Der Ursprung der Familie liegt weit zurück und es lassen sich acht Lebensbereiche der Familie angeben.
Familie war Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zur Produktion von Lebensmitteln.
Familie war Lebensgemeinschaft in Form einer Konsumgemeinschaft (gemeinsames Essen, gemeinsames Wohnen).
Familie war Lebens- und Produktionsgemeinschaft zur Produktion von Menschen.
Familie war Erziehungs- und Ausbildungsgemeinschaft ihres Nachwuchses.
Familie war Lebensgemeinschaft (gemeinsames Arbeiten, gemeinsame Feste, gemeinsame Religion und Tradition).
Familie war Rechtsgemeinschaft, zunächst in der Form des kollektiven Eigentums an Boden, Vieh, Wohnung und Gerät in Abgrenzung gegen andere Familien.
Familie war auch militärische Kampfeinheit (nachzulesen noch bei Tacitus, Germania), um dieses Eigentum und seine Nutznießer gegen andere Familien zu schützen oder zu vergrößern.
Familie war Solidargemeinschaft zur Absicherung gegen Hunger, Krankheit und Alter.[1]
1.3.1. Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft
Die Familie war und ist eine Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das Ehegattensplitting würdigt die Familie im Steuerrecht als Wirtschaftsgemeinschaft. Es sorgt dafür, dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung unterliegen. Die Forderung verschiedener Politiker nach der Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt, dass diese die Familie nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft verstehen (wollen). Allerdings wird das nie so direkt gesagt, es werden andere Argumente vorgeschoben.[2]
Als Jäger und Sammler zogen Familien den Herden hinterher, nach der Sesshaftwerdung bewirtschafteten Familien ein Stück Ackerboden. Aus Wildwest-Filmen ist uns die amerikanische Pionierzeit bekannt, in der Familien ein Stück Land besetzten und als eine Farm bewirtschafteten. Gleiches spielte sich aber auch in der deutschen Kolonialgeschichte ab. Es gab sogar besondere Schulen für Frauen, die sie auf ein Leben an der Seite dieser Kolonisten vorbereiteten.[3] Diese Subsistenzwirtschaft dürfte die Urform des Wirtschaftens darstellen.
Später spezialisierten sich die Familien, neben Bauern entstanden Handwerker (Schmiede, Spengler, Steinmetze, Werkzeugmacher), Kaufleute und Dienstleister (Banker, Fuhrwerker, Hebammen, etc.) Das Spezialwissen wurde von Generation zu Generation in den Familien weiter gegeben. Die Hausfrauenehe war keine patriarchale Unterdrückung, sondern erlaubte den Frauen im Kernbereich der Familienwirtschaft (Selbstversorgung = Subsistenzwirtschaft) zu verbleiben und sie davor bewahrte, in die kapitalistische Wirtschaftsform einzutreten. Dieses Vorrecht hatten allerdings nur Frauen aus adlige und bürgerliche Familien. Für Tagelöhner im Feudalismus und Lohnarbeiter im Kapitalismus galt dieses Privileg selbstverständlich nicht. Die Hausfrauenehe war also nicht, wie Feministinnen es wahrheitswidrig darzustellen belieben, eine patriarchale Unterdrückungsform aller Frauen, sondern eine besondere Lebensform einiger Frauen aus einer privilegierten Gesellschaftsschicht. Erst die Wohlstandsgesellschaft mit einer sehr effektiv organisierten Wirtschaft konnte sich diese Lebensform auf weitere Gesellschaftskreise ausdehnen.
Letztlich aber spielt es keine Rolle, wer in der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft die Funktion der Selbstversorgung übernimmt und wer für die Finanzierung der Fremdversorgung (via Erwirtschaftung des so genannten Familieneinkommens) zuständig ist. Im Zeitalter der Gleichberechtigung ist es auch denkbar, dass Frauen für das Familieneinkommen und Hausmänner für die drei K zuständig sind. Wichtig ist nur, dass die Familie als Wirtschaftseinheit funktioniert und als solche ihre Autonomie bewahrt. Dazu gehört, dass ihre Funktionen nicht vollständig vom Staat übernommen werden und sie nicht in die Abhängigkeit staatlicher Sozialtransfers gerät.
Till Steffen, grüner Justizsenator in Hamburg, will
„[…] prüfen, ob Quotenregelungen für Unternehmen rechtlich möglich sind, um Frauen mehr Chancen auf Führungspositionen zu geben. Wir Grüne halten das für sinnvoll. […] Ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung ist die Abschaffung des Ehegattensplittings, das in erster Linie den Ehen nützt, bei denen der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bleibt.“ [4]
Die gemeinsame Veranlagung der Einkommen von Mann und Frau bei den Steuern würdigt die Familie als Wirtschaftseinheit. Eine getrennte Veranlagung behandelt Eheleute steuerlich wie Alleinstehende. Das hat mit Gleichberechtigung nichts zu tun, denn das Ehegattensplitting ist ja genauso nützlich, wenn die Frau arbeitet und der Mann zu Hause bleibt. An diesem Beispiel ist gut zu sehen, wie der Begriff „Gleichberechtigung“ zu einem Allerweltsargument verkommt, das zur Begründung von allem Möglichen verwendet wird. Die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ist diesen Politikern fremd, wie auch die Absicht zeigt, Führungspositionen in Unternehmen nicht nach Fähigkeiten und Qualifikation besetzen zu wollen, sondern nach Quote.
Die Familie ist immer auch ein Modell der Wohlstandmehrung, das allerdings unter der Bedingung steht, dass man sich nicht trennt. Jede Trennung im Verlauf dieser Wohlstandsmehrung frisst den Vorteil von Familie bei weitem auf, wenn das Vermögen gewisse Grenzen nicht vorher bereits überschritten hatte.
Die Familie ist auch eine Erbengemeinschaft. Güter und Werte werden von der Familie geschaffen, unterhalten, gepflegt und dann an die nachfolgende Generation weiter gegeben. Dazu ist es notwendig, dass die Erbfolge funktioniert und die von der Familie geschaffenen Vermögenswerte nicht einfach von der Allgemeinheit vereinnahmt werden. Bei mehreren Lebensabschnittspartnern und – für Kinder – Lebensabschnittsvätern, sind Erbansprüche kaum noch begründbar und durchführbar. Ein Hausbesitzer, der mehrere alleinerziehende Mütter geheiratet hat und von ihnen geschieden wurde, und der Lebensabschnittsvater vieler Kinder war, hat ein ernstes Problem, welchen dieser Kinder er das Haus vererben soll. Es entspricht auch nicht dem Gedanken der Familie, erhebliche Geldmittel und Erziehungsarbeit in Kinder zu investieren, damit die Allgemeinheit von den von diesen Kindern erwirtschafteten Steuermitteln und Rentenbeiträgen profitiert.
1.3.2. Die Familie als sozialer Schutzraum
Die Institution Familie ist in klassischer Weise ein Beziehungsfeld des Privaten. Die Familie ist ein Ort, wo „Nähe, Intimität und Sorge füreinander“ zu großen Teilen selbstbestimmt gelebt werden können.[5]
Man darf nicht vergessen, dass der Mensch in längste Zeit seiner Entwicklungsgeschichte ohne Staat und staatliche Schutzmechanismen klarkommen musste und klargekommen ist. Die wichtigsten Kontakte, besonders in Krisenzeiten, sind die sozialen Beziehungen und die urtümlichsten beruhen auf Verwandtschaft. Das Individuum ist sehr schnell aufgeschmissen, wenn es nicht auf den Sozial- und Wohlfahrtsstaat zurückgreifen kann. Es wird in späteren Abschnitten noch die Frage zu klären sein, in wieweit staatliche Strukturen die durch Familienzerstörung wegbrechenden sozialen Netzwerke ersetzen kann.
Die Familie erfüllte und erfüllt Schutzfunktionen bei Krankheit, finanzieller Not, Arbeitslosigkeit und Alter. Und wenn der Staat versagt ist es nur die Familie, die diese Funktionen wahrnimmt, etwa während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren und in der Nachkriegszeit, nachdem 1945 in Deutschland der Staat vollkommen zusammengebrochen war. Der Mensch begibt sich durchaus in eine gefährliche Abhängigkeit, wenn er sich ausschließlich auf den staatlich organisierten Sozialstaat verlässt, andererseits muss auch kritisch gefragt, werden, inwieweit staatliche Strukturen wie eine anonyme Bürokratie dazu geeignet ist, soziale Strukturen zu ersetzen und deren Funktionen zu erfüllen. Es wird noch genauer darzustellen sein, wie eine HelferInnenindustrie ihr ganz eigenes Interesse daran hat, die Menschen in Abhängigkeiten zu bringen, weil das für einen großen und ständig wachsenden Geschäftszweig viele Arbeitsplätze und Umsatz sichert.
1.3.3. Die Familie als autonomer Bereich
Darüber hinaus bietet die Familie, das heißt die auf Verwandtschaft beruhenden Strukturen, Schutz vor Einmischung des Staates in private Lebensbelange. Das vermeidet den Totalitarismus und verteidigt persönliche Freiräume gegenüber einem omnipotenten Staat.
Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft war in ihrer ursprünglichen Form völlig autark. Das findet man heute noch bei den Aborigenes im australischen Outback oder in Western-Filmen, welche die Besiedlung des Westens durch europäische Einwanderer darstellen. Jede Farm war damals eine sehr weitgehend autarke Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Unabhängigkeit bringt ein großes Maß an Autonomie mit sich. Mit jeder Funktion, welche von Sozialsystemen oder von staatlichen Strukturen übernommen werden, engt sich der autonome Bereich des Bürgers weiter ein. Vor diesem Hintergrund ist Familienpolitik kritisch zu sehen, die beispielsweise mit staatlicher Kinderbetreuung einen weiteren Privatbereich für den Zugriff des Staates öffnen und unter seine Kontrolle bringen will.
Der Angriff auf die Familie ist deshalb immer auch ein Angriff auf die bürgerliche Autonomie. Die Freiheit vor Einmischung des Staates in persönliche Freiräume ist ein wichtiges Bürgerrecht. Die Familie begrenzt die Allmacht des Staates und kann somit als ein Garant für Freiheit und Demokratie verstanden werden.
1.3.4. Die Familie als Beziehungsfeld
Die Familie ist der klassische Ort, in dem sich die Beziehungsfähigkeit des Menschen entwickelt. Alle wichtigen sozialen Kompetenzen erwirbt er in der Familie. Wenn die Familie auf diesem Feld versagt, dann kommen meist bindungsunfähige Mitmenschen heraus. Dieses Entwicklungsdefizit ist meist nicht nachträglich auszugleichen. Mit dem Zusammenbruch der Familien droht die Entstehung einer Gesellschaft von Soziopathen.
Die Familie unterscheidet sich diametral vom Rest der Gesellschaft in drei Kernpunkten:
Beziehung statt Rechtsverhältnis
Sittlichkeit statt Gesetzlichkeit
Familienmitglieder statt Rechtssubjekte
Einem Neugeborenen kann man nicht mit abstrakten Gesetzestexten oder Menschenrechtsdeklarationen kommen. Ein Baby baut eine persönliche Bindung – erst zur Mutter, dann zum Vater, danach zu Rest der Familie – auf, die aus körperlicher Nähe und persönlicher Zuwendung besteht. Daran ändert sich auch später nichts mehr. Deshalb ist der Umgang mit Stiefkindern und adoptierten Kindern so schwierig, weil die Beziehung nicht auf natürlicher Bindung basiert, sondern auf – mehr oder weniger – willkürliche Zuordnung.
Der Umgang der Menschen im öffentlichen Raum basiert auf Gesetzlichkeit, die von der Exekutive durchgesetzt wird und deren Verletzung durch die Judikative sanktioniert wird. Im privaten Raum der Familie wird der Umgang untereinander sozial gesteuert auf der Basis der Sittlichkeit. Innerhalb jeder Familie gibt es Regeln, was sich schickt und was nicht, es gibt gemeinsame Rituale und ein gemeinsames Wertesystem. Verstöße werden nicht wie im öffentlichen Raum mit Gefängnis oder Geldbuße bestraft, sondern mit sozialer Maßregelung, beispielsweise durch Liebesentzug oder Entzug von Privilegien (Taschengeld, Ausgehzeiten). Im Gegensatz zum öffentlichen Raum, wo das Urteil des Richters grundsätzlich nicht verhandelbar ist, sind Sanktionen im Beziehungsraum Familie verhandelbar.
Mit Erreichen der Volljährigkeit gilt man im öffentlichen Raum als „geschäftsfähig“ und ist eine „natürliche“ Rechtsperson. Außer den natürlichen Rechtspersonen können auch Firmen und Vereine als Rechtssubjekte auftreten. In der Familie muss man aber schon vor der Volljährigkeit beziehungsweise Geschäftsfähigkeit miteinander umgehen. Auch in diesem Punkt sind die im öffentlichen Raum geltenden Regelungen im familiaren Raum untauglich. Deshalb gibt es Familienmitglieder statt Rechtssubjekte. Familienmitglied ist man egal welchen Alters und unabhängig von einer juristischen Rechtsfähigkeit.
Diese drei kurz behandelten Merkmale verdeutlichen die Notwendigkeit, Familie als eine eigenständige Institution aufrecht zu erhalten und die Bedeutung, die Familie als (ergänzender) Kontrapunkt zum Staat hat und auch immer behalten wird.
