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Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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1.2. Die Säkularisierung der Familie

Die Trennung von Staat und Familie sollte ganz analog zum Prinzip der Trennung von Staat und Religion gelten. An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass die obligatorische Zivilehe in Deutschland vom Reichskanzler Bismarck erst 1875 im Zuge des Kirchen­kampfes eingeführt wurde.

Die Religion stellt die Familie in den Kontext einer Kosmologie.[1] Das Thema Religion kann also nicht ganz ausgespart werden, weil die Familie in ihrer gesell­schaft­lichen Bedeutung eben auch mit einer religiösen Kontextualisierung überformt wird.

Ohne über Religion sprechen zu wollen, kann doch nicht übersehen werden, dass religions­geschichtlich Familie und Religion in vielfältiger Weise miteinander zu tun haben. Familien­gruppen waren wohl die frühesten Träger religiöser Rituale und damit zugleich eine Form religiöser Gemeinschaften. Als Ort religiöser Erziehung spielt die Familie in Judentum, Christentum und Islam eine überaus prominente Rolle.[2] Das monogame Eheideal und das Bigamie-Verbot sind im Westen ohne das Christentum nicht denkbar. Der Islam kann als Beispiel dafür gelten, dass es alternative Deutungs­modelle zum Christentum gibt. Das soll ermuntern, ausgetretene Denkpfade zu verlassen und soll aber nicht als Vorbild im Sinne einer besseren Alternative verstanden werden.

Unabhängig davon, wie man zur Religion steht, sollte der bedeutenden Frage nachgegangen werden, ob die Säkularisierung der Familie eher genutzt oder geschadet hat. Was wurde mit der Institution Ehe und Familie, seitdem Bismarck sie der Kontrolle der Religion entrissen und dem Staat unterstellt hat?

Die Säkularisierung der Ehe soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ehe – einem ehelichen Liebesbund erwachsen – nicht von der Staatsgewalt geschaffen wird, sondern eine natürliche und ursprüngliche Institution ist, die ihr vorausgeht. Denn es handelt sich um die lebendige Kernzelle der menschlichen Nach­kommen­schaft (Fortpflanzung und Erziehung). Es steht weder dem Staat noch der Verwaltung zu, die Lebens­partner­schaften zu institutionalisieren, indem sie ihnen ein der Ehe und Familie ähnliches Statut zuerkennen, und noch weniger dürfen sie der auf der Ehe gründenden Familie gleichgestellt werden. Es wäre willkürliche Macht­ausübung und dem Gemeinwohl nicht förderlich. Denn die ursprüngliche Natur der Ehe und der Familie geht der staatlichen Hoheitsgewalt voraus und übersteigt sie in jeder Weise.

Familie und Leben bilden eine Einheit, die von der Gesellschaft geschützt werden muss. Denn es handelt sich um die lebendige Kernzelle der menschlichen Nach­kommen­schaft (Fortpflanzung und Erziehung). Der Staat kommt seinem Schutzauftrag von Ehe und Familie nicht nach, wenn er (etwa durch Gleichstellung) Lebens­gemein­schaften zu Familien aufwertet, die gar nicht die lebendige Kernzelle der menschlichen Nach­kommen­schaft zum Ziel haben, oder Familien zu Lebens­gemein­schaften abwertet, die etwa nur das Ausleben einer bestimmten sexuellen Neigung zum Inhalt haben und keinen Anspruch an die Bindungsdauer haben.

Mit dem Slogan „Das Private ist politisch!“ wurde eine ungesunde Entwicklung losgetreten. Es muss das Prinzip gewahrt bleiben, dass öffentliches Recht gilt, wo das Interesse öffentlich ist. Privat­interessen hingegen müssen in den Privat­bereich verlegt werden. Ehe und Familie beanspruchen als lebendige Kernzelle der menschlichen Nach­kommen­schaft (Fortpflanzung und Erziehung) ein öffentliches Interesse. Sie sind die Kernzelle der Gesellschaft und des Staates. Als solche müssen sie anerkannt und geschützt werden. Wenn nun zwei oder mehrere Personen sich entschließen, in sexueller Beziehung oder ohne diese zusammen­zuleben, dann berührt das Zusammenleben oder die Wohn­gemein­schaft das öffentliche Interesse nicht. Die öffentliche Hand muss sich in diese private Entscheidung nicht einmischen. Diese Partnerschaften sind die Folge des privaten Verhaltens und sollten auf dieser Privatebene bleiben. Ihre öffentliche Anerkennung oder ihre Gleichstellung mit der Ehe und die daraus folgende Erhebung des Privat­interesses auf die Stufe des öffentlichen Interesses wären von Nachteil für die Familie, die auf der Ehe gründet und im Gegensatz zu den Partner­schaften öffentlich und formal Pflichten und Ver­antwortlich­keiten übernimmt, die für die Gesellschaft sehr wichtig sind und rechtlich eingefordert werden können.

Die derzeitige Tendenz einiger politischer Kräfte, die Ehe dadurch zu diskriminieren, dass den Partner­schaften ein ähnlicher oder gleicher institutioneller Status wie der Ehe und der Familie zuerkannt wird oder dass sie sogar gleichgestellt werden, ist nicht nur ein Zeichen des Niedergangs des moralischen Gewissens der Gesellschaft, sondern auch des geringen Interesses für das Gemeinwohl. Es droht sich zu einem Diktat zu entwickeln, das von einfluss­reichen Gruppen, die Druck ausüben, auferlegt wird.[3]

Die Säkularisierung hat Begehrlichkeiten des Staates geweckt, die Ehe und Familie nicht gut bekommen. Keine etablierte Partei in Deutschland versteht den Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 GG noch so, dass Ehe und Familie vor eben dieser staatlichen Begehrlichkeit zu schützen sind.

Siehe auch: Staatsräson

zurück1.2.1. Christentum

Die katholische Kirche versteht die Ehe als eines von sieben Sakramenten, für die orthodoxe Kirche als eines der Mysterien, von einem Priester gespendet. Nach christlichem Verständnis gilt Ehe als göttliche gewollte Ordnung im Zusammenleben von Mann und Frau und ist nach dem biblischen Wort „Was Gott zusammen­gefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ [4] als unauflöslich.

Die Rolle, die christliche Kirchen bei der Familien­zerstörung spielen, wird im Kapitel 3.4.1. betrachtet.

zurück1.2.2. Islam

Im Islam ist die Ehe selbst ein ziviles Rechtsverhältnis. Es gibt allerdings ein religiös begründetes Heiratsgebot; einem Hadith zufolge hat ein Muslim mit der Ehe „die Hälfte seiner Religion erfüllt“. Eine Scheidung ist grundsätzlich möglich, allerdings schränkt ein starres Tabu die Möglichkeit auf wenige Ausnahmen ein. Einem Hadith zufolge ist „die Scheidung für Allah die unter allen erlaubten Dingen das am meisten verhasste“. [5]

zurück1.2.3. Mehrehe

Die Vielehe wird in Europa ausschließlich im Zusammenhang mit dem Islam diskutiert. Dabei wurden von der Einehe abweichende Familienmodelle erst mit der Verbreitung des Christentums verdrängt. Die Tatsache, dass der Islam Männern erlaubt bis zu vier Frauen zu ehelichen, könnte eine Erinnerung auslösen. Das tut es aber nicht. Stattdessen wird der Islam in den monogamen westlichen Gesellschaften wegen der Vielehe stark kritisiert. Besonders heftige Angriffe kommen von Feministinnen, die darin einen Beleg für die Frauen­feind­lich­keit des Islam sehen. Es wird hier kurz darauf eingegangen, weil an dem Thema einerseits etwas über den Sinn und Zweck von Familie deutlich wird, andererseits ist es ein Beispiel dafür, wie Feministinnen die Wirklichkeit für ihre ideologischen Zwecke verdrehen und zur Diffamierung von Männern nutzen. Die Vielweiberei gilt Feministinnen als Argument dafür, dass das Patriarchat frauen­feindlich ist und Frauen als „Eigentum des Mannes“ versteht.

Akademischer Feminismus setzt Geliebte, Konkubinat und Polygynie[6] oft gleich mit männlicher Dominanz. Die „Unsterblichkeits-Regel“ macht verständlich, warum Gott die vielen Frauen und Konkubinen Davids gesegnet hat. Als König hatte David genug Reichtum und Macht, um mehr als eine Frau versorgen zu können – warum sollten also davon nicht auch andere Frauen profitieren? Polygynie hieß nicht, dass jeder Mann mehrere Frauen heiratete, sondern dass einem armen Mann eine Ehefrau vorenthalten wurde, damit die Frau einen begüterten Mann haben konnte. Niemand hatte Mitleid mit einem armen Mann, dem deswegen die Gesellschaft und Liebe einer Frau vorenthalten wurde.

Polygynie war also ein System, das eine Frau davor bewahrte, mit einem armen Mann vorliebnehmen zu müssen, weil ein reicher Mann mehrere Frauen heiraten konnte. Polygynie war eine Art Sozialismus für die arme Frau: Der reiche Mann musste für die arme Frau bezahlen. Für einige Mormonen­frauen war sie das, was der Staat für so manche heutige Frau ist – ein Ersatz­ehemann.

Polygynie war die religiöse Vorschrift, die arme Frauen auf Kosten armer Männer rettete. Sie war jedoch keine Verschwörung gegen Männer. Sie war das Resultat der Über­lebens­zwänge, die auf den Wunsch der Menschen auf Intimität wenig Rücksicht nahmen.

Im Christentum zeigt sich die Billigung der Polygynie in der Form, dass die Nonnen Christus „heiraten“. Sie legen ein Gelöbnis ab und tragen einen Ehering, der die Vereinigung symbolisiert. Vom Standpunkt der Nonnen aus ist die polygyne Ehe zwischen ihnen und Christus ideal. Christus nimmt den Schutz von Millionen von Frauen auf sich, die Ehelosigkeit geloben. Eine Braut Christi bliebe nicht ehelos, wenn der Hauptzweck von Polygynie die Befriedigung der männlichen Sexual­wünsche wäre. Der Hauptzweck von Polygynie war der Schutz von Frauen durch den besten männlichen Retter.

Deswegen ist Christus das über­menschliche männliche Rollen­modell: Er gewährt Schutz, stellt aber keine sexuellen Ansprüche; er kann das Brot verdienen – oder in Hunger­zeiten wundersam vermehren –, er ist bereit zu sterben, um uns von dem Übel zu erlösen. Priester waren seine menschliche Verkörperung (Schutz, ohne sexuelle Ansprüche; Zuhören, ohne die Frau mit eigenen Problemen zu belasten). Die Familie des gewöhnlichen Mannes wäre aber in Not geraten, wenn er Frauen den ganzen Tag zugehört hätte, und seine Spezies hätte nicht überlebt.

Das kirchliche „Patriarchat“ tat eben das, was Patriarchate am besten konnten: Frauen schützen und Männern helfen, Frauen zu beschützen. Das ist auch der Grund, warum mehr Frauen in die Kirche gehen als Männer. Deswegen erwarten Kirchen, je traditioneller, desto mehr von den Männern, dass sie die Retter­rolle spielen. In dieser Hinsicht war das „Patriarchat“ für Frauen nützlicher als für Männer.[7]

Auch die vielen Frauen des Sultans lebten im Luxus und waren im Harem geschützt. Entgegen den Darstellungen des Feminismus dienen Konkubinat und Polygynie nicht primär der erotischen Lust des Mannes; es ist die Frau, die vom reichen Mann profitiert und lieber seine Konkubine oder Zweitfrau wird als von einem armen Mann schlecht versorgt zu sein.

„In unserem monogamischen Weltteil heißt Heiraten seine Rechte halbieren und seine Pflichten verdoppeln.“ (Arthur Schopenhauer)

Schopenhauer spricht natürlich davon, was Heiraten für den Mann bedeutet. Wer das Familienrecht in Deutschland analysiert, der stellt schnell fest, dass sich das Familienrecht hauptsächlich mit der Versorgung der Frau (Unterhaltsrecht) beschäftigt. Spätestens seit der Eherechtsreform von 1976 ergeben sich für die Frau in Deutschland kaum noch Pflichten dafür umso mehr Rechte. Das viel­gescholtene Patriarchat schützt und versorgt Frauen also sehr gut und ist alles andere als frauen­feindlich. Tatsächlich ist unsere Gesellschaft auch nicht mehr wirklich monogam, da durch die vielen Scheidungen und Wieder­heiraten sich die sequentielle Polygamie in Deutschland verbreitet hat. Für den deutschen Mann können sich so (Versorgungs)Pflichten für mehrere Frauen ergeben. Der Unterschied zur (parallelen) Polygamie ist auch angesichts von außer­ehelichen Beziehungen kaum noch vorhanden. In Zeiten großen Frauen­über­schuss – beispielsweise nach Kriegen – ermöglicht das Instrument der Vielehe, dass keine Frau unverheiratet und damit unversorgt bleibt.

