Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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4.7. Die Gleichmacherei

Der sprachlichen Zerstörung der Familie folgt das definitorische Verschwinden der Familie.

Wenn erst die Begriffe Eltern, Mutter und Vater verschwunden sind, dann werden Bezugspersonen von Kindern beliebig austauschbar.

Im Grundgesetz verlangt Artikel 6 Absatz 5, dass den unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische (sic!) Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, wie ehelichen Kindern. Als das Grundgesetz formuliert wurde, war es noch üblich zu heiraten, wenn „ein Kind unterwegs“ war. An diesen Hintergrund muss erinnert werden. Es macht durchaus Sinn, dass das erste unehelich geborene Kind nicht rechtlich oder gesellschaftlich gegenüber seinen später ehelich geborenen Geschwistern benachteiligt sein soll.

Heute jedoch wird wegen eines Kindes immer weniger geheiratet. Es werden Kinder gezeugt mit Ehemännern, mit langjährigen Lebens­partnern, aber auch mit ständig wechselnden Lebens­abschnitts­gefährten, mit Urlaubs­bekannt­schaften und mit Zufalls­bekannt­schaften in der Disko. Vor diesem Hintergrund muss der Text des Grundgesetzes neu gelesen werden. Was bedeutet es angesichts dieser üblich gewordenen Lebenspraxis, unehelichen Kindern den ehelichen gleichzustellen?

zurück4.7.1. Die Gleichstellung aller Lebensformen

In der Familienpolitik wird ständig von „neuen Lebensformen“ orakelt, für deren Akzeptanz man werden müsse und die staatliche Unterstützung bedürften. Dieses Politiker­neusprech übersetzt in Klartext bedeutet de facto die Gleichsetzung der flüchtigen Disko-Bekanntschaft mit der Ehe und umgekehrt. Der Staat und sein gesellschaftlicher Schutzauftrag war schon Thema in Kapitel 2.

Will man mit der rechtlichen Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern wirklich ernst machen, dann kommt man an einer Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Eltern, zwischen Zusammen­lebenden und Zufalls­bekannt­schaften nicht herum. Wenn Gleich­stellungs­politik betrieben wird, und das ist erklärtes Ziel der überwiegenden Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien, dann hört die Gleichmacherei nicht bei den Kindern auf, sondern setzt sich über alle Lebensentwürfe väterlicher Erzeuger und mütterlicher Gebärerinnen fort. Verbindliche und verantwortliche Lebensmodelle, so wie es die Institutionen Ehe und Familie nach dem Konzept her ist, sind dabei allerdings strukturell im Nachteil gegenüber „alternativen Lebensmodellen“, die von ihnen verursachte Soziallasten auf die Allgemeinheit abwälzen können. Unter diesen Voraussetzungen wird jeder, der einigermaßen über Verstand verfügt und diesen auch zu nutzen weiß, die Institutionen Ehe und Familie meiden. Ein Kinderwunsch, wenn der überhaupt noch vorhanden ist, wird allenfalls noch im staatlich geförderten Modell Allein­erziehende verwirklicht werden.[1] Die staatlichen Anreizsysteme laufen auf die Modelle Frau als Kinderbesitzerin und Mann als Zahlvater hinaus.

Wenig diskutiert wird die Frage, wie man sich die gewünschte „Gleichstellung“ der Kinder praktisch vorzustellen hat. In der Regel begnügt sich Gleich­stellungs­politik mit der ideologischen Forderung nach Gleichheit und schert sich wenig um die praktischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Zusammenleben der Bürger. Die Kinder, für die „gleiche Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen“ schaffen sind, stammen von verheirateten Vätern, von Zufalls­erzeugern oder gar sind das Ergebnis einer künstlichen Befruchtung eines lesbischen Paares. Aus diesen völlig unterschiedlichen Lebens­situationen heraus Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, ist wirklich eine Herausforderung. Die Frage, wie dies praktisch bewerkstelligt werden kann, lohnt sich näher zu untersuchen. Die konsequenteste Gleich­stellungs­politik wurde bislang von den roten Khmer in Kambodscha verfolgt: Jeder, der im Niveau über dem eines gering gebildeten Bauern war, wurde einen Kopf kürzer gemacht. Wenn man das Primat Gleichstellung konsequent bis zu Ende denkt, dann kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass Gleichstellung tatsächlich nur auf niedrigstem Niveau gelingen kann. Jede Abweichung vom untersten Maß würde schon eine Diskriminierung anderer bedeuten. Möglicherweise haben die Vernachlässigung der deutschen Sprache und die Rechtschreibung an den Schulen auch ihren Hintergrund darin, dass man Zuwanderer, die nicht so gerne Deutsch lernen, nicht diskriminieren will.

zurück4.7.2. Die Bastardisierung der Gesellschaft

Es soll hier nun nicht eine Zuwanderer­debatte à la Sarrazin vom Zaun gebrochen werden. Es soll hier nur eine Absurdität verdeutlicht werden, die nicht nur in der Familienpolitik prägend ist. Gleich­stellungs­politik ist konsequent betrieben ohne Zerstörung von Kultur und Gesellschaft nicht zu haben. Hätte man sich an den Analphabeten orientiert, hätte die Schriftsprache nie entwickelt werden dürfen. Hätte man sich an wahllosen Liebschaften und unehelich gezeugten Kindern, im Mittelalter Bastarde genannt, orientiert, hätte es die bürgerliche Familie nie geben dürfen. Und genau darauf steuert die Gesellschaft in Sieben-Meilen-Stiefeln hin. Deshalb:

„Der Niedergang der Familie ist mit Bastardisierung der Gesellschaft treffend umschrieben.“

Da nun vaterlos aufwachsende Kinder (entweder Zahlvater oder nach Amtsdeutsch „Vater unbekannt“) ein anderes Lebensumfeld haben als eheliche Kinder in einer Familie, kann Gleich­stellungs­politik nur darin bestehen, eheliche Kinder auf das Niveau von Bastarden herunter zu ziehen. Die Familienpolitiker sprechen zwar immer euphemistisch davon, alle Kinder seien gleich wichtig und alle Kinder müssten gefördert werden. Aber hinter diesen heuchlerischen Worthülsen steckt die ungeschminkte Wahrheit:

Die Förderung „aller Kinder“ erfolgt auf dem niedrigen Niveau, auf dem zuvor alle „gleichgestellt“ wurden.

Der Ort der „Förderung“ sowie der Gleichstellung sind die öffentlich-rechtlichen Kinder­verwahr­anstalten, die unter den Namen Kinderkrippe, Kindergarten und Ganz­tags­schule flächendeckend in Deutschland eingeführt werden sollen, und die Allein­erziehende Mutter. Wer die alleinerziehende Mutter als „Erfolgsmodell“ preist, bekommt dafür die Verdienst­medaille der Bundesrepublik Deutschland. Wie schon mit der Erwähnung der Roten Khmer angedeutet, ist diese Form der Familienpolitik sozialistisch: Die Kinder werden verstaatlicht und die Funktion der Familie wird auf den Akt der Zeugung und eine Notfallfunktion reduziert, in die kranke Kinder abgeschoben werden können, wenn sie die staatlichen Kinder­verwahr­anstalten nicht besuchen können. Die Eltern dürfen dann abends die Kinder in Empfang nehmen, und am Morgen danach ausgeschlafen, gewaschen und vor allem gesund wieder dem Staat zu übergeben.

Wenn sich die Bürger nicht dagegen wehren, wäre das das Ende der Familie.

zurück4.7.3. Die Beliebigkeit der Vaterrolle

Im Abschnitt Kuckuckskinder wurde bereits festgestellt, dass es für Kinder (rechtlich) unerheblich ist, ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht, wenn uneheliche Kinder und eheliche Kinder rechtlich gleich­zu­stellen sind. Die Institution Ehe wird damit rechtlich vollständig ad absurdum geführt und ihrer Bedeutung beraubt. Es geht letztlich nur noch darum, für die Frau einen Mann als Zahlesel zu bestimmen. Der deutsche Staat stellt es dabei in das Belieben der Mutter, ob sie den biologischen Erzeuger oder ihren Ehemann zum Zahler auserwählt. An dem Status der Mutter ändert ihre Wahl nichts, und für das Kind ändert sich nur eine Kontonummer auf dem Kontoauszug der Mutter.

Während die verantwortungs­losen Männer, die einem verheirateten Mann ein Kuckuckskind ins Nest gelegen, nach Auffliegen des Sachverhalts zur Verantwortung gezogen werden können – zumindest als Zahlesel – und je nach aufgelaufenem Unterhalt richtig bluten müssen, werden die betrogenen rechtlichen Väter faktisch dazu genötigt ein Kind zu verklagen, um die Vaterschaft wieder aberkennen zu lassen (und dabei oft genug an den Fallstricken der Gesetze scheitern), während die Frauen – als wären sie mit der Tat vollkommen unbeteiligt – lediglich als Zeuginnen geladen werden und danach unbehelligt ihrer Wege gehen können. Das ist ein Skandal.

Die Beliebigkeit der Vaterrolle findet sich auch in der Debatte um das angebliche Adoptionsrecht für Lesben. Die Politik sorgt bereits vorbereitend dafür, dass in der staatlichen Verwaltung in Antragsformularen und auch in Geburts­urkunden die Begriffe Vater und Mutter entfernt und durch die Begriffe Elter 1 und Elter 2 ersetzt werden. Die Gleich­stellungs­politik schreckt also nicht einmal davor zurück, Kindern willkürlich eine beliebige Vaterfigur vorzusetzen. Ein Kind muss nach dem Urteils­spruch eines Vormund­schafts­gerichts notfalls auch eine zweite Frau als „Vater“, beziehungsweise „Elter 2“ hinnehmen. Wer dagegen aufbegehrt, wird nach dem so genannten Anti­diskriminie­rungs­gesetz einem Rassisten „gleich­gestellt“.



[1] Für die Einzelheiten der staatlichen Förderung der Familien­zerstörung siehe Abschnitt 2.1.4. Die Zerstörung der Familie wird belohnt