Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Element eines Rechtsstaates. Wichtig ist auch die Trennung der Gewalt im öffentlichen (Staat) und privaten Bereich (Familie).
Wie souverän ist Deutschland?
Es gibt immer wieder Déjà-vu-Erlebnisse, die den Eindruck vermitteln können, dass die Rechte den kaiserlichen Beamten- und Herrschaftsstaat und die Linke den sozialistischen Bevormundungs- und Funktionärsstaat noch nicht überwunden haben. Symbiotisch verbinden beide Strömungen den Charme des antidemokratischen Kaiserreich und der unemanzipierten DDR[1] gewürzt mit einem Schuss Politikerinkompetenz aus der Weimarer Republik.
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ [2]
Auf öffentlichkeitswirksamen Reden schwärmen Politiker gerne von dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Was dieser Rechtsstaat im Familienrecht bewirkt, wurde im zweiten Kapitel schon beleuchtet. Was die Politiker nicht öffentlich sagen, ist, dass sie entgegen dem Böckenförde-Diktum die Voraussetzungen für den Staat gerne selbst schaffen möchten. Dabei tendieren konservative Vertreter eher für einen wilhelminischen Obrigkeitsstaat, die „durch die Institutionen marschierten“ Vertreter der 1968 eher für eine sozialistische Diktatur. Wie ähnlich diese beiden Ansätze sind, bemerken beide Flügel wohl selbst nicht. Tatsächlich ist die BRD kein verfasster demokratischer Staat. Unsere Staatsform wurde von den Alliierten installiert und nicht etwa vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen. Laut Völkerrecht ist ein Grundgesetz ein „Provisorium in einem militärisch besetzten Land“. Über dem deutschen Grundgesetz steht der Alliiertenvertrag. Über einer echten Verfassung steht hingegen nichts und wird einzig durch den freien Willen eines freien Volkes legitimiert. Mit Souveränität hat das GG also nichts zu tun. Wenn deutsche Politiker also das bundesdeutsche Grundgesetz als Verfassung verkaufen, belügen sie das Volk. Mit dem Anschluss der DDR an die BRD gab es einen Anlass, dass sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gab. Offensichtlich halten die Alliierten das deutsche Volk nicht für reif, seine Rolle als Souverän in verantwortlicher Weise wahrzunehmen. Und die deutschen Politiker belügen ihr Volk und faseln davon, dass sich das Grundgesetz „bewährt“ habe und „unsere Verfassung“ sei.[3] Es gibt aber keine Souveränität ohne einen Akt der Selbstbestimmung, es gibt auch kein demokratisches Staatswesen ohne Volk als Souverän. Die deutsche Politikerkaste stellt sich gegenüber dem Ruf „Wir sind das Volk!“ immer noch taub.
Diese viele Worte waren notwendig, um zu belegen, dass der „Fisch vom Kopf her stinkt“, und zwar von ganz oben. Mit der Souveränität ist es beim Grundgesetz nicht weit her und die Souveränität der Familien ist bei einer Scheidungsrate von 50 % mehr als gefährdet. Und ein Mensch, der von staatlicher Grundsicherung lebt, ist mehr vom Staat abhängig als er Souverän des Staates ist. Damit sind wir beim Thema, der Familie. Der Mensch kommt ja nicht als demokratischer Bürger auf die Welt, sondern muss von demokratisch gesinnten Eltern dazu erzogen werden. Dort in der Familie entsteht die Basis für unser demokratisches Gemeinwesen und gerade diese Familie wird von der Politik zugrunde gerichtet.
Paul Kirchhof lehnt sich in dem von ihm formulierten Diogenes-Paradoxon an das Böckenförde-Dilemma an, bezieht sich dabei stärker auf die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Sofern dem Staat Gestaltungsspielräume tatsächlich gegeben sind, muss er den Schutzauftrag für Kinder und Familie mit oberster Priorität umsetzen. Dies erfordere nicht in erster Linie die Verfassung, dies erfordern die vitalen Interessen eines jeden Gemeinwesens. Er sieht die Gesamtheit der Bürger zum Handeln aufgerufen und warnt vor einseitigem Vertrauen auf individuell zugängliche, materielle Werte:
„Der Staat weiß, dass er darauf angewiesen ist, auch in Zukunft junge demokratiefähige Bürger zu haben. […] Dieses Angewiesensein des freiheitlichen Staates auf die Annahme eines Freiheitsangebots durch den Einzelnen gilt auch für die Freiheit von Ehe und Familie. Der Staat baut darauf, dass wir auch in Zukunft viele Kinder haben, die diesen Kulturstaat tragen, dieses Wirtschaftssystem am Leben halten, diese Demokratie mit Inhalt und Gedanken füllen. Dennoch gibt der freiheitliche Staat die Entscheidung für oder gegen die Ehe und die Familie selbstverständlich in die Hand der Berechtigten.“ [4]
[1] Ironisch wird von einer DDR 2.0 gesprochen, wenn mit Sicherheitsgesetzen und Internet-Zensur der Eindruck entsteht, dass die BRD zu einer verbesserten DDR entwickelt wird.
