Der Mythos von der Rente wurde durch den Satz „Die Rente ist sicher!“ begründet. Er stammt von Norbert Blüm, der von 1982 bis 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war.
Heutzutage wird Norbert Blüm durch die Talkshows gereicht, wo er erklären darf, dass er mit dem Versprechen „Die Rente ist sicher!“ nicht gelogen habe. Die (staatliche garantierte) Rente ist tatsächlich sicher und über die Rentenhöhe wäre dabei ja keine Rede gewesen. Damit hat Blüm Recht, gelogen hat er nicht, dazu ist er zu gewieft. Trotzdem war und ist sein Satz eine Beschwichtigungsformel und alles andere als aufklärerisch, was die Alterssicherung betrifft.
Renten- und Sozialexperte Jürgen Borchert weist darauf hin, wie falsche Begriffe richtiges Verständnis verhindern und in die Irre führen können. Rentenversicherung, Generationenvertrag, versicherungsfremde Leistungen, Familienleistungsausgleich, kostenfreie Mitversicherung, nachhaltige Sozialpolitik usw., all diese Begriffe täuschen, weil sie nicht sagen, was wirklich ist!
Der Begriff „Rentenversicherung“ ist das verheerendste Beispiel der sozialen Zerstörung durch Sprache, womit der Staat seit Ende der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts semantischen „Versicherungsbetrug“ betreibt. Zu Bismarcks Zeiten war bei einer Lebenserwartung von nur 40 Jahren und einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren das Erreichen des Rentenalters eine Ausnahme von der sozialen Norm und deshalb prinzipiell auch versicherbar. Denn das Versicherungsprinzip ist nur geeignet, den Einzelnen gegen die Abweichung eines Falles von der sozialen Norm zu sichern. Heute aber werden wir 80 und mehr Jahre alt, der Rentenfall ist also zur – per se unversicherbaren! – sozialen Norm geworden. Das Risiko der unterschiedlichen Dauer des Ruhestandes trägt vollständig die Nachwuchsgeneration!
Die Versicherungsterminologie suggeriert dem Versicherten außerdem, dass seine Altersvorsorge mit seinen Beiträgen weitgehend geregelt ist. Realökonomisch sind diese Beiträge aber gar keine Vorsorge, weil sie ausschließlich dem Unterhalt der jeweiligen Eltern-Generation dienen. Der ihnen zugeschriebene Vorsorgecharakter ist eine juristische Fiktion! Hier entpuppt sich die Versicherungsterminologie als besonders schwerwiegender semantischer Betrug, weil sie Politik und Gesellschaft vergessen lässt, dass Kinder ohne die angeblich renditearme gesetzliche Rentenversicherung für ihre Eltern privat haften müssen, was sie teuer zu stehen kommen kann, und dass sie gleichzeitig für ihr eigenes Alter durch Kindererziehung vorsorgen müssen. Wer keine Kinder hat, baut für seine Altersvorsorge auf die Kinder anderer Leute. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Trümmerfrauenurteil 1992 und wieder im Pflegeurteil 2001 klar gestellt.[1]
Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag ist ein Euphemismus zur Beschreibung des Umlageverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung.[2] Der Begriff Generationenvertrag entstand mit dem Umlageverfahren, das unter Konrad Adenauer mit der Rentenreform 1957 eingeführt wurde. Ein funktionierender Generationenvertrag setzt natürlich nicht nur voraus, dass die aktive Generation Rentenbeiträge für die verrentete Generation erwirtschaftet, sondern auch durch Kinderaufzucht für eine heranwachsende Generation sorgt, die später die eigene Rente erwirtschaftet. Konrad Adenauer sagte dazu nur lapidar: „Kinder kriegen die Leute von alleine!“ [3] Doch weil die Menschen nicht so blöd sind, wie Politiker glauben, haben sie schnell begriffen, dass selbstgewählte Kinderlosigkeit von Vorteil ist. Die kinderlosen Doppelverdiener (DINKs) profitieren dreifach: Durch das doppelte Einkommen können sie sich in der Zeit eigener Berufstätigkeit durch ein höheres Einkommen einen besseren Lebensstandard leisten, im Alter profitieren sie von höheren Rentenanwartschaften und sie sparen sich die Reproduktionsarbeit. Ihre Rente muss von den Kindern derer erwirtschaftet werden, die wegen geleisteter Reproduktionsarbeit weniger Einkommen erwirtschaften konnten und damit auch weniger für die eigene Rentenanwartschaft einzahlen konnten. Damit ist klar: „Wer Kinder kriegt, zahlt drauf.“[4] Das verstößt zwar gegen die Verfassung, kümmerte aber verantwortliche Politiker nicht. Die begnügten sich mit Parolen von der „sicheren Rente“. 2001 wies das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1629/94 darauf hin, dass das Konzept der von Generation zu Generation weitergereichten Verantwortung für die Schwachen und Alten nicht funktioniert, wenn es nicht mehr genug Kinder gibt.[4]
Mit der Riester-Rente und der so genannten „Eigenvorsorge“ wird alles noch viel schlimmer. Eine Familie mit Kindern bezahlt für die Rente dreifach:
Die staatlichen Rentenbeiträge finanzieren die Rente der Elterngeneration.
Die Kinder erarbeiten die Rente der Kinderlosen.
Das Riester-Modell ist schließlich eine Vorfinanzierung der eigenen Rente.
Wirtschaftsprofessor Heinz Lampert fasst so zusammen: „Die Nutzen der Kindererziehung werden sozialisiert, ihre Kosten dagegen privatisiert.“[4] Mit einfacheren Worten: Wer als Mann heute Kinder zeugt, ist ein Depp! Das gilt umso mehr, wie im Kapitel Unterhalt gezeigt wurde, dass der Mann in der Regel auch noch die geschiedene Alleinerziehende finanzieren „darf“.
Bevor Otto von Bismarck im Jahre 1891 die erste Invaliden- und Altersversicherung in Kraft setzen ließ, waren die Bürger bei ihrer Altersversorgung auf sich allein gestellt. Die beste Altersvorsorge waren viele Kinder, die für ihre Eltern sorgten, wenn diese nicht mehr arbeiten konnten. Das zeigt sich u. a. im dem System des Altenteils.[5] Das Problem der Altersversorgung beschränkt sich nicht in dem Spannungsfeld der Kinderlosen und der Familien. Dazu lohnt es sich, das System des Altenteils zu studieren. Es zeichnet sich unter anderem damit aus, dass sowohl die Dienstleistung der Kindergeneration als auch der Konsum der Elterngeneration in der Hand der Familie bleibt. In der modernen Altersversorgung kann es dazu kommen, dass die Eltern von professionellen Pflegekräften versorgt werden (die mit damit ihre Familien ernähren), während die Kinder arbeitslos sind und ihre Familie nicht (selbst) ernähren können. Das macht für die Familie als Wirtschaftseinheit gesehen, keinen Sinn, denn das schwächt nicht nur die soziale Bindung, sondern auch die wirtschaftliche Basis. Die Riester-Rente trocknet die Familien finanziell vollkommen aus. Eine primitive Art der Altersvorsorge wäre, einen gewissen Betrag monatlich beiseite zu legen und unter dem Kopfkissen zu deponieren. Der Vorteil dabei ist, dass die Familie über die Geldsumme die Verfügungshoheit behält. Ob unerwartete Operationen oder notwendige Reparaturen am Haus, das gesparte Geld kann kurzzeitig eingesetzt werden. Natürlich ist Geld untern dem Kopfkissen nicht sehr produktiv, die Familie könnte das Geld aber auch in ein selbstständiges Geschäft oder in die Bildung der Kinder investieren. Mit der Riester-Rente steht das Geld nicht der Familie zur Verfügung, sondern anderen: Den Versicherungen, den Banken und dem Geldmarkt. Es profitieren andere von der Finanzkraft der Familie und nicht die Familie selbst. Die Riester-Rente ist also ein System, den Familien die liquiden Mittel zu entziehen. Das führt letztlich dazu, dass Normalverdiener sich Familie einfach nicht mehr leisten können. Damit kehrt die Gesellschaft in Zeiten zurück, wo sich die (bürgerliche) Ehe nur begüterten Kreisen vorbehalten war.
„Arm trotz Riester. Sparen fürs Sozialamt.“, 10. Januar 2008 (Schlechte Beratung, Riester-Rente wird auf Grundsicherung, der Sozialhilfe im Alter, angerechnet. Schon für einen Durchschnittsverdiener lohnt sich Riester nicht.)
„Milliarden Subventionen für die Versicherung dank Riester?“, 22. Mai 2008 (Die Kalkulation der Riester-Rente. Vergleich der Nachsteuerrenditen von verschiedenen Rentenprodukten. Verhältnis von Lebenserwartung und Auszahlung, die Rolle der staatlichen Subventionen. Die Lebenserwartung der Bevölkerung beträgt 88 Jahre, Versicherungen rechnen aber mit 98 Jahren.) 2:10 Min: Wie eine Riester-Rente funktioniert. Die Versicherer kalkulieren legal mit Lebenserwartungen von 98 Jahren. Die garantierte Rate (aus Beitrag und Subvention) ist so kalkuliert, dass dieses Geld erst aufgebraucht ist, wenn er 98 Jahre alt ist. Stirbt der Riester-Rentner früher, fließen dann erstmal in die Risikoüberschüsse der Rücklagen der Versicherer. 3:15 Min: Nach 67 erhält der Riester-Renter in den ersten 20 Jahren nur das selbst eingezahlte (verzinste) Eigenkapital zurück, erst danach würde er von den Subventionen profitieren. 4:00 Min: SPD-Rentenexperten Rudolf Dressler: Dem Renter wird suggeriert, dass er einen hohen Anteil der staatlichen Subvention auch tatsächlich erhält. Die Wahrheit ist aber, dass er im Durchschnitt nur 87 Jahre alt wird, die Subvention würde ihn aber erst erreichen, wenn er viel älter wird als 87 Jahre. 7:40 Min: Die Versicherer verdienen Milliarden an den Subventionen, von den Risikoüberschüssen dürfen sie 25 % einbehalten.
„Trotz Riester-Rente keinen Euro zusätzlich. Interne Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung wecken Zweifel am Nutzen der Riester-Rente für Geringverdiener.“ – MONITOR Nr. 598, 24. September 2009
„Riester-Rente lohnt sich nicht? Sparen fürs Sozialamt.“ – 10. Januar 2008
„Fragwürdige Versprechen. Kaum Rendite mit Riester-Rente.“, 11. November 2008 (Die Rendite der Riester-Rente. Die Gebühren der Versicherungen fressen rund 20 % der Beiträge.)
„Finanz-TÜV gebraucht. Wie Riester-Berater reihenweise durchfallen.“, 4. März 2009 (Die Gebühren der Versicherungen.)
„Das Rentensystem schützt nicht mehr vor Armut“, Interview mit Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands (Die private Vorsorgeleistung wird mit der Grundsicherung, der Sozialhilfe im Alter, verrechnet.)
3.4.5.12. Die Rente ist sicher
Der Mythos von der Rente wurde durch den Satz „Die Rente ist sicher!“ begründet. Er stammt von Norbert Blüm, der von 1982 bis 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war.
Siehe auch: Altersvorsorge
Heutzutage wird Norbert Blüm durch die Talkshows gereicht, wo er erklären darf, dass er mit dem Versprechen „Die Rente ist sicher!“ nicht gelogen habe. Die (staatliche garantierte) Rente ist tatsächlich sicher und über die Rentenhöhe wäre dabei ja keine Rede gewesen. Damit hat Blüm Recht, gelogen hat er nicht, dazu ist er zu gewieft. Trotzdem war und ist sein Satz eine Beschwichtigungsformel und alles andere als aufklärerisch, was die Alterssicherung betrifft.
Renten- und Sozialexperte Jürgen Borchert weist darauf hin, wie falsche Begriffe richtiges Verständnis verhindern und in die Irre führen können. Rentenversicherung, Generationenvertrag, versicherungsfremde Leistungen, Familienleistungsausgleich, kostenfreie Mitversicherung, nachhaltige Sozialpolitik usw., all diese Begriffe täuschen, weil sie nicht sagen, was wirklich ist!
