Fakt ist, dass rund 80 % der geltenden Rechtsakte in Deutschland heute durch Brüssel bestimmt werden. Durch den Vertrag von Lissabon wird sich dieser Anteil sicher nicht verringern.[1] Das ist ein grober Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die Entscheidungen, welche die Lebenswirklichkeit der Menschen bestimmt, wird also tendenziell immer weiter vom Bürger entfernt getroffen. Diese strukturelle Veränderung, dass der Bürger immer weniger Einfluss auf politische Entscheidungen hat, bedeutet einen Verlust von Demokratie und die Tatsache, dass der Bürger immer weniger sein privates Lebensumfeld frei gestalten kann (vergleiche auch Rauchverbot), bedeutet einen Verlust von Freiheit.
Leitlinie der europäischen Familienpolitik
Die deutsche Bundesregierung hat Gleichstellungspolitik mittels der politischen Strategie des Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe festgelegt. Damit reiht sich die Bundesregierung in die weltweiten Aktivitäten zur wirkungsvolleren Durchsetzung von Gleichstellungspolitik ein.[2] Damit folgt auch Deutschland dem Leitprinzip, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen, das 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking propagiert und 1997/1999 mit dem Amsterdamer Vertrag für die Europäischen Union verbindlich gemacht wurde.
Bei einem gesellschaftlich derart umfassenden Programm müsste der Bürger, als Souverän des Landes, umfassend aufgeklärt werden, was nicht geschehen ist. Darüber hinaus haben, nach Erfahrung von Inge Thürkauf, viele Politiker noch nicht einmal die Tatsache begriffen, dass Gender Mainstreaming ein politisches Programm ist.[3]
Politische Richtigkeit und Denkverbote
Das Ziel der Familienpolitik ist die Aufhebung der Geschlechtsdifferenzierung von Mann und Frau und der Heterosexualität als Norm. Diese neue Ideologie wird durch virtuose Beherrschung des politischen Apparats in gesellschaftliche Realität verwandelt. Dies gelingt durch Unterlaufen der demokratischen Strukturen ohne jede öffentliche Debatte.[4]
Die Situation sieht so aus:
Die Entscheidung über den privaten Bereich der Familie wurde weit entfernt vom Bürger auf UN- und EU-Ebene getroffen. Das ist so hoch angesiedelt, dass eine Privatperson außerstande ist, sich dagegen zu widersetzen.
Die Entscheidung wurde undemokratisch und ohne öffentliche Debatte vollzogen. Es gab für die Bürger keinerlei Möglichkeit an einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu beteiligen oder bei einer demokratischen Abstimmung ein Veto einzulegen.
Ohne Veränderung der Sprache ist eine Veränderung der Gesellschaft nicht möglich. Deshalb wurde wie im „Wahrheitsministerium“ in George Orwells Roman 1984 neue Begriffe erfunden, deren Sinngehalt den meisten Menschen verborgen bleibt. Damit werden Bürger außerstande gesetzt, sich an einem Diskurs über Familienpolitik zu beteiligen. Bis heute sind den meisten Menschen die Begriffe „Gender“ und „Genderismus“ unbekannt geblieben.
Wenn aber trotzdem noch jemand es wagt, etwas gegen die „Gender-Politik“ zu sagen, dann gibt es mit dem „Antidiskriminierungsgesetz“ noch einen Maulkorbgesetz, das Kritikern endgültig den Mund stopfen soll.[5]
Die Europäische Union schränkt unter dem Deckmantel der „Antidiskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ weitere Reste der freien Meinungsäußerung ein. Kritik an Personen, Zuständen oder Ideologien kann künftig als „Bedrohung“ strafbar sein. Am 2. April 2009 hat das Europäische Parlament die „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Personen unabhängig von Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“, mit 363 zu 226 Stimmen angenommen. Eine Richtlinie bezeichnet ein EU-Gesetz, das nationale Regelungen außer Kraft setzt. Ende 2009 wird der Rat über die Richtlinie entscheiden, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten unter eine gemeinsame Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung stellt. Die Definition dieser Richtlinie über diskriminierende Belästigung ist so breit, dass jeder Einwand gegen homosexuelle Praktiken oder Adoptionsrecht für Lesben als rechtswidrig gelten wird. Ursprünglich war die Gleichbehandlungsrichtlinie für Menschen mit Behinderungen gedacht, die durch das Verbot der Diskriminierung, beim Zugang zu „Waren und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum“ nicht benachteiligt werden durften. Gender-Aktivisten haben den Anwendungsbereich der Richtlinie dahingehend erweitert, dass Diskriminierung aufgrund von Religion, Alter oder sexueller Orientierung eingeschlossen werden. Nach dieser Richtlinie wird „Bedrohung“ als ein Verhalten definiert, „mit dem Zweck oder der Auswirkung, die Würde der betreffenden Person zu verletzen in einem von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeld“. Mit einer so vagen Definition kann jeder leicht der Diskriminierung beschuldigt werden, der lediglich etwas zum Ausdruck bringt, was ein anderer angeblich als die Schaffung eines „beleidigenden Umfelds“ wahrnimmt. Darüber hinaus verlagert die Richtlinie die Beweislast auf den Angeklagten, der nachweisen muss, dass er oder sie keine feindselige Umgebung geschaffen hat, die den Beschwerdeführer verletzt, eingeschüchtert oder diskriminiert haben könnte. Wenn dem Angeklagten dies nicht gelingt, droht eine Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung in unbegrenzte Höhe.[6]
Schon mit der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Homophobie in Europa vom 11. Januar 2006 wurde die politische Voraussetzung dafür geschaffen, dass Menschen kriminalisiert werden, die der Überzeugung sind, dass Heterosexualität die Norm ist.[7] Mit dem Vorstoß des Europarates, die Worte „Vater“ und „Mutter“ aus amtlichen Texten zu verbannen, wird kein Zweifel daran gelassen, dass der Heterosexualität – und damit der Familie – die Normativität abgesprochen wird.[8] Durch Sprachmanipulation werden „Vater“, „Mutter“ und „Familie“ abgeschafft. Sind die Begriffe erst einmal aus den Gesetzestexten entfernt, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Familie und Verwandtschaft in der Rechtspraxis keine Rolle mehr spielen. Der Staat wird sich in Gestalt von Jugendamt und Kindergartenerzieherin an die Stelle von Mutter und Vater setzen, schon heute maßt er sich die Rolle des Familienoberhauptes an, das in der Familie das letzte Wort hat.
Der Antidiskriminierungswahn
Isaak Silberstein steht auf dem deutschen Passamt und verlangt seinen Pass – zum Auswandern. „So“, sagt der Beamte. „Sie wollen auswandern? Sie fühlen sich wohl als Jude bei uns nicht wohl?“ „Doch. Es ist nicht wegen meiner Religion“, sagt Isaak, „es ist wegen der Schwulen.“ „Wegen der Schwulen?“, fragt der Beamte irritiert. „Ich wandere wegen der Homosexualität aus“, gibt Isaak Silberstein zurück. „Aber das ist doch nicht die Möglichkeit!“, ruft der Beamte. Und kann sich nicht fassen. „Doch“, beharrt Silberstein. „Hören Sie, Herr Inspektor. Vor 60 Jahren gab’s für die Homosexuellen die Todesstrafe. Vor 30 Jahren 10 Jahre Zuchthaus. Vor 15 Jahren fünf Jahre Gefängnis. Vor 10 Jahren ein Jahr Gefängnis und nun dürfen sie sogar Heiraten. Und da möcht’ ich weg sein, bevor es zur Pflicht wird.“ [9]
[2]Gabriele Kuby: „Gender Mainstreaming – Die (un)heimliche Revolution“ , Erstveröffentlichung: VATICAN magazin, Heft 11, November 2008; „Verstaatlichung der Erziehung. Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen.“, Fe-Medienverlag 2007, ISBN 3-939684-09-0, S. 38
[3] „Von der biologischen Revolution zur Diktatur des Genderismus“, Inge Thürkauf, AZK-Konferenz II am 27.09.2008 (, Video)
[4] Gabriele Kuby: „Verstaatlichung der Erziehung. Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen.“, Fe-Medienverlag 2007, ISBN 3-939684-09-0, S. 39
[5] Der Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement durfte im Österreichischen Parlament nicht ungestraft den Begriff „Gender-Wahn“ verwenden. Der Abgeordnete erhielt für die Verwendung des Begriffe „Gender-Wahn“ und „Gender-Wahnsinn“ in seiner Rede gegen den Genderwahn vom 6. Juni 2008 drei Ordnungsrufe. Von wem? Von einer Vorreiterin für Frauenförderung und -bevorzugung, der dritten Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne). Das Zensurkomitee besteht aus drei Frauen (Frau Präsidentin, Frau Minister und Frau Staatssekretärin) und Claqueure sind grüne und linke Quotenfrauen sowie Lila Pudel. Die Reaktionen auf die Rede dokumentieren den Zustand der politischen Elite.
3.1.6. Europäische Union
Fakt ist, dass rund 80 % der geltenden Rechtsakte in Deutschland heute durch Brüssel bestimmt werden. Durch den Vertrag von Lissabon wird sich dieser Anteil sicher nicht verringern.[1] Das ist ein grober Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die Entscheidungen, welche die Lebenswirklichkeit der Menschen bestimmt, wird also tendenziell immer weiter vom Bürger entfernt getroffen. Diese strukturelle Veränderung, dass der Bürger immer weniger Einfluss auf politische Entscheidungen hat, bedeutet einen Verlust von Demokratie und die Tatsache, dass der Bürger immer weniger sein privates Lebensumfeld frei gestalten kann (vergleiche auch Rauchverbot), bedeutet einen Verlust von Freiheit.
Leitlinie der europäischen Familienpolitik
Die deutsche Bundesregierung hat Gleichstellungspolitik mittels der politischen Strategie des Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe festgelegt. Damit reiht sich die Bundesregierung in die weltweiten Aktivitäten zur wirkungsvolleren Durchsetzung von Gleichstellungspolitik ein.[2] Damit folgt auch Deutschland dem Leitprinzip, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen, das 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking propagiert und 1997/1999 mit dem Amsterdamer Vertrag für die Europäischen Union verbindlich gemacht wurde.
Bei einem gesellschaftlich derart umfassenden Programm müsste der Bürger, als Souverän des Landes, umfassend aufgeklärt werden, was nicht geschehen ist. Darüber hinaus haben, nach Erfahrung von Inge Thürkauf, viele Politiker noch nicht einmal die Tatsache begriffen, dass Gender Mainstreaming ein politisches Programm ist.[3]
Politische Richtigkeit und Denkverbote
Das Ziel der Familienpolitik ist die Aufhebung der Geschlechtsdifferenzierung von Mann und Frau und der Heterosexualität als Norm. Diese neue Ideologie wird durch virtuose Beherrschung des politischen Apparats in gesellschaftliche Realität verwandelt. Dies gelingt durch Unterlaufen der demokratischen Strukturen ohne jede öffentliche Debatte.[4]
Die Situation sieht so aus:
Die Europäische Union schränkt unter dem Deckmantel der „Antidiskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ weitere Reste der freien Meinungsäußerung ein. Kritik an Personen, Zuständen oder Ideologien kann künftig als „Bedrohung“ strafbar sein. Am 2. April 2009 hat das Europäische Parlament die „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Personen unabhängig von Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“, mit 363 zu 226 Stimmen angenommen. Eine Richtlinie bezeichnet ein EU-Gesetz, das nationale Regelungen außer Kraft setzt. Ende 2009 wird der Rat über die Richtlinie entscheiden, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten unter eine gemeinsame Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung stellt. Die Definition dieser Richtlinie über diskriminierende Belästigung ist so breit, dass jeder Einwand gegen homosexuelle Praktiken oder Adoptionsrecht für Lesben als rechtswidrig gelten wird.
Ursprünglich war die Gleichbehandlungsrichtlinie für Menschen mit Behinderungen gedacht, die durch das Verbot der Diskriminierung, beim Zugang zu „Waren und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum“ nicht benachteiligt werden durften. Gender-Aktivisten haben den Anwendungsbereich der Richtlinie dahingehend erweitert, dass Diskriminierung aufgrund von Religion, Alter oder sexueller Orientierung eingeschlossen werden.
Nach dieser Richtlinie wird „Bedrohung“ als ein Verhalten definiert, „mit dem Zweck oder der Auswirkung, die Würde der betreffenden Person zu verletzen in einem von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeld“. Mit einer so vagen Definition kann jeder leicht der Diskriminierung beschuldigt werden, der lediglich etwas zum Ausdruck bringt, was ein anderer angeblich als die Schaffung eines „beleidigenden Umfelds“ wahrnimmt. Darüber hinaus verlagert die Richtlinie die Beweislast auf den Angeklagten, der nachweisen muss, dass er oder sie keine feindselige Umgebung geschaffen hat, die den Beschwerdeführer verletzt, eingeschüchtert oder diskriminiert haben könnte. Wenn dem Angeklagten dies nicht gelingt, droht eine Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung in unbegrenzte Höhe.[6]
Schon mit der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Homophobie in Europa vom 11. Januar 2006 wurde die politische Voraussetzung dafür geschaffen, dass Menschen kriminalisiert werden, die der Überzeugung sind, dass Heterosexualität die Norm ist.[7] Mit dem Vorstoß des Europarates, die Worte „Vater“ und „Mutter“ aus amtlichen Texten zu verbannen, wird kein Zweifel daran gelassen, dass der Heterosexualität – und damit der Familie – die Normativität abgesprochen wird.[8] Durch Sprachmanipulation werden „Vater“, „Mutter“ und „Familie“ abgeschafft. Sind die Begriffe erst einmal aus den Gesetzestexten entfernt, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Familie und Verwandtschaft in der Rechtspraxis keine Rolle mehr spielen. Der Staat wird sich in Gestalt von Jugendamt und Kindergartenerzieherin an die Stelle von Mutter und Vater setzen, schon heute maßt er sich die Rolle des Familienoberhauptes an, das in der Familie das letzte Wort hat.
Der Antidiskriminierungswahn