Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

1.1.7. Abgrenzung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Abschnitt Ehe sind verschiedene Formen des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau angesprochen worden, die ihre Vorläufer bis hin in die Zeit des Römischen Imperiums reichen. Das geschah nicht, um langweilige Geschichte wiederzukäuen, sondern diente als gedankliche Vorarbeit für das, was unter nicht­ehelicher Lebens­gemein­schaft zu verstehen ist. Mit anderen Worten, es geht um mehr als das „Auslassen“ des Standesamtes. Man kennt diese Paare, die triumphierend erklären „Wir können auch ohne Trauschein glücklich sein!“ und es klingt der Stolz aus den Worten, wie des Steppkes, der seinen Eltern triumphierend vorführt, dass er freihändig radfahren gelernt hat. Und im Unterton schwingt etwas mit, was soviel besagt wie: „Nur Warmduscher müssen sich an einem Trauschein festhalten.“


Diese Äußerungen zeugen von einer großen Unkenntnis bezüglich Ehe und Familie. Auch hat der ideologische Dauerbeschuss seit der 68er-Jahre mit der beständigen Abwertung von Ehe und Familie seine Wirkung gezeigt. Es ist gelungen, der Ehe etwas (Ewig)Gestriges anzuhängen und den Anschein von etwas Entbehrlichem zu geben. Dabei wird übersehen, wie Beziehungen verrechtlicht und Bürger indirekt zwangsverheiratet werden.

„Die Ehe begründet eine Verwandtschaft zwischen zwei Familien.“

Im Kern besteht der Unterschied darin, dass die nichteheliche Lebens­gemein­schaft ein Beziehungsverhältnis zwischen zwei Menschen ist, während die Eheschließung ein Verwandt­schafts­verhältnis zwischen zwei Familien begründet.

Es ist eine Binsenweisheit, dass eine Liebesbeziehung, auch Affäre genannt, ohne Förmlichkeiten bestehen kann, auch wenn sie lange Zeit besteht. Aber eine Liebesbeziehung betrifft nur die zwei Liebenden. Eine Ehe hingegen ist etwas grundsätzlich anderes, weil damit zwei Familien verwandt­schaft­lich verbunden werden. Es versteht sich von selbst, dass bei einem so folgen­schweren Schritt die beiden Herkunfts­familien der Brautleute ein Wörtchen mitreden wollen und nicht nur mit beiläufigen Floskeln begleiten: Wir sind zusammen!“ – „Ach, wie schön!“, Ich habe mich getrennt!“ – „Na ja, macht nichts!“

Es ist eine der großen Lebenslügen dieser Gesellschaft so zu tun, als unterscheide die uneheliche Lebens­gemein­schaft von der ehelichen Lebens­gemein­schaft nur der Trauschein. Auf dieser Lüge aufbauend regelt der Staat die nichteheliche Lebens­gemein­schaft so, als wenn es sich um eine Ehe handele und nennt das fälschlich eine eheähnliche Gemeinschaft. Eine Liebes­beziehung ist aber nicht eheähnlich, weil der Aspekt der Verwandtschaft fehlt. Diese Begriffs­verwirrung ist möglicherweise gewollt, denn mit der Abwertung der Ehe zu einer Liebes­gemein­schaft ist zweierlei gewonnen: 1. Die familiäre Loyalität fällt weg. Damit fällt die Familie als Konkurrenz­modell zum Staat aus. 2. Eine Nähe zur gleich­geschlecht­lichen Lebens­gemein­schaft kann hergestellt werden. Eine heterosexuelle Liebes­beziehung unterscheidet sich von einer homosexuellen Liebes­beziehung tatsächlich nur noch in der sexuellen Orientierung. Damit wird die Dekonstruktion der sozialen Lebens­verhältnisse erreicht (vgl. Genderismus).

Der Einfluss der Herkunfts­familien wird sehr unterschätzt. Der Fluch besitz­ergreifender Eltern, die ihre Kinder nicht zueinander finden lassen, ist der häufigste Trennungs­grund. Er ist jedoch nur selten bewusst.[1] Es lohnt sich von daher, sich mit der Familie seines zukünftigen Ehepartners zu beschäftigen. Leider wird der Begriff der Arrangierten Ehe bewusst abgewertet und in den Dreck gezogen. Es wird so getan, als wenn es bei der Einbeziehung der Eltern darum ginge, dass diese ihre Kinder verschachern oder zwangs­verheiraten würden. Dabei geht es bei einer Eheanbahnung darum, dass sich zwei Familien arrangieren, zu zukünftig miteinander verwandt und verschwägert sein werden, im Interesse des Ehepaares mit einander auszukommen.

Es ist an der Stelle auch sehr wichtig, sich bewusst von seinen Eltern zu trennen, bevor man sich seinem Ehepartner zuwendet. Das bedeutet zwar keinen Abschied von den Eltern, aber wohl einen Abschied von der Kindheit. Scheidungs­gedanken ersticken die Liebe und das Gefühl der Zusammen­gehörigkeit. Mit diesen Gedanken wird dem Auftrag der Eltern, zu ihnen zurückzukehren, stattgegeben.[1] Grund dafür ist eine unvollständige oder nicht erfolgte Abnabelung vom Elternhaus.

Die Macht der Herkunfts­familien ist nicht zu unterschätzen. Entweder haben sie ein gemeinsames Ja für die Ehe ihrer Kinder gefunden und greifend stabilisierend ein, wenn das Eheschiff schlingert. Gute Eltern zwingen ihre Kinder, sich mit ihrem Ehepartner ausein­ander­zusetzen und nicht ständig zu Hause anzurufen. Die Scheidung ist sehr oft eine unbewusste Selbst­bestrafung der Eheleute. Gesiegt hat dann die Eltern­bindung.[1]





[1] Holger Bertrand Flöttmann: „Steuerrecht des Lebens“, Novum-Verlag 2006, ISBN 3-902514-53-1 a) S. 21 b) S. 31 c) S. 236, 275ff.