[2] Ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: „Staat, Gesellschaft, Freiheit“ 1976 (S. 60)
Exkurs zur Souveränität Deutschlands
Zur Bedeutung der Familie in einem demokratischen Staatswesen.
Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Element eines Rechtsstaates. Wichtig ist auch die Trennung der Gewalt im öffentlichen (Staat) und privaten Bereich (Familie).
Es gibt immer wieder Déjà-vu-Erlebnisse, die den Eindruck vermitteln können, dass die Rechte den kaiserlichen Beamten- und Herrschaftsstaat und die Linke den sozialistischen Bevormundungs- und Funktionärsstaat noch nicht überwunden haben. Symbiotisch verbinden beide Strömungen den Charme des antidemokratischen Kaiserreich und der unemanzipierten DDR[1] gewürzt mit einem Schuss Politikerinkompetenz aus der Weimarer Republik.
Auf öffentlichkeitswirksamen Reden schwärmen Politiker gerne von dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Was dieser Rechtsstaat im Familienrecht bewirkt, wurde im zweiten Kapitel schon beleuchtet. Was die Politiker nicht öffentlich sagen, ist, dass sie entgegen dem Böckenförde-Diktum die Voraussetzungen für den Staat gerne selbst schaffen möchten. Dabei tendieren konservative Vertreter eher für einen wilhelminischen Obrigkeitsstaat, die „durch die Institutionen marschierten“ Vertreter der 1968 eher für eine sozialistische Diktatur. Wie ähnlich diese beiden Ansätze sind, bemerken beide Flügel wohl selbst nicht. Tatsächlich ist die BRD kein verfasster demokratischer Staat. Unsere Staatsform wurde von den Alliierten installiert und nicht etwa vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen. Laut Völkerrecht ist ein Grundgesetz ein „Provisorium in einem militärisch besetzten Land“. Über dem deutschen Grundgesetz steht der Alliiertenvertrag. Über einer echten Verfassung steht hingegen nichts und wird einzig durch den freien Willen eines freien Volkes legitimiert. Mit Souveränität hat das GG also nichts zu tun. Wenn deutsche Politiker also das bundesdeutsche Grundgesetz als Verfassung verkaufen, belügen sie das Volk. Mit dem Anschluss der DDR an die BRD gab es einen Anlass, dass sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gab. Offensichtlich halten die Alliierten das deutsche Volk nicht für reif, seine Rolle als Souverän in verantwortlicher Weise wahrzunehmen. Und die deutschen Politiker belügen ihr Volk und faseln davon, dass sich das Grundgesetz „bewährt“ habe und „unsere Verfassung“ sei.[3] Es gibt aber keine Souveränität ohne einen Akt der Selbstbestimmung, es gibt auch kein demokratisches Staatswesen ohne Volk als Souverän. Die deutsche Politikerkaste stellt sich gegenüber dem Ruf „Wir sind das Volk!“ immer noch taub.
Diese viele Worte waren notwendig, um zu belegen, dass der „Fisch vom Kopf her stinkt“, und zwar von ganz oben. Mit der Souveränität ist es beim Grundgesetz nicht weit her und die Souveränität der Familien ist bei einer Scheidungsrate von 50 % mehr als gefährdet. Und ein Mensch, der von staatlicher Grundsicherung lebt, ist mehr vom Staat abhängig als er Souverän des Staates ist. Damit sind wir beim Thema, der Familie. Der Mensch kommt ja nicht als demokratischer Bürger auf die Welt, sondern muss von demokratisch gesinnten Eltern dazu erzogen werden. Dort in der Familie entsteht die Basis für unser demokratisches Gemeinwesen und gerade diese Familie wird von der Politik zugrunde gerichtet.
Paul Kirchhof lehnt sich in dem von ihm formulierten Diogenes-Paradoxon an das Böckenförde-Dilemma an, bezieht sich dabei stärker auf die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Sofern dem Staat Gestaltungsspielräume tatsächlich gegeben sind, muss er den Schutzauftrag für Kinder und Familie mit oberster Priorität umsetzen. Dies erfordere nicht in erster Linie die Verfassung, dies erfordern die vitalen Interessen eines jeden Gemeinwesens. Er sieht die Gesamtheit der Bürger zum Handeln aufgerufen und warnt vor einseitigem Vertrauen auf individuell zugängliche, materielle Werte: