„Der Sozialstaat gleicht immer mehr einem totalitären Regime, das die Familien zerschlägt.“ Wolfgang Kersting[1]
„Der Staat macht sich seine Bürger zu abhängigen Untertanen und erwartet dafür Dankbarkeit in Form von Wählerstimmen.“ Wolfgang Kersting[1]
„Die staatliche Unterstützung nimmt den Charakter einer Trennungsprämie an.“ Hans-Werner Sinn[1]
„Alleinerziehende sind ein großes Geschäft – zumindest für die Wohltäterindustrie von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgebern oder ‚freien‘ Unternehmen.“ [1]
Die Sozialstaatsapostel, selbstbewusst wie sie sind, wollen die gesetzliche Schulpflicht zu einem umfassenden Erziehungs- und Bildungsauftrag erweitern. Kindertagesstätten und Schulen sollen das, was Eltern ihren Kindern bieten können, nicht bloß ergänzen, sondern geradezu ersetzen. (Aber können sie das auch? Und sollen sie so etwas können?)
Was hier durchbricht, ist die alte deutsche Vorstellung vom Staat als Vater. Er ist wie Gott, allwissend, allgütig; vor allem aber auch allmächtig. Er plant und überwacht, behütet und bewahrt und ist mit Tee und warmen Decken pünktlich zur Stelle, wenn sich ein Schäfchen verirrt oder ein Bein gebrochen hat. Nach seinem Selbstverständnis steht er immerzu am Ende, niemals am Anfang jener Kette, auf der sich Notfall an Notfall reiht. Dass er die Katastrophen, zu deren Bekämpfung er Tag für Tag mit viel Tamtam ausrückt, selbst hervorgebracht haben könnte, ist eine Vermutung, die in seinem Weltbild nicht vorkommt.
Die Misere der Familienauflösung ist nicht einfach ein Versagen der Institution Familie, sondern zum größten Teil ein Werk des Staates. Jahrzehntelang wurde mit Bildungspolitik, Familienpolitik, Zuwanderungspolitik, Sozialpolitik und anderen Formen staatlicher Intervention betrieben, bis die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf dem Niveau angekommen waren, auf dem sie sich jetzt befinden. Dass der Staat versucht, die Leute aus der Sackgasse, in die er sie hineingelockt hat, auch wieder herauszuführen, ist schon recht; aber was begründet seine Absicht, Neukölln als Muster für das ganze Land zu nehmen, alle Eltern also so zu behandeln, als sei ihnen das Schicksal ihrer Kinder gleichgültig? Notfallversorgung für alle und jeden – soll es das sein?
Der Zusatz: „… für alle!“, ohne den kein staatliches Programm mehr auskommt, unterschlägt ja doch, dass es immer noch Eltern gibt, die den ihnen vom Grundgesetz zugewiesenen Auftrag, für ihre Kinder da zu sein, ernst nehmen und erfüllen. Dass es Familien gibt, in denen das Kindergeld nicht für Flachbildschirme oder Dosenbier ausgeben wird, sondern tatsächlich zum Wohle der Kinder. Dass es Elternhäuser gibt, in denen die Kinder etwas lernen, was ihnen kein Staat beibringen kann, so altmodische Tugenden nämlich wie Selbstbeherrschung und Wahrhaftigkeit, Verlässlichkeit und Durchhaltevermögen und vieles mehr. Schon deshalb ist der Ruf: „… für alle!“ die durchaus falsche Devise. Selbst im günstigsten Fall wird sie genauso viel zerstören wie sie hilft.
Die Konsequenz aus alledem hieße, die Familie so gut es eben geht in jene Rolle, aus der sie vertrieben worden ist, wieder einzusetzen. Auf anderem Wege allerdings, als unsere sozialen Vormünder das bisher getan haben, also nicht durch Almosen in der Gestalt von Eltern- oder Kindergeldern, Erziehungs- oder Babyjahren, die dann je nach Kassenlage erhöht, reduziert oder ganz gestrichen werden, sondern dadurch, dass man Eltern durch die Ermäßigung ihrer Abgabenlast dazu befähigt, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Familienpolitik kann nur mit, nie ohne und schon gar nicht gegen die Eltern erfolgreich sein.[2]
Als „alleinerziehend“ gelten nach dem Gesetz Personen, die das „alleinige Sorgerecht“ besitzen. Ob tatsächlich weitere Personen Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen, spielt dabei keine Rolle. Nicht zur Bedarfsgemeinschaft einer Alleinerziehenden, die mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lebt, zählt ein Partner, der auf demselben Stockwerk in der Nachbarwohnung lebt oder drei Blocks weiter stadtauswärts gemeldet ist. Selbst die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht darin eine Einladung zum Missbrauch und spricht von einer hohen Dunkelziffer nur scheinbar Alleinerziehender vor allem in Städten. Die Arbeitsagentur hat keine Handhabe, den Namen des Vaters zu erfahren, wenn die Mutter ihn nicht preisgibt. Das Sozialrecht begünstigt alleinerziehende Mütter.
„Hartz IV schafft nicht unbedingt Anreize, in eine Partnerschaft zurückzukehren.“, Sprecherin der Bundesanstalt
„Die staatliche Unterstützung nimmt den Charakter einer Trennungsprämie an.“, Hans-Werner Sinn
Die Gießener Ökonomin Uta Meier-Gräwe hat errechnet:
„Für eine nie erwerbstätige Mutter mit einem Kind – eine nicht untypische Hartz-IV-Biographie – muss der Steuerzahler bis zu ihrem 50. Lebensjahr 445.000 Euro bezahlen. Eine vergleichbar qualifizierte, ebenfalls alleinerziehende, aber erwerbstätige Mutter zahlt im selben Zeitraum rund 215.000 Euro an Steuern. Das bedeutet: Um die erwerbslose Alleinerziehende zu alimentieren, braucht es zwei Arbeiterinnen gleichen Typs.“
Ökonomen sprechen nüchtern von einer „perversen Anreizstruktur“. Eine noch unveröffentlichte Studie am Kieler Institut für Weltwirtschaft kommt zu dem Ergebnis:
„Eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin wäre nicht nur dumm, sich offiziell wieder einen Partner zuzulegen. Es wäre auch unklug, wenn sie einen regulären Job annähme.“
Klaus Schrader, einer der Verfasser, rechnet vor: Eine Mutter mit zwei Kindern erhält 1500 Euro staatlicher Unterstützung. Im Dienstleistungssektor könnte sie entsprechend ihrer Qualifikation nur ein Einkommen von 1493 Euro erzielen. Da stelle sich die berechtigte Frage: „Warum sollte sie sich der Strapaze unterziehen?“ Besser ist es, sie geht auf 400-Euro-Basis ein paar Stunden arbeiten. Dann erhöht sich ihr Transfereinkommen auf 1660 Euro. In Ostdeutschland, wo die meisten Alleinerziehenden leben, sind die finanziellen Vorteile von Hartz IV noch erheblich größer. Schrader bilanziert: „Da wäre es verantwortungslos, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen.“
Was die staatliche Förderung der Alleinerziehenden aber insgesamt den Steuerzahler kostet, hat bislang noch niemand errechnet. Hinter der Intransparenz steckt Methode. Sie verschleiert, wie weit der Wohlfahrtsstaat sich von seinem Gründungsgedanken entfernt hat. Heute „versichert“ der Staat existentielle Risiken: Eine Trennung von einem Partner, so schlimm sie oft ist, ist eine private Entscheidung eines Paares, für die weder der Kapitalismus noch die Industriegesellschaft etwas kann.[1]
Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky über ein falsches Hilfssystem und Jugendämter, die nach dem Motto haushalten: Nur wer viel ausgibt, bekommt auch viel. Die Kosten laufen deshalb völlig aus dem Ruder. Das Kostenvolumen für die Hilfen zur Erziehung als stabilisierende Maßnahmen der Jugendämter beträgt deutschlandweit 7,2 Milliarden Euro mit einem Steigerungsfaktor von jährlich zehn Prozent.
Die Jugendämter sind dankbar, wenn die freien Träger der Jugendhilfe ihnen die Problemfälle abnehmen. „Hauptsache, die Sache ist vom Tisch, der Träger wird’s schon richten.“ Es entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis, bei dem das Jugendamt der Dokumentation des Trägers glaubt. Das Eigeninteresse der Träger oder der Therapeuten nach Ausbau und Unendlichkeit der Maßnahmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zwänge spielt allzu oft keine Rolle mehr.[3] Letztlich bewilligen sich die Träger das Geld selbst und eine Kontrolle in dem Sinne, ob die bezahlten Maßnahmen auch den erwünschten Nutzen haben, findet de facto nicht statt. Familienhelfer sollten eingreifen, wenn Eltern und Kinder miteinander überfordert sind. Doch das System der freien Träger hilft nicht den Menschen, sondern nur sich selbst.[4]
Das Problem besteht deutschlandweit. Im Jahr 2010 hatte Berlin 408 Millionen Euro[4], Hamburg 230 Millionen Euro ausgegeben.[5] Das betrifft aber nur die Aufwendungen für die Jugendhilfe. Der Journalist Henryk M. Broder die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, die mit rund 1 Mio. Mitarbeiter knappt 45 Mrd. Euro Umsatz haben. Ein interviewter Rechtsanwalt berichtet, dass nach der Einführung von Hartz4 allein in der Stadt Speyer im Sozialgericht von 6 auf 19 Kammern aufgestockt wurde. Die Kammern sind aber trotzdem überlastet, was Wartezeiten von bis zu zwei Jahren bedeute. Broder zeigt auf, wie mit großem Aufwand Armut verwaltet wird und eine gigantische Helferindustrie mit öffentlichen Geldern in Schwung hält. Als eine Maßnahme wurde ein Seminar vorgestellt, in dem Eltern beigebracht wird, wie Kinder in kalter Jahreszeit angemessen zu kleiden sind.[6]
3.1.1.2.5. Sozialstaat
3.1.1.2. Sozialpolitik
Die Sozialstaatsapostel, selbstbewusst wie sie sind, wollen die gesetzliche Schulpflicht zu einem umfassenden Erziehungs- und Bildungsauftrag erweitern. Kindertagesstätten und Schulen sollen das, was Eltern ihren Kindern bieten können, nicht bloß ergänzen, sondern geradezu ersetzen. (Aber können sie das auch? Und sollen sie so etwas können?)
Was hier durchbricht, ist die alte deutsche Vorstellung vom Staat als Vater. Er ist wie Gott, allwissend, allgütig; vor allem aber auch allmächtig. Er plant und überwacht, behütet und bewahrt und ist mit Tee und warmen Decken pünktlich zur Stelle, wenn sich ein Schäfchen verirrt oder ein Bein gebrochen hat. Nach seinem Selbstverständnis steht er immerzu am Ende, niemals am Anfang jener Kette, auf der sich Notfall an Notfall reiht. Dass er die Katastrophen, zu deren Bekämpfung er Tag für Tag mit viel Tamtam ausrückt, selbst hervorgebracht haben könnte, ist eine Vermutung, die in seinem Weltbild nicht vorkommt.
Die Misere der Familienauflösung ist nicht einfach ein Versagen der Institution Familie, sondern zum größten Teil ein Werk des Staates. Jahrzehntelang wurde mit Bildungspolitik, Familienpolitik, Zuwanderungspolitik, Sozialpolitik und anderen Formen staatlicher Intervention betrieben, bis die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf dem Niveau angekommen waren, auf dem sie sich jetzt befinden. Dass der Staat versucht, die Leute aus der Sackgasse, in die er sie hineingelockt hat, auch wieder herauszuführen, ist schon recht; aber was begründet seine Absicht, Neukölln als Muster für das ganze Land zu nehmen, alle Eltern also so zu behandeln, als sei ihnen das Schicksal ihrer Kinder gleichgültig? Notfallversorgung für alle und jeden – soll es das sein?
Der Zusatz: „… für alle!“, ohne den kein staatliches Programm mehr auskommt, unterschlägt ja doch, dass es immer noch Eltern gibt, die den ihnen vom Grundgesetz zugewiesenen Auftrag, für ihre Kinder da zu sein, ernst nehmen und erfüllen. Dass es Familien gibt, in denen das Kindergeld nicht für Flachbildschirme oder Dosenbier ausgeben wird, sondern tatsächlich zum Wohle der Kinder. Dass es Elternhäuser gibt, in denen die Kinder etwas lernen, was ihnen kein Staat beibringen kann, so altmodische Tugenden nämlich wie Selbstbeherrschung und Wahrhaftigkeit, Verlässlichkeit und Durchhaltevermögen und vieles mehr. Schon deshalb ist der Ruf: „… für alle!“ die durchaus falsche Devise. Selbst im günstigsten Fall wird sie genauso viel zerstören wie sie hilft.
Die Konsequenz aus alledem hieße, die Familie so gut es eben geht in jene Rolle, aus der sie vertrieben worden ist, wieder einzusetzen. Auf anderem Wege allerdings, als unsere sozialen Vormünder das bisher getan haben, also nicht durch Almosen in der Gestalt von Eltern- oder Kindergeldern, Erziehungs- oder Babyjahren, die dann je nach Kassenlage erhöht, reduziert oder ganz gestrichen werden, sondern dadurch, dass man Eltern durch die Ermäßigung ihrer Abgabenlast dazu befähigt, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Familienpolitik kann nur mit, nie ohne und schon gar nicht gegen die Eltern erfolgreich sein.[2]
Als „alleinerziehend“ gelten nach dem Gesetz Personen, die das „alleinige Sorgerecht“ besitzen. Ob tatsächlich weitere Personen Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen, spielt dabei keine Rolle. Nicht zur Bedarfsgemeinschaft einer Alleinerziehenden, die mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lebt, zählt ein Partner, der auf demselben Stockwerk in der Nachbarwohnung lebt oder drei Blocks weiter stadtauswärts gemeldet ist. Selbst die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht darin eine Einladung zum Missbrauch und spricht von einer hohen Dunkelziffer nur scheinbar Alleinerziehender vor allem in Städten. Die Arbeitsagentur hat keine Handhabe, den Namen des Vaters zu erfahren, wenn die Mutter ihn nicht preisgibt. Das Sozialrecht begünstigt alleinerziehende Mütter.
Die Gießener Ökonomin Uta Meier-Gräwe hat errechnet:
Ökonomen sprechen nüchtern von einer „perversen Anreizstruktur“. Eine noch unveröffentlichte Studie am Kieler Institut für Weltwirtschaft kommt zu dem Ergebnis:
Klaus Schrader, einer der Verfasser, rechnet vor: Eine Mutter mit zwei Kindern erhält 1500 Euro staatlicher Unterstützung. Im Dienstleistungssektor könnte sie entsprechend ihrer Qualifikation nur ein Einkommen von 1493 Euro erzielen. Da stelle sich die berechtigte Frage: „Warum sollte sie sich der Strapaze unterziehen?“ Besser ist es, sie geht auf 400-Euro-Basis ein paar Stunden arbeiten. Dann erhöht sich ihr Transfereinkommen auf 1660 Euro. In Ostdeutschland, wo die meisten Alleinerziehenden leben, sind die finanziellen Vorteile von Hartz IV noch erheblich größer. Schrader bilanziert: „Da wäre es verantwortungslos, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen.“
Was die staatliche Förderung der Alleinerziehenden aber insgesamt den Steuerzahler kostet, hat bislang noch niemand errechnet. Hinter der Intransparenz steckt Methode. Sie verschleiert, wie weit der Wohlfahrtsstaat sich von seinem Gründungsgedanken entfernt hat. Heute „versichert“ der Staat existentielle Risiken: Eine Trennung von einem Partner, so schlimm sie oft ist, ist eine private Entscheidung eines Paares, für die weder der Kapitalismus noch die Industriegesellschaft etwas kann.[1]
Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky über ein falsches Hilfssystem und Jugendämter, die nach dem Motto haushalten: Nur wer viel ausgibt, bekommt auch viel. Die Kosten laufen deshalb völlig aus dem Ruder. Das Kostenvolumen für die Hilfen zur Erziehung als stabilisierende Maßnahmen der Jugendämter beträgt deutschlandweit 7,2 Milliarden Euro mit einem Steigerungsfaktor von jährlich zehn Prozent.
Die Jugendämter sind dankbar, wenn die freien Träger der Jugendhilfe ihnen die Problemfälle abnehmen. „Hauptsache, die Sache ist vom Tisch, der Träger wird’s schon richten.“ Es entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis, bei dem das Jugendamt der Dokumentation des Trägers glaubt. Das Eigeninteresse der Träger oder der Therapeuten nach Ausbau und Unendlichkeit der Maßnahmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zwänge spielt allzu oft keine Rolle mehr.[3] Letztlich bewilligen sich die Träger das Geld selbst und eine Kontrolle in dem Sinne, ob die bezahlten Maßnahmen auch den erwünschten Nutzen haben, findet de facto nicht statt. Familienhelfer sollten eingreifen, wenn Eltern und Kinder miteinander überfordert sind. Doch das System der freien Träger hilft nicht den Menschen, sondern nur sich selbst.[4]
Das Problem besteht deutschlandweit. Im Jahr 2010 hatte Berlin 408 Millionen Euro[4], Hamburg 230 Millionen Euro ausgegeben.[5] Das betrifft aber nur die Aufwendungen für die Jugendhilfe. Der Journalist Henryk M. Broder die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, die mit rund 1 Mio. Mitarbeiter knappt 45 Mrd. Euro Umsatz haben. Ein interviewter Rechtsanwalt berichtet, dass nach der Einführung von Hartz4 allein in der Stadt Speyer im Sozialgericht von 6 auf 19 Kammern aufgestockt wurde. Die Kammern sind aber trotzdem überlastet, was Wartezeiten von bis zu zwei Jahren bedeute. Broder zeigt auf, wie mit großem Aufwand Armut verwaltet wird und eine gigantische Helferindustrie mit öffentlichen Geldern in Schwung hält. Als eine Maßnahme wurde ein Seminar vorgestellt, in dem Eltern beigebracht wird, wie Kinder in kalter Jahreszeit angemessen zu kleiden sind.[6]