1.3.5. Die Familie als Kontrollinstanz
Das Leben untereinander haben die Menschen durch Gesetze geregelt. So jedenfalls wird es in der Schule in Staatsbürgerkunde gelehrt. Tatsächlich aber lesen die wenigsten Menschen in ihrem Leben je im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch. Das Handeln der Menschen orientiert sich im Alltag weniger an Gesetzen, sondern an das, was sie als sozial richtig empfinden. So geht man auch bei Rot über die Straße, wenn es einem „vertretbar“ erscheint oder hält im absoluten Halteverbot, weil man ja „gleich wieder da“ ist. Letztlich ist entscheidend dafür, dass Menschen miteinander auskommen nicht, was Buchstabe des Gesetzes ist, sondern was sozial verträglich ist. Soziales Verhalten wiederum lernt der Mensch zu erst und vor allem in der Familie.
Menschen sind in erster Linie soziale Wesen und nicht rechtliche Subjekte. Das Neugebohrene weiß nichts von „seinen Rechten“ und auch nicht vom Kinderschutzgesetz. Rein instinktiv weiß es, dass es bei seiner Mutter Nahrung, Schutz und Pflege bekommt. Auch gehen Kinder nicht in die Schule, weil es eine gesetzliche Schulpflicht gibt, sondern weil Eltern die kindliche Neugier nutzen, um die Kinder für die Schule zu begeistern. Man sieht an Schulschwänzern wie hilflos der Staat ist, wenn er bei Jugendlichen die Schulpflicht durchsetzen will, die „keinen Bock“ auf Schule haben. Obwohl die Bedeutung der Familie als soziale Kontrollinstanz unbestreitbar ist, spielt sich der Staat auf, als wenn er alles besser könne.
Der Staat verbietet den Eltern körperliche Züchtigung als Disziplinierungsmittel und verkauft dies als „Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“. Das Familienoberhaupt als Zentralinstanz elterlicher Erziehung wurde ja schon zuvor ausgeschaltet. Damit Eltern den staatlichen Erziehern nicht in die Quere kommen können, wurde ein Denunziantennetz bestehend aus Kindergartenerzieherinnen, Lehrern, Ärzten und NachbarInnen aufgebaut. Das Jugendamt bildet dabei die Stasizentrale, wo normale Kletterunfälle als häusliche Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder uminterpretiert werden. Staatliche Erzieher flüstern den Kindern zu, dass ihre Eltern „ihnen gar nichts zu sagen“ haben und so unterläuft der Staat das Erziehungsprimat der Eltern[6] nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz.
Nicht wenige Eltern, die bemerken, dass ihre Erziehungsbemühungen ins Leere laufen, ja vorsätzlich von staatlichen Institutionen sabotiert werden, geben auf und verzichten darauf, ihre Kinder erziehen zu wollen. Das entspricht der inneren Kündigung. Oder sie weichen auf Liebesentzug und emotionale Kälte aus, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung zwar nicht staatlich sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz.
Wenn die Eltern als Erziehungsinstanz ausgeschaltet werden, bedeutet das noch lange nicht, dass Heranwachsende keiner Erziehung bedürften. Der Staat ist aber gar nicht erziehungsfähig. Seine Erziehungsmethoden erschöpfen sich grob gesagt in einem „Einfach laufen lassen“ (Laissez-faire) und dem Dampfhammer in Form von Schulverweisen und Jugendarresten. Ein Vater macht sich heute strafbar, wenn er seinem Kind, das er beim Konsum von Drogen erwischt hat, eine Tracht Prügel verpasst. Der Staat hingegen macht sich nicht strafbar, wenn er diesem Jugendlichen einfach gewähren lässt, mit Drogenkonsum, körperlicher Gewalt und kleineren Diebstählen. Und irgendwann, wenn der Jugendliche schon drogenabhängig geworden ist, oder seinen kriminellen Charakter gefestigt hat, reagiert der Staat dann plötzlich mit überraschender Härte mit Schulverweisen und Freiheitsentzug. Davor versuchen sich staatliche Akteure mit nutzlosen Appellen, Ermahnungen und Bewährungsstrafen.
Der Staat kann die Familie als Kontrollinstanz nicht ersetzen. Es geht im Kern um drei Punkte:
Soziale Kontrolle statt Polizei und Staatsbürokratie
Familienoberhaupt statt Richter
Liebe und persönliche Bindung statt staatlichem Gesetz
Staatliches Gesetz ist für Kinder und Heranwachsende zu abstrakt und für persönliche Erfahrung ungeeignet. Elterliche Liebe und persönliche Bindung ist hingegen konkret und erlebbar. Die Züchtigung des Vaters hat seine Wirkung nicht in einer patriarchalen Macht, sondern in der väterlichen Liebe zu den Kindern und der persönlichen Bindung zu ihnen. Das staatliche Verbot körperlicher Disziplinierungsmittel hat fatale Folgen. Zum einen wird als Ersatz der Liebesentzug und emotionale Kälte verwendet, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung staatlicherseits nicht sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz. Ein Kind mag zwar vor einem strengen Vater Angst haben, aber durch die Angst die Liebe hindurchspüren. Körperlicher Schmerz vergeht, seelische Wunden aber bleiben und prägen lebenslang. Schlimmer als jede körperliche Strafe ist Ignoranz und ein „Nicht-beachtet-werden“.
Es geht hier nicht darum, für die körperliche Züchtigung zu werben – in den Familien kennt man inzwischen bessere und wirkungsvollere Erziehungsmethoden. Es geht darum, dass der Staat der Familie eine Kompetenz entreißt und dies nicht zum Wohl der Kinder ist. Es geht hierbei um einen Machtkampf, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Der Staat will Ordnungsmacht auch in der Familie sein.
Körperliche Züchtigung ist durch die antiautoritäre Meinungshoheit zwar scharf geächtet, aber es bleibt unbeachtet, dass der Staat grausamer als der strengste Vater ist. Erst handelt der Staat im Laissez-faire einer falsch verstandenen Toleranz, um dann mit der ganzen Härte des Gesetzes zuzuschlagen. Die antiautoritären Geister, die sich des Staates bemächtigt haben, möchten als tolerante Gutmenschen gelten. Ihrem Weltbild zufolge ist der autoritäre Vater als das personifizierte Böse zu sehen, das es zu bekämpfen gilt. Und doch müssen die Apologeten der antiautoritären Erziehung sich damit auseinandersetzen, wenn die Erziehung scheitert.
Von den antiautoritären Erziehungsvorstellungen profitiert vor allem die HelferInnenindustrie, welche für jugendliche Intensivtäter pädagogisch betreute Segeltörns organisiert. Meist kostet das nur viel Geld und bewirkt in der Sache wenig. Geht aber die kriminelle Karriere weiter, bleibt dem Staat letztlich nur das Verhängen von Gefängnisstrafen als Ultima ratio. Ob das staatliche Züchtigungsmonopol aber eine wirklich gute Alternative zum elterlichen Züchtigungsrecht darstellt, darf bezweifelt werden.
