Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.5.3. Kindesentzug, -entführung

Kindesentzug und Umgangs­boykott haben die stärkste Triebfedern im anwaltlichen Rat: „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ [1] Es geht dabei, neben verletzten Eitelkeiten, um sehr viel Geld. Frauen­häuser und Jugendämter sind jederzeit bereit, Mütter bei der Sicherung ihrer Besitzansprüche am Kind zu unterstützen.[2]

„Der Frau wird […] meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen). Genau dieses im innerstaatlichen Recht geduldete, ja nach herrschender Auffassung notwendige Verhalten, löst nach den Art. 3, 12 HKiEntÜ [Haager Kindes­entführungs-Übereinkommen] bereits den scharfen Rück­führungs­anspruch aus. Den Richtern wird bei der Umsetzung des HKiEntÜ also zugemutet, die Grundsätze des eigenen Rechtssystems zu missachten.“ [3]


zurückDie ultimative Waffe im Kampf um das Kind

An die Futterkrippen der Macht drängende Radikal­feministinnen haben seit einigen Jahren eine schlagkräftige Waffe entdeckt, die sie skrupellos in ihrem Kampf gegen den Mann schlechthin einsetzen: den sexuellen Kindes­missbrauch. Dass diese Waffe sich inzwischen auch schon gegen Frauen richtet und vor allem Kindern unermesslichen Schaden zufügt, wenn der in die Welt gesetzte Verdacht nicht zutrifft, nehmen sie im Interesse ihrer Ideologie in Kauf. Mit den Geldern der Steuerzahler geförderten Filialen des Radikal­feminismus wie Wildwasser, Zartbitter, Violetta, Cobra, Dunkelziffer e.V. und wie die Institutionen sonst noch alle heißen mögen, deren Personal sich vielfach aus selbst durch sexuellen Missbrauch betroffenen Dilettantinnen zusammensetzt und unentwegt in den Medien zu Wort kommt, um auf diese Weise weitere Gelder für familien­zerstörende Tätigkeit locker zu machen und die eigenen Arbeitsplätze zu erhalten, entdecken seit Jahren mit laienhaften Methoden immer wieder vermeintliche neue Missbrauchsfälle, auf deren Grundlage Kinder von ihren Eltern verschleppt oder Scheidungskindern das Umgangsrecht mit ihrem Vater entzogen wird.

Als Folge dieser hemmungslosen radikal­feministischen Agitation ist es bereits so weit gekommen, dass in etwa 40 % der streitigen Sorgerechtsfälle (das sind bundesweit ca. 4.000 pro Jahr) mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs operiert wird, wie der Vorsitzende des Deutschen Familien­gerichts­tages e.V. Willutzki bereits in der ZDF-Sendung „Zündstoff“ vom 8. Juni 1994 sowie bei verschiedenen anderen Gelegenheiten erklärte.

Die Jugendämter wollen dabei nicht abseits stehen und haben den sexuellen Missbrauch auch als ein neues Betätigungs­feld entdeckt, mit dem der Personal­bestand der Ämter aufgestockt werden kann. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen, das gar nicht hart genug geahndet werden kann. Doch zur Aufdeckung dieses Verbrechens dürfen keine Dilettanten eingesetzt werden, wie dies hierzulande heute zur Regel geworden ist. Damit muss im Interesse unserer Kinder Schluss gemacht werden. Es kann auch nicht hingenommen werden, dass Kinder­gärtnerinnen für 14 Tage auf Miss­brauchs­erkennungs­lehr­gänge entsandt werden und sich danach als Amateur­detektivinnen betätigen, um das Gelernte in der Praxis anzuwenden. Viel zu viele Kinder sind schon aufgrund von Vermutungen solcher Amateur­detektivinnen von ihren Eltern verschleppt worden.[4]

zurückEntsorgung des Vaters und Entfremdung der Kinder durch Mutter und Jugendamt

Wie weit eine Mutter die Kinder manipulieren kann, um sie dem Vater zu entfremden, zeigt folgende Fallbeschreibung:[5] Eine Frau entschließt sich Ende 1998 zur Trennung und bringt die Kinder völlig unter Kontrolle, indem sie den Vater vor den Kindern schlecht macht und üble Sachen über ihn erzählt. Damit die Kinder nicht mehr mit dem Vater reden, schreckt sie selbst vor dem Druckmittel der Androhung ihres eigenen Selbstmordes nicht zurück.

Der hilflose und blauäugige Vater geht, voll naiven Vertrauens in das System, ratsuchend zum Jugendamt. Das Jugendamt hingegen leistet mit dem Ruheargument „Die Kinder müssen erst einmal zur Ruhe kommen.“ der Entfremdung vom Vater weiter Vorschub.

Als im ersten Umgangs­verfahren im Frühjahr 2000 die Vorgänge zur Sprache kommen, führen massive Falsch­beschuldigungen in Anwalts­schrift­sätzen hinsichtlich Gewalt zu einem Umgangs­aus­schluss für 9 Monate für den Vater. Im Scheidungsurteil im März 2001 wurde meinen Töchtern endgültig die väterliche Sorge entzogen, denn dem Ruheargument folgt immer das Kontinuitäts­argument. Die Entsorgung des Vaters läuft so in zwei Stufen. Erst ist es angeblich zum Wohl des Kindes von seinem Vater entfremdet zu werden, weil es „zur Ruhe kommen“ müsse. Im zweiten Schritt ist es angeblich zum Wohl des Kindes die Entfremdung vom Vater aufrecht zu erhalten und zu zementieren, weil ihm dann „eine erneute Änderung seines Umfeldes“ nicht zugemutet werden könne. Diese Strategie von Jugendamt und Kindesmutter ist sehr effektiv, weil der Vater so zunächst hingehalten wird und ihm werden Hoffnungen gemacht, er könne mit „Wohlverhalten“ (sich vom Kind fernhalten) seine Chancen bei einer späteren Sorgerechts­entscheidung verbessern. Wenn der Vater aufwacht und bemerkt, welches Spiel gespielt wird, ist es meist zu spät. Dann schlägt das Kontinuitäts­argument zu und ihm wird das Sorgerecht verweigert, u. a. mit dem Hinweis, er habe sich „ja auch bislang kaum um das Kind gekümmert“. So wird sein, vom Jugendamt ihm nahegelegtes, „Wohlverhalten“ negativ ausgelegt.

Danach werden Kindesvätern in Schach gehalten mit der Angst, sie könnten auch noch ihr knapp zugemessenes Umgangsrecht verlieren. Weil es nun dieses Umgangsrecht erst nach Rechtskraft der Scheidung greift, kann so der Vater vom Richter dazu genötigt werden, die von der Mutter angestrebte Ent-Sorgung zu akzeptieren und praktisch die Absolution zu erteilen.

In vielen Fällen gibt es diesen (von Jugendämtern und Gerichten) Umgang aber weder vorher noch nachher. Im vorliegenden Fall wurde die Scheidung im August 2001 rechtskräftig. Der Gerichtsantrag des Vaters auf Motivierung der Mutter, den Umgang endlich zuzulassen (Zwangs­geld­androhung) wurde schlicht und einfach abgebügelt. Auch die Anregung einer vorläufigen Anordnung zum Umgang hat das OLG Hamm verlief, wie vieles andere, im Sande. Das ist für den Vater wie Boxen in der Gummizelle, schweißtreibend und absolut nutzlos.

Wenn die Situation so richtig verfahren ist, ziehen Jugendamt und Gericht (nach Ruhe- und Kontinuitäts­argument) das dritte Ass aus dem Ärmel: Ein Gutachten wird angeordnet. Mit verständnisvollen Worten wird dem Vater das Gefühl vermittelt, er habe etwas erreicht und wäre einen Schritt weiter. Doch während der Vater auf die Vorlage des Gutachtens wartet, haben nur die anderen etwas erreicht. So ein Gutachten dauert und so verstreicht viel Zeit, in der die Vaterentfremdung weiter verfestigt wird.

Im vorliegenden Fall hatte der Vater wenigstens erreicht, dass ein Verfahrens­pfleger eingesetzt wurde. Und weil der ganz gut war, hatte er auch bald das Verhalten und unselige Tun der Mutter durchschaut. Aber als er ganz dicht davor war, ein Treffen der Kinder mit ihrem Vater zu arrangieren und gegen den Willen der Mutter durchzusetzen, wurde die Zusammenarbeit mit dem Verfahrens­pfleger von der Mutter ganz einfach aufgekündigt. Konsequenzen dafür gab es für die Mutter keine. Die Mutter behauptete einfach, er hätte die Kinder zum Weinen gebracht und ihnen jetzt schon mehr geschadet als genützt, und schon war der Verfahrens­pfleger aus dem Spiel. Er wurde aber weder abberufen noch durch jemand neues ersetzt.

Das Gutachten wurde im März 2002 fertig und in den Empfehlungen stand: „Die Mutter solle positiv einwirken auf die Kinder und selbst den für die Entwicklung notwendigen Umgang zulassen. Dem Vater wurde dringend angeraten, seinen Wunsch auf Umgang mit den Kindern zurückzu­stellen.“ So kann ein Gutachten aussehen, auf das ein Vater soviel Hoffnungen setzt. Hingehalten wurde er schon zur Genüge und nun wird im dieselbe Suppe wieder vorgesetzt, die nun in Gutachterform viel Zeit und Geld gekostet hat.

Beim 2. OLG-Termin im April 2002 wurde dann endlich heftig eingeredet auf die Mutter. Die RichterIn hatte klar erkannt, dass die Mutter nicht in der Lage ist, den für die Kinder wichtigen Umgang zuzulassen oder zu fördern und so kam unter dem Druck des Gerichts eine Eltern­vereinbarung zu einer Umgangs­pflegschaft zustande. Das war aber wieder nur ein Phyrrus­sieg des Vaters, denn die tatsächliche Bestellung der Umgangs­pflegerin erfolgte erst fast ein Jahr später. Einen dritten OLG-Termin gab es nicht; dafür aber im November 2002 einen das Verfahren beendenden Beschluss. Dem Kindesvater wurde das Recht zugesprochen, sich einmal im halben Jahr, in den letzten vier Wochen vor den Zeugnissen, bei jeder Klassen­lehrerin nach dem Leistungsstand, dem Lern- und Sozial­verhalten seiner Töchter zu erkundigen. Und es wurde eine Umgangs­pflegerin eingesetzt.

Eine privat vom Vater zu bezahlende Umgangs­pflegerin (55 €/Std.) gelang es schließlich im Februar 2003 ein Zusammentreffen mit den Kindern in ihrer Praxis zu bewerkstelligen. Die Kinder, die sich immer wieder schnäuzten und weinten, haben in der Stunde kein einziges Wort mit dem Vater geredet und ihn nicht angesehen, obwohl sie ihm gegenüber saßen. Ein paar Wochen später warf diese Umgangs­pflegerin wegen ihrer eigenen Erfolg­losigkeit das Handtuch.

Die Gegenvorstellung des Vaters gegen den OLG-Beschluss blieb inhaltlich unbeantwortet; die Verfassungs­beschwerde gegen das Scheidungsurteil und den OLG-Beschluss schmort seit Dezember 2002 in Karlsruhe vor sich hin.

Im letzten Umgangs­verfahren wurde im Februar 2004 vereinbart, dass der Vater seinen Kindern jeden Monat mindestens einen Brief schreiben darf und die Mutter ihm einmal im Quartal einen Bericht über die Kinder schicken soll.

