisieren, inwieweit die Erziehungshoheit wie grundgesetzlich festgelegt bei den Familien oder beim Staat liegt. Es ist zu fragen: Ist hier der Bürger noch Souverän des Staates oder ist der Staat schon der Erzieher seiner Bürger? Die ungeklärte Frage muss geklärt werden, wie die Übergriffe des Staates auf die Familien demokratisch kontrolliert werden können. Konkreter: Wer kontrolliert wie die Arbeit der Jugendämter?
Im Oktober 2008 hat der Staat Kinderärzte verpflichtet, jeden zu melden, der in ihrer Praxis an der U-Vorsorge teilnimmt. Die Daten werden dann vom Jugendamt mit den Einträgen der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Eltern, die dann eine U-Vorsorgeuntersuchung auslassen oder auch nur vergessen, müssen mit Hausbesuchen vom Jugendamt rechnen.[26] Die Ähnlichkeit mit dem Vorgehen der Stasi ist rein zufällig. Auch die Stasi war nur am „Wohl“ der Bürger der DDR interessiert. Wir haben die unglaubliche Situation, dass Eltern, die sich in Sorge um ihre Kinder an einen Kinderarzt, ein Krankenhaus oder Erzieher wenden, sich einem informellen Mitarbeiter des Staates anvertrauen müssen. Der bundesdeutsche Staat spioniert also systematisch Eltern aus und im Jugendamt sammeln sich dann die „Stasi“-Akten. Und die Überwachung und Bespitzelung der Familien durch den Staat geschieht vorgeblich im Interesse des „Kindeswohls“. Es muss hier aber auch die Frage zugelassen werden, ob der bundesdeutsche Staat nicht etwa seinen Bürgern ebenso wenig traut, wie die inzwischen verschiedene „demokratische Republik“. Die Möglichkeiten des Jugendamtes, Bürger zu bespitzeln, Informationen zu sammeln und Familien zu zerstören sind ähnlich groß wie die ehemalige Stasi.
Was hier passiert ist, dass die Familie als Träger und Garant des Kindeswohls zu einem Verdächtigen gemacht wird, die potentiell das Kindeswohl gefährdet. Ähnliches geht auch im Gewaltschutzgesetz vor sich, wo die Familie als potentiell gefährlicher Ort für Frau und Kinder dargestellt wird. Hier wirkt das Interesse der HelferInnenindustrie, überall Opfer sehen zu wollen und das Interesse des Staates, die Macht der Familien zu brechen und seinen Machtbereich bis in die Privatsphäre seiner Bürger auszudehnen.
Die Kinderklaubehörde
Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Kinderherausnahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation, wäre dieser Weg der Korrekturmöglichkeit sehr wichtig. Umso bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen Familiensituation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte. Drittens stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnenindustrie einer Kindesrückführung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung und Rendite des Kindesheimes, Pflegeeltern möchten nicht gerne auf das recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des Hausbaukredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangspflegern, Verfahrenspflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein „Kunde“, also eine Einnahmequelle verloren. Viertens befürchten Jugendamtsmitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.
Andererseits könnte manche Fremdunterbringung überflüssig werden, wenn Jugendamtsmitarbeiter die für jeden Fall notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen Jugendamtsmitarbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich aus den Familien genommen.[28]
Das alles zusammengenommen führt dazu, dass Jugendämter von betroffenen Eltern als „Kinderklaubehörde“ wahrgenommen werden. Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“ feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten. Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut Gesetz haben Jugendamtsmitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt, Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht übertragen bekommt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter nicht die „Familientherapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugendamtsmitarbeiter sind schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson wahrgenommen.
Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflegefamilie oder Kinderheim. Die damit befassten Sozialpädagogen sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele Jugendamtsmitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:
Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei, für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen nicht ersetzbar ist.
