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Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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1.3. Die Lebensbereiche der Familie

Der Ursprung der Familie liegt weit zurück und es lassen sich acht Lebensbereiche der Familie angeben.


  1. Familie war Arbeits- und Produktions­gemein­schaft zur Produktion von Lebens­mitteln.
  2. Familie war Lebens­gemein­schaft in Form einer Konsum­gemein­schaft (gemeinsames Essen, gemeinsames Wohnen).
  3. Familie war Lebens- und Produktions­gemein­schaft zur Produktion von Menschen.
  4. Familie war Erziehungs- und Ausbildungs­gemein­schaft ihres Nachwuchses.
  5. Familie war Lebens­gemein­schaft (gemeinsames Arbeiten, gemeinsame Feste, gemeinsame Religion und Tradition).
  6. Familie war Rechtsgemeinschaft, zunächst in der Form des kollektiven Eigentums an Boden, Vieh, Wohnung und Gerät in Abgrenzung gegen andere Familien.
  7. Familie war auch militärische Kampfeinheit (nachzulesen noch bei Tacitus, Germania), um dieses Eigentum und seine Nutznießer gegen andere Familien zu schützen oder zu vergrößern.
  8. Familie war Solidar­gemein­schaft zur Absicherung gegen Hunger, Krankheit und Alter.[1]

zurück1.3.1. Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft

Die Familie war und ist eine Arbeits- und Wirt­schafts­gemein­schaft. Das Ehe­gatten­splitting würdigt die Familie im Steuerrecht als Wirt­schafts­gemein­schaft. Es sorgt dafür, dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamt­ein­kommen der gleichen Besteuerung unterliegen. Die Forderung verschiedener Politiker nach der Abschaffung des Ehe­gatten­splittings zeigt, dass diese die Familie nicht mehr als Wirt­schafts­gemein­schaft verstehen (wollen). Allerdings wird das nie so direkt gesagt, es werden andere Argumente vorgeschoben.[2]

Als Jäger und Sammler zogen Familien den Herden hinterher, nach der Sesshaft­werdung bewirtschafteten Familien ein Stück Ackerboden. Aus Wildwest-Filmen ist uns die amerikanische Pionierzeit bekannt, in der Familien ein Stück Land besetzten und als eine Farm bewirtschafteten. Gleiches spielte sich aber auch in der deutschen Kolonial­geschichte ab. Es gab sogar besondere Schulen für Frauen, die sie auf ein Leben an der Seite dieser Kolonisten vorbereiteten.[3] Diese Subsistenz­wirt­schaft dürfte die Urform des Wirtschaftens darstellen.

Später spezialisierten sich die Familien, neben Bauern entstanden Handwerker (Schmiede, Spengler, Steinmetze, Werkzeug­macher), Kaufleute und Dienstleister (Banker, Fuhrwerker, Hebammen, etc.) Das Spezial­wissen wurde von Generation zu Generation in den Familien weiter gegeben. Die Haus­frauen­ehe war keine patriarchale Unter­drückung, sondern erlaubte den Frauen im Kernbereich der Familien­wirt­schaft (Selbst­versorgung = Subsistenz­wirt­schaft) zu verbleiben und sie davor bewahrte, in die kapitalistische Wirt­schafts­form einzutreten. Dieses Vorrecht hatten allerdings nur Frauen aus adlige und bürgerliche Familien. Für Tagelöhner im Feudalismus und Lohnarbeiter im Kapitalismus galt dieses Privileg selbst­verständlich nicht. Die Haus­frauen­ehe war also nicht, wie Feministinnen es wahrheitswidrig darzustellen belieben, eine patriarchale Unter­drückungs­form aller Frauen, sondern eine besondere Lebensform einiger Frauen aus einer privilegierten Gesell­schafts­schicht. Erst die Wohl­stands­gesell­schaft mit einer sehr effektiv organisierten Wirtschaft konnte sich diese Lebensform auf weitere Gesell­schafts­kreise ausdehnen.

Letztlich aber spielt es keine Rolle, wer in der Familie als Wirt­schafts­gemein­schaft die Funktion der Selbst­versorgung übernimmt und wer für die Finanzierung der Fremd­versorgung (via Erwirtschaftung des so genannten Familien­ein­kommens) zuständig ist. Im Zeitalter der Gleich­berechtigung ist es auch denkbar, dass Frauen für das Familien­einkommen und Hausmänner für die drei K zuständig sind. Wichtig ist nur, dass die Familie als Wirtschaftseinheit funktioniert und als solche ihre Autonomie bewahrt. Dazu gehört, dass ihre Funktionen nicht vollständig vom Staat übernommen werden und sie nicht in die Abhängigkeit staatlicher Sozial­transfers gerät.

Till Steffen, grüner Justizsenator in Hamburg, will

„[…] prüfen, ob Quoten­regelungen für Unternehmen rechtlich möglich sind, um Frauen mehr Chancen auf Führungs­positionen zu geben. Wir Grüne halten das für sinnvoll. […] Ein weiterer Schritt zur Gleich­berechtigung ist die Abschaffung des Ehe­gatten­splittings, das in erster Linie den Ehen nützt, bei denen der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bleibt.“ [4]

Die gemeinsame Veranlagung der Einkommen von Mann und Frau bei den Steuern würdigt die Familie als Wirtschafts­einheit. Eine getrennte Veranlagung behandelt Eheleute steuerlich wie Alleinstehende. Das hat mit Gleich­berechtigung nichts zu tun, denn das Ehe­gatten­splitting ist ja genauso nützlich, wenn die Frau arbeitet und der Mann zu Hause bleibt. An diesem Beispiel ist gut zu sehen, wie der Begriff „Gleich­berechtigung“ zu einem Allerwelts­argument verkommt, das zur Begründung von allem Möglichen verwendet wird. Die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ist diesen Politikern fremd, wie auch die Absicht zeigt, Führungs­positionen in Unternehmen nicht nach Fähigkeiten und Qualifikation besetzen zu wollen, sondern nach Quote.

Die Familie ist immer auch ein Modell der Wohlstand­mehrung, das allerdings unter der Bedingung steht, dass man sich nicht trennt. Jede Trennung im Verlauf dieser Wohlstands­mehrung frisst den Vorteil von Familie bei weitem auf, wenn das Vermögen gewisse Grenzen nicht vorher bereits überschritten hatte.

Die Familie ist auch eine Erben­gemein­schaft. Güter und Werte werden von der Familie geschaffen, unterhalten, gepflegt und dann an die nachfolgende Generation weiter gegeben. Dazu ist es notwendig, dass die Erbfolge funktioniert und die von der Familie geschaffenen Vermögenswerte nicht einfach von der Allgemeinheit vereinnahmt werden. Bei mehreren Lebens­abschnitts­partnern und – für Kinder – Lebens­abschnitts­vätern, sind Erbansprüche kaum noch begründbar und durchführbar. Ein Hausbesitzer, der mehrere allein­erziehende Mütter geheiratet hat und von ihnen geschieden wurde, und der Lebens­abschnitts­vater vieler Kinder war, hat ein ernstes Problem, welchen dieser Kinder er das Haus vererben soll. Es entspricht auch nicht dem Gedanken der Familie, erhebliche Geldmittel und Erziehungs­arbeit in Kinder zu investieren, damit die Allgemeinheit von den von diesen Kindern erwirtschafteten Steuer­mitteln und Renten­bei­trägen profitiert.

zurück1.3.2. Die Familie als sozialer Schutzraum

Die Institution Familie ist in klassischer Weise ein Beziehungsfeld des Privaten. Die Familie ist ein Ort, wo „Nähe, Intimität und Sorge füreinander“ zu großen Teilen selbstbestimmt gelebt werden können.[5]

