Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.5. Der Kampf ums Kind

Der informelle Rat der Rechts­anwälte bringt es ehrlich auf den Punkt. Die Kontrolle über das Kind garantiert der Mutter einen warmen Geldstrom. Das aktuelle Unterhaltsrecht erleichtert den staatlich protegierten Zugriff der Exfrau auf das Einkommen des Exmannes. Das wird natürlich nicht offen zugegeben. Öffentlich geht es natürlich nicht um die Mutter, sondern einzig und allein um das Wohl des Kindes.

„Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind gut!“

Scheinheilig wird argumentiert, dass auch eine berufstätige Mutter Unterhalt zahlen müsse, wenn der Vater das Sorgerecht habe. Dieser Hinweis auf die formelle Geschlechter­neutralität der Unterhalts­gesetze geht groß­zügig über die Realität hinweg, dass 94 % der Männer unterhalts­pflichtig gemacht werden.[1] Sind Mütter ausnahmsweise mal unterhalts­pflichtig, dann ist es mit ihrer Zahlungsmoral nicht allzu weit her: Rund 60 % der unterhalts­pflichtigen Mütter geben an, keinen Kindes­unterhalt zu leisten.[2] In den seltenen Fällen, in denen Männer das alleinige Sorgerecht erhalten sind nämlich alle Fälle enthalten, in denen die Mutter durch Unfall oder Krankheit gestorben ist bzw. durch Alkohol- oder Drogen­sucht bzw. psychischer Probleme gar nicht arbeits­fähig ist. Wenn dann doch einmal eine Mutter Unterhalt zahlt, dann ist das eben kein Beleg für eine geschlechts­neutrale Rechtspraxis, sondern nur die berühmte Ausnahme, welche die Regel bestätigt.

Viele Männer kämpfen darum, dass ihnen nach Trennung oder Scheidung die Vaterschaft nicht abhanden kommt. Doch diese Bemühungen sind nicht immer erfolgreich, und ihre Anstrengungen überfordern viele Betroffenen. Es ist immer wieder das gleiche Desaster. Anfangs wird noch gekämpft, dann geht das Geld aus und am Ende steht die bittere Erkenntnis, dass gegen die Macht der Frauen und der vielen rückgratlosen Richter kein Kraut gewachsen ist. Dann geben die Väter auf und verlieren dabei erst ihr Geld, dann ihre Kinder und schließlich ihr Selbst­wert­gefühl. Was ihnen bleibt sind tiefe psychische Wunden und nicht selten der Alkohol.[3]

Diese von SternTV veröffentlichten Zahlen verdeutlichen den Umfang des Problems:

So haben deutsche Gerichte in Sorgerechtsfragen entschieden [4] 2003 2004 2005 2006 2007
Scheidungsfälle (mit Sorgerechtsfragen) 99.029 98.804 91.596 77.342 70.232
Gemeinsames Sorgerecht (kein Antrag auf Änderung gestellt) 83.230 84.634 79.545 67.243 61.601
Vom Gericht übertragenes Sorgerecht (gesamt) 15.799 14.170 12.051 10.099 8.631
Davon an die Mutter 11.732 10.298 8.594 6.879 5.884
Davon an den Vater (gesamt) 997 944 746 590 495
Davon an den Vater (in Prozent) 6,3 6,7 6,2 5,8 5,7

Knapp 145.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen.[4] Nach Angaben von Väteraufbruch für Kinder e.V. und PAS-Eltern e.V. verlieren infolge einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern jedes Jahr mehr als 20.000 Kinder in Deutschland den Kontakt zu ihrer Mutter oder zu ihrem Vater.[5] 2007 wuchsen insgesamt 2,18 Millionen Kinder unter 18 Jahren bei insgesamt 1,57 Millionen allein erziehenden Eltern­teilen auf.[6]

Das Sorgerecht sichert den Anspruch der Mutter auf Unterhalt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dem Vater im Gegenzug ein Umgangsrecht mit seinem Kind eingeräumt wird. Allein letztes Jahr gab es 34.000 Klagen von getrennt lebenden Vätern auf eine richterliche Umgangs­regelung, weil ihnen die Betreuung ihrer Kinder verweigert, vermindert, stranguliert, sabotiert wird. Väter unternehmen riesige Anstrengungen, mehr ins Leben ihrer Kinder eingebunden sein zu können. Die nächste Stufe, nämlich wirklich gleichwertige Betreuung ist ein Traum, der spätestens im deutschen Gerichts­saal endet. Der Staat verhindert das mit Macht zugunsten seines inhärenten Unter­halts­maximierungs­prinzips. Nicht so in vielen unserer Nachbar­länder, z. B. Frankreich, wo statt Verhinderung eine gesetzliche Grundlage zur gemeinsamen Betreuung existiert.[7]

