Wie gezeigt, werden Frauen von der Justiz sehr milde behandelt, was zu wenigen Verurteilungen führt. Diese Sonderbehandlung von Frauen setzt sich im Strafvollzug fort. Richter bieten Frauen sehr weitgehenden Schutz und Straffreiheit, deshalb kann Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihrer Eröffnungsrede für einen Frauensonderknast mit Kinderspielplatz mit gutem Gewissen betonen, dass nicht einmal sieben Prozent aller bayerischen Strafgefangenen Frauen sind. Die Sonderbehandlung der Frauen in der Rechtsprechung wird also wieder als Beleg dafür genommen, dass Frauen bessere Menschen als Männer seien.
Und offenbar entspricht es eher dem Kindeswohl, wenn ein Kind von der straffällig gewordenen Mutter betreut werden statt vom Vater, dem auch unter normalen Umständen das Sorgerecht entzogen wird.
Frauenknast mit Kinderspielplatz in München
Die neue Justizvollzugsanstalt für Frauen in München hat Platz für zehn Mütter und 14 Kinder.
Der „Garten“, ringsum eingemauert, wirkt ein bisschen wie ein grünes Bassin. In der Mitte Spielgeräte, ein Sandkasten, Sonnenschirme, und auch eine kleine Rasenfläche gibt es. In einer überschaubaren, aber durchaus freundlich gestalteten Welt leben seit Juni 2009 Kinder gemeinsam mit ihren Müttern: Gang, Garten, Spielzimmer, Aufenthaltsraum und eine Zelle mit kanariengelb gestrichener Wand.
Der Mutter-Kind-Bereich ist so etwas wie die Vorzeigeabteilung des neuen Frauengefängnisses in Stadelheim. In der Station, die Platz bietet für zehn Mütter und 14 Kinder bis dreieinhalb Jahre (bei Bedarf auch für Ältere), soll möglichst wenig an die belastende Knastrealität erinnern – im Interesse der Kleinen, die so in der Nähe ihrer Mutter sein können.
Der Umzug vom jetzigen Frauengefängnis am Neudeck in der Au wird, da war Michael Stumpf, der Leiter der Justizvollzugsanstalt München, überzeugt, das Leben für Insassen und Personal deutlich angenehmer machen. Denn während der Altbau am Neudeck als „düster, beengt und modrig“ empfunden wird, haben sich die Architekten in Giesing um eine offenere Bauweise bemüht. In eng gesteckten Grenzen – denn ausbrechen soll auch am neuen Standort niemand.
Und so fehlen natürlich auch im neuen Frauengefängnis nicht die Gitter vor den Fenstern, die Dächer strotzen vor Antennen, Scheinwerfern und Kameras. Dennoch wirkt das vom Münchner Architektenbüro „Plan2“ entworfene Gebäude wesentlich freundlicher als die benachbarte, wie eine Trutzburg gestaltete Männerabteilung in Stadelheim, die freilich auch um einiges größer ist.
Nicht einmal sieben Prozent aller bayerischen Strafgefangenen sind Frauen, betonte Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihrer Eröffnungsrede. Allerdings haben die Damen kräftig aufgeholt, Merk bezeichnet dies als „Emanzipation im negativen Sinn.“ In den vergangenen 17 Jahren habe sich die Zahl weiblicher Gefangener fast verdoppelt. In der Schwarzenbergstraße gibt es daher, in Einzel- und Gemeinschaftszellen, Platz für 160 Gefangene – fast 100 mehr als am Neudeck, dazu kommen Räume für 60 Jugendarrestanten.
Freilich kann auch die Gestaltung der Räume – mit viel Licht, hellen Möbeln und bunten Wänden – nicht über den grauen Knast-Alltag hinwegtäuschen. Zwar müssen die Frauen keineswegs den ganzen Tag eingesperrt in der Zelle verbringen. Das Leben ist aber streng reglementiert und eintönig. „Viele Gefangene arbeiten in unseren Werkstätten“, berichtet Mariona Hauck, die Leiterin der Frauenabteilung. Tendenziell gebe es aber zu wenige Aufträge – und damit zu wenig Arbeit.
Weitere Standards im Tagesablauf sind: eine Stunde Hofgang täglich (dort gibt es Tischtennisplatten, Schachbretter und ein Volleyballfeld), Mittagessen auf der Zelle, die Zeiten, in denen man sich frei auf dem eigenen Gang und in den Zellen bewegen darf, zweimal pro Monat Einkaufen im Gefängnisladen sowie manchmal die Besuche von Freunden und Verwandten. Wer den knasteigenen Flachbildfernseher benutzen will, muss ihn, wie im Krankenhaus, gegen eine Gebühr anmieten.[1]
Ministerin weiht neues Frauengefängnis ein
Die neue Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim wurde am 26. Mai 2009 mit einer Festansprache von Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeweiht. ddp-Korrespondent Petr Jerabek sprach mit der Ministerin über den Neubau, die steigende Zahl weiblicher Straftäter und die Bedeutung von Mutter-Kind-Plätzen.
ddp: Warum ein neues Frauengefängnis?
Merk: In der bisherigen Frauenanstalt in Neudeck ist es am Ende einfach zu eng geworden. Die Zahl der weiblichen Gefangenen ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Platz für Erweiterungen gab es in der alten Anstalt aber leider nicht. Auch haben wir unsere Vorstellungen von einem modernen Frauenvollzug dort nicht mehr vollständig umsetzen können.
ddp: Welche Vorteile wird die neue Einrichtung den Häftlingen bieten?
Merk: Wir haben künftig mehr als doppelt so viele Haftplätze zur Verfügung. Als erstes werden die Gefangenen daher den Wegfall der Überbelegung positiv bemerken. Verbessern können wir auch unser Behandlungsangebot und damit die Chancen der Frauen auf eine erfolgreiche Resozialisierung.
ddp: Welche Besonderheiten muss ein Frauengefängnis aufweisen?
Merk: Dass es Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten geben muss, ist keine Besonderheit des Frauenvollzugs. Auch eine ausreichende Sicherheit ist selbstverständlich. Ein Frauengefängnis muss auf die besonderen Bedürfnisse inhaftierter Frauen zugeschnitten sein. Zum Beispiel muss die Anstalt die Frauen dabei unterstützen, ihre sozialen Beziehungen zu pflegen. Zu ihren Freunden, ihrer Familie, ihren Kindern. Besonders am Herzen liegt mir daher die neue Mutter-Kind-Abteilung.
ddp: Herrscht da ein großer Bedarf?
Merk: Wir haben bislang in der Justizvollzugsanstalt Aichach 16 Mutter-Kind-Plätze, davon 6 im offenen Vollzug. Diese Plätze reichen nicht mehr aus, es gibt inzwischen sogar eine Warteliste.
ddp: Warum ist Ihnen eine solche Abteilung so wichtig?
Merk: Für einen Säugling und ein Kleinkind ist es das Allerwichtigste, bei seiner engsten Bezugsperson, seiner Mutter, sein zu können. Wir haben in Aichach sehr positive Erfahrungen mit der dortigen Mutter-Kind-Abteilung gemacht. Gerade in den ersten drei Jahren ist die mütterliche Zuwendung unheimlich wichtig für die Entwicklung. Und die Mütter lernen unter professioneller Anleitung von Erzieherinnen und Kinderkrankenschwestern, für ihren Sprössling zu sorgen und Verantwortung zu übernehmen. Deswegen halte ich Mutter-Kind-Haftplätze für sehr wichtig.
ddp: Wie entwickelt sich die Zahl weiblicher Gefangener in Bayern insgesamt und welche Ursachen könnte das haben?
Merk: Seit 1992 hat sich die Zahl in Bayern fast verdoppelt. Die Ursachen sind schwer zu ergründen. Besorgniserregend finde ich aber, dass die Frauen immer mehr in die klassische Männerdomäne „Gewaltkriminalität“ eindringen. Trotz allem gilt: Inhaftierung ist immer noch in erster Linie ein männliches Phänomen. Nur etwa ein Dreißigstel der Gefangenen in Bayern ist weiblich.
ddp: Der Neubau ist ein PPP-Projekt. Warum eine Privatfinanzierung?
Merk: Für diese Form der Realisierung sprachen zwei Gründe: die Anstalt konnte schneller gebaut werden, wir haben also einen zeitlichen Vorteil. Und die private Errichtung ist einschließlich der Finanzierungskosten günstiger. Ein konventioneller Bau wäre für den Steuerzahler also teurer geworden.
ddp: Wo sehen Sie die Grenze für eine private Finanzierung im Justizvollzug?
Merk: Wir haben in Bayern schon immer gesagt, dass wir eine Privatisierung überall dort strikt ablehnen, wo ein Kontakt zu den Gefangenen besteht. Also im Bereich der Behandlung und der Beaufsichtigung der Gefangenen. Hier verlassen wir uns weiterhin ganz bewusst auf unser gut ausgebildetes staatliches Personal.
ddp: Stehen in nächster Zeit weitere neue Neubau-Projekte im bayerischen Strafvollzug an?
Merk: Die bayerische Vollzugslandschaft verändert sich laufend. Stillstand gibt es hier nicht. Als nächstes Projekt soll die Justizvollzugsanstalt Augsburg neu gebaut werden. Auch für die Zeit danach gibt es schon eine Reihe von Neu- und Umbauvorhaben. Wir haben die Überbelegung in den bayerischen Gefängnissen schon stark reduzieren können. Mein Ziel ist es, sie vollständig abzubauen.
ddp: Lässt sich schon absehen, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf den Justizvollzug haben wird?
Merk: Der Justizvollzug ist ein Bereich, in dem langfristig geplant und gearbeitet werden muss. Er ist für kurzfristige Einsparmaßnahmen daher nicht geeignet. Wir können schlecht im November den Gefangenen die Heizung abdrehen, nur weil die entsprechenden Geldmittel gestrichen worden sind.[2]
Neuer Luxusknast für gewalttätige Mütter: Kinder ins Gefängnis statt zum Vater!
Die CSU-Frau Dr. Beate Merk ist Staatsministerin in Bayern. Kürzlich hat sie in München-Stadelheim ein neues Frauen"gefängnis" eingeweiht. Der dpp-Korrespondent Petr Jababek sprach mit der Ministerin über den Neubau, die steigende Zahl weiblicher Straftäter und die Bedeutung von Mutter-Kind-Plätzen. Dieses Interview, wo sie auch über die neuen Vorteile für Strafgefangene sprach, können Sie hier nachlesen. Mit Strafe und Sühne hat das, was die CSU in München aus dem Boden gestampft hat, nichts mehr zu tun. […] So schreibt die SZ in ihrem Online-Artikel „Knast mit Kinderspielplatz“ u. a. folgendes: „Der ‚Garten‘, ringsum eingemauert, wirkt ein bisschen wie ein grünes Bassin. In der Mitte Spielgeräte, ein Sandkasten, Sonnenschirme, und auch eine kleine Rasenfläche gibt es.“ Die Kosten des Nobel-Gefängnisses mit Mutter-Kind-Abteilung belaufen sich auf knapp 60 Millionen Euro für den Freistaat Bayern. Für die Bürgerbewegung PRO München ist es ein Skandal sondergleichen, dass man Müttern, die wegen meist schwerwiegenden Straf- und Gewalttaten eine Strafe im „Gefängnis“ absitzen müssen, auch noch das Privileg gibt, das Kind im Gefängnis großziehen dürfen. Die Kinder sind einem großen Risiko ausgesetzt, weil die Resozialisierung in den meisten Fällen nicht funktioniert. Statt das Kind daher sinnvollerweise dem Vater zu überlassen und das Sorgerecht auf ihn zu übertragen, sagte Frau Merk im Interview (s. o.) u. a. folgendes: „Für einen Säugling und ein Kleinkind ist es das Allerwichtigste, bei seiner engsten Bezugsperson, seiner Mutter, sein zu können.“ Auf den Gedanken, dass die engste Bezugsperson gleichberechtigt zur Mutter auch der Vater ist, kommt die Ministerin nicht, er wird mit keiner Silbe erwähnt. Auf deutsch: Frau Ministerin Merk möchte Kinder lieber gewalttätigen Haftinsassinnen überlassen, als seinem Vater! Wie diskriminierend und wie kindeswohlgefährdend ist das denn? […] [3]
Die Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Hanna Ziegert sagt über Frauen und Kinder im Knast: „Einem Kind ist doch die Umgebung egal, solange es nur bei der Mutter ist.“ Und überhaupt sind auch straffällig gewordene Frauen im Grunde genommen Opfer, denen geholfen werden muss: „Wichtig ist, dass die Mutter Hilfe bekommt – man darf nicht vergessen, dass diese Frauen erheblich gestört, dass sie überhaupt nicht fähig sind, Mutter zu sein. Die wissen zum Teil nicht einmal, dass man ein Baby regelmäßig füttern muss. Wenn sie da keine Unterstützung von erfahrenen Pädagogen bekommen, züchten wir die nächste Generation von psychisch Gestörten heran.“ [4] Da drängt sich die Frage auf, warum in Zeiten des Gleichstellungswahns nicht auch männliche Strafgefangene unter pädagogischer Anleitung ihre Kinder im Knast betreuen können.
