Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.4.3. Die Polizei

Die Polizei ist alles in allem immer noch das neutralste staatliche Organ, zumal Polizisten sich einen Rest an kriminalistischen Spürsinn bewahrt haben, im Gegensatz zu Jugendamt und Familienrichter. Trotzdem sollte man sich nicht allzu großen Hoffnungen hingeben, weil auch die Polizei längst in das feministische Netzwerk zur Zerstörung von Familien (und zum Terrorisieren von Männern) eingebunden wurde und entsprechend instrumentalisiert wird.


Die Rolle der Polizei beim Gewaltschutzgesetz

Das seit Januar 2002 geltende Gewalt­schutz­gesetz erlaubt es der Polizei, gewalttätige Männer vorübergehend auch aus der eigenen Wohnung zu entfernen.[1]

Die Polizei ist alles in allem immer noch das neutralste Organ der Troika Polizei, Jugendamt und Gericht. Neutral deshalb, weil die Polizei lediglich ein ausführendes Organ ist, im Gegensatz zu Jugendamt und Gerichten, die eine bestimmende Funktion haben. Außerdem legen Polizisten einen Rest an kriminalistischen Spürsinn an den Tag, im Gegensatz zu Jugendamt und Familien­richter. [2]

Dieses Gesetz erlaubt mit Hilfe der Polizei einen vermeintlich gewalttätigen Ehepartner aus der Wohnung zu werfen, welcher dann einen mehrtägigen bis mehrmonatigen Platzverweis ausgesprochen bekommt. Hierbei genügt sogar nur die Drohung der Gewaltanwendung.

Von Seiten der Polizei wird nicht überprüft, ob die Aussagen der verweisenden Partnerin stimmen, sondern das Ganze stützt sich auf bloße Behauptungen. Theoretisch gilt das Gesetz auch für gewalttätige Frauen, nur gelten dabei natürlich ganz andere Maßstäbe. Da muss der geschlagene Ehepartner schon mit dem Messer im Rücken auf der Polizeiwache aufkreuzen! Der so verwiesene Ehemann oder Lebenspartner muss aber die Wohnung weiter finanzieren und ansonsten zusehen wie er zu Recht kommt. Auf die Frage eines Journalisten bei einer Pressekonferenz der Grünen, was denn mit dem verwiesenen Ehemann geschehe bzw. was denn für seine Unterbringung geplant sei, antwortete eine Vertreterin der Grünen: „Die können solange bei ihrer Mutter nächtigen oder sich einen passenden Schlafplatz unter einer Brücke suchen.“ [3]

Dem Gewalt­schutz­gesetz zu Folge kann eine Frau (theoretisch auch ein Mann, aber wirklich nur theoretisch!!) durch Herbeirufen der Polizei ihren prügelnden Ehepartner aus der Wohnung weisen lassen und es kann dem Mann ein mehrtägiges bis mehrwöchiges Verbot ausgesprochen werden, nachdem er die Wohnung nicht mehr betreten und er sich in einem Radius von 300 m der Wohnung nicht nähern darf. […] Natürlich muss der verwiesene Mann die Wohnung weiter finanzieren. Stellt es die Frau geschickt genug an, dann kann sie sogar die Wohnung für sich alleine beanspruchen und der Mann muss sich eine andere ständige Bleibe suchen. […] Nebenbei bemerkt, werden die Behauptungen der Frau nicht weiter überprüft, geschweige denn nach Beweisen gesucht. Das können die herbei­gerufenen Polizei­beamten auch gar nicht beurteilen. Durch dieses Gesetz sind der Willkür und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. [4]

Kriminal­haupt­kommissar Stephan Harbort hat für Mörderinnen ähnlich viel Verständnis wie Richter Ulrich Vultejus, der gemindertes Strafmaß für weibliche Straftäter praktizierte und für richtig erachtet. Stephan Harbort weiß als Experte, „Wenn Frauen morden, tun sie dies selten aus Habgier.“ Wie beruhigend! „Frauen dagegen handeln viel geplanter und machen sich vorher Gedanken darüber, wie sie die Tat als natürliches Todes­geschehen kaschieren oder Spuren beseitigen können. Viele Taten bleiben gar für immer unentdeckt.“ und „Die meisten von Frauen verübten Tötungs­delikte passieren im häuslichen Milieu.“ Da können die Männer zu Hause ja beruhigt schlafen! Und Täterinnen können mit besonderem Verständnis rechnen: „Nur töten Frauen seltener, um sich einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu verschaffen.“ Frauen morden also selbstloser. „Es geht ihnen in erster Linie um Selbstschutz, Selbst­behauptung und Selbst­ver­wirklichung.“ Selbst wenn Frauen morden geht es ihnen um Selbst­verwirklichung. „Wenn eine Frau einen anderen Menschen tötet, handelt es sich oft um eine Verzweiflungstat, resultierend aus einer Sack­gassen­situation, in der sie sich befindet. In der Mehrzahl der Fälle widersetzen sie sich durch den Mord der Fremdbestimmung ihrer Person.“ So ist ein Mord bei Frauen doch eher als Notwehr zu werten?[5]

Dieser Polizeipudel ist offenbar gut dressiert. Sollte einmal nicht der Mann der Täter sein, so sind Frauen noch die Opfer der Opfer.[6] So werden Männer über ihren Tod hinaus kriminalisiert und die Frau kann sich in ihrer Opferrolle baden.

Frauen erleben sich in fünf­und­neunzig Prozent aller Fälle als Opfer. Oder als Benachteiligte oder als solche, die um ihr Leben kämpften … Frauen sind nicht nach Vietnam gegangen und haben dort keine Städte und Dörfer in die Luft gesprengt. Sie sind keine Rambos.

Jodie Foster, The New York Magazine
Kooperation zwischen feministischen Beratungs­stellen und der Kriminalpolizei

Es gibt viele Berichte von Betroffenen, die als „Einzelfall“ oder „persönliches Unvermögen“ abgetan werden könnten. Stattdessen wird hier aus einem Dokument zitiert, das im Auftrag des Bundes­ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde und in dem die Akteurinnen selbst zu Wort kommen.

Dieser „neutralen“ Quelle ist zu entnehmen, dass an allen Polizei­standorten mit feministischen Beratungs­stellen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungs­tätigkeit zusammen­gearbeitet wird. Die Zusammen­arbeit zwischen Kriminal­polizei und feministischer Beratungs­stelle erfolgt dabei wechselseitig: Für Mädchen und Frauen wird sie sichtbar, wenn die Kriminalpolizei ihnen eine Informations­broschüre zur Arbeit der Beratungs­stelle gibt und darauf hinweist, dass persönliche Kontakte zu den Mitarbeiterinnen bestehen und Vertrauen in die professionelle Arbeit dieser Einrichtung vorhanden ist. Da es vielen Betroffenen schwer fällt, sich auf Grund eines Faltblattes an die feministische Beratungs­stelle zu wenden, nehmen die Beamtinnen zuweilen einen ersten Kontakt dorthin auf und ebnen den Weg für einen Beratungs­prozess. Die feministische Beratungs­stelle ihrerseits informiert die Ratsuchenden über die Kriminal­polizei und über alles, was mit ihrer Ermittlungs­tätigkeit in Zusammenhang steht. Wenn sich im Verlauf der Beratung Mädchen/Frauen zu einer Anzeige entscheiden, kommt es vor, dass sich die Mitarbeiterinnen der feministischen Beratungs­stelle an die Kriminal­polizei wenden, um „… die Geschädigten zu vermitteln“. [7]

Die „Bundes­arbeits­gemeinschaft feministischer Projekte gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V.“ stellt hier also im Auftrag des Bundes­ministeriums das symbiotische Verhältnis von Ermittlungsbehörden und feministischen Kader­kreisen fest: Die Polizei verweist Frauen an feministische Beratung, damit sie auf ihrem Weg der Väter­entsorgung und Unter­halts­maximierung intensiv beraten und instruiert werden. Die Feministinnen wiederum führt der Polizei die OpferInnen mundgerecht zu, bestens vorbereitet, damit der Staatsapparat im Sinne des feministischen Opferkultes wie geölt funktioniert. Die Zusammenarbeit funktioniert ähnlich vertrauensvoll eng, wie die Volkspolizei (Vopo) mit der Staats­sicherheit (Stasi) zum Wohle des sozialistischen Bürgers.

Eine Beamtin gab als Grund für die Zusammen­arbeit an, es nütze „… keinem, wenn man diesen ganzen Riesen­apparat Justiz, Polizei in Bewegung setzt und zum Schluss vielleicht da eine Zeugin sitzt, die mit dem Ganzen nicht mehr klarkommt und eigentlich nicht mehr will und kann.“ [7]

Damit wird einer Frau, die ihren Mann zu Unrecht der Gewalt bezichtigt, der Rückzugsweg abgeschnitten (Rücktritt von einer Straftat), entweder weil man vertuschen will, wenn der „Riesen­apparat“ zu Unrecht gegen den Mann in Bewegung gesetzt wurde, oder weil die Tatsache der nicht unerheblichen Anzahl von Falsch­beschuldigungen und die Möglichkeiten zur Falsch­aussage gar nicht im Blick steht. Es wird also „gekachelt“ ohne Rücksicht auf Verluste, wie der Fall Kachelmann eindringlich belegt.

Weiterhin betont die Ermittlungs­beamtin, dass es für die Zusammenarbeit wichtig sei, dass Beraterinnen der feministischen Beratungs­stelle von ihrer Schweigepflicht entbunden und als Zeuginnen gehört werden können. Ein regelmäßiger Austausch mit der feministischen Beratungs­stelle sei drei- bis viermal jährlich üblich. Bei diesen Austausch­treffen lerne man sich gegenseitig kennen, erörtert bestimmte Probleme und stelle eine Vertrauensbasis innerhalb des Hilfenetzes her. Die Beamtin betont, man müsse gegenseitig Vertrauen haben, um letztendlich alles für das Opfer tun zu können.[7]

Wenn auf der anderen Seite ein so trautes Vertrauens­verhältnis besteht, dann kann man sich ausmalen, was das für einen Mann bedeutet, der, zu Unrecht beschuldigt, seine Aussage machen will oder der seine Exfrau der Kindes­entführung anzeigen will.

Im Fall von Unstimmigkeiten bei der Behandlung von Ratsuchenden zwischen feministische Beratungs­stelle und Kriminal­polizei übernimmt die Beratungs­stelle für Kinder und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, Vermittlungsaufgaben.[7]

Man ist also bestens vernetzt. Männer, die Opfer von Trennung, Kindes­entziehung oder Falsch­beschuldigung werden, sind sich dessen meist nicht bewusst. Wenn sie sich dann an die staatlichen Institutionen wenden, in naivem Glauben an deren Neutralität, sind sie klar im Nachteil. Man darf davon ausgehen, dass inzwischen alle staatlichen Institutionen feministisch unterwandert sind bzw. auf die enge Zusammenarbeit mit feministischen Hilfs­dienst­stellen verpflichtet sind.

Auch an Grundschulen findet eine Zusammen­arbeit, etwa bei Aktions­tagen im Rahmen eines Präventionsprojektes, von der Polizei und feministischer Beratungs­stelle statt. Auf dem Feld der Öffent­lich­keits­arbeit wird mit der feministischen Beratungs­stelle kooperiert. So wurde etwa ein gemeinsames Plakat für Schulen mit kurzen Informationen zu Unter­stützungs­möglichkeiten für ratsuchende Mädchen entwickelt.

Im Rahmen der Fortbildung halten Mitarbeiter­innen feministischer Beratungs­stellen Vorträge bei Dienst­versammlungen oder Veranstaltungen der Polizei und Kriminalpolizei und vertreten dort ihre Sichtweise der Arbeit mit von sexueller Gewalt Betroffenen. Darüber hinaus besteht Zusammenarbeit auch im Rahmen von gemeinsamen Arbeitskreisen, auf Tagungen, Seminaren und Workshops.[7]

Es gibt also vielfältige institutionalisierte Möglichkeiten für Feministinnen, ihr Weltbild von der Frau als Opfer und dem Mann als Täter bei der Polizei zu installieren. Über Männer als Gewaltopfer, als zu Unrecht Beschuldigte, als Betroffene von Kindes­entfremdung bzw. -entziehung erfährt bei der Polizei niemand etwas. Dazu kommt immer noch die dienstliche Frauen­beauftragte, die das ganze feministische Netzwerk bestens koordiniert und pflegt. Nicht selten gibt noch zusätzlich eine Opferschutzbeauftragte (sic!) die Aufgabe, Kontakt und Informations­austausch zu externen Einrichtungen, etwa zur feministischen Beratungs­stelle, zu halten. Man kann das sicherlich mit Polizei in der verflossenen DDR vergleichen, wo Politkommissare den Polizisten kontinuierlich eingebläut haben, wer ein Republikfeind und ein Klassenfeind ist. So einer einseitigen Gehirnwäsche ist auf Dauer niemand gewachsen, auch der objektivste und gewissenhafteste Polizeibeamte nicht.

Die Kriminalpolizei greift auch auf Beraterinnen feministischer Beratungs­stellen als sachverständige Zeugin zurück.[7]

Im Klartext: Ein Mann muss sich seine „sachverständigen Zeugen“ selbst suchen (und bezahlen!), während für Frauen staatlich bestellte und finanzierte „Expertinnen“ mit entsprechendem ideologischen Hintergrund kostenfrei zur Verfügung stehen.
Es bleibt anzumerken, dass in dem zitierten Dokument nirgends angemerkt wird, dass die enge Zusammenarbeit der Polizei mit ideologisch belasteten (Feminismus!) Institutionen (möglicherweise) problematisch sein könnte. Überträgt man den Befund auf andere Bereiche der Polizeiarbeit, dann könnte die Polizei sich bei der Bekämpfung politischer Gewalt von einem „sozialistischen Verein zur Bekämpfung des Faschismus“ beraten lassen, beim Kampf gegen organisierte Gewalt sich auf den fachkundigen Rat des „Freundeskreises der Hells Angels“ verlassen und den Kampf gegen Terrorismus auf die Zusammenarbeit mit dem „Islamistischen Beratungsdienst“ stützen.

Im Abschnitt „Schlussfolgerungen“ muss man den Eindruck gewinnen, dass nur Kriminalbeamtinnen (sic!) interviewt wurden.[7]

Frauen unter sich … man versteht sich.

So ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich die Interview-Partnerinnen der feministischen Beratungs­stellen rundum zufrieden zeigen, weil „eine wirklich hervorragende Kooperation mit den Beamtinnen vor Ort“ besteht.

Bei den feministischen Beratungs­stellen hat auch ein Umdenken in Bezug auf die Rahmen­bedingungen polizeilicher Ermittlungs­tätigkeit stattgefunden.[7]

Das bedeutet, die feministischen Beratungs­stellen können Frauen eine professionelle Anleitung zur Falsch­aussage bieten. In der konzertierten Zusammenarbeit von feministischer Beratung, Polizei, Jugendamt und Frauenhaus hat ein Mann in aller Regel keine Chance. Gegen diese gut koordinierte Übermacht kann er nichts ausrichten. Es ist also für Männer besser, den Glauben an den Rechtsstaat fahren zu lassen, weil der Recht bekommt, wer eine Frau ist. Somit findet sich hier, von einer ganz anderen Seite her beleuchtet, eine Bestätigung dessen, was Joachim Wiesner bei seiner Analyse des Scheidungsrechts den Weg „vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat“ nannte.[8]

Bettina Röhl hat das einmal so ausgedrückt:

„Sind Sie Mann? Dann hatten Sie Ihre Chancen in den letzten 20.000 Jahren. […] Das dümmste, was einem zurzeit passieren kann, ist ein männlicher ‚Normalo‘ zwischen 25 und 55 Jahren zu sein.“ [9]

