„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ (Joachim Wiesner [1])
„Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“ (Gaby Hauptmann [2])
„Der beste Freund einer Frau ist nicht der Diamant, sondern der Scheidungsanwalt.“ (Zsa Zsa Gabor [3])
„Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann.“ (Robert Lemke [4])
Im Rahmen dieses Buches kann nicht das gesamte Unterhaltsrecht, das sehr komplex ist, abgehandelt werden. Es sollen deshalb hier die wesentlichen Merkmale herausgearbeitet werden. Für detailliertere Hinweise sei auf die TrennungsFAQ verwiesen.[5] Siehe auch den Essay „Die Unterhaltslüge“ und das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ Diesen rechtlichen Rat erhalten einer Aussage Joachim Wiesners zufolge jährlich Zehntausende von scheidungswilligen Ehefrauen schon seit 30 Jahren. Es sollte wenig wundern, dass die Unterhaltsfrage im Familienrecht einen großen Raum einnimmt, weil es dort um viel Geld geht – um sehr viel Geld. Deshalb sind langjährige Unterhaltsansprüche für Frauen, hohe Streitwerte für Rechtsanwälte sehr attraktiv. Auf die von der Familienzerstörung alimentierten umfangreichen Scheidungs- und HelferInnenindustrie wird noch vertiefend einzugehen sein.
Diese Rechtsprechung besagt nicht mehr und nicht weniger, dass sich eine Mutter mit dem Kind, das sie in ihren Besitz gebracht hat, in eine ferne Stadt absetzen kann, um das Kind seinem Vater zu entfremden. Ein Vater, der gleiches täte, würde wegen Kindesentziehung verfolgt und bestraft, dazu würde man ihm das Sorge- und Umgangsrecht entziehen. Dafür darf der (gering verdienende oder arbeitslose) Vater allein bis ins Ausland ziehen, um das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren. Einer Mutter wäre so etwas selbstverständlich nicht zuzumuten, sie darf auch bezüglich Erwerbsobliegenheit mit richterlicher Nachsicht rechnen.
„Jedes Gesetz, ohne Ausnahme, schränkt Freiheiten der Menschen ein. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte.“ [6]
Vor allem Zahlesel sollten also nicht die falsche Hoffnung hegen, dass neue Unterhaltsgesetze ihre Lage verbessern könnten. Das widerspräche dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Das ist ähnlich wie bei der Steuergesetzgebung, die nicht Steuern senkt, sondern mehr Steuern aus den Bürgern herauszupressen und Steuerschlupflöcher zu schließen soll.
[1]Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985; Abschnitt: Kinder als Besitz der Mutter
[3]Zsa Zsa Gabor, amerikanisch-ungarische Schauspielerin. Sie war achtmal verheiratet und verdankt ihr Vermögen u. a. mehreren Kurzehen mit Millionären.
2.4. Der Unterhalt
Im Rahmen dieses Buches kann nicht das gesamte Unterhaltsrecht, das sehr komplex ist, abgehandelt werden. Es sollen deshalb hier die wesentlichen Merkmale herausgearbeitet werden. Für detailliertere Hinweise sei auf die TrennungsFAQ verwiesen.[5] Siehe auch den Essay „Die Unterhaltslüge“ und das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ Diesen rechtlichen Rat erhalten einer Aussage Joachim Wiesners zufolge jährlich Zehntausende von scheidungswilligen Ehefrauen schon seit 30 Jahren. Es sollte wenig wundern, dass die Unterhaltsfrage im Familienrecht einen großen Raum einnimmt, weil es dort um viel Geld geht – um sehr viel Geld. Deshalb sind langjährige Unterhaltsansprüche für Frauen, hohe Streitwerte für Rechtsanwälte sehr attraktiv. Auf die von der Familienzerstörung alimentierten umfangreichen Scheidungs- und HelferInnenindustrie wird noch vertiefend einzugehen sein.
Diese Rechtsprechung besagt nicht mehr und nicht weniger, dass sich eine Mutter mit dem Kind, das sie in ihren Besitz gebracht hat, in eine ferne Stadt absetzen kann, um das Kind seinem Vater zu entfremden. Ein Vater, der gleiches täte, würde wegen Kindesentziehung verfolgt und bestraft, dazu würde man ihm das Sorge- und Umgangsrecht entziehen. Dafür darf der (gering verdienende oder arbeitslose) Vater allein bis ins Ausland ziehen, um das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren. Einer Mutter wäre so etwas selbstverständlich nicht zuzumuten, sie darf auch bezüglich Erwerbsobliegenheit mit richterlicher Nachsicht rechnen.
Vor allem Zahlesel sollten also nicht die falsche Hoffnung hegen, dass neue Unterhaltsgesetze ihre Lage verbessern könnten. Das widerspräche dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Das ist ähnlich wie bei der Steuergesetzgebung, die nicht Steuern senkt, sondern mehr Steuern aus den Bürgern herauszupressen und Steuerschlupflöcher zu schließen soll.