Eltern müssen sich es heutzutage gefallen lassen, kriminalisiert zu werden, wenn sie versuchen erzieherisch einzugreifen, wenn ihre Kinder auf die schiefe Bahn geraten, dann müssen sie ohnmächtig zusehen, wie der Staat es zulässt, wie ihre Kinder in die Drogenabhängigkeit oder kriminelle Karriere abgleiten und am Ende hinnehmen, wenn der Staat die Kinder ins Gefängnis einsperrt. Und all dies nur, weil Eltern die erzieherische Kompetenz abgesprochen und Kinder ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ zugesprochen wird.
1.3.6. Die Familie als Schutzraum und Lernfeld für Kinder
Der Mensch als physiologische Frühgeburt wird, im Vergleich zu Tieren, viel zu früh geboren. Ein voll ausgebildetes Gehirn würde verhindern, dass der Kopf bei der Geburt noch durch den Geburtskanal des mütterlichen Beckens passt. Obwohl es zu einer Reifung der offenen Sinnesorgane und des Bewegungssystems im Mutterleib kommt, ist der Mensch zum Zeitpunkt seiner Geburt völlig hilflos und auf Totalversorgung angewiesen. Diese Tatsache steht im Gegensatz zum Reifestand anderer höherer Säugetiere bei der Geburt. Kennzeichnend für den Menschen ist nach Portmann infolge dieser Vorverlegung der Geburt, dass viele Entwicklungsprozesse nicht isoliert, sondern eingebettet in eine soziokulturelle Umgebung stattfinden. Durch seine Angewiesenheit sei der Mensch für soziale Kontakte und Umwelteinflüsse offen. Diese Offenheit ist für Portmann die Voraussetzung für kulturelles und geistiges Lernen.[7]
Gerade das große Gehirn mit seiner enormen Leistungsfähigkeit bedeutet große Lernfähigkeit, woraus aber auch eine längere Ausbildungsdauer der betreffenden Lebensart folgt, die beim Menschen mit universitärer Ausbildung leicht bis zum 25. Lebensjahr dauern kann. Dem entsprechend hoch sind die Anforderung beim Menschen an der Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit sozialer Strukturen.
Die Familie hat also auch die Aufgabe einen Schutzraum für das Aufziehen der Kinder bereitzustellen, der eben auch die Voraussetzung für das kulturelle und geistige Lernen schafft.
Hospitalismus und Deprivation (Säuglingsheim)
Hospitalismus ist der Begriff für bestimmte körperliche und/oder seelische Krankheitserscheinungen, die insbesondere bei den Kindern dann auftreten, wenn sie für einen längeren Zeitraum in Heimen, Krankenhäuser etc. leben müssen. Allgemein wird der Begriff Derivation verwendet. Unter frühkindlicher Deprivation wird die Auswirkung einer Lebenssituation verstanden, in der das Kind seine psychischen Grundbedürfnisse nicht befriedigen kann.
Falls ein Heimkind ca. drei Jahre keine Bezugsperson hat, können Entwicklungsschäden entstehen, die in der Regel nicht völlig ausheilen. (EQ – Sprache – Gang usw.) Eine Mutter-Trennung nach dem vierten Lebensjahr löst in der Regel keine bleibenden Schäden aus.
Lebenssituation für frühkindliche Deprivation:
Krankenhausaufenthalte; Säuglingsheim o. Kindergrippe; überforderte Mutter; psychisch kranke Mutter; Krisensituation;
Frühkindliche Deprivation kann auftreten als:
Soziale Deprivation d. h. als Mangel an Sozialkontakt
Emotionale Deprivation d. h. Mangel emotionaler Zuwendung
Sensorische Deprivation d. h. Mangel an sensorischer Anregung
Die drei Arten der Deprivation sind oft miteinander verbunden. Die gesamte Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit kommt zum Stillstand, wenn der Säugling ohne beständige, liebevolle anregende Bezugsperson aufwächst.
Symptome: Ernährungsstörungen; Gewichtsabnahme; geringes Größenwachstum; Entkräftigungszustand; erhöhte Anfälligkeit bei Infektionen; usw. Weiteres Symptome: Verwahrlosung – stark abweichendes Verhalten von gesellschaftlichen Normen.
Es handelt sich um einen Ausfall von Erziehung.
Grund: Störungen in der Familiensozialisation unterbrochene Primärbindung.[8]
Mit dem Verlust der Familie als Zentrum des Wirtschaftens wurden (und werden) Kernbereiche der Familie auf staatliche (Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) und kapitalistische Strukturen (Broterwerb, Riester-Rente) verlagert. Dieser Trend macht deutlich, dass der Schutz der Autonomie der Familie gerade noch wichtiger wird.
Denn je mehr Kernkompetenzen der Familie entzogen wird, desto mehr schwächt man die Struktur der Familie insgesamt. Um es überspitzt darzustellen: Wenn man die Ehe auf eine „heterosexuellen Selbstverwirklichungsklub mit wechselseitiger einjährigen Kündigungsfrist“ reduziert, dann werden Diskurse über „alternative Familienmodelle“ und „Lebensgemeinschaften“ nachvollziehbar, erklären sich Forderungen von Schwulen- und Lesbenverbänden nach Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.
Gerade dieser Diskurs legt das Dilemma der Familienpolitik offen. Erstens kann die Forderung von einer Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe nur von Menschen kommen, die überhaupt nicht wissen, was Ehe und Familie ist. Das führt dann zu Blüten wie bizarren Neudefinitionen des Begriffs Familie („Familie ist da, wo Kinder sind“ [9]) und der Verdrängung des Wortes „Familieninteresse“ zugunsten des Wortes „Kindeswohl“. Finden Sie mal einen Familienrichter, der heute noch nach dem „Familieninteresse“ fragt. Man redet stattdessen lieber vom „Kindeswohl“, denn ein Kind kann sich ja nicht wehren, weder gegen sich scheidende Eltern noch gegen einen Staat, der Kinder instrumentalisiert, um „par ordre de mufti“ familiäre Zusammenhänge neu zu definieren.
1.3.7. Die Familie als Ort persönlicher Entwicklung
Lebensgemeinschaft auf Lebenszeit
Familie als Lernfeld und Reifeprozess
Ort des Geborenwerdens, des Heiratens, des Altwerdens und des Sterbens
Die Familie wird immer weniger als Ort der persönlichen Entwicklung gesehen. Kinder „lernen“ schnell, dass Eltern ihnen „gar nichts zu sagen haben“ und Jugendliche sind oft von ihren Eltern „angeödet“ oder „genervt“. Diese Phänomene gehen weit über den Selbstbehauptungswillen von Kindern und den Pubertätsphasen von Jugendlichen hinaus. Sie lernen diese Verhaltensmuster von der Gesellschaft, in der Schule, auf der Straße und im Fernsehen. Die Kinder fungieren dabei nur als Spiegel dessen, was in der Gesellschaft über Familie gedacht wird und welche Verachtung man für diese Institution empfindet.
Nach Auffassung des Zeitgeistes hat persönliche Entwicklung als Individuum zu geschehen. Dabei wird die Funktion der Familie als Ort des Lernens und Experimentierfeld unterschätzt. Jugendliche müssen erst noch lernen, dass die in der Werbung gepriesene Freiheit meist unerreicht bleibt, weil sie den Besitz nicht unbeträchtlicher Geldmittel voraussetzt. Familie hingegen setzt nicht Geld, sondern Persönlichkeit und Bindung voraus. Jugendliche überschätzen auch „angesagte Markenartikel“. Mit Markenklamotten haben sie zwar Statussymbole erworben, aber noch lange keine Individualität oder gar Persönlichkeit.
[3] vgl. Mechthild Rommel, Hulda Rautenberg: „Die kolonialen Frauenschulen von 1908-1945“, 1983; Dorothea Siegle: „Trägerinnen echten Deutschtums. Die Koloniale Frauenschule Rendsburg.“, Wachholtz-Verlag 2004, ISBN 3-529-02806-1; „Die Frauenkolonialschule Rendsburg“, Dokumentarfilm von 1937 (Ausbildung von Frauen zu Farmerinnen), YouTube: Teil 1, Teil 2
1.3. Die Lebensbereiche der Familie
Der Ursprung der Familie liegt weit zurück und es lassen sich acht Lebensbereiche der Familie angeben.
1.3.1. Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft
Die Familie war und ist eine Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das Ehegattensplitting würdigt die Familie im Steuerrecht als Wirtschaftsgemeinschaft. Es sorgt dafür, dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung unterliegen. Die Forderung verschiedener Politiker nach der Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt, dass diese die Familie nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft verstehen (wollen). Allerdings wird das nie so direkt gesagt, es werden andere Argumente vorgeschoben.[2]
Als Jäger und Sammler zogen Familien den Herden hinterher, nach der Sesshaftwerdung bewirtschafteten Familien ein Stück Ackerboden. Aus Wildwest-Filmen ist uns die amerikanische Pionierzeit bekannt, in der Familien ein Stück Land besetzten und als eine Farm bewirtschafteten. Gleiches spielte sich aber auch in der deutschen Kolonialgeschichte ab. Es gab sogar besondere Schulen für Frauen, die sie auf ein Leben an der Seite dieser Kolonisten vorbereiteten.[3] Diese Subsistenzwirtschaft dürfte die Urform des Wirtschaftens darstellen.
Später spezialisierten sich die Familien, neben Bauern entstanden Handwerker (Schmiede, Spengler, Steinmetze, Werkzeugmacher), Kaufleute und Dienstleister (Banker, Fuhrwerker, Hebammen, etc.) Das Spezialwissen wurde von Generation zu Generation in den Familien weiter gegeben. Die Hausfrauenehe war keine patriarchale Unterdrückung, sondern erlaubte den Frauen im Kernbereich der Familienwirtschaft (Selbstversorgung = Subsistenzwirtschaft) zu verbleiben und sie davor bewahrte, in die kapitalistische Wirtschaftsform einzutreten. Dieses Vorrecht hatten allerdings nur Frauen aus adlige und bürgerliche Familien. Für Tagelöhner im Feudalismus und Lohnarbeiter im Kapitalismus galt dieses Privileg selbstverständlich nicht. Die Hausfrauenehe war also nicht, wie Feministinnen es wahrheitswidrig darzustellen belieben, eine patriarchale Unterdrückungsform aller Frauen, sondern eine besondere Lebensform einiger Frauen aus einer privilegierten Gesellschaftsschicht. Erst die Wohlstandsgesellschaft mit einer sehr effektiv organisierten Wirtschaft konnte sich diese Lebensform auf weitere Gesellschaftskreise ausdehnen.
Letztlich aber spielt es keine Rolle, wer in der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft die Funktion der Selbstversorgung übernimmt und wer für die Finanzierung der Fremdversorgung (via Erwirtschaftung des so genannten Familieneinkommens) zuständig ist. Im Zeitalter der Gleichberechtigung ist es auch denkbar, dass Frauen für das Familieneinkommen und Hausmänner für die drei K zuständig sind. Wichtig ist nur, dass die Familie als Wirtschaftseinheit funktioniert und als solche ihre Autonomie bewahrt. Dazu gehört, dass ihre Funktionen nicht vollständig vom Staat übernommen werden und sie nicht in die Abhängigkeit staatlicher Sozialtransfers gerät.
Till Steffen, grüner Justizsenator in Hamburg, will
Die gemeinsame Veranlagung der Einkommen von Mann und Frau bei den Steuern würdigt die Familie als Wirtschaftseinheit. Eine getrennte Veranlagung behandelt Eheleute steuerlich wie Alleinstehende. Das hat mit Gleichberechtigung nichts zu tun, denn das Ehegattensplitting ist ja genauso nützlich, wenn die Frau arbeitet und der Mann zu Hause bleibt. An diesem Beispiel ist gut zu sehen, wie der Begriff „Gleichberechtigung“ zu einem Allerweltsargument verkommt, das zur Begründung von allem Möglichen verwendet wird. Die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ist diesen Politikern fremd, wie auch die Absicht zeigt, Führungspositionen in Unternehmen nicht nach Fähigkeiten und Qualifikation besetzen zu wollen, sondern nach Quote.
Die Familie ist immer auch ein Modell der Wohlstandmehrung, das allerdings unter der Bedingung steht, dass man sich nicht trennt. Jede Trennung im Verlauf dieser Wohlstandsmehrung frisst den Vorteil von Familie bei weitem auf, wenn das Vermögen gewisse Grenzen nicht vorher bereits überschritten hatte.
Die Familie ist auch eine Erbengemeinschaft. Güter und Werte werden von der Familie geschaffen, unterhalten, gepflegt und dann an die nachfolgende Generation weiter gegeben. Dazu ist es notwendig, dass die Erbfolge funktioniert und die von der Familie geschaffenen Vermögenswerte nicht einfach von der Allgemeinheit vereinnahmt werden. Bei mehreren Lebensabschnittspartnern und – für Kinder – Lebensabschnittsvätern, sind Erbansprüche kaum noch begründbar und durchführbar. Ein Hausbesitzer, der mehrere alleinerziehende Mütter geheiratet hat und von ihnen geschieden wurde, und der Lebensabschnittsvater vieler Kinder war, hat ein ernstes Problem, welchen dieser Kinder er das Haus vererben soll. Es entspricht auch nicht dem Gedanken der Familie, erhebliche Geldmittel und Erziehungsarbeit in Kinder zu investieren, damit die Allgemeinheit von den von diesen Kindern erwirtschafteten Steuermitteln und Rentenbeiträgen profitiert.
