Das Gewaltmonopol des Staates setzt das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat voraus. Die Idee des Gewaltmonopols sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. Selbstjustiz) auszuüben, das heißt tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte beziehungsweise Polizei und Verwaltung.
Das Gewaltmonopol hat vorherige Formen der Konfliktbeseitigung wie Fehde und Blutrache als Mittel der Rechtsdurchsetzung abgelöst. Historisch gesehen war aber die Machtausweitung des Monarchen das Ziel. Heute geschieht dies dadurch, indem sich der Staat zur Machterweiterung durch Familienzerstörung das Gewaltmonopol auch im privaten Lebensbereich seiner Bürger aneignet. Ein Vehikel dafür ist beispielsweise das „Recht des Kindes“ auf eine „gewaltfreie Erziehung“. Das bedeutet in einfachen Worten ausgedrückt, dass der Staat einen Jugendlichen nach einer Vielzahl von Drogendelikten in Jugendarrest stecken darf, aber auch einen Vater, der dies durch eine Tracht Prügel und Hausarrest zur rechten Zeit zu verhindern sucht, eine Haftstrafe androhen kann. Die Tatsache, dass der Jugendliche – etwa durch Verstrickung in Kriminalität und Schuleschwänzen – bereits weitgehend sozial verwahrlost ist, wenn der Staat endlich einschreitet, verschafft der HelferInnenindustrie in Form von Sozialarbeitern ein breites Betätigungsfeld.
Für Machtfragen ist es nun wichtig, wer das Gewaltmonopol des Staates für sich instrumentalisieren kann. Dies wurde in den Kapiteln Kriminalisierung und Rechtlosigkeit des Mannes und Schutz und Straffreiheit der Frau aufgearbeitet. Dabei ist es ganz entscheidend, die Definitionshoheit über den Gewaltbegriff zu haben. Feministinnen haben dabei ganz normale Dinge wie lautes Reden, schnelles Autofahren (Häusliche Gewalt) und ehelichen Beischlaf (Vergewaltigung in der Ehe) als „Gewalt gegen Frauen“ definiert.
Eine inflationäre Verwendung des Gewaltbegriffs nützt letztlich den Opfern nicht, sie nützt vor allem der HelferInnenindustrie. Die Berichterstattung und die Beantragung einschlägiger Forschungsvorhaben erzeugt einen künstlichen Handlungsdruck, der nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Gewaltopfern führt, sondern vor allem der Familie schadet, die unter mehr Überwachung, Kontrolle und Eingriffe des Staates gestellt wird. Im Endstadium dieser Entwicklung wird die Familie nur noch eine vom Staat fremdgesteuerte Hülle darstellen. Das wird dann die „Schöne neue Welt“ des Totalen Staates sein.
Wer nach immer mehr Sicherheit ruft wird deshalb nicht sicherer leben, sondern mit Sicherheit seine Freiheit verlieren.
Es könnte demnächst unangenehm für Sie werden, wenn Ihr Kind der Lehrerin seine Schürfwunde zeigt.
4.3.2. Die Gewaltfrage
Das Gewaltmonopol des Staates setzt das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat voraus. Die Idee des Gewaltmonopols sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. Selbstjustiz) auszuüben, das heißt tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte beziehungsweise Polizei und Verwaltung.
Das Gewaltmonopol hat vorherige Formen der Konfliktbeseitigung wie Fehde und Blutrache als Mittel der Rechtsdurchsetzung abgelöst. Historisch gesehen war aber die Machtausweitung des Monarchen das Ziel. Heute geschieht dies dadurch, indem sich der Staat zur Machterweiterung durch Familienzerstörung das Gewaltmonopol auch im privaten Lebensbereich seiner Bürger aneignet. Ein Vehikel dafür ist beispielsweise das „Recht des Kindes“ auf eine „gewaltfreie Erziehung“. Das bedeutet in einfachen Worten ausgedrückt, dass der Staat einen Jugendlichen nach einer Vielzahl von Drogendelikten in Jugendarrest stecken darf, aber auch einen Vater, der dies durch eine Tracht Prügel und Hausarrest zur rechten Zeit zu verhindern sucht, eine Haftstrafe androhen kann. Die Tatsache, dass der Jugendliche – etwa durch Verstrickung in Kriminalität und Schuleschwänzen – bereits weitgehend sozial verwahrlost ist, wenn der Staat endlich einschreitet, verschafft der HelferInnenindustrie in Form von Sozialarbeitern ein breites Betätigungsfeld.
Für Machtfragen ist es nun wichtig, wer das Gewaltmonopol des Staates für sich instrumentalisieren kann. Dies wurde in den Kapiteln Kriminalisierung und Rechtlosigkeit des Mannes und Schutz und Straffreiheit der Frau aufgearbeitet. Dabei ist es ganz entscheidend, die Definitionshoheit über den Gewaltbegriff zu haben. Feministinnen haben dabei ganz normale Dinge wie lautes Reden, schnelles Autofahren (Häusliche Gewalt) und ehelichen Beischlaf (Vergewaltigung in der Ehe) als „Gewalt gegen Frauen“ definiert.
Eine inflationäre Verwendung des Gewaltbegriffs nützt letztlich den Opfern nicht, sie nützt vor allem der HelferInnenindustrie. Die Berichterstattung und die Beantragung einschlägiger Forschungsvorhaben erzeugt einen künstlichen Handlungsdruck, der nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Gewaltopfern führt, sondern vor allem der Familie schadet, die unter mehr Überwachung, Kontrolle und Eingriffe des Staates gestellt wird. Im Endstadium dieser Entwicklung wird die Familie nur noch eine vom Staat fremdgesteuerte Hülle darstellen. Das wird dann die „Schöne neue Welt“ des Totalen Staates sein.
Wer nach immer mehr Sicherheit ruft wird deshalb nicht sicherer leben, sondern mit Sicherheit seine Freiheit verlieren.
Es könnte demnächst unangenehm für Sie werden, wenn Ihr Kind der Lehrerin seine Schürfwunde zeigt.