Soeben wurde die Frage kritisch aufgeworfen, in wieweit ein Richter als Entscheidungsinstanz in Familienangelegenheiten geeignet ist. Ein Richter bekleidet ein Amt, seine Profession hingegen ist Jurist, auch Rechtsgelehrter genannt.
Die Juristen charakterisierte der Humanist Erasmus von Rotterdam im 15. Jahrhundert so:
„Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie. In einem Atemzug drechseln sie wer weiß wie viel aus der Luft gegriffene Gesetze zusammen, und indem sie Auslegungen auf Auslegungen und Erläuterungen auf Erläuterungen häufen, erwecken sie den Eindruck, daß von allen Wissenschaften die ihrige die anstrengendste Tätigkeit erfordert!“ [1]
Seitdem hat sich am Wesen der Juristen nichts Wesentliches geändert. Rolf Lamprecht berichtete 30 Jahre lang für den „Spiegel“ von der Tätigkeit der höchsten deutschen Gerichte. In seinem Buch „Die Lebenslüge der Juristen“ legt er offen, wie wenig die Rechtsprechung mit den Idealvorstellungen der Bürger gemein hat. Er erzählt von Willkür, von Unrecht und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen – und dort enttäuscht wurden.[2]
Wer in Familiensachen vor Gericht zieht, legt die Entscheidungsgewalt über die Zukunft seines ganz persönlichen Lebens in die Hand dieser Leute. Das will gut überlegt sein. Auch Frauen sollten sich das gut überlegen. Frauen fühlen sich meist geschmeichelt, wenn man ihnen von Frauenrechten erzählt und lassen sich beeindrucken, wenn JuristInnen ihnen blumige Versprechungen machen. Zunächst wird ihr Ego gestärkt, die Rechtsberatung im Frauenhaus ist kostenlos und mit Prozesskostenhilfe lässt es sich trefflich streiten, ohne eigene Geldmittel einsetzen zu müssen. Doch der Höhenflug kann bald enden. Viele Frauen erkennen erst am Ende, und somit zu spät, dass ihnen der Rechtsweg nur verbrannte Erde eingebracht hat. Der Triumph im Sorgerechtsstreit verblasst, wenn man erkennen muss, dass die eigenen Kinder durch den „totalen Sieg“ über den Vater traumatisiert wurden. Doch dann haben die Juristen längst ihr Honorar saldiert und sich davongemacht.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Willi Geiger schreibt in der Deutschen Richterzeitung:
„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozess; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ [3]
„Führe möglichst keinen Prozess!“ Es ist zu beachten, dass Willi Geiger diesen Rat allgemeingültig formuliert hat. In Familienangelegenheiten gilt dies noch viel mehr. Schon für Frauen ist das Justizsystem gefährlich, und das, obwohl sie von einer vielgestaltigen HelferInnenindustrie unterstützt werden, und obwohl die Gesetzgebung und die Rechtsprechung tendentiell frauenfreundlich und männerfeindlich sind. Für Männer gilt da noch viel mehr. Juristen machen Männern falsche Hoffnungen: „Es wird schon werden!“, „So schlimm wird es nicht werden!“ Alles Lüge! Es wird so schlimm kommen und noch schlimmer!
Es gilt die alte Kaufmannsregel, die da lautet: „Wirf kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher!“ Männer sollten diesen Rat beherzigen und einer zerstörten Ehe nicht noch ihr Geld hinterherwerfen. Juristen begnügen sich nicht mit der Zerstörung der Familie, sie wollen noch dazu das Geld aus der Tasche des Mannes saugen. Erst wenn ein entsorgter Mann auch kein Geld mehr hat, lassen sie ihn los. Für einen Rechtsanwalt gilt, was für alle Freischaffende gilt: Einen Kunden festzuhalten ist einfacher, als einen neuen zu finden. Also stellt der Jurist seinen Mandanten mit wohlgesetzten Worten ruhig und hält ihn bei der Stange. So hindert er den Mann daran, sein Leben und seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Viele Männer erkennen zu spät, dass sie umsonst Nerven, Geld und vor allem wertvolle Lebenszeit an ein unmenschliches System vergeudet haben.
