Jörg Kachelmann saß wegen einer Falschbeschuldigung fünf Monate in Untersuchungshaft. In seinem Buch Recht und Gerechtigkeit Ein Märchen aus der Provinz berichtet er über seine Zeit in U-Haft:
„Es ist relativ sinnlos, mit einer halben bis maximal einer Stunde pro Monat als möglicherweise unschuldiger Untersuchungshäftling Kontakt mit seiner Familie halten zu wollen. Das Briefeschreiben ist ebenso sinnlos, weil sich die Zensurbeamten der Justiz Zeit lassen. Ein Brief eines Untersuchungshäftlings der JVA Mannheim wird üblicherweise nach zwei bis drei Wochen zugestellt und braucht ebenso lange vom Absender in den Knast. Ein fröhlicher Vater-Kind-Dialog ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil jedes zu besprechende Ereignis schon lange vorbei ist. Vom Brief seines Kindes bis zur Antwort des Vaters darauf dauert es einen bis anderthalb Monate, und das nur, wenn der Vater nichts geschrieben hat, was der Staatsanwaltschaft verdächtig oder unangenehm ist.“ [1]
„Unter dem Druck einer halben Stunde pro Monat passiert nichts von alledem. Kind und Vater sitzen einander steif und unsicher gegenüber (ein Justizbeamter hockt unmittelbar daneben und überwacht den Besuch optisch und akustisch), Mutter und Vater können wegen des Kindes nicht miteinander reden, und nach Ablauf der halben Stunde sind sich alle einig, dass es furchtbar war und dass es vielleicht besser ist, diese Besuche dem Kind in Zukunft nicht mehr anzutun. So verschwinden die Kinder häufig schon in den ersten Wochen der U-Haft aus dem Leben der Väter, und es wird unmittelbar zur Legende, dass es ja doch auch darum gehe, die Gefangenen zu resozialisieren und auf eine Rückkehr in ein geordnetes Leben vorzubereiten. Bullshit. Das normale Leben der Gefangenen wird schon in der U-Haft systematisch zerstört; vom Begriff Unschuldsvermutung ganz zu schweigen. Es gibt nach kurzer Zeit kein normales Leben mehr. Noch nicht einmal Pakete von wem auch immer sind erlaubt. Schon nach kurzer Zeit gibt es nichts mehr zu resozialisieren, geschweige denn nach Jahren der Haft.“ [1]
Während Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft (sic!) sich seine Zahnbürste und das Haarwaschmittel selbst kaufen musste, baut man für straffällig gewordenen Frauen mit Kindern spezielle Gefängnisse mit gut ausgestatteten Mutter-Kind-Bereichen. Das brachte einen Mann aus Leipzig auf eine Idee:
Der 34jährige Jan W. aus Leipzig ist vorbestraft und nun erneut wegen kleinerer Delikte aufgefallen. Er wurde deshalb wieder zu einer Haftstrafe verurteilt. Diese sollte dann auch Ende April dieses Jahres in der JVA Torgau, einem normalen Männergefängnis, antreten. Doch der 34-Jährige möchte lieber in ein Frauengefängnis und dafür hat er auch gute Gründe. Er möchte seine acht Wochen alte Tochter Anne mit ins Gefängnis nehmen, da sich seine Lebensgefährtin und Mutter des Kindes aus beruflichen Gründen nicht um das Baby kümmern kann. Spezielle Mutter-Kind-Plätze gibt es in Sachsen aber nur im Frauengefängnis in Chemnitz und diese Regelung gilt auch nur für weibliche Gefangene. Doch Jan W.s Anwalt argumentiert: „Aber was für Frauen gilt, muss laut Grundgesetz auch für Männer gelten.“[2]
Für weitere Unterschiede zwischen Knast für Frauen und Männer seien beispielhaft genannt:
Ist Vergewaltigung von Männern Teil der Bestrafung im Justizsystem? Ein Element, das in der öffentlichen Debatte um Vergewaltigungen kontinuierlich zu kurz kommt, ist, dass zumindest in den USA weitaus mehr Männer als Frauen Opfer von Vergewaltigungen werden. Diese für manche vielleicht überraschende Tatsache ist der hohen Zahl von Vergewaltigungen in Gefängnissen zu verschulden, gegen die der US-amerikanische Staat bislang so gut wie nichts unternimmt. Einem Bericht der L.A.-Times zufolge hat nun erstmals ein Mitglied der Staatsanwaltschaft Kaliforniens durchblicken lassen, dass die Vergewaltigung von Männern im Knast für ihn einen Teil ihrer Bestrafung darzustellen scheint: eine missglückte Formulierung oder eine entlarvende Aussage?[3]
In der Todeszelle gibt es keine Frauenquote Unter anderem erfährt man, dass in den USA der Anteil der Frauen bei Festnahmen wegen Mordes bei 1:8 liegt, aber ihr Anteil unter den Todeskandidaten nur noch 1:72. Von mehr als 700 Personen, die seit 1976 in den USA hingerichtet wurden, sind nur sieben weiblich. Der Sexismus sei in dieser Hinsicht größer als der Rassismus, erklärt Jura-Professor Victor Streib. „Es ist wie beim Fußball: Wenn man einen Kerl umhaut, ist man ein Held. Wenn man eine Frau umhaut, ist man ein Mann, der Frauen schlägt. Es scheint, als ob das Leben von Frauen wertvoller wäre: Frauen werden auch als Opfer anders behandelt. Man hört immer, wie viele Frauen und Kinder ein Anschlag das Leben gekostet hat.“ [4]
[1]Jörg Kachelmann, Miriam Kachelmann: „Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz.“, Heyne Verlag 2012, ISBN 3-453-20025-Xa) S. 44, b) S. 45
[3] „Für US-Staatsanwalt ist Vergewaltigung von Männern offenbar Teil der Bestrafung im Justizsystem?“, Los Angeles Times am 6. Juni 2001, zitiert in: Männerrat 06/2001, Zahlvater: eZine Nr. 1
2.6.7. Männer-Knast
Jörg Kachelmann saß wegen einer Falschbeschuldigung fünf Monate in Untersuchungshaft. In seinem Buch Recht und Gerechtigkeit Ein Märchen aus der Provinz berichtet er über seine Zeit in U-Haft:
Während Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft (sic!) sich seine Zahnbürste und das Haarwaschmittel selbst kaufen musste, baut man für straffällig gewordenen Frauen mit Kindern spezielle Gefängnisse mit gut ausgestatteten Mutter-Kind-Bereichen. Das brachte einen Mann aus Leipzig auf eine Idee:
Für weitere Unterschiede zwischen Knast für Frauen und Männer seien beispielhaft genannt: