Im Abschnitt Ehe sind verschiedene Formen des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau angesprochen worden, die ihre Vorläufer bis hin in die Zeit des Römischen Imperiums reichen. Das geschah nicht, um langweilige Geschichte wiederzukäuen, sondern diente als gedankliche Vorarbeit für das, was unter nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu verstehen ist. Mit anderen Worten, es geht um mehr als das „Auslassen“ des Standesamtes. Man kennt diese Paare, die triumphierend erklären „Wir können auch ohne Trauschein glücklich sein!“ und es klingt der Stolz aus den Worten, wie des Steppkes, der seinen Eltern triumphierend vorführt, dass er freihändig radfahren gelernt hat. Und im Unterton schwingt etwas mit, was soviel besagt wie: „Nur Warmduscher müssen sich an einem Trauschein festhalten.“
Diese Äußerungen zeugen von einer großen Unkenntnis bezüglich Ehe und Familie. Auch hat der ideologische Dauerbeschuss seit der 68er-Jahre mit der beständigen Abwertung von Ehe und Familie seine Wirkung gezeigt. Es ist gelungen, der Ehe etwas (Ewig)Gestriges anzuhängen und den Anschein von etwas Entbehrlichem zu geben. Dabei wird übersehen, wie Beziehungen verrechtlicht und Bürger indirekt zwangsverheiratet werden.
„Die Ehe begründet eine Verwandtschaft zwischen zwei Familien.“
Im Kern besteht der Unterschied darin, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Beziehungsverhältnis zwischen zwei Menschen ist, während die Eheschließung ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Familien begründet.
Es ist eine Binsenweisheit, dass eine Liebesbeziehung, auch Affäre genannt, ohne Förmlichkeiten bestehen kann, auch wenn sie lange Zeit besteht. Aber eine Liebesbeziehung betrifft nur die zwei Liebenden. Eine Ehe hingegen ist etwas grundsätzlich anderes, weil damit zwei Familien verwandtschaftlich verbunden werden. Es versteht sich von selbst, dass bei einem so folgenschweren Schritt die beiden Herkunftsfamilien der Brautleute ein Wörtchen mitreden wollen und nicht nur mit beiläufigen Floskeln begleiten: „Wir sind zusammen!“ – „Ach, wie schön!“, „Ich habe mich getrennt!“ – „Na ja, macht nichts!“
Es ist eine der großen Lebenslügen dieser Gesellschaft so zu tun, als unterscheide die uneheliche Lebensgemeinschaft von der ehelichen Lebensgemeinschaft nur der Trauschein. Auf dieser Lüge aufbauend regelt der Staat die nichteheliche Lebensgemeinschaft so, als wenn es sich um eine Ehe handele und nennt das fälschlich eine eheähnliche Gemeinschaft. Eine Liebesbeziehung ist aber nicht eheähnlich, weil der Aspekt der Verwandtschaft fehlt. Diese Begriffsverwirrung ist möglicherweise gewollt, denn mit der Abwertung der Ehe zu einer Liebesgemeinschaft ist zweierlei gewonnen: 1. Die familiäre Loyalität fällt weg. Damit fällt die Familie als Konkurrenzmodell zum Staat aus. 2. Eine Nähe zur gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft kann hergestellt werden. Eine heterosexuelle Liebesbeziehung unterscheidet sich von einer homosexuellen Liebesbeziehung tatsächlich nur noch in der sexuellen Orientierung. Damit wird die Dekonstruktion der sozialen Lebensverhältnisse erreicht (vgl. Genderismus).
Der Einfluss der Herkunftsfamilien wird sehr unterschätzt. Der Fluch besitzergreifender Eltern, die ihre Kinder nicht zueinander finden lassen, ist der häufigste Trennungsgrund. Er ist jedoch nur selten bewusst.[1] Es lohnt sich von daher, sich mit der Familie seines zukünftigen Ehepartners zu beschäftigen. Leider wird der Begriff der Arrangierten Ehe bewusst abgewertet und in den Dreck gezogen. Es wird so getan, als wenn es bei der Einbeziehung der Eltern darum ginge, dass diese ihre Kinder verschachern oder zwangsverheiraten würden. Dabei geht es bei einer Eheanbahnung darum, dass sich zwei Familien arrangieren, zu zukünftig miteinander verwandt und verschwägert sein werden, im Interesse des Ehepaares mit einander auszukommen.
Es ist an der Stelle auch sehr wichtig, sich bewusst von seinen Eltern zu trennen, bevor man sich seinem Ehepartner zuwendet. Das bedeutet zwar keinen Abschied von den Eltern, aber wohl einen Abschied von der Kindheit. Scheidungsgedanken ersticken die Liebe und das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Mit diesen Gedanken wird dem Auftrag der Eltern, zu ihnen zurückzukehren, stattgegeben.[1] Grund dafür ist eine unvollständige oder nicht erfolgte Abnabelung vom Elternhaus.
Die Macht der Herkunftsfamilien ist nicht zu unterschätzen. Entweder haben sie ein gemeinsames Ja für die Ehe ihrer Kinder gefunden und greifend stabilisierend ein, wenn das Eheschiff schlingert. Gute Eltern zwingen ihre Kinder, sich mit ihrem Ehepartner auseinanderzusetzen und nicht ständig zu Hause anzurufen. Die Scheidung ist sehr oft eine unbewusste Selbstbestrafung der Eheleute. Gesiegt hat dann die Elternbindung.[1]
1.1.7. Abgrenzung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Im Abschnitt Ehe sind verschiedene Formen des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau angesprochen worden, die ihre Vorläufer bis hin in die Zeit des Römischen Imperiums reichen. Das geschah nicht, um langweilige Geschichte wiederzukäuen, sondern diente als gedankliche Vorarbeit für das, was unter nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu verstehen ist. Mit anderen Worten, es geht um mehr als das „Auslassen“ des Standesamtes. Man kennt diese Paare, die triumphierend erklären „Wir können auch ohne Trauschein glücklich sein!“ und es klingt der Stolz aus den Worten, wie des Steppkes, der seinen Eltern triumphierend vorführt, dass er freihändig radfahren gelernt hat. Und im Unterton schwingt etwas mit, was soviel besagt wie: „Nur Warmduscher müssen sich an einem Trauschein festhalten.“
Diese Äußerungen zeugen von einer großen Unkenntnis bezüglich Ehe und Familie. Auch hat der ideologische Dauerbeschuss seit der 68er-Jahre mit der beständigen Abwertung von Ehe und Familie seine Wirkung gezeigt. Es ist gelungen, der Ehe etwas (Ewig)Gestriges anzuhängen und den Anschein von etwas Entbehrlichem zu geben. Dabei wird übersehen, wie Beziehungen verrechtlicht und Bürger indirekt zwangsverheiratet werden.
Im Kern besteht der Unterschied darin, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Beziehungsverhältnis zwischen zwei Menschen ist, während die Eheschließung ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Familien begründet.
Es ist eine Binsenweisheit, dass eine Liebesbeziehung, auch Affäre genannt, ohne Förmlichkeiten bestehen kann, auch wenn sie lange Zeit besteht. Aber eine Liebesbeziehung betrifft nur die zwei Liebenden. Eine Ehe hingegen ist etwas grundsätzlich anderes, weil damit zwei Familien verwandtschaftlich verbunden werden. Es versteht sich von selbst, dass bei einem so folgenschweren Schritt die beiden Herkunftsfamilien der Brautleute ein Wörtchen mitreden wollen und nicht nur mit beiläufigen Floskeln begleiten: „Wir sind zusammen!“ – „Ach, wie schön!“, „Ich habe mich getrennt!“ – „Na ja, macht nichts!“
Es ist eine der großen Lebenslügen dieser Gesellschaft so zu tun, als unterscheide die uneheliche Lebensgemeinschaft von der ehelichen Lebensgemeinschaft nur der Trauschein. Auf dieser Lüge aufbauend regelt der Staat die nichteheliche Lebensgemeinschaft so, als wenn es sich um eine Ehe handele und nennt das fälschlich eine eheähnliche Gemeinschaft. Eine Liebesbeziehung ist aber nicht eheähnlich, weil der Aspekt der Verwandtschaft fehlt. Diese Begriffsverwirrung ist möglicherweise gewollt, denn mit der Abwertung der Ehe zu einer Liebesgemeinschaft ist zweierlei gewonnen: 1. Die familiäre Loyalität fällt weg. Damit fällt die Familie als Konkurrenzmodell zum Staat aus. 2. Eine Nähe zur gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft kann hergestellt werden. Eine heterosexuelle Liebesbeziehung unterscheidet sich von einer homosexuellen Liebesbeziehung tatsächlich nur noch in der sexuellen Orientierung. Damit wird die Dekonstruktion der sozialen Lebensverhältnisse erreicht (vgl. Genderismus).
Der Einfluss der Herkunftsfamilien wird sehr unterschätzt. Der Fluch besitzergreifender Eltern, die ihre Kinder nicht zueinander finden lassen, ist der häufigste Trennungsgrund. Er ist jedoch nur selten bewusst.[1] Es lohnt sich von daher, sich mit der Familie seines zukünftigen Ehepartners zu beschäftigen. Leider wird der Begriff der Arrangierten Ehe bewusst abgewertet und in den Dreck gezogen. Es wird so getan, als wenn es bei der Einbeziehung der Eltern darum ginge, dass diese ihre Kinder verschachern oder zwangsverheiraten würden. Dabei geht es bei einer Eheanbahnung darum, dass sich zwei Familien arrangieren, zu zukünftig miteinander verwandt und verschwägert sein werden, im Interesse des Ehepaares mit einander auszukommen.
Es ist an der Stelle auch sehr wichtig, sich bewusst von seinen Eltern zu trennen, bevor man sich seinem Ehepartner zuwendet. Das bedeutet zwar keinen Abschied von den Eltern, aber wohl einen Abschied von der Kindheit. Scheidungsgedanken ersticken die Liebe und das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Mit diesen Gedanken wird dem Auftrag der Eltern, zu ihnen zurückzukehren, stattgegeben.[1] Grund dafür ist eine unvollständige oder nicht erfolgte Abnabelung vom Elternhaus.
Die Macht der Herkunftsfamilien ist nicht zu unterschätzen. Entweder haben sie ein gemeinsames Ja für die Ehe ihrer Kinder gefunden und greifend stabilisierend ein, wenn das Eheschiff schlingert. Gute Eltern zwingen ihre Kinder, sich mit ihrem Ehepartner auseinanderzusetzen und nicht ständig zu Hause anzurufen. Die Scheidung ist sehr oft eine unbewusste Selbstbestrafung der Eheleute. Gesiegt hat dann die Elternbindung.[1]