Der Vater sieht seine Kinder, die 5 km von ihm entfernt wohnen, manchmal auf dem Schulweg, aber er kann sie nicht ansprechen. Die Kinder sind jetzt schon 17 und fast 15 Jahre alt.[5]

Einem Vater in Deutschland, der sich gegen den Willen der Mutter um Sorgerecht und Umgangsrecht bemüht, ergeht es wie in der Geschichte vom Hasen und Igel, wobei ihm die Mutter immer einen Schritt voraus ist und sagt „Ich bin schon da!“ Der Vater verausgabt sich in seinen Bemühungen und bemerkt in der Regel nicht oder viel zu spät, dass er von der Troika Mutter, Jugendamt und Gericht von Anfang an an der Nase herumgeführt wurde. So werden in Deutschland Familie zerstört, während scheinheilig die Beteiligten vorgeben, im Interesse und zum Wohle des Kindes zu handeln. Diese Variante der Kindes­entfremdung beginnt mit der unverdächtigen Bemühen des Jugendamts um das trennungsgestresste Kind, das „zur Ruhe kommen“ muss und endet mit Sorge­rechts­entzug durch die RichterIn und Umgangs­boykott durch die Mutter.

In anderen Ländern hat eine umgangs­boy­kottierende Mutter mit Arrest zu rechnen. In Deutschland hingegen kann eine Mutter tun was sie will und sich über alles hinwegsetzen, und es geschieht ihr – Nichts.

Unter dem Deckmantel des Kindeswohls betreiben Recht­sprechung und Jugendpflege die Demontage der Familie. Doch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Auch bei fortgesetztem schwerem Rechts­bruch verliert die Mutter das Sorgerecht nicht und der Vater geht leer aus.

zurückKindes­entführung durch die Mutter wird mit alleinigem Sorgerecht belohnt

Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter, sie fälschte Dokumente und schulte die Kinder unter falschem Namen ein. Dabei war das Aufenthalt­bestimmungsrecht vom Gericht Vater zugesprochen worden. Die Mutter kümmert das wenig und ein Frauenhaus wird die erste Anlaufstation im Untergrund.

Die Mutter wird, nachdem sie schließlich gefasst wird, zwar wegen „Entziehung von Minder­jährigen“ verurteilt, doch dem Vater hilft das nichts. Die Kinder bleiben während der 44tägigen Gefängnis­strafe bei dem neuen Lebens­gefährten der Frau. Eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab, weil einem Familien­therapeuten zufolge „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ den Kindern „nicht zuzumuten“ wäre. Später bekommt die Mutter schließlich auch offiziell das Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen.[6]

Ein Mann, der sich derart der deutschen Obrigkeit und ihren heiligen Gesetzen widersetzt hätte, wäre entsprechend hart bestraft worden. Das Sorgerecht für seine Kinder hätte er sich für immer abschminken können. Eine Frau hingegen, die sich über Recht und Gesetz, und vor allem den Rechten des Vaters gegenüber seinem Kind, hinwegsetzt, wird mit dem alleinigen Sorgerecht „belohnt“. Wen wundert es bei dieser Recht­sprechung, wenn Frauen ihr rechtloses Handeln als „ihr gutes Recht“ begreifen?

In diesem Beispiel wird auch deutlich, wie Justiz und HelferInnen­industrie Hand in Hand arbeiten. Die Familien­therapeutIn liefert der RichterIn die Begründung dafür, das Kind in jedem Fall der Mutter zuzusprechen. Entzieht die Mutter dem Vater das Kind jahrelang, dann ist den Kindern „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ nicht zuzumuten. Würde es aber dem Vater einfallen, der Mutter das Kind zu entziehen, dann wäre den Kindern „eine Vater-Kind-Beziehung“ in keinem Fall zuzumuten. Die frauen­freundliche Recht­sprechung in Verbindung mit einer willfährigen GutachterInnen-Industrie bildet die Grundlage für rechtloses Handeln bei Frauen, fehlendes Schuld­bewusst­sein und Willkür gegenüber Kindern und Vätern.

Laut der großen Väterstudie von Prof. Amendt boykottieren die Ex-Partnerinnen den Umgang der Kinder im Verlauf der Nach­trennungs­phase in 40 % aller Fälle bei Paaren mit Trauschein, 55 % wenn sie keinen hatten.[7]

zurückMutter behält Sorgerecht trotz Missbrauchsvorwurf

Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebens­gefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Trotz der erfundenen Vergewaltigung hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Das Sorgerecht für den zweijährigen Sohn liegt noch immer bei beiden Eltern­teilen.[8]

Merke: Ein Mann hat als Vater immer einen Fuß im Gefängnis. Nach einem vergleichbaren Vorfall wäre einem Vater sofort das Sorgerecht dauerhaft entzogen worden und eine Bannmeile um das Mutter-Kind-Idyll ausgesprochen worden. Eine Frau hingegen darf immer auf viel Verständnis von Justiz und Exekutive vertrauen. Diese Rechts­wirklich­keit ist für Männer keine Ermunterung, eine Familie zu gründen.

zurückFallbeispiele

zurückDer Fall Görgülü

Kazim Görgülü trennt sich im November 1998 von seiner Lebens­gefährtin. Fünf Monate später erfährt er von seiner Ex­lebens­gefährtin, dass sie von ihm schwanger sei, sie aber das Kind nicht behalten möchte. Kazim Görgülü erklärt, dass er sein Kind zu sich nehmen wird, wenn die Mutter es nicht aufziehen möchte. Er besucht die werdende Mutter regelmäßig und unterstützt sie auch finanziell. Einige Wochen vor der Geburt geht die Mutter zum Jugendamt Leipzig. Hier wird sie beraten, den Vater doch nicht zu benennen und das Kind lieber zu netten Adoptiv­eltern zu geben. Die Kindes­mutter ist nach dem Besuch des Jugendamtes für Kazim Görgülü nicht mehr erreichbar. Kazim Görgülü erklärt Ende Oktober gegenüber dem Jugendamt, dass er der Vater dieses Kindes sei und fordert die Herausgabe seines Kindes. Das Jugendamt Leipzig schickt den Vater weg und behauptet, dass Kind hätte jetzt andere Eltern hätte und adoptiert wäre. Später geht Kazim Görgülü mit der Kindes­mutter erneut zum Jugendamt Leipzig. Dort wird die Mutter beschimpft, warum sie den Vater anschleppt hat und der Vater wird wieder weggeschickt, da das Kind nun einmal neue Eltern hätte. Eine Belehrung über seine Rechte und eine akten­kundige Feststellung seiner Vaterschaft erhält Kazim Görgülü nicht.

Kazim Görgülü klagt mehrmals vom Amtsgericht bis hin zum Euro­päischen Gerichtshof und wieder zurück. Soviel Durch­halte­vermögen, Energie und Geld hat wohl nicht jeder entsorgte Vater. Auch von offensichtlicher Rechts­beugung deutscher Richter lässt er sich nicht abbringen, seinen Sohn zu erhalten. Seit dem 11. Februar 2008 lebt Christofer bei seinem Vater, der am 28. September 2008 endlich das alleinige Sorgerecht erhält. Eine Petition vom 18. September 2008 wurde vom Petitions­ausschuss Sachsen-Anhalt mit den Worten zurück­gewiesen, dass „sich keine Anhalts­punkte für eine nicht mit den Gesetzen sowie den ergangenen familien­gericht­lichen Entscheidungen in Einklang stehende Handlungsweise des Landes­verwaltungs­amtes und des Landkreises Wittenberg feststellen lassen“. Danach wird Kazim Görgülü vom Jugendamt Wittenberg aufgefordert, dass er sich an den Kosten für die Jugendhilfe zu beteiligen habe. Kazim sollte einen Teil des gezahlten Pflegegeldes an die ehemaligen Pflege­eltern seines Sohnes Christofer an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Somit wurde Kazim in ein weiteres Gerichts­verfahren gedrängt. Am 19. Dezember 2008 wies der 1. Strafsenat vom OLG Naumburg die Anhörungsrüge als unbegründet zurück, womit ein Hauptverfahren gegen den ehemaligen 14. Senat wegen Rechts­beugung verhindert wurde.

Mit dem Fall Görgülü hat sich die korrupte Familienjustiz in Deutschland die Krone aufgesetzt. Gibt es einen deutlicheren Beweis für die Väter­verachtung in Deutschland, als dass ein Vater achteinhalb Jahre darum kämpfen muss, seinen Sohn zu bekommen, den seine Mutter nicht haben wollte?

zurückDie Akte Nina
zurückInternational affairs

Der Klassiker der Kindes­entführung schlechthin: Die Mutter fliegt mit ihrem vierjährigen Sohn nach Rio für zwei Wochen in den Urlaub – und kehrt nicht zurück. Der Vater versucht jahrelang den Sohn zurückzubekommen, aber Verfahrens­verschleppung und allerlei juristischen Tricks schaffen Tatsachen. Am Ende urteilt dann der höchste Gerichtshof: Ätsch, Piss off, internationales Recht.[9]

Eine chinesische Studentin hat mit einem deutschen Ingenieur ein Kind. Die Mutter hat psychische Probleme und will das Kind nicht mehr. Das Jugendamt überträgt daraufhin das ABR auf den Vater, der nach Thailand auswandert und dort eine neue berufliche Existenz aufbaut. Nun will die chinesische Mutter aber das Kind wiederhaben und das deutsche Jugendamt holt mit „großem Besteck“ das Kind nach Deutschland zurück. Kaum hat die Mutter das Kind, verschiebt sie es zu den Großeltern nach China. Durch die tatkräftige Unterstützung des Jugendamtes Essen wächst nun ein kleiner deutscher Staatsbürger in China ohne Vater und Mutter auf.[10]

Anders läuft die Sache mit vertauschten Rollen. Ein türkisch­stämmiger Mann hatte am Donnerstag seinen sechsjährigen Sohn nicht zu seiner Mutter zurückgebracht. Polizei und die Staats­anwalt­schaft haben sofort Ermittlungen wegen Kindes­entführung aufgenommen. Schon am Montagmorgen erging eine einstweilige Verfügung auf unmittelbare Herausgabe des Kindes und nach dem Vater wird gefahndet.[11] Nach einer Mutter würde nicht gefahndet, die Polizei würde sich sogar weigern, eine Anzeige wegen Kindes­entführung aufzunehmen und den Vater an das Jugendamt verweisen, das „alles weitere regeln“ würde und den Vater erstmal mit „lassen Sie Mutter und Kinder erstmal zur Ruhe kommen“ hinhalten und der Vater-Kind-Entfremdung Vorschub leisten wird.





[1] Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungs­folgen- und Sorge­rechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechts­handeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundes­republik Deutschland, 1985
[2] Weitere Details finden Sie hier: § 235 BGB: Entziehung Minderjähriger
Väteraufbruch für Kinder Schwaben: „Frauen­haus­lüge – Ein Ratgeber für Männer und Väter“ PDF-Dokument, Seite 11
Die Helferlüge, in: Matthias Matussek, „Die vaterlose Gesellschaft“, ISBN 3-86150-108-2, S. 146-157
[3] Werner Gutdeutsch, Richter am Ober­landes­gericht München, zitiert in: FamRZ Nr. 23/1998, 1488 f.
[4] Kinder als Opfer radikal­feministischer Ideologie, Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes e.V.
[5] a b vaeter-aktuell.de: Erfahrungsbericht, Klaus 2005
[6] Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden – und dem Vater, Spiegel am 29. März 2009
[7] TrennungsFAQ: Umgang
[8] SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen, Badische Zeitung am 27. Juni 2009
[9] Brazilian court halts return of boy to U.S., father says, CNN, December 17, 2009
[10] Berichtet von Detlef Bräunig
[11] Vermisster Elias: Leiblicher Vater entführt sechsjährigen Sohn ins Ausland, Recklinghäuser Zeitung am 9. August 2011