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für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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4.2.7. Zwangsverheiratung von Staats wegen

Die Familie ist eine breite und starke Motivationsbasis. Die eigene Leistungs­bereit­schaft kommt der gesamten Familie zu Gute. Nach einer Scheidung ändert sich jedoch alles.

Das bestehende Unterhaltsrecht führt zu umfangreichen Ansprüchen des unter­halts­berechtigten Ex-Ehepartners an den Leistungs­träger. Aus der Familie als Solidar­gemein­schaft wird ein Vehikel für den Erwerb nachehelicher Ansprüche. Das zerstört die Institution der Familie und aus einer Leistungs­gesell­schaft macht man eine Anspruchs­gesell­schaft.[1] (siehe auch Unter­halts­maximierungs­prinzip)


Nach der Scheidung profitiert von einer Gehalts­erhöhung vor allem der Expartner. Wie sehr nach einer Scheidung Unterhalts­regelungen zur Blockierung der Gesellschaft beitragen, hat n-tv thematisiert:

„Wer seinem Ex-Partner Unterhalt zahlen muss, hat von einer Gehalts­erhöhung oft nur wenig – das gilt zumindest, wenn der ehemalige Ehe- oder Lebenspartner nicht erwerbstätig ist. Unter Umständen fließt dann das zusätzliche Einkommen komplett in den Unterhalt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet. Ein Unter­halts­pflichtiger, dessen Expartner nicht arbeitet, geht demnach leer aus, wenn sein Brutto­ein­kommen von 1500 auf 2700 Euro steigt: Er erhält netto weiterhin 1000 Euro im Monat. Dagegen hat er 535 Euro mehr im Portemonnaie, wenn der Partner erwerbstätig ist und selbst monatlich 1500 Euro netto verdient.

Aber auch für den Unterhalts­bezieher lohnt es sich finanziell nur wenig, mehr zu arbeiten oder beruflich aufzusteigen. Denn wenn sein Einkommen steigt, wird der Unterhalt gekürzt. Verdient er im Monat zum Beispiel 1500 Euro brutto und der Unter­halts­pflichtige 3000 Euro netto, ergibt sich für den Unterhalts­bezieher ein Einkommen von insgesamt 1741 Euro – nämlich 1063 Euro Nettogehalt und 678 Euro Unterhalt. Steigt der Bruttolohn des Unterhalts­beziehers in diesem Beispiel um 1000 Euro, bleiben ihm davon unter dem Strich nur 220 Euro: Das Nettogehalt wächst zwar um 513 Euro, dafür sinkt der Unterhalt aber um 293 Euro.“
[2]

Das ist ein sehr eindringliches Beispiel, wie die Zerstörung der Familie in sehr direkter Weise die Gesellschaft als Ganzes in ihren Grundfesten erschüttert. Das Leistungs­prinzip ist hier außer Kraft gesetzt. Egal ob der Leistungs­erbringer oder der Leistungs­bezieher eine Initiative zur Mehrarbeit hat, er kann von seiner Anstrengung und Leistung nicht profitieren. Woher soll da die Motivation zur Leistung kommen? Die Unterhalts­sklaverei wirkt sich letztlich für beide Seiten lähmend aus und für die Gesellschaft insgesamt kann das langfristig nur fatale Auswirkungen haben.

Ein weiteres Beispiel betrifft das Wachstums­beschleunigungs­gesetz[3], das die Bundes­regierung hat am 9. November 2009 beschlossen hat. Darin wird auch die Erhöhung des Kinder­frei­betrages und des Kindergeldes geregelt. Nach dem Gesetzentwurf soll das sächliche Existenz­minimum von 1.932 Euro auf 2.184 Euro angehoben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seit dem 1. Januar 2008 der Mindest­unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des minder­jährigen Kindes aus dem sächlichen Existenz­minimum des Kindes berechnet wird.

TreffpunktEltern hatte schon gleich nach Abschluss der Koalitions­verhandlungen bei den Regierungs­parteien angefragt, wie sich die Erhöhung des Kinder­frei­betrages konkret auswirken wird und dabei auf die Gefahr hingewiesen, dass es durch die Erhöhung des sächlichen Existenz­minimum in Zukunft noch mehr leistungs­unfähige barunterhalts­pflichtige Väter geben wird.

Die Anhebung des sächlichen Existenz­minimum bedeutet eine Erhöhung des Mindest­bar­bedarfs des Kindes (der Betrag, der in der ersten Einkommensstufe der Düssel­dorfer Tabelle genannt ist), unter Berück­sichtigung des ebenfalls erhöhten Kindergelds ergibt sich für jeden Unter­halts­pflichtigen eine zusätzliche Belastung von rund 13 %. Diese Erhöhung ist gerade in Wirtschaftskrisen eine Zumutung und sie wird noch mehr Bar­unterhalts­pflichtige an die Grenzen ihrer Leistungs­fähigkeit bringen. In der Folge ist damit zu rechnen, dass immer mehr sich die Gerichte mit der Frage der Leistungs­fähigkeit von unterhalts­zahlenden Eltern beschäftigen müssen, da Normal­verdienern immer weniger gelingen wird, die Steigerungen des Kindes­unterhalts der letzten Jahren aufzufangen.[4]

An diesen Beispielen kann pars pro toto verstanden werden, was familien­politisch in Deutschland falsch läuft.