Mafiaähnliche Strukturen
Die Arbeit des Jugendamtes kann durchaus mit der Arbeit der Mafia verglichen werden. Die Jugendamtmitarbeiter stellen dabei den Mafiaboss und seine Adjutanten dar. Natürlich macht ein Mafiaboss die Schmutzarbeit nicht selbst, die erledigt ein Mann mit Stiernacken und freundlichem Schlägergesicht, der dafür sorgt, dass den Wünschen des Mafiabosses entsprochen wird. Für das Jugendamt arbeitet der Familienrichter, der mit der ganzen Härte des staatlichen Machtapparats dafür sorgt, dass die Vorgaben des Jugendamtes umgesetzt werden. Die Mafia hat dann noch ihre Winkeladvokaten, die den Mafiaaktivitäten einen legalen Anstrich verschaffen. Diese Aufgabe besorgt für das Jugendamt der Gutachter. Wenn er nicht schreibt, was Jugendamt und Familiengericht wollen, ist er aus dem Geschäft. So ab und zu benötigt der Bürger jedoch Hilfe und die Mafia bietet auch freundlich ihre Hilfe an. Der Haken dabei ist nur, dass sie Bedingungen stellt. Genauso verhält es sich mit den Hilfsangeboten des Jugendamtes. Und das Problem ist, wer sich einmal mit der Mafia eingelassen hat, der kommt von ihr kaum wieder los. Genauso ergeht es mit denen, die sich mit dem Jugendamt einlassen. Wen ein Jugendamt einmal in seinen Fittichen hat, den gibt es nicht so schnell wieder her. Jedermann weiß, dass die Mafia gefährlich ist. Wer aus der Reihe tanzt, muss damit rechnen, dass er und seine Familie bedroht werden. Jugendämter nehmen Kinder als Geiseln. Sie entführen Kinder und halten sie mit den Komplizen Pflegeeltern und Heimleitern gefangen. Wer sich gegen diese Jugendamt-Familienrichter-Gutachter-Connection zur Wehr setzt, wird vom Staat kriminalisiert, beruflich und finanziell ruiniert.
Das Jugendamt: Berichte von der Front
Die Märkische Allgemeine berichtet über das Jugendamt Potsdam:
Dieser Bericht deckt mehrere Probleme in der Arbeit von Jugendämtern auf. Offenbar ist kein Bewusstsein darüber vorhanden, dass die Familie grundgesetzlichen Schutz genießt, und nicht etwa nur selektiv das Kindeswohl, und schon gar nicht kann das Jugendamt vor öffentlicher Kritik ausgenommen werden. Der Skandal ist, dass man die Zerstörung von Dutzenden oder gar Hunderten von Familien billigend in Kauf nimmt, allein aus Angst vor dem öffentlichen Vorwurf einmal nicht zum Wohl des Kindes gehandelt zu haben. Dabei kommen wesentlich mehr Kinder im Straßenverkehr zu Schaden als in ihren Familien. Das gehört zum Lebensrisiko dazu. Man kann Kinder nicht vor jeder Gefahr schützen und schon gar nicht geht, sie aufgrund eines Verdachts präventiv aus ihrer Familie herauszuholen. Man stelle sich vor, es würden Autobahnen präventiv gesperrt, weil Kinder (etwa bei Verkehrsunfällen) zu Schaden kommen könnten. An dieser Stelle müssen die Jugendämter auch in Schutz genommen werden. Es geht nicht an, dass öffentliche Medien Einzelfälle derart skandalieren, dass Jugendämter Dutzende oder gar Hunderte Familien schädigen, nur aus Angst vor öffentlichen und politischen Druck. Man stelle sich vor, man würde die Verkehrspolizei dafür verantwortlich machen, dass ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden kam. Es gibt Lebensrisiken, die muss man akzeptieren und es ist absurd, wenn unter dem Vorwand Kinder zu schützen noch größerer Schaden angerichtet wird. In aller Regel gilt:
Die Janusköpfigkeit des Jugendamtes und der Umgang damit wurden schon angesprochen. Und wieder einmal zeigt sich, wie eine staatliche Behörde Spitzeldienste schönredet. Auch die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, KinderärztInnen, LehrerInnen, KindererzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine Rolle“, wie die Sozialdezernentin klar macht, und „potenzielle Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und der Kindesmisshandlung zu sehen.
Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche Gewalt“ und „Kindesmisshandlung“ zu einer ausgewachsenen Paranoia aus. Krankhafte Paranoia verbunden mit bürokratischer Staatsmacht ist eine gefährliche Mischung, weil die bürokratische Staatsmacht es nicht zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet:
1997 kam ein erschütternder Fall ans Tageslicht: Als die Polizei Alexander fand, war er ein Knochenbündel mit dem Gesicht eines Greises – doch der Tote war erst fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm. Alexander ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebte noch. Er wog zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, war neun Jahre alt und brachte gerade mal 11,8 Kilogramm auf die Waage. Die Pflegeeltern in Schwaben, die sich die Jungen als „Geldquelle“ zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verantwortliche Jugendamt kam ungeschoren davon.
Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich mit der Ausrede, es habe keine „negativen Erkenntnisse“ über die Pflegefamilie gehabt. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen wurde eingestellt.[33] Auch im Fall Görgülü hatte das verantwortliche Jugendamt keine Konsequenzen zu tragen. In dem Fall wurde das Kind gegen den Willen des Vaters vom Jugendamt an Adoptiveltern verschoben worden. Dies sind eindringliche Belege dafür, dass Jugendäter im rechtsfreien Raum agieren und keine Folgen für ihrer Handlungen befürchten müssen.
Michael Grumann berichtet von einem Fall, wie mit jungen Frauen umgegangen wird:
Am 21. April 2008 entdeckte eine Mutter, dass vermutlich ihre 15jährige Tochter Geld gestohlen hatte. Bei einer Inaugenscheinnahme ihres Zimmers entdeckte die Mutter verschiedene Gegenstände, die sich die Tochter überhaupt nicht leisten konnte. Weitere Gegenstände konnten auf sexuelle Praktiken mit erwachsenen Männern hinweisen und andere einen Verdacht auf das „Borderline-Syndrom“ begründen. Sie erschrak sich über alle Maßen und bat eine damalige sehr gute Freundin der Familie, in ihrem Haus ein Gespräch mit der Tochter zu führen. Die Mutter wollte damit vermeiden, dass ein Mutter-Tochter-Gespräch nicht zu verbalen Entgleisungen führt.
Tags darauf wurde die Tochter aufgrund eines Verdachts der Gefährdung des Kindeswohls (gemäß der Aussagen der Freundin, der Fremdmelderin) vom Jugendamt in Obhut genommen. Die Tochter wurde dem Haushalt der Fremdmelderin für mehrere Wochen in Obhut überlassen. Seitdem durfte die Mutter ihr Kind nicht mehr alleine sehen. Eine Woche später bat die Mutter bei einem Termin mit dem Sozialarbeiter des Jugendamtes um eine Erklärung für die Inobhutnahme der Tochter. Der Jugendamtmitarbeiter fühlte sich durch die Mutter nicht veranlasst, ihr die Situation zu erläutern.
Fünf Wochen später wurde die Mutter genötigt, einen vorgefertigten Hilfeplan im Jugendamt zu unterschreiben. Der Jugendamtmitarbeiter drängte sie mit den drohenden Worten „Wenn Sie diesen Hilfeplan nicht unterschreiben, verlieren Sie Ihr Sorgerecht.“ Mit der Unterschrift bestätigen Eltern, dass sie Defizite haben und das Kindeswohl nicht selbst gewährleisten können. Damit geben sie dem Jugendamt quasi eine Blankovollmacht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Jugendamt für notwendig erachtet. In der Folge wurden dann alle Register der HelferInnenindustrie gezogen.[36]
Die Büchse der Pandora, einmal geöffnet, ist nicht wieder zu schließen. Dies sind warnende Beispiele dafür, dass auch Mütter im Umgang mit dem Jugendamt nicht vorsichtig genug sein können. Besonders schmerzhaft ist in diesem Beispiel, dass der Dolchstoß von der eigenen Freundin geführt wurde, die sich als Agentin der HelferInnenindustrie entpuppte. Nach der Intervention von Jugendamt und HelferInnenindustrie entwickelten sich bei der Tochter besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten, wie Depressionen, Anpassungsstörungen, Ängste, Konzentrations-, Ess- und Schlafstörungen, sowie eine Persönlichkeitsstörung, die dazu führte, dass die Tochter unregelmäßig zur Schule ging. Alle Sorge um das Kindeswohl führte letztlich zu einer Verschlechterung ihres Zustandes.