Man darf nicht vergessen, dass der Mensch in längste Zeit seiner Entwicklungs­geschichte ohne Staat und staatliche Schutz­mechanismen klarkommen musste und klargekommen ist. Die wichtigsten Kontakte, besonders in Krisen­zeiten, sind die sozialen Beziehungen und die urtümlichsten beruhen auf Verwandt­schaft. Das Individuum ist sehr schnell aufgeschmissen, wenn es nicht auf den Sozial- und Wohl­fahrts­staat zurück­greifen kann. Es wird in späteren Abschnitten noch die Frage zu klären sein, in wieweit staatliche Strukturen die durch Familien­zerstörung wegbrechenden sozialen Netzwerke ersetzen kann.

Die Familie erfüllte und erfüllt Schutz­funktionen bei Krankheit, finanzieller Not, Arbeits­losig­keit und Alter. Und wenn der Staat versagt ist es nur die Familie, die diese Funktionen wahrnimmt, etwa während der Welt­wirtschafts­krise in den 1930er Jahren und in der Nach­kriegs­zeit, nachdem 1945 in Deutschland der Staat vollkommen zusammen­gebrochen war. Der Mensch begibt sich durchaus in eine gefährliche Abhängigkeit, wenn er sich ausschließlich auf den staatlich organisierten Sozialstaat verlässt, andererseits muss auch kritisch gefragt, werden, inwieweit staatliche Strukturen wie eine anonyme Bürokratie dazu geeignet ist, soziale Strukturen zu ersetzen und deren Funktionen zu erfüllen. Es wird noch genauer darzustellen sein, wie eine HelferInnen­industrie ihr ganz eigenes Interesse daran hat, die Menschen in Abhängigkeiten zu bringen, weil das für einen großen und ständig wachsenden Geschäftszweig viele Arbeitsplätze und Umsatz sichert.

zurück1.3.3. Die Familie als autonomer Bereich

Darüber hinaus bietet die Familie, das heißt die auf Verwandt­schaft beruhenden Strukturen, Schutz vor Einmischung des Staates in private Lebensbelange. Das vermeidet den Totalitarismus und verteidigt persönliche Freiräume gegenüber einem omnipotenten Staat.

Die Familie als Wirt­schafts­gemein­schaft war in ihrer ursprünglichen Form völlig autark. Das findet man heute noch bei den Aborigenes im australischen Outback oder in Western-Filmen, welche die Besiedlung des Westens durch europäische Einwanderer darstellen. Jede Farm war damals eine sehr weitgehend autarke Wirt­schafts­gemein­schaft. Diese Unabhängigkeit bringt ein großes Maß an Autonomie mit sich. Mit jeder Funktion, welche von Sozial­systemen oder von staatlichen Strukturen übernommen werden, engt sich der autonome Bereich des Bürgers weiter ein. Vor diesem Hintergrund ist Familien­politik kritisch zu sehen, die beispielsweise mit staatlicher Kinder­betreuung einen weiteren Privatbereich für den Zugriff des Staates öffnen und unter seine Kontrolle bringen will.

Der Angriff auf die Familie ist deshalb immer auch ein Angriff auf die bürgerliche Autonomie. Die Freiheit vor Einmischung des Staates in persönliche Freiräume ist ein wichtiges Bürgerrecht. Die Familie begrenzt die Allmacht des Staates und kann somit als ein Garant für Freiheit und Demokratie verstanden werden.

zurück1.3.4. Die Familie als Beziehungsfeld

Die Familie ist der klassische Ort, in dem sich die Beziehungs­fähigkeit des Menschen entwickelt. Alle wichtigen sozialen Kompetenzen erwirbt er in der Familie. Wenn die Familie auf diesem Feld versagt, dann kommen meist bindungs­unfähige Mitmenschen heraus. Dieses Entwicklungs­defizit ist meist nicht nachträglich auszugleichen. Mit dem Zusammenbruch der Familien droht die Entstehung einer Gesellschaft von Sozio­pathen.

Die Familie unterscheidet sich diametral vom Rest der Gesellschaft in drei Kernpunkten:

  1. Beziehung statt Rechtsverhältnis
  2. Sittlichkeit statt Gesetzlichkeit
  3. Familienmitglieder statt Rechtssubjekte

Einem Neugeborenen kann man nicht mit abstrakten Gesetzes­texten oder Menschen­rechts­deklarationen kommen. Ein Baby baut eine persönliche Bindung – erst zur Mutter, dann zum Vater, danach zu Rest der Familie – auf, die aus körperlicher Nähe und persönlicher Zuwendung besteht. Daran ändert sich auch später nichts mehr. Deshalb ist der Umgang mit Stiefkindern und adoptierten Kindern so schwierig, weil die Beziehung nicht auf natürlicher Bindung basiert, sondern auf – mehr oder weniger – willkürliche Zuordnung.

Der Umgang der Menschen im öffentlichen Raum basiert auf Gesetzlichkeit, die von der Exekutive durchgesetzt wird und deren Verletzung durch die Judikative sanktioniert wird. Im privaten Raum der Familie wird der Umgang untereinander sozial gesteuert auf der Basis der Sittlichkeit. Innerhalb jeder Familie gibt es Regeln, was sich schickt und was nicht, es gibt gemeinsame Rituale und ein gemeinsames Wertesystem. Verstöße werden nicht wie im öffentlichen Raum mit Gefängnis oder Geldbuße bestraft, sondern mit sozialer Maßregelung, beispielsweise durch Liebesentzug oder Entzug von Privilegien (Taschengeld, Ausgeh­zeiten). Im Gegensatz zum öffentlichen Raum, wo das Urteil des Richters grundsätzlich nicht verhandelbar ist, sind Sanktionen im Beziehungsraum Familie verhandelbar.

Mit Erreichen der Voll­jährig­keit gilt man im öffentlichen Raum als „geschäfts­fähig“ und ist eine „natürliche“ Rechtsperson. Außer den natürlichen Rechts­personen können auch Firmen und Vereine als Rechts­subjekte auftreten. In der Familie muss man aber schon vor der Volljährigkeit beziehungsweise Geschäfts­fähigkeit miteinander umgehen. Auch in diesem Punkt sind die im öffentlichen Raum geltenden Regelungen im familiaren Raum untauglich. Deshalb gibt es Familien­mitglieder statt Rechts­subjekte. Familienmitglied ist man egal welchen Alters und unabhängig von einer juristischen Rechts­fähig­keit.

Diese drei kurz behandelten Merkmale verdeutlichen die Notwendigkeit, Familie als eine eigenständige Institution aufrecht zu erhalten und die Bedeutung, die Familie als (ergänzender) Kontrapunkt zum Staat hat und auch immer behalten wird.

zurück1.3.5. Die Familie als Kontrollinstanz

Das Leben untereinander haben die Menschen durch Gesetze geregelt. So jedenfalls wird es in der Schule in Staats­bürger­kunde gelehrt. Tatsächlich aber lesen die wenigsten Menschen in ihrem Leben je im Bürger­lichen Gesetzbuch oder im Straf­gesetz­buch. Das Handeln der Menschen orientiert sich im Alltag weniger an Gesetzen, sondern an das, was sie als sozial richtig empfinden. So geht man auch bei Rot über die Straße, wenn es einem „vertretbar“ erscheint oder hält im absoluten Halteverbot, weil man ja „gleich wieder da“ ist. Letztlich ist entscheidend dafür, dass Menschen miteinander auskommen nicht, was Buchstabe des Gesetzes ist, sondern was sozial verträglich ist. Soziales Verhalten wiederum lernt der Mensch zu erst und vor allem in der Familie.

Menschen sind in erster Linie soziale Wesen und nicht rechtliche Subjekte. Das Neugebohrene weiß nichts von „seinen Rechten“ und auch nicht vom Kinder­schutz­gesetz. Rein instinktiv weiß es, dass es bei seiner Mutter Nahrung, Schutz und Pflege bekommt. Auch gehen Kinder nicht in die Schule, weil es eine gesetzliche Schulpflicht gibt, sondern weil Eltern die kindliche Neugier nutzen, um die Kinder für die Schule zu begeistern. Man sieht an Schul­schwänzern wie hilflos der Staat ist, wenn er bei Jugendlichen die Schulpflicht durch­setzen will, die „keinen Bock“ auf Schule haben. Obwohl die Bedeutung der Familie als soziale Kontroll­instanz unbestreitbar ist, spielt sich der Staat auf, als wenn er alles besser könne.

Der Staat verbietet den Eltern körperliche Züchtigung als Disziplinierungs­mittel und verkauft dies als „Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“. Das Familien­oberhaupt als Zentral­instanz elterlicher Erziehung wurde ja schon zuvor ausgeschaltet. Damit Eltern den staatlichen Erziehern nicht in die Quere kommen können, wurde ein Denunzianten­netz bestehend aus Kinder­garten­erzieherinnen, Lehrern, Ärzten und NachbarInnen aufgebaut. Das Jugendamt bildet dabei die Stasi­zentrale, wo normale Kletter­unfälle als häusliche Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder uminterpretiert werden. Staatliche Erzieher flüstern den Kindern zu, dass ihre Eltern „ihnen gar nichts zu sagen“ haben und so unterläuft der Staat das Erziehungs­primat der Eltern[6] nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz.

Nicht wenige Eltern, die bemerken, dass ihre Erziehungs­bemühungen ins Leere laufen, ja vorsätzlich von staatlichen Institutionen sabotiert werden, geben auf und verzichten darauf, ihre Kinder erziehen zu wollen. Das entspricht der inneren Kündigung. Oder sie weichen auf Liebesentzug und emotionale Kälte aus, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung zwar nicht staatlich sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz.

Wenn die Eltern als Erziehungs­instanz ausgeschaltet werden, bedeutet das noch lange nicht, dass Heran­wachsende keiner Erziehung bedürften. Der Staat ist aber gar nicht erziehungs­fähig. Seine Erziehungs­methoden erschöpfen sich grob gesagt in einem „Einfach laufen lassen“ (Laissez-faire) und dem Dampfhammer in Form von Schul­verweisen und Jugend­arresten. Ein Vater macht sich heute strafbar, wenn er seinem Kind, das er beim Konsum von Drogen erwischt hat, eine Tracht Prügel verpasst. Der Staat hingegen macht sich nicht strafbar, wenn er diesem Jugendlichen einfach gewähren lässt, mit Drogenkonsum, körperlicher Gewalt und kleineren Diebstählen. Und irgendwann, wenn der Jugendliche schon drogen­abhängig geworden ist, oder seinen kriminellen Charakter gefestigt hat, reagiert der Staat dann plötzlich mit überraschender Härte mit Schul­verweisen und Freiheits­entzug. Davor versuchen sich staatliche Akteure mit nutzlosen Appellen, Ermahnungen und Bewährungs­strafen.

Der Staat kann die Familie als Kontroll­instanz nicht ersetzen. Es geht im Kern um drei Punkte:

  1. Soziale Kontrolle statt Polizei und Staats­büro­kratie
  2. Familien­ober­haupt statt Richter
  3. Liebe und persönliche Bindung statt staatlichem Gesetz

Staatliches Gesetz ist für Kinder und Heranwachsende zu abstrakt und für persönliche Erfahrung ungeeignet. Elterliche Liebe und persönliche Bindung ist hingegen konkret und erlebbar. Die Züchtigung des Vaters hat seine Wirkung nicht in einer patriarchalen Macht, sondern in der väterlichen Liebe zu den Kindern und der persönlichen Bindung zu ihnen. Das staatliche Verbot körperlicher Disziplinierungs­mittel hat fatale Folgen. Zum einen wird als Ersatz der Liebesentzug und emotionale Kälte verwendet, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung staat­licher­seits nicht sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz. Ein Kind mag zwar vor einem strengen Vater Angst haben, aber durch die Angst die Liebe hindurch­spüren. Körperlicher Schmerz vergeht, seelische Wunden aber bleiben und prägen lebenslang. Schlimmer als jede körperliche Strafe ist Ignoranz und ein „Nicht-beachtet-werden“.

