Jedes Kind weiß, was eine Familie ist: Vater, Mutter und die Geschwister, dazu Großeltern, Tanten, Onkel, Vetter (Cousin) und Base (Cousine), aber weiß das die Politik auch? Und was verstehen Sie, der Leser, unter Familie?
Wir leben in einer schnelllebigen Zeit, in der es heute heißt „Wir sind zusammen!“ und morgen „Ich habe mich getrennt!“ wobei merkwürdig unklar bleibt, was dieses „zusammen sein“ und „sich trennen“ eigentlich bedeutet.
Politiker wiederum sprechen nebulös von „Familie ist da, wo Kinder sind“. Lässt sich Familie aber auf das Vorhandensein von Kindern reduzieren und wie sieht es überhaupt mit dem Kinderwunsch der Deutschen aus?[1]
Es wird zunächst nötig sein, die Ehe (Verschwägerung) von dem Konkubinat (Zweierbeziehung) und der Liebesbeziehung (Affäre) zu unterscheiden. Ebenfalls wird die Familie von der Lebensgemeinschaft zu unterscheiden sein. Eng verwandt ist damit die Frage, was nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz schützenswert ist beziehungsweise sein sollte. Wichtig ist hierbei daran zu erinnern, dass die Familie existierte, lange bevor es einen modernen Staat gab. Damit ist ein Grundsatz geklärt, der für das Verständnis des Verhältnisses von Staat und Familie wichtig ist: Die Familien konstituieren den Staat und nicht umgekehrt der Staat die Familien. Dieses Verständnis ist wichtig, wenn es später um kommunistische Ideologie und moderne Familienpolitik geht.
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Der in Art. 6 Abs. 1 GG formulierte Grundsatz ist ein Grundrecht. Das bedeutet, dass es ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber der Exekutive gibt. Es besteht eine Art Gewaltenteilung zwischen Staat und Familie. Die Familie legt die Verwaltung des öffentlichen Bereichs in die Hand des Staates und verlangt im Gegenzug einen staatlich garantierten Schutz seiner Privatsphäre. Es wird zu untersuchen sein, ob dieser Vertrag noch Bestand hat und inwieweit durch die Übergriffigkeit des Staates dieses Subsidiaritätsprinzip zwischen Familie und Staat verletzt wird.
Gerade weil die Begriffe Ehe und Familie ideologisch belastet sind und im Sprachgebrauch auch unscharf verwendet werden, müssen vor der Beantwortung aller weiterführenden Fragen zunächst die Begriffe Ehe, Familie und Verwandtschaft inhaltlich geklärt werden. In Wikipedia ist zwar unter den Stichworten Bürgerliche Ehe, Wilde Ehe, Offene Beziehung, Affäre und Konkubinat einiges an Detailwissen zu finden, aber eine für das Verständnis wichtige Zusammenschau findet sich nicht. Also werden jetzt die begrifflichen Grundlagen gelegt, die für die nachfolgende Analyse und das Verständnis der Familienzerstörung notwendig sind.
1.1. Begriffsklärungen zur Familie
Jedes Kind weiß, was eine Familie ist: Vater, Mutter und die Geschwister, dazu Großeltern, Tanten, Onkel, Vetter (Cousin) und Base (Cousine), aber weiß das die Politik auch? Und was verstehen Sie, der Leser, unter Familie?
Wir leben in einer schnelllebigen Zeit, in der es heute heißt „Wir sind zusammen!“ und morgen „Ich habe mich getrennt!“ wobei merkwürdig unklar bleibt, was dieses „zusammen sein“ und „sich trennen“ eigentlich bedeutet.
Politiker wiederum sprechen nebulös von „Familie ist da, wo Kinder sind“. Lässt sich Familie aber auf das Vorhandensein von Kindern reduzieren und wie sieht es überhaupt mit dem Kinderwunsch der Deutschen aus?[1]
Siehe auch Exkurs: Ehe und Familie im Wandel.
Es wird zunächst nötig sein, die Ehe (Verschwägerung) von dem Konkubinat (Zweierbeziehung) und der Liebesbeziehung (Affäre) zu unterscheiden. Ebenfalls wird die Familie von der Lebensgemeinschaft zu unterscheiden sein. Eng verwandt ist damit die Frage, was nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz schützenswert ist beziehungsweise sein sollte. Wichtig ist hierbei daran zu erinnern, dass die Familie existierte, lange bevor es einen modernen Staat gab. Damit ist ein Grundsatz geklärt, der für das Verständnis des Verhältnisses von Staat und Familie wichtig ist: Die Familien konstituieren den Staat und nicht umgekehrt der Staat die Familien. Dieses Verständnis ist wichtig, wenn es später um kommunistische Ideologie und moderne Familienpolitik geht.
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Der in Art. 6 Abs. 1 GG formulierte Grundsatz ist ein Grundrecht. Das bedeutet, dass es ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber der Exekutive gibt. Es besteht eine Art Gewaltenteilung zwischen Staat und Familie. Die Familie legt die Verwaltung des öffentlichen Bereichs in die Hand des Staates und verlangt im Gegenzug einen staatlich garantierten Schutz seiner Privatsphäre. Es wird zu untersuchen sein, ob dieser Vertrag noch Bestand hat und inwieweit durch die Übergriffigkeit des Staates dieses Subsidiaritätsprinzip zwischen Familie und Staat verletzt wird.
Gerade weil die Begriffe Ehe und Familie ideologisch belastet sind und im Sprachgebrauch auch unscharf verwendet werden, müssen vor der Beantwortung aller weiterführenden Fragen zunächst die Begriffe Ehe, Familie und Verwandtschaft inhaltlich geklärt werden. In Wikipedia ist zwar unter den Stichworten Bürgerliche Ehe, Wilde Ehe, Offene Beziehung, Affäre und Konkubinat einiges an Detailwissen zu finden, aber eine für das Verständnis wichtige Zusammenschau findet sich nicht. Also werden jetzt die begrifflichen Grundlagen gelegt, die für die nachfolgende Analyse und das Verständnis der Familienzerstörung notwendig sind.