Deutsche Jugendämter nehmen sich das Recht heraus, Vätern und Müttern in zweisprachigen Familien verbieten, mit ihren Kindern eine andere Sprache als Deutsch zu sprechen. Deutsche Richter finden diesen massiven Eingriff in die Menschenrechte überhaupt nicht schlimm.[37]
Dr. Manuela Schmidt, die Leiterin des Jugendamtes Berlin-Hellersdorf, ließ am 24. Oktober 2006 morgens um halb sechs ein schreiendes und sich nach Leibeskräften wehrendes 7jähriges Kind aus der Wohnung seiner Mutter holen und in ein Kinderheim verbringen. Auch in diesem Fall war der Anlass eine anonyme Anzeige. Von der Familienrichterin ließ sie sich bescheinigen, dass die Mutter „erziehungsunfähig“ sei.
Die Schulleiterin des Jungen sagt:
Nach zwei Jahren unternimmt das verzweifelte Kind einen Selbstmordversuch.[38] Es bedurfte eines dreijährigen, hartnäckigen Kampfes gegen den Politiker-Richter-Jugendamt-Filz, bis das Kind wieder zu seiner Mutter zurückkommen konnte. Danach flüchtet die Mutter im Herbst 2010 mit ihren Kindern vor dem deutschen Jugendamt nach Frankreich. Ein erneuter Sorgerechtsentzug durch jene Richterin, die den Jungen schon mal durch einen Gerichtsbeschluss in einem Heim entsorgt hat, wird im neuen Beschluss wie folgt begründet:
Die Begründung der Richterin entlarvt das System: Die Mutter wagt es, ein Kind der „staatlichen Kontrolle“ zu entziehen. Das können totalitäre Systeme nicht dulden.
Dr. Manuela Schmidt war von 1998 bis 2000 Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss Hellersdorf, von 2000 bis 2001 beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Hellersdorf und ist seit 2002 Mitglied in der PDS sowie seit 2004 Mitglied im Bezirksvorstand der PDS Marzahn-Hellersdorf (jetzt DIE LINKE). Sie ist seit 2001 Bezirksstadträtin für Jugend und Familie und Gesundheit, dazu war sie von 2002 bis 2006 stellvertretende Bezirksbürgermeisterin.[40] Angesichts der Machtfülle des Jugendamtes und zusätzlich der politischen Vernetzung der Frau Schmidt hatten Mutter und Kind keine Chance. Bemerkenswert ist auch, dass in all den Berichten vom Vater keine Rede ist. Nur ein Sorgerechtsstreit wird in einem Halbsatz erwähnt. Das legt die Spekulation nahe: Erst schafft man das Familienoberhaupt ab, dann vertreibt man den Vater aus der Familie, dann zum Schluss erledigt man die alleinstehende Mutter.
In Wilhelmshaven wurde Pia Lehmann gejagt, in einem Kofferraum von der Polizei gefunden, schreiend wie am Spieß, sich mit Händen und Füßen wehrend. Der Junge hat nie etwas verbrochen, sondern wollte nur bei seiner Mutter bleiben. Er wurde seiner Mutter entzogen, weil angeblich eine hochpathologische Bindung zwischen Mutter und Kind besteht. Der Oberbürgermeister hat dabei tatenlos zugesehen, wie die Polizei ihn mit Handschellen über den Boden schleifte. Man steckte ihn wegen seiner Aufsässigkeit in die Psychiatrie für Erwachsenen, wo man attestierte, dass er ein völlig normaler Junge sei, der zu seiner Mutter wolle. Die Bevölkerung und die Mutter haben das Jugendamt so lange unter Druck gesetzt, bis sie nachgeben mussten.[41]
Der Betreiber der Webseite TrennungsFAQ kommentiert über das Jugendamt:
Im WGvdL-Forum findet sich ein Insiderbericht, dass es als Vater nicht lohnt, sich beim Jugendamt zu beschweren oder Jugendamtmitarbeiter zu verklagen. Sie tun, was sie wollen, ob sie nun handeln oder untätig bleiben. Hinterher streiten sie alles ab, lügen wie die Kesselflicker und kommen vor dem Familienrichter mit gefälschten Stellungnahmen durch. Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Jugendamtmitarbeiter für sein Tun oder Lassen zur Verantwortung gezogen wird. Der Rechtsweg ist eine Farce und nur zur Geldvernichtung geeignet.[43]
Auftraggeber für die Helferindustrie
Das Jugendamt ist ein Auftragsbeschaffer für die HelferInnenindustrie. Die Details darüber, welche enormen Kosten dabei für das Gemeinwesen entstehen, finden sich im Abschnitt Filz bestehend aus Jugendamt-Familienhilfe-Politik.
