Der Kampf um das Kind beginnt nicht erst mit der Trennung der Eltern, die Wurzeln liegen schon weit vor der Geburt bei der Entscheidung, ob das Kind ausgetragen oder abgetrieben wird. Die Rechtsprechung zur Abtreibung und die Abtreibungspraxis zeigen schon an, dass das Kind als Verfügungsmasse der Frau gesehen und ihr als Besitz zugeordnet wird. Für die Behandlung des Sorgerechtsstreits ist es wichtig zu verstehen, dass dort nur die Besitzrechte der Frau verteidigt werden. Viele Trennungsväter ziehen in der irrigen Annahme zum Familiengericht, die Regelung des Sorgerechts sei eine offene Frage. Wenn schon der Mann beim Thema Abtreibung keine Rolle spielt, wäre es naiv zu glauben, dass er beim Sorgerecht eine gleichberechtigte Berücksichtigung fände.
Wir haben abgetrieben
Zum Thema Abtreibung wäre sehr viel zu sagen, vor allem, dass die Entscheidungsfreiheit der Frau und Vaterschaft zwei Konzepte sind, die nicht zusammenpassen.[1] Der Slogan von der Entscheidungsfreiheit der Frau soll jede weitere Diskussion unterbinden oder sogar jedem Nachdenken über die Abtreibungsfrage zuvorkommen.
Es ist aber das zentrale Anliegen dieses Buches, Nachdenken anzuregen und Diskussionen zu fördern, ohne dabei in Moraldiskussion zu verfallen. Folgende diskussionswürdige Fragen sollen aufgeworfen werden:
- Warum wird der Mann aus diesem Kernbereich der Familie ausgeschlossen?
- Warum wird der Mann kriminalisiert (bspw. Vergewaltigung in der Ehe) und die Frau straffrei gestellt (bspw. in der Abtreibungsfrage)?
- Warum werden seitens der Abtreibungsbefürworter so viele Lügen verbreitet?
- Was hat das Thema Abtreibung mit dem Genderismus zu tun?
Die Rolle des Mannes
Es gehört zu den Tabus dieser Gesellschaft, die Rolle der Männer beim Schwangerschaftsabbruch zu thematisieren.
Ein Betroffener spricht über seine Seelenqualen, seine Hilflosigkeit und Wut.
- Kaum ein Mann spricht darüber, was die Abtreibung seiner Partnerin in ihm ausgelöst hat.
- Praktisch bedeutete dies, dass jede Frau abtreiben konnte, die fand, ein Kind passe nicht in ihr (sic!) Leben.
- 2007 beendeten deutsche Ärzte 114.000 Schwangerschaften ohne medizinischen Grund, einfach weil die Mütter das so wollten – das ist in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis ihr Recht. Jede achte Schwangerschaft endet so. Aber kaum einer spricht darüber. Abtreibung ist immer noch ein Tabuthema, halb verborgen unter einem Nebel diffuser Schuldvorwürfe, wofür auch die Kampagnen der Abtreibungsgegner verantwortlich sind.
- Seit je gilt Abtreibung als Sache der Frauen – es ist ihr Kind, ihr Körper.[2]
Weitere Ausführungen zur Abtreibung finden sich im Abschnitt Feminismus. Nach einer Geburt kommt es nicht selten vor, dass eine Frau sich verändert, mit sich zu hadern beginnt und ihrem Mann die Schuld dafür gibt. In dieser Situation gibt das deutsche Familienrecht der Frau die Möglichkeit, ihren Mann loszuwerden und trotzdem den Zugriff auf seine Finanzen zu behalten. (siehe Abschnitt Unterhalt)
Bei der Schwangerenberatung dreht sich alles um die Folgen der Abtreibung für die Frau. „Frauen bestimmen, wann und von wem sie ein Kind bekommen.“ Die Rolle der Väter wird völlig außer Acht gelassen und tabuisiert.[3] Nur sehr selten werden Väter im Zusammenhang mit Abtreibung überhaupt wahrgenommen:
„Die meisten Schwangerschaftskonflikte sind auch Vaterschaftskonflikte.“
„Väter haben das gleiche Recht auf aktive Beteiligung an der Entscheidung über die Abtreibung wie Mütter, denen dieses Recht bereits eingeräumt wird. Eine der Schrift und dem Bekenntnis verpflichtete Kirche wird die Väter in die Schwangerschaftskonfliktberatung aktiv einbeziehen und sich politisch für ein Recht der Väter auf diese Einbeziehung einsetzen.“ [4]
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt eine Webseite mit dem Namen "schwanger unter 20". Dort betont die Ministerin, dass der Mann nichts zu sagen hat:
„Wichtig zu wissen ist deshalb, dass das Mädchen/die Frau das Einverständnis des Jungen oder des Mannes nicht braucht – weder zum Austragen der Schwangerschaft noch zu einem Schwangerschaftsabbruch.“ [5]
Der Mann hat keine Rechte, sondern nur Pflichten:
„Wenn der Vater des Kindes seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann die Mutter beim Jugendamt den so genannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Ist die Vaterschaft noch nicht geklärt, wird der Unterhaltsvorschuss nur gewährt, wenn die Mutter mit dazu beiträgt, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Denn das Jugendamt möchte die Möglichkeit haben, das Geld später vom Vater zurückzufordern.“ [5]
Von der Frau fordert die Ministerin nichts. Für den Unterhalt selbst sorgen, oder auch nur dazu beitragen, muss die Frau nicht. Sie muss der Ministerin nur dabei helfen, einen Zahler zu finden. Der darf, wenn die Frau es erlaubt, „die Geburt begleiten“.[6] Sicher ist nur eins:
„Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast.“ [6]
Gnädigerweise räumt die Ministerin einem jungen Mann ein Recht auf „Beratung“ ein:
„Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters kannst du in Ruhe klären, wie deine persönliche Haltung zur Schwangerschaft ist und welche Möglichkeiten dir deine rechtliche und finanzielle Situation bietet.“ [6]
In Klartext übersetzt bedeutet das, dass die junge Mutter mit seinem Kind einfach ins Frauenhaus verschwinden kann, vor dem jungen Mann 20 Jahre Zahlknechtschaft liegen und er sich seine Vaterschaft in die Haare schmieren kann. Aber so deutlich erklärt die Ministerin dem zukunftsfrohen männlichen Bürger seine „rechtliche und finanzielle Situation“ nicht.
Einen guten Rat hat die Ministerin aber noch:
„Atme tief durch und mach dir klar, dass du die Situation akzeptieren musst.“ [6a]
Die junge Schwangere hingegen muss die Situation nicht akzeptieren. Sie hat die Wahl.
Die Rolle der Frauen
Simone de Beauvoir studierte Philosophie und war die Lebensgefährtin des bekannten Philosophen Jean-Paul Sartre und war wohl auch eine Art Schülerin von ihm. Simone de Beauvoir galt als linksintellektuell (was bekanntlich immer dann besonders leicht fällt, wenn man selbst privilegiert ist) und vertrat wie Sartre einen „Atheistischen Existentialismus“.
Zentraler Gedanke der Existenzphilosophie ist:
- „Der Mensch ist eine bestimmungslose, zur Freiheit verurteilte Existenz.“
- Eine vorgegebene Grundnatur des Menschen gibt es nicht (einen Gott sowieso nicht), der Mensch ist lediglich so etwas wie gestaltbare Materie. Sein Wesen muss der Mensch durch eigenes Engagement erst selbst (er)schaffen.
- „Der Mensch ist nichts anderes als wozu er sich macht.“
Aus diesen Grundgedanken des „Sichselbstgestaltens“ (bis dahin ist man eigentlich kein „richtiger“ Mensch) leiten sich die einzelnen beauvoirschen Einstellungen ab:
- Um zur Menschwerdung zu kommen, muss man sich möglichst von allen Zwängen befreien, die einen daran hindern sich selbst verwirklichen.
- Die Welt ist vom Mann geprägt, die Frau ist dieser Welt ausgeliefert.
- Familie und Mutterschaft sind in praxi Instrumente zur Unterdrückung der Frau.
Da Simone de Beauvoir die Frauen als von den Männern unterdrückte Wesen ansieht, ist der Kampf der Frau für Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung gegen die Männer zu richten. Die Frau ist aus dem Gefängnis der Familie und von der Geißel der Mutterschaft zu befreien. Dazu gehört auch das Tötungsrecht am ungeborenen Kind.
Das Abtreibungsverbot behindert demnach die Frau in ihrer Selbstbestimmung und versagt ihr die vollständige Menschwerdung.
Entsprechend dieser Auffassung wird die Frau – makabrerweise – unter anderem erst dadurch zum „richtigen Menschen“, indem sie gegebenenfalls die „Menschwerdung“ eines noch ungeborenen anderen menschlichen Wesens straflos verhindern darf!