Rufen wir die familien­politischen Eckdaten in Erinnerung: In Deutschland beträgt die Scheidungsrate 50 % und die Geburtenrate liegt unter 1,4 Kinder pro Frau. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Scheidungen (mangels statistischen Daten) die Trennungen nicht­ehelicher Gemeinschaften noch nicht mitgerechnet sind. Im Kapitel Scheidung wurde deutlich, dass „im deutschen Sozial- und Rechts­staat das Familienrecht zum Auslöser und das Sozial­hilfe­recht zum Zwischen­finanzierungs­instrument für Ehe­zerstörungen geworden“ ist. Joachim Wiesner konstatiert, dass „in Deutschland jeder aus der Ehe aussteigen kann, der will; Gründe dafür braucht er nicht.“ und „Eine Regelung, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.“

Im Klartext bedeutet das, dass eine Frau unter Mitnahme der Kinder jederzeit eine Ehe (oder eheähnliche Gemeinschaft) beenden kann und der Mann (unter Zwischenfinanzierung des Staates via Sozialrecht) das finanzieren muss.[5] Angesichts der exorbitanten Scheidungsrate ist das Risiko für jeden heirats­willigen Mann unkalkulierbar hoch, in Unterhalts­sklaverei zu geraten. Die Alternative ist, als Mann Frauen und Kinder grundsätzlich zu meiden. Wenn Sozialgesetze solche Auswirkungen haben, dann sind diese Gesetze unsozial zu nennen.

Der Kardinalfehler in diesen Gesetzen ist die faktische Aufhebung des Leistungs­prinzips, weil sie nur Bezieher von Transfer­leistungen stärkt, während die Erbringer von Wirtschafts­leistung geschwächt werden. Das erste Beispiel zeigt auf, dass sich Leistung weder für den Unter­halts­pflichtigen noch für die Unter­halts­berechtigte lohnt. Wenn sich aber Leistung nicht lohnt und der Kinderwunsch zumindest für Männer den finanziellen Ruin bedeutet, dann ist die Axt an die Lebens­fähigkeit der Gesellschaft gelegt.

Das zweite Beispiel zeigt, wie Sozial­gesetz­gebung sich ad absurdum führt. Die Erhöhung des Existenz­minimums für Kinder klingt vordergründig gut und fühlt sich sozial an. Nur muss jedes Existenz­minimum erst einmal erwirtschaftet werden. Wenn aber die Leistungs­bereitschaft der Leistungs­träger unterminiert wird, dann ist das kontraproduktiv.

Dieses Buch thematisiert die „Zerstörung der Familie“, doch steht dahinter auch die Gefahr der „Zerstörung der Gesellschaft“. Die Zerstörung vollzieht sich in drei Schritten:

  1. Durch die Scheidung wird im ersten Schritt die Familie zerstört.
  2. Über die Unterhalts­sklaverei werden die Menschen in den finanziellen Ruin getrieben.
  3. Mit der finanziellen Unabhängigkeit verliert der Mensch seine Freiheit und wird endgültig zum Sklaven dieses Systems.

Die Zerstörung der Familie nimmt den Menschen die Autonomie und treibt sie in die Unterhalts­gesetz­gebung des Staates, über das Unterhalts- und Sozial­recht gerät der Mensch anschließend in die totale Abhängigkeit und Kontrolle des Staates.

Weitere Beispielurteile:

OLG Brandenburg vom 10.06.2006:
Unter­halts­pflichtiger muss sich europaweit bewerben.

OLG Celle vom 28.05.2008:
4,5 Jahre verheiratet und nur 15 Jahre Unterhalt für die Exfrau.

OLG Dresden vom 25.7.2007:
Az 20 UF 444/07 – Unter­halts­pflichtiger muss sich im gesamten deutsch­sprachigen Raum bewerben, also Zwang zur Arbeit im Ausland.



[1] TrennungsFAQ-Forum: Al Bundy am 6. April 2009 – 20:23 Uhr
[2] Unter­halts­pflichtig? Gehaltserhöhung lohnt sich nicht, n-tv am 3. Juli 2009
[3] Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
[4] TreffpunktEltern: Höherer Unterhalt ab 2010
[5] Die Tatsache, dass auch einzelne Frauen Unterhalt zahlen, ändert an der aufgezeigten Problematik nichts.