Die Idee der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft wird vom bestehenden Rechtssystem zu einem Abzockunternehmen pervertiert.
Tatsächlich hat schon Joachim Wiesner in seinem Kommentar zur Familienrechtsreform von 1976 festgestellt, „eine Regelung, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.“ Vielmehr wird ein Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich regelt.[1]
Vor diesem Hintergrund stehen Äußerungen wie „Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“, die beispielsweise Gaby Hauptmann in einem Stern-Interview gelang. Von dieser Autorin stammt auch das Buch „Suche impotenten Mann fürs Leben“, in dem gleichermaßen gutmütige Männer wie jene Frauen verspottet werden, die ihre Ehe immer noch nicht als zeitlich begrenzte Wegelagerei begreifen wollen.[2]
Gerechte Teilung: Ihr das ganze Haus, ihm die ganzen Schulden
Was sich so unverschämt anhört, ist eigentlich relativ kreativlos: Warum sollte eine geschiedene Frau sich mit einem Auto begnügen, wenn sie ein ganzes Haus haben kann?
Der Zahnarzt Ullrich Knabe (50) besaß eine Praxis in Stollberg, die heute unter Insolvenzverwaltung steht. Seine damalige Frau, die nach der Wende ihren Chefposten in der Textilindustrie verloren hatte, führte die Buchhaltung der Praxis. Das Paar besaß ein Haus, „jedem gehörte eine Hälfte“, erzählt Knabe. Die Kreditverträge – mit dem Geld wurde der kostspielige Umbau finanziert – unterschrieb jedoch allein Ullrich Knabe. „Als wir uns trennten, begann mein finanzielles Desaster“, erzählt der Mediziner. Ihre „extrem hohen“ Unterhaltsforderungen, seine Ahnungslosigkeit mit den Firmenfinanzen sowie die Zinsbelastungen ließen den Arzt in die Pleite rutschen. Als er Insolvenz anmeldete, ergab sich eine perfekte Ausgangslage für „eine skrupellose Aktion“. Knabe beschreibt den Hergang so: Seine Frau habe ihre Haushälfte mit einer Hypothek belastet. Mit dem geliehenen Geld kaufte sie schließlich seinen Teil billig aus der Insolvenz heraus. Das Ergebnis: Ihr gehört das komplette Haus und ihm die gesamten Schulden, knapp eine Million Euro.[3]
Der Einwand, dass bei weitem nicht alle Frauen so sind, verfängt nicht. In einem Land, das ehe-konformes und ehewilliges Verhalten rechtlich nicht honoriert, hingegen Abzockereien wie im Beispiel des Mediziners stützt und förmlich regelt, also legalisiert, sind es allein die Männer, die auf alle Eventualitäten gefasst sein müssen, während den Frauen alle „Gestaltungsmöglichkeiten“ als „Chance“ offenstehen. Das bestehende Rechtssystem folgt im Familienbereich einem Unterhaltsmaximierungsprinzip, während Familienschutz de facto nicht existent ist.
Es ist festzuhalten, dass dieses Szenario eben nicht mit vertauschten Rollen funktioniert, weil nur die Mutter gemeinsame Kinder zu ihrem Besitz machen kann, damit (unter Umständen lebenslängliche) Unterhaltszahlungen erpressen kann und den Staat als Verbündeten auf ihrer Seite hat.
Vertrauen unter Eheleuten wird in einem so strukturierten Rechtssystem verunmöglicht, zumindest für Männer kann es sehr fatal sein, einer Frau zu vertrauen. Ehe, Kinderwunsch und auf Liebe basierendes Vertrauen zu einer Frau ist für Männer ein grob fahrlässiges Verhalten, mit dem er seinen persönlichen Ruin riskiert.
Samenraub: Kinderwunsch fremdfinanziert
Im TrennungsFAQ-Forum wurde die „ultimative“ Familienfinanzierung vorgestellt:
Ein 18jähriger junger Mann unterhält eine kurze Beziehung zu einer Frau. Sie hatte ihn in der Disko intensiv angeflirtet und fiel durch ihre ungewöhnlich große Lust auf Sex auf. Nach fünf Wochen brach sie den Kontakt abrupt ab und verweigerte jegliche Kontaktaufnahme. Später kam heraus, dass sie seit zwei Jahren einen zeugungsunfähigen Freund hatte und unbedingt Kinder wollte. Neben dem jungen Mann mussten sich drei weitere Männer Vaterschaftstests unterziehen. Nach der Vaterschaftsfeststellung wurde er zu Unterhalt verurteilt.[4]
Die Tatsache, dass der Lebensabschnittspartner der Frau zeugungsunfähig ist, ist dabei gar nicht erheblich. Die Geschäftsidee, sich seinen Kinderwunsch von einer dritten Person finanzieren zu lassen, ist auch ohne dieses Motiv lukrativ.
Und es ist ja nicht so, dass dieses Verhalten als anstößig gesehen wird, denn Feministinnen dürfen in Unterhaltungssendungen (beispielsweise Lisa Ortgies bei Harald Schmidt) unter dem Gejohle der Zuschauer widerspruchslos sagen: „[…] dann vielleicht doch einfach auch mal die Pille weglassen und es ihm nicht sagen. […] Wie man es macht ist ja auch egal, Hauptsache, es entsteht ein Kind dabei.“ [5]
Das Kind hat dann zwar nicht die Gene des Partners, aber Männer lernen von Familienrechtlerin Peggy Liebisch[6], dass „es typisch männlich ist, diese biologische Vaterschaft unbedingt klären zu wollen.“, und dass dies „heutzutage gar nicht mehr so relevant ist, weil es viele Beziehungen gibt […], wo diese biologische Vaterschaft überhaupt gar keine Rolle mehr spielt, wo die soziale Vaterschaft und Elternschaft viel mehr in den Vordergrund tritt.“
Die Konzentration auf die biologische Abstammung findet die Familienrechtlerin „rückständig.“ [7] Das Abgreifen des Unterhaltsgeldes finden Feministinnen und Lila Pudel allerdings nicht anstößig.[8]
Getrenntes Zusammenleben (LAT „living apart together“)[9] ist allerdings noch gewinnbringender: Die Mutter mietet sich ein schönes Haus am Stadtrand mit einem großen Garten für ihre drei Kinder, während der neue Partner in der Stadt möglichst in Arbeitsnähe eine eigene Wohnung hat. So wäre nicht nur der Kinderwunsch vom Zahlvater fremdfinanziert, sondern auch die schöne Zweitwohnung am Stadtrand und auch der Lebensunterhalt für die Partnerin wären gesichert. Das Einkommen des Partners stünde dann voll für Shopping und Urlaube zur Verfügung.
Allerdings sollte die Frau davon absehen, wie im zitierten Beispiel von einem arbeitslosen 18-Jährigen ohne Ausbildung schwanger zu werden, denn der hat in der Folge die Lust auf Ausbildung und Geldverdienen verloren. Dumm gelaufen. Besser ist es, sich Samenspender mit guter Ausbildung und gesichertem Einkommen zu suchen. Und die Mutter sollte dafür Sorge tragen, dass ihre drei Kinder von verschiedenen Männern gezeugt wurden, um das Ausfallrisiko bei den Unterhaltszahlungen zu minimieren. Wenn ein Zahlesel ausfallen sollte, blieben immer noch zwei für die Fremdfinanzierung übrig.
Für den männlichen Partner ist dieses Arrangement auch vorteilhaft. Sollte die Mutter die LAT-Beziehung beenden und dabei die Kinder mitnehmen, ist dieser Mann fein raus: Es waren ja von Anfang an nicht seine Kinder.
