Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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Exkurs zu Mutter und Kind

Eine Frau, zumal eine Mutter, kann mit der Milde der Justiz rechnen. Die findet immer einen Beweggrund, der sie entlastet. Im Zweifelsfall ist immer ein Mann an allem Schuld. Wie schrieb Alice Schwarzer so schön? „Der Mann ist zu 100% der Täter.“ Sollte einmal (zufällig) nicht der Mann der Täter, sondern eine Frau, so „ist die Frau noch das Opfer eines Opfers.“ [1]

Eine Frau muss selten die Konsequenzen für ihr Handeln tragen. Meist muss ein Mann dafür bluten.

Hier wird anhand von Beispielen aufgezeigt, was eine Frau mit dem Kind alles anstellen kann und wie der Kindesvater hilflos daneben stehen muss und dazu verurteilt ist tatenlos zuzusehen.


zurück1. Abtreibung

Eine Frau kann ein Kind straffrei abtreiben lassen.

Die Debatte um § 217 StGB wurde in den 1970er Jahren ausführlich geführt und soll hier nicht wiederholt werden. Was nicht diskutiert wurde, war die Rolle des Mannes.

Mit dem Wahlspruch „Mein Bauch gehört mir!“ machten die Frauen klar, dass Männer in der Abtreibungs­frage nichts zu melden und noch weniger zu bestimmen haben.

Die Rolle des Mannes ist darauf beschränkt, als Erzeuger die Entscheidung der Frau zu akzeptieren und – falls die Frau sich dazu entschließt das Kind auszutragen – das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren.

Bei einem unehelichen Kind hat der Mann überhaupt nichts zu bestellen, da er kein Sorgerecht hat. Ist das Kind ehelich, hat der Mann zwar (auch) das Sorgerecht, aber wenn sich die Mutter zur Trennung vom Kindesvater entschließt und in eine entfernte Stadt umsiedelt, ist das Sorgerecht ein wertloses Papier.

zurück2. Anonyme Geburt, Babyklappe

Eine Mutter kann das Kind „anonym“ gebären bzw. das Kind an einer „Baby-Klappe“ anonym abgeben.

Ist es für eine Abtreibung zu spät oder entscheidet die Kindes­mutter später, das Kind nicht behalten zu wollen, so kann sie sich der Sorgepflicht für das Kind einfach entledigen, indem sie das Kind „anonym“ in einer Klinik zur Welt bringt (anonym bedeutet hier, dass der Mutter keine Fragen gestellt werden und keine personen­bezogenen Angaben erhoben werden) oder in einer Babyklappe anonym abgeben. Das Kind wird dann von der HelferInnen­industrie an Pflege­eltern oder Adoptiv­eltern weiter­gereicht.

Auch hier hat der Mann nichts zu melden, er hat als Erzeuger ohnmächtig hinzunehmen, dass sein Kind von der Kindesmutter einfach so weggegeben wird.

[…]

zurück3. Kindestötung

Eine Mutter kann das neugeborene Kind im Garten begraben. – Sie kann mit milder Strafe rechnen.

[…]

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt.

So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, wenn es sich um einen männlichen Täter handelt. Doch bei einer weiblichen Täterin hält die Staats­anwaltschaft einen solchen „Wegschluss“ für nicht geboten, weil „die Frau keine Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle. Die Gutachter kommen zu der Erkenntnis, dass es keine Wieder­holungs­gefahr gebe, da die eigenen Kinder ja tot seien.[2]

Nach dem Geständnis laufen gelassen

„Die Schwangerschaft passe nicht in ihren egoistischen Lebensplan, gestand die Todes-Mutter im Gerichts­saal. In den Händen hielt sie ein kleines weißes Kuscheltier.“

„Erst legte sie ein Schock-Geständnis ab, dann ließen die Richter sie laufen. Für den Egoismus der Manager-Tochter mussten zwei Kinder sterben: Einen Zwilling erstickte sie direkt nach der Geburt, den anderen tötete sie noch im Mutterleib durch Schläge auf ihren Bauch.
In einer von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung bereute Franziska S. ihr Handeln. Zudem habe sie ihre Eltern, besonders ihren Vater, nicht enttäuschen wollen. Er habe wie ein Patriarch über die Familie geherrscht. Das beeindruckte die Richter. Sie entließen sie gegen Melde­auflagen aus der Unter­suchungs­haft.“ [3]

So einfach ist das als Frau: Man mache einen Mann für alles verantwortlich und schon haben alle Verständnis, sogar Richter sind beeindruckt.

zurück4. Mit Kind untertauchen

Eine Mutter kann mit dem Kind untertauchen. – Sie kann mit Bewährungsstrafe rechnen und bekommt das alleinige Sorgerecht geschenkt.