Simone de Beauvoir nahm denn auch in Frankreich an einer der ersten Abtreibungskampagnen teil. Die mitwirkenden Frauen – die allermeisten von ihnen ebenfalls sozial privilegiert und „intellektuell“ – bezichtigten sich hierbei der Abtreibung. Sie taten so, als ob es sich dabei – und das gerade bei ihrem Status (sic!) – um wahre Heldentaten gehandelt hätte.[7]
Alice Schwarzer ist stark vom Denken Jean-Paul Sartres und Simone de Beauvoirs beeinflusst. Sie war es auch, welche die Abtreibungskampagne nach dem Vorbild Beauvoirs in Deutschland kopierte.
Die Schlüsselstellung der Abtreibung im Geschlechterverhältnis
Die Frage der Abtreibung hat natürlich auch ihren moralischen und ethischen Aspekt. Es war sicherlich kein Fehler der Kirchen, das thematisiert zu haben, doch kam dabei die machtpolitische Betrachtung zu kurz. Aus der Parole „Mein Bauch gehört mir“ wird die Forderung „Das Kind gehört mir“ und entwickelt sich über „Das Sorgerecht gebührt mir“ zu „Dein Geld (Unterhalt) gehört auch mir“. Väterrechtsverbände versuchen schon lange erfolglos, das Thema Sorgerecht für Väter auf die politische Tagesordnung zu setzen. Was dabei verkannt wird ist, dass die Schlacht um das Sorgerecht schon beim Kampf um die Abtreibung verlorenging. Der springende Punkt dabei ist weniger die Frage, ob Abtreibungen überhaupt möglich sind oder ob sie straffrei bleiben, sondern die Tatsache, dass Frauen dabei ein Alleinverfügungsrecht haben. Das bringt die Machtverteilung zwischen den Geschlechtern vollkommen aus dem Gleichgewicht.
„Ob Kinder oder keine – entscheiden wir alleine“, der feministische Kampfspruch der 1970er Jahre, charakterisiert die asymmetrische Denkweise, welche die Diskussion um die Abtreibungsgesetzgebung geprägt hat. In diesem frauenzentrierten Denken ist für Selbstverwirklichung und Menschwerdung des Mannes kein Platz. Im Gegenteil, „Die männliche Gesellschaft muss überwunden werden“ und unter der Parole „Die Zukunft ist weiblich“ wird dem Mann nur noch eine Rolle als Feindbild, Sündenbock und Zahlesel eingeräumt. Es ist für Feministinnen vollkommen unannehmbar, dass Männer in puncto Abtreibung etwas mitzubestimmen hätten. Das zieht sich wie ein roter Faden über das Sorgerecht bis hin zum Unterhaltsrecht. Dass Männer dazu genötigt werden, für etwas zu bezahlen, wobei sie keinerlei Mitspracherecht haben, finden Feministinnen hingegen akzeptabel. Und so erklärt sich, warum es für Männer bis heute kein praktikables Sorgerecht gibt, während parallel dazu das Unterhaltsmaximierungsprinzip immer umfangreichere Formen annimmt.
Aus dem Gesagten erklärt sich auch, warum Frauen kein Schuldbewusstsein haben, wenn sie die gemeinsamen Kinder aus der ehelichen Wohnung entführen und dem Vater entfremden. Wenn Frauen im „Mein Bauch gehört mir“-Denken gefangen sind, mit „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ beraten werden und von Feministinnen schon im Kindesalter eingeträufelt bekommen, dass Männer böse und an allem Schuld sind, verwundert das nicht wirklich.
Das asymmetrische Denken, wie es der Feminismus hervorgebracht hat, verunmöglicht ein gleichberechtigtes Miteinander von Frau und Mann. Wenn die Frau per se als Opfer schuldlos und straffrei gestellt wird und der Mann per se als Täter diffamiert und kriminalisiert wird, ist ein gedeihliches und konstruktives Zusammenleben schon vom Ansatz her nicht möglich. Der Feminismus bekämpft also nicht die Ungleichheit von Mann und Frau, sondern stellt sie her. Gerade in der Abtreibungsfrage wurde der giftige Pfeil tief in das Fleisch der Geschlechterbeziehungen getrieben.
Die Rolle des Staates
Der Staat sorgt per Erziehung in der Schule dafür, dass Jugendliche als Kinder die Abtreibung als etwas Harmloses und Natürliches begreifen. Lehrer, welche den Kindern die Sachverhalte drastischer darstellen, werden zunächst von der Staatsräson ausgebremst, im Ernstfall von der geballten feministischen HelferInnenindustrie bekämpft.[8]
Wenn es um die Sexualisierung von Kindern geht, dann können diese dem Staat gar nicht jung genug sein. In allen Sexualaufklärungsschriften der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden die Kinder mit Wort und Bild zur Frühsexualität verführt. Der staatliche Sexualkundeunterricht ist davon geprägt, Heranwachsende dazu zu ermuntern, so früh wie möglich eigene sexuelle Erfahrungen zu machen.[9] Wenn es dann aber zu einem sexuellen Kontakt zu einem minderjährigen Mädchen kommt, dann wird es für den Mann gefährlich. Auch, wenn es sich um eine 17jährige Edelprostituierte handelt. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Minderjährige noch nicht in der Lage sind, einer geschlechtlichen Beziehung mit einem Erwachsenen zuzustimmen.[10] Das hat auch der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi mit der marokkanischen Edelprostituierten „Ruby“ erleben müssen. In Italien drohen drei Jahre Haft für Sex mit minderjährigen Prostituierten.[11]
Eine minderjährige Schwangere darf nach dem Gesetz weder von ihrem Partner noch von ihren Eltern zur Abtreibung gezwungen werden, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt ganz allein bei ihr selbst. Ob eine Einverständniserklärung der Eltern bei einem Schwangerschaftsabbruch Minderjähriger benötigt wird, hängt vom Alter des Mädchens und von der Einschätzung des Reifegrades des Mädchens durch den Arzt ab.[12]
Liegt die Einwilligung der Eltern dagegen nicht vor, muss der Arzt/die Ärztin nach ärztlicher Erkenntnis überprüfen, ob eine Indikation für den Schwangerschaftsabbruch gegeben ist und ob die hierfür erforderliche Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen vorliegt. Die Einwilligungsfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Minderjährige die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit über Bedeutung und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs besitzt. Dies wird bis zum 14. Lebensjahr in der Regel zu verneinen, bei über 16-Jährigen dagegen regelmäßig zu bejahen sein und in der Zwischenzeit vom jeweiligen Reifegrad abhängen. Bei kindlichen oder stark beeinträchtigten Schwangeren wird ein entsprechender Reifegrad dagegen unabhängig vom Alter nicht vorliegen. In jedem Fall ist die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und sollte entsprechend dokumentiert werden.
Liegt die Einwilligungsfähigkeit vor und willigt die schwangere Minderjährige in den Eingriff ein, ist eine Zustimmung der Eltern aus strafrechtlicher Sicht nicht erforderlich und ein Widerspruch derselben unbeachtlich, da das Einwilligungsrecht im Sinne von 218a StGB höchstpersönlicher Natur ist.[13]
Dem Staat gilt also eine 16-Jährige bei der Wahl ihrer sexuellen Beziehungen, auch wenn sie es als professionelle Edelhure betreibt, als unreif und nicht voll geschäftsfähig. Wenn es aber um eine Abtreibung geht, dann gilt sie plötzlich als reif genug und geschäftsfähig, um darüber ganz alleine selbst zu entscheiden. Dann haben weder die Eltern, die für die Erziehung verantwortlich sind, etwas zu sagen noch der Erzeuger, der für den Unterhalt aufzukommen hätte, wenn die junge Frau sich dann doch für das Austragen des Kindes entscheiden würde.
Es wird hier wieder das für Frauen wenig schmeichelhafte Spiel deutlich, dass Frauen einerseits sehr weitgehende Rechte eingeräumt werden, ihren Lebensstil möglichst frei und selbstbestimmt zu gestalten, aber andererseits für die Folgen ihrer Lebensentscheidungen möglichst nie verantwortlich gemacht und in die Pflicht genommen werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung von Pro Familia, einer Organisation, die Teil der HelferInnenindustrie ist und die erhebliche Einkünfte aus der Beratung Schwangerer erzielt.
Zu der Frage, ob bei einer Minderjährigen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden darf, wenn die Erziehungsberechtigten – aus nachvollziehbaren oder willkürlichen Gründen – ihre Zustimmung verweigern, nimmt Pro Familia wie folgt Stellung:
Das OLG hat in der hier zu besprechenden Entscheidung aus der Kompromissformel des reformierten § 218 StGB „straflos, aber nicht festgestellt rechtmäßig“ eine grundsätzliche Gebärpflicht für Minderjährige gefolgert, wenn die Eltern meinen, dies sei im Wohle ihrer Tochter. Der gedankliche Zirkelschluss des Gerichts lautet wie folgt: wenn schon die Gesetzgebung den beratenen Schwangerschaftsabbruch als nicht rechtmäßig einstuft, dann kann die elterliche Weigerung, einem von der Tochter gewünschten Schwangerschaftsabbruch zuzustimmen, nicht missbräuchlich sein.[14]
Die Rechtslage in Deutschland besagt,
- dass eine Minderjährige nicht geschäftsfähig ist.
- dass eine Abtreibung als nicht rechtmäßig gilt, auch wenn sie nach dem Willen des Gesetzgebers straffrei bleiben soll.
Pro Familia diffamiert es als einen „gedanklichen Zirkelschluss“, wenn ein Gericht an der geltenden Rechtslage festhält. Pro Familia meint zu wissen, dass dies „den Sinn des reformierten Abtreibungsrechts“ verfehle. Höchster Wert sei die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren, deshalb räume das Strafrecht – anders als die übrigen Rechtsgebiete, die in der Regel für die Wirksamkeit eines Vertrages die Zustimmung der Personensorgeberechtigten verlangen – der Schwangeren das alleinige Entscheidungsrecht ein. In der Regel entscheiden also Minderjährige über diese höchstpersönliche Angelegenheit selbst und bedürften nur für übernommene zivilrechtliche Pflichten der Zustimmung der Eltern.[14]
Für Pro Familia ist nicht die geltende Rechtslage maßgeblich, sondern die „Entscheidungsfreiheit der Frau“, auch wenn sie minderjährig ist. Pro Familia opponiert also gegen geltende Gesetze und tut dies mit staatlicher Subvention aus dem Beratungsgeschäft.
Damit die „Entscheidungsfreiheit der (minderjährigen) Schwangeren“ auch gegen den erklärten Willen der (sorgeberechtigten) Eltern gesichert werden kann, schalten die Jugendämter ein Vormundschaftsgericht ein, um die fehlende Zustimmung zu einem Schwangerschaftsabbruch gerichtlich ersetzen zu lassen.[14] Darüber, ob der Richter auf der Grundlage geltender Gesetze entscheidet oder nach dem Willen von Jugendamt und Pro Familia, gibt es keine Rechtssicherheit. Mit der Generalfloskel Kindeswohl ist der Rechtswillkür wieder Tür und Tor geöffnet.
Pro Familia vertritt also den Standpunkt, dass eine Tochter gegen den Willen der Eltern eine Abtreibung vornehmen lassen darf, obwohl diese als nicht rechtmäßig gilt. Nach diesem gedanklichen Kurzschluss dürften Söhne auch dem Freizeitvergnügen nachgehen, fremder Leute Autos kurzzuschließen und anschließend den Tank leerzufahren. Nach dem Denkmuster von Pro Familia wäre diese strafrechtlich relevante Handlung ja eine „höchstpersönliche Angelegenheit“ der Jugendlichen selbst, in die die Eltern nicht dreinzureden hätten.
Der Staat tritt hier via Pro Familia als Finanzier der Familienzerstörung auf und via Vormundschaftsgericht als Rechtsbeuger, das den Willen der Eltern aushebelt.
Wo bleibt die Gleichberechtigung?
An dieser Stelle kann und soll nicht die Abtreibungsdebatte der 1970er Jahre wiederholt werden. Es ist aber nicht einzusehen, warum allein Frauen das Recht haben, ein werdendes Kind einfach loszuwerden. Wo bleibt denn da die Entscheidungsfreiheit des Mannes? So wie Frauen sagen „Mein Bauch gehört mir!“ können mit gleichem Recht Männer sagen „Meine Brieftasche und mein Gehalt gehören mir!“. So wie Frauen mit der Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ gegen den § 218 StGB vorgegangen sind, sollten die Männer endlich auch mit dem Bekenntnis „Wir haben die Unterhaltszahlungen eingestellt!“ gegen den § 170 StGB vorgehen.
Dieses gewisse Maß an Gleichberechtigung sollte für Frauen doch kein Problem darstellen, oder?
Die Familienpolitik der letzten Jahrzehnte spricht aber eine andere Sprache. Da wurde die Letztentscheidung des Mannes (§ 1354, Abs. 1 BGB) abgeschafft und dafür die Letztentscheidung der Frau (§§ 218, 218a, 219 StGB) eingeführt.[15] Der Ausruf „Endlich gleichberechtigt!“ [16] ist nicht annähernd zutreffend. Vielmehr ist der Begriff Gleichberechtigung zu einer Chiffre für Besserstellung der Frau und Entrechtung des Mannes verkommen.
„Es muss das persönliche Recht jeder einzelnen Frau bleiben, sich – aus welchen gewichtigen persönlichen Gründen auch immer – gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.“ [17]
Lügen und Manipulationen
Der ehemalige Abtreibungsmediziner Dr. med. Bernard Nathanson berichtet über die Taktiken der Abtreibungsbefürworter in den USA, mit welchen Mythen, Erfindungen und Lügen die amerikanische Öffentlichkeit überzogen wurde. Neueste Methoden der Massenpsychologie ausnutzend wurde die Situation dramatisiert systematisch, um genug Sympathie für die Legalisierung der Abtreibung zu gewinnen. Die Zahl der illegalen Abtreibungen in den USA betrug jährlich etwa 100.000. Die Anzahl aber, die wiederholt an die Öffentlichkeit und an die Medien weitergegeben wurde, war 1 Million. Die Zahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, lag zwischen 200 und 250 lag. Die Anzahl, die beständig wiederholt und an die Medien weitergegeben wurde, war 10.000. Diese Zahlen begannen, das öffentliche Bewusstsein Amerikas zu prägen und sie erfüllten ihren Zweck, Amerika davon zu überzeugen, die Abtreibungsgesetze zu beseitigen. Es wurden Meldungen über angebliche Umfragen lanciert, wonach die Mehrheit der Amerikaner für eine Legalisierung der Abtreibung wäre. Das ist eine sehr erfolgreiche Taktik der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. Denn wenn man der Öffentlichkeit lange genug sagte, dass jeder für die Legalisierung der Abtreibung war, dann würde automatisch mit der Zeit wirklich jeder für die Abtreibung sein. Nur sehr wenige Leute sind gern in der Minderheit.[18] Eine ähnliche Taktik dürfte vorliegen bei der Propagierung der Flickwerk-Familie, der Benachteiligung der Frau und der Gewalttätigkeit des Mannes. Es ist die Taktik des steten Tropfens, der den Stein höhlt. Jede Lüge, und sei sie noch so absurd, wird geglaubt und als Fakt akzeptiert, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Das ist die Grundlage, auf der politische Propaganda funktioniert.[19]
Dr. Bernard Nathanson gründete 1968 zusammen mit dem Journalisten Lawrence Lader, der Feministin Betty Friedan und der New Yorker Politikerin Carol Greitzer die „Nationale Vereinigung für die Aufhebung des gesetzlichen Abtreibungsverbotes“ („National Association for Repeal of Abortion Law“, NARAL, später in „National Abortion Rights Action League“ und dann in „National Abortion and Reproductive Rights Action League“ umbenannt) und sie war es auch, die den Prozess Roe vs. Wade vor dem obersten Gerichtshof der USA im Januar 1973 finanzierte und dadurch die Legalisierung der Abtreibung erzwang. Damit wurde der Schwangerschaftsabbruch automatisch unter das Recht auf Privatsphäre gestellt.
In Deutschland gipfelten die Manipulationen in der „Stern-Kampagne“, angeführt von Alice Schwarzer:
- „Ich habe abgetrieben!“ [20]
- Ich habe doch nicht abgetrieben! „Aber das spielte keine Rolle. Wir hätten es getan, wenn wir ungewollt schwanger gewesen wären.“ [21]
Manipulation durch gefälschte Statistiken
Am Anfang stand also eine Lüge. Und in der Folge wurde keine Lüge oder Faktenfälschung ausgelassen, die geeignet war das behauvoirsche Weltbild durchzusetzen, wonach ein ungeborenes Kind nur ein Fleischklumpen ist, dem sich eine Frau jederzeit entledigen kann. Manipulationen und Faktenverdrehung sind das Kerngeschäft des Feminismus von Anfang an und das setzt sich heute in der Lohndiskriminierungslüge fort. Manipuliert wurde unter anderem mit gefälschten Statistiken, die zur Meinungsmache missbraucht wurden bzw. werden. Beispiele dafür sind:
These: „500.000 Frauen sterben jährlich in Indien an illegalen Abtreibungen“ (Worldwatch Paper No. 97).
In Wirklichkeit: Zahl aller Todesfälle bei indischen Frauen im gebärfähigen Alter: 500.000 …
These: „Jedes Jahr 500.000 illegale Abtreibungen in Kanada, tausende Frauen sterben dabei.“ (Hansard 11. Februar 1969)
In Wirklichkeit: Die tatsächliche Gesamtzahl der Todesfälle durch Abtreibung beträgt in den 14 Jahren vor der Legalisierung 306!