Handlanger für internationale Kindesentführungen
Das Jugendamt betätigt sich als Handlanger für internationale Kindesentführungen.
Geschichte:
Jugendamtskritik:
Wirken und Kritik:
(Konzept eines Anwaltes mit Tipps, wie gegen Jugendamt etc. vorgegangen werden kann)
Europa:
Problembeschreibung und Lösungsansatz
Jugendämter handeln oft nach dem Motto
Es geht weniger um individuelle Fehlentscheidungen von Jugendämtern, denn eine Erwartungshaltung, jede Fehlentwicklung in den Familien auffangen und korrigieren zu können, wäre überzogen. Aber von den nicht primär von einem Jugendamt verursachten Fällen (und nur bedauerlicherweise nicht verhindert werden konnten) sind die von Jugendämtern selbst verursachten Fälle zu unterscheiden, die somit auch von ihnen zu verantworten sind. Kinder zu früh aus einer Familie herauszunehmen ist genauso Gewalt gegen Kinder, wie wenn es zu spät geschieht.
Die wahren Probleme liegen allerdings woanders.
Zu 1: Eine Fachaufsicht, die sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns erstreckt, steht dem Staat im Hinblick auf die Aufgaben der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht zu.[46]
Zu 1: Die staatliche Aufsicht ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt (Kontrolle der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns).[44b]
Zu 2: Im Jahr 1996 hielt Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner einen Vortrag, der alle demokratisch gesinnten Menschen nachdenklich stimmen sollte. Vor 12 Jahren stellte Herr Wiesner dar, wie MitarbeiterInnen der Jugendämter die von ihnen gewünschten Maßnahmen gegen Eltern durchsetzen können und dass es keinerlei effektive Aufsicht und Kontrolle gibt. Herr Wiesner erklärt mit größter Selbstverständlichkeit, dass Beamte einer Behörde in einem Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, de facto machen können, was sie wollen.[47][48]
Zu 5: Jugendämter sind feministisch geprägt, was inzwischen soweit verinnerlicht wurde, dass selbst männliche Jugendamtsbedienstete sich oft als die konsequenteren Feministen gebärden. Offensichtlich wird dies z. B. in der Beratung nicht verheirateter Mütter. Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 zum § 1626 voraussetzt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen darf, dass Mütter, die den Vater ihres Kindes an der realen Sorge um das Kind beteiligen, diesem doch selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zugestehen werden, hat das BVerfG die Rechnung ohne die Jugendämter gemacht: Es gehört zum selbstverständlichen Beratungsrepertoire der Jugendämter, nicht eheliche Mütter eindringlich davor zu warnen, dem mit der Mutter zusammen wohnenden und für das Kind sorgenden Vater das Gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen. In diesem Fall boykottieren die Jugendämter die selbstverständliche Voraussetzung des Bundesverfassungsgerichtes.
Jugendämter[49]
Durch bedauerliche Todesfälle von Kindern, die schon unter der Aufsicht eines Jugendamtes standen, sind Jugendämter unter starken Druck geraten. Tatsächlich lassen sich diese Fälle nicht vermeiden, will man Familien nicht einer totalen Kontrolle unterwerfen. Solche totalitären Strukturen würden unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung zerstören.
Jugendämter machen sich aber der Familienzerstörung schuldig, wenn sie einseitig das „Mutter-Kind-Idyll“ pflegen, für Frauen das Unterhaltsmaximierungsprinzip verfolgen und dabei die Familie als Ganzes außer acht lassen, womit sie grob verfassungswidrig handeln. Das Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung (aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) muss in gleicher Weise auch für Väter gelten. Die inzwischen in allen politischen Lagern verbreitete Floskel „Familie ist da, wo Kinder sind“ begünstigt diese Fehlentwicklung. Obwohl dauernd vom „Kindeswohl“ die Rede ist, hat das Handeln des Jugendamtes wenig die Interessen des Kindes im Blick, die des Vaters so gut wie gar nicht. Der Mann wird meist nur in der Rolle als Unterhaltspflichtiger wahrgenommen.