Kindes­entführung durch die Mutter wird mit alleinigem Sorgerecht belohnt

Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter, sie fälschte Dokumente und schulte die Kinder unter falschem Namen ein. Dabei war das Aufenthalt­bestimmungs­recht vom Gericht Vater zugesprochen worden. Die Mutter kümmert das wenig und ein Frauenhaus wird die erste Anlauf­station im Untergrund.

Die Mutter wird, nachdem sie schließlich gefasst wird, zwar wegen „Entziehung von Minder­jährigen“ verurteilt, doch dem Vater hilft das nichts. Die Kinder bleiben während der 44tägigen Gefängnis­strafe bei dem neuen Lebens­gefährten der Frau. Eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab, weil einem Familien­therapeuten zufolge „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ den Kindern „nicht zuzumuten“ wäre. Später bekommt die Mutter schließlich auch offiziell das Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen.

Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden – und dem Vater, Spiegel am 29. März 2009

Ein Mann, der sich derart der deutschen Obrigkeit und ihren heiligen Gesetzen widersetzt hätte, wäre entsprechend hart bestraft worden. Das Sorgerecht für seine Kinder hätte er sich für immer abschminken können. Eine Frau hingegen, die sich über Recht und Gesetz, und vor allem den Rechten des Vaters gegenüber seinem Kind, hinwegsetzt, wird mit dem alleinigen Sorgerecht „belohnt“. Wen wundert es bei dieser Recht­sprechung, wenn Frauen ihr rechtloses Handeln als „ihr gutes Recht“ begreifen?

In diesem Beispiel wird auch deutlich, wie Justiz und HelferInnen­industrie Hand in Hand arbeiten. Die Familien­therapeutIn liefert der RichterIn die Begründung dafür, das Kind in jedem Fall der Mutter zuzusprechen. Entzieht die Mutter dem Vater das Kind jahrelang, dann ist den Kindern „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ nicht zuzumuten. Würde es aber dem Vater einfallen, der Mutter das Kind zu entziehen, dann wäre den Kindern „eine Vater-Kind-Beziehung“ in keinem Fall zuzumuten. Die frauen­freundliche Recht­sprechung in Verbindung mit einer willfährigen GutachterInnen-Industrie bildet die Grundlage für rechtloses Handeln bei Frauen, fehlendes Schuld­bewusstsein und Willkür gegenüber Kindern und Vätern.

zurück5. Kuckucks­kind

Eine Mutter kann ihrem Ehemann ein Kuckucks­kind unterschieben und einen Vater­schafts­test verhindern.

[…]

zurück6. Adoptionsfreigabe

Eine Mutter kann das uneheliche Kind zur Adoption freigeben.

[…]

Jugend­amts­leiter Lassernig hält Männer für überflüssig

In Neu-Ulm wurde ein Säugling von seiner Mutter ausgesetzt. Jugendamtschef Tillmann Lassernig zitierend berichtete die Augsburger Allgemeine, das Baby entwickele sich in der Obhut seiner Pflege­eltern „hervorragend“.

Nach wie vor unbekannt ist der leibliche Vater der kleinen Emilia. Die Mutter des Kindes kann oder will den Namen nicht preisgeben. Für das Neu-Ulmer Jugendamt ist dies eine Tatsache, die das weitere Verfahren nur erleichtern kann. Lassernig: „Wäre der Vater des Kindes bekannt, würde dies das Adoptions­verfahren eventuell nur erschweren, weil der Mann natürlich ein Mitspracherecht hätte, wenn es um die Zukunft des Kindes geht.“

Nach dem Vater wird nicht gefragt, er wird nicht vermisst und wenn er bekannt wäre, würde er nur stören.

„Noch nicht entschieden ist, ob das inzwischen neun Wochen alte Kind bei den Pflege­eltern bleiben darf oder ob die Mutter ihr Kind wieder zurückhaben will. „Sie hat noch Zeit, sich in einer so wichtigen Frage zu entscheiden“, sagte Lassernig. […] Noch hat sie sich nicht entschieden, ob sie ihr Kind zurückhaben will oder ob es zur Adoption freigegeben wird. „Wir setzen sie nicht unter Zeitdruck, sie soll sich frei entscheiden“, sagte Jugendamts­chef Tillmann Lassernig.

Eine Frau kann tun, was sie will. Ob sie das Kind zurückhaben will oder zur Adoption freigeben will, alles kein Problem. Sie wird auf keinen Fall unter Druck gesetzt, muss keine Erwartungen erfüllen.

Das Amt hat der jungen Frau eine Betreuerin zur Seite gestellt, mit der sie mehrmals in der Woche treffen und wichtige Fragen besprechen kann. [4][5]

Die Mutter bekommt gleich ein persönliches Coaching. Es ist interessant, wie junge Mütter wie eine Schwerverletzte (über)betreut werden. Es wird von ihr noch nicht einmal verlangt, den Namen des Kindes­vaters preiszugeben. Und wenn der Name des Vaters genannt wird, dann nicht etwa, um eine Adoptions­freigabe zu vermeiden und im die Betreuung des Kindes anzuvertrauen. Für ihn ist nur die Rolle als geldspendendes Vatertier vorgesehen.

zurück7. Freigabe von Embryonen

Auch beim Embryonenschutzgesetz wird das „Kindeswohl“ gedreht, bis es in den Willen der Frau passt. Eine Witwe wollte von ihrem toten Ehemann schwanger werden und verklagte eine Klinik auf Herausgabe von Eizellen, die mit dem Sperma ihres Mannes befruchtet und dann tief gefroren waren:

„Die Justiz sah das zuerst anders: Zu Beginn der Berufungs­verhandlung berief sich der Vorsitzende Richter, Peter Winterstein, auf den Grundsatz des Embryonen­schutz­gesetzes, wonach das Kindeswohl Vorrang vor dem Wunsch der Eltern nach Kindern haben muss. Und das könne gefährdet sein, wenn das Kind ohne Vater aufwachse.
Silke Mettner hielt diese Auffassung für überholt: ‚Das Gesetz stammt von 1991, seitdem hat sich die gesell­schaft­liche Wirklichkeit geändert‘, sagte die Rechts­anwältin. ‚Viele Kinder leben heute ohne ihren leiblichen Vater in Patchwork-Familien oder bei der allein­erziehenden Mutter.‘ Die rechtliche Auffassung zur Kindes­wohl­gefährdung müsse der Realität angepasst werden. ‚Ich halte es für schwieriger für das Kind, wenn es gar nicht weiß, wer sein Vater ist, oder wenn es weiß, dass sein Vater es nicht haben wollte, als wenn dem Kind gesagt wird, dass der gestorbene Vater es sich sehnlich gewünscht hat.‘“
[6]

Der Moralphilosoph Dieter Birnbacher befindet: „Die Frage, ob der Vater bei einer künstlichen Befruchtung noch lebt, ist ethisch gesehen völlig unerheblich.“ Die Klägerin steht auf dem Standpunkt: „Es sind meine Eizellen und die Samenzellen meines Mannes. Ich denke, ich sollte darüber frei entscheiden dürfen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen.“ [6] Bravo! Die Frage, ob das Kind seinen Vater je kennenlernen wird, ist dann ja wohl auch irrelevant. Hauptsache, das Kind bekommt Halb­waisen­rente als Unterhalt und die Frau ihren Willen. Dafür kann man schon mal Gesetze neu interpretieren, und: Zum Glück ist das Kindeswohl ja flexibel.

zurück8. Kinderkrippe wichtiger als Vater

Eine Mutter kann das „Wechselmodell“ ablehnen und das Kind in die Krippe bringen anstatt vom Vater betreuen zu lassen.

Klage eines Vaters gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthalts­bestimmungs­rechts (ABR)

In groben Zügen geht es in dem Urteil um folgendes: ein Vater favorisiert das Wechselmodell, was die Mutter in Folge – vom Gericht bestätigten Kommunikations­defizit – ablehnt. Kind 1,5 Jahre soll lieber in eine Krippe als beim Vater untergebracht werden. Umgangs­boykott, Anzeigen der Mutter usw. haben keine Rolle bei der Berücksichtigung des ABR für den Vater gespielt.

Femokratie-Blog: Kinderkrippe wichtiger als Vater; Entscheidungsdatum: 09.03.2009; Aktenzeichen: 10 UF 204/08

zurückFazit

Ein Mann in Deutschland sollte es sich sehr gut und genau überlegt, wenn er ein Kind zeugen will in diesem kinder­feindlichen und feministischen Staat. Wer nicht als rechtloser Unterhaltssklave für eine arbeits­unwillige Schmarotzerin und Ausbeuterin enden will, die ihr Kind nur als Schutzschild missbraucht für ihre eigenen Interessen, um sich ein schönes faules Leben machen zu können, der sollte in Deutschland besser nicht heiraten und kein Kind zeugen.

(zurück zu Kapitel 2.5.)


[1] „Der große Unterschied“, S. 81; „Der kleine Unterschied und seine großen Folgen“, S. 180
[2] Doppelmord bleibt ungestraft, Hamburger Abendblatt am 3. September 2004
[3] Sie tötete ihre zwei Babys: Todes-Mutter frei!, Bildzeitung am 4. November 2009
[4] Die kleine Emilia entwickelt sich prächtig, Augsburger Allgemeine am 4. Juni 2009
[5] Monika Armand: Wenn Männer sich zum überflüssigen Geschlecht erklären … dann müssen Kinder eben ohne ihren Vater aufwachsen, Brainlogs am 11. Juni 2009
[6] a b Künstliche Befruchtung: Witwe darf von totem Ehemann schwanger werden, Focus am 7. Mai 2010