Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

3.1.7.2. Jugendamt-Familienrichter-Gutachter

Jugendamt­mitarbeiter, Familienrichter und Gutachter bilden im deutschen Familienrecht das Bermuda­dreieck für unsere Kinder.

Jedes Jahr werden in Deutschland 218.000 Ehen geschieden, das bedeutet für 170.000 minderjährige Kinder das, was sie als Hölle auf Erden erleben – den Zerfall ihrer Familie. Diese Zahlen sind der Mittelwert aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1998 – 2008). Für 1,7 Millionen Scheidungs­waisen lässt sich nur ahnen, wie viel Leid, Verzweiflung, Not und Armut mit dem Familien­zerbruch verbunden ist. Für die Richter, Gutachter und Verfahrens­pfleger sieht die Rechnung allerdings etwas anders aus.

Weit über 600.000 Verfahren wurden allein 2005 an Deutschlands Familien­gerichten (553.183) und Ober­landes­gerichten (58.670) „abgewickelt“. Wo so viel gestritten wird, gibt es viele Gewinner und Verlierer. Als Verlierer stehen die Kinder fest, auf der Gewinnerseite stehen die Berufsgruppen der HelferInnen­industrie.

Fast unbemerkt hat sich um die Familien­gerichte ein gewaltiger Marktplatz entwickelt, auf dem sich Anwälte, Gutachter, Umgangs- und Verfahrens­pfleger tummeln. Sie buhlen um die Gunst der Richter, um an Verfahren beteiligt zu werden. Anwälte arbeiten mit Richtern am liebsten Vergleiche und Vereinbarungen aus, dann steigt ihr Salär beträchtlich. Bei einem durchschnittlichen Gebühren­streit­wert eines Verfahrens in Deutschland von ca. 10.000,- Euro ergibt sich bei 553.183 Verfahren an Familien­gerichten 2005 in Deutschland ein Gebühren­streitwert von rd. 5,5 Mrd. Euro. Der tatsächliche Wert dieses neuen Marktes liegt jedoch viel höher.

Die Gesellschaft wissen­schaftlicher Gerichts- und Rechts­psychologie (GWG) mit Sitz in München hat ein Geschäftsmodell entwickelt, die den Richtern Gutachten anbietet wie im Discount: einfach, schnell, problemlos. In der Regel ruft der Richter bei der GWG-Zentrale an und sofort wird ihm ein Gutachter vermittelt. Einfacher geht es nicht.[1]

Wie ist das nun zu bewerten? Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, muss das Familien­gericht die Familiensache bewerten und dann entscheiden. Nun wird aber in kaum einem anderen Justiz­bereich so viel gelogen und betrogen, sind so viele Emotionen, Instinkte und Ängste im Spiel, wie am Familien­gericht. Wie soll also ein Familienrichter eine Lösung finden? Und wer übernimmt die Verantwortung für die ausgeurteilten Entscheidungen? Der Familien­richter weiß sich zu helfen: Er befragt Jugendamt und beauftragt Gutachter. Die Richter wählen ihn aus, erteilen ihm einen mehr oder weniger klar formulierten Auftrag und richten sich dann in der Regel nach seinen Vorgaben. Eltern werden nicht gefragt, sie sind ja Partei. Ist die Sache erst einmal vor Gericht, hat die Familie nichts mehr zu melden. Jugendamt und Gutachter füllen Aktenordner schnell mit tausenden von Seiten mit Berichten, Stellung­nahmen und Gutachten. Diesen Papierberg überschaut sehr schnell niemand mehr. Der Familien­richter hat keine Zeit und auch keine Lust, tausende von Seiten zu lesen, um daraus eine salomonische Lösung zu finden. Der Richter wird allenfalls die letzte Seite eines Gutachtens lesen, wo der Gutachter seine Empfehlung ausspricht. Damit fungiert plötzlich ein Gutachter als oberster „Richter“ im Familienstreit. Obwohl sie nur dem Gesetz verpflichtet sind, erleben wir hier die freiwillige Unterwerfung unabhängiger Richter unter die Gutachter. Das ist nicht das Bild, das die Bürger von der Justiz haben.

Letztlich verschwindet im Zweifelsfall die Lebens­wirklichkeit einer Familie und ihrer Mitglieder in einem mehrere tausend Seiten starken Aktenberg, die Verantwortung verschwindet im Bermuda­dreieck zwischen Richter, Jugendamt und Gutachter. Letztlich kommt jede Familienakte mal vom Richtertisch: die Familie ist zerstört, die Kinder sind die Leidtragenden und Gewinner sind Gutachter, Richter, Jugend­amt­mit­arbeiter und Verfahrens­pfleger, welche an der Familien­zerstörung verdient und ihr Salär eingestrichen haben. In Bayern hat GWG mit ihrem Geschäftsmodell bereits eine Monopol­stellung errungen. Doch selbst dort, wo die Verhältnisse nicht so extrem darstellen, sind Eltern aus dem gesamten Bundesgebiet betroffen. Sie werden willkürlich kriminalisiert, psychiatrisiert, entmündigt, entrechtet und ihre Kinder traumatisiert. Sie sehen sich einer Allianz verschiedenster Interessen gegenüber, vertreten durch Gutachter, Verfahrens-, Umgangs­pfleger und Jugend­ämter. Oft kommt diese Connection überein, den Fall so zu regeln, dass Väter aus der Verantwortung ihren Kindern gegenüber herausgedrängt werden – ihnen wird lediglich die Rolle des Zahlmeisters und Versorgers zugedacht – und Mütter laufen Gefahr, dass ihnen ihre Kinder weggenommen und in Heime und Anstalten gesteckt werden. Dort sind teure Plätze zu belegen. Um das Wohl der Kinder geht es dabei schon lange nicht mehr.[1]

Ein Betroffener formuliert es so:

In meinem konkreten Fall lädt der Richter meinen Ex-Anwalt ein, obwohl der von mir keine Mandatierung hat. Man kennt sich. Gewohnheit bestimmt die Handlungs­abläufe. Mein Kind bekommt einen Verfahrens­beistand, der nicht über eine kinder­psychologische Ausbildung verfügt. Man kennt sich. Jugendamt und Verfahrens­beistand sagen ungefragt das, was der Richter hören will. Wenn das Kind unter den Folgen dann Fehlentwicklungen aufzuweisen hat, dann wird der Richter sagen, dass er auf den fachlichen Rat des Verfahrens­beistandes und Jugendamtes gehört hat und die wiederum werden sagen „Das hat der Richter beschlossen!“ Also trägt keiner Verantwortung und alle haben dick abkassiert!
Hier arbeiten alle Hand in Hand, angefangen im Bundestag, denn da hocken 153 Juristen, die Gesetze für Ihresgleichen da draußen machen! Rechts­beratung gehört alleinig in „anwaltliche Hände“(!), da muss auch schon mal ein Gesetz aus der NS-Zeit herhalten, um das Volk niederzu­knüppeln. (Anmerkung der Red.: Gemeint ist das Rechts­beratungs­gesetz.) Stellen Sie sich mal ruhig die Frage, warum Deutschland eine Ohrfeige nach der anderen für die Missachtung von Menschen­rechten vom EuGH bekommt, aber die Justiz­ministerin sitzt das Problem „Sorgerecht“ förmlich über Jahre aus! Ja logisch, dann haben die Scheidungs­anwälte wieder zu tun, mittlerweile ist das doch ein Industriezweig mit milliarden­schwerem Umsatz.
… Es ist unglaublich, was in diesem so genannten Rechtsstaat alles möglich ist und Justiz und Jugendämter sind nur ein äußeres Zeichen dafür, was für Willkür und Asozialität hier in diesem System salonfähig geworden ist. [2]

Beate Kricheldorf berichtet:

Die familien­rechtliche Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus, dass Familien­richter(innen) gern einfache Denk­gewohn­heiten umsetzen (wie „Kind gehört zur Mutter“ oder „Wenn die Mutter nicht will, ist nichts zu machen“ oder „Vater soll zahlen, damit es der Mutter gut geht“ oder „Ruhe einkehren lassen“ (= Kontakt­abbruch ist das beste für das Kind) oder „Kindeswillen zählt nur, wenn er dem eigenen Willen entspricht“).
In strittigen Fällen wird die Verantwortung gern an „Sach­ver­stän­dige“ (Gutachter oder Jugendamt) delegiert. Diese Gutachten oder Berichte werden dann, auch wenn diese haarsträubend unqualifiziert sind, als „vollumfänglich überzeugend“ bezeichnet und zur Beschluss­fassung herangezogen. Wer wagt, ein vom Gericht bestelltes Sach­verständigen­gutachten in Frage zu stellen oder zu kritisieren, wird gar nicht mehr gehört: Er wird als Beistand nicht erst zugelassen oder seine Einlassungen werden als „unzulässig“ oder „unbeachtlich“ erklärt. [3]

Das ganze Elend soll anhand eines Gerichts­beschlusses beispielhaft belegt werden:

Das Amtsgericht/Familien­gericht hat mit Beschluss vom 6. August 2007 den Eltern das Personen­sorge­recht für beide Kinder entzogen und Pflegschaft angeordnet. Zum Pfleger wurde zunächst das Jugendamt der Stadt Erkrath und später – wegen dem Umzug der Mutter nach Bayern – das Kreisjugendamt Cham bestellt.[4] Das Kreis­jugendamt Cham als Pfleger hat sich gegen den Umgang des Vaters mit Laura gewandt und zur Begründung auf die beharrliche Weigerung des Kindes, mit dem Vater Kontakt aufzunehmen, hingewiesen.[4]


Zwar führt der Richter in seiner Urteils­begründung aus, dass der vom Amtsgericht Mettmann hinzugezogene Gutachter eine intensive und emotional positive Beziehung zwischen Vater und Kind festgestellt hatte[4], jedoch ist das für den Richter vollkommen irrelevant.


Auch der Umgangs­boykott seitens der Mutter und der Tatsache, dass das Kind Zeichen von Eltern-Kind-Entfremdung aufweist[4], sind für den Familien­richter maßgeblich. Und so hat der Richter kurzerhand ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, dass wunschgemäß die Empfehlung ausspricht, den Vater für 1,5 Jahre vom Umgang vollständig auszuschließen.[4] Damit wird die Entfremdung des Kindes von seinem Vater natürlich zementiert. Aber nicht die Beziehung des Vaters zu seinem Kind interessiert den Richter, sondern die Beziehung des Kindesvaters zum Lebens­abschnitts­partner der Mutter und das Verhältnis des Vaters zum Richter.[4] Ein Mann, der den nötigen Respekt vor dem Gericht vermissen lässt und Verbalattacken gegen „manipulierte Sachverständige“ und „unfähige, sich nicht an Recht und Gesetz haltende Richter“[4], ist nach Ansicht des Richters nicht geeignet, das Umgangsrecht mit seinem Kind wahrzunehmen. Die umgangs­boykottierende Mutter bleibt weiter unbehelligt. Ebenfalls scheint dem Richter missfallen zu haben, dass der klagende Vater vom Richter verlangt, der umgangs­boykottierenden Mutter Einhalt zu gebieten und das Gericht für die Durchsetzung des Umgangskontakts zuständig macht.[4]

Die Qualität der Beziehung des Vaters zum Kind spielt also überhaupt keine Rolle. Wichtig ist Ehrerbietung gegenüber dem Richter und Folgsamkeit gegenüber dem Jugendamt. Ansonsten wird der Vater eiskalt ausgebootet, zum „Wohle des Kindes“ und im „Namen des Volkes“, natürlich.

Am Rande sei noch darauf hingewiesen, wie der Familien­richter seinen Beschluss formuliert:

„Der Antragsteller vermag mit seinem Begehren nach Ausweitung der vom Amtsgericht angeordneten Besuchs­kontakte nicht durchzudringen. Vielmehr ist ein befristeter Ausschluss eines Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB geboten.“ [4]

Der Richter als Entscheider und das Kind als betroffene Partei kommen in der Formulierung gar nicht erst vor. Unmenschlich ist die Formulierung, unmenschlich ist die Entscheidung. Ehrlich wäre die Aussage: Ich, Richter „Name“, verwehre dem Kind „Name“ seinen Vater.

Der Familien­richter hat sogar noch eine Drohung an alle Väter parat:

„Dem steht das Ver­schlechterungs­verbot nicht entgegen, welches in Verfahren zur Regelung des Umgangs eines Elternteils mit dem Kind, in denen dem Kindeswohl besondere Bedeutung zukommt, nicht gilt (vgl. Zöller-Philippi, ZPO, 27. Auflage, § 621 e Rdnr. 72 m.w.N.).“ [4]

Im Klartext bedeutet das, Familien­richter können in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und unter Zuhilfenahme von Gutachtern beinahe beliebig Väter von ihren Kindern abschneiden. Väter sind in dem deutschen „Rechtsstaat“ gut beraten, in Familien­angelegen­heiten den „Rechtsweg“ nicht einzuschlagen.

Was lernen wir daraus? Die Verantwortung schieben die Beteiligten untereinander solange hin und her, bis sicher ist, dass keinem von ihnen ein Versagen nachzuweisen ist. Das Schicksal der Familie und ihren Mitgliedern ist den Beteiligten letztlich auch egal, solange es nicht die eigene Familie trifft. Jede gerichtlich festgelegte Lösung ist letztlich schlechter als eine einvernehmliche Lösung der Eltern, auch wenn sie nicht perfekt sein sollte. Karl Albrecht Schachtschneider formuliert: „Die Ordnungsmacht beansprucht jetzt auch in der Familie allein der Staat.“ [5] Dieser Anspruch bedeutet aber noch nicht, dass der Staat innere Angelegenheiten einer Familie auch tatsächlich „ordnen“ kann. Wenn aber letztlich die Familien für ihr Scheitern selbst verantwortlich gemacht werden, weil sich die Verantwortlichkeit „staatlicher Ordnung“ im Bermuda­dreieck zwischen Richter, Jugendamt und Gutachter verliert, dann stellt sich die Frage, warum man die Ordnung familiärer Angelegenheiten nicht bei den Familien belässt. Es führt wohl kein Weg daran vorbei, dass Familien für ihre Belange Verantwortung übernehmen und ihre Angelegenheiten selbst regeln. Das ist wohl am schwersten den von der HelferInnen­industrie getriebenen Frauen zu vermitteln sein, die fest davon überzeugt sind, „nur“ zu fordern, „was ihnen zusteht“. Die zweite Schwierigkeit dürfte wohl die Tatsache darstellen, dass die Scheidungs­industrie sich nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen lassen wird. Der Milliarden-Markt weckt Begehrlichkeiten, die nicht im Wohl des Kindes und erst recht nicht im Wohl der Familie liegen.

Jugend­amt­mit­arbeiter, Familien­richter und Gutachter stehen in einem symbiotischen Verhältnis zueinander. Jugendamt und Familien­richter stützen sich gegenseitig und bestärken sich in der Über­zeugung, ethisch und moralisch richtig zu handeln. Gutachter mit dem Richter in einem symbiotischen Verhältnis. Unabhängige Richter unterwerfen sich freiwillig unter die Gutachter. Andererseits sind Gutachter von den Richtern als ihren Auftraggebern finanziell abhängig. Als Gegenleistung verschafft der Gutachter dem Richter ein Alibi für seinen Beschluss.

Ein Beispiel aus dieser Branche ist der Internationale Bund (IB). Es wird behauptet, dass es keine finanzielle Abhängigkeit zum Landkreis gäbe, obwohl der IB Zahlungen vom Landkreis erhalten hat. Im Jugendamt hängen an allen Wänden Plakate vom IB. Eine Mitarbeiterin des IB hat sich als Gutachter betätigