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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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1.1. Begriffsklärungen zur Familie

Jedes Kind weiß, was eine Familie ist: Vater, Mutter und die Geschwister, dazu Großeltern, Tanten, Onkel, Vetter (Cousin) und Base (Cousine), aber weiß das die Politik auch? Und was verstehen Sie, der Leser, unter Familie?

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit, in der es heute heißt Wir sind zusammen!“ und morgen Ich habe mich getrennt!“ wobei merkwürdig unklar bleibt, was dieses „zusammen sein“ und „sich trennen“ eigentlich bedeutet.

Politiker wiederum sprechen nebulös von „Familie ist da, wo Kinder sind“. Lässt sich Familie aber auf das Vorhandensein von Kindern reduzieren und wie sieht es überhaupt mit dem Kinderwunsch der Deutschen aus?[1]

Siehe auch Exkurs: Ehe und Familie im Wandel.


Es wird zunächst nötig sein, die Ehe (Verschwägerung) von dem Konkubinat (Zweier­beziehung) und der Liebes­beziehung (Affäre) zu unterscheiden. Ebenfalls wird die Familie von der Lebens­gemein­schaft zu unterscheiden sein. Eng verwandt ist damit die Frage, was nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz schützenswert ist beziehungsweise sein sollte. Wichtig ist hierbei daran zu erinnern, dass die Familie existierte, lange bevor es einen modernen Staat gab. Damit ist ein Grundsatz geklärt, der für das Verständnis des Verhältnisses von Staat und Familie wichtig ist: Die Familien konstituieren den Staat und nicht umgekehrt der Staat die Familien. Dieses Verständnis ist wichtig, wenn es später um kommunistische Ideologie und moderne Familien­politik geht.

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Der in Art. 6 Abs. 1 GG formulierte Grundsatz ist ein Grund­recht. Das bedeutet, dass es ein Abwehr­recht des Bürgers gegenüber der Exekutive gibt. Es besteht eine Art Gewalten­teilung zwischen Staat und Familie. Die Familie legt die Verwaltung des öffentlichen Bereichs in die Hand des Staates und verlangt im Gegenzug einen staatlich garantierten Schutz seiner Privat­sphäre. Es wird zu untersuchen sein, ob dieser Vertrag noch Bestand hat und inwieweit durch die Über­griffig­keit des Staates dieses Subsidiaritäts­prinzip zwischen Familie und Staat verletzt wird.

Gerade weil die Begriffe Ehe und Familie ideologisch belastet sind und im Sprach­gebrauch auch unscharf verwendet werden, müssen vor der Beantwortung aller weiter­führenden Fragen zunächst die Begriffe Ehe, Familie und Verwandt­schaft inhaltlich geklärt werden. In Wikipedia ist zwar unter den Stichworten Bürgerliche Ehe, Wilde Ehe, Offene Beziehung, Affäre und Konkubinat einiges an Detailwissen zu finden, aber eine für das Verständnis wichtige Zusammenschau findet sich nicht. Also werden jetzt die begrifflichen Grundlagen gelegt, die für die nachfolgende Analyse und das Verständnis der Familien­zerstörung notwendig sind.



[1] Holger Bertrand Flöttmann: Der Wunsch nach einem Kind