Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

2.5.1. Die Abtreibungsfrage

Der Kampf um das Kind beginnt nicht erst mit der Trennung der Eltern, die Wurzeln liegen schon weit vor der Geburt bei der Entscheidung, ob das Kind ausgetragen oder abgetrieben wird. Die Recht­sprechung zur Abtreibung und die Abtreibungs­praxis zeigen schon an, dass das Kind als Verfügungs­masse der Frau gesehen und ihr als Besitz zugeordnet wird. Für die Behandlung des Sorge­rechts­streits ist es wichtig zu verstehen, dass dort nur die Besitzrechte der Frau verteidigt werden. Viele Trennungs­väter ziehen in der irrigen Annahme zum Familien­gericht, die Regelung des Sorgerechts sei eine offene Frage. Wenn schon der Mann beim Thema Abtreibung keine Rolle spielt, wäre es naiv zu glauben, dass er beim Sorgerecht eine gleich­berechtigte Berücksichtigung fände.


Wir haben abgetrieben

Zum Thema Abtreibung wäre sehr viel zu sagen, vor allem, dass die Entscheidungs­freiheit der Frau und Vaterschaft zwei Konzepte sind, die nicht zusammen­passen.[1] Der Slogan von der Entscheidungs­freiheit der Frau soll jede weitere Diskussion unterbinden oder sogar jedem Nachdenken über die Abtreibungs­frage zuvorkommen.

Es ist aber das zentrale Anliegen dieses Buches, Nachdenken anzuregen und Diskussionen zu fördern, ohne dabei in Moral­diskussion zu verfallen. Folgende diskussions­würdige Fragen sollen aufgeworfen werden:

  1. Warum wird der Mann aus diesem Kernbereich der Familie ausgeschlossen?
  2. Warum wird der Mann kriminalisiert (bspw. Vergewaltigung in der Ehe) und die Frau straffrei gestellt (bspw. in der Abtreibungs­frage)?
  3. Warum werden seitens der Abtreibungs­befürworter so viele Lügen verbreitet?
  4. Was hat das Thema Abtreibung mit dem Genderismus zu tun?

zurückDie Rolle des Mannes

Es gehört zu den Tabus dieser Gesellschaft, die Rolle der Männer beim Schwanger­schafts­abbruch zu thematisieren.

Ein Betroffener spricht über seine Seelenqualen, seine Hilflosigkeit und Wut.

  • Kaum ein Mann spricht darüber, was die Abtreibung seiner Partnerin in ihm ausgelöst hat.
  • Praktisch bedeutete dies, dass jede Frau abtreiben konnte, die fand, ein Kind passe nicht in ihr (sic!) Leben.
  • 2007 beendeten deutsche Ärzte 114.000 Schwanger­schaften ohne medizinischen Grund, einfach weil die Mütter das so wollten – das ist in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis ihr Recht. Jede achte Schwangerschaft endet so. Aber kaum einer spricht darüber. Abtreibung ist immer noch ein Tabuthema, halb verborgen unter einem Nebel diffuser Schuld­vorwürfe, wofür auch die Kampagnen der Abtreibungs­gegner verantwortlich sind.
  • Seit je gilt Abtreibung als Sache der Frauen – es ist ihr Kind, ihr Körper.[2]

Weitere Ausführungen zur Abtreibung finden sich im Abschnitt Feminismus. Nach einer Geburt kommt es nicht selten vor, dass eine Frau sich verändert, mit sich zu hadern beginnt und ihrem Mann die Schuld dafür gibt. In dieser Situation gibt das deutsche Familienrecht der Frau die Möglichkeit, ihren Mann loszuwerden und trotzdem den Zugriff auf seine Finanzen zu behalten. (siehe Abschnitt Unterhalt)

Bei der Schwangeren­beratung dreht sich alles um die Folgen der Abtreibung für die Frau. „Frauen bestimmen, wann und von wem sie ein Kind bekommen.“ Die Rolle der Väter wird völlig außer Acht gelassen und tabuisiert.[3] Nur sehr selten werden Väter im Zusammenhang mit Abtreibung überhaupt wahrgenommen:

„Die meisten Schwanger­schafts­konflikte sind auch Vaterschafts­konflikte.“
„Väter haben das gleiche Recht auf aktive Beteiligung an der Entscheidung über die Abtreibung wie Mütter, denen dieses Recht bereits eingeräumt wird. Eine der Schrift und dem Bekenntnis verpflichtete Kirche wird die Väter in die Schwanger­schafts­konflikt­beratung aktiv einbeziehen und sich politisch für ein Recht der Väter auf diese Einbeziehung einsetzen.“ [4]

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt eine Webseite mit dem Namen "schwanger unter 20". Dort betont die Ministerin, dass der Mann nichts zu sagen hat:

„Wichtig zu wissen ist deshalb, dass das Mädchen/die Frau das Einverständnis des Jungen oder des Mannes nicht braucht – weder zum Austragen der Schwangerschaft noch zu einem Schwanger­schafts­abbruch.“ [5]

Der Mann hat keine Rechte, sondern nur Pflichten:

„Wenn der Vater des Kindes seinen Unter­halts­pflichten nicht nachkommt, kann die Mutter beim Jugendamt den so genannten Unterhalts­vorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Ist die Vaterschaft noch nicht geklärt, wird der Unterhalts­vorschuss nur gewährt, wenn die Mutter mit dazu beiträgt, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Denn das Jugendamt möchte die Möglichkeit haben, das Geld später vom Vater zurückzufordern.“
[5]

Von der Frau fordert die Ministerin nichts. Für den Unterhalt selbst sorgen, oder auch nur dazu beitragen, muss die Frau nicht. Sie muss der Ministerin nur dabei helfen, einen Zahler zu finden. Der darf, wenn die Frau es erlaubt, „die Geburt begleiten“.[6] Sicher ist nur eins:

„Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast.“ [6]

Gnädigerweise räumt die Ministerin einem jungen Mann ein Recht auf „Beratung“ ein:

„Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters kannst du in Ruhe klären, wie deine persönliche Haltung zur Schwangerschaft ist und welche Möglichkeiten dir deine rechtliche und finanzielle Situation bietet.“ [6]

In Klartext übersetzt bedeutet das, dass die junge Mutter mit seinem Kind einfach ins Frauenhaus verschwinden kann, vor dem jungen Mann 20 Jahre Zahl­knecht­schaft liegen und er sich seine Vaterschaft in die Haare schmieren kann. Aber so deutlich erklärt die Ministerin dem zukunfts­frohen männlichen Bürger seine „rechtliche und finanzielle Situation“ nicht.

Einen guten Rat hat die Ministerin aber noch:

„Atme tief durch und mach dir klar, dass du die Situation akzeptieren musst.“ [6a]

Die junge Schwangere hingegen muss die Situation nicht akzeptieren. Sie hat die Wahl.

zurückDie Rolle der Frauen

Simone de Beauvoir studierte Philosophie und war die Lebens­gefährtin des bekannten Philosophen Jean-Paul Sartre und war wohl auch eine Art Schülerin von ihm. Simone de Beauvoir galt als links­intellektuell (was bekanntlich immer dann besonders leicht fällt, wenn man selbst privilegiert ist) und vertrat wie Sartre einen „Atheistischen Existentialismus“.

Zentraler Gedanke der Existenz­philosophie ist:

  • „Der Mensch ist eine bestimmungslose, zur Freiheit verurteilte Existenz.“
  • Eine vorgegebene Grundnatur des Menschen gibt es nicht (einen Gott sowieso nicht), der Mensch ist lediglich so etwas wie gestaltbare Materie. Sein Wesen muss der Mensch durch eigenes Engagement erst selbst (er)schaffen.
  • „Der Mensch ist nichts anderes als wozu er sich macht.“

Aus diesen Grundgedanken des „Sichselbst­gestaltens“ (bis dahin ist man eigentlich kein „richtiger“ Mensch) leiten sich die einzelnen beauvoirschen Einstellungen ab:

  • Um zur Menschwerdung zu kommen, muss man sich möglichst von allen Zwängen befreien, die einen daran hindern sich selbst verwirklichen.
  • Die Welt ist vom Mann geprägt, die Frau ist dieser Welt ausgeliefert.
  • Familie und Mutterschaft sind in praxi Instrumente zur Unterdrückung der Frau.

Da Simone de Beauvoir die Frauen als von den Männern unterdrückte Wesen ansieht, ist der Kampf der Frau für Selbst­verwirklichung und Selbst­bestimmung gegen die Männer zu richten. Die Frau ist aus dem Gefängnis der Familie und von der Geißel der Mutterschaft zu befreien. Dazu gehört auch das Tötungsrecht am ungeborenen Kind.

Das Abtreibungsverbot behindert demnach die Frau in ihrer Selbstbestimmung und versagt ihr die vollständige Menschwerdung.
Entsprechend dieser Auffassung wird die Frau – makabrerweise – unter anderem erst dadurch zum „richtigen Menschen“, indem sie gegebenenfalls die „Menschwerdung“ eines noch ungeborenen anderen menschlichen Wesens straflos verhindern darf!

Simone de Beauvoir nahm denn auch in Frankreich an einer der ersten Abtreibungs­kampagnen teil. Die mitwirkenden Frauen – die allermeisten von ihnen ebenfalls sozial privilegiert und „intellektuell“ – bezichtigten sich hierbei der Abtreibung. Sie taten so, als ob es sich dabei – und das gerade bei ihrem Status (sic!) – um wahre Heldentaten gehandelt hätte.[7]

Alice Schwarzer ist stark vom Denken Jean-Paul Sartres und Simone de Beauvoirs beeinflusst. Sie war es auch, welche die Abtreibungs­kampagne nach dem Vorbild Beauvoirs in Deutschland kopierte.

zurückDie Schlüsselstellung der Abtreibung im Geschlechter­verhältnis

Die Frage der Abtreibung hat natürlich auch ihren moralischen und ethischen Aspekt. Es war sicherlich kein Fehler der Kirchen, das thematisiert zu haben, doch kam dabei die macht­politische Betrachtung zu kurz. Aus der Parole „Mein Bauch gehört mir“ wird die Forderung „Das Kind gehört mir“ und entwickelt sich über „Das Sorgerecht gebührt mir“ zu „Dein Geld (Unterhalt) gehört auch mir“. Väter­rechts­verbände versuchen schon lange erfolglos, das Thema Sorgerecht für Väter auf die politische Tagesordnung zu setzen. Was dabei verkannt wird ist, dass die Schlacht um das Sorgerecht schon beim Kampf um die Abtreibung verlorenging. Der springende Punkt dabei ist weniger die Frage, ob Abtreibungen überhaupt möglich sind oder ob sie straffrei bleiben, sondern die Tatsache, dass Frauen dabei ein Allein­verfügungs­recht haben. Das bringt die Machtverteilung zwischen den Geschlechtern vollkommen aus dem Gleichgewicht.

„Ob Kinder oder keine – entscheiden wir alleine“, der feministische Kampfspruch der 1970er Jahre, charakterisiert die asymmetrische Denkweise, welche die Diskussion um die Abtreibungs­gesetz­gebung geprägt hat. In diesem frauen­zentrierten Denken ist für Selbst­verwirklichung und Mensch­werdung des Mannes kein Platz. Im Gegenteil, „Die männliche Gesellschaft muss überwunden werden“ und unter der Parole „Die Zukunft ist weiblich“ wird dem Mann nur noch eine Rolle als Feindbild, Sündenbock und Zahlesel eingeräumt. Es ist für Feministinnen vollkommen unannehmbar, dass Männer in puncto Abtreibung etwas mit­zu­bestimmen hätten. Das zieht sich wie ein roter Faden über das Sorgerecht bis hin zum Unterhaltsrecht. Dass Männer dazu genötigt werden, für etwas zu bezahlen, wobei sie keinerlei Mitspracherecht haben, finden Feministinnen hingegen akzeptabel. Und so erklärt sich, warum es für Männer bis heute kein praktikables Sorgerecht gibt, während parallel dazu das Unter­halts­maximierungs­prinzip immer umfangreichere Formen annimmt.

Aus dem Gesagten erklärt sich auch, warum Frauen kein Schuld­bewusst­sein haben, wenn sie die gemeinsamen Kinder aus der ehelichen Wohnung entführen und dem Vater entfremden. Wenn Frauen im „Mein Bauch gehört mir“-Denken gefangen sind, mit „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ beraten werden und von Feministinnen schon im Kindesalter eingeträufelt bekommen, dass Männer böse und an allem Schuld sind, verwundert das nicht wirklich.

Das asymmetrische Denken, wie es der Feminismus hervorgebracht hat, verunmöglicht ein gleich­berechtigtes Miteinander von Frau und Mann. Wenn die Frau per se als Opfer schuldlos und straffrei gestellt wird und der Mann per se als Täter diffamiert und kriminalisiert wird, ist ein gedeihliches und konstruktives Zusammenleben schon vom Ansatz her nicht möglich. Der Feminismus bekämpft also nicht die Ungleichheit von Mann und Frau, sondern stellt sie her. Gerade in der Abtreibungs­frage wurde der giftige Pfeil tief in das Fleisch der Geschlechter­beziehungen getrieben.

zurückDie Rolle des Staates

Der Staat sorgt per Erziehung in der Schule dafür, dass Jugendliche als Kinder die Abtreibung als etwas Harmloses und Natürliches begreifen. Lehrer, welche den Kindern die Sachverhalte drastischer darstellen, werden zunächst von der Staats­räson ausgebremst, im Ernstfall von der geballten feministischen HelferInnen­industrie bekämpft.[8]

Wenn es um die Sexualisierung von Kindern geht, dann können diese dem Staat gar nicht jung genug sein. In allen Sexual­auf­klärungs­schriften der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden die Kinder mit Wort und Bild zur Früh­sexualität verführt. Der staatliche Sexual­kunde­unterricht ist davon geprägt, Heranwachsende dazu zu ermuntern, so früh wie möglich eigene sexuelle Erfahrungen zu machen.[9] Wenn es dann aber zu einem sexuellen Kontakt zu einem minder­jährigen Mädchen kommt, dann wird es für den Mann gefährlich. Auch, wenn es sich um eine 17jährige Edel­prostituierte handelt. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Minderjährige noch nicht in der Lage sind, einer geschlechtlichen Beziehung mit einem Erwachsenen zuzustimmen.[10] Das hat auch der italienische Minister­präsident Silvio Berlusconi mit der marokkanischen Edel­prostituierten „Ruby“ erleben müssen. In Italien drohen drei Jahre Haft für Sex mit minder­jährigen Prostituierten.[11]

Eine minderjährige Schwangere darf nach dem Gesetz weder von ihrem Partner noch von ihren Eltern zur Abtreibung gezwungen werden, die Entscheidung über einen Schwanger­schafts­abbruch liegt ganz allein bei ihr selbst. Ob eine Einver­ständnis­erklärung der Eltern bei einem Schwanger­schafts­abbruch Minderjähriger benötigt wird, hängt vom Alter des Mädchens und von der Einschätzung des Reifegrades des Mädchens durch den Arzt ab.[12]

Liegt die Einwilligung der Eltern dagegen nicht vor, muss der Arzt/die Ärztin nach ärztlicher Erkenntnis überprüfen, ob eine Indikation für den Schwanger­schafts­abbruch gegeben ist und ob die hierfür erforderliche Einwilligungs­fähigkeit der Minder­jährigen vorliegt. Die Einwilligungs­fähigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Minder­jährige die erforderliche Einsichts- und Urteils­fähigkeit über Bedeutung und Risiken eines Schwanger­schafts­abbruchs besitzt. Dies wird bis zum 14. Lebensjahr in der Regel zu verneinen, bei über 16-Jährigen dagegen regelmäßig zu bejahen sein und in der Zwischenzeit vom jeweiligen Reifegrad abhängen. Bei kindlichen oder stark beeinträchtigten Schwangeren wird ein entsprechender Reifegrad dagegen unabhängig vom Alter nicht vorliegen. In jedem Fall ist die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und sollte entsprechend dokumentiert werden.
Liegt die Einwilligungs­fähigkeit vor und willigt die schwangere Minder­jährige in den Eingriff ein, ist eine Zustimmung der Eltern aus strafrechtlicher Sicht nicht erforderlich und ein Widerspruch derselben unbeachtlich, da das Einwilligungsrecht im Sinne von 218a StGB höchst­persönlicher Natur ist.[13]

Dem Staat gilt also eine 16-Jährige bei der Wahl ihrer sexuellen Beziehungen, auch wenn sie es als professionelle Edelhure betreibt, als unreif und nicht voll geschäfts­fähig. Wenn es aber um eine Abtreibung geht, dann gilt sie plötzlich als reif genug und geschäfts­fähig, um darüber ganz alleine selbst zu entscheiden. Dann haben weder die Eltern, die für die Erziehung verantwortlich sind, etwas zu sagen noch der Erzeuger, der für den Unterhalt aufzukommen hätte, wenn die junge Frau sich dann doch für das Austragen des Kindes entscheiden würde.

Es wird hier wieder das für Frauen wenig schmeichelhafte Spiel deutlich, dass Frauen einerseits sehr weitgehende Rechte eingeräumt werden, ihren Lebensstil möglichst frei und selbstbestimmt zu gestalten, aber andererseits für die Folgen ihrer Lebens­entscheidungen möglichst nie verantwortlich gemacht und in die Pflicht genommen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Rechts­auf­fassung von Pro Familia, einer Organisation, die Teil der HelferInnen­industrie ist und die erhebliche Einkünfte aus der Beratung Schwangerer erzielt.

Zu der Frage, ob bei einer Minder­jährigen ein Schwanger­schafts­abbruch durchgeführt werden darf, wenn die Erziehungs­berechtigten – aus nachvoll­ziehbaren oder willkürlichen Gründen – ihre Zustimmung verweigern, nimmt Pro Familia wie folgt Stellung:

Das OLG hat in der hier zu besprechenden Entscheidung aus der Kompromiss­formel des reformierten § 218 StGB „straflos, aber nicht festgestellt recht­mäßig“ eine grundsätzliche Gebärpflicht für Minder­jährige gefolgert, wenn die Eltern meinen, dies sei im Wohle ihrer Tochter. Der gedankliche Zirkel­schluss des Gerichts lautet wie folgt: wenn schon die Gesetzgebung den beratenen Schwanger­schafts­abbruch als nicht recht­mäßig einstuft, dann kann die elterliche Weigerung, einem von der Tochter gewünschten Schwanger­schafts­abbruch zuzustimmen, nicht missbräuchlich sein.[14]

Die Rechtslage in Deutschland besagt,

  • dass eine Minderjährige nicht geschäftsfähig ist.
  • dass eine Abtreibung als nicht recht­mäßig gilt, auch wenn sie nach dem Willen des Gesetzgebers straffrei bleiben soll.

Pro Familia diffamiert es als einen „gedanklichen Zirkel­schluss“, wenn ein Gericht an der geltenden Rechtslage festhält. Pro Familia meint zu wissen, dass dies „den Sinn des reformierten Abtreibungs­rechts“ verfehle. Höchster Wert sei die Entscheidungs­freiheit der Schwangeren, deshalb räume das Strafrecht – anders als die übrigen Rechtsgebiete, die in der Regel für die Wirksamkeit eines Vertrages die Zustimmung der Personen­sorge­berechtigten verlangen – der Schwangeren das alleinige Entscheidungs­recht ein. In der Regel entscheiden also Minder­jährige über diese höchst­persönliche Angelegenheit selbst und bedürften nur für übernommene zivil­rechtliche Pflichten der Zustimmung der Eltern.[14]

Für Pro Familia ist nicht die geltende Rechtslage maßgeblich, sondern die „Entscheidungs­freiheit der Frau“, auch wenn sie minder­jährig ist. Pro Familia opponiert also gegen geltende Gesetze und tut dies mit staatlicher Subvention aus dem Beratungs­geschäft.

Damit die „Entscheidungs­freiheit der (minder­jährigen) Schwangeren“ auch gegen den erklärten Willen der (sorge­berechtigten) Eltern gesichert werden kann, schalten die Jugendämter ein Vormund­schafts­gericht ein, um die fehlende Zustimmung zu einem Schwanger­schafts­abbruch gerichtlich ersetzen zu lassen.[14] Darüber, ob der Richter auf der Grundlage geltender Gesetze entscheidet oder nach dem Willen von Jugendamt und Pro Familia, gibt es keine Rechts­sicher­heit. Mit der General­floskel Kindeswohl ist der Rechtswillkür wieder Tür und Tor geöffnet.

Pro Familia vertritt also den Standpunkt, dass eine Tochter gegen den Willen der Eltern eine Abtreibung vornehmen lassen darf, obwohl diese als nicht recht­mäßig gilt. Nach diesem gedanklichen Kurzschluss dürften Söhne auch dem Freizeit­vergnügen nachgehen, fremder Leute Autos kurz­zu­schließen und anschließend den Tank leerzufahren. Nach dem Denkmuster von Pro Familia wäre diese strafrechtlich relevante Handlung ja eine „höchst­persönliche Angelegenheit“ der Jugendlichen selbst, in die die Eltern nicht dreinzureden hätten.

Der Staat tritt hier via Pro Familia als Finanzier der Familien­zerstörung auf und via Vormund­schafts­gericht als Rechtsbeuger, das den Willen der Eltern aushebelt.

zurückWo bleibt die Gleich­berechtigung?

An dieser Stelle kann und soll nicht die Abtreibungs­debatte der 1970er Jahre wiederholt werden. Es ist aber nicht einzusehen, warum allein Frauen das Recht haben, ein werdendes Kind einfach loszuwerden. Wo bleibt denn da die Entscheidungs­freiheit des Mannes? So wie Frauen sagen „Mein Bauch gehört mir!“ können mit gleichem Recht Männer sagen „Meine Brieftasche und mein Gehalt gehören mir!“. So wie Frauen mit der Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ gegen den § 218 StGB vorgegangen sind, sollten die Männer endlich auch mit dem Bekenntnis „Wir haben die Unter­halts­zahlungen eingestellt!“ gegen den § 170 StGB vorgehen.

Dieses gewisse Maß an Gleich­berechtigung sollte für Frauen doch kein Problem darstellen, oder?

Die Familien­politik der letzten Jahrzehnte spricht aber eine andere Sprache. Da wurde die Letzt­entscheidung des Mannes (§ 1354, Abs. 1 BGB) abgeschafft und dafür die Letzt­entscheidung der Frau (§§ 218, 218a, 219 StGB) eingeführt.[15] Der Ausruf „Endlich gleich­berechtigt!“ [16] ist nicht annähernd zutreffend. Vielmehr ist der Begriff Gleich­berechtigung zu einer Chiffre für Besser­stellung der Frau und Entrechtung des Mannes verkommen.

„Es muss das persönliche Recht jeder einzelnen Frau bleiben, sich – aus welchen gewichtigen persönlichen Gründen auch immer – gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.“ [17]

zurückLügen und Manipulationen

Der ehemalige Abtreibungs­mediziner Dr. med. Bernard Nathanson berichtet über die Taktiken der Abtreibungs­befürworter in den USA, mit welchen Mythen, Erfindungen und Lügen die amerikanische Öffentlichkeit überzogen wurde. Neueste Methoden der Massen­psychologie ausnutzend wurde die Situation dramatisiert systematisch, um genug Sympathie für die Legalisierung der Abtreibung zu gewinnen. Die Zahl der illegalen Abtreibungen in den USA betrug jährlich etwa 100.000. Die Anzahl aber, die wiederholt an die Öffentlichkeit und an die Medien weitergegeben wurde, war 1 Million. Die Zahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, lag zwischen 200 und 250 lag. Die Anzahl, die beständig wiederholt und an die Medien weitergegeben wurde, war 10.000. Diese Zahlen begannen, das öffentliche Bewusstsein Amerikas zu prägen und sie erfüllten ihren Zweck, Amerika davon zu überzeugen, die Abtreibungs­gesetze zu beseitigen. Es wurden Meldungen über angebliche Umfragen lanciert, wonach die Mehrheit der Amerikaner für eine Legalisierung der Abtreibung wäre. Das ist eine sehr erfolgreiche Taktik der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. Denn wenn man der Öffentlichkeit lange genug sagte, dass jeder für die Legalisierung der Abtreibung war, dann würde automatisch mit der Zeit wirklich jeder für die Abtreibung sein. Nur sehr wenige Leute sind gern in der Minderheit.[18] Eine ähnliche Taktik dürfte vorliegen bei der Propagierung der Flickwerk-Familie, der Benachteiligung der Frau und der Gewalttätigkeit des Mannes. Es ist die Taktik des steten Tropfens, der den Stein höhlt. Jede Lüge, und sei sie noch so absurd, wird geglaubt und als Fakt akzeptiert, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Das ist die Grundlage, auf der politische Propaganda funktioniert.[19]

Dr. Bernard Nathanson gründete 1968 zusammen mit dem Journalisten Lawrence Lader, der Feministin Betty Friedan und der New Yorker Politikerin Carol Greitzer die „Nationale Vereinigung für die Aufhebung des gesetzlichen Abtreibungs­verbotes“ („National Association for Repeal of Abortion Law“, NARAL, später in „National Abortion Rights Action League“ und dann in „National Abortion and Reproductive Rights Action League“ umbenannt) und sie war es auch, die den Prozess Roe vs. Wade vor dem obersten Gerichtshof der USA im Januar 1973 finanzierte und dadurch die Legalisierung der Abtreibung erzwang. Damit wurde der Schwanger­schafts­abbruch automatisch unter das Recht auf Privatsphäre gestellt.

In Deutschland gipfelten die Manipulationen in der „Stern-Kampagne“, angeführt von Alice Schwarzer:

  • „Ich habe abgetrieben!“ [20]
  • Ich habe doch nicht abgetrieben! „Aber das spielte keine Rolle. Wir hätten es getan, wenn wir ungewollt schwanger gewesen wären.“ [21]
Manipulation durch gefälschte Statistiken

Am Anfang stand also eine Lüge. Und in der Folge wurde keine Lüge oder Fakten­fälschung ausgelassen, die geeignet war das behauvoirsche Weltbild durchzusetzen, wonach ein ungeborenes Kind nur ein Fleisch­klumpen ist, dem sich eine Frau jederzeit entledigen kann. Manipulationen und Fakten­verdrehung sind das Kerngeschäft des Feminismus von Anfang an und das setzt sich heute in der Lohn­diskriminierungs­lüge fort. Manipuliert wurde unter anderem mit gefälschten Statistiken, die zur Meinungsmache missbraucht wurden bzw. werden. Beispiele dafür sind:

These: „500.000 Frauen sterben jährlich in Indien an illegalen Abtreibungen“ (Worldwatch Paper No. 97).
In Wirklichkeit: Zahl aller Todesfälle bei indischen Frauen im gebärfähigen Alter: 500.000 …

These: „Jedes Jahr 500.000 illegale Abtreibungen in Kanada, tausende Frauen sterben dabei.“ (Hansard 11. Februar 1969)
In Wirklichkeit: Die tatsächliche Gesamtzahl der Todesfälle durch Abtreibung beträgt in den 14 Jahren vor der Legalisierung 306!

These: Die Zahlen der illegalen Abtreibungen haben die Pro Aborts 1963 mit 25-75.000 angegeben, 1967 sollten es angeblich 100-300.000 sein und 1969 dann eine halbe Million. „2000 Italienerinnen starben 1974 durch illegale Abtreibungen.“ (Hansard 7. Februar 1975)
In Wirklichkeit: Die Todesrate bei Italienerinnen im gebärfähigen Alter liegt im selben Jahr bei 259 (!) Todesfälle, darunter durch illegale Abtreibungen 20 (!!) (Welt­gesundheits­organisation, Statistik für Italien 1974)

These: „Mehr als 400.000 Frauen in Brasilien sterben jedes Jahr durch illegale Abtreibungen.“ (Brazilian Parliament Meeting, Women’s Health & Reproduction Rights 13. Nov. 1991)
In Wirklichkeit: Die Gesamtzahl der verstorbenen Frauen im gebärfähigen Alter beträgt in Brasilien: 40.000 (UN Demographic Yearbook 1988). Auf eine gestorbene Brasilianerin kommen also rechnerisch 10 Sterbefälle wegen illegaler Abtreibung?!

These: „Die Zahl der jährlichen Abtreibungstode (in Mexiko) liegt bei ca. 100.000!“ (Mexico Institute of Sexology)
In Wirklichkeit: Die Gesamtzahl der Frauen zwischen 15 und 44, die jährlich an allen Todes­ursachen sterben liegt bei 20.000. (WHO Statistics Annual 1989) [22]

Manipulation durch die Sprache

Mit der gekonnten Auswahl der Worte lässt sich vieles manipulieren, verschleiern und schönreden. Durch geschicktes Umschreiben und Einführen neuer Begrifflichkeiten wird das Reale einfach verdrängt. Diese Sprach­manipulation wird im orwellschen Roman als Neusprech beschrieben. Gerade bei der Frage der Abtreibung wird davon häufig Gebrauch gemacht:

  1. Das Zerstückeln und Töten eines einmaligen menschlichen Lebens wird als Abtreibung, Schwanger­schafts­abbruch, teilweise sogar als Schwanger­schafts­unter­brechung (ist die Schwangerschaft etwa fortsetzbar?) umschrieben.
  2. Es ist sicherlich auch angenehmer, nur einen unbedeutenden Zellklumpen, Schwanger­schafts­gewebe, Embryo, Fötus oder eine nichts­sagende Frucht beseitigen zu lassen, als ein kleines ungeborenes Kind töten zu lassen.
  3. Beachte:
        Wenn eine Frau ihr Kind abtreiben will, nennt sie es „Fötus“.
        Wenn sie es aber zur Welt bringen will, nennt sie es „Baby“.
    Haben Sie schon einmal gehört, dass jemand eine schwangere Mutter gefragt hätte:
    „Was macht dein Fötus?“ oder: „Strampelt der Fötus schon?“
  4. Die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wirbt in ihren Aufklärungs­schriften dafür, die Dinge beim Namen zu nennen und nicht um den heißen Brei herum zu reden. Diese Vorsätze werden allerdings merkwürdigerweise beim Thema Abtreibung strikt über Bord geworfen. Man findet bspw. in der Broschüre „Sichergehn – Verhütung für Sie und Ihn“ (S. 64) folgende „schwammige“ Umschreibung: „Die gebräuchlichste und schonendste Methode ist die Absaugung der Schleimhaut und der Frucht; das dauert ca. 5-10 Minuten.“ Kann man diesen Vorgang noch euphemistischer und verharmlosender umschreiben? [22]

„Ein Embryo ist im Ergebnis der erfolgreichen feministischen Lobbyarbeit kein Mensch mehr.“ [23]

Manipulation durch Diffamierung Andersdenkender

Bernard Nathanson berichtet über die Strategie der Diffamierung Anders­denkender:

Die wichtigste und wirkungsvollste Taktik, die wir (NARAL) zwischen 1968 und 1973 benutzten, war die katholische Karte.
Dies ist eine Taktik, die […] für dieses Land von immensem Interesse ist. Lassen Sie mich die Umstände damals beschreiben. 1968 war die Krise, der Höhepunkt des Vietnamkrieges. Es war der Höhepunkt des völligen Widerstands in den USA gegen diesen Krieg. Die Anti-Kriegs-Strömung hatte die Medien eingenommen. Die Medien waren durchweg gegen Vietnam. Sie hatte die Jugend und die College-Studenten erfaßt. Sie hatte die Intellektuellen Amerikas eingenommen. Jeder war wie alle. Jeder war intellektuell, hatte Beziehungen zu den Universitäten und den Akademien und war gegen den Krieg. Wir griffen nun die eine größere Organisation in den USA an, die diesen unpopulären Krieg immer noch unterstützte; es war die katholische Kirche und besonders die katholische Hierarchie. Und so identifizierten wir die katholische Kirche mit der Unterstützung des Vietnamkrieges und stellten gleichzeitig die katholische Kirche als Hauptgegner der Abtreibungs­reform heraus. Auf diese Weise gewannen wir alle jene Gruppen, die gegen den Vietnamkrieg waren. Wir gewannen die Studenten, die Intellektuellen und, was am wichtigsten war, die Medien. Diese katholische Karte war äußerst wichtig. Was wir ferner taten war, wir vermieden es, alle Katholiken über einen Kamm zu scheren, denn das hätte uns geschadet. Wir brauchten eine gewisse Unterstützung von – unserer Meinung nach – aufgeklärten, intellektuellen Katholiken. Wir griffen auch nicht den Papst an, denn das hätte zu viele Sympathien in einer Gegenbewegung erweckt.
Stattdessen nahmen wir die katholische Kirchen­hierarchie, ein hübscher, nebulöser, verschwommener Sammel­begriff mit genug Unklarheit, um alle diese liberalen, intellektuellen Kriegsgegner und auch alle anderen, die wir brauchten, besonders die Medien zu überzeugen, daß die katholische Kirche, und besonders die katholische Hierarchie, der Schuldige beim Widerstand gegen die Abtreibung war. Diese Platte wurde nun endlos gespielt. Was ich Ihnen hier heute mitgebracht habe, sind gewisse interne Dokumente, die ich mitgenommen habe, als ich 1975 die Abtreibungs­bewegung verließ. Diese Dokumente sind interne Rundbriefe, die von der Leitung, von uns, an die Aktions­gruppen versandt wurden. Es geht darin wiederholt um die katholische Karte, um das katholische Übel. Das alles wurde ausgefiltert und an die Medien geschickt. Die Medien nahmen das Thema auf und hämmerten es der amerikanischen Öffentlichkeit ein. Lassen Sie mich Ihnen einige Ausschnitte aus diesen Papieren vorlesen, daß Sie das Bösartige, die ätzende Schärfe dieser anti­katholischen Karte verstehen. Dies ist ein Rundbrief vom 12. Mai 1972 von NARAL. Es heißt darin über den Präsidenten Nixon: „Er schaltete sich in den New Yorker Rechtsstreit über die Abtreibung ein und verbündete sich – offenbar in dem Wahn, damit ein paar Stimmen zu ergattern – mit Kardinal Cooke und der katholischen Hierarchie. Gleichzeitig bedrohte er die Abtreibungs­rechte in Michigan, wo es zu einem Volks­entscheid kommen soll, und setzte die Bundes­autorität und die Staatsmacht rücksichtslos ein, um die Gerichte und die Wählerschaft damit nieder­zu­schlagen, wenn es anderswo um Abtreibung geht. Mr. Nixon hat fleißig mitgemischt, als die katholische Hierarchie im letzten Monat bewies, daß sie sich auf einen erschreckenden Kurs versteift hat: die Abtreibungs­frage in einen Religionskrieg zu verwandeln.“ Beachten Sie das ständige Herumreiten auf diesem Thema! „Man kann daraus nur eine Schlußfolgerung ziehen: die katholische Hierarchie ist entschlossen, dem Land ihren Willen über die Abtreibung aufzuzwingen. Was in den nächsten Jahren mit unseren Menschen­rechten geschieht, hängt davon ab, was mit der Abtreibung geschieht. Wenn der Bill of Rights in der Verfassung der USA überleben soll, dürfen wir niemals zulassen, daß Kardinal Cooke in unseren Schlaf­zimmern bestimmt. Wir dürfen niemals zulassen, daß das katholische Dogma die Zuständigkeit für die Gesetz­gebung übernimmt, wie es dies in New York getan hat, und versucht, jede Frau zu zwingen, gegen ihren Willen ein Kind zu gebären. Wir haben eine schreckliche Lektion gelernt. Das katholische Vorgehen ist unerbittlich und dies ist erst der Anfang. Wie wir alle wissen, kommt der Widerstand gegen die Abtreibungs­gesetze von der katholischen Kirchen­hierarchie, nicht von der Mehrheit der Katholiken.“ Verstehen Sie, was wir hier machten war, wir trennten die intellektuellen, fortschrittlichen, liberalen Katholiken von der Kirchen­hierarchie und trieben damit einen Keil in den katholischen Widerstand gegen die Abtreibung. „Umfragen bestätigen immer wieder“, das ist nun die gefälschte Umfrage, „daß die Mehrheit der Katholiken eine Reform der Abtreibung befürwortet.“ Das ist 1968, als eine solche Einstellung bei Katholiken unvorstellbar war. Wir behaupteten weiter: „Bei Frauen, die den Abtreibungs-Beratungs-Service in Anspruch nehmen, entspricht der Anteil der katholischen Frauen, die abtreiben lassen, dem katholischen Anteil an der US-Gesamt­bevölkerung.“ Eine faustdicke, unverschämte Lüge!
In New York spielten die katholischen Frauen für eine Revision der Abtreibungs­gesetze (weiter im Dokument) „eine einflußreiche Rolle in unserer Kampagne. Es ist keineswegs so, daß alle gläubigen Katholiken Abtreibung für sich selbst für richtig halten. Aber viele glauben, daß Frauen freie Wahl haben sollten bei etwas, was im Grunde eine private Entscheidung ist. Ein Weg, die Polarisierung an der religiösen Front, die durch die heftige Opposition der römisch-katholischen Kirche gegen die Abtreibung entsteht, zu mildern, ist, die Teilnahme der Katholiken, die die offizielle Position ihrer Kirche nicht übernehmen, bei der Bewegung für die Revision zu unterstützen. Organisiert Katholiken für die Änderung der Abtreibungs­gesetze!“ Sie können hier die Klugheit dieser Taktik sehen, wie wir versuchten, die Katholiken, die über das Thema noch im Zweifel waren, zu überzeugen, daß die Kirchen­hierarchie reaktionär, unliberal und unaufgeklärt war und daß sie, die aufgeklärten Katholiken, wenn sie liberal erscheinen wollten, auf unsere Seite überwechseln mußten.
Ein weiteres Dokument: Das Protokoll eines Treffens auf hoher Ebene in den USA in Chicago am 9.1.1971. Ich war bei diesem Treffen dabei. Es war die Elite unserer Bewegung. Teilnehmer aus der Politik, eine Anzahl Kongreß­abgeordneter, ein oder zwei Senatoren und verschiedene andere gewählte Beamte. Ein Ausschnitt aus dem Protokoll lautet: „Der Haupt­widerstand gegen eine Änderung der Abtreibungs­gesetze kommt von der römisch-katholischen Kirche und von Gruppen wie der Right-to-Life-Movement, die von der römisch-katholischen Kirche organisiert und finanziert werden. Alle Anwesenden hatten Beweise über die Taktik der Opposition in Form von Wahlkampf­kampagnen gegen Abtreibungs­befürworter, Hirtenbriefe usw. gesehen. Vorgeschlagene Wege, dieser Opposition entgegen­zu­treten, waren: die römisch-katholischen Gesetzgeber, die die Abtreibungs­reform befürworten, aktiv zu unterstützen und die Meinung einer Minderheit innerhalb der Kirche zu unterstreichen von Leuten wie Robert Dryman, der zu diesem Zeitpunkt Kongreß­abgeordneter und einer der Führer der Abtreibungsreform war, und von Kardinal Cushing (das ist wieder eine ganz unverfrorene Lüge), er war nie für eine Abtreibungs­reform, aber wenn wir verbreiteten, daß er es war, würden wir eine große Anzahl unentschiedener Katholiken überzeugen, daß unsere Position die richtige und aufgeklärte Position war.
Schließlich noch ein letztes Dokument von NARAL unter dem Titel „Profil der Opposition“ in dem folgendes festgestellt wird: „Die Opposition stellt eine Bedrohung dar“ („Opposition“ war ein Code-Wort für die katholische Kirche), „sie stellt eine Bedrohung dar weil sie a) über beträchtliches Kapital verfügt, b) innerhalb eines mächtigen, einflußreichen und gut etablierten organisatorischen Rahmen arbeitet, mit einem Verbindungsnetz, das eine schnelle und gehorsame Aktion gewährleisten kann. Ihre Argumente sind um emotions­beladene Begriffe herum aufgebaut, die Uniformierte verwirren können, und schließlich fördert ihre Vorgehens­weise eine religiöse Polarisierung, die die demokratische Gesellschaft gefährdet.“ Wenn hier jemand die religiöse Polarisierung vertrat und predigte, so waren wir das – und gleichzeitig machten wir es der katholischen Kirche zum Vorwurf. Eine sehr aggressive und sehr einträgliche Taktik – seien Sie versichert.
Was war die Bedeutung dieser ganzen Hetz­kampagne und Propaganda?
1.) Sie überzeugte die Medien, daß jeder, der gegen Zulassung der Abtreibung war, ein Katholik oder ein heimlicher Katholik sein mußte oder unter dem Einfluß der katholischen Hierarchie stand.
2.) Sie überzeugte mit der Erklärung, daß Katholiken, die für Abtreibung waren, laut Definition liberale, aufgeklärte, intellektuelle, fortschrittliche Menschen sein mußten. Wir brauchten eine Belohnung für alle Katholiken, die auf unsere Seite überwechselten. Wir machten den Standpunkt der Abtreibungs­befürworter zu dem Standpunkt, der trendgemäß, sexy und kultiviert war.
3.) Es ging der Einfluß dieses Materials dahin, daß es keine nicht-katholischen Gruppen gab, die gegen Abtreibung waren.
Damals und immer noch einstimmig gegen Zulassung der Abtreibung waren: die östlichen orthodoxen Kirchen, die „Churches of Christ“, die „American Baptist Association“, die Lutherische Kirche, die Methodistischen Kirchen, Islam, das orthodoxe Judentum, die Mormonen, die Assemblies of God (die größte Pfingstgemeinde in den USA mit etwa 15 Mill. Mitgliedern). Die folgenden religiösen Gemeinschaften nahmen eine gemäßigte Haltung ein, billigten aber nicht die Freigabe der Abtreibung: die „Lutheran Baptist Convention“, die Amerikanisch-Lutherische Kirche, die Presbyterianische Kirche und Amerikanisch-Baptistischen Kirchen in den USA.
Nun, ich gebe zu, daß das eine sehr eindrucksvolle Liste von nicht katholischen Gruppen ist, die unerbittliche Gegner der Abtreibung waren, aber wir hätten nie zugelassen, daß diese Liste veröffentlicht wurde und wir hätten nie den Gedanken aufkommen lassen, daß es vielleicht noch eine andere als die katholische Opposition geben könnte. […]
In diesen Dokumenten […] erklärten wir, es sei falsch und verfassungs­widrig für religiöse Gruppen, wie die katholische Hierarchie und die katholische Kirche, Widerstand gegen die Abtreibungs­reform zu leisten und sich in Dinge einzumischen, die im Grunde zum politischen und nicht sektiererischen Bereich gehörten. Wir behaupteten, das sei eine Verletzung der Trennung von Kirche und Staat, die in der amerikanischen Verfassung verankert ist. Was wir dabei (und mit „wir“ meine ich wieder die NARAL) geflissentlich verschwiegen und ignorierten, war, daß es keineswegs neu in der Geschichte der USA war, daß religiöse Gruppen stark politisch Partei ergriffen. 1850 und 1860 zum Beispiel waren es protestantische Geistliche, die die Bewegung gegen die Sklaverei praktisch leiteten. Wir vergaßen geflissentlich, daß Martin Luther King, der die Bürger­rechts­bewegung in den USA leitete, ein protestantischer Geistlicher war, und wir vergaßen, daß katholische Priester wie die Barrigans, Daniel und Philip Barrigan selbst sehr aktiv in der Bewegung gegen den Vietnamkrieg waren. [… Sie waren] mehrere Jahre wegen Anti-Vietnam-Aktivitäten verhaftet […] und es gab hier keine Verletzung der Trennung von Kirche und Staat. Es kam eben ganz darauf an, vor wessen Karren der Ochse gespannt war.[24]

Diese Strategie wird auch anderswo erfolgreich angewandt, beispielsweise bei der „Normalisierung“ der Homosexualität von einer psychischen Störung zu einem Life-Style, siehe: Homosexuelle Gewalt gegen Anders­denkende.

Teilwahrheiten als Erfolgsstrategie

Die Lüge ist das Vehikel der Kultur des Todes. Sie arbeitet mit Teilwahrheiten, dem Umdeuten von Begriffen und sie appelliert an Gefühle unter Ausschaltung der Reflexion (Mitleid, scheinbare Zuwendung zum Leidenden, Appelle an Barmherzigkeit werden mobilisiert, extreme Einzelfälle als typisch dargestellt). Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch, dass sich alles nach der Logik der Mächtigen richtet: der Geborenen, die Schwierigkeiten aus dem Weg gehen wollen, der Gesunden, die sich nicht vorstellen können, dass ein Leben mit Leiden wertvoll ist, der Reichen, die sich ein langes Leben ohne Leiden einrichten möchten, der Forscher, die sich Ruhm erhoffen, der Konzerne, die von Wachstums­märkten der Zukunft beim Produkt „Menschen­material“ träumen … So wird das Undenkbare von gestern, zum Gewöhnungs­bedürftigen von heute und zum Selbstverständlichen von morgen … Der weitgehend unbemerkte Marsch der Demokratie in die totalitäre Kultur des Todes findet statt. [22]

Einzelschicksale als bewährte Taktik

Folgendes Schema wird oft angewandt: Ein Notstand wird an Hand von Einzel­schicksalen dramatisch dargestellt, es folgt die Behauptung, diese Not sei allgegenwärtig, und dann wird die ideologisch vorgefertigte Lösung angeboten und zugleich mit ihr verkündet, der Staat werde nun, wohltätig wie er eben ist, handeln – flächendeckend, versteht sich, und im Sinn der Ideologie, rasch und ohne Widerspruch zu dulden. Wer dennoch nein sagt, ist „nicht fortschrittlich“, „veraltet“, „rückwärts­gewandt“, gehört eigentlich zum Schweigen gebracht, wenigstens dadurch, dass man mit ihm nicht spricht. Die Diskussion flammt nur kurz auf, aber nicht zur Klärung, sondern als Alibi.[22]

zurückUmwertung aller Werte

Heute ist Abtreibung in der Öffentlich­keit als „Recht der Frau“ und nicht als Ergebnis einer gezielten Massen­manipulation verankert. Das Bewusstsein, dass Abtreibung noch vor wenigen Jahrzehnten als moralisch fragwürdige Angelegenheit galt, ist verloren gegangen. Möglicherweise ist dies ein Parade­beispiel für die „Umwertung aller Werte“ von der bereits Nietzsche sprach.

Abtreibung und Genderismus

„In Schweden dürfen ungeborene Kinder aufgrund ihres Geschlechts abgetrieben werden. Das hat die Nationale Sozial- und Gesundheits­behörde in Stockholm entschieden. […] Die Gesundheits­behörde entschied, dass Abtreibungen aufgrund eines unerwünschten Geschlechts nicht verweigert werden dürfen.“ [25]

Unglaublich! Man kann Kinder abtreiben, wenn einem das Geschlecht nicht passt? Mit der Legalisierung der Abtreibung wurde ein Fass aufgemacht, dessen Boden offensichtlich noch nicht erreicht ist. Irgendwann kann man das Neugeborene nach der Geburt töten, wenn einem seine Nase nicht gefällt …
Und das in einer Welt, in der immer von „Humanität“ gefaselt wird … Oder besser: Willkommen in der Welt des Genderismus?
Wo bleibt der Unterschied zu den Nazis, die auch für sich das Recht beansprucht haben zu entscheiden, was lebenswert und was nicht lebenswert ist? Ein Kind wegen seines Geschlechts abzutreiben ist Geschlechter­rassismus.

Abtreibung bei Jugendlichen unter Ausschaltung der Familie

Heranwachsende Frauen unter 16 dürfen (in Großbritannien und den USA) weder Zigaretten noch Alkohol kaufen, aber ohne Zustimmung der Eltern abtreiben.

Die am 23. Januar 2006 veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes besagt, dass Jugendliche Abtreibungen vornehmen lassen dürfen, ohne die eigenen Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben.

Eine 52jährige Mutter hatte versucht, das derzeit gültige Gesetz anzufechten, weil sie eine „bitter bereute“ Abtreibung bewegte, die sie 20 Jahren zuvor selbst durchführen ließ. Richter Stephen Silver betonte allerdings, dass kein Elternteil das Recht habe zu wissen, ob die eigene Tochter sich um eine Abtreibung bemühe oder nicht.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine Zigaretten, keinen Alkohol und auch keine Feuerwerks­körper kaufen. Nicht einmal ein Schmerzmittel darf ohne die Zustimmung der Eltern an Schulkinder abgegeben werden. Und wenn Kinder ihre Ohren piercen wollten, müssten sie auch die Zustimmung ihrer Eltern beibringen. Aber eine Jugendliche darf die Entscheidung fällen, ein entstehendes Leben zu beenden, ohne dass seine Eltern etwas darüber wissen.[26] Ist es übertrieben wenn man feststellt, dass hier Wertmaßstäbe gewaltig verrutscht sind?

Die „Pille danach“ kann schon an 14-Jährige ohne Einwilligung der Eltern abgegeben werden. Sie dürfen noch nicht wählen, Auto fahren oder Zigaretten kaufen, bis sie 18 sind, aber schon Entscheidungen über Leben oder Tod treffen.[27]

Abgesehen von der Frage, wie Abtreibung an sich zu bewerten ist, zeigt sich hier der Staat in seiner Rolle der Familien­zersetzung, indem er in totalitärer Manier seine Sicht der Dinge im privaten Lebensbereich durchsetzt. Er bricht in die Familie ein, indem er die Rolle des Familien­ober­haupts als Letzt­entscheiders für sich beansprucht, die Eltern­funktion aufhebt und sich an ihre Stelle setzt.

Freigabe von Embryonen

Auch beim Embryonen­schutz­gesetz wird das „Kindeswohl“ gedreht, bis es in den Willen der Frau passt. Eine Witwe wollte von ihrem toten Ehemann schwanger werden und verklagte eine Klinik erfolgreich auf Herausgabe von Eizellen, die mit dem Sperma ihres Mannes befruchtet und dann tief gefroren waren.

Während die erste Instanz noch entschied, das Kindeswohl müsse Vorrang haben vor dem Wunsch der Eltern nach Kindern, entschied das Rostocker Ober­landes­gericht, dass die Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die Witwe herausgeben muss. Wie schön, dass das Kindeswohl flexibel ist. Die Rechts­anwältin der Witwe führte an, dass viele Kinder heute ohne ihren leiblichen Vater in Patchwork-Familien oder bei der allein­erziehenden Mutter leben würden. Da müsse die rechtliche Auffassung zur Kindes­wohl­gefährdung eben dem Wunsch der Frau angepasst werden.

Der Moralphilosoph Dieter Birnbacher befindet darüber hinaus, dass die Frage, ob der Vater bei einer künstlichen Befruchtung noch lebe, ethisch gesehen völlig unerheblich sei.[28]

zurückRechtslage in Deutschland

Der Schwanger­schafts­abbruch ist in Deutschland im § 218 des Straf­gesetz­buches geregelt. Abtreibung ist rechtswidrig, nach heutigem Recht aber bis zum dritten Schwanger­schafts­monat straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Schwanger­schafts­konflikt­beratung stattgefunden hat.

§ 218 StBG
Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwanger­schafts­abbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheits­strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesund­heits­schädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheits­strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. [29]

Diese Klarstellung ist notwendig, weil öffentlich immer wieder von einem Recht auf Abtreibung für Frauen gesprochen wird. Tatsächlich ist im deutschen Recht nirgends ein Recht auf Abtreibung kodifiziert, vielmehr gilt Abtreibung weiterhin als Straftat. Die Schwangere wird allerdings nicht nach § 218 bestraft, wenn die Abtreibung nach einer Beratung nach § 219 von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zwei­und­zwanzig Wochen verstrichen sind.[30] Eine Abtreibung kann ja nicht plötzlich keine Straftat mehr sein, nur weil eine „Beratung“ stattgefunden hat. Das wäre ja so, als wenn ein Bank­überfall weniger strafbar wäre, nur weil der Täter sich zuvor von einem Finanz­berater beraten ließ.

Über die „Beratungs­lösung“ wurde eine lange und erbitterte Ausein­ander­setzung geführt.

§ 219 StBG
Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechts­ordnung ein Schwanger­schafts­abbruch nur in Ausnahme­situationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwanger­schafts­konflikt­gesetz.
(2) Die Beratung hat nach dem Schwanger­schafts­konflikt­gesetz durch eine anerkannte Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle zu erfolgen. Die Beratungs­stelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungs­gesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwanger­schafts­konflikt­gesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen. [31]

Die „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ als Legitimierung einer Abtreibung ist genauso Fiktion, wie die „unheilbare Zerrüttung“ als Scheidungsgrund Fiktion ist. Zur Erinnerung: Das Rechtsinstitut der Zerrüttung wird dann als unwiderlegbare Tatsache angesehen, wenn eine Trennung mindestens drei Jahre bestanden hat. Es reicht dazu aus, eine „intakte“ Ehe zu verlassen und sich die Trennungszeit mit so genanntem Trennungs­unter­halt auch noch finanzieren zu lassen, um den Scheidungsgrund „unheilbare Zerrüttung“ herbeizuführen. Für den Familien­richter kommt es in der Praxis wegen der „unwiderlegbaren Vermutungen“ des § 1566 BGB allein auf den Ehewillen der Ehegatten an, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht.[32][33]

In gleicher Weise kommt es letztlich nur auf den Abtreibungswillen der Frau an, ob die Tötung eines Ungeborenen vorgenommen wird oder eben nicht. Denn so wie kein Richter de facto die „unheilbare Zerrüttung“ einer Ehe feststellt, sondern nur „unwiderlegbar“ nach der gesetzlich festgelegten Trennungszeit vermutet, so stellt de facto auch kein Richter die „Not- und Konfliktlage“ einer Schwangeren fest, sondern er nimmt es einfach als „gegeben“ hin, wenn die Schwangere nur eine Beratungs­stelle aufgesucht hat und einen Beratungs­schein vorweisen kann.

Im Familienrecht sind sowohl die „Not- und Konfliktlage“ einer Schwangeren als auch die „unheilbare Zerrüttung“ einer Ehe Fiktionen, die nur zur Verschleierung von Tatbeständen eingeführt wurden. Hätte man in das Gesetz unverblümt reingeschrieben, dass eine Ehe grundlos und jederzeit aufgelöst werden kann, dann wäre der Verstoß gegen den grund­gesetz­lichen Schutz der Ehe zu offensichtlich gewesen und es wäre auch auf Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Damit junge Menschen überhaupt noch heiraten und den Ehebund eingehen, muss zumindest der Schein gewahrt bleiben.

Ähnlich verhält es sich mit der Legitimierung der Abtreibung. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine Schwangere jederzeit und absolut willkürlich ihre Leibesfrucht wie einen „Fleisch­klumpen“ beliebig entsorgen kann. Das wäre der Öffentlichkeit nicht gut vermittelbar. Für die gesell­schaft­liche Akzeptanz musste mindestens der Anschein einer „Not- und Konfliktlage“ erweckt werden, sozusagen als moralisches Feigenblatt.

In der Abtreibungs­frage entstehen auch groteske Situationen, weil es im deutschen Recht Situationen gibt, in denen einem Ungeborenen Rechte eines Geborenen zugestanden werden. So steht im BGB zur Erbfähigkeit:

§ 1923 BGB
Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. [34]

Hier ist die offene Frage, wie es rechtlich zu werten ist, wenn derjenige abgetrieben wird, der als geboren gilt?
Ist das dann eine Tötung oder Abtreibung und dazu vielleicht Erb­schleicherei?
Dieses Thema ist mit wenigen Worten nicht zu klären. Der Zeitpunkt der Menschwerdung bietet auf alle Fälle jede Menge Stoff zum diskutieren.

Abtreibung ist Mord

Die Einstufung einer Abtreibung als Mord wird für gewöhnlich katholischen und frei­kirchlichen Fundamentalisten zugeschrieben. Tatsächlich aber hat das Landgericht Coburg eine versuchte Abtreibung als versuchten Mord eingestuft.

Ein Arzt aus Thüringen wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­verletzung und versuchten Schwanger­schafts­abbruchs zu zehn Jahren Gefängnis. Der Mediziner hatte – nach Ansicht des Gerichts – seiner Freundin blut­verdünnende Mittel verabreicht, um einen Schwanger­schafts­abbruch herbei­zu­führen.[35]

Das Urteil verdeutlicht wieder einmal drastisch das Ausmaß der Ungleich­behandlung von Männern und Frauen. Der festgestellte Tatbestand ist interessant: Nicht versuchte Abtreibung, nicht versuchter Totschlag, sondern klar und eindeutig versuchter Mord. Eine Abtreibung kann aber nun nicht deshalb kein Mord sein, nur weil der Täter eine (schwangere) Frau ist. Die Rechtspraxis in Deutschland zeigt aber, dass eine Frau einen „Zellklumpen, der ihr lästig ist“ straffrei und staatsfinanziert wegmachen (lassen) darf, während sich ein Mann nicht einmal den damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen entledigen kann. Wenn ein Mann hingegen einen „Zellklumpen, der ihm lästig ist“ wegmachen lässt, dann ist es Mord.

Unabhängig davon, ob man Abtreibung als „Entfernung eines Zellklumpens“ oder als „Tötung eines ungeborenen Lebens“ wertet, die sexistische Unterscheidung in der Recht­sprechung, ob der Täter männlich oder weiblich ist, spottet jeder Rechts­staatlich­keit.

Der Papst und die deutschen Bischöfe zur Schwanger­schafts­konflikt­beratung

Auch wenn sich tatsächlich Frauen in einer Notlage befinden und sich auch wirklich beraten lassen, so kann eine Schwangere doch in einer Beratungs­stelle auftauchen und verlangen „Ich will keine Beratung. Gebt mir einfach den Schein.“. Die Schwangere muss sich gar nicht auf das Beratungs­angebot einlassen.[36] Trotzdem hat sie einen Rechts­anspruch auf den die Abtreibung ermöglichenden Beratungs­schein, auch wenn sie die Gründe, die sie zum Schwanger­schafts­abbruch bewegen, nicht genannt hat.[37] So sagt der Beratungs­schein nichts darüber aus, ob auch eine Beratung stattfand und gerät zur Farce.

Das war dann auch der Grund, warum Johannes Paul II. davor warnt, dass die Kirche nicht mitschuldig werden dürfe an der Tötung unschuldiger Kinder. Diese Mitschuld sah er eben im Beratungs­schein, der de facto die alleinige Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung geworden war. Doch die deutschen Bischöfe, außer Erzbischof Dyba und Kardinal Meisner, wollten den Papst nicht folgen. Es folgte ein langjähriger Konflikt der deutschen Bischöfe mit Rom. Die Haltung des Vatikan war eindeutig: ein Nein zum Beratungs­schein, der zugleich Tötungs­lizenz ist. Weil das Gesetz in Deutschland den Lebensschutz durch die Beratung über den Nachweis der Beratung zum Mittel der Verfügung über das menschliche Leben macht, könne die Kirche daran nicht mitwirken.

Das Beratungs­konzept des deutschen Abtreibungs­straf­rechts ist kein Lebens­schutz­konzept, sondern ein Alibi für die Aufhebung des Tötungsverbots und eine Perversion echter Beratungs­arbeit. Es privatisiert die Befugnis, über Leben und Tod unschuldiger Menschen zu entscheiden. Damit verleugnet es den Rechtsstaat.[38]

Einschüchterung und Kriminalisierung Andersdenkender

Andersdenkende werden eingeschüchtert und kriminalisiert. So verbietet beispielsweise das Landgericht Mannheim die Meinungs­äußerung, dass Abtreiberinnen Kinder im Mutterleib ermorden, sie Kinder durch Abtreibung ermorden und/oder sie sich an einem Völkermord beteiligen. Gleichzeitig sieht das Gericht es aber als erlaubt an, diese Äußerungen als „Volks­verhetzung“ zu bezeichnen.[39] Von Völkermord darf also in Zusammenhang mit Abtreibung nicht gesprochen werden, von Volks­verhetzung hingegen schon.

Anmerkung in eigener Sache
Hierzu eine persönliche Stellungnahme:
Die Exfrau des Autors sorgte gegen seinen Willen für die eigene Schwängerung. Mit einem Kind von einem Deutschen wollte sie sich das Aufenthalts­recht in Deutschland sichern. Als sie merkte, dass dieser Plan nicht zum Ziel führte, ließ sie eine Abtreibung durchführen. So sieht es mit einer frauen­politischen Errungenschaft aus, die angeblich das Selbst­bestimmungs­recht der Frau sichert.
Und eine allgemeine Stellungnahme:
Der Herausgeber ist sich bewusst, dass er mit der Thematisierung der Abtreibungs­frage ein Minenfeld betritt. Aber dieses Buchprojekt will die Hintergründe der Familien­zerstörung beleuchten und da kann die Abtreibung nicht ausgespart bleiben. Es geht hier auch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um die Ausleuchtung der familien­rechtlichen und macht­politischen Implikationen. Die moralische Bewertung möge ein jeder Leser für sich selbst vornehmen.
Es geht auch nicht vorrangig um die Abtreibung, sondern um das Phänomen, dass Frauen Kinder als ihr Besitz ansehen. Deshalb erschien es wichtig, dies als Vor­information für die nachfolgenden Abschnitte Sorgerecht, Kindes­entzug/-entführung, Kindeswohl-Begriff und die Vater­schafts­frage voranzustellen. Im „Kampf um das Kind“ nach einer Scheidung geht es immer wieder darum, dass Frauen das alleinige Sorgerecht beanspruchen, Umgangs­boykott begehen, Kinder als Faustpfand für Unterhalts­forderungen nehmen und auch die Bewertung des Straftat­bestandes Kindes­entziehung durch die Mutter. All diese Probleme scheinen sich auf den Satz „Mein Bauch gehört mir!“ zurückführen zu lassen. Deshalb ist dieser Abschnitt wichtig und nicht, weil der Papst sich dazu geäußert hat. Die Ausführungen sind weder als Parteinahme für die Abtreibungs­befürworter noch für die Abtreibungs­gegner zu werten.
Soziale Notlagenindikation

Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung

Beratungspraxis: Beratungsschein ohne Beratung.

Abtreibung bis 12 Jahre.[40]

Die „Soziale Notlagen­indikation“ ist der mit Abstand häufigst genannte Grund für einen Schwanger­schafts­abbruch, eine für eine reiche Industrie­nation bedenkliche Begründung. Pro Familia sieht schon allein in der „Unerwünschtheit“ eines Kindes eine „Soziale Notlagen­indikation“ gegeben. Diese Einstellung ist ziemlich bedenklich, da wohl in den meisten Fällen jedes Kind, wenn es ungeplant kommt, zunächst „unerwünscht“ ist. Pro Familia hat dies in ihr Beratungs­konzept integriert und es gehört für sie zum Service, dass sie den abtreibungs­willigen Frauen direkt mit den Sozial­hilfe­anträgen hilft und diese Arbeiten sozusagen für sie erledigt, damit es für die Frauen keine zu starke Belastung wird.



Ein paar Links sollen der Vertiefung des Themas dienen.



[1] Pro-Leben: Entscheidungsfreiheit der Frau und Vaterschaft sind zwei Konzepte, die nicht zusammenpassen
[2] Schicksal: Wir haben abgetrieben, Zeit am 12. Februar 2009
[3] Karl-Heinz B. van Lier: Wenn Männer nicht mehr Väter werden wollen. Von den Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen einer vaterlosen Gesellschaft., 23. Januar 2008
[4] „59 Thesen zu Kirche, Staat und Feminismus heute“ PDF-Dokument
[5] schwanger unter 20: Rechtliches zum Schwanger­schafts­abbruch, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
[6] schwanger unter 20: Die Geburt begleiten
[6a] schwanger unter 20: Das Kind bekommen oder nicht?
[7] Georg Friedenberger: „Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?“, Selbstverlag 1999, ISBN 3-00-004970-3, Seite 17f. PDF-Dokument
Wikipedia: Wir haben abgetrieben!
[8] Femokratie-Blog: Lehrer agitierte gegen Abtreibung, 9. März 2009
[9] Gabriele Kuby: „Verstaatlichung der Erziehung. Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen.“, Fe-Medienverlag 2007, ISBN 3-939684-09-0, S. 48-54; „Die große Umerziehung“, Dossier der Jungen Freiheit HTML-Dokument PDF-Dokument
[10] USA: Fotonovela gegen Vergewaltigung Minderjähriger, Spiegel am 12. März 2007 (Latina-Teenager werden in den USA doppelt so häufig schwanger wie Mädchen aus anderen ethnischen Gruppen.)
[11] Sex-Prozess: Drei Frauen richten über Berlusconi, Spiegel am 15. Februar 2011; Regierung: Justiz macht Berlusconi wegen Sexaffäre den Prozess, Focus am 15. Februar 2011
[12] Eltern-Foren: Fachinformationen: Schwangerschaftsabbruch
[13] GoFeminin-Forum: Abtreiben als Minderjährige
[14] a b c Pro Familia Mainz: Gutachten: Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen, 24. Juni 2002
[15] Aktion Leben: Entscheidungsfreiheit zum Töten
[16] Kalenderblatt 3.5.1957: Endlich gleich­berechtigt!, Spiegel am 3. Mai 2008
[17] Frauenstadträtin Sandra Frauenberger: SPÖ-Frauenberger dankt "pro:woman" für 30 Jahre kompetente Beratung, 3. September 2009
[18] Bernard Nathanson: „Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde“ HTML-Dokument PDF-Dokument HTML-Dokument HTML-Dokument (Auszüge aus einem Vortrag von Dr. Bernard Nathanson anlässlich der Verfassungs­änderung in Irland)
[19] „Was ist Wahrheit? – Drei Wochen Pressearbeit, und alle Welt hat die Wahrheit erkannt. Ihre Gründe sind so lange unwiderleglich, als Geld vorhanden ist, sie ununterbrochen zu wiederholen.“, Oswald Spengler, in: Der Untergang des Abendlandes
„Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden. Dann wird sie geglaubt.“, Joseph Goebbels zugeschrieben.
Die Grundlagen für diese Technik der Meinungs­formung schuf Edward Bernays (1891-1995), der als Vater der Public Relations gilt.
[20] Alice Schwarzer im Rahmen einer Kampagne gegen den § 218 StGB, auf dem Titel des Stern vom 6. Juni 1971, zitiert auf cicero.de (Stand 8/08)
[21] Alice Schwarzer, in: Süddeutsche, 31. März 2005
[22] Pro-Leben: Bewusste Manipulationen a) Beispiele für gefäschte Statistiken b) Begrifflichkeiten – Die Macht der Sprache c) Teilwahrheiten als Erfolgsstrategie d) Einzelschicksale als bewährte Taktik
[23] Feminismus und die neoliberale Sprachregelung hinsichtlich des Rechts auf Leben, Kopp Online am 19. November 2010
[24] Bernard Nathanson: „Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde“, zitiert in: Georg Friedenberger: „Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?“, S. 266ff.
[25] Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts erlaubt, Junge Freiheit am 4. Juni 2009
[26] Abtreibung ohne elterliches Wissen?, 15. Februar 2006
[27] Chiles Präsidentin will „Pille danach“ für 14-Jährige, 21. Dezember 2006
[28] Künstliche Befruchtung: Witwe darf von totem Ehemann schwanger werden, Focus am 7. Mai 2010
[29] Juristischer Informationsdienst: § 218 StGB; lexetius.com: § 218 StGB
[30] Juristischer Informationsdienst: § 218a StGB, Abs. 4; lexetius.com: § 218a StGB
[31] Juristischer Informationsdienst: § 218 StGB; lexetius.com: § 219 StGB
[32] Siehe dazu den Abschnitt Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen der Scheidungsreform von 1976.
[33] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewusst­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985, Seite 9
[34] Juristischer Informationsdienst: § 1923 BGB; lexetius.com: § 1923 BGB
[35] Versuchte Abtreibung: Arzt muss zehn Jahre ins Gefängnis, Spiegel am 21. März 2011
[36] Das Schwangerschaftskonfliktgesetz bestimmt: „Der Beratungscharakter schließt aus, daß die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird.“, § 5, Absatz 2, Punkt 1
[37] Bundes­verfassungs­gericht in seinem Urteil zum bayerischen Schwangerenberatungsgesetz vom 27. Oktober 1998
[38] Prof. Dr. Manfred Spieker: Katholische Kirche und Schwanger­schafts­konflikt­beratung, 9. September 2009 (Prof. Dr. Manfred Spieker, Vortrag in Minneapolis, USA 2006)
[39] babykaust.de: So sieht Meinungsfreiheit in Deutschland aus! – hier am Beispiel Landgericht Mannheim
[40] Pro Familia Forschungsprojekt: Schwangerschaft und Schwanger­schafts­abbruch bei minder­jährigen Frauen, 2007 PDF-Dokument
[41] Wer ist Pro Familia?, Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., 2004 HTML-Dokument PDF-Dokument
[42] Themenabend: Abtreibung, ein Frauenrecht, ARTE am 14. Dezember 2004, 20:45 Uhr
[43] Irland: Einschränkungen bei Abtreibung verletzen Menschen­rechte, Human Rights Watch am 30. Januar 2010
[44] (Abtreibung hat nichts mit Mord zu tun, wie uns immer wieder vor allem durch die Religionen oder sonstige Gruppierungen glauben gemacht wird. Vielmehr ist es in der Regel eine notwendige Maßnahme für die Betroffenen.) Abtreibung, 28. November 2006
Kommentar schreiben

1 Kommentare.

  1. Familienvorstand

    DZuiZ wurde geschrieben, als die Flüchtlingsfrage noch nicht auf der politischen Agenda stand. Deshalb soll an dieser Stelle in Form eines Kommentars ergänzt werden, dass das Flüchtlingsthema eine Rückwirkung auf die Abtreibungsfrage hat.

    Wenn so genannten Flüchtlingen ein Bleiberecht eingeräumt wird, gerne auch bedingungslos, während dem eigenen Nachwuchs das Bleiberecht verwehrt wird, dann liegt darin eine Abwertung des Eigenen und eine Überhöhung des Fremden. Es irritiert, wie ein Lebensrecht für Menschen aus fernen und fernsten Ländern betont wird, wie mit moralischem Imperativ die „Rettung“ von inszenierten Seenotopferin im Mittelmeer eingefordert wird, während das Lebensrecht des ungeborenen eigenen Nachwuchses politisch kein Wert begemessen wird. Darüber ist eine öffentliche Wertedebatte zu führen.

    Gerne wird in der Zuwanderungsdebatte gegen Kritiker die Rassismuskeule geschwungen, wobei in den blinden Fleck der Betrachtung fällt, dass es zutiefst rassistisch ist, wenn in Deutschland einerseits in der Flüchtlingsfrage eine „Willkommenskultur für Migranten“ und andererseits bezüglich des eigenen Nachwuchses eine „Abtreibungskultur für Ungeborene“ gelebt wird.

Kommentar schreiben