Die Entmachtung der Familie schreitet voran, das große Ganze – die Verantwortung für die Kindererziehung – gerät aus dem Blick. Wenn das Private politisch ist, was ist dann noch privat?[1]
Es geht um die Beziehung von Staat und Individuum. Hier stellt sich die Frage, wie es um die individuelle Freiheit bestellt ist, wenn der Staat die privaten Lebensbereiche besetzt.
„Es könnte sein, dass mit der Familie auch freiheitliche Traditionen zugrunde gerichtet werden. Mit der Verteidigung der Familie wird Privatheit verteidigt. Denn die private Sphäre ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Emanzipation von der Allzuständigkeit der Macht. Die Partnerschaft zwischen zwei Menschen ist die eigentliche Utopie einer herrschaftsfreien Gesellschaft. Das Private musste Wirtschaft, Gesellschaft und Staat abgerungen werden. Soll das jetzt hergegeben werden? Soll die Ehe zur Dependance der Wirtschaft und die Kindheit zum staatlichen Fürsorgeobjekt werden?“ [2]
„Genau das haben die vor, nur wer sind die? Und wer sind die anderen? Es reicht ja nicht einmal zur Verschwörungstheorie. Dies würde ja voraussetzen, dass man raffinierte, kluge, mächtige Menschen im Hintergrund hat, die Marionetten tanzen lassen, die langfristig denken, Strippen ziehen und den großen Plan vorantreiben. Wer soll das bitte sein? Ursula von der Leyen, Claudia Roth oder etwa Manuela Schwesig? Die Papi-Darsteller Cem Özdemir und Sigmar Gabriel? Oder vielleicht Olaf Scholz, der forderte ja schon vor Jahren die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ für die SPD. Strippenzieher? Geheimbünde? Dafür taugen sie alle nicht. Am ehesten ist also davon auszugehen, dass sie es tatsächlich gut meinen mit ihren Ansichten über die Beziehung von Staat und Individuum. Hach wie fürsorglich sie sich doch um uns kümmern wollen! Nur bin ich mir in dem Fall gerade nicht ganz sicher, ob mir dann doch die Verschwörung nicht lieber wäre. Wer verteidigt denn noch die Freiheit der Familien, die Freiheit des Bürgers und des Individuums in unserem Land? Die CDU haben wir abgehakt. Die Freiheitlichen? Herr Rösler? Ach nein, denn das ist ja der Parteivorsitzende der FDP, der unbedingt sicherstellen will, dass Bildung garantiert wird, falls Kinder zu Hause sind – sprich, weil er es den Familien von alleine nicht zutraut. Viele frei denkende Demokraten werden dann allerdings in unserem Land nicht überbleiben, wenn alle erst einmal von der Wiege bis zur Bahre unter staatlicher Aufsicht stehen. Wie viele frei denkende Demokraten werden wir noch haben in unserem Land, wenn alle erst einmal von der Wiege bis zur Bahre unter staatlicher Aufsicht stehen? Ob Herr Rösler auf langen Nachtflügen auch mal schlaflos darüber nachdenkt, wer die FDP in 20 Jahren noch wählt? Freiheit ist nicht nur Freiheit der Wirtschaftswege und Abschaffung der Praxisgebühr, sondern in allererster Linie die Freiheit des Einzelnen.“ [1]
Mit der individuellen Freiheit wird in unserer Gesellschaft viel Schindluder getrieben, denn der vereinzelte Mensch ist nicht frei, sondern allein. Der Bürger ist nur dann stark und frei, wenn er finanziell unabhängig ist und belastbare soziale Bindungen hat.
Der frustrierte Single, vereinsamt vor dem Computer sitzend, ist ein williger und dankbarer Konsument. Er muss sich durch Konsum Ersatzbefriedigungen verschaffen und muss nicht sparsam haushalten, weil er keine Familie hat, auf die er Rücksicht nehmen muss.
Die Institution der Familie befindet sich seit langem in Konkurrenz zu dem Anspruch des Staates, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden, zu homogenisieren und hierbei jede Konkurrenz auszuschließen. Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam, sie ist eine Quelle der Ungleichheit und eines kollektiven „Privategoismus“.[3] Nur mit einem ausreichend starken sozialen Netzwerk, das stärkste davon ist die Familie, kann der Bürger autonom gegenüber dem Staat auftreten. Als vereinzeltes Individuum wird er vom Staat absorbiert und beherrscht, wie es Georg Orwell in „1984“ und Aldous Huxley in „Schöne neue Welt“ so treffend beschrieben haben.
Die großen Themen werden nicht offengelegt. Die Frage, wie weit der Staat in das private Leben der Bürger einschreiten darf, wird nicht gestellt. Birgit Kelle erinnert an das Subsidiaritätsprinzip:
„Was geschieht eigentlich, wenn der Staat sich der Privatheit der Bürger bemächtigt? Wo bleibt hier die Speerspitze der FDP und schreit: ‚Bis hierher und nicht weiter!‘? Stattdessen marschiert man in Sachen Familienentmachtung auch noch an vorderster Front. Mein Gott, wie wünscht man sich Politiker von Format herbei, die noch das große Ganze im Auge haben und wie ein Fels auch ihre Überzeugungen verteidigen. Wohin es führt und was damit bezweckt wird, wenn der Staat die Erziehung von Kindern möglichst frühzeitig übernimmt, darf man sich als Anschauungsunterricht in den Geschichtsbüchern und in manchen noch existierenden Ländern gern ansehen. Es ist ja kein Geheimnis. Es waren immer die totalitären Regime, die sich der Kindheit ihrer Bürger bemächtigt haben. Ja, auch die Herren Nazis. Zwar geistert bei manchen Zeitgenossen heute immer noch die Vorstellung umher, damals hätte man die Familie als Ideal hochgehalten. Mutterkreuz und so Kram. Tatsächlich war es zutiefst menschenverachtend, Mütter Kanonenfutter gebären zu lassen, um ihren Nachwuchs so schnell wie möglich in Bünden als Denunzianten auch ihrer eigenen Eltern großzuziehen. Weil ein frei denkender Mensch im Schutzraum Familie für ein Machtsystem mit Totalitätsanspruch ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Weil Kinder schwach sind, weil Kinder leicht beeinflussbar und formbar sind. Weil man sie sogar vom Einfluss ihrer eigenen Eltern entfremden kann, wenn man sie rechtzeitig in seine Fänge bekommt. Warum haben sämtliche kommunistischen, sozialistischen und genau genommen alle -istischen Staaten genau dieses Konzept verfolgt? Die Antwort ist einfach: Weil es funktioniert.“ [1]
Der Mensch wird dabei in frühester Jugend nicht nur von seinen Eltern, sondern letztlich von sich selbst entfremdet. Und als vereinzelter Mensch ohne Identität vermag er nicht Souverän eines demokratischen Staates zu sein, sondern nur „Personal“[4] eines Staatswesens, das totalitär ist, weil es sich von jeglicher Kontrolle emanzipiert hat und keine selbstbestimmten Privaträume mehr zulässt. Die individuelle Freiheit des Bürgers beschränkt sich dann darauf, eine gut funktionierende Arbeitsmaschine zu sein, ein williger Konsument und Stimmvieh für eine scheindemokratische Fassade.
4.5.1. Das Individuum
Die Entmachtung der Familie schreitet voran, das große Ganze – die Verantwortung für die Kindererziehung – gerät aus dem Blick. Wenn das Private politisch ist, was ist dann noch privat?[1]
Es geht um die Beziehung von Staat und Individuum. Hier stellt sich die Frage, wie es um die individuelle Freiheit bestellt ist, wenn der Staat die privaten Lebensbereiche besetzt.
Norbert Blüm schreibt dazu:
Birgit Kelle kommentiert:
Mit der individuellen Freiheit wird in unserer Gesellschaft viel Schindluder getrieben, denn der vereinzelte Mensch ist nicht frei, sondern allein. Der Bürger ist nur dann stark und frei, wenn er finanziell unabhängig ist und belastbare soziale Bindungen hat.
Der frustrierte Single, vereinsamt vor dem Computer sitzend, ist ein williger und dankbarer Konsument. Er muss sich durch Konsum Ersatzbefriedigungen verschaffen und muss nicht sparsam haushalten, weil er keine Familie hat, auf die er Rücksicht nehmen muss.
Die Institution der Familie befindet sich seit langem in Konkurrenz zu dem Anspruch des Staates, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden, zu homogenisieren und hierbei jede Konkurrenz auszuschließen. Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam, sie ist eine Quelle der Ungleichheit und eines kollektiven „Privategoismus“.[3] Nur mit einem ausreichend starken sozialen Netzwerk, das stärkste davon ist die Familie, kann der Bürger autonom gegenüber dem Staat auftreten. Als vereinzeltes Individuum wird er vom Staat absorbiert und beherrscht, wie es Georg Orwell in „1984“ und Aldous Huxley in „Schöne neue Welt“ so treffend beschrieben haben.
Die großen Themen werden nicht offengelegt. Die Frage, wie weit der Staat in das private Leben der Bürger einschreiten darf, wird nicht gestellt. Birgit Kelle erinnert an das Subsidiaritätsprinzip:
Der Mensch wird dabei in frühester Jugend nicht nur von seinen Eltern, sondern letztlich von sich selbst entfremdet. Und als vereinzelter Mensch ohne Identität vermag er nicht Souverän eines demokratischen Staates zu sein, sondern nur „Personal“[4] eines Staatswesens, das totalitär ist, weil es sich von jeglicher Kontrolle emanzipiert hat und keine selbstbestimmten Privaträume mehr zulässt. Die individuelle Freiheit des Bürgers beschränkt sich dann darauf, eine gut funktionierende Arbeitsmaschine zu sein, ein williger Konsument und Stimmvieh für eine scheindemokratische Fassade.