Fremdkind: Wie sich das Mutter-Kind-Idyll auch ohne Arbeit finanziert
Es ist auch davon abzuraten, eine Mutter mit Kind zu ehelichen. Erhält diese keinen Unterhalt, läuft das darauf hinaus, eine fremde Brut großzuziehen, beziehungsweise das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren und selbst dabei nur als Bankautomat zu fungieren. Kommt es zur Trennung, kann die Mutter noch die vom Mann während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte hälftig dafür abgreifen,sich um sich selbst und ihre Brut gekümmert zu haben. Der Bundesgerichtshof hat am 16. Februar 2011 entschieden:
a) Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind. b) Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, so dass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind. Etwas anderes gilt, wenn die Aufgabe (oder der Verlust) der Arbeitsstelle ausschließlich auf Gründen beruhte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen. (XII ZR 108/09)[10]
Es spielt für die Unterhaltspflicht überhaupt keine Rolle, ob das Kind vom Ehegatten ist und ob der damit einverstanden war, dass die Mutter nicht arbeitet. Es reicht vollkommen aus, dass eine Frau in einsam für sich entscheidet, nicht arbeiten zu wollen. Sie will nicht arbeiten, daraus entsteht ihr ein Nachteil, den nach dem Willen deutscher Richter der männliche Leistungsträger ihr ausgleichen muss.
Nachhilfe: Füttern der Helferindustrie
Das Unterhaltsrecht kennt aber auch die Variante, wobei die Transferempfängerin keinen objektiven Vorteil für sich hat und nur dem Leistungsempfänger Kosten verursacht.
Viele Kinder bekommen Nachhilfe, manche, um einen Rückstand wegen Krankheit aufzuholen, andere, weil sie schlichtweg faul waren und so weiter. Viele Eltern leisten diese Nachhilfe selbst, wodurch keine Kosten entstehen. Jetzt sei der Fall gesetzt, dass eine alleinerziehende Mutter dies im Gegensatz zum entsorgten Vater nicht leisten kann. Wie wird juristisch damit umgegangen, wenn ein minderjähriges Kind Nachhilfestunden braucht, die der ledige Vater ihm mühelos erteilen könnte und auch will; die umgangsboykottierende Mutter diese Hilfestellung des Vaters aber aus reiner narzisstischer Kränkung ablehnt? Es ist durchaus möglich, dem Vater des Kindes die Hälfte der Kosten einer professionellen „Schülerhilfe“ als „außerordentlichen Mehrbedarf“ unterhaltsrechtlich aufzubürden.
Der Familienrichter muss es im Zusammenspiel mit dem Jugendamt nur so drehen, dass kostenpflichtige Nachhilfe dem Kindeswohl dienlich, die kostenfreie Nachhilfe des Vater aber nicht dienlich ist. Die Kosten, die dabei entstehen, interessieren den Richter nicht, es ist ja nicht sein Geld. Der HelferInnenindustrie ist es auch egal, die durch staatliche Intervention ausgeschaltete väterliche Konkurrenz fördert nur deren Geschäft.
[1]Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985; Abschnitt: Ehekonformes Verhalten
[2]Gaby Hauptmann: „Suche impotenten Mann fürs Leben“, Piper, ISBN 3-492-22152-1, von der gleichen Autorin stammt auch das Buch aus der Mottenkiste mit dem aparten Titel „Nur ein toter Mann ist ein guter Mann“, ISBN 3-492-22246-3
2.4.2. Die Familie als Abzockunternehmen
Die Idee der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft wird vom bestehenden Rechtssystem zu einem Abzockunternehmen pervertiert.
Tatsächlich hat schon Joachim Wiesner in seinem Kommentar zur Familienrechtsreform von 1976 festgestellt, „eine Regelung, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.“ Vielmehr wird ein Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bewirkt, extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich regelt.[1]
Vor diesem Hintergrund stehen Äußerungen wie „Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“, die beispielsweise Gaby Hauptmann in einem Stern-Interview gelang. Von dieser Autorin stammt auch das Buch „Suche impotenten Mann fürs Leben“, in dem gleichermaßen gutmütige Männer wie jene Frauen verspottet werden, die ihre Ehe immer noch nicht als zeitlich begrenzte Wegelagerei begreifen wollen.[2]
Gerechte Teilung: Ihr das ganze Haus, ihm die ganzen Schulden
Was sich so unverschämt anhört, ist eigentlich relativ kreativlos: Warum sollte eine geschiedene Frau sich mit einem Auto begnügen, wenn sie ein ganzes Haus haben kann?
Der Einwand, dass bei weitem nicht alle Frauen so sind, verfängt nicht. In einem Land, das ehe-konformes und ehewilliges Verhalten rechtlich nicht honoriert, hingegen Abzockereien wie im Beispiel des Mediziners stützt und förmlich regelt, also legalisiert, sind es allein die Männer, die auf alle Eventualitäten gefasst sein müssen, während den Frauen alle „Gestaltungsmöglichkeiten“ als „Chance“ offenstehen. Das bestehende Rechtssystem folgt im Familienbereich einem Unterhaltsmaximierungsprinzip, während Familienschutz de facto nicht existent ist.
Es ist festzuhalten, dass dieses Szenario eben nicht mit vertauschten Rollen funktioniert, weil nur die Mutter gemeinsame Kinder zu ihrem Besitz machen kann, damit (unter Umständen lebenslängliche) Unterhaltszahlungen erpressen kann und den Staat als Verbündeten auf ihrer Seite hat.
Vertrauen unter Eheleuten wird in einem so strukturierten Rechtssystem verunmöglicht, zumindest für Männer kann es sehr fatal sein, einer Frau zu vertrauen. Ehe, Kinderwunsch und auf Liebe basierendes Vertrauen zu einer Frau ist für Männer ein grob fahrlässiges Verhalten, mit dem er seinen persönlichen Ruin riskiert.
Samenraub: Kinderwunsch fremdfinanziert
Im TrennungsFAQ-Forum wurde die „ultimative“ Familienfinanzierung vorgestellt:
Die Tatsache, dass der Lebensabschnittspartner der Frau zeugungsunfähig ist, ist dabei gar nicht erheblich. Die Geschäftsidee, sich seinen Kinderwunsch von einer dritten Person finanzieren zu lassen, ist auch ohne dieses Motiv lukrativ.
Und es ist ja nicht so, dass dieses Verhalten als anstößig gesehen wird, denn Feministinnen dürfen in Unterhaltungssendungen (beispielsweise Lisa Ortgies bei Harald Schmidt) unter dem Gejohle der Zuschauer widerspruchslos sagen: „[…] dann vielleicht doch einfach auch mal die Pille weglassen und es ihm nicht sagen. […] Wie man es macht ist ja auch egal, Hauptsache, es entsteht ein Kind dabei.“ [5]
Das Kind hat dann zwar nicht die Gene des Partners, aber Männer lernen von Familienrechtlerin Peggy Liebisch[6], dass „es typisch männlich ist, diese biologische Vaterschaft unbedingt klären zu wollen.“, und dass dies „heutzutage gar nicht mehr so relevant ist, weil es viele Beziehungen gibt […], wo diese biologische Vaterschaft überhaupt gar keine Rolle mehr spielt, wo die soziale Vaterschaft und Elternschaft viel mehr in den Vordergrund tritt.“
Die Konzentration auf die biologische Abstammung findet die Familienrechtlerin „rückständig.“ [7] Das Abgreifen des Unterhaltsgeldes finden Feministinnen und Lila Pudel allerdings nicht anstößig.[8]
Getrenntes Zusammenleben (LAT „living apart together“)[9] ist allerdings noch gewinnbringender: Die Mutter mietet sich ein schönes Haus am Stadtrand mit einem großen Garten für ihre drei Kinder, während der neue Partner in der Stadt möglichst in Arbeitsnähe eine eigene Wohnung hat. So wäre nicht nur der Kinderwunsch vom Zahlvater fremdfinanziert, sondern auch die schöne Zweitwohnung am Stadtrand und auch der Lebensunterhalt für die Partnerin wären gesichert. Das Einkommen des Partners stünde dann voll für Shopping und Urlaube zur Verfügung.