Die Hauptprobleme der Jugendämter sind mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter, fehlende Qualitätsstandards, unzureichende Kontrolle und eine unheilvolle Beschlagnahme durch feministische Ideologien.
Rechtsstaatlich bedenklich ist auch die Verfilzung zwischen Jugendamt und Familiengericht einerseits und Jugendamt, Sozialbehörden und Frauenhäusern andererseits. Damit können für Väter unüberwindliche Barrieren aufgebaut werden, die zu einer dauerhaften Entfremdung zwischen Vater und Kind führen. Für Frauen bedeutet das aber in der Regel eine Rundum-Versorgung.
djb: Zweifelhafte Seilschaften und erstickender Filz
Die Chefin des feministischen Deutschen Juristinnenbundes stritt „vor dem Bundesverfassungsgericht für das gemeinsame Sorgerecht nichtverheirateter Eltern“? In dem denkwürdigen Verfahren am BVerfG vom 29. Januar 2003 lieferte der djb eine der wenigen Stellungnahmen gegen die gemeinsame Sorge. Zitat aus dem BVerfG-Urteil zur djb-Stellungnahme: „Es sei sachgerecht und liege im Interesse des nichtehelichen Kindes, wenn die elterliche Sorge zunächst der Mutter zugeordnet sei.“ Der djb hat sich damit in der entscheidenden Unterstützung eines der größten Schandmale des deutschen Familienrechts für alle Zeiten verewigt, das mit dem § 1626a BGB unverändert kinder- und väterfeindlich fortbesteht. Welch bittere Ernte mit der totalen Entpflichtung und -rechtung des Vaters eingefahren wird, ist anderswo schon lange ein Riesenthema, nicht so im zähen lila Filz des djb-Deutschland. Mehr als fraglich ist es auch, wenn leitende Posten im Justizministerium von djb-Seilschaften beherrscht werden. Der djb als eine Organisation, die sich den Gleichheitsgrundsätzen in Worten und Taten und damit dem Kern der Verfassung verweigert, hat in der Regierung nichts, aber auch gar nichts zu suchen.[50]
Der Präsident des Landkreistages NRW, Thomas Kubendorff, möchte die Anzahl selbstständiger Jugendämter verringern. Er vertritt die Auffassung, dass nicht in jedem Jugendamt die nötige Fachkompetenz für die teils sehr speziellen Aufgaben vorgehalten werden könne. Deswegen sei eine Konzentration sinnvoller. Zudem sei es unwirtschaftlich, so viele Ämter vorzuhalten. 53 Jugendämter statt bisher 200 sollen nach seinen Vorstellungen für Nordrhein-Westfalen reichen; Sparpotenziale von jährlich bis zu 800.000 Euro im Jahr seien dadurch möglich.[51]
„Väter nichtehelicher Kinder sind unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.“
(Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1995. Das heißt: Fast 100 Jahre, von 1900 bis 1995, war der nicht-eheliche Vater nicht Träger des Elternrechts, davon fast 50 Jahre lang im angeblich demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland.)
Jutta Wagner: Lesermeinung, FAZ am 12. September 2008„Ich will meine Kinder zurück“ Die sorgeberechtigte Mutter Angela Holzinger fühlt sich vom Jugendamt im Stich gelassen, Märkische Allgemeine am 7. Oktober 2009
Kinderklau-Blog: Eltern kämpfen in Berlin gemeinsam gegen Jugendamtswillkür – mit Erfolg!, 22. Januar 2010
Wolfgang Klenner: „Essay über die Wandlung des Kindes im Familienrechtsverfahren vom Rechtsobjekt als Verfügungsmasse zum Rechtssubjekt“
Reinhard Wiesner: Problemaufriss zum Thema „Kontrolle/Arbeit der Jugendämter“, November 1996
Bert Steffens: Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter, 16. Mai 2007
faz.net: Lesermeinungen, Kevin Müller am 12. September 2008