Der Begriff „Rentenversicherung“ ist das verheerendste Beispiel der sozialen Zerstörung durch Sprache, womit der Staat seit Ende der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts semantischen „Versicherungsbetrug“ betreibt. Zu Bismarcks Zeiten war bei einer Lebenserwartung von nur 40 Jahren und einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren das Erreichen des Rentenalters eine Ausnahme von der sozialen Norm und deshalb prinzipiell auch versicherbar. Denn das Versicherungsprinzip ist nur geeignet, den Einzelnen gegen die Abweichung eines Falles von der sozialen Norm zu sichern. Heute aber werden wir 80 und mehr Jahre alt, der Rentenfall ist also zur – per se unversicherbaren! – sozialen Norm geworden. Das Risiko der unterschiedlichen Dauer des Ruhestandes trägt vollständig die Nachwuchsgeneration!
Die Versicherungsterminologie suggeriert dem Versicherten außerdem, dass seine Altersvorsorge mit seinen Beiträgen weitgehend geregelt ist. Realökonomisch sind diese Beiträge aber gar keine Vorsorge, weil sie ausschließlich dem Unterhalt der jeweiligen Eltern-Generation dienen. Der ihnen zugeschriebene Vorsorgecharakter ist eine juristische Fiktion! Hier entpuppt sich die Versicherungsterminologie als besonders schwerwiegender semantischer Betrug, weil sie Politik und Gesellschaft vergessen lässt, dass Kinder ohne die angeblich renditearme gesetzliche Rentenversicherung für ihre Eltern privat haften müssen, was sie teuer zu stehen kommen kann, und dass sie gleichzeitig für ihr eigenes Alter durch Kindererziehung vorsorgen müssen. Wer keine Kinder hat, baut für seine Altersvorsorge auf die Kinder anderer Leute. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Trümmerfrauenurteil 1992 und wieder im Pflegeurteil 2001 klar gestellt.[1]
Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag ist ein Euphemismus zur Beschreibung des Umlageverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung.[2] Der Begriff Generationenvertrag entstand mit dem Umlageverfahren, das unter Konrad Adenauer mit der Rentenreform 1957 eingeführt wurde. Ein funktionierender Generationenvertrag setzt natürlich nicht nur voraus, dass die aktive Generation Rentenbeiträge für die verrentete Generation erwirtschaftet, sondern auch durch Kinderaufzucht für eine heranwachsende Generation sorgt, die später die eigene Rente erwirtschaftet. Konrad Adenauer sagte dazu nur lapidar: „Kinder kriegen die Leute von alleine!“ [3] Doch weil die Menschen nicht so blöd sind, wie Politiker glauben, haben sie schnell begriffen, dass selbstgewählte Kinderlosigkeit von Vorteil ist. Die kinderlosen Doppelverdiener (DINKs) profitieren dreifach: Durch das doppelte Einkommen können sie sich in der Zeit eigener Berufstätigkeit durch ein höheres Einkommen einen besseren Lebensstandard leisten, im Alter profitieren sie von höheren Rentenanwartschaften und sie sparen sich die Reproduktionsarbeit. Ihre Rente muss von den Kindern derer erwirtschaftet werden, die wegen geleisteter Reproduktionsarbeit weniger Einkommen erwirtschaften konnten und damit auch weniger für die eigene Rentenanwartschaft einzahlen konnten. Damit ist klar: „Wer Kinder kriegt, zahlt drauf.“[4] Das verstößt zwar gegen die Verfassung, kümmerte aber verantwortliche Politiker nicht. Die begnügten sich mit Parolen von der „sicheren Rente“. 2001 wies das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1629/94 darauf hin, dass das Konzept der von Generation zu Generation weitergereichten Verantwortung für die Schwachen und Alten nicht funktioniert, wenn es nicht mehr genug Kinder gibt.[4]
Mit der Riester-Rente und der so genannten „Eigenvorsorge“ wird alles noch viel schlimmer. Eine Familie mit Kindern bezahlt für die Rente dreifach:
Wirtschaftsprofessor Heinz Lampert fasst so zusammen: „Die Nutzen der Kindererziehung werden sozialisiert, ihre Kosten dagegen privatisiert.“ [4] Mit einfacheren Worten: Wer als Mann heute Kinder zeugt, ist ein Depp! Das gilt umso mehr, wie im Kapitel Unterhalt gezeigt wurde, dass der Mann in der Regel auch noch die geschiedene Alleinerziehende finanzieren „darf“.
Bevor Otto von Bismarck im Jahre 1891 die erste Invaliden- und Altersversicherung in Kraft setzen ließ, waren die Bürger bei ihrer Altersversorgung auf sich allein gestellt. Die beste Altersvorsorge waren viele Kinder, die für ihre Eltern sorgten, wenn diese nicht mehr arbeiten konnten. Das zeigt sich u. a. im dem System des Altenteils.[5] Das Problem der Altersversorgung beschränkt sich nicht in dem Spannungsfeld der Kinderlosen und der Familien. Dazu lohnt es sich, das System des Altenteils zu studieren. Es zeichnet sich unter anderem damit aus, dass sowohl die Dienstleistung der Kindergeneration als auch der Konsum der Elterngeneration in der Hand der Familie bleibt. In der modernen Altersversorgung kann es dazu kommen, dass die Eltern von professionellen Pflegekräften versorgt werden (die mit damit ihre Familien ernähren), während die Kinder arbeitslos sind und ihre Familie nicht (selbst) ernähren können. Das macht für die Familie als Wirtschaftseinheit gesehen, keinen Sinn, denn das schwächt nicht nur die soziale Bindung, sondern auch die wirtschaftliche Basis. Die Riester-Rente trocknet die Familien finanziell vollkommen aus. Eine primitive Art der Altersvorsorge wäre, einen gewissen Betrag monatlich beiseite zu legen und unter dem Kopfkissen zu deponieren. Der Vorteil dabei ist, dass die Familie über die Geldsumme die Verfügungshoheit behält. Ob unerwartete Operationen oder notwendige Reparaturen am Haus, das gesparte Geld kann kurzzeitig eingesetzt werden. Natürlich ist Geld untern dem Kopfkissen nicht sehr produktiv, die Familie könnte das Geld aber auch in ein selbstständiges Geschäft oder in die Bildung der Kinder investieren. Mit der Riester-Rente steht das Geld nicht der Familie zur Verfügung, sondern anderen: Den Versicherungen, den Banken und dem Geldmarkt. Es profitieren andere von der Finanzkraft der Familie und nicht die Familie selbst. Die Riester-Rente ist also ein System, den Familien die liquiden Mittel zu entziehen. Das führt letztlich dazu, dass Normalverdiener sich Familie einfach nicht mehr leisten können. Damit kehrt die Gesellschaft in Zeiten zurück, wo sich die (bürgerliche) Ehe nur begüterten Kreisen vorbehalten war.
(Schlechte Beratung, Riester-Rente wird auf Grundsicherung, der Sozialhilfe im Alter, angerechnet. Schon für einen Durchschnittsverdiener lohnt sich Riester nicht.)
(Die Kalkulation der Riester-Rente. Vergleich der Nachsteuerrenditen von verschiedenen Rentenprodukten. Verhältnis von Lebenserwartung und Auszahlung, die Rolle der staatlichen Subventionen. Die Lebenserwartung der Bevölkerung beträgt 88 Jahre, Versicherungen rechnen aber mit 98 Jahren.)
2:10 Min: Wie eine Riester-Rente funktioniert. Die Versicherer kalkulieren legal mit Lebenserwartungen von 98 Jahren. Die garantierte Rate (aus Beitrag und Subvention) ist so kalkuliert, dass dieses Geld erst aufgebraucht ist, wenn er 98 Jahre alt ist. Stirbt der Riester-Rentner früher, fließen dann erstmal in die Risikoüberschüsse der Rücklagen der Versicherer.
3:15 Min: Nach 67 erhält der Riester-Renter in den ersten 20 Jahren nur das selbst eingezahlte (verzinste) Eigenkapital zurück, erst danach würde er von den Subventionen profitieren.
4:00 Min: SPD-Rentenexperten Rudolf Dressler: Dem Renter wird suggeriert, dass er einen hohen Anteil der staatlichen Subvention auch tatsächlich erhält. Die Wahrheit ist aber, dass er im Durchschnitt nur 87 Jahre alt wird, die Subvention würde ihn aber erst erreichen, wenn er viel älter wird als 87 Jahre.
7:40 Min: Die Versicherer verdienen Milliarden an den Subventionen, von den Risikoüberschüssen dürfen sie 25 % einbehalten.
(Die Rendite der Riester-Rente. Die Gebühren der Versicherungen fressen rund 20 % der Beiträge.)
(Die Gebühren der Versicherungen.)
(Die private Vorsorgeleistung wird mit der Grundsicherung, der Sozialhilfe im Alter, verrechnet.)