1.3.2. Die Familie als sozialer Schutzraum
Die Institution Familie ist in klassischer Weise ein Beziehungsfeld des Privaten. Die Familie ist ein Ort, wo „Nähe, Intimität und Sorge füreinander“ zu großen Teilen selbstbestimmt gelebt werden können.[5]
Man darf nicht vergessen, dass der Mensch in längste Zeit seiner Entwicklungsgeschichte ohne Staat und staatliche Schutzmechanismen klarkommen musste und klargekommen ist. Die wichtigsten Kontakte, besonders in Krisenzeiten, sind die sozialen Beziehungen und die urtümlichsten beruhen auf Verwandtschaft. Das Individuum ist sehr schnell aufgeschmissen, wenn es nicht auf den Sozial- und Wohlfahrtsstaat zurückgreifen kann. Es wird in späteren Abschnitten noch die Frage zu klären sein, in wieweit staatliche Strukturen die durch Familienzerstörung wegbrechenden sozialen Netzwerke ersetzen kann.
Die Familie erfüllte und erfüllt Schutzfunktionen bei Krankheit, finanzieller Not, Arbeitslosigkeit und Alter. Und wenn der Staat versagt ist es nur die Familie, die diese Funktionen wahrnimmt, etwa während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren und in der Nachkriegszeit, nachdem 1945 in Deutschland der Staat vollkommen zusammengebrochen war. Der Mensch begibt sich durchaus in eine gefährliche Abhängigkeit, wenn er sich ausschließlich auf den staatlich organisierten Sozialstaat verlässt, andererseits muss auch kritisch gefragt, werden, inwieweit staatliche Strukturen wie eine anonyme Bürokratie dazu geeignet ist, soziale Strukturen zu ersetzen und deren Funktionen zu erfüllen. Es wird noch genauer darzustellen sein, wie eine HelferInnenindustrie ihr ganz eigenes Interesse daran hat, die Menschen in Abhängigkeiten zu bringen, weil das für einen großen und ständig wachsenden Geschäftszweig viele Arbeitsplätze und Umsatz sichert.
1.3.3. Die Familie als autonomer Bereich
Darüber hinaus bietet die Familie, das heißt die auf Verwandtschaft beruhenden Strukturen, Schutz vor Einmischung des Staates in private Lebensbelange. Das vermeidet den Totalitarismus und verteidigt persönliche Freiräume gegenüber einem omnipotenten Staat.
Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft war in ihrer ursprünglichen Form völlig autark. Das findet man heute noch bei den Aborigenes im australischen Outback oder in Western-Filmen, welche die Besiedlung des Westens durch europäische Einwanderer darstellen. Jede Farm war damals eine sehr weitgehend autarke Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Unabhängigkeit bringt ein großes Maß an Autonomie mit sich. Mit jeder Funktion, welche von Sozialsystemen oder von staatlichen Strukturen übernommen werden, engt sich der autonome Bereich des Bürgers weiter ein. Vor diesem Hintergrund ist Familienpolitik kritisch zu sehen, die beispielsweise mit staatlicher Kinderbetreuung einen weiteren Privatbereich für den Zugriff des Staates öffnen und unter seine Kontrolle bringen will.
Der Angriff auf die Familie ist deshalb immer auch ein Angriff auf die bürgerliche Autonomie. Die Freiheit vor Einmischung des Staates in persönliche Freiräume ist ein wichtiges Bürgerrecht. Die Familie begrenzt die Allmacht des Staates und kann somit als ein Garant für Freiheit und Demokratie verstanden werden.
1.3.4. Die Familie als Beziehungsfeld
Die Familie ist der klassische Ort, in dem sich die Beziehungsfähigkeit des Menschen entwickelt. Alle wichtigen sozialen Kompetenzen erwirbt er in der Familie. Wenn die Familie auf diesem Feld versagt, dann kommen meist bindungsunfähige Mitmenschen heraus. Dieses Entwicklungsdefizit ist meist nicht nachträglich auszugleichen. Mit dem Zusammenbruch der Familien droht die Entstehung einer Gesellschaft von Soziopathen.
Die Familie unterscheidet sich diametral vom Rest der Gesellschaft in drei Kernpunkten:
Einem Neugeborenen kann man nicht mit abstrakten Gesetzestexten oder Menschenrechtsdeklarationen kommen. Ein Baby baut eine persönliche Bindung – erst zur Mutter, dann zum Vater, danach zu Rest der Familie – auf, die aus körperlicher Nähe und persönlicher Zuwendung besteht. Daran ändert sich auch später nichts mehr. Deshalb ist der Umgang mit Stiefkindern und adoptierten Kindern so schwierig, weil die Beziehung nicht auf natürlicher Bindung basiert, sondern auf – mehr oder weniger – willkürliche Zuordnung.
Der Umgang der Menschen im öffentlichen Raum basiert auf Gesetzlichkeit, die von der Exekutive durchgesetzt wird und deren Verletzung durch die Judikative sanktioniert wird. Im privaten Raum der Familie wird der Umgang untereinander sozial gesteuert auf der Basis der Sittlichkeit. Innerhalb jeder Familie gibt es Regeln, was sich schickt und was nicht, es gibt gemeinsame Rituale und ein gemeinsames Wertesystem. Verstöße werden nicht wie im öffentlichen Raum mit Gefängnis oder Geldbuße bestraft, sondern mit sozialer Maßregelung, beispielsweise durch Liebesentzug oder Entzug von Privilegien (Taschengeld, Ausgehzeiten). Im Gegensatz zum öffentlichen Raum, wo das Urteil des Richters grundsätzlich nicht verhandelbar ist, sind Sanktionen im Beziehungsraum Familie verhandelbar.
Mit Erreichen der Volljährigkeit gilt man im öffentlichen Raum als „geschäftsfähig“ und ist eine „natürliche“ Rechtsperson. Außer den natürlichen Rechtspersonen können auch Firmen und Vereine als Rechtssubjekte auftreten. In der Familie muss man aber schon vor der Volljährigkeit beziehungsweise Geschäftsfähigkeit miteinander umgehen. Auch in diesem Punkt sind die im öffentlichen Raum geltenden Regelungen im familiaren Raum untauglich. Deshalb gibt es Familienmitglieder statt Rechtssubjekte. Familienmitglied ist man egal welchen Alters und unabhängig von einer juristischen Rechtsfähigkeit.
Diese drei kurz behandelten Merkmale verdeutlichen die Notwendigkeit, Familie als eine eigenständige Institution aufrecht zu erhalten und die Bedeutung, die Familie als (ergänzender) Kontrapunkt zum Staat hat und auch immer behalten wird.
1.3.5. Die Familie als Kontrollinstanz
Das Leben untereinander haben die Menschen durch Gesetze geregelt. So jedenfalls wird es in der Schule in Staatsbürgerkunde gelehrt. Tatsächlich aber lesen die wenigsten Menschen in ihrem Leben je im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch. Das Handeln der Menschen orientiert sich im Alltag weniger an Gesetzen, sondern an das, was sie als sozial richtig empfinden. So geht man auch bei Rot über die Straße, wenn es einem „vertretbar“ erscheint oder hält im absoluten Halteverbot, weil man ja „gleich wieder da“ ist. Letztlich ist entscheidend dafür, dass Menschen miteinander auskommen nicht, was Buchstabe des Gesetzes ist, sondern was sozial verträglich ist. Soziales Verhalten wiederum lernt der Mensch zu erst und vor allem in der Familie.
Menschen sind in erster Linie soziale Wesen und nicht rechtliche Subjekte. Das Neugebohrene weiß nichts von „seinen Rechten“ und auch nicht vom Kinderschutzgesetz. Rein instinktiv weiß es, dass es bei seiner Mutter Nahrung, Schutz und Pflege bekommt. Auch gehen Kinder nicht in die Schule, weil es eine gesetzliche Schulpflicht gibt, sondern weil Eltern die kindliche Neugier nutzen, um die Kinder für die Schule zu begeistern. Man sieht an Schulschwänzern wie hilflos der Staat ist, wenn er bei Jugendlichen die Schulpflicht durchsetzen will, die „keinen Bock“ auf Schule haben. Obwohl die Bedeutung der Familie als soziale Kontrollinstanz unbestreitbar ist, spielt sich der Staat auf, als wenn er alles besser könne.
Der Staat verbietet den Eltern körperliche Züchtigung als Disziplinierungsmittel und verkauft dies als „Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“. Das Familienoberhaupt als Zentralinstanz elterlicher Erziehung wurde ja schon zuvor ausgeschaltet. Damit Eltern den staatlichen Erziehern nicht in die Quere kommen können, wurde ein Denunziantennetz bestehend aus Kindergartenerzieherinnen, Lehrern, Ärzten und NachbarInnen aufgebaut. Das Jugendamt bildet dabei die Stasizentrale, wo normale Kletterunfälle als häusliche Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder uminterpretiert werden. Staatliche Erzieher flüstern den Kindern zu, dass ihre Eltern „ihnen gar nichts zu sagen“ haben und so unterläuft der Staat das Erziehungsprimat der Eltern[6] nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz.
Nicht wenige Eltern, die bemerken, dass ihre Erziehungsbemühungen ins Leere laufen, ja vorsätzlich von staatlichen Institutionen sabotiert werden, geben auf und verzichten darauf, ihre Kinder erziehen zu wollen. Das entspricht der inneren Kündigung. Oder sie weichen auf Liebesentzug und emotionale Kälte aus, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung zwar nicht staatlich sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz.
Wenn die Eltern als Erziehungsinstanz ausgeschaltet werden, bedeutet das noch lange nicht, dass Heranwachsende keiner Erziehung bedürften. Der Staat ist aber gar nicht erziehungsfähig. Seine Erziehungsmethoden erschöpfen sich grob gesagt in einem „Einfach laufen lassen“ (Laissez-faire) und dem Dampfhammer in Form von Schulverweisen und Jugendarresten. Ein Vater macht sich heute strafbar, wenn er seinem Kind, das er beim Konsum von Drogen erwischt hat, eine Tracht Prügel verpasst. Der Staat hingegen macht sich nicht strafbar, wenn er diesem Jugendlichen einfach gewähren lässt, mit Drogenkonsum, körperlicher Gewalt und kleineren Diebstählen. Und irgendwann, wenn der Jugendliche schon drogenabhängig geworden ist, oder seinen kriminellen Charakter gefestigt hat, reagiert der Staat dann plötzlich mit überraschender Härte mit Schulverweisen und Freiheitsentzug. Davor versuchen sich staatliche Akteure mit nutzlosen Appellen, Ermahnungen und Bewährungsstrafen.
Der Staat kann die Familie als Kontrollinstanz nicht ersetzen. Es geht im Kern um drei Punkte:
Staatliches Gesetz ist für Kinder und Heranwachsende zu abstrakt und für persönliche Erfahrung ungeeignet. Elterliche Liebe und persönliche Bindung ist hingegen konkret und erlebbar. Die Züchtigung des Vaters hat seine Wirkung nicht in einer patriarchalen Macht, sondern in der väterlichen Liebe zu den Kindern und der persönlichen Bindung zu ihnen. Das staatliche Verbot körperlicher Disziplinierungsmittel hat fatale Folgen. Zum einen wird als Ersatz der Liebesentzug und emotionale Kälte verwendet, was im Gegensatz zur körperlichen Züchtigung staatlicherseits nicht sanktioniert wird, aber auf ein Kind wesentlich schlimmere Wirkung hat als körperlicher Schmerz. Ein Kind mag zwar vor einem strengen Vater Angst haben, aber durch die Angst die Liebe hindurchspüren. Körperlicher Schmerz vergeht, seelische Wunden aber bleiben und prägen lebenslang. Schlimmer als jede körperliche Strafe ist Ignoranz und ein „Nicht-beachtet-werden“.
Es geht hier nicht darum, für die körperliche Züchtigung zu werben – in den Familien kennt man inzwischen bessere und wirkungsvollere Erziehungsmethoden. Es geht darum, dass der Staat der Familie eine Kompetenz entreißt und dies nicht zum Wohl der Kinder ist. Es geht hierbei um einen Machtkampf, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Der Staat will Ordnungsmacht auch in der Familie sein.
Körperliche Züchtigung ist durch die antiautoritäre Meinungshoheit zwar scharf geächtet, aber es bleibt unbeachtet, dass der Staat grausamer als der strengste Vater ist. Erst handelt der Staat im Laissez-faire einer falsch verstandenen Toleranz, um dann mit der ganzen Härte des Gesetzes zuzuschlagen. Die antiautoritären Geister, die sich des Staates bemächtigt haben, möchten als tolerante Gutmenschen gelten. Ihrem Weltbild zufolge ist der autoritäre Vater als das personifizierte Böse zu sehen, das es zu bekämpfen gilt. Und doch müssen die Apologeten der antiautoritären Erziehung sich damit auseinandersetzen, wenn die Erziehung scheitert.
Von den antiautoritären Erziehungsvorstellungen profitiert vor allem die HelferInnenindustrie, welche für jugendliche Intensivtäter pädagogisch betreute Segeltörns organisiert. Meist kostet das nur viel Geld und bewirkt in der Sache wenig. Geht aber die kriminelle Karriere weiter, bleibt dem Staat letztlich nur das Verhängen von Gefängnisstrafen als Ultima ratio. Ob das staatliche Züchtigungsmonopol aber eine wirklich gute Alternative zum elterlichen Züchtigungsrecht darstellt, darf bezweifelt werden.
Eltern müssen sich es heutzutage gefallen lassen, kriminalisiert zu werden, wenn sie versuchen erzieherisch einzugreifen, wenn ihre Kinder auf die schiefe Bahn geraten, dann müssen sie ohnmächtig zusehen, wie der Staat es zulässt, wie ihre Kinder in die Drogenabhängigkeit oder kriminelle Karriere abgleiten und am Ende hinnehmen, wenn der Staat die Kinder ins Gefängnis einsperrt. Und all dies nur, weil Eltern die erzieherische Kompetenz abgesprochen und Kinder ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ zugesprochen wird.