Karen Selick erklärt auf ihrer Webseite, warum sie ihre Karriere als Anwältin im Familienrecht beendete:
„Ich denke, Männer werden vor den heutigen Familiengerichten über den Tisch gezogen. Frauen erhalten ihren Unterhalt völlig unabhängig davon, wie sie sich während der Ehe aufgeführt haben. Eine Ehefrau kann eine prügelnde Säuferin sein, die ihren Mann ständig betrügt, und wird trotzdem allein dafür bezahlt, dass sie atmet. […] Kurz: Das Gesetz hat sich bis zu einem Punkt entwickelt, wo ein Anwalt, der die Rechte einer Mandantin vollkommen ausschöpfen will, auch Ansprüche vertreten muss, die ich für unethisch halte, während ein Anwalt, der Männer vertritt, automatisch auf der Verliererseite ist.“ [4]
Diese Äußerung einer kanadischen Rechtsanwältin weist darauf hin, dass die Juristen durchaus wissen, was sie tun und dies kein speziell deutsches Problem ist, sondern sich auf die ganze westliche Welt erstreckt.
Der Jurist als Lobbyist in eigener Sache
Juristen sind nicht nur in der Justiz tätig, sondern sind auch überproportional als Parlamentarier in der Legislative und als Berater in der Exekutive vertreten. Der Berufsstand der Juristen ist damit eine ernste Gefahr für die Gewaltenteilung und Vereinigungen wie der Deutsche Juristinnenbund haben einen (in der Öffentlichkeit) unterschätzten Einfluss. Die Rechtspflege macht sich die Gesetze gewissermaßen selbst. Angesichts der Juristenschwemme sorgt der Berufsstand durch die Art der Gesetzgebung für all die Berufskollegen, die sich als Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei durchschlagen müssen. Neben Lobbyist in eigener Sache ist der Jurist auch als Teil der HelferInnenindustrie anzusehen.
Die Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege wird in der Bundesrechtsanwaltsordnung so definiert:
§ 1 BRAO Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. [5]
Bei einem Anteil von 23 % Juristen kann wohl eher von einer Unterwanderung des Parlaments denn von einem unabhängigen Organ der Rechtspflege die Rede sein. Aber Juristen machen nicht nur die Gesetze selbst, mit dem ihr Berufsstand sein Einkommen verdient, mit dem Rechtsberatungsgesetz haben sie sogar eine Monopolstellung. Hier sorgt die Lobby der Juristen dafür, dass mögliche Konkurrenz wie Vätergruppen und andere von ihren Geschäftsfeldern ferngehalten wird. Doch damit nicht genug, ihnen ist es auch gelungen, in Familienverfahren sehr weitgehend Anwaltszwang einzuführen. Normalerweise sollten diese 23 Prozent der Abgeordneten über Belange der Juristen gar nicht mit abstimmen dürfen, so wie man auch keinen Abgeordneten, der als Manager bei der Lufthansa arbeitet, über die Anhebung der Kerosinsteuer abstimmen lassen sollte.[6]
Prozessieren als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Es gibt noch andere Praktiken, die an der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege zweifeln lässt. Das ist im Unterhaltsrecht beispielsweise der Prozessbetrug über die Pfändungspraxis. Normalerweise vertraut man darauf, dass in einem Rechtsstaat die Rechtskraft einen Garant für die Rechtssicherheit ist. Eine übliche Praxis ist, überhöhte oder völlig unnütze Pfändungen zu veranlassen. Durch die überhöhte Pfändung werden Väter in eine Vollstreckungsgegenklage gezwungen. Unabhängig davon, ob die Vollstreckungsabwehrklage gewonnen oder verloren wird, sahnt das Organ der Rechtspflege Prozessgebühren ab.[7]
Zu wenige Väter (aber auch Mütter) haben bislang begriffen, dass für Juristen das Prozessieren nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darstellt, die dem Gelderwerb dient. Der Gerechtigkeit dient es nur in sehr seltenen Fällen und dem Schutz der Familie nie. Und so werden, von Rechtsanwälten getrieben, viele Familienrechtsverfahren bestritten, die nur Beziehungen zerbrechen und obendrein viel Geld kosten. Zu welchen Exzessen das Prozessieren führen kann und welches Geldvolumen dabei bewegt wird, zeigt ein Blick nach Amerika:
In den USA geben Unternehmen jedes Jahr geschätzte 200 Milliarden Dollar für anfallende Verfahrenskosten aus. Das sind fast zwei Prozent der Wirtschaftsleistung der gesamten Vereinigten Staaten. Bei einigen Produkten, die als besonders klageanfällig gelten, entfallen inzwischen gut 20 Prozent des Preises auf Prämien für die Rechtsschutzversicherer. Inzwischen wird in Amerika für fast alles Regress gefordert. Ob sich jemand an einem Hot Dog verschluckt hat, oder von der Leiter gefallen ist; weil man raucht, trinkt, oder zu viel im Kasino spielt; weil man zu dick ist – oder zu dünn. Die Unternehmen versuchen, sich gegen die Haftungsklagen zu schützen, indem sie ihre Produkte mit immer mehr Warnhinweisen ausstatten.
Bei diesem Spiel können die Firmen nicht gewinnen. Zigarettenpackungen warnen in Amerika seit Mitte der sechziger Jahre vor den mit dem Rauchen verbundenen Gesundheitsgefahren. Jetzt argumentieren Anwälte, dass ihre Mandanten diese Warnungen nicht hätten befolgen können, weil der Zigarettenkonsum abhängig mache. Jedes Bagatellverfahren kann zu einem Millionen-Dollar-Prozess aufgeblasen werden. „Wir haben uns angewöhnt, bei jedem Fehler und bei jedem Missgeschick nach jemand zu suchen, den wir verantwortlich machen können“, sagt Catherine Crier, früher Staatsanwältin, dann Richterin. Jetzt moderiert sie bei dem Justizsender Court TV. „Wir haben uns zu einer Opferkultur entwickelt und der soziale Preis, den wir dafür zahlen, ist vielleicht noch höher, als der ökonomische.“
Auch Familien können vor Gericht nicht gewinnen, nur verlieren. Diese Erkenntnis muss sich nur noch herumsprechen.
3.1.5.2. Die Juristen
Der Jurist wird hier als Bestandteil der Justiz behandelt, als Vertreter eines Mandanten ist er Teil der HelferInnenindustrie, siehe dafür unter Rechtsanwälte.
Vom Wesen der Juristen
Soeben wurde die Frage kritisch aufgeworfen, in wieweit ein Richter als Entscheidungsinstanz in Familienangelegenheiten geeignet ist. Ein Richter bekleidet ein Amt, seine Profession hingegen ist Jurist, auch Rechtsgelehrter genannt.
Die Juristen charakterisierte der Humanist Erasmus von Rotterdam im 15. Jahrhundert so:
Seitdem hat sich am Wesen der Juristen nichts Wesentliches geändert. Rolf Lamprecht berichtete 30 Jahre lang für den „Spiegel“ von der Tätigkeit der höchsten deutschen Gerichte. In seinem Buch „Die Lebenslüge der Juristen“ legt er offen, wie wenig die Rechtsprechung mit den Idealvorstellungen der Bürger gemein hat. Er erzählt von Willkür, von Unrecht und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen – und dort enttäuscht wurden.[2]
Wer in Familiensachen vor Gericht zieht, legt die Entscheidungsgewalt über die Zukunft seines ganz persönlichen Lebens in die Hand dieser Leute. Das will gut überlegt sein. Auch Frauen sollten sich das gut überlegen. Frauen fühlen sich meist geschmeichelt, wenn man ihnen von Frauenrechten erzählt und lassen sich beeindrucken, wenn JuristInnen ihnen blumige Versprechungen machen. Zunächst wird ihr Ego gestärkt, die Rechtsberatung im Frauenhaus ist kostenlos und mit Prozesskostenhilfe lässt es sich trefflich streiten, ohne eigene Geldmittel einsetzen zu müssen. Doch der Höhenflug kann bald enden. Viele Frauen erkennen erst am Ende, und somit zu spät, dass ihnen der Rechtsweg nur verbrannte Erde eingebracht hat. Der Triumph im Sorgerechtsstreit verblasst, wenn man erkennen muss, dass die eigenen Kinder durch den „totalen Sieg“ über den Vater traumatisiert wurden. Doch dann haben die Juristen längst ihr Honorar saldiert und sich davongemacht.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Willi Geiger schreibt in der Deutschen Richterzeitung:
„Führe möglichst keinen Prozess!“ Es ist zu beachten, dass Willi Geiger diesen Rat allgemeingültig formuliert hat. In Familienangelegenheiten gilt dies noch viel mehr. Schon für Frauen ist das Justizsystem gefährlich, und das, obwohl sie von einer vielgestaltigen HelferInnenindustrie unterstützt werden, und obwohl die Gesetzgebung und die Rechtsprechung tendentiell frauenfreundlich und männerfeindlich sind. Für Männer gilt da noch viel mehr. Juristen machen Männern falsche Hoffnungen: „Es wird schon werden!“, „So schlimm wird es nicht werden!“ Alles Lüge! Es wird so schlimm kommen und noch schlimmer!
Es gilt die alte Kaufmannsregel, die da lautet: „Wirf kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher!“ Männer sollten diesen Rat beherzigen und einer zerstörten Ehe nicht noch ihr Geld hinterherwerfen. Juristen begnügen sich nicht mit der Zerstörung der Familie, sie wollen noch dazu das Geld aus der Tasche des Mannes saugen. Erst wenn ein entsorgter Mann auch kein Geld mehr hat, lassen sie ihn los. Für einen Rechtsanwalt gilt, was für alle Freischaffende gilt: Einen Kunden festzuhalten ist einfacher, als einen neuen zu finden. Also stellt der Jurist seinen Mandanten mit wohlgesetzten Worten ruhig und hält ihn bei der Stange. So hindert er den Mann daran, sein Leben und seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Viele Männer erkennen zu spät, dass sie umsonst Nerven, Geld und vor allem wertvolle Lebenszeit an ein unmenschliches System vergeudet haben.
Karen Selick erklärt auf ihrer Webseite, warum sie ihre Karriere als Anwältin im Familienrecht beendete:
Diese Äußerung einer kanadischen Rechtsanwältin weist darauf hin, dass die Juristen durchaus wissen, was sie tun und dies kein speziell deutsches Problem ist, sondern sich auf die ganze westliche Welt erstreckt.
Der Jurist als Lobbyist in eigener Sache
Juristen sind nicht nur in der Justiz tätig, sondern sind auch überproportional als Parlamentarier in der Legislative und als Berater in der Exekutive vertreten. Der Berufsstand der Juristen ist damit eine ernste Gefahr für die Gewaltenteilung und Vereinigungen wie der Deutsche Juristinnenbund haben einen (in der Öffentlichkeit) unterschätzten Einfluss. Die Rechtspflege macht sich die Gesetze gewissermaßen selbst. Angesichts der Juristenschwemme sorgt der Berufsstand durch die Art der Gesetzgebung für all die Berufskollegen, die sich als Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei durchschlagen müssen. Neben Lobbyist in eigener Sache ist der Jurist auch als Teil der HelferInnenindustrie anzusehen.