Vor den Themen­komplexen Unterhalt und Umgang steht aber noch das Thema Abtreibung, d. h. die Frage, ob ein Kind überhaupt geboren werden darf. Objektiv betrachtet hat eine schwangere Frau folgende Möglichkeiten:

  1. Sie kann das Kind abtreiben. – Straffrei.
  2. Sie kann das Kind „anonym“ gebären bzw. das Kind an einer „Baby-Klappe“ anonym abgeben. – Straffrei.
  3. Sie kann das neugeborene Kind im Garten begraben. – Sie kann mit milder Strafe rechnen.
  4. Sie kann mit dem Kind untertauchen. – Sie kann mit Bewährungsstrafe rechnen und bekommt das alleinige Sorgerecht geschenkt.
  5. Sie kann ihrem Ehemann ein Kuckucks­kind unterschieben und einen Vater­schafts­test verhindern. – Straffrei.
  6. Sie kann das uneheliche Kind zur Adoption freigeben. – Straffrei. (Beispiele)

Eine allein­erziehende Frau hat dazu noch folgende Wahlmöglichkeiten:

  1. Sie kann arbeiten und ihren Unterhalt selbst verdienen.[8]
  2. Sie kann ihren Unterhalt durch „Betreuungs­unterhalt“ vom Exmann bzw. Kindesvater beziehen.
  3. Alternativ kann sie ihren Unterhalt durch „Sozial­leistungen“ vom „Ersatzvater“ Staat bestreiten.

Der Mann hat in aller Regel gar keine Wahl. Die Familiensituation sieht für ihn meist so aus:

  1. Er darf schuften, bis er umfällt. (erhöhte Erwerbs­obliegenheit)
  2. Er darf zahlen, bis er pleite ist. (Unterhaltstitel, Gehaltspfändungen, Gerichts­voll­zieher)
  3. Er soll die Klappe halten und sich von seinen Kindern fern halten. (Umgangs­boykott, Kindes­entfremdung, Stalking-Vorwurf)

So sieht die neue Rollen­verteilung aus: Die Frau trifft die Wahl und der Mann zahlt die Zeche.[9] Der Mann hat weder bei Abtreibung noch bei anonymer Geburt noch bei einem Kuckucks­kind irgendetwas zu melden oder gar mit zu entscheiden. Ist er mit der Mutter nicht verheiratet, kann er nicht einmal eine Adoptions­freigabe verhindern. Der deutsche Mann hat nur eine Funktion, als Zahlesel den Unterhalt von Mutter und Kind sicherzustellen. Erziehungs­aufgaben darf er nur so lange wahrnehmen, wie die Mutter es duldet.

Denn nach einer Geburt kommt es nicht selten vor, dass eine Frau sich verändert, mit sich zu hadern anfängt und ihrem Mann die Schuld dafür gibt. In dieser Situation gibt das deutsche Familienrecht der Frau die Möglichkeit, ihren Mann loszuwerden und trotzdem den Zugriff auf seine Finanzen zu behalten. (siehe Abschnitt Unterhalt)

„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ [10]

lautet dann der rechtliche Rat tausender von Rechts­anwälten und Frauen­beraterinnen. Da der Unterhalt unabhängig davon zu zahlen ist, ob die Mutter dem Kind den Umgang mit seinem Vater gewährt oder boykottiert, gibt der „Besitz“ des Kindes der Kindesmutter eine Machtfülle, die dem Kind und dem Kindesvater schaden kann. Der Sinnspruch „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut“ gilt eben auch im Familienbereich.

Übrigens geht die ganze „Das Kind gehört zur Mutter“-Mentalität auf Adolf Hitler zurück. „Der Führer betonte mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlag­gebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.“ [11] Beim Kampf deutsche Mütter um das Kind handelt es sich genau genommen (wenn auch unbewusst) um BDM-Gehabe, das von der „Volks­gemeinschaft“ in Gestalt von Jugendämtern unterstützt wird.

Eine oft erzählte Geschichte in Deutschland beginnt so:

„Vor 9 Jahren klingelte das Telefon, aufgeregt sagte mein Sohn: ‚Sie ist mit dem Kind weg.‘ Ich war fassungslos, hatte ich doch tags zuvor noch mit meinem geliebten Enkelkind gesprochen. Ich beschwichtigte meinen Sohn, da ich den Ernst der Lage zu diesem Zeitpunkt nicht erkannte.
Es kam anders. Nach ein paar Stunden erreichte ihn eine Nachricht von seiner Frau: ‚Ich fliege heim.‘ Im nachhinein stellte es sich heraus, dass dies schon lange geplant war. Innerhalb kürzester Zeit folgte ein Schreiben des Anwaltes mit einer hohen Unterhalts­forderung. Zeitgleich war von diesem der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt worden, das ihr auch sofort vom Gericht zugesprochen wurde. Grund: große Entfernung der beiden Wohnorte.
So wurde ohne Anhörung seitens des Gerichtes meinem Sohn seine Rechte als Vater genommen. Mein Sohn kämpfte um das gemeinsame Sorgerecht bis zum OLG mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Grund: Fehlende Kommunikation der Elternteile.“
[12]

Die Großmutter resümiert nach vielen Jahren:

„Die Kinder werden nicht gefragt. Es geht nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Befindlichkeiten der Mutter.“ [12]

Ein Vater kann in Deutschland einerseits gezwungen werden, Unterhalt zu zahlen und andererseits kann es ihm verwehrt werden, auch nur über die Zukunft des gemeinsamen Kindes auch nur zu sprechen. Beugt er sich dem allmächtigen Willen der Mutter nicht, wird er solange mit Prozessen, Gerichts­kosten und Strafbefehlen überzogen, bis er aufgibt oder vollständig ruiniert ist.

Wenn der Vater Glück hat, bekommt er von einem wohlmeinenden Richter noch folgenden guten Rat:

„Sie können ein Gespräch nicht erzwingen. Wenn jemand nicht mit Ihnen reden möchte, dann müssen Sie das respektieren, auch wenn Sie das nicht fair finden.“ [13]

Es ist erstaunlich, wie in völlig einseitiger Erwartungs­haltung verlangt wird, was Männer alles „respektieren“ sollen bei gleichzeitig zuverlässiger Zahlungs­bereit­schaft. Noch erstaunlicher ist, wie brav und pflichtbewusst Männer dieser Erwartungs­haltung nachkommen. Gleichheit vor dem Gesetz wäre dann gegeben, wenn er dem Richter mit gleicher Münze zurückzahlen könnte:

„Sie können Unterhalt nicht erzwingen. Wenn jemand nicht zahlen möchte, dann müssen Sie das respektieren, auch wenn Sie das nicht fair finden.“

Aber der Vater sagt nichts und nimmt einen Kredit auf, um Strafbefehl und Gerichts­kosten zu zahlen. So finanziert er das unfaire Familien­rechtS­System auch noch, das ihn verhöhnt.

„Solange Männer in der Lage (und Willens) sind, den Kindes­entzug durch Mütter mit horrenden Unterhalts­leistungen zu belohnen, solange wird es Kindes­entzug geben. Und sobald sie es nicht mehr können, oder nicht mehr wollen, hat das Kindeswohl wieder eine Chance.“ [14]

Väter werden von Richtern auch dahingehend belehrt, dass sie in Sachen Unterhalt kein „Zurück­haltungs­recht“ haben, auch wenn ihnen der Umgang mit seinem Kind nicht erlaubt wird.

„Dann hätten sie klagen müssen.“

Diesen netten Hinweis bekommt ein Vater von einem Richter, der ihn vier Monate hinter Gitter bringt, weil er wegen Umgangs­boykott der Kindes­mutter keinen Unterhalt zahlte. Den Vorwurf, dass er mit zu wenig Nachdruck Arbeit gesucht habe und sich mit Hartz IV gemütlich einrichte, gibt es vom freundlichen Richter noch gratis dazu.[15]

„Nicht alle Frauen sind gleich“ – Machtfülle und Entscheidungs­befugnis der Frau

Nun mag schnell der Einwand vorgebracht werden, dass nicht alle Frauen gleich seien. Es geht hier aber gar nicht um die Frauen, was sie tun oder nicht tun, es geht vielmehr darum, welche Macht­fülle und Entscheidungs­befugnis der Staat den Frauen zugesteht und darum, dass dieses Verhältnis zwischen Mann und Frau vollkommen ungleich verteilt ist. Die Tatsache, dass eine Frau diese Machtfülle nicht ausnützt, bedeutet ja nicht, dass sie es vielleicht nicht doch tun würde, wenn es darauf ankäme. BeraterInnen und HelferInnen würden sie jedenfalls dazu raten und der Mann müsste mindestens mit dieser Möglichkeit rechnen. Im Klartext: Der Mann ist mehr oder weniger den Launen und dem Wohlwollen der Frau ausgeliefert und hat im Ernstfall kaum wirksame Möglichkeiten gegenzusteuern.

Das Machtungleich­gewicht wirkt sich ja nicht erst in einer Trennungs­situation aus. Ist ein Mann sich seiner unterlegenen Position bewusst, wird er Zugeständnisse machen, die er in einer ausgeglichenen Situation so nicht machen würde. Das prägt natürlich nachhaltig die Familien. Im Interesse der Familien sind neue Lösungen zu finden, wie das Verhältnis von Mann und Frau neu ausbalanciert werden kann.

Es ist in diesem Zusammenhang die Frage zu stellen, was es für die Familie als Institution bedeutet, wenn wichtige Aspekte der Familie in der unumschränkten und alleinigen Entscheidungs­gewalt der Frau liegen.

Väter sind beim Kampf ums Kind in der Regel mit verschiedenen ideologischen Vorurteilen konfrontiert. Dazu gehören unter anderen:

  • Kinder gehören ausschließlich zur Mutter
  • Väter sollen zahlen – sonst nichts
  • Väter sollen dafür sorgen, dass es den Müttern gut geht – dann würde es auch ihren Kindern gut gehen (eine der Lieblings­aussagen von Jugendamts-Sach­bearbeitern)
  • Alle Rechte der Mutter, dann wird für das Kind schon genug übrig bleiben
  • Mütter sind von Natur aus „gut“
  • Väter sind potentielle oder aktive Täter – Mütter sind potentielle oder erduldende Opfer
  • Gewalt sowohl gegen Frauen als auch gegen Kinder geht nur von Männern aus.[16]
„Es geht nur um das Kindeswohl“ – Machtfülle und Entscheidungs­befugnis der Jugend­ämter

Ein Vater hat im Zweifelsfall nicht nur die Exfrau gegen sich, sondern steht nicht weniger als der geballten Macht des Staates in Gestalt seiner Jugendämter, seiner Richter und manchmal auch seines Botschafts­personals gegenüber. Viele Väter haben den Eindruck: Der Mann zahlt immer und wird trotzdem wie der Bodensatz der Gesellschaft behandelt. Drei selbst recherchierte Beispiele sollen belegen, dass dieser Eindruck nicht unbegründet ist.

1.
Ein allein­erziehender Vater von fünf leiblichen Kindern und eines Pflegekindes (17, 16, 14, 13, 11, 9 Jahre), selbstständig, ohne Kontakt der Mutter zu ihren Kindern, hat ständig das Jugendamt im Nacken und muss Unterhalt an die Exfrau zahlen. Das alleinige Sorgerecht wurde ihm verwehrt, obwohl die Mutter sich überhaupt nicht kümmert (keine Anrufe, keine Post, nichts). Im letzten Jahr der Trennung hat sie (angeblich) zwei Suizidversuche und Führer­schein­verlust hinter sich, dies obwohl sie vorher nicht krank war. Weil sie offiziell nicht arbeitet, muss der Mann zahlen. Sie hat eine Scheinadresse, lebt aber bei immer neuen Bekannten. Gerüchte kursieren, er hätte sie rausgeschmissen und ihr die Kinder weggenommen. Der Mann muss sich als Selbstständiger um seine Existenz und sechs Kinder kümmern. Die Frau geht einfach, führt ein neues, sexuell freies Leben, bricht alle Wege hinter sich ab, kümmert sich nicht mehr um ihre Kinder, und bekommt vom Staat noch obendrauf das Recht auf Trennungs­unter­halt.[17a]

Man suche in Deutschland einen Richter, der eine allein­erziehende Frau mit sechs Kindern dazu verurteilt, Unterhalt an einen Mann zu zahlen, der bei seiner Freundin lebt. Aber offenbar ist es nicht das Gleiche, wenn Mann und Frau dasselbe tun.

Dafür darf sich der Vater vom Jugendamt die Frage gefallen lassen, wie er denn als Selbstständiger überhaupt gewährleisten könne, dass die Kinder gut versorgt wären.[17b] Der Vater: „So ist Deutschland. Ich habe das Jugendamt kennengelernt, als ich dort mit den Kindern aufgeschlagen bin und sie alle erklärten, nichts mehr mit der leiblichen Mutter zu tun haben zu wollen. Mir wurde in einem Einzel­gespräch nahegelegt, nicht so offen mit den Kindern darüber zu sprechen, was ihre Mutter in ihrem neuen Leben so tut. Es wurde mir bedeutet, die Entscheidung der Kinder wäre ja nur durch Gruppen­dynamik zu Stande gekommen und ich wäre gefälligst dazu verpflichtet, immer nur positiv im Bezug auf die Mutter zu reden. Die so genannte Fachkraft zeigte deutlich, dass sie trotz der Aussagen der Kinder das größere Verständnis für die arme kranke Mutter hatte. Mein Anliegen, die Kinder zu festigen und ihnen das ein Jugendamt eine Hilfs­institution vorzustellen, wurde untergraben. Ich habe es aufgegeben, in Kooperation mit dieser Einrichtung zu arbeiten. Die folgenden Einzel­gespräche mit den Kindern wurden verzerrt und nicht wortgetreu wieder­gegeben. Ein so genanntes Gutachten bestätigte wunschgemäß die Sichtweise des Jugendamtes, die Kinder wollen zwar alle keinen Kontakt mehr zu Mutter, aber das läge wohl am negativen Einfluss des Kindesvaters. Ich bin jetzt 14 Monate allein­erziehend, alle Kinder sind in der Schule mit gutem Noten­durch­schnitt versetzt worden, zeigen keine sozialen Auffälligkeiten, haben gutes Sozial­verhalten, ihr Trennungs­schmerz wurde gut kompensiert durch viele individuelle Gespräche. Aber wie ich mich auch verhalte: Ich bin als Mann das Übel und muss Unterhalt an die (aus Sicht des Jugendamtes) bemitleidenswerte Noch-Ehefrau zahlen.“[17c] Während jede väter­entsorgende Exfrau ihr arbeitsloses Leiden bei einem Einkommen von 2000 € monatlich in Emma, taz und brigitte sich jeden Tag aufs Neue des Mitleids sicher sein wird, darf der Vater nicht protestieren, sondern muss sich wohl verhalten und sich mit unterwürfigen Verhalten die Wohl­gesonnenheit des Jugendamtes erhalten, hat für die Exfrau fleißig Unterhalt zu zahlen und bleibt doch ständig bedroht davon, dass ihm das Jugendamt die Kinder doch noch wegnimmt.[17d]

Man suche in Deutschland einen Richter, der eine allein­erziehende Frau mit sechs Kindern dazu verurteilt, Unterhalt an einen Mann zu zahlen, der bei seiner Freundin lebt. Aber offenbar ist es nicht das Gleiche, wenn Mann und Frau dasselbe tun.

2.
Dies ist durchaus kein Einzelfall. Eine chinesische Studentin lässt sich von einem deutschen Ingenieur schwängern. Später nimmt sie sich einen chinesischen Studenten zum Liebhaber, wird depressiv und erkrankt psychisch. Da sie nicht in der Lage ist das Kind zu betreuen, wird dem Vater am 21. Dezember 2007 das Aufenthalt­bestimmungs­recht vom Jugendamt Essen übertragen. Wieder wird ein deutscher Mann für das Kind verantwortlich gemacht und muss gleichzeitig die Frau unterhalten.[18a] Holger Diebel hat also das verbriefte Recht den Aufenthalt seines Sohnes und das eigene selbst zu bestimmen. Seine chinesische Exfreundin stellt ihm nach und er wurde auch von ihren chinesischen Freunden bedroht. Da ein jeder das Recht hat, in Ruhe und Sicherheit sein Leben zu gestalten, hatte er sich entschieden in Thailand beruflich neu durchzu­starten. Niemand kann ihm eine Kindes­entführung unterstellen und er hat sich sogar bei der Deutschen Botschaft in Bangkok angemeldet. Natürlich wurde auch das Jugendamt in Essen informiert und die Abmeldung erfolgte auch ordnungs­gemäß. Er bewohnt mit seinem Geschäfts­partner ein Reihenhaus in dem jeder auf 95 qm sein eigenes Zimmer hat und das nach europäischem Standard eingerichtet ist. Zunächst kommt der Sohn morgens zu einer Tagesfamilie, später in einen Kindergarten. Auch eine Haushälterin gibt es, die sich in der übrigen Zeit rührig um den Kleinen kümmert. Der Sohn wächst dreisprachig auf: thailändisch, deutsch, englisch. In wenigen Jahren soll er dann auf eine internationale Schule gehen, die um Längen besser als eine deutsche Schule ist. Alles ist bestens organisiert.[18b] Doch dann hat die chinesische Mutter in Deutschland Schwierigkeiten mit der Aufenthalts­genehmigung und sie merkt, dass sie das Kind als „Rundum-Sorglos-Garantie“ in Deutschland braucht. Sie wendet sich an das Jugendamt Essen, das sich prompt um die Belange der Mutter kümmert. Mit einer „einstweiligen Verfügung“ wird dem Vater das Aufenthalts­bestimmungs­recht entzogen, der dagegen nicht einmal Einspruch einlegen kann, weil er im Ausland nicht über den Beschluss informiert wird. Per eMail erreichen Holger allerdings Forderungen, er solle Nachweise für seine „Qualifikation zur Kinder­erziehung“ beibringen, Zertifikate für den thailändischen Kinder­garten werden gefordert.

Mütter gelten offenbar qua Geschlecht für die Kinder­erziehung geeignet und haben keinerlei Qualifikations­nachweise zu erbringen. Vätern hingegen wird die (allein­verantwort­liche) Erziehungs­fähigkeit abgesprochen, ja sie gelten potentiell als gefährlich. Bei dieser sexistischen Handlungsmaxime bleibt es aber nicht, wie nebenbei stellt seine deutsche Behörde die Erziehungs­fähigkeiten thailändischer Kindergarten infrage. Der Größenwahn in Gestalt deutscher Jugendämter ist offenbar ungebrochen.

Der Vater wird unter Druck gesetzt, er soll das Kind wieder nach Deutschland verbringen. Über das Wie schweigt man sich aus. Für diese Dinge scheint man sich auf das Organisations­talent und Finanzierung des Mannes zu verlassen. Die deutschen Behörden arbeiten mit allen schmutzigen Tricks: Man droht unverhohlen damit, den Pass zu entziehen bzw. dem Vater die berufliche Existenz­grundlage zu entziehen, indem man ihn auf die thailändische Blacklist der Einwanderungs­behörde zu setzen versucht. Schließlich kommt eine Abordnung von Sessel­furzern aus Deutschland und versucht um 6 Uhr im Morgen­grauen, das Kind zu übernehmen. Die thailändischen Behörden sind fassungslos, können aber nichts machen, weil das Kind deutscher Staats­bürger ist und das deutsche Jugendamt sich selbst das Sorgerecht gegeben hat. Man überlege, welche Zukunfts­aus­sichten das Kind bei der chinesischen Unterhalts­nutte haben wird. Die Vorgeschichte lässt schon erahnen, dass sie ein Leben lang von Sozial­leistungen wird leben können. Wenn sich der psychische Zustand der Mutter nicht bessert, wird das Kind im nächsten Schritt vom Jugendamt wohlmöglich an Pflege­eltern weitergereicht. Seine Zukunfts­prognose ist nicht günstig. Aber das Kind darf nicht dreisprachig bei seinem Vater, einem Ingenieur, in einem großen Haus und netter Haus­angestellten aufwachsen. Deutsche Behörden beteuern aber stets, dass sie nur das „Kindeswohl“ im Auge hätten.[18c]

Die chinesische Studentin hat aber inzwischen einen chinesischen Freund. Chinesische Männer kümmern sich nicht um fremde Kinder. In diesen Fällen kommt das Kind zu den Großeltern der Mutter. Die letzte Nachricht in dem Fall ist, dass sich das Kind in China befindet, ohne Mutter und ohne Vater. Das Jugendamt Essen verfolgt also den deutschen Vater um die halbe Welt, bringt das Kind zurück zur Mutter, aber nur damit das Kind in China ohne Vater und Mutter aufwächst.

3.
Das letzte Beispiel handelt vom Obdachlosen Martin. Martin war Bundes­wehr­soldat. Im Kosovo wird ein Kamerad bei einem Granaten­angriff dermaßen zerfetzt, dass nur noch seine Stiefel gefunden werden. Martin erleidet einen Knallschock, von dem ihm bis heute ein leichter Hörschaden mit Klingeln im Ohr zurück­geblieben ist. Eines Tages kehrt er vom Manöver zurück nach Hause und stellt fest, dass sich seine Frau mit 80 % der Wohnungs­einrichtung und 130.000 € von Sparkonten abgesetzt hat. Zwei Kinder sitzen weinend in der fast leeren Wohnung und übergeben dem Vater einen Brief, indem die Mutter erklärt, dass sie nicht zurückkehren wird. Anders ist in diesem Fall, dass der Exmann keinen Ehe­gattinnen­unterhalt zahlen muss, da die Exfrau selbst sehr gut verdient und später vom Jugendamt auch für die Unterbringung der Kinder in einem Internat zur Kasse gebeten wird. Denn zwei Wochen später, Martin hat gerade eine Ganztags­mutter organisiert, kommt das Jugendamt – von der Mutter aufgestachelt – mit einem Dutzend Polizei­beamten und nehmen ihm die Kinder weg. Er sei nicht geeignet, die Betreuung seiner Kinder zu übernehmen, da er immer wieder monatelang auf Manöver ist. Das ist der Dank des Vaterlandes: Der Mann ist gut genug, dass er seine Haut auf dem Schlachtfeld zu Markte trägt, aber die Fähigkeit seine Kinder zu betreuen, spricht man ihm ab. Später übersieht man beim Jüngeren einen Herzfehler und das Kind stirbt.[19] Es geht dem Staat ja nur um das Kindeswohl. Du bist Deutschland!

zurückDer Kampf der Geschlechter

Es sollte klar geworden sein, dass der „Kampf der Geschlechter“ nicht selten auf dem Rücken der Kinder stattfindet. Es wurde auch dargelegt, dass der „Besitz des Kindes“ für die Frau die Kernfrage ist, damit sie Unter­halts­ansprüche gegen den Mann erwirbt. Entsprechend hart wird der „Kampf um das Kind“ geführt, in dem Väter meist das Nachsehen haben. Öffentlich wird gerne das Bild vom Rabenvater gepflegt, der sich gar nicht recht um das Kind kümmere und deshalb das Kind zur Mutter gehöre und der Unterhalt vom Vater wie eine Art Schmerzensgeld zu zahlen sei.

Exemplarisch zeigt ein „Fall wie Hundert­tausend andere“, was ein Mann von Jugendamt und Familien­richtern zu erwarten hat. Damit die Frau ihren Unterhalt bekommt, geht alles ganz schnell. Wenn der Vater Umgang mit seinem Kind fordert, haben all die Helfer und das Gericht uneeeeendlich viel Zeit. Auch wenn zeitweise zehn Personen der HelferInnen­industrie beschäftigt sind, kommt kein zählbares Ergebnis heraus. Vielmehr ist man zufrieden, wenn das Kind bei der Mutter ist und Geld vom Vater fließt. Die Vater-Kind-Beziehung wird als bedeutungslos erachtet, der Mann ist nur als Geldquelle relevant. Vom Leben des Kindes wird er von wenigen und eng bemessenen Umgangs­terminen vollständig ausgeschlossen. Der Kindesvater wird hingehalten, herab­gewürdigt, bürokratisch gequält und finanziell ausgenommen, wenn er es zulässt. Aber auch für die Mutter kann es auf lange Sicht nachteilig werden, wenn sie die Wirklichkeit, die sie geschaffen hat, einholt wie ein gut geworfener Bumerang.[20]

Letztlich können die Trennungs­aus­ein­ander­setzungen, der Kampf ums Kind und der Geschlechterkampf mit der psychischen, finanziellen und moralischen Zerstörung von Frau, Mann und Kind enden. Der zunächst süße Triumph der Frau, es dem Mann so richtig gezeigt zu haben, weil sie sich „nur nimmt, was ihr zusteht“, kann später zu seinem sehr bitteren Nachgeschmack eines verpfuschten Lebens führen. Meist ist der Mutter in der Trennungszeit überhaupt nicht klar, welche Bürde sie den Kindern auferlegt. Das Ergebnis ist die Zerstörung der eigenen Familie, wobei Jugendamt, Familien­richter und Helfer­industrie jede Mitschuld weit von sich weisen. Die Schuld für die persönliche Katastrophe wird der Familie selbst zugeschrieben, obwohl Staat und Helfer­industrie die Familien­zerstörung gewerbsmäßig betreiben und sehr gut daran verdienen.

Es sollte gefragt werden, wem der Geschlechterkampf letztlich nützt. Offenbar wird nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ gehandelt. Wie anders ist die augenfällige Ungleich­behandlung zwischen Frau und Mann zu beobachten, die sich in der Rechts­wirklich­keit einer Kriminalisierung und Rechtlosstellung des Mannes und dem Schutz und Freistellung von Strafe der Frau manifestiert. Der Kampfspruch „Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine“ der Frauen­bewegung aus den 1970er Jahren deutet an, welche Allmacht für Frauen gefordert und umgesetzt wurde, während das Letztentscheidungsrecht des Mannes (§ 1354, Abs. 1) mit dem Argument Gleich­berechtigung bekämpft und abgeschafft wurde. Der Kampfspruch deutet aber auch an, dass Kinder für Frauen nicht erst bei den Themen Sorgerecht und Unterhalt zum Machtfaktor werden, es beginnt vielmehr schon bei der Zeugung und Abtreibung.





[1] Unterhalt: Parkkralle gegen Drückeberger, Hamburger Abendblatt am 31. Januar 2004
[2] laut Proksch-Studie, zitiert in: „Abschlussbericht Kindeswohl“ PDF-Dokument, Kinder­schutz­bund, Aktuell 3/03, S. 19; Unterhalt-Zahlungsmoral
[3] Peter Strawanza: „Ware Kind. Wie man in Deutschland Kinder enteignet und die Scheidungsmafia Milliarden­gewinne abzockt.“, Selbstverlag 2008, ISBN 3-00-024255-4, S. 53
[4] a b Das Drama der Scheidungsväter: „Du wirst dein Kind nie wieder sehen“, SternTV am 27. Mai 2009
[5] Entfremdet: Ziel der Aktion
[6] Das Drama der Scheidungsväter: Bekommen Mütter häufiger das Sorgerecht zugesprochen als Väter?, SternTV am 27. Mai 2009
[7] Leserkommentar zu: Vater sein dagegen sehr, Tagesspiegel am 3. August 2007 (s. brestling, 10:50:42 Uhr)
[8] Selbst wenn eine allein­erziehende Mutter arbeitet, ist mindestens Kindes­unterhalt fällig, ggfs. auch „Aufstockungs­unterhalt“.
[9] Der Einwand, das Unterhaltsrecht sei geschlechts­neutral und ggfs. müsse auch eine Frau ihrem Exmann Unterhalt zahlen, ist unzutreffend. Allein die Rechtspraxis, in der Regel der Frau das Kind zuzusprechen, macht das Unterhaltsrecht asymmetrisch.
[10] Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985
[11] Schreiben Lammers vom 2. August 1940, zitiert nach Schubert, „Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus“, 1993, S. 703f.
[12] a b Erfahrungsberichte von Großeltern: Eltern eines Sohnes
[13] Annäherungsverbot missachtet: Geldstrafe, Fuldaer Zeitung am 12. März 2010
[14] Zunehmender Geldmangel legt den feministischen Sumpf trocken, Reserve-Forum am 12. April 2010
[15] Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe: Fallbeispiele – Schicksale von Vätern, Müttern und Kindern
[16] Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt, Augsburger Allgemeine am 9. März 2010
[17] TrennungsFAQ-Forum: a) Vater mit 6 Kindern, b) Diskussion zu „Vater mit 6 Kindern“, c) Diskussion zu „Vater mit 6 Kindern“ – Nachtrag, d) Kommentar eines Foristen
[18] a) Die chinesische Ex Yun Chen von Holger, b) Kindeserziehung in Thailand: Die Story von Holger Diebel, c) Aus privaten Quellen.
[19] Aus persönlichen Gesprächen mit dem Obdachlosen Martin.
[20] TrennungsFAQ-Forum: Ein Fall wie Hunderttausend andere