Für Frauen muss sich der Eindruck aufdrängen, dass ihnen angesichts überwältigender Unterstützung selbst bei Rechts­bruch, Umgangs­boykott, Kindes­entziehungen und falschen Anschuldigungen eigentlich nichts passieren kann. Und damit werden diese natürlich auch heraus­gefordert. Der Fall Kachelmann sollte den letzten Naivgläubigen darauf aufmerksam machen, dass es jeden Mann treffen kann. Nichts kann ihn vor durch feministische Beratung getriebener Frauen­bosheit bewahren. Und wenn dann doch einmal eine Frau auf die Nase fällt, weil sie sich in Widersprüche verwickelt, dann sorgen Gutachter dafür, dass ihr eine „emotionelle Ausnahmesituation“ bescheinigt wird und Richter wie Ulrich Vultejus verschaffen ihr ein mildes Urteil. Besser kann die staatlich organisierte Familien­zerstörung nicht funktionieren. Die staatliche Gewalten­teilung ist durch die feministische Unter­wanderungs­arbeit längst aufgehoben. Feministische Kader sitzen in Form von feministischen Beratungs­stellen den Polizeibeamten – wie oben gezeigt – praktisch auf dem Schoß (Exekutive), sitzen in Form des Deutschen Juristinnen­bundes dem Gesetzgeber im Nacken (Legislative) und im Gericht sitzen sie als Richterinnen oder Lila Pudel (Ulrich Vultejus) auf dem Richter­stuhl (Jurisdiktion). Nimmt man noch die Medien dazu, die größtenteils profeministisch gepolt sind, und auf der bürokratischen Ebene (Jugendamt, Sozialamt, Frauen­beauftragte) im Öffentlichen Dienst sich warme Brutplätze für viele Quotenfragen bietet, dann kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der gesamte Staatsapparat in feministischer Hand ist. Diese Symbiose aus Staat und Feminismus wird mit dem Begriff Staatsfeminismus recht treffend umschrieben.

Deshalb verwundert es nicht, wenn Männern zwischen 25 und 55 Jahren empfohlen wird, Deutschland zu verlassen.[10] Die Folgen dürften für eine Gesellschaft, die parasitär von ihren Leistungs­trägern lebt, verheerend sein.[11]

Redeverbot der Polizei

Die enge Verzahnung des Frauen­beratungs­netz­werkes mit der Polizei sorgt für das nötige Vertrauen, dass Frauen mit Falsch­beschuldigungen nicht entlarvt werden. Dienstliche Anweisungen und feministische Schulungen sorgen dafür, dass die Polizei „richtig“ ermittelt, nämlich nach dem vorgeschriebenen Täter-Opfer-Muster, wonach Frauen nie lügen und alle Männer Frauen vergewaltigen. Polizisten müssen deshalb wider besseres Wissen handeln und zusätzlich werden ihnen dienstliche Maulkörbe verordnet, damit nichts Gegenteiliges an die Öffentlichkeit gelangt.

In einem Blog, in dem britische Polizisten darüber reden, worüber sie offiziell nicht reden dürfen, berichtet ein britischer Polizist über das Ausmaß von Falsch­beschuldigung und die Nicht­verfolgung der Falsch­beschuldigerinnen:

„Ich kann beispielsweise nicht darüber reden, dass mindestens acht von zehn in Klein­kleckers­dorf berichteten Vergewaltigungs­fällen sich als Humbug herausstellen. Um fair zu sein, jede achte von zehn Anzeigen in Klein­kleckers­dorf ist Humbug, warum sollte es sich bei Vergewaltigungs­anzeigen anders verhalten?
Ich kann nicht darüber sprechen, dass von den verbleibenden zwei eine bestehende alkohol­schwangere, chaotische und drogen­basierte Partner in mindestens einer von beiden eine Rolle spielt. Und in dem anderen Fall ist Einverständnis wahrscheinlich bis zu einem gewissen Grad vorhanden. In meinem gesamten Polizeidienst sind mir nur drei Vergewaltigungen von Fremden untergekommen und in einem halben Dutzend Fällen hat die Frau ihre Einwilligung zurückgezogen und der Mann hat weitergemacht. Aber das darf ich nicht sagen.
Ich darf auch nicht sagen, dass die meisten der angezeigten Vergewaltigungen und Erwachsenen entweder die letzte in einer Serie von Anschuldigungen darstellen, um gegen den Ex punkten oder eine Verteidigungs­strategie sind, wenn der sitzengelassene ‚Partner‘ eine Untreue entdeckt.
Jede Vergewaltigungs­anzeige, auch wenn sie später zurückgezogen wird, verbleibt im System und jeder Fall, der fälschlicherweise zur Anklage kommt, obwohl überhaupt nichts passiert ist, wird in der ‚Aufklärungsrate‘ mitgezählt. Die ‚Aufklärungsrate‘ ist niedrig, weil die Anzahl der stattfindenden Vergewaltigungen niedrig ist. Aber das darf ich ebenfalls nicht sagen.“
[12]

Was es heißt, gegen die feministische Omertà zu verstoßen, erlebte der britische Justizminister Kenneth Clarke. Unter dem Druck der feministischen Opferindustrie möchte die Regierung die Anzahl von Verurteilungen in Vergewaltigungsfällen erhöhen. Zur Zeit enden nur sechs Prozent der zur Anzeige gebrachten Fälle mit einem Schuldspruch.[13]

Der Justizminister wagte es öffentlich zu bezweifeln, dass hinter jeder Vergewaltigungs­anzeige ein ernstes Verbrechen steht. In einem Interview im BBC Radio 5 Live machte Kenneth Clarke einen Unterschied zwischen „date rape“ und „serious rape, with violence and an unwilling woman“. Auf die Erwiderung „Vergewaltigung ist Vergewaltigung“, antwortete er: „Nein, ist es nicht!“.

Mit dieser Anmerkung löste er eine hysterische Reaktion aus, wie sie typisch ist in der politischen Debatte in Ländern mit Opferkultur. Unter dem Druck der „Downing Street“ musste Mister Clarke Abbitte tun und richtigstellen, dass selbst­ver­ständ­lich alle Vergewaltigungen ernste Verbrechen sind.[14]

Es gibt durchaus Polizisten, die klipp und klar zugeben, dass das Gewalt­schutz­gesetz samt Wohnungs­zuweisung missbraucht wird. Bei anderen ist das eingetrichterte Feindbild gut verankert.

In den Führungs­etagen und Lagezentren der Polizei herrscht aber das von den Frauen­häusern vermittelte „Lagebild“ von der Frau als einziges und wahres Opfer weiterhin und konsequent vor. Möglicherweise wollen und können die nicht anders. Wer im Polizei­dienst vorwärts kommen will, der muss offenbar das Opferprivileg der Frau anerkennen, wie ein Richter die Richtigkeit der Justizreform.

Kooperation zwischen homosexueller Lobby und der Polizei

Wem das alles noch nicht reicht, dem sei sein Blick nach Berlin gerichtet. Dort ordnet Polizeipräsident Glietsch an, anlässlich des Christopher-Street-Days die Regen­bogen­fahne am Berliner Polizeipräsidium in Tempelhof zu hissen. Die Fahne gilt als Symbol der Homo­sexuellen­bewegung. Zuvor hatte die Berliner Senats­verwaltung für Inneres eine entsprechende Genehmigung für alle Berliner Behörden erteilt. Bereits seit einigen Tagen weht vor dem Roten Rathaus in Berlin, dem Sitz des Senats, sowie vor allen Bezirks­rat­häusern der Hauptstadt die Regen­bogen­fahne.

Das ist befremdlich, weil die Berliner Polizei keine Deutschland-Fahne zeigen darf, auch zur Fußball-Weltmeisterschaft nicht. Schon anlässlich der Fußball-Europa­meister­schaft hatte Präsident Glietsch selbst seinen Polizeibeamten per Dienstanweisung und mit Verweis auf das Neutralitätsgebot untersagt hat, Deutschland­fahnen an ihren Streifenwagen anzubringen. Das hält den Polizei­präsident allerdings keineswegs davon ab, seinen Polizeibeamten die schwule Regen­bogen­fahne zu verordnen.[15]

Auch in Nordrhein-Westfalen wurden Polizisten schon im Vorfeld der Fußball-WM Deutschland­fahnen verboten. Dort sagte ein Sprecher des Innenministeriums zur Begründung, dass dies „von Fans anderer Nationen als Provokation missverstanden“ werden könnte. Es sollen „unnötigen Komplikationen bei Einsätzen“ vermieden werden. Schließlich seien „Polizisten zur Neutralität verpflichtet“.