1.3.6. Die Familie als Schutzraum und Lernfeld für Kinder
Der Mensch als physiologische Frühgeburt wird, im Vergleich zu Tieren, viel zu früh geboren. Ein voll ausgebildetes Gehirn würde verhindern, dass der Kopf bei der Geburt noch durch den Geburtskanal des mütterlichen Beckens passt. Obwohl es zu einer Reifung der offenen Sinnesorgane und des Bewegungssystems im Mutterleib kommt, ist der Mensch zum Zeitpunkt seiner Geburt völlig hilflos und auf Totalversorgung angewiesen. Diese Tatsache steht im Gegensatz zum Reifestand anderer höherer Säugetiere bei der Geburt. Kennzeichnend für den Menschen ist nach Portmann infolge dieser Vorverlegung der Geburt, dass viele Entwicklungsprozesse nicht isoliert, sondern eingebettet in eine soziokulturelle Umgebung stattfinden. Durch seine Angewiesenheit sei der Mensch für soziale Kontakte und Umwelteinflüsse offen. Diese Offenheit ist für Portmann die Voraussetzung für kulturelles und geistiges Lernen.[7]
Gerade das große Gehirn mit seiner enormen Leistungsfähigkeit bedeutet große Lernfähigkeit, woraus aber auch eine längere Ausbildungsdauer der betreffenden Lebensart folgt, die beim Menschen mit universitärer Ausbildung leicht bis zum 25. Lebensjahr dauern kann. Dem entsprechend hoch sind die Anforderung beim Menschen an der Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit sozialer Strukturen.
Die Familie hat also auch die Aufgabe einen Schutzraum für das Aufziehen der Kinder bereitzustellen, der eben auch die Voraussetzung für das kulturelle und geistige Lernen schafft.
Hospitalismus und Deprivation (Säuglingsheim)
Hospitalismus ist der Begriff für bestimmte körperliche und/oder seelische Krankheitserscheinungen, die insbesondere bei den Kindern dann auftreten, wenn sie für einen längeren Zeitraum in Heimen, Krankenhäuser etc. leben müssen. Allgemein wird der Begriff Derivation verwendet. Unter frühkindlicher Deprivation wird die Auswirkung einer Lebenssituation verstanden, in der das Kind seine psychischen Grundbedürfnisse nicht befriedigen kann.
Falls ein Heimkind ca. drei Jahre keine Bezugsperson hat, können Entwicklungsschäden entstehen, die in der Regel nicht völlig ausheilen. (EQ – Sprache – Gang usw.) Eine Mutter-Trennung nach dem vierten Lebensjahr löst in der Regel keine bleibenden Schäden aus.
Lebenssituation für frühkindliche Deprivation:
Krankenhausaufenthalte; Säuglingsheim o. Kindergrippe; überforderte Mutter; psychisch kranke Mutter; Krisensituation;
Frühkindliche Deprivation kann auftreten als:
Die drei Arten der Deprivation sind oft miteinander verbunden. Die gesamte Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit kommt zum Stillstand, wenn der Säugling ohne beständige, liebevolle anregende Bezugsperson aufwächst.
Symptome: Ernährungsstörungen; Gewichtsabnahme; geringes Größenwachstum; Entkräftigungszustand; erhöhte Anfälligkeit bei Infektionen; usw. Weiteres Symptome: Verwahrlosung – stark abweichendes Verhalten von gesellschaftlichen Normen.
Es handelt sich um einen Ausfall von Erziehung.
Grund: Störungen in der Familiensozialisation unterbrochene Primärbindung.[8]
Mit dem Verlust der Familie als Zentrum des Wirtschaftens wurden (und werden) Kernbereiche der Familie auf staatliche (Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) und kapitalistische Strukturen (Broterwerb, Riester-Rente) verlagert. Dieser Trend macht deutlich, dass der Schutz der Autonomie der Familie gerade noch wichtiger wird.
Denn je mehr Kernkompetenzen der Familie entzogen wird, desto mehr schwächt man die Struktur der Familie insgesamt. Um es überspitzt darzustellen: Wenn man die Ehe auf eine „heterosexuellen Selbstverwirklichungsklub mit wechselseitiger einjährigen Kündigungsfrist“ reduziert, dann werden Diskurse über „alternative Familienmodelle“ und „Lebensgemeinschaften“ nachvollziehbar, erklären sich Forderungen von Schwulen- und Lesbenverbänden nach Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.
Gerade dieser Diskurs legt das Dilemma der Familienpolitik offen. Erstens kann die Forderung von einer Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe nur von Menschen kommen, die überhaupt nicht wissen, was Ehe und Familie ist. Das führt dann zu Blüten wie bizarren Neudefinitionen des Begriffs Familie („Familie ist da, wo Kinder sind“ [9]) und der Verdrängung des Wortes „Familieninteresse“ zugunsten des Wortes „Kindeswohl“. Finden Sie mal einen Familienrichter, der heute noch nach dem „Familieninteresse“ fragt. Man redet stattdessen lieber vom „Kindeswohl“, denn ein Kind kann sich ja nicht wehren, weder gegen sich scheidende Eltern noch gegen einen Staat, der Kinder instrumentalisiert, um „par ordre de mufti“ familiäre Zusammenhänge neu zu definieren.
1.3.7. Die Familie als Ort persönlicher Entwicklung
Die Familie wird immer weniger als Ort der persönlichen Entwicklung gesehen. Kinder „lernen“ schnell, dass Eltern ihnen „gar nichts zu sagen haben“ und Jugendliche sind oft von ihren Eltern „angeödet“ oder „genervt“. Diese Phänomene gehen weit über den Selbstbehauptungswillen von Kindern und den Pubertätsphasen von Jugendlichen hinaus. Sie lernen diese Verhaltensmuster von der Gesellschaft, in der Schule, auf der Straße und im Fernsehen. Die Kinder fungieren dabei nur als Spiegel dessen, was in der Gesellschaft über Familie gedacht wird und welche Verachtung man für diese Institution empfindet.
Nach Auffassung des Zeitgeistes hat persönliche Entwicklung als Individuum zu geschehen. Dabei wird die Funktion der Familie als Ort des Lernens und Experimentierfeld unterschätzt. Jugendliche müssen erst noch lernen, dass die in der Werbung gepriesene Freiheit meist unerreicht bleibt, weil sie den Besitz nicht unbeträchtlicher Geldmittel voraussetzt. Familie hingegen setzt nicht Geld, sondern Persönlichkeit und Bindung voraus. Jugendliche überschätzen auch „angesagte Markenartikel“. Mit Markenklamotten haben sie zwar Statussymbole erworben, aber noch lange keine Individualität oder gar Persönlichkeit.