Allerdings sollte die Frau davon absehen, wie im zitierten Beispiel von einem arbeitslosen 18-Jährigen ohne Ausbildung schwanger zu werden, denn der hat in der Folge die Lust auf Ausbildung und Geldverdienen verloren. Dumm gelaufen. Besser ist es, sich Samenspender mit guter Ausbildung und gesichertem Einkommen zu suchen. Und die Mutter sollte dafür Sorge tragen, dass ihre drei Kinder von verschiedenen Männern gezeugt wurden, um das Ausfallrisiko bei den Unterhaltszahlungen zu minimieren. Wenn ein Zahlesel ausfallen sollte, blieben immer noch zwei für die Fremdfinanzierung übrig.
Für den männlichen Partner ist dieses Arrangement auch vorteilhaft. Sollte die Mutter die LAT-Beziehung beenden und dabei die Kinder mitnehmen, ist dieser Mann fein raus: Es waren ja von Anfang an nicht seine Kinder.
Fremdkind: Wie sich das Mutter-Kind-Idyll auch ohne Arbeit finanziert
Es ist auch davon abzuraten, eine Mutter mit Kind zu ehelichen. Erhält diese keinen Unterhalt, läuft das darauf hinaus, eine fremde Brut großzuziehen, beziehungsweise das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren und selbst dabei nur als Bankautomat zu fungieren. Kommt es zur Trennung, kann die Mutter noch die vom Mann während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte hälftig dafür abgreifen,sich um sich selbst und ihre Brut gekümmert zu haben. Der Bundesgerichtshof hat am 16. Februar 2011 entschieden:
Es spielt für die Unterhaltspflicht überhaupt keine Rolle, ob das Kind vom Ehegatten ist und ob der damit einverstanden war, dass die Mutter nicht arbeitet. Es reicht vollkommen aus, dass eine Frau in einsam für sich entscheidet, nicht arbeiten zu wollen. Sie will nicht arbeiten, daraus entsteht ihr ein Nachteil, den nach dem Willen deutscher Richter der männliche Leistungsträger ihr ausgleichen muss.
Nachhilfe: Füttern der Helferindustrie
Das Unterhaltsrecht kennt aber auch die Variante, wobei die Transferempfängerin keinen objektiven Vorteil für sich hat und nur dem Leistungsempfänger Kosten verursacht.
Viele Kinder bekommen Nachhilfe, manche, um einen Rückstand wegen Krankheit aufzuholen, andere, weil sie schlichtweg faul waren und so weiter. Viele Eltern leisten diese Nachhilfe selbst, wodurch keine Kosten entstehen. Jetzt sei der Fall gesetzt, dass eine alleinerziehende Mutter dies im Gegensatz zum entsorgten Vater nicht leisten kann. Wie wird juristisch damit umgegangen, wenn ein minderjähriges Kind Nachhilfestunden braucht, die der ledige Vater ihm mühelos erteilen könnte und auch will; die umgangsboykottierende Mutter diese Hilfestellung des Vaters aber aus reiner narzisstischer Kränkung ablehnt? Es ist durchaus möglich, dem Vater des Kindes die Hälfte der Kosten einer professionellen „Schülerhilfe“ als „außerordentlichen Mehrbedarf“ unterhaltsrechtlich aufzubürden.
Der Familienrichter muss es im Zusammenspiel mit dem Jugendamt nur so drehen, dass kostenpflichtige Nachhilfe dem Kindeswohl dienlich, die kostenfreie Nachhilfe des Vater aber nicht dienlich ist. Die Kosten, die dabei entstehen, interessieren den Richter nicht, es ist ja nicht sein Geld. Der HelferInnenindustrie ist es auch egal, die durch staatliche Intervention ausgeschaltete väterliche Konkurrenz fördert nur deren Geschäft.