Die Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege wird in der Bundesrechtsanwaltsordnung so definiert:
§ 1 BRAO
Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Bei einem Anteil von 23 % Juristen kann wohl eher von einer Unterwanderung des Parlaments denn von einem unabhängigen Organ der Rechtspflege die Rede sein. Aber Juristen machen nicht nur die Gesetze selbst, mit dem ihr Berufsstand sein Einkommen verdient, mit dem Rechtsberatungsgesetz haben sie sogar eine Monopolstellung. Hier sorgt die Lobby der Juristen dafür, dass mögliche Konkurrenz wie Vätergruppen und andere von ihren Geschäftsfeldern ferngehalten wird. Doch damit nicht genug, ihnen ist es auch gelungen, in Familienverfahren sehr weitgehend Anwaltszwang einzuführen. Normalerweise sollten diese 23 Prozent der Abgeordneten über Belange der Juristen gar nicht mit abstimmen dürfen, so wie man auch keinen Abgeordneten, der als Manager bei der Lufthansa arbeitet, über die Anhebung der Kerosinsteuer abstimmen lassen sollte.[6]
Prozessieren als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Es gibt noch andere Praktiken, die an der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege zweifeln lässt. Das ist im Unterhaltsrecht beispielsweise der Prozessbetrug über die Pfändungspraxis. Normalerweise vertraut man darauf, dass in einem Rechtsstaat die Rechtskraft einen Garant für die Rechtssicherheit ist. Eine übliche Praxis ist, überhöhte oder völlig unnütze Pfändungen zu veranlassen. Durch die überhöhte Pfändung werden Väter in eine Vollstreckungsgegenklage gezwungen. Unabhängig davon, ob die Vollstreckungsabwehrklage gewonnen oder verloren wird, sahnt das Organ der Rechtspflege Prozessgebühren ab.[7]
Zu wenige Väter (aber auch Mütter) haben bislang begriffen, dass für Juristen das Prozessieren nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darstellt, die dem Gelderwerb dient. Der Gerechtigkeit dient es nur in sehr seltenen Fällen und dem Schutz der Familie nie. Und so werden, von Rechtsanwälten getrieben, viele Familienrechtsverfahren bestritten, die nur Beziehungen zerbrechen und obendrein viel Geld kosten. Zu welchen Exzessen das Prozessieren führen kann und welches Geldvolumen dabei bewegt wird, zeigt ein Blick nach Amerika:
In den USA geben Unternehmen jedes Jahr geschätzte 200 Milliarden Dollar für anfallende Verfahrenskosten aus. Das sind fast zwei Prozent der Wirtschaftsleistung der gesamten Vereinigten Staaten. Bei einigen Produkten, die als besonders klageanfällig gelten, entfallen inzwischen gut 20 Prozent des Preises auf Prämien für die Rechtsschutzversicherer. Inzwischen wird in Amerika für fast alles Regress gefordert. Ob sich jemand an einem Hot Dog verschluckt hat, oder von der Leiter gefallen ist; weil man raucht, trinkt, oder zu viel im Kasino spielt; weil man zu dick ist – oder zu dünn. Die Unternehmen versuchen, sich gegen die Haftungsklagen zu schützen, indem sie ihre Produkte mit immer mehr Warnhinweisen ausstatten.
Bei diesem Spiel können die Firmen nicht gewinnen. Zigarettenpackungen warnen in Amerika seit Mitte der sechziger Jahre vor den mit dem Rauchen verbundenen Gesundheitsgefahren. Jetzt argumentieren Anwälte, dass ihre Mandanten diese Warnungen nicht hätten befolgen können, weil der Zigarettenkonsum abhängig mache. Jedes Bagatellverfahren kann zu einem Millionen-Dollar-Prozess aufgeblasen werden. „Wir haben uns angewöhnt, bei jedem Fehler und bei jedem Missgeschick nach jemand zu suchen, den wir verantwortlich machen können“, sagt Catherine Crier, früher Staatsanwältin, dann Richterin. Jetzt moderiert sie bei dem Justizsender Court TV. „Wir haben uns zu einer Opferkultur entwickelt und der soziale Preis, den wir dafür zahlen, ist vielleicht noch höher, als der ökonomische.“
Auch Familien können vor Gericht nicht gewinnen, nur verlieren. Diese Erkenntnis muss sich nur noch herumsprechen.