Es darf gefragt werden, was für ein Staats­verständnis dafür zugrunde liegt. Ein sichtbareres Zeichen dafür, dass dieser Staat inzwischen vollständig von feministischen und homosexuellen Lobbyisten unterwandert ist, kann es kaum geben. Man stelle sich nur mal vor, der Polizeipräsident ließe am Tag der offenen Moschee eine islamistische Fahne hissen, als tolerantes Zeichen für die Polygamie.

Für 29 Beamte gab es 2008 ein behördeninternes Nachspiel. Weil sie sich abfällig über das Hissen der Regenbogenfahne geäußert haben, wurden sie zum Polizeipräsidenten zitiert. In einem eBrief an alle Polizisten hegt er die Vermutung, „dass einige Kollegen dringend auf Informationen darüber angewiesen sind, wofür die Regen­bogen­fahne steht“.[16] Darüber, worauf der Polizei­präsident dringend angewiesen ist, soll der Mantel des Schweigens gelegt sein.[17] Als Krönung fehlt allerdings nur noch, dass die „Bundesrepublik Deutschland“ offiziell in „Bunte Republik Deutschland“ oder „Gender-Republik Deutschland“ umbenannt wird.





[1] Wenn Frauen ihre Männer schlagen, Welt am Sonntag am 10. Februar 2002 HTML-Dokument PDF-Dokument
[2] Väteraufbruch für Kinder Schwaben: „Frauen­haus­lüge – Ein Ratgeber für Männer und Väter“ HTML-Dokument PDF-Dokument, Seite 15
[3] dito, Seite 6
[4] dito, Seite 22
[5] Aus zarter Hand: Wenn Frauen morden, 20 Minuten Online am 9. November 2009;
Stephan Harbort: „Wenn Frauen morden“, Eichborn 2008, ISBN 3-8218-5703-X
[6] Alice Schwarzer: „Und dabei sind Frauen und Männer Opfer ihrer Rollen – aber Frauen sind noch die Opfer der Opfer.“, in: „Der kleine Unterschied und seine großen Folgen“, S. 180
[7] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Kooperation zwischen feministischen Beratungs­stellen gegen sexuelle Gewalt und der Kriminalpolizei“, Materialien zur Gleich­stellungs­politik September 2003 a) S. 18 b) S. 19 c) S. 19 d) S. 20 e) S. 20/21 f) S. 23 g) S. 29 h) S. 33 PDF-Dokument
[8] Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985
[9] Bettina Röhl: Diskriminierung – nein danke!, TAZ am 21. März 2005
[10] Deutschlandflucht: Die Auswanderung
[11] Deutschlandflucht: Die Folgen für den Staat
[12] When is a rape not a rape?, Police Inspector Blog am 19. Mai 2011
[13] It’s not only rape victims betrayed by the system, Daily Mail am 20. Mai 2011
[14] Kenneth Clarke apologises for causing offence with comments about rape, Telegraph am 18. Mai 2011
[15] Berliner Polizeipräsident hisst Regenbogenfahne, Junge Freiheit am 25. Juni 2008;
Berlin: CDU-Politiker kritisiert Hissen der Regenbogenflagge, Junge Freiheit am 8. Juni 2010
Totale Ignoranz des biologisch Möglichen, Junge Freiheit am 19. Juni 2010
[16] Glietsch bestellt kritische Polizisten ein, Die Welt am 21. Juli 2008
[17] Die Berliner Schnauze hat schon seine Antwort gefunden auf die Frage: Warum hisst die Berliner Polizei die Schwulenflagge? Antwort: Das sagt doch schon der Name Po – lizei!
[18] Fachtagung Täterinnen, Oktober 2008 PDF-Dokument