These: Die Zahlen der illegalen Abtreibungen haben die Pro Aborts 1963 mit 25-75.000 angegeben, 1967 sollten es angeblich 100-300.000 sein und 1969 dann eine halbe Million. „2000 Italienerinnen starben 1974 durch illegale Abtreibungen.“ (Hansard 7. Februar 1975)
In Wirklichkeit: Die Todesrate bei Italienerinnen im gebärfähigen Alter liegt im selben Jahr bei 259 (!) Todesfälle, darunter durch illegale Abtreibungen 20 (!!) (Weltgesundheitsorganisation, Statistik für Italien 1974)
These: „Mehr als 400.000 Frauen in Brasilien sterben jedes Jahr durch illegale Abtreibungen.“ (Brazilian Parliament Meeting, Women’s Health & Reproduction Rights 13. Nov. 1991)
In Wirklichkeit: Die Gesamtzahl der verstorbenen Frauen im gebärfähigen Alter beträgt in Brasilien: 40.000 (UN Demographic Yearbook 1988). Auf eine gestorbene Brasilianerin kommen also rechnerisch 10 Sterbefälle wegen illegaler Abtreibung?!
These: „Die Zahl der jährlichen Abtreibungstode (in Mexiko) liegt bei ca. 100.000!“ (Mexico Institute of Sexology)
In Wirklichkeit: Die Gesamtzahl der Frauen zwischen 15 und 44, die jährlich an allen Todesursachen sterben liegt bei 20.000. (WHO Statistics Annual 1989) [22]
Manipulation durch die Sprache
Mit der gekonnten Auswahl der Worte lässt sich vieles manipulieren, verschleiern und schönreden. Durch geschicktes Umschreiben und Einführen neuer Begrifflichkeiten wird das Reale einfach verdrängt. Diese Sprachmanipulation wird im orwellschen Roman als Neusprech beschrieben. Gerade bei der Frage der Abtreibung wird davon häufig Gebrauch gemacht:
- Das Zerstückeln und Töten eines einmaligen menschlichen Lebens wird als Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch, teilweise sogar als Schwangerschaftsunterbrechung (ist die Schwangerschaft etwa fortsetzbar?) umschrieben.
- Es ist sicherlich auch angenehmer, nur einen unbedeutenden Zellklumpen, Schwangerschaftsgewebe, Embryo, Fötus oder eine nichtssagende Frucht beseitigen zu lassen, als ein kleines ungeborenes Kind töten zu lassen.
- Beachte:
Wenn eine Frau ihr Kind abtreiben will, nennt sie es „Fötus“.
Wenn sie es aber zur Welt bringen will, nennt sie es „Baby“.
Haben Sie schon einmal gehört, dass jemand eine schwangere Mutter gefragt hätte:
„Was macht dein Fötus?“ oder: „Strampelt der Fötus schon?“ - Die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wirbt in ihren Aufklärungsschriften dafür, die Dinge beim Namen zu nennen und nicht um den heißen Brei herum zu reden. Diese Vorsätze werden allerdings merkwürdigerweise beim Thema Abtreibung strikt über Bord geworfen. Man findet bspw. in der Broschüre „Sichergehn – Verhütung für Sie und Ihn“ (S. 64) folgende „schwammige“ Umschreibung: „Die gebräuchlichste und schonendste Methode ist die Absaugung der Schleimhaut und der Frucht; das dauert ca. 5-10 Minuten.“ Kann man diesen Vorgang noch euphemistischer und verharmlosender umschreiben? [22]
„Ein Embryo ist im Ergebnis der erfolgreichen feministischen Lobbyarbeit kein Mensch mehr.“ [23]
Manipulation durch Diffamierung Andersdenkender
Bernard Nathanson berichtet über die Strategie der Diffamierung Andersdenkender:
Die wichtigste und wirkungsvollste Taktik, die wir (NARAL) zwischen 1968 und 1973 benutzten, war die katholische Karte.
Dies ist eine Taktik, die […] für dieses Land von immensem Interesse ist. Lassen Sie mich die Umstände damals beschreiben. 1968 war die Krise, der Höhepunkt des Vietnamkrieges. Es war der Höhepunkt des völligen Widerstands in den USA gegen diesen Krieg. Die Anti-Kriegs-Strömung hatte die Medien eingenommen. Die Medien waren durchweg gegen Vietnam. Sie hatte die Jugend und die College-Studenten erfaßt. Sie hatte die Intellektuellen Amerikas eingenommen. Jeder war wie alle. Jeder war intellektuell, hatte Beziehungen zu den Universitäten und den Akademien und war gegen den Krieg. Wir griffen nun die eine größere Organisation in den USA an, die diesen unpopulären Krieg immer noch unterstützte; es war die katholische Kirche und besonders die katholische Hierarchie. Und so identifizierten wir die katholische Kirche mit der Unterstützung des Vietnamkrieges und stellten gleichzeitig die katholische Kirche als Hauptgegner der Abtreibungsreform heraus. Auf diese Weise gewannen wir alle jene Gruppen, die gegen den Vietnamkrieg waren. Wir gewannen die Studenten, die Intellektuellen und, was am wichtigsten war, die Medien. Diese katholische Karte war äußerst wichtig. Was wir ferner taten war, wir vermieden es, alle Katholiken über einen Kamm zu scheren, denn das hätte uns geschadet. Wir brauchten eine gewisse Unterstützung von – unserer Meinung nach – aufgeklärten, intellektuellen Katholiken. Wir griffen auch nicht den Papst an, denn das hätte zu viele Sympathien in einer Gegenbewegung erweckt.
Stattdessen nahmen wir die katholische Kirchenhierarchie, ein hübscher, nebulöser, verschwommener Sammelbegriff mit genug Unklarheit, um alle diese liberalen, intellektuellen Kriegsgegner und auch alle anderen, die wir brauchten, besonders die Medien zu überzeugen, daß die katholische Kirche, und besonders die katholische Hierarchie, der Schuldige beim Widerstand gegen die Abtreibung war. Diese Platte wurde nun endlos gespielt. Was ich Ihnen hier heute mitgebracht habe, sind gewisse interne Dokumente, die ich mitgenommen habe, als ich 1975 die Abtreibungsbewegung verließ. Diese Dokumente sind interne Rundbriefe, die von der Leitung, von uns, an die Aktionsgruppen versandt wurden. Es geht darin wiederholt um die katholische Karte, um das katholische Übel. Das alles wurde ausgefiltert und an die Medien geschickt. Die Medien nahmen das Thema auf und hämmerten es der amerikanischen Öffentlichkeit ein. Lassen Sie mich Ihnen einige Ausschnitte aus diesen Papieren vorlesen, daß Sie das Bösartige, die ätzende Schärfe dieser antikatholischen Karte verstehen. Dies ist ein Rundbrief vom 12. Mai 1972 von NARAL. Es heißt darin über den Präsidenten Nixon: „Er schaltete sich in den New Yorker Rechtsstreit über die Abtreibung ein und verbündete sich – offenbar in dem Wahn, damit ein paar Stimmen zu ergattern – mit Kardinal Cooke und der katholischen Hierarchie. Gleichzeitig bedrohte er die Abtreibungsrechte in Michigan, wo es zu einem Volksentscheid kommen soll, und setzte die Bundesautorität und die Staatsmacht rücksichtslos ein, um die Gerichte und die Wählerschaft damit niederzuschlagen, wenn es anderswo um Abtreibung geht. Mr. Nixon hat fleißig mitgemischt, als die katholische Hierarchie im letzten Monat bewies, daß sie sich auf einen erschreckenden Kurs versteift hat: die Abtreibungsfrage in einen Religionskrieg zu verwandeln.“ Beachten Sie das ständige Herumreiten auf diesem Thema! „Man kann daraus nur eine Schlußfolgerung ziehen: die katholische Hierarchie ist entschlossen, dem Land ihren Willen über die Abtreibung aufzuzwingen. Was in den nächsten Jahren mit unseren Menschenrechten geschieht, hängt davon ab, was mit der Abtreibung geschieht. Wenn der Bill of Rights in der Verfassung der USA überleben soll, dürfen wir niemals zulassen, daß Kardinal Cooke in unseren Schlafzimmern bestimmt. Wir dürfen niemals zulassen, daß das katholische Dogma die Zuständigkeit für die Gesetzgebung übernimmt, wie es dies in New York getan hat, und versucht, jede Frau zu zwingen, gegen ihren Willen ein Kind zu gebären. Wir haben eine schreckliche Lektion gelernt. Das katholische Vorgehen ist unerbittlich und dies ist erst der Anfang. Wie wir alle wissen, kommt der Widerstand gegen die Abtreibungsgesetze von der katholischen Kirchenhierarchie, nicht von der Mehrheit der Katholiken.“ Verstehen Sie, was wir hier machten war, wir trennten die intellektuellen, fortschrittlichen, liberalen Katholiken von der Kirchenhierarchie und trieben damit einen Keil in den katholischen Widerstand gegen die Abtreibung. „Umfragen bestätigen immer wieder“, das ist nun die gefälschte Umfrage, „daß die Mehrheit der Katholiken eine Reform der Abtreibung befürwortet.“ Das ist 1968, als eine solche Einstellung bei Katholiken unvorstellbar war. Wir behaupteten weiter: „Bei Frauen, die den Abtreibungs-Beratungs-Service in Anspruch nehmen, entspricht der Anteil der katholischen Frauen, die abtreiben lassen, dem katholischen Anteil an der US-Gesamtbevölkerung.“ Eine faustdicke, unverschämte Lüge!