Religiöse Fragen und Überlegungen sollen in diesem Buch allerdings nicht weiter behandelt werden. Es ist die Familie ja auch keine Erfindung der Religionen, auch wenn es manchmal den Anschein hat, weil suggeriert wird, die Familie sei eine „überkommene“ Institution, die, etwa wie die Religion, „überwunden“ werden müsse. Vielmehr erkennen Religionen die Familie als eine anthropo­logische Wirklichkeit und unter­streichen ihre gesell­schaft­liche Bedeutung mit allerlei sakralem Beiwerk. Die Religion wird damit zwar nicht zur Stifterin der Familie, hat aber in ihrer stabilisierenden Funktion eine nicht zu unter­schätzende Bedeutung.[8] Es soll deshalb darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Familie durch die Säkularisierung der Gesellschaft keinen Schaden nehmen sollte oder gar als „gesell­schaft­licher Steinbruch“ missbraucht werden darf. Wenn die gesell­schaft­liche Bedeutung der Religion verloren geht, oder zumindest schwächer wird, muss die Stützfunktion für die Familie von geeigneten Alternativen übernommen werden.

In diesem Zusammenhang soll auf zwei Punkte aufmerksam gemacht werden, deren Diskussion nahegelegt wird:

  1. Die Menschheit ist lange Zeit sehr gut ohne „Zivilehe“ ausgekommen. Der Staat, eine menschheits­geschichtlich junge Einrichtung, hat sich mehr und mehr des Menschen in jeder Lebenslage bemächtigt. Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familien­prinzip zurückdrängt.
    Es wird der Frage nachzugehen sein, wie der Familie die „Säkularisierung“ bekommen ist.
  2. Das Verständnis von Familie hat sich von einer dauerhaften (lebens­langen) Institution, die ein selbst­bestimmtes autonomes Leben garantierte, zu einem „Konstrukt“ von unbestimmter Dauer entwickelt, deren Bedeutung und ableitbare Verpflichtungen weitgehend von Staat (fremd)bestimmt werden (Sorgerecht, Kindeswohl, Unterhalts­recht, eheähnliche Lebens­gemein­schaften, Flick­werk­familien).
    Die Ehe hat sich von einem rechtlich bindenden Stand, der grundsätzlich nur aus bestimmten Gründen (Ehebruch, tiefe Zerrüttung durch schwere Eheverfehlung oder ehrloses oder unsittliches Verhalten) scheidbar war zu einem egozentrierten Vehikel entwickelt, wobei die Pflicht zur Ehe[9] durch den Willen zur Ehe überlagert wird. Dabei ist dieser Wille keine Freiheit als praktische Vernunft, sondern Willkür bestimmt durch Neigungen. Kurz gefasst: Es gab eine Entwicklung von dauerhafter Verlässlichkeit zu unverbindlichen Beliebigkeit.

„Scheidung und Wiederheirat erfüllen den Tatbestand der sequentiellen Polygamie.“

In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf aufmerksam zu machen, dass es in Deutschland finanziell gesehen keine Scheidung gibt, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind[10] und eine Abfolge von monogamen „Lebens­abschnitts­partner­schaften“ genau genommen nichts anderes ist, als eine sequentielle Polygamie.

In Verkennung der Zusammenhänge wird gerne behauptet:

„Für Männer ist die Vielehe vermutlich eine nette Sache. Frauen jedoch leiden darunter, wenn ihr Gatte eine weitere Partnerin ehelicht. Die Vielehe macht Erstfrauen und Kindern in malaysischen Familien zu schaffen.“ [11]

Obwohl das Heiraten gerade die Rechte des Mannes halbiert und seine Pflichten verdoppelt, wird wahrheitswidrig behauptet, dass der Mann profitiere und die Frau leiden würde. Dabei kann das Paarungs­verhalten von Frauen schwer geleugnet werden, was dazu führt, dass arme Männer Schwierigkeiten haben, auch nur eine Frau zu finden, und begüterte Männer eine reiche Auswahl an schönsten und besten Frauen haben, und das noch im fort­geschrittenen Alter. Warum also das selbstgewählte Heirats­verhalten der Frauen für sie nachteilig sein soll und dafür zusätzlich die Männer verantwortlich sein sollen, entbehrt einer sachlichen und nach­voll­ziehbaren Begründung. Das Muster, Frauen immer und überall als Opfer des Mannes zu beschreiben, wird noch im Abschnitt Feminismus genauer erörtert. Es geht offenbar darum, dass Frauen profitieren und sich gleichzeitig als Opfer präsentieren können, abgesichert wird das durch selbstverfasste, pseudo­wissen­schaftliche Studien.


  • iDAF: „Serielle Monogamie statt Ehe? Was heutige Beziehungswelten über Glück und demographische Zukunft sagen“, Nachricht der Wochen 46/2009 PDF-Dokument
  • Väternotruf: Polygamie

zurück1.2.4. Arrangierte Ehe

Neben der Polygamie ist die „Zwangsehe“ Gegenstand der Polemik. Natürlich darf niemand zur Ehe genötigt und deshalb ist das ja auch strafbar. Aber die Polemik diffamiert auch arrangierte Ehen als Zwangsheirat. Früher gehörte es zur Kernkompetenz der Familien, für ihre Kinder passende Ehepartner zu finden; in traditionellen Gemeinschaften weltweit spielt die Familie bei der Heirats­vermittlung immer noch eine zentrale Rolle. Man kann sich leicht vorstellen, dass es sich stabilisierend auf eine Ehe auswirken kann, wenn eine Eheschließung im weiteren Familienkreis auf große Akzeptanz trifft. Das trägt durch Ehekrisen durch und bietet auch ein nützliches Netzwerk zur Kinder­betreuung. Angesichts von Scheidungs­raten von bis zu 50 % kann man das hier übliche Partner­wahl­verfahren nicht gerade als Erfolgsmodell bezeichnen. In Adelskreisen und im Mittelstand sind arrangierte Ehen bis heute weiterhin üblich. Ohne voraus­schauende Heirat währen jahr­hundert­lange Dynastien wohl kaum denkbar. Auch im Mittelstand setzt man wenig auf das „spontane Glück“. Man stelle sich vor, der Inhaber eines mittel­ständischen Unternehmens müsste nach einer Scheidung seine Exfrau „auszahlen“.

Mit dem Schlagwort „Zwangsehe“ wird teils heftige Polemik gegen türkische Migranten geführt. Mit dem Islam hat das wenig zu tun, den meist feministischen Wort­führerinnen geht es wohl eher darum, dass „frauen­feindliche“ Patriarchat neu zu konstruieren. Einerseits geht es wohl darum, das feministische Weltbild durch den muslimischen Mann als Zerrbild aufrecht­zu­erhalten, andererseits sind Familien mit Migrations­hinter­grund meist (noch) völlig intakt, das ist Feministinnen natürlich ein Dorn im Auge und für die Scheidungs­industrie ein Wachstumsmarkt.

Folgende Punkte könnten diskussions­würdig sein:

  1. Sind die bei uns üblichen Partner­wahl­verfahren angesichts von Scheidungsraten um die 50 % wirklich die beste Wahl? Bieten Heirats­vermittlung/Arrangierte Ehe auch für uns positives Potential?
  2. Haben Staat und Gesellschaft das Recht, Menschen das Familienmodell vorzuschreiben? Wie weit darf in die Familien­strukturen von Migranten eingegriffen werden?
  3. Kann man nicht beidseitig voneinander lernen? Möglicherweise finden sich brauchbare Lösungs­ansätze.

Problematisch ist die Gleichsetzung von arrangierter Ehe und Zwangsehe im öffentlichen Diskurs und Ehe/Familie mit Affäre/Liebschaft in der Praxis. Gerade in Hinblick auf die islamische Minderheit in Deutschland soll darauf hingewiesen sein, dass unser Gemeinwesen selbst streng der Ideologie des Zeitgeistes verpflichtet fühlt, also „politisch korrekt“ handeln. (In den Abschnitten Zwangsehe und Zwangsehe wird noch herausgearbeitet werden, dass es sich bei diesem Zeitgeist um eine Art säkularer Ersatzreligion handelt.) Karl Albrecht Schachtschneider hält es nicht für richtig, in Familien mit Migrations­hinter­grund einzugreifen, die meist völlig intakt seien.[12] Anstatt Familien mit Migrations­hinter­grund auch noch zu zerstören, sollte der Bestand deutscher Familien erhalten und stabilisiert werden.

Die arrangierte Ehe ist unbedenklich, solange die Heirats­kandidaten souverän darüber entscheiden können, wie weit die Arrangements von Familie oder Heirats­vermittler gehen soll. Andererseits sollte eine für die Lebensführung so entscheidende Entscheidung nicht ohne den Rat von erfahrenden Menschen getroffen werden. Ein in Tunesien lebender Deutscher, in der Tourismus-Branche tätig, schreibt über die Arrangierung von Ehen in Tunesien folgendes:

„Traditionell beginnen Beziehungen in Tunesien, in dem ein Mann eine Frau sieht oder sie ihm (beispielsweise von Eltern oder Freunden) ‚empfohlen‘ wird. Er wird dann, begleitet von Familienmitgliedern, zum Vater der Frau gehen und dort die Heirats­ver­handlungen beginnen.
Falls der Vater dieses Ansinnen nicht sofort ablehnt, wird er dann mit der Tochter sprechen (in manchen Fällen kennt die Tochter den Verehrer noch nicht). Frauen dürfen in Tunesien dem Wunsch des Vaters widersprechen, es gibt also keine ‚Zwangsheirat‘.
Falls sich die beiden zukünftigen Eheleute einig sind, dann erfolgt als nächstes die Verlobung, die übrigens so gut wie immer mit Schmuck­geschenken (Ring und Kette) aus Gold des Verlobten an die Verlobte bekräftigt wird.
Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen der Mann und die Frau sich treffen, doch nur unter der Aufsicht eines Familien­mitglieds. Nach einer mehr oder weniger langen Verlobungszeit, in der sich die beiden kennenlernen, erfolgt schließlich die Hochzeit.“
[13]

Wer aber den vereinzelten Single will, sei es aus politischen, wirtschaftlichen oder ideologischen Gründen, wird immer Freiheit glorifizieren und arrangierte Ehen verteufeln.

Damit verschränkt ist die Entwicklung in der westlichen Welt, wobei Ehe/Familie immer mehr der Liebschaft/Affäre angenähert wird. Was früher als Affäre mit unehelichen Kindern bezeichnet wurde, wird heute euphemistisch Flickwerk-Familie genannt. Eine Aneinander­reihung von Liebschaften mit eingesprenkelten Kindern ergibt allerdings noch lange keine Familie.

Mit der Eherechtsreform von 1976 wurde die Ehe zu einer jederzeit beendbaren Affäre degradiert. Bei einer Liebschaft muss natürlich in keiner Weise etwas „arrangiert“ werden. Neu ist allerdings, dass eine Affäre genauso fürstlich „entlohnt“ wird wie eine Ehefrau. Tatsächlich ist es soweit, dass jede Prostituierte, die „zufällig“ schwanger wird, denselben Unter­halts­anspruch wie eine Ehefrau zugesprochen bekommt.





[1] Zum Beispiel: Charlotte Köckert: „Christliche Kosmologie und kaiserzeitliche Philosophie“, Mohr Siebeck, 2009, ISBN 3-16-149831-3; Hadayatullah Hübsch: „Die Kosmologie des Islam“, Clemens Zerling, 1995, ISBN 3-88468-061-7
[2] Ulrich Schwab, in: „Handbuch Familie“, Verlag für Sozial­wissen­schaften 2007, ISBN 3-8100-3984-5, S. 500f.
[3] Ehe, Familie und „faktische Lebens­gemein­schaften“, 9. November 2000, Punkte 9-11
[4] Markus-Evangelium, Kapitel 10 Vers 9
[5] Diese kurze Bemerkung sei als Beitrag zum Dialog mit der islamischen Minderheitsreligion in Deutschland gestattet.
[6] Das Wort Polygamie wird oft falsch gebraucht. Es bezeichnet nicht einen Mann, der mehrere Frauen hat, sondern Männer und Frauen mit mehr als einem Partner. Polygynie hingegen bezeichnet die Ehe eines Mannes mit mehreren Ehefrauen.
[7] Warren Farrell: „Mythos Männermacht“, 1995, ISBN 3-86150-108-2, S. 110-111
[8] Nach dem Schweizer Zensus 2000 zu den Lebend­geburten pro Frau lag die hinduistische Gemeinschaft (2,79) knapp vor der islamischen (2,44) und jüdischen Gemeinschaft (2,05), während Religionslose mit 1,11 Lebend­geburten pro Frau weit abgeschlagen sind. Quelle: Der reproduktive Vorteil von Religion, 8. Juli 2007, Religion in der Volkszählung, 28. März 2008
[9] Siehe § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB
[10] TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
[11] Malaysische Studie: Polygamie macht nur einen glücklich, Financial Times Deutschland am 22. Juli 2010
[12] Karl Albrecht Schachtschneider: „Rechtsproblem Familie“, Seite 27
[13] Tunesien-Liebe: Beginn einer Beziehung in Tunesien