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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.1.8. Asylpolitik

Das Asyl hat seine Ursprünge in vormoderner Zeit. Die mosaische Bibel kennt es ebenso wie der Koran. Das Menschen­rechts­konzept dagegen ist modern.
Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unterworfen und letztendlich entzogen hat.
Die Rücknahme des Asylanspruchs könnte Vertrauen in der Bevölkerung bilden. So ließe sich der Ausländer­anteil ohne Gefahr für das soziale Zusammenleben erhöhen.


zurückAsylpolitik und Frauen­politik

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – dieses Prinzip steht zwar unter Artikel 16a immer noch im deutschen Grundgesetz. Doch der Satz gilt faktisch nur noch für jene, die direkt nach Deutschland gelangen – was ohne Visum kaum mehr möglich ist. „Verordnung (EG) Nr. 343/2003“ oder kurz „Dublin II“ heißt das Abkommen, wonach jeder Flüchtling in dem Land seinen Asylantrag stellen muss, in dem er zuerst EU-Boden betreten hat. Das Gros der Migranten und Flüchtlinge kommt in den Grenzstaaten an, auf Malta und Zypern, in Italien, Spanien, Griechenland. Geografische Kernländer wie Deutschland sind abgeschottet. Ihre europäischen Nachbarn müssen den Andrang abfangen.

Im Mai 2009 hatte die italienische Küstenwache mehrere Hundert Flüchtlinge auf offener See abgefangen und unter Zwang nach Libyen zurück­eskortiert, ohne deren Anspruch auf Schutz zu überprüfen.

Die Abschiebung oder „Rückführung“ in ein Land, in dem Flüchtlingen Gefahr für Leib und Leben drohen, verstößt allerdings gegen das Kernprinzip der Genfer Flüchtlings­konvention (GFK). Libyen hat die GFK nie unterzeichnet, es gilt als Folterstaat, Misshandlungen von Flüchtlingen sind dokumentiert, ebenso deren menschen­un­würdige Inhaftierung und die „Rück­bringung“ in Herkunfts­länder.

Die Praxis, Flüchtlinge auf hoher See abzufangen und in afrikanische Länder „umzuleiten“, gehört längst zur Strategie der EU-Grenz­schutz­organisation Frontex, auch wenn diese offiziell immer nur als Begleitung einer nationalen Küstenwache operiert. Die EU agiert inzwischen wie eine Militär- und Polizeimacht, die ihren Grenzschutz in Einsätzen außerhalb ihres Hoheitsgebietes längst weit nach Afrika hinein und auf die offene See hinaus verlegt.

Allerdings ist auch dies richtig: die allermeisten der 17 Millionen afrikanischen Migranten bleiben in Afrika. Und zum Vergleich: Südafrika beherbergt mit 7 Millionen Ausländern ohne Papiere mehr „Illegale“ als die gesamte EU.

Interessant ist, wie Asylpolitik mit Familien­politik und Frauen­bevorzugung verknüpft wird: Als in Italien ein „Sicherheitsgesetz“ in Kraft trat, wonach illegale Einreise mit Geldbußen zwischen 5000 und 10.000 Euro sowie mit sofortiger Abschiebung bestraft werden kann, beschloss die Regierung nach harscher Kritik von Kirche und Opposition eine Ausnahme­regelung für rund 700.000 Migrantinnen, die in Italien ohne Papiere als Haus­angestellte und Alten­pflegerinnen arbeiten.[1]

zurückAsylrecht und Gastrecht

„Asyl ist Menschen­recht!“ Heiner Geißler, von dem dieser Ausspruch stammt, irrt, denn weder in der Rechts­philosophie noch im Völkerrecht wird das Asyl als Menschen­recht angesehen. Nur in Deutschland wurde ein subjektives Recht auf Asyl eingerichtet und ihm ein Status verliehen, der es mit den Menschen­rechten auf eine Stufe stellte. Der Grund dafür ist bekannt – man wollte eine Kompensation für das Nazi-Unrecht bieten – und soll hier nicht vertieft werden. Vielmehr soll der Frage nachgegangen werden, was dagegen spricht, das Asyl in ein Menschen­recht umzuwandeln?

Die Struktur des Asyls ist mit der Struktur der Menschen­rechte nicht zu vereinbaren. Asyl ist etwas ganz anderes und viel Älteres als die Menschen­rechte. Es kommt aus einer Zeit, als diese noch gar nicht erfunden waren. Denn das Menschen­rechts­konzept ist modern. Es ist die geistige Grundlage der Französischen Revolution und regelt das Verhältnis zwischen dem modernen Staat und seinen Bürgern. Das Asyl hingegen gab es schon früh, erste schriftliche Zeugnisse belegen das. Die mosaische Bibel fordert ebenso seine Gewährung wie der Koran.[2]

Diese beiden Traditionslinien lassen sich aber nicht vermischen ohne der Asylidee zu schaden. In Deutschland hat man es versucht mit der Folge heilloser Verwirrung. Die Struktur des Asyls verträgt die Umformung in ein subjektives Recht nicht und zerbricht daran, denn das archaisch gegründete Asyl hat eine soziologische Grundlage, die durch die Verrechtlichung zerstört wird.

Es speist sich, genau wie das Gebot der Gast­freund­schaft gegenüber dem reisenden Fremden, aus dem menschlichen Mitgefühl und – noch solider – aus der Befriedigung, die diese Betätigung verschafft. Wird das Gefühl der Gönner­haftig­keit gemeinsam empfunden, so ist es Teil der kollektiven Identität und garantiert den Asylsuchenden einen guten Status.[3] In den alten Zeugnissen zeigt sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Anderseits kann Asyl ohne diese Grundlage Ausländer­feind­lich­keit zur Folge haben.[3] Auch das mit dem Asyl eng verwandte Gastrecht ist ja kein Recht des reisenden Fremden und lässt sich nicht in einen Anspruch umwandeln. Gastlichkeit würde sich in Einquartierung umwandeln und ihren Kern verlieren.

Früher zeigte sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Im heutigen Deutschland dagegen ist „Asylbewerber“ zum Schimpfwort geworden. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren.

Das Schicksal des deutschen Sonderwegs hat gezeigt, dass man sich über diese soziologische Grundlage nicht hinweg­setzen kann. Asylbewerber ist heute ein Schimpfwort. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu währen, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unterworfen und letzten Endes entzogen hat.

In der Folge wurde das „Recht“ auf Asyl in einem unwürdigen Kompromiss, dem Artikel 16a, völlig ausgehöhlt und steht nur noch als grinsende Fassade da. Falsche Versprechen haben nur zu einem Massen­andrang von Fremden geführt, die nicht wirklich gewollt sind und die auf Staatskosten die Jahre abwarten, bis sich letzt­instanzlich entschieden hatte, dass sie kein Asyl erhielten.

Der faule Asylkompromiss erlaubt nun weder, den Andrang von Migranten zu begegnen, noch das Asyl wieder als Gastrecht im positiven Sinne zu nutzen. Stattdessen werden unsinnige Verfahren vor den Verwaltungs­gerichten geführt, die wiederum nur der HelferInnen­industrie nützt, in dem sie Rechts­anwältInnen Einkommen und GutmenschInnen humanitäre Betätigungs­felder verschaffen.

Asylsuchenden verhilft das nicht zu Ansehen. Die auf freiwillige Gewährung angelegte inhaltliche Struktur des Asyls verträgt eben die Umformung in einen Rechtsanspruch nicht. Die Menschen­rechte haben ihrerseits eine bestimmte Struktur, die sich nicht mit jedem Inhalt – und sei er noch so humanitär – füllen lässt. Das Asyl passt nicht hinein. Denn die Menschen­rechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen eigenen Bürgern. Das sind nicht notwendig Staatsangehörige. Es sind – nach der Auffassung der Französischen Revolution – alle auf dem nationalen Territorium Lebenden.

Zum Konzept der Menschen­rechte gehört zwar auch die Idee, dass diese ewiger und vorstaatlicher Natur seinen. Das ist aber eine fromme Fiktion. Die Menschen­rechte greifen nämlich nur da, wo sie Abwehrrechte und Ansprüche der Bürger gegen den eigenen Staat sind. Die neue Neigung, Menschen­rechte militärisch international durchsetzen zu wollen, sprengt deshalb das gesamte Völkerrecht. Menschen­recht ist der Anspruch des Kindes auf seinen Vater, den der eigene Staat zu garantieren und zu sichern hat. Menschen­recht ist aber nicht, Vietnamesen vor Kommunisten, Iraner vor Ayatollahs und afghanische Frauen vor der Burka zu schützen.

Die Menschen­rechte regeln also nicht, wie man gerne meinen möchte, die Rechte des Menschen unterm Firmament, sondern das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Wir haben aber die absurde Situation, dass Politiker die Menschen­rechte als Instrument der Außenpolitik gebrauchen, oder besser gesagt missbrauchen. So ist es übliches Ritual, in China die „Einhaltung der Menschen­rechte“ anzumahnen (als wenn es die Aufgabe der Europäer wäre, das Verhältnis der chinesischen Bürger mit ihrem Staat zu regeln, was den Chinesen mit der historischen Erfahrung der Boxerkriege wohl auch als anmaßend empfinden könnten) und andererseits auf seinem Territorium lebende Menschen in Guantanamo schmoren lässt[4] oder illegale Daten gegen seine Bürger verwendet.[5] Es kann einfach nicht angehen, dass burkatragende afghanische Staats­bürgerinnen wichtiger sind als ein Deutschtürke, der fünf Jahre lang interniert war und gefoltert wurde. Es geht auch nicht an, dass die deutsche Regierung in China gegen Zensur protestiert und gegen die eigenen Bürger mit illegalen Daten hantiert. Auch an die Verurteilungen Deutschlands wegen Kindes­wegnahme durch Jugendämter ist zu erinnern, denn dabei geht es um das Verhältnis des deutschen Staates zu seinen eigenen Bürgern.

Dieses Verhältnis hat exklusiven Charakter. Es schließt die außerhalb des Territoriums Lebenden aus. (Das sind Vietnamesen, Chinesen, Tibeter, Iraner u.v.a.m.) Der moderne Nationalstaat ist als Ergebnis eines (fiktiven) Gesell­schafts­vertrages konzipiert, in dem die Bürger auf die Ausübung eigener Gewalt verzichtet und dem Staat erlaubt haben, ein Gewaltmonopol einzurichten. Dafür erhalten sie als Gegenleistung die Garantie, dass der Staat ihren Schutz übernimmt – im Inneren und nach außen. Im Inneren geschieht das durch die Gewährung der Menschen­rechte, nach außen durch das Versprechen, dass der Staat die Grenzen bewacht und den Zuzug von Fremden – kämen sie mit oder ohne Waffen – reguliert. Überspitzt könnte man sagen: Bestandteil des Gesell­schafts­vertrages ist das Versprechen des Staates, die Menschen­rechte seinen Bürgern – und nur seinen Bürgern – zu garantieren. Nur auf dieser Grundlage sind Geben und Nehmen zwischen dem Staat und den Bürgern ausgeglichen.[6]

Die Rücknahme des Asylanspruchs zugunsten eines auf Gastrecht basierten Asyls könnte das soziale Zusammenleben mit dem ausländischen Bevölkerungs­anteil verbessern und das Vertrauen in der einheimischen Bevölkerung erhöhen.

Allein, kann man von Politikern eine gute Asylpolitik erwarten, die keinen blassen Schimmer von einer vernünftigen Familien­politik haben? Wir haben Politiker, die allen Ernstes glauben, „Familie sei da, wo alle aus einem Kühlschrank essen“, denen die Zusammenhänge von Asyl und Gastrecht unbekannt sind und die Menschen­rechte für ein Instrument der Außen­politik halten, in Unkenntnis darüber, dass Menschen­rechte etwas mit dem Verhältnis des Staates mit seinen Bürgern zu tun haben.

Wenn dieser Abschnitt über Asylpolitik eine Erkenntnis bringt, dann die Einsicht, dass in Deutschland das Elend nicht auf die Familien­politik beschränkt ist. Und was die Menschen­rechte in Deutschland betrifft, dann sind afghanische Frauen wichtiger als das Recht eines deutschen Kindes auf seinen Vater.



[1] Flüchtlinge: Willkommen in Europa, Die Zeit am 24. September 2009
[2] Bibel: „Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein.“ (Numeri 35:6); Koran: „Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz.“ (Sure 9:6)
[3] a) Positives Beispiel ist das Asyl der Hugenotten in Preußen. (vgl. Edikt von Potsdam)
b) Negatives Beispiel sind die Brandanschläge auf die Asylunterkünfte in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda
[4] Fall Kurnaz: Steinmeier in Erklärungsnot, Spiegel am 20. Januar 2007; BND-Untersuchungsausschuss: Das Martyrium des Murat Kurnaz, Spiegel am 18. Januar 2007; Fall Kurnaz: Steinmeier würde wieder so entscheiden, Spiegel am 27. Januar 2007; Interview mit Murat Kurnaz: „Steinmeier werde ich nicht vergeben“, Süddeutsche am 22. Oktober 2008
[5] Datenhehlerei: Merkel unterstützt Kauf der Steuersünder-CD, Spiegel am 1. Februar 2010
[6] Sibylle Tönnies: Asyl ist kein Menschen­recht. Der Staat muss den Zuzug von Ausländern in eigener Souveränität bestimmen können., Handelsblatt am 11. Juli 2000, Seite 49