In New York spielten die katholischen Frauen für eine Revision der Abtreibungsgesetze (weiter im Dokument) „eine einflußreiche Rolle in unserer Kampagne. Es ist keineswegs so, daß alle gläubigen Katholiken Abtreibung für sich selbst für richtig halten. Aber viele glauben, daß Frauen freie Wahl haben sollten bei etwas, was im Grunde eine private Entscheidung ist. Ein Weg, die Polarisierung an der religiösen Front, die durch die heftige Opposition der römisch-katholischen Kirche gegen die Abtreibung entsteht, zu mildern, ist, die Teilnahme der Katholiken, die die offizielle Position ihrer Kirche nicht übernehmen, bei der Bewegung für die Revision zu unterstützen. Organisiert Katholiken für die Änderung der Abtreibungsgesetze!“ Sie können hier die Klugheit dieser Taktik sehen, wie wir versuchten, die Katholiken, die über das Thema noch im Zweifel waren, zu überzeugen, daß die Kirchenhierarchie reaktionär, unliberal und unaufgeklärt war und daß sie, die aufgeklärten Katholiken, wenn sie liberal erscheinen wollten, auf unsere Seite überwechseln mußten.
Ein weiteres Dokument: Das Protokoll eines Treffens auf hoher Ebene in den USA in Chicago am 9.1.1971. Ich war bei diesem Treffen dabei. Es war die Elite unserer Bewegung. Teilnehmer aus der Politik, eine Anzahl Kongreßabgeordneter, ein oder zwei Senatoren und verschiedene andere gewählte Beamte. Ein Ausschnitt aus dem Protokoll lautet: „Der Hauptwiderstand gegen eine Änderung der Abtreibungsgesetze kommt von der römisch-katholischen Kirche und von Gruppen wie der Right-to-Life-Movement, die von der römisch-katholischen Kirche organisiert und finanziert werden. Alle Anwesenden hatten Beweise über die Taktik der Opposition in Form von Wahlkampfkampagnen gegen Abtreibungsbefürworter, Hirtenbriefe usw. gesehen. Vorgeschlagene Wege, dieser Opposition entgegenzutreten, waren: die römisch-katholischen Gesetzgeber, die die Abtreibungsreform befürworten, aktiv zu unterstützen und die Meinung einer Minderheit innerhalb der Kirche zu unterstreichen von Leuten wie Robert Dryman, der zu diesem Zeitpunkt Kongreßabgeordneter und einer der Führer der Abtreibungsreform war, und von Kardinal Cushing (das ist wieder eine ganz unverfrorene Lüge), er war nie für eine Abtreibungsreform, aber wenn wir verbreiteten, daß er es war, würden wir eine große Anzahl unentschiedener Katholiken überzeugen, daß unsere Position die richtige und aufgeklärte Position war.
Schließlich noch ein letztes Dokument von NARAL unter dem Titel „Profil der Opposition“ in dem folgendes festgestellt wird: „Die Opposition stellt eine Bedrohung dar“ („Opposition“ war ein Code-Wort für die katholische Kirche), „sie stellt eine Bedrohung dar weil sie a) über beträchtliches Kapital verfügt, b) innerhalb eines mächtigen, einflußreichen und gut etablierten organisatorischen Rahmen arbeitet, mit einem Verbindungsnetz, das eine schnelle und gehorsame Aktion gewährleisten kann. Ihre Argumente sind um emotionsbeladene Begriffe herum aufgebaut, die Uniformierte verwirren können, und schließlich fördert ihre Vorgehensweise eine religiöse Polarisierung, die die demokratische Gesellschaft gefährdet.“ Wenn hier jemand die religiöse Polarisierung vertrat und predigte, so waren wir das – und gleichzeitig machten wir es der katholischen Kirche zum Vorwurf. Eine sehr aggressive und sehr einträgliche Taktik – seien Sie versichert.
Was war die Bedeutung dieser ganzen Hetzkampagne und Propaganda?
1.) Sie überzeugte die Medien, daß jeder, der gegen Zulassung der Abtreibung war, ein Katholik oder ein heimlicher Katholik sein mußte oder unter dem Einfluß der katholischen Hierarchie stand.
2.) Sie überzeugte mit der Erklärung, daß Katholiken, die für Abtreibung waren, laut Definition liberale, aufgeklärte, intellektuelle, fortschrittliche Menschen sein mußten. Wir brauchten eine Belohnung für alle Katholiken, die auf unsere Seite überwechselten. Wir machten den Standpunkt der Abtreibungsbefürworter zu dem Standpunkt, der trendgemäß, sexy und kultiviert war.
3.) Es ging der Einfluß dieses Materials dahin, daß es keine nicht-katholischen Gruppen gab, die gegen Abtreibung waren.
Damals und immer noch einstimmig gegen Zulassung der Abtreibung waren: die östlichen orthodoxen Kirchen, die „Churches of Christ“, die „American Baptist Association“, die Lutherische Kirche, die Methodistischen Kirchen, Islam, das orthodoxe Judentum, die Mormonen, die Assemblies of God (die größte Pfingstgemeinde in den USA mit etwa 15 Mill. Mitgliedern). Die folgenden religiösen Gemeinschaften nahmen eine gemäßigte Haltung ein, billigten aber nicht die Freigabe der Abtreibung: die „Lutheran Baptist Convention“, die Amerikanisch-Lutherische Kirche, die Presbyterianische Kirche und Amerikanisch-Baptistischen Kirchen in den USA.
Nun, ich gebe zu, daß das eine sehr eindrucksvolle Liste von nicht katholischen Gruppen ist, die unerbittliche Gegner der Abtreibung waren, aber wir hätten nie zugelassen, daß diese Liste veröffentlicht wurde und wir hätten nie den Gedanken aufkommen lassen, daß es vielleicht noch eine andere als die katholische Opposition geben könnte. […]
In diesen Dokumenten […] erklärten wir, es sei falsch und verfassungswidrig für religiöse Gruppen, wie die katholische Hierarchie und die katholische Kirche, Widerstand gegen die Abtreibungsreform zu leisten und sich in Dinge einzumischen, die im Grunde zum politischen und nicht sektiererischen Bereich gehörten. Wir behaupteten, das sei eine Verletzung der Trennung von Kirche und Staat, die in der amerikanischen Verfassung verankert ist. Was wir dabei (und mit „wir“ meine ich wieder die NARAL) geflissentlich verschwiegen und ignorierten, war, daß es keineswegs neu in der Geschichte der USA war, daß religiöse Gruppen stark politisch Partei ergriffen. 1850 und 1860 zum Beispiel waren es protestantische Geistliche, die die Bewegung gegen die Sklaverei praktisch leiteten. Wir vergaßen geflissentlich, daß Martin Luther King, der die Bürgerrechtsbewegung in den USA leitete, ein protestantischer Geistlicher war, und wir vergaßen, daß katholische Priester wie die Barrigans, Daniel und Philip Barrigan selbst sehr aktiv in der Bewegung gegen den Vietnamkrieg waren. [… Sie waren] mehrere Jahre wegen Anti-Vietnam-Aktivitäten verhaftet […] und es gab hier keine Verletzung der Trennung von Kirche und Staat. Es kam eben ganz darauf an, vor wessen Karren der Ochse gespannt war.[24]
Diese Strategie wird auch anderswo erfolgreich angewandt, beispielsweise bei der „Normalisierung“ der Homosexualität von einer psychischen Störung zu einem Life-Style, siehe: Homosexuelle Gewalt gegen Andersdenkende.
Teilwahrheiten als Erfolgsstrategie
Die Lüge ist das Vehikel der Kultur des Todes. Sie arbeitet mit Teilwahrheiten, dem Umdeuten von Begriffen und sie appelliert an Gefühle unter Ausschaltung der Reflexion (Mitleid, scheinbare Zuwendung zum Leidenden, Appelle an Barmherzigkeit werden mobilisiert, extreme Einzelfälle als typisch dargestellt). Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch, dass sich alles nach der Logik der Mächtigen richtet: der Geborenen, die Schwierigkeiten aus dem Weg gehen wollen, der Gesunden, die sich nicht vorstellen können, dass ein Leben mit Leiden wertvoll ist, der Reichen, die sich ein langes Leben ohne Leiden einrichten möchten, der Forscher, die sich Ruhm erhoffen, der Konzerne, die von Wachstumsmärkten der Zukunft beim Produkt „Menschenmaterial“ träumen … So wird das Undenkbare von gestern, zum Gewöhnungsbedürftigen von heute und zum Selbstverständlichen von morgen … Der weitgehend unbemerkte Marsch der Demokratie in die totalitäre Kultur des Todes findet statt. [22]
Einzelschicksale als bewährte Taktik
Folgendes Schema wird oft angewandt: Ein Notstand wird an Hand von Einzelschicksalen dramatisch dargestellt, es folgt die Behauptung, diese Not sei allgegenwärtig, und dann wird die ideologisch vorgefertigte Lösung angeboten und zugleich mit ihr verkündet, der Staat werde nun, wohltätig wie er eben ist, handeln – flächendeckend, versteht sich, und im Sinn der Ideologie, rasch und ohne Widerspruch zu dulden. Wer dennoch nein sagt, ist „nicht fortschrittlich“, „veraltet“, „rückwärtsgewandt“, gehört eigentlich zum Schweigen gebracht, wenigstens dadurch, dass man mit ihm nicht spricht. Die Diskussion flammt nur kurz auf, aber nicht zur Klärung, sondern als Alibi.[22]
Umwertung aller Werte
Heute ist Abtreibung in der Öffentlichkeit als „Recht der Frau“ und nicht als Ergebnis einer gezielten Massenmanipulation verankert. Das Bewusstsein, dass Abtreibung noch vor wenigen Jahrzehnten als moralisch fragwürdige Angelegenheit galt, ist verloren gegangen. Möglicherweise ist dies ein Paradebeispiel für die „Umwertung aller Werte“ von der bereits Nietzsche sprach.
Abtreibung und Genderismus
„In Schweden dürfen ungeborene Kinder aufgrund ihres Geschlechts abgetrieben werden. Das hat die Nationale Sozial- und Gesundheitsbehörde in Stockholm entschieden. […] Die Gesundheitsbehörde entschied, dass Abtreibungen aufgrund eines unerwünschten Geschlechts nicht verweigert werden dürfen.“ [25]
Unglaublich! Man kann Kinder abtreiben, wenn einem das Geschlecht nicht passt? Mit der Legalisierung der Abtreibung wurde ein Fass aufgemacht, dessen Boden offensichtlich noch nicht erreicht ist. Irgendwann kann man das Neugeborene nach der Geburt töten, wenn einem seine Nase nicht gefällt …
Und das in einer Welt, in der immer von „Humanität“ gefaselt wird … Oder besser: Willkommen in der Welt des Genderismus?
Wo bleibt der Unterschied zu den Nazis, die auch für sich das Recht beansprucht haben zu entscheiden, was lebenswert und was nicht lebenswert ist? Ein Kind wegen seines Geschlechts abzutreiben ist Geschlechterrassismus.
Abtreibung bei Jugendlichen unter Ausschaltung der Familie
Heranwachsende Frauen unter 16 dürfen (in Großbritannien und den USA) weder Zigaretten noch Alkohol kaufen, aber ohne Zustimmung der Eltern abtreiben.
Die am 23. Januar 2006 veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes besagt, dass Jugendliche Abtreibungen vornehmen lassen dürfen, ohne die eigenen Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben.
Eine 52jährige Mutter hatte versucht, das derzeit gültige Gesetz anzufechten, weil sie eine „bitter bereute“ Abtreibung bewegte, die sie 20 Jahren zuvor selbst durchführen ließ. Richter Stephen Silver betonte allerdings, dass kein Elternteil das Recht habe zu wissen, ob die eigene Tochter sich um eine Abtreibung bemühe oder nicht.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine Zigaretten, keinen Alkohol und auch keine Feuerwerkskörper kaufen. Nicht einmal ein Schmerzmittel darf ohne die Zustimmung der Eltern an Schulkinder abgegeben werden. Und wenn Kinder ihre Ohren piercen wollten, müssten sie auch die Zustimmung ihrer Eltern beibringen. Aber eine Jugendliche darf die Entscheidung fällen, ein entstehendes Leben zu beenden, ohne dass seine Eltern etwas darüber wissen.[26] Ist es übertrieben wenn man feststellt, dass hier Wertmaßstäbe gewaltig verrutscht sind?
Die „Pille danach“ kann schon an 14-Jährige ohne Einwilligung der Eltern abgegeben werden. Sie dürfen noch nicht wählen, Auto fahren oder Zigaretten kaufen, bis sie 18 sind, aber schon Entscheidungen über Leben oder Tod treffen.[27]
Abgesehen von der Frage, wie Abtreibung an sich zu bewerten ist, zeigt sich hier der Staat in seiner Rolle der Familienzersetzung, indem er in totalitärer Manier seine Sicht der Dinge im privaten Lebensbereich durchsetzt. Er bricht in die Familie ein, indem er die Rolle des Familienoberhaupts als Letztentscheiders für sich beansprucht, die Elternfunktion aufhebt und sich an ihre Stelle setzt.
Freigabe von Embryonen
Auch beim Embryonenschutzgesetz wird das „Kindeswohl“ gedreht, bis es in den Willen der Frau passt. Eine Witwe wollte von ihrem toten Ehemann schwanger werden und verklagte eine Klinik erfolgreich auf Herausgabe von Eizellen, die mit dem Sperma ihres Mannes befruchtet und dann tief gefroren waren.
Während die erste Instanz noch entschied, das Kindeswohl müsse Vorrang haben vor dem Wunsch der Eltern nach Kindern, entschied das Rostocker Oberlandesgericht, dass die Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die Witwe herausgeben muss. Wie schön, dass das Kindeswohl flexibel ist. Die Rechtsanwältin der Witwe führte an, dass viele Kinder heute ohne ihren leiblichen Vater in Patchwork-Familien oder bei der alleinerziehenden Mutter leben würden. Da müsse die rechtliche Auffassung zur Kindeswohlgefährdung eben dem Wunsch der Frau angepasst werden.
Der Moralphilosoph Dieter Birnbacher befindet darüber hinaus, dass die Frage, ob der Vater bei einer künstlichen Befruchtung noch lebe, ethisch gesehen völlig unerheblich sei.[28]
Rechtslage in Deutschland
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Abtreibung ist rechtswidrig, nach heutigem Recht aber bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat.
§ 218 StBG
Schwangerschaftsabbruch
- (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
- (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
- leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
- (3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- (4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. [29]
Diese Klarstellung ist notwendig, weil öffentlich immer wieder von einem Recht auf Abtreibung für Frauen gesprochen wird. Tatsächlich ist im deutschen Recht nirgends ein Recht auf Abtreibung kodifiziert, vielmehr gilt Abtreibung weiterhin als Straftat. Die Schwangere wird allerdings nicht nach § 218 bestraft, wenn die Abtreibung nach einer Beratung nach § 219 von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind.[30] Eine Abtreibung kann ja nicht plötzlich keine Straftat mehr sein, nur weil eine „Beratung“ stattgefunden hat. Das wäre ja so, als wenn ein Banküberfall weniger strafbar wäre, nur weil der Täter sich zuvor von einem Finanzberater beraten ließ.
Über die „Beratungslösung“ wurde eine lange und erbitterte Auseinandersetzung geführt.
§ 219 StBG
Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
- (1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
- (2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen. [31]
Die „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ als Legitimierung einer Abtreibung ist genauso Fiktion, wie die „unheilbare Zerrüttung“ als Scheidungsgrund Fiktion ist. Zur Erinnerung: Das Rechtsinstitut der Zerrüttung wird dann als unwiderlegbare Tatsache angesehen, wenn eine Trennung mindestens drei Jahre bestanden hat. Es reicht dazu aus, eine „intakte“ Ehe zu verlassen und sich die Trennungszeit mit so genanntem Trennungsunterhalt auch noch finanzieren zu lassen, um den Scheidungsgrund „unheilbare Zerrüttung“ herbeizuführen. Für den Familienrichter kommt es in der Praxis wegen der „unwiderlegbaren Vermutungen“ des § 1566 BGB allein auf den Ehewillen der Ehegatten an, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht.[32][33]
In gleicher Weise kommt es letztlich nur auf den Abtreibungswillen der Frau an, ob die Tötung eines Ungeborenen vorgenommen wird oder eben nicht. Denn so wie kein Richter de facto die „unheilbare Zerrüttung“ einer Ehe feststellt, sondern nur „unwiderlegbar“ nach der gesetzlich festgelegten Trennungszeit vermutet, so stellt de facto auch kein Richter die „Not- und Konfliktlage“ einer Schwangeren fest, sondern er nimmt es einfach als „gegeben“ hin, wenn die Schwangere nur eine Beratungsstelle aufgesucht hat und einen Beratungsschein vorweisen kann.
Im Familienrecht sind sowohl die „Not- und Konfliktlage“ einer Schwangeren als auch die „unheilbare Zerrüttung“ einer Ehe Fiktionen, die nur zur Verschleierung von Tatbeständen eingeführt wurden. Hätte man in das Gesetz unverblümt reingeschrieben, dass eine Ehe grundlos und jederzeit aufgelöst werden kann, dann wäre der Verstoß gegen den grundgesetzlichen Schutz der Ehe zu offensichtlich gewesen und es wäre auch auf Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Damit junge Menschen überhaupt noch heiraten und den Ehebund eingehen, muss zumindest der Schein gewahrt bleiben.
Ähnlich verhält es sich mit der Legitimierung der Abtreibung. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine Schwangere jederzeit und absolut willkürlich ihre Leibesfrucht wie einen „Fleischklumpen“ beliebig entsorgen kann. Das wäre der Öffentlichkeit nicht gut vermittelbar. Für die gesellschaftliche Akzeptanz musste mindestens der Anschein einer „Not- und Konfliktlage“ erweckt werden, sozusagen als moralisches Feigenblatt.
In der Abtreibungsfrage entstehen auch groteske Situationen, weil es im deutschen Recht Situationen gibt, in denen einem Ungeborenen Rechte eines Geborenen zugestanden werden. So steht im BGB zur Erbfähigkeit:
§ 1923 BGB
Erbfähigkeit
- (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
- (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. [34]
Hier ist die offene Frage, wie es rechtlich zu werten ist, wenn derjenige abgetrieben wird, der als geboren gilt?
Ist das dann eine Tötung oder Abtreibung und dazu vielleicht Erbschleicherei?
Dieses Thema ist mit wenigen Worten nicht zu klären. Der Zeitpunkt der Menschwerdung bietet auf alle Fälle jede Menge Stoff zum diskutieren.
Abtreibung ist Mord
Die Einstufung einer Abtreibung als Mord wird für gewöhnlich katholischen und freikirchlichen Fundamentalisten zugeschrieben. Tatsächlich aber hat das Landgericht Coburg eine versuchte Abtreibung als versuchten Mord eingestuft.
Ein Arzt aus Thüringen wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu zehn Jahren Gefängnis. Der Mediziner hatte – nach Ansicht des Gerichts – seiner Freundin blutverdünnende Mittel verabreicht, um einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen.[35]
Das Urteil verdeutlicht wieder einmal drastisch das Ausmaß der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Der festgestellte Tatbestand ist interessant: Nicht versuchte Abtreibung, nicht versuchter Totschlag, sondern klar und eindeutig versuchter Mord. Eine Abtreibung kann aber nun nicht deshalb kein Mord sein, nur weil der Täter eine (schwangere) Frau ist. Die Rechtspraxis in Deutschland zeigt aber, dass eine Frau einen „Zellklumpen, der ihr lästig ist“ straffrei und staatsfinanziert wegmachen (lassen) darf, während sich ein Mann nicht einmal den damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen entledigen kann. Wenn ein Mann hingegen einen „Zellklumpen, der ihm lästig ist“ wegmachen lässt, dann ist es Mord.
Unabhängig davon, ob man Abtreibung als „Entfernung eines Zellklumpens“ oder als „Tötung eines ungeborenen Lebens“ wertet, die sexistische Unterscheidung in der Rechtsprechung, ob der Täter männlich oder weiblich ist, spottet jeder Rechtsstaatlichkeit.
Der Papst und die deutschen Bischöfe zur Schwangerschaftskonfliktberatung
Auch wenn sich tatsächlich Frauen in einer Notlage befinden und sich auch wirklich beraten lassen, so kann eine Schwangere doch in einer Beratungsstelle auftauchen und verlangen „Ich will keine Beratung. Gebt mir einfach den Schein.“. Die Schwangere muss sich gar nicht auf das Beratungsangebot einlassen.[36] Trotzdem hat sie einen Rechtsanspruch auf den die Abtreibung ermöglichenden Beratungsschein, auch wenn sie die Gründe, die sie zum Schwangerschaftsabbruch bewegen, nicht genannt hat.[37] So sagt der Beratungsschein nichts darüber aus, ob auch eine Beratung stattfand und gerät zur Farce.
Das war dann auch der Grund, warum Johannes Paul II. davor warnt, dass die Kirche nicht mitschuldig werden dürfe an der Tötung unschuldiger Kinder. Diese Mitschuld sah er eben im Beratungsschein, der de facto die alleinige Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung geworden war. Doch die deutschen Bischöfe, außer Erzbischof Dyba und Kardinal Meisner, wollten den Papst nicht folgen. Es folgte ein langjähriger Konflikt der deutschen Bischöfe mit Rom. Die Haltung des Vatikan war eindeutig: ein Nein zum Beratungsschein, der zugleich Tötungslizenz ist. Weil das Gesetz in Deutschland den Lebensschutz durch die Beratung über den Nachweis der Beratung zum Mittel der Verfügung über das menschliche Leben macht, könne die Kirche daran nicht mitwirken.
Das Beratungskonzept des deutschen Abtreibungsstrafrechts ist kein Lebensschutzkonzept, sondern ein Alibi für die Aufhebung des Tötungsverbots und eine Perversion echter Beratungsarbeit. Es privatisiert die Befugnis, über Leben und Tod unschuldiger Menschen zu entscheiden. Damit verleugnet es den Rechtsstaat.[38]
Einschüchterung und Kriminalisierung Andersdenkender
Andersdenkende werden eingeschüchtert und kriminalisiert. So verbietet beispielsweise das Landgericht Mannheim die Meinungsäußerung, dass Abtreiberinnen Kinder im Mutterleib ermorden, sie Kinder durch Abtreibung ermorden und/oder sie sich an einem Völkermord beteiligen. Gleichzeitig sieht das Gericht es aber als erlaubt an, diese Äußerungen als „Volksverhetzung“ zu bezeichnen.[39] Von Völkermord darf also in Zusammenhang mit Abtreibung nicht gesprochen werden, von Volksverhetzung hingegen schon.
Anmerkung in eigener Sache
- Hierzu eine persönliche Stellungnahme:
- Die Exfrau des Autors sorgte gegen seinen Willen für die eigene Schwängerung. Mit einem Kind von einem Deutschen wollte sie sich das Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern. Als sie merkte, dass dieser Plan nicht zum Ziel führte, ließ sie eine Abtreibung durchführen. So sieht es mit einer frauenpolitischen Errungenschaft aus, die angeblich das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert.
- Und eine allgemeine Stellungnahme:
- Der Herausgeber ist sich bewusst, dass er mit der Thematisierung der Abtreibungsfrage ein Minenfeld betritt. Aber dieses Buchprojekt will die Hintergründe der Familienzerstörung beleuchten und da kann die Abtreibung nicht ausgespart bleiben. Es geht hier auch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um die Ausleuchtung der familienrechtlichen und machtpolitischen Implikationen. Die moralische Bewertung möge ein jeder Leser für sich selbst vornehmen.
- Es geht auch nicht vorrangig um die Abtreibung, sondern um das Phänomen, dass Frauen Kinder als ihr Besitz ansehen. Deshalb erschien es wichtig, dies als Vorinformation für die nachfolgenden Abschnitte Sorgerecht, Kindesentzug/-entführung, Kindeswohl-Begriff und die Vaterschaftsfrage voranzustellen. Im „Kampf um das Kind“ nach einer Scheidung geht es immer wieder darum, dass Frauen das alleinige Sorgerecht beanspruchen, Umgangsboykott begehen, Kinder als Faustpfand für Unterhaltsforderungen nehmen und auch die Bewertung des Straftatbestandes Kindesentziehung durch die Mutter. All diese Probleme scheinen sich auf den Satz „Mein Bauch gehört mir!“ zurückführen zu lassen. Deshalb ist dieser Abschnitt wichtig und nicht, weil der Papst sich dazu geäußert hat. Die Ausführungen sind weder als Parteinahme für die Abtreibungsbefürworter noch für die Abtreibungsgegner zu werten.
Soziale Notlagenindikation
Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung
Beratungspraxis: Beratungsschein ohne Beratung.
Abtreibung bis 12 Jahre.[40]
Die „Soziale Notlagenindikation“ ist der mit Abstand häufigst genannte Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, eine für eine reiche Industrienation bedenkliche Begründung. Pro Familia sieht schon allein in der „Unerwünschtheit“ eines Kindes eine „Soziale Notlagenindikation“ gegeben. Diese Einstellung ist ziemlich bedenklich, da wohl in den meisten Fällen jedes Kind, wenn es ungeplant kommt, zunächst „unerwünscht“ ist. Pro Familia hat dies in ihr Beratungskonzept integriert und es gehört für sie zum Service, dass sie den abtreibungswilligen Frauen direkt mit den Sozialhilfeanträgen hilft und diese Arbeiten sozusagen für sie erledigt, damit es für die Frauen keine zu starke Belastung wird.
