Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.4. Der Unterhalt

„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ (Joachim Wiesner [1])

„Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“ (Gaby Hauptmann [2])

„Der beste Freund einer Frau ist nicht der Diamant, sondern der Scheidungsanwalt.“ (Zsa Zsa Gabor [3])

„Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann.“ (Robert Lemke [4])

Im Rahmen dieses Buches kann nicht das gesamte Unterhaltsrecht, das sehr komplex ist, abgehandelt werden. Es sollen deshalb hier die wesentlichen Merkmale herausgearbeitet werden. Für detailliertere Hinweise sei auf die TrennungsFAQ verwiesen.[5] Siehe auch den Essay „Die Unterhaltslüge“ und das Unter­halts­maximierungs­prinzip.

„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ Diesen rechtlichen Rat erhalten einer Aussage Joachim Wiesners zufolge jährlich Zehntausende von scheidungs­willigen Ehefrauen schon seit 30 Jahren. Es sollte wenig wundern, dass die Unterhaltsfrage im Familienrecht einen großen Raum einnimmt, weil es dort um viel Geld geht – um sehr viel Geld. Deshalb sind langjährige Unter­halts­ansprüche für Frauen, hohe Streitwerte für Rechts­anwälte sehr attraktiv. Auf die von der Familien­zerstörung alimentierten umfangreichen Scheidungs- und HelferInnen­industrie wird noch vertiefend einzugehen sein.

Diese Recht­sprechung besagt nicht mehr und nicht weniger, dass sich eine Mutter mit dem Kind, das sie in ihren Besitz gebracht hat, in eine ferne Stadt absetzen kann, um das Kind seinem Vater zu entfremden. Ein Vater, der gleiches täte, würde wegen Kindes­entziehung verfolgt und bestraft, dazu würde man ihm das Sorge- und Umgangsrecht entziehen. Dafür darf der (gering verdienende oder arbeitslose) Vater allein bis ins Ausland ziehen, um das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren. Einer Mutter wäre so etwas selbst­ver­ständ­lich nicht zuzumuten, sie darf auch bezüglich Erwerbs­obliegenheit mit richterlicher Nachsicht rechnen.

„Jedes Gesetz, ohne Ausnahme, schränkt Freiheiten der Menschen ein. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte.“ [6]

Vor allem Zahlesel sollten also nicht die falsche Hoffnung hegen, dass neue Unterhaltsgesetze ihre Lage verbessern könnten. Das widerspräche dem Unter­halts­maximierungs­prinzip. Das ist ähnlich wie bei der Steuer­gesetz­gebung, die nicht Steuern senkt, sondern mehr Steuern aus den Bürgern herauszupressen und Steuer­schlupf­löcher zu schließen soll.





[1] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985; Abschnitt: Kinder als Besitz der Mutter
[2] Gaby Hauptmann in einem Stern-Interview 1996, zitiert in: „Die Frauen sind schuld“, „Der geschröpfte Mann“
[3] Zsa Zsa Gabor, amerikanisch-ungarische Schauspielerin. Sie war achtmal verheiratet und verdankt ihr Vermögen u. a. mehreren Kurzehen mit Millionären.
[4] Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren, zitiert in: Unterhaltsrecht: Kein Geld für die Ex, Focus am 13. Mai 2008
[5] TrennungsFAQ: Kindes­unterhalt, Trennungs­unter­halt
[6] Nirgends gilt dieser Satz so sehr wie im Familienrecht. Jedes neue Gesetz bewirkt, dass der Staat tiefer in die Familien hineinregiert.