Vechta: Frauen im Vollzug
Freiheitsentzug belastet Frauen in besonderem Maße. Inhaftierte Frauen werden stärker von ihrem sozialen Umfeld wie Familie oder Nachbarschaft ausgegrenzt als inhaftierte Männer. Sie werden häufiger von ihren Lebenspartnern verlassen und leiden stärker unter der Trennung von den Kindern. Die meisten inhaftierten Frauen haben ein geringes Selbstwertgefühl und kaum Durchhaltevermögen, wenige verfügen über eine abgeschlossene schulische und berufliche Ausbildung. Nur mühsam entwickeln sie Perspektiven für die Lebensgestaltung nach der Entlassung. Die Anstaltsatmosphäre unterscheidet sich vom Männervollzug. Die Hafträume sind in der Regel wohnlich eingerichtet und penibel sauber, sie lassen ein starkes Bedürfnis nach Individualität und Geborgenheit erkennen. Im Frauenvollzug sind körperliche Aggressivität und Rücksichtslosigkeiten die Ausnahmen, eher herrschen Resignation und Orientierungslosigkeit vor.
Frauenkriminalität
Kriminalität und Strafvollzug sind vorrangig Männersache. Obwohl rund 52 % unserer Bevölkerung weiblich sind, erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich etwa 23 % weibliche Tatverdächtige. Der Anteil der Frauen an den rechtskräftig Verurteilten ist mit 16 % noch geringer. Und schließlich zeigt ein Blick in unsere Gefängnisse: Nur etwa 5 % aller Inhaftierten sind Frauen. Niedersachsen hat rund 7000 Haftplätze für männliche und 344 Haftplätze für weibliche Gefangene. Wenn Frauen schwere Straftaten begehen, sind es überwiegend Konflikttaten, Folgen einer aus der Sicht der Frauen ausweglosen Situation. Sie ereignen sich meist im familiären Nahraum und sind häufig Reaktionen auf Bedingungen, die den Frauen unerträglich erscheinen und für die sie keinen sinnvollen Ausweg finden. Frauen werden zumeist wegen Diebstahl, Unterschlagung und anderer Vermögensdelikte verurteilt. Während Männer ihre Straftaten häufiger sorgfältig planen, stehlen Frauen vorwiegend spontan. Frauen wenden bei ihren Taten kaum körperliche Gewalt an; sie sind viel seltener polizeibekannt oder vorbestraft, neigen eher zu Einzelhandlungen und weniger zu Wiederholungs- und Fortsetzungstaten. Frauen neigen aufgrund ihrer sozialen Lerngeschichte mehr als Männer dazu, ihre Konflikte nach innen gerichtet und passiv zu bewältigen. Alkohol und Drogenabhängigkeit, Suizidversuche, Depressionen, psychosomatische und neurologische Krankheiten sind Symptome und Anzeichen hiefür. Seltener fallen Frauen aus ihrer Rolle und werden straffällig.
Drogenprobleme im Frauenvollzug
Kennzeichnend für über 50 % der inhaftierten Frauen ist ein langjähriger polytoxikomaner Drogenkonsum vor dem Hintergrund massiver Defizite der Persönlichkeitsentwicklung und des Ausbildungsstandes und z. T. erheblicher Therapie- und Vollzugserfahrungen. Die restriktive Handhabung von Vollzugslockerungen und intensive Kontrollen werden von einem breit gefächerten Suchtkrankenhilfeangebot ergänzt, welches seine Schwerpunkte in den Bereichen abstinenzorientierter Therapievermittlung und Substitution setzt. Eine Vernetzung mit den Arbeits- und Freizeitangeboten der Anstalt ist wichtig wie auch die mittelfristige Ergänzung durch bessere diagnostische Möglichkeiten, intensivere Schulung der Bediensteten, sozialtherapeutisch ausgerichtete Maßnahmen und die Heroinverschreibung an Schwerstdrogenabhängige.
Spezifische soziale und psychische Probleme von Frauen im Vollzug
Weibliche Kriminalität weist qualitativ andere, eigene Strukturen auf als männliche. Straffällige Frauen hatten häufig gewalttätige Väter und Partner, die ihre Familien schlecht oder gar nicht versorgt und ihre Frauen und Töchter oftmals sexuell missbraucht oder gewalttätig behandelt haben. Diese geschlechtsspezifischen Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen führen tendenziell dazu, die Probleme resignativ zu verarbeiten: Alkohol- und Drogenmissbrauch, körperliche Erkrankungen, schwere psychische Störungen (Bindungsstörungen, Depressivität, Versagensgefühle, Suizidneigung) und abweichendes, in einigen Fällen schwer kriminelles Verhalten, zeigen sich als Symptome. Zum Teil langjährige Haftstrafen sind die Folge. Änderungen des Strafvollzugsgesetzes in den letzten Jahren und das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz sehen vor, dass Inhaftierte, die wegen Delikten nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches verurteilt sind, bei entsprechender Indikation in eine Sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verbrechen gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit sowie schwerer Raub. Darüber hinaus können sich Inhaftierte, die wegen anderer Delikte verurteilt sind, bei entsprechender Indikation einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit um einen Therapieplatz in Alfeld bewerben. Die JVA für Frauen hat mit der Sozialtherapeutischen Abteilung in Alfeld die gesetzlich notwendige und vollzuglich sinnvolle Erweiterung ihres Resozialisierungs- und Behandlungsangebotes für inhaftierte und straffällige Frauen.[5]
Gedanken zum Frauenvollzug in Niedersachsen
Frauenvollzug kann Frauen nur dann gerecht werden, wenn er sich nicht an Männern orientiert. Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt nur knapp 5 %. Frauenvollzug in Deutschland findet deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten statt.
Auffallend sind die Unterschiede der Delikte zwischen in Haft befindlichen Frauen und Männern; so ist der Anteil an Gewaltdelikten bei Frauen gering und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung können eher ausgeblendet werden. Dagegen ist jede 3. Frau in ihrem Leben bereits Opfer von Gewalt gewesen. Der Anteil von Suchtmittelkranken ist wesentlich erhöht im Vergleich zu Männern.
Frauen im Vollzug haben ein höheres Maß an Strafempfindlichkeit, sie leiden stärker an der Trennung von Familie und Kindern. Im Vollzug allgemein stellen Frauen allerdings ein deutlich geringeres Sicherheitsrisiko dar; spektakuläre Vorkommnisse sind eher die Ausnahme. Um dem Anderssein des Frauenvollzugs gerecht zu werden, ist es wichtig, ihn räumlich und organisatorisch von Anstalten für Männer getrennt und unabhängig unterzubringen. Es war im Jahre 1991 eine wichtige und richtige Entscheidung, die strukturelle Benachteiligung des Frauenvollzuges in Niedersachsen durch die Verselbständigung der Frauenabteilung zur Justizvollzugsanstalt für Frauen zu beenden.[6]
Abwechslung vom Knastalltag
Kaufungen. Tischtennis, Kicker, Fitnessberatung und Theater – für ein paar Stunden konnten die 29 Frauen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Kaufungen ihren Knastalltag mal hinter sich lassen. Gemeinsam mit den Beamten feierten sie im Innenhof der JVA ein Sport- und Sommerfest mit Kicker- und Tischtennisturnier.
„Für die Frauen ist das heute eine echte Abwechslung vom ansonsten streng geregelten Alltag“, sagte Kurt Berghöfer, Vollzugsabteilungsleiter der JVA Kaufungen. Unter der Woche beginnt für die Frauen morgens um sieben die Arbeit in der Wäscherei, im Hausdienst oder der Näherei. Die Nachmittage verbringen sie bei der Beschäftigungstherapie, beim Sport oder in der Zelle. Auch die Wochenenden würden größtenteils in den Zellen verbracht, so Berghöfer. „Da herrscht oft gähnende Langeweile“, sagt eine der Gefangenen.[7]
Kinder mit Kindermörderinnen zusammen im Knast mit Balkon
In der Mutter-Kind-Einrichtung der Justiz in Fröndenberg müssen Frauen sich ebenfalls nicht von ihren Kindern trennen, wenn sie ihre Haftstrafe verbüßen.[8] Das steht im krassen Gegensatz zu den Vätern, die schon aus nichtigem Anlass von ihren Kindern getrennt werden können. Die Mutter muss beim Jugendamt nur eine Andeutung machen, der Vater habe die Kinder misshandelt oder gar sexuell missbraucht, dann sorgt das Jugendamt dafür, dass er seine Kinder nie wiedersieht. Das geschieht „präventiv“, ohne die Behauptung der Mutter geprüft zu haben. Die Prüfung, und damit die Rehablilitierung des Vaters, kann Jahre dauern. Bis dahin sind die Kinder dem Vater entfremdet und die Mutter darf ihre Beute für immer behalten. Während also ein Gerücht ausreicht, um einem Vater die Kinder zu entziehen, dürfen Frauen ihre Kinder auch dann behalten, wenn sie rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecherinnen sind.
Die meisten sind wegen mehrere Delikte verurteilt: Betrug, Gewalt, Drogen und Mütter, die ihr Kind getötet haben. Die Leiterin des Strafvollzugs Susanne Wiethaup bestätigt, dass Frauen von Richtern weniger hart angefasst werden: „Bei Frauen und insbesondere bei Müttern verwarnen die Richter oft zunächst oder verhängen Ersatzfreiheitsstrafen oder Strafen auf Bewährung.“ Oft werden Frauen erst inhaftiert, wenn sie mehrere Straftaten begangen haben. Auch wegen dieser Praxis sind deutlich mehr Männer in Haft als Frauen. In Nordrhein-Westfalen sind nur sechs Prozent der 17.696 Gefangenen weiblich.
In der Justizeinrichtung Fröndenberg leben derzeit 15 Frauen und ihre 20 Kinder, die Mütter sind zwischen 19 und 40 Jahre alt, die jüngsten Kinder gerade mal ein paar Tage. Mit einem Gefängnis hat das Gebäude wirklich wenig gemein. Es ist nicht von hohen Mauern umgeben und von Kameras überwacht. Nur ein Schild mit dem Landeswappen weist darauf hin, dass die Bewohnerinnen alle nicht freiwillig hier sind.
Selbst gebastelte Papierosterhasen hängen hinter den Fenstern, der grüne Zaun ist genauso hoch wie zwischen normalen Wohnhäusern, im Garten stehen eine Schaukel und ein Klettergerüst. Die einzigen Gitter, die es hier gibt, sind hellgelb und dienen lediglich als Balkonbegrenzung. Statt Zellen haben die Mütter kleine Appartements mit rund 30 Quadratmetern. Im Regal stehen Kinderbücher und Stofftiere, auf die Tapete sind bunte Poster gehängt. Eine Decke mit einem großen Plastikspielzeug zum Wippen liegt neben der Tür zum Balkon. (sic!)
In einer winzigen Küche macht die Kriminelle Frühstück und Abendbrot für ihre kleine Familie. (sic!) Bis acht Uhr (sic!) muss sie sich bei den Beamtinnen im Erdgeschoss gemeldet haben. So wird kontrolliert, dass alle Gefangenen noch da und wohlauf sind. Von neun bis elf Uhr besuchen die kriminellen Frauen und ihren kleinen Kindern die Spielgruppe. In zwei großen Räumen mit reichlich Spielzeug und eigenem Bällebad beschäftigen sie sich mit den Kleinen. Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen, danach halten die Kinder Mittagsschlaf. Nachmittags sind sie frei.
Ab 14 Uhr dürfen Mutter und Sohn die Mutter-Kind-Einrichtung verlassen. Am Wochenende sogar schon früher, pro Woche aber maximal für 24 Stunden. Dann gehen sie einkaufen, ein Eis essen oder auf den Spielplatz. Spätestens um 18 Uhr müssen sie wieder zurück sein, um 20 Uhr soll das Kind schlafen. Erst jetzt hat die junge Mutter Zeit für sich. (sic!) Die Gefangenen sitzen dann in einem der beiden Fernsehräume zusammen, bis 22:15 Uhr. Dann werden die Gemeinschaftszimmer verschlossen, private Fernseher sind nicht erlaubt.
Die Fröndenberger Einrichtung ist eines von bundesweit acht Mutter-Kind-Häusern und kann 16 Frauen mit 30 Kindern aufnehmen. Für die Töchter und Söhne der Gefangenen ist die Mutter-Kind-Einrichtung eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Die gemeinsame Unterbringung soll verhindern, dass die Kinder durch die Trennung von der Mutter Schaden nehmen. Von den elf Angestellten sind sieben ausgebildete Erzieherinnen.
Die Kosten für die Unterbringung des Kindes lässt sich das Jugendamt 131,88 Euro am Tag kosten. Gegen den Schaden, den Kinder durch die Trennung vom Vater nehmen, unternimmt das Jugendamt nichts. Deutlicher lässt sich nicht dokumentieren, dass Väter in Deutschland nichts bedeuten, Mütter hingegen alles.
Auch bei Schwerstkriminellen stimmt das Jugendamt zu, dass die Kinder nirgendwo besser aufgehoben sind als bei der Mutter. Dazu zählen auch Mütter, die eines ihrer Kinder getötet haben. Begründung: „Aber gerade diese Frauen haben es verdient, bei uns zu sein und eine Verhaltensänderung hinzukriegen.“ (sic!)
Strafvollzugsleiterin Wiethaup sieht alles ganz politiv: „Im Schnitt bleiben die Frauen eineinhalb Jahre in Fröndenberg. Für ganz viele unserer Kinder ist das eine sehr schöne Zeit, weil es ganz viel Verlässlichkeit gibt, die sie von zu Hause nicht kennen.“ Einen festen Tagesablauf, Gute-Nacht-Rituale, altersgerechte Ernährung und Beschäftigung würden viele der Mütter oft erst in der Haft praktizieren.[8] Danach, ob der Vater den Kindern auch einen festen Tagesablauf und Gute-Nacht-Rituale bieten könnte, fragt sie nicht.
2.7.7. Frauen-Knast
Wie gezeigt, werden Frauen von der Justiz sehr milde behandelt, was zu wenigen Verurteilungen führt. Diese Sonderbehandlung von Frauen setzt sich im Strafvollzug fort. Richter bieten Frauen sehr weitgehenden Schutz und Straffreiheit, deshalb kann Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihrer Eröffnungsrede für einen Frauensonderknast mit Kinderspielplatz mit gutem Gewissen betonen, dass nicht einmal sieben Prozent aller bayerischen Strafgefangenen Frauen sind. Die Sonderbehandlung der Frauen in der Rechtsprechung wird also wieder als Beleg dafür genommen, dass Frauen bessere Menschen als Männer seien.
Und offenbar entspricht es eher dem Kindeswohl, wenn ein Kind von der straffällig gewordenen Mutter betreut werden statt vom Vater, dem auch unter normalen Umständen das Sorgerecht entzogen wird.
Frauenknast mit Kinderspielplatz in München
Die neue Justizvollzugsanstalt für Frauen in München hat Platz für zehn Mütter und 14 Kinder.
Der „Garten“, ringsum eingemauert, wirkt ein bisschen wie ein grünes Bassin. In der Mitte Spielgeräte, ein Sandkasten, Sonnenschirme, und auch eine kleine Rasenfläche gibt es. In einer überschaubaren, aber durchaus freundlich gestalteten Welt leben seit Juni 2009 Kinder gemeinsam mit ihren Müttern: Gang, Garten, Spielzimmer, Aufenthaltsraum und eine Zelle mit kanariengelb gestrichener Wand.
Der Mutter-Kind-Bereich ist so etwas wie die Vorzeigeabteilung des neuen Frauengefängnisses in Stadelheim. In der Station, die Platz bietet für zehn Mütter und 14 Kinder bis dreieinhalb Jahre (bei Bedarf auch für Ältere), soll möglichst wenig an die belastende Knastrealität erinnern – im Interesse der Kleinen, die so in der Nähe ihrer Mutter sein können.
Der Umzug vom jetzigen Frauengefängnis am Neudeck in der Au wird, da war Michael Stumpf, der Leiter der Justizvollzugsanstalt München, überzeugt, das Leben für Insassen und Personal deutlich angenehmer machen. Denn während der Altbau am Neudeck als „düster, beengt und modrig“ empfunden wird, haben sich die Architekten in Giesing um eine offenere Bauweise bemüht. In eng gesteckten Grenzen – denn ausbrechen soll auch am neuen Standort niemand.
Und so fehlen natürlich auch im neuen Frauengefängnis nicht die Gitter vor den Fenstern, die Dächer strotzen vor Antennen, Scheinwerfern und Kameras. Dennoch wirkt das vom Münchner Architektenbüro „Plan2“ entworfene Gebäude wesentlich freundlicher als die benachbarte, wie eine Trutzburg gestaltete Männerabteilung in Stadelheim, die freilich auch um einiges größer ist.
Nicht einmal sieben Prozent aller bayerischen Strafgefangenen sind Frauen, betonte Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihrer Eröffnungsrede. Allerdings haben die Damen kräftig aufgeholt, Merk bezeichnet dies als „Emanzipation im negativen Sinn.“ In den vergangenen 17 Jahren habe sich die Zahl weiblicher Gefangener fast verdoppelt. In der Schwarzenbergstraße gibt es daher, in Einzel- und Gemeinschaftszellen, Platz für 160 Gefangene – fast 100 mehr als am Neudeck, dazu kommen Räume für 60 Jugendarrestanten.
Freilich kann auch die Gestaltung der Räume – mit viel Licht, hellen Möbeln und bunten Wänden – nicht über den grauen Knast-Alltag hinwegtäuschen. Zwar müssen die Frauen keineswegs den ganzen Tag eingesperrt in der Zelle verbringen. Das Leben ist aber streng reglementiert und eintönig. „Viele Gefangene arbeiten in unseren Werkstätten“, berichtet Mariona Hauck, die Leiterin der Frauenabteilung. Tendenziell gebe es aber zu wenige Aufträge – und damit zu wenig Arbeit.
Weitere Standards im Tagesablauf sind: eine Stunde Hofgang täglich (dort gibt es Tischtennisplatten, Schachbretter und ein Volleyballfeld), Mittagessen auf der Zelle, die Zeiten, in denen man sich frei auf dem eigenen Gang und in den Zellen bewegen darf, zweimal pro Monat Einkaufen im Gefängnisladen sowie manchmal die Besuche von Freunden und Verwandten. Wer den knasteigenen Flachbildfernseher benutzen will, muss ihn, wie im Krankenhaus, gegen eine Gebühr anmieten.[1]
Ministerin weiht neues Frauengefängnis ein
Die neue Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim wurde am 26. Mai 2009 mit einer Festansprache von Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeweiht. ddp-Korrespondent Petr Jerabek sprach mit der Ministerin über den Neubau, die steigende Zahl weiblicher Straftäter und die Bedeutung von Mutter-Kind-Plätzen.
ddp: Warum ein neues Frauengefängnis?
Merk: In der bisherigen Frauenanstalt in Neudeck ist es am Ende einfach zu eng geworden. Die Zahl der weiblichen Gefangenen ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Platz für Erweiterungen gab es in der alten Anstalt aber leider nicht. Auch haben wir unsere Vorstellungen von einem modernen Frauenvollzug dort nicht mehr vollständig umsetzen können.
ddp: Welche Vorteile wird die neue Einrichtung den Häftlingen bieten?
Merk: Wir haben künftig mehr als doppelt so viele Haftplätze zur Verfügung. Als erstes werden die Gefangenen daher den Wegfall der Überbelegung positiv bemerken. Verbessern können wir auch unser Behandlungsangebot und damit die Chancen der Frauen auf eine erfolgreiche Resozialisierung.
ddp: Welche Besonderheiten muss ein Frauengefängnis aufweisen?
Merk: Dass es Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten geben muss, ist keine Besonderheit des Frauenvollzugs. Auch eine ausreichende Sicherheit ist selbstverständlich. Ein Frauengefängnis muss auf die besonderen Bedürfnisse inhaftierter Frauen zugeschnitten sein. Zum Beispiel muss die Anstalt die Frauen dabei unterstützen, ihre sozialen Beziehungen zu pflegen. Zu ihren Freunden, ihrer Familie, ihren Kindern. Besonders am Herzen liegt mir daher die neue Mutter-Kind-Abteilung.
ddp: Herrscht da ein großer Bedarf?
Merk: Wir haben bislang in der Justizvollzugsanstalt Aichach 16 Mutter-Kind-Plätze, davon 6 im offenen Vollzug. Diese Plätze reichen nicht mehr aus, es gibt inzwischen sogar eine Warteliste.
ddp: Warum ist Ihnen eine solche Abteilung so wichtig?
Merk: Für einen Säugling und ein Kleinkind ist es das Allerwichtigste, bei seiner engsten Bezugsperson, seiner Mutter, sein zu können. Wir haben in Aichach sehr positive Erfahrungen mit der dortigen Mutter-Kind-Abteilung gemacht. Gerade in den ersten drei Jahren ist die mütterliche Zuwendung unheimlich wichtig für die Entwicklung. Und die Mütter lernen unter professioneller Anleitung von Erzieherinnen und Kinderkrankenschwestern, für ihren Sprössling zu sorgen und Verantwortung zu übernehmen. Deswegen halte ich Mutter-Kind-Haftplätze für sehr wichtig.
ddp: Wie entwickelt sich die Zahl weiblicher Gefangener in Bayern insgesamt und welche Ursachen könnte das haben?
Merk: Seit 1992 hat sich die Zahl in Bayern fast verdoppelt. Die Ursachen sind schwer zu ergründen. Besorgniserregend finde ich aber, dass die Frauen immer mehr in die klassische Männerdomäne „Gewaltkriminalität“ eindringen. Trotz allem gilt: Inhaftierung ist immer noch in erster Linie ein männliches Phänomen. Nur etwa ein Dreißigstel der Gefangenen in Bayern ist weiblich.
ddp: Der Neubau ist ein PPP-Projekt. Warum eine Privatfinanzierung?
Merk: Für diese Form der Realisierung sprachen zwei Gründe: die Anstalt konnte schneller gebaut werden, wir haben also einen zeitlichen Vorteil. Und die private Errichtung ist einschließlich der Finanzierungskosten günstiger. Ein konventioneller Bau wäre für den Steuerzahler also teurer geworden.
ddp: Wo sehen Sie die Grenze für eine private Finanzierung im Justizvollzug?
Merk: Wir haben in Bayern schon immer gesagt, dass wir eine Privatisierung überall dort strikt ablehnen, wo ein Kontakt zu den Gefangenen besteht. Also im Bereich der Behandlung und der Beaufsichtigung der Gefangenen. Hier verlassen wir uns weiterhin ganz bewusst auf unser gut ausgebildetes staatliches Personal.
ddp: Stehen in nächster Zeit weitere neue Neubau-Projekte im bayerischen Strafvollzug an?
Merk: Die bayerische Vollzugslandschaft verändert sich laufend. Stillstand gibt es hier nicht. Als nächstes Projekt soll die Justizvollzugsanstalt Augsburg neu gebaut werden. Auch für die Zeit danach gibt es schon eine Reihe von Neu- und Umbauvorhaben. Wir haben die Überbelegung in den bayerischen Gefängnissen schon stark reduzieren können. Mein Ziel ist es, sie vollständig abzubauen.
ddp: Lässt sich schon absehen, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf den Justizvollzug haben wird?
Merk: Der Justizvollzug ist ein Bereich, in dem langfristig geplant und gearbeitet werden muss. Er ist für kurzfristige Einsparmaßnahmen daher nicht geeignet. Wir können schlecht im November den Gefangenen die Heizung abdrehen, nur weil die entsprechenden Geldmittel gestrichen worden sind.[2]
Neuer Luxusknast für gewalttätige Mütter: Kinder ins Gefängnis statt zum Vater!
Die CSU-Frau Dr. Beate Merk ist Staatsministerin in Bayern. Kürzlich hat sie in München-Stadelheim ein neues Frauen"gefängnis" eingeweiht. Der dpp-Korrespondent Petr Jababek sprach mit der Ministerin über den Neubau, die steigende Zahl weiblicher Straftäter und die Bedeutung von Mutter-Kind-Plätzen. Dieses Interview, wo sie auch über die neuen Vorteile für Strafgefangene sprach, können Sie hier nachlesen. Mit Strafe und Sühne hat das, was die CSU in München aus dem Boden gestampft hat, nichts mehr zu tun. […] So schreibt die SZ in ihrem Online-Artikel „Knast mit Kinderspielplatz“ u. a. folgendes: „Der ‚Garten‘, ringsum eingemauert, wirkt ein bisschen wie ein grünes Bassin. In der Mitte Spielgeräte, ein Sandkasten, Sonnenschirme, und auch eine kleine Rasenfläche gibt es.“ Die Kosten des Nobel-Gefängnisses mit Mutter-Kind-Abteilung belaufen sich auf knapp 60 Millionen Euro für den Freistaat Bayern. Für die Bürgerbewegung PRO München ist es ein Skandal sondergleichen, dass man Müttern, die wegen meist schwerwiegenden Straf- und Gewalttaten eine Strafe im „Gefängnis“ absitzen müssen, auch noch das Privileg gibt, das Kind im Gefängnis großziehen dürfen. Die Kinder sind einem großen Risiko ausgesetzt, weil die Resozialisierung in den meisten Fällen nicht funktioniert. Statt das Kind daher sinnvollerweise dem Vater zu überlassen und das Sorgerecht auf ihn zu übertragen, sagte Frau Merk im Interview (s. o.) u. a. folgendes: „Für einen Säugling und ein Kleinkind ist es das Allerwichtigste, bei seiner engsten Bezugsperson, seiner Mutter, sein zu können.“ Auf den Gedanken, dass die engste Bezugsperson gleichberechtigt zur Mutter auch der Vater ist, kommt die Ministerin nicht, er wird mit keiner Silbe erwähnt. Auf deutsch: Frau Ministerin Merk möchte Kinder lieber gewalttätigen Haftinsassinnen überlassen, als seinem Vater! Wie diskriminierend und wie kindeswohlgefährdend ist das denn? […] [3]
Die Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Hanna Ziegert sagt über Frauen und Kinder im Knast: „Einem Kind ist doch die Umgebung egal, solange es nur bei der Mutter ist.“ Und überhaupt sind auch straffällig gewordene Frauen im Grunde genommen Opfer, denen geholfen werden muss: „Wichtig ist, dass die Mutter Hilfe bekommt – man darf nicht vergessen, dass diese Frauen erheblich gestört, dass sie überhaupt nicht fähig sind, Mutter zu sein. Die wissen zum Teil nicht einmal, dass man ein Baby regelmäßig füttern muss. Wenn sie da keine Unterstützung von erfahrenen Pädagogen bekommen, züchten wir die nächste Generation von psychisch Gestörten heran.“ [4] Da drängt sich die Frage auf, warum in Zeiten des Gleichstellungswahns nicht auch männliche Strafgefangene unter pädagogischer Anleitung ihre Kinder im Knast betreuen können.
Vechta: Frauen im Vollzug
Freiheitsentzug belastet Frauen in besonderem Maße. Inhaftierte Frauen werden stärker von ihrem sozialen Umfeld wie Familie oder Nachbarschaft ausgegrenzt als inhaftierte Männer. Sie werden häufiger von ihren Lebenspartnern verlassen und leiden stärker unter der Trennung von den Kindern. Die meisten inhaftierten Frauen haben ein geringes Selbstwertgefühl und kaum Durchhaltevermögen, wenige verfügen über eine abgeschlossene schulische und berufliche Ausbildung. Nur mühsam entwickeln sie Perspektiven für die Lebensgestaltung nach der Entlassung.
Die Anstaltsatmosphäre unterscheidet sich vom Männervollzug. Die Hafträume sind in der Regel wohnlich eingerichtet und penibel sauber, sie lassen ein starkes Bedürfnis nach Individualität und Geborgenheit erkennen. Im Frauenvollzug sind körperliche Aggressivität und Rücksichtslosigkeiten die Ausnahmen, eher herrschen Resignation und Orientierungslosigkeit vor.
Frauenkriminalität
Kriminalität und Strafvollzug sind vorrangig Männersache. Obwohl rund 52 % unserer Bevölkerung weiblich sind, erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich etwa 23 % weibliche Tatverdächtige. Der Anteil der Frauen an den rechtskräftig Verurteilten ist mit 16 % noch geringer. Und schließlich zeigt ein Blick in unsere Gefängnisse: Nur etwa 5 % aller Inhaftierten sind Frauen. Niedersachsen hat rund 7000 Haftplätze für männliche und 344 Haftplätze für weibliche Gefangene.
Wenn Frauen schwere Straftaten begehen, sind es überwiegend Konflikttaten, Folgen einer aus der Sicht der Frauen ausweglosen Situation. Sie ereignen sich meist im familiären Nahraum und sind häufig Reaktionen auf Bedingungen, die den Frauen unerträglich erscheinen und für die sie keinen sinnvollen Ausweg finden.
Frauen werden zumeist wegen Diebstahl, Unterschlagung und anderer Vermögensdelikte verurteilt. Während Männer ihre Straftaten häufiger sorgfältig planen, stehlen Frauen vorwiegend spontan.
Frauen wenden bei ihren Taten kaum körperliche Gewalt an; sie sind viel seltener polizeibekannt oder vorbestraft, neigen eher zu Einzelhandlungen und weniger zu Wiederholungs- und Fortsetzungstaten.
Frauen neigen aufgrund ihrer sozialen Lerngeschichte mehr als Männer dazu, ihre Konflikte nach innen gerichtet und passiv zu bewältigen. Alkohol und Drogenabhängigkeit, Suizidversuche, Depressionen, psychosomatische und neurologische Krankheiten sind Symptome und Anzeichen hiefür. Seltener fallen Frauen aus ihrer Rolle und werden straffällig.
Drogenprobleme im Frauenvollzug
Kennzeichnend für über 50 % der inhaftierten Frauen ist ein langjähriger polytoxikomaner Drogenkonsum vor dem Hintergrund massiver Defizite der Persönlichkeitsentwicklung und des Ausbildungsstandes und z. T. erheblicher Therapie- und Vollzugserfahrungen.
Die restriktive Handhabung von Vollzugslockerungen und intensive Kontrollen werden von einem breit gefächerten Suchtkrankenhilfeangebot ergänzt, welches seine Schwerpunkte in den Bereichen abstinenzorientierter Therapievermittlung und Substitution setzt.
Eine Vernetzung mit den Arbeits- und Freizeitangeboten der Anstalt ist wichtig wie auch die mittelfristige Ergänzung durch bessere diagnostische Möglichkeiten, intensivere Schulung der Bediensteten, sozialtherapeutisch ausgerichtete Maßnahmen und die Heroinverschreibung an Schwerstdrogenabhängige.
Spezifische soziale und psychische Probleme von Frauen im Vollzug
Weibliche Kriminalität weist qualitativ andere, eigene Strukturen auf als männliche. Straffällige Frauen hatten häufig gewalttätige Väter und Partner, die ihre Familien schlecht oder gar nicht versorgt und ihre Frauen und Töchter oftmals sexuell missbraucht oder gewalttätig behandelt haben.
Diese geschlechtsspezifischen Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen führen tendenziell dazu, die Probleme resignativ zu verarbeiten: Alkohol- und Drogenmissbrauch, körperliche Erkrankungen, schwere psychische Störungen (Bindungsstörungen, Depressivität, Versagensgefühle, Suizidneigung) und abweichendes, in einigen Fällen schwer kriminelles Verhalten, zeigen sich als Symptome.
Zum Teil langjährige Haftstrafen sind die Folge.
Änderungen des Strafvollzugsgesetzes in den letzten Jahren und das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz sehen vor, dass Inhaftierte, die wegen Delikten nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches verurteilt sind, bei entsprechender Indikation in eine Sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verbrechen gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit sowie schwerer Raub.
Darüber hinaus können sich Inhaftierte, die wegen anderer Delikte verurteilt sind, bei entsprechender Indikation einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit um einen Therapieplatz in Alfeld bewerben.
Die JVA für Frauen hat mit der Sozialtherapeutischen Abteilung in Alfeld die gesetzlich notwendige und vollzuglich sinnvolle Erweiterung ihres Resozialisierungs- und Behandlungsangebotes für inhaftierte und straffällige Frauen.[5]
Gedanken zum Frauenvollzug in Niedersachsen
Frauenvollzug kann Frauen nur dann gerecht werden, wenn er sich nicht an Männern orientiert. Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt nur knapp 5 %. Frauenvollzug in Deutschland findet deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten statt.
Auffallend sind die Unterschiede der Delikte zwischen in Haft befindlichen Frauen und Männern; so ist der Anteil an Gewaltdelikten bei Frauen gering und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung können eher ausgeblendet werden. Dagegen ist jede 3. Frau in ihrem Leben bereits Opfer von Gewalt gewesen. Der Anteil von Suchtmittelkranken ist wesentlich erhöht im Vergleich zu Männern.
Frauen im Vollzug haben ein höheres Maß an Strafempfindlichkeit, sie leiden stärker an der Trennung von Familie und Kindern. Im Vollzug allgemein stellen Frauen allerdings ein deutlich geringeres Sicherheitsrisiko dar; spektakuläre Vorkommnisse sind eher die Ausnahme. Um dem Anderssein des Frauenvollzugs gerecht zu werden, ist es wichtig, ihn räumlich und organisatorisch von Anstalten für Männer getrennt und unabhängig unterzubringen. Es war im Jahre 1991 eine wichtige und richtige Entscheidung, die strukturelle Benachteiligung des Frauenvollzuges in Niedersachsen durch die Verselbständigung der Frauenabteilung zur Justizvollzugsanstalt für Frauen zu beenden.[6]
Abwechslung vom Knastalltag
Kaufungen. Tischtennis, Kicker, Fitnessberatung und Theater – für ein paar Stunden konnten die 29 Frauen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Kaufungen ihren Knastalltag mal hinter sich lassen. Gemeinsam mit den Beamten feierten sie im Innenhof der JVA ein Sport- und Sommerfest mit Kicker- und Tischtennisturnier.
„Für die Frauen ist das heute eine echte Abwechslung vom ansonsten streng geregelten Alltag“, sagte Kurt Berghöfer, Vollzugsabteilungsleiter der JVA Kaufungen. Unter der Woche beginnt für die Frauen morgens um sieben die Arbeit in der Wäscherei, im Hausdienst oder der Näherei. Die Nachmittage verbringen sie bei der Beschäftigungstherapie, beim Sport oder in der Zelle. Auch die Wochenenden würden größtenteils in den Zellen verbracht, so Berghöfer. „Da herrscht oft gähnende Langeweile“, sagt eine der Gefangenen.[7]
Kinder mit Kindermörderinnen zusammen im Knast mit Balkon
In der Mutter-Kind-Einrichtung der Justiz in Fröndenberg müssen Frauen sich ebenfalls nicht von ihren Kindern trennen, wenn sie ihre Haftstrafe verbüßen.[8] Das steht im krassen Gegensatz zu den Vätern, die schon aus nichtigem Anlass von ihren Kindern getrennt werden können. Die Mutter muss beim Jugendamt nur eine Andeutung machen, der Vater habe die Kinder misshandelt oder gar sexuell missbraucht, dann sorgt das Jugendamt dafür, dass er seine Kinder nie wiedersieht. Das geschieht „präventiv“, ohne die Behauptung der Mutter geprüft zu haben. Die Prüfung, und damit die Rehablilitierung des Vaters, kann Jahre dauern. Bis dahin sind die Kinder dem Vater entfremdet und die Mutter darf ihre Beute für immer behalten. Während also ein Gerücht ausreicht, um einem Vater die Kinder zu entziehen, dürfen Frauen ihre Kinder auch dann behalten, wenn sie rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecherinnen sind.
Die meisten sind wegen mehrere Delikte verurteilt: Betrug, Gewalt, Drogen und Mütter, die ihr Kind getötet haben. Die Leiterin des Strafvollzugs Susanne Wiethaup bestätigt, dass Frauen von Richtern weniger hart angefasst werden: „Bei Frauen und insbesondere bei Müttern verwarnen die Richter oft zunächst oder verhängen Ersatzfreiheitsstrafen oder Strafen auf Bewährung.“ Oft werden Frauen erst inhaftiert, wenn sie mehrere Straftaten begangen haben. Auch wegen dieser Praxis sind deutlich mehr Männer in Haft als Frauen. In Nordrhein-Westfalen sind nur sechs Prozent der 17.696 Gefangenen weiblich.
In der Justizeinrichtung Fröndenberg leben derzeit 15 Frauen und ihre 20 Kinder, die Mütter sind zwischen 19 und 40 Jahre alt, die jüngsten Kinder gerade mal ein paar Tage. Mit einem Gefängnis hat das Gebäude wirklich wenig gemein. Es ist nicht von hohen Mauern umgeben und von Kameras überwacht. Nur ein Schild mit dem Landeswappen weist darauf hin, dass die Bewohnerinnen alle nicht freiwillig hier sind.
Selbst gebastelte Papierosterhasen hängen hinter den Fenstern, der grüne Zaun ist genauso hoch wie zwischen normalen Wohnhäusern, im Garten stehen eine Schaukel und ein Klettergerüst. Die einzigen Gitter, die es hier gibt, sind hellgelb und dienen lediglich als Balkonbegrenzung. Statt Zellen haben die Mütter kleine Appartements mit rund 30 Quadratmetern. Im Regal stehen Kinderbücher und Stofftiere, auf die Tapete sind bunte Poster gehängt. Eine Decke mit einem großen Plastikspielzeug zum Wippen liegt neben der Tür zum Balkon. (sic!)
In einer winzigen Küche macht die Kriminelle Frühstück und Abendbrot für ihre kleine Familie. (sic!) Bis acht Uhr (sic!) muss sie sich bei den Beamtinnen im Erdgeschoss gemeldet haben. So wird kontrolliert, dass alle Gefangenen noch da und wohlauf sind. Von neun bis elf Uhr besuchen die kriminellen Frauen und ihren kleinen Kindern die Spielgruppe. In zwei großen Räumen mit reichlich Spielzeug und eigenem Bällebad beschäftigen sie sich mit den Kleinen. Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen, danach halten die Kinder Mittagsschlaf. Nachmittags sind sie frei.
Ab 14 Uhr dürfen Mutter und Sohn die Mutter-Kind-Einrichtung verlassen. Am Wochenende sogar schon früher, pro Woche aber maximal für 24 Stunden. Dann gehen sie einkaufen, ein Eis essen oder auf den Spielplatz. Spätestens um 18 Uhr müssen sie wieder zurück sein, um 20 Uhr soll das Kind schlafen. Erst jetzt hat die junge Mutter Zeit für sich. (sic!) Die Gefangenen sitzen dann in einem der beiden Fernsehräume zusammen, bis 22:15 Uhr. Dann werden die Gemeinschaftszimmer verschlossen, private Fernseher sind nicht erlaubt.
Die Fröndenberger Einrichtung ist eines von bundesweit acht Mutter-Kind-Häusern und kann 16 Frauen mit 30 Kindern aufnehmen. Für die Töchter und Söhne der Gefangenen ist die Mutter-Kind-Einrichtung eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Die gemeinsame Unterbringung soll verhindern, dass die Kinder durch die Trennung von der Mutter Schaden nehmen. Von den elf Angestellten sind sieben ausgebildete Erzieherinnen.
Die Kosten für die Unterbringung des Kindes lässt sich das Jugendamt 131,88 Euro am Tag kosten. Gegen den Schaden, den Kinder durch die Trennung vom Vater nehmen, unternimmt das Jugendamt nichts. Deutlicher lässt sich nicht dokumentieren, dass Väter in Deutschland nichts bedeuten, Mütter hingegen alles.
Auch bei Schwerstkriminellen stimmt das Jugendamt zu, dass die Kinder nirgendwo besser aufgehoben sind als bei der Mutter. Dazu zählen auch Mütter, die eines ihrer Kinder getötet haben. Begründung: „Aber gerade diese Frauen haben es verdient, bei uns zu sein und eine Verhaltensänderung hinzukriegen.“ (sic!)
Strafvollzugsleiterin Wiethaup sieht alles ganz politiv: „Im Schnitt bleiben die Frauen eineinhalb Jahre in Fröndenberg. Für ganz viele unserer Kinder ist das eine sehr schöne Zeit, weil es ganz viel Verlässlichkeit gibt, die sie von zu Hause nicht kennen.“ Einen festen Tagesablauf, Gute-Nacht-Rituale, altersgerechte Ernährung und Beschäftigung würden viele der Mütter oft erst in der Haft praktizieren.[8] Danach, ob der Vater den Kindern auch einen festen Tagesablauf und Gute-Nacht-Rituale bieten könnte, fragt sie nicht.
Kommentar dazu: Der Frauenvollzug informiert