Ein paar Links sollen der Vertiefung des Themas dienen.
- Daten und Statistik zum Thema Abtreibung
- Bernard Nathanson: „Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde“ (Auszüge aus einem Vortrag von Dr. Bernard Nathanson anlässlich der Verfassungsänderung in Irland)
- Simone Barich: „Wer ist Pro Familie?“, Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., 2004 (Pro Familie und Abtreibung als Geburtenkontrolle)
- Globaler Krieg gegen ungeborenes Leben, Junge Freiheit am 21. Januar 2005
- Väterradio: „Die Abtreibung“ (Marsch für das Leben – Frauenrechte kontra Lebensrechte)
- Alexandra M. Lindner, „Geschäft Abtr€ibung“, Sankt Ulrich Verlag 2009, ISBN 3-86744-084-0
- Väternotruf: Abtreibung
- WGvdL-Forum: Eine Kontroverse und eine Frage
- Zwangsvaterschaft: Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer, Tom Freier, 1. Version am 3. November 2008, 420. Version am 2. April 2010, 434. Version am 31. Dezember 2010
- [1] Pro-Leben: Entscheidungsfreiheit der Frau und Vaterschaft sind zwei Konzepte, die nicht zusammenpassen
- [2] Schicksal: Wir haben abgetrieben, Zeit am 12. Februar 2009
- [3] Karl-Heinz B. van Lier: Wenn Männer nicht mehr Väter werden wollen. Von den Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen einer vaterlosen Gesellschaft., 23. Januar 2008
- [4] „59 Thesen zu Kirche, Staat und Feminismus heute“
- [5] schwanger unter 20: Rechtliches zum Schwangerschaftsabbruch, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- [6] schwanger unter 20: Die Geburt begleiten
- [6a] schwanger unter 20: Das Kind bekommen oder nicht?
- [7] Georg Friedenberger: „Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?“, Selbstverlag 1999, ISBN 3-00-004970-3, Seite 17f.
Wikipedia: Wir haben abgetrieben! - [8] Femokratie-Blog: Lehrer agitierte gegen Abtreibung, 9. März 2009
- [9] Gabriele Kuby: „Verstaatlichung der Erziehung. Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen.“, Fe-Medienverlag 2007, ISBN 3-939684-09-0, S. 48-54; „Die große Umerziehung“, Dossier der Jungen Freiheit
- [10] USA: Fotonovela gegen Vergewaltigung Minderjähriger, Spiegel am 12. März 2007 (Latina-Teenager werden in den USA doppelt so häufig schwanger wie Mädchen aus anderen ethnischen Gruppen.)
- [11] Sex-Prozess: Drei Frauen richten über Berlusconi, Spiegel am 15. Februar 2011; Regierung: Justiz macht Berlusconi wegen Sexaffäre den Prozess, Focus am 15. Februar 2011
- [12] Eltern-Foren: Fachinformationen: Schwangerschaftsabbruch
- [13] GoFeminin-Forum: Abtreiben als Minderjährige
- [14] a b c Pro Familia Mainz: Gutachten: Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen, 24. Juni 2002
- [15] Aktion Leben: Entscheidungsfreiheit zum Töten
- [16] Kalenderblatt 3.5.1957: Endlich gleichberechtigt!, Spiegel am 3. Mai 2008
- [17] Frauenstadträtin Sandra Frauenberger: SPÖ-Frauenberger dankt "pro:woman" für 30 Jahre kompetente Beratung, 3. September 2009
- [18] Bernard Nathanson: „Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde“ (Auszüge aus einem Vortrag von Dr. Bernard Nathanson anlässlich der Verfassungsänderung in Irland)
- [19] „Was ist Wahrheit? – Drei Wochen Pressearbeit, und alle Welt hat die Wahrheit erkannt. Ihre Gründe sind so lange unwiderleglich, als Geld vorhanden ist, sie ununterbrochen zu wiederholen.“, Oswald Spengler, in: Der Untergang des Abendlandes
„Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden. Dann wird sie geglaubt.“, Joseph Goebbels zugeschrieben.
Die Grundlagen für diese Technik der Meinungsformung schuf Edward Bernays (1891-1995), der als Vater der Public Relations gilt. - [20] Alice Schwarzer im Rahmen einer Kampagne gegen den § 218 StGB, auf dem Titel des Stern vom 6. Juni 1971, zitiert auf cicero.de (Stand 8/08)
- [21] Alice Schwarzer, in: Süddeutsche, 31. März 2005
- [22] Pro-Leben: Bewusste Manipulationen a) Beispiele für gefäschte Statistiken b) Begrifflichkeiten – Die Macht der Sprache c) Teilwahrheiten als Erfolgsstrategie d) Einzelschicksale als bewährte Taktik
- [23] Feminismus und die neoliberale Sprachregelung hinsichtlich des Rechts auf Leben, Kopp Online am 19. November 2010
- [24] Bernard Nathanson: „Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde“, zitiert in: Georg Friedenberger: „Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?“, S. 266ff.
- [25] Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts erlaubt, Junge Freiheit am 4. Juni 2009
- [26] Abtreibung ohne elterliches Wissen?, 15. Februar 2006
- [27] Chiles Präsidentin will „Pille danach“ für 14-Jährige, 21. Dezember 2006
- [28] Künstliche Befruchtung: Witwe darf von totem Ehemann schwanger werden, Focus am 7. Mai 2010
- [29] Juristischer Informationsdienst: § 218 StGB; lexetius.com: § 218 StGB
- [30] Juristischer Informationsdienst: § 218a StGB, Abs. 4; lexetius.com: § 218a StGB
- [31] Juristischer Informationsdienst: § 218 StGB; lexetius.com: § 219 StGB
- [32] Siehe dazu den Abschnitt Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen der Scheidungsreform von 1976.
- [33] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985, Seite 9
- [34] Juristischer Informationsdienst: § 1923 BGB; lexetius.com: § 1923 BGB
- [35] Versuchte Abtreibung: Arzt muss zehn Jahre ins Gefängnis, Spiegel am 21. März 2011
- [36] Das Schwangerschaftskonfliktgesetz bestimmt: „Der Beratungscharakter schließt aus, daß die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird.“, § 5, Absatz 2, Punkt 1
- [37] Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum bayerischen Schwangerenberatungsgesetz vom 27. Oktober 1998
- [38] Prof. Dr. Manfred Spieker: Katholische Kirche und Schwangerschaftskonfliktberatung, 9. September 2009 (Prof. Dr. Manfred Spieker, Vortrag in Minneapolis, USA 2006)
- [39] babykaust.de: So sieht Meinungsfreiheit in Deutschland aus! – hier am Beispiel Landgericht Mannheim
- [40] Pro Familia Forschungsprojekt: Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen, 2007
- [41] Wer ist Pro Familia?, Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., 2004
- [42] Themenabend: Abtreibung, ein Frauenrecht, ARTE am 14. Dezember 2004, 20:45 Uhr
- [43] Irland: Einschränkungen bei Abtreibung verletzen Menschenrechte, Human Rights Watch am 30. Januar 2010
- [44] (Abtreibung hat nichts mit Mord zu tun, wie uns immer wieder vor allem durch die Religionen oder sonstige Gruppierungen glauben gemacht wird. Vielmehr ist es in der Regel eine notwendige Maßnahme für die Betroffenen.) Abtreibung, 28. November 2006
DZuiZ wurde geschrieben, als die Flüchtlingsfrage noch nicht auf der politischen Agenda stand. Deshalb soll an dieser Stelle in Form eines Kommentars ergänzt werden, dass das Flüchtlingsthema eine Rückwirkung auf die Abtreibungsfrage hat.
Wenn so genannten Flüchtlingen ein Bleiberecht eingeräumt wird, gerne auch bedingungslos, während dem eigenen Nachwuchs das Bleiberecht verwehrt wird, dann liegt darin eine Abwertung des Eigenen und eine Überhöhung des Fremden. Es irritiert, wie ein Lebensrecht für Menschen aus fernen und fernsten Ländern betont wird, wie mit moralischem Imperativ die „Rettung“ von inszenierten Seenotopferin im Mittelmeer eingefordert wird, während das Lebensrecht des ungeborenen eigenen Nachwuchses politisch kein Wert begemessen wird. Darüber ist eine öffentliche Wertedebatte zu führen.
Gerne wird in der Zuwanderungsdebatte gegen Kritiker die Rassismuskeule geschwungen, wobei in den blinden Fleck der Betrachtung fällt, dass es zutiefst rassistisch ist, wenn in Deutschland einerseits in der Flüchtlingsfrage eine „Willkommenskultur für Migranten“ und andererseits bezüglich des eigenen Nachwuchses eine „Abtreibungskultur für Ungeborene“ gelebt wird.