1.4.1. Dauerhafte Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft auf Zeit?
Die Gesellschaft wird sich darauf einigen müssen, ob sie die Ehe als dauerhafte Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft auf Zeit verstehen will. In der Praxis deuten die hohen Scheidungsraten von Ehen auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung hin. Im Scheidungsrecht wird allerdings so getan, als wenn eine auf Dauer angelegte Beziehung kompensiert werden müsste. (siehe Unterhaltsmaximierungsprinzip)
1.4.2. Eigenverantwortung versus Unterhaltsgarantie
Die Familie als ursprünglich autarke Wirtschaftsgemeinschaft ist eine auf Eigenverantwortung ausgerichtete Lebensgemeinschaft. Die Familien- und Sozialpolitik in Verbindung mit der Unterhaltsrechtsprechung führt zu Abhängigkeitsverhältnissen („nacheheliche“ Solidarität), staatlicher Alimentierung (Sozialhilfe) und Förderung von Restefamilien (Alleinerziehende). Gerade für Frauen ist diese Entwicklung anti-emanzipatorisch. Richtete sich die Polemik der Feministinnen einst dagegen, dass angeblich Männer ihre Ehefrauen an beruflicher Tätigkeit gehindert haben, so finden sie die Subventionierung der Frau durch Unterhaltszahlungen des Exehemannes und durch Sozialleistungen des Staates nicht kritikwürdig. Die Eigenverantwortung und Selbstversorgung der Frau wird auf diesem Wege nicht gefördert.
„Der Mann will von der Frau nur das Eine, sie aber von ihm Alles.“ (Arthur Schopenhauer)
Die seit Jahr und Tag bis heute vom eigenen Vater, vom Vater Staat, vom Vater der eigenen Kinder und zum Schluss wieder mit der Erbschaft des eigenen Vaters und mit der Erbschaft des Vaters der eigenen Kinder rundum alimentierte Frau von der Wiege bis zur Bahre sei bis 1977 völlig unterdrückt gewesen, weil sie erst ab da in Deutschland ohne Erlaubnis des Ehemannes auch noch selbst Geld verdienen, also arbeiten durfte.[1]
1.4.3. Autonomie der Familie versus staatliche Kontrolle
Je mehr die Familie durch staatliche Zuwendungen abhängig gemacht wird, desto mehr geht ihre Unabhängigkeit verloren.
Je mehr die Familie durch Familiengerichte, Jugendämter und staatliche Bürokratie kontrolliert wird, desto mehr verliert die Familie ihre Autonomie.
„Familie ist Keimzelle der Freiheit und braucht Freiheit.“ [2]
Verliert die Familie ihre Unabhängigkeit, verliert auch der individuelle Mensch seine Freiheit. Die Privatsphäre, welche von der Familie gebildet und verteidigt wird, schützt den Einzelnen vor der Allmacht und Willkür des Staates. Die privaten Handlungsräume werden umso kleiner, je geringer die Handlungsfähigkeit der Familie wird.
1.4. Spannungsfelder der Familie
Hier sollen einige gesellschaftliche Spannungsfelder angesprochen werden, in der sich Ehe und Familie befinden.
In den Kapiteln Familienrecht und Familienzerstörer wird das ausführlich behandelt.
1.4.1. Dauerhafte Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft auf Zeit?
Die Gesellschaft wird sich darauf einigen müssen, ob sie die Ehe als dauerhafte Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft auf Zeit verstehen will. In der Praxis deuten die hohen Scheidungsraten von Ehen auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung hin. Im Scheidungsrecht wird allerdings so getan, als wenn eine auf Dauer angelegte Beziehung kompensiert werden müsste. (siehe Unterhaltsmaximierungsprinzip)
1.4.2. Eigenverantwortung versus Unterhaltsgarantie
Die Familie als ursprünglich autarke Wirtschaftsgemeinschaft ist eine auf Eigenverantwortung ausgerichtete Lebensgemeinschaft. Die Familien- und Sozialpolitik in Verbindung mit der Unterhaltsrechtsprechung führt zu Abhängigkeitsverhältnissen („nacheheliche“ Solidarität), staatlicher Alimentierung (Sozialhilfe) und Förderung von Restefamilien (Alleinerziehende). Gerade für Frauen ist diese Entwicklung anti-emanzipatorisch. Richtete sich die Polemik der Feministinnen einst dagegen, dass angeblich Männer ihre Ehefrauen an beruflicher Tätigkeit gehindert haben, so finden sie die Subventionierung der Frau durch Unterhaltszahlungen des Exehemannes und durch Sozialleistungen des Staates nicht kritikwürdig. Die Eigenverantwortung und Selbstversorgung der Frau wird auf diesem Wege nicht gefördert.
Die seit Jahr und Tag bis heute vom eigenen Vater, vom Vater Staat, vom Vater der eigenen Kinder und zum Schluss wieder mit der Erbschaft des eigenen Vaters und mit der Erbschaft des Vaters der eigenen Kinder rundum alimentierte Frau von der Wiege bis zur Bahre sei bis 1977 völlig unterdrückt gewesen, weil sie erst ab da in Deutschland ohne Erlaubnis des Ehemannes auch noch selbst Geld verdienen, also arbeiten durfte.[1]
1.4.3. Autonomie der Familie versus staatliche Kontrolle
Je mehr die Familie durch staatliche Zuwendungen abhängig gemacht wird, desto mehr geht ihre Unabhängigkeit verloren.
Je mehr die Familie durch Familiengerichte, Jugendämter und staatliche Bürokratie kontrolliert wird, desto mehr verliert die Familie ihre Autonomie.
Verliert die Familie ihre Unabhängigkeit, verliert auch der individuelle Mensch seine Freiheit. Die Privatsphäre, welche von der Familie gebildet und verteidigt wird, schützt den Einzelnen vor der Allmacht und Willkür des Staates. Die privaten Handlungsräume werden umso kleiner, je geringer die Handlungsfähigkeit der Familie wird.