Es geht hier nicht darum, für die körperliche Züchtigung zu werben – in den Familien kennt man inzwischen bessere und wirkungs­vollere Erziehungs­methoden. Es geht darum, dass der Staat der Familie eine Kompetenz entreißt und dies nicht zum Wohl der Kinder ist. Es geht hierbei um einen Machtkampf, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Der Staat will Ordnungsmacht auch in der Familie sein.

Körperliche Züchtigung ist durch die antiautoritäre Meinungs­hoheit zwar scharf geächtet, aber es bleibt unbeachtet, dass der Staat grausamer als der strengste Vater ist. Erst handelt der Staat im Laissez-faire einer falsch verstandenen Toleranz, um dann mit der ganzen Härte des Gesetzes zuzuschlagen. Die anti­autoritären Geister, die sich des Staates bemächtigt haben, möchten als tolerante Gutmenschen gelten. Ihrem Weltbild zufolge ist der autoritäre Vater als das personifizierte Böse zu sehen, das es zu bekämpfen gilt. Und doch müssen die Apologeten der antiautoritären Erziehung sich damit ausein­ander­setzen, wenn die Erziehung scheitert.

Von den antiautoritären Erziehungs­vorstellungen profitiert vor allem die HelferInnen­industrie, welche für jugendliche Intensiv­täter pädagogisch betreute Segeltörns organisiert. Meist kostet das nur viel Geld und bewirkt in der Sache wenig. Geht aber die kriminelle Karriere weiter, bleibt dem Staat letztlich nur das Verhängen von Gefängnis­strafen als Ultima ratio. Ob das staatliche Züchtigungs­monopol aber eine wirklich gute Alternative zum elterlichen Züchtigungs­recht darstellt, darf bezweifelt werden.

Eltern müssen sich es heutzutage gefallen lassen, kriminalisiert zu werden, wenn sie versuchen erzieherisch einzugreifen, wenn ihre Kinder auf die schiefe Bahn geraten, dann müssen sie ohnmächtig zusehen, wie der Staat es zulässt, wie ihre Kinder in die Drogen­abhängigkeit oder kriminelle Karriere abgleiten und am Ende hinnehmen, wenn der Staat die Kinder ins Gefängnis einsperrt. Und all dies nur, weil Eltern die erzieherische Kompetenz abgesprochen und Kinder ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ zugesprochen wird.

zurück1.3.6. Die Familie als Schutzraum und Lernfeld für Kinder

Der Mensch als physiologische Frühgeburt wird, im Vergleich zu Tieren, viel zu früh geboren. Ein voll ausgebildetes Gehirn würde verhindern, dass der Kopf bei der Geburt noch durch den Geburtskanal des mütterlichen Beckens passt. Obwohl es zu einer Reifung der offenen Sinnes­organe und des Bewegungs­systems im Mutterleib kommt, ist der Mensch zum Zeitpunkt seiner Geburt völlig hilflos und auf Totalversorgung angewiesen. Diese Tatsache steht im Gegensatz zum Reifestand anderer höherer Säugetiere bei der Geburt. Kennzeichnend für den Menschen ist nach Portmann infolge dieser Vorverlegung der Geburt, dass viele Entwicklungs­prozesse nicht isoliert, sondern eingebettet in eine soziokulturelle Umgebung stattfinden. Durch seine Angewiesenheit sei der Mensch für soziale Kontakte und Umwelteinflüsse offen. Diese Offenheit ist für Portmann die Voraussetzung für kulturelles und geistiges Lernen.[7]

Gerade das große Gehirn mit seiner enormen Leistungs­fähigkeit bedeutet große Lernfähigkeit, woraus aber auch eine längere Ausbildungsdauer der betreffenden Lebensart folgt, die beim Menschen mit universitärer Ausbildung leicht bis zum 25. Lebensjahr dauern kann. Dem entsprechend hoch sind die Anforderung beim Menschen an der Dauer­haftigkeit und Verlässlichkeit sozialer Strukturen.

Die Familie hat also auch die Aufgabe einen Schutzraum für das Aufziehen der Kinder bereitzustellen, der eben auch die Voraussetzung für das kulturelle und geistige Lernen schafft.

Hospitalismus und Deprivation (Säuglingsheim)

Hospitalismus ist der Begriff für bestimmte körperliche und/oder seelische Krankheits­erscheinungen, die insbesondere bei den Kindern dann auftreten, wenn sie für einen längeren Zeitraum in Heimen, Kranken­häuser etc. leben müssen. Allgemein wird der Begriff Derivation verwendet. Unter frühkindlicher Deprivation wird die Auswirkung einer Lebens­situation verstanden, in der das Kind seine psychischen Grund­bedürfnisse nicht befriedigen kann.

Falls ein Heimkind ca. drei Jahre keine Bezugsperson hat, können Entwicklungs­schäden entstehen, die in der Regel nicht völlig ausheilen. (EQ – Sprache – Gang usw.) Eine Mutter-Trennung nach dem vierten Lebensjahr löst in der Regel keine bleibenden Schäden aus.

Lebenssituation für frühkindliche Deprivation:

Krankenhaus­aufenthalte; Säuglingsheim o. Kindergrippe; überforderte Mutter; psychisch kranke Mutter; Krisen­situation;

Frühkindliche Deprivation kann auftreten als:

  • Soziale Deprivation d. h. als Mangel an Sozialkontakt
  • Emotionale Deprivation d. h. Mangel emotionaler Zuwendung
  • Sensorische Deprivation d. h. Mangel an sensorischer Anregung

Die drei Arten der Deprivation sind oft miteinander verbunden. Die gesamte Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit kommt zum Stillstand, wenn der Säugling ohne beständige, liebevolle anregende Bezugsperson aufwächst.

Symptome: Ernährungs­störungen; Gewichts­abnahme; geringes Größen­wachstum; Entkräftigungs­zustand; erhöhte Anfälligkeit bei Infektionen; usw. Weiteres Symptome: Verwahrlosung – stark abweichendes Verhalten von gesell­schaft­lichen Normen.

Es handelt sich um einen Ausfall von Erziehung.

Grund: Störungen in der Familien­sozialisation unterbrochene Primär­bindung.[8]

Mit dem Verlust der Familie als Zentrum des Wirtschaftens wurden (und werden) Kernbereiche der Familie auf staatliche (Sozialhilfe, Kranken­versicherung, Renten­versicherung, Pflege­versicherung) und kapitalistische Strukturen (Broterwerb, Riester-Rente) verlagert. Dieser Trend macht deutlich, dass der Schutz der Autonomie der Familie gerade noch wichtiger wird.

Denn je mehr Kernkompetenzen der Familie entzogen wird, desto mehr schwächt man die Struktur der Familie insgesamt. Um es überspitzt darzustellen: Wenn man die Ehe auf eine „heterosexuellen Selbst­ver­wirklichungs­klub mit wechselseitiger einjährigen Kündigungsfrist“ reduziert, dann werden Diskurse über „alternative Familien­modelle“ und „Lebens­gemein­schaften“ nachvollziehbar, erklären sich Forderungen von Schwulen- und Lesben­verbänden nach Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.

Gerade dieser Diskurs legt das Dilemma der Familien­politik offen. Erstens kann die Forderung von einer Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe nur von Menschen kommen, die überhaupt nicht wissen, was Ehe und Familie ist. Das führt dann zu Blüten wie bizarren Neudefinitionen des Begriffs Familie („Familie ist da, wo Kinder sind“ [9]) und der Verdrängung des Wortes „Familien­interesse“ zugunsten des Wortes „Kindeswohl“. Finden Sie mal einen Familien­richter, der heute noch nach dem „Familien­interesse“ fragt. Man redet stattdessen lieber vom „Kindeswohl“, denn ein Kind kann sich ja nicht wehren, weder gegen sich scheidende Eltern noch gegen einen Staat, der Kinder instrumentalisiert, um „par ordre de mufti“ familiäre Zusammenhänge neu zu definieren.

zurück1.3.7. Die Familie als Ort persönlicher Entwicklung

  1. Lebens­gemein­schaft auf Lebenszeit
  2. Familie als Lernfeld und Reifeprozess
  3. Ort des Geborenwerdens, des Heiratens, des Altwerdens und des Sterbens

Die Familie wird immer weniger als Ort der persönlichen Entwicklung gesehen. Kinder „lernen“ schnell, dass Eltern ihnen „gar nichts zu sagen haben“ und Jugendliche sind oft von ihren Eltern „angeödet“ oder „genervt“. Diese Phänomene gehen weit über den Selbst­behauptungs­willen von Kindern und den Pubertäts­phasen von Jugendlichen hinaus. Sie lernen diese Verhaltens­muster von der Gesellschaft, in der Schule, auf der Straße und im Fernsehen. Die Kinder fungieren dabei nur als Spiegel dessen, was in der Gesellschaft über Familie gedacht wird und welche Verachtung man für diese Institution empfindet.

Nach Auffassung des Zeitgeistes hat persönliche Entwicklung als Individuum zu geschehen. Dabei wird die Funktion der Familie als Ort des Lernens und Experimentier­feld unterschätzt. Jugendliche müssen erst noch lernen, dass die in der Werbung gepriesene Freiheit meist unerreicht bleibt, weil sie den Besitz nicht unbeträchtlicher Geldmittel voraussetzt. Familie hingegen setzt nicht Geld, sondern Persönlichkeit und Bindung voraus. Jugendliche überschätzen auch „angesagte Marken­artikel“. Mit Marken­klamotten haben sie zwar Status­symbole erworben, aber noch lange keine Individualität oder gar Persönlichkeit.



[1] „Familie ist tot“, von Wal Buchenberg (www.politik.de/forum/, www.marx-forum.de, de.indymedia.org)
[2] vgl. beispielsweise Wikipedia: Argumente gegen das Ehe­gatten­splitting
[3] vgl. Mechthild Rommel, Hulda Rautenberg: „Die kolonialen Frauenschulen von 1908-1945“, 1983; Dorothea Siegle: „Trägerinnen echten Deutschtums. Die Koloniale Frauenschule Rendsburg.“, Wachholtz-Verlag 2004, ISBN 3-529-02806-1; „Die Frauenkolonialschule Rendsburg“, Dokumentarfilm von 1937 (Ausbildung von Frauen zu Farmerinnen), YouTube: Teil 1, Teil 2
[4] Warum Frauen nie nach oben kommen und Männer zu oft Indianer spielen, Die Welt am 3. Mai 2010
[5] Rössler Beate: Der Wert des Privaten, Frankfurt a. M., 2001, S. 281
[6] vgl. Johannes Schroeter: Erziehungsprimat der Eltern – Interview Prof. Johannes Schroeter, Freie Welt am 21. September 2009
[7] Wikipedia: Physiologische Frühgeburt (vg. Adolf Portmann, Kinderpsychologie)
[8] Der Mensch – eine physiologische Frühgeburt?
[9] Beispiel SPD: Familie ist da, wo Kinder sind, sagt der Kanzler, Die Zeit 19/2002; Beispiel FDP: Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament; Nach dieser Definition wären Kindergärten, Schulen, Jugend­feuer­wehren, Jugendgangs und Fußballvereine „Familie“ im Sinne der Definition. Man sieht, das ist eine Beliebigkeits­definition, welche die Hilflosigkeit der Politiker in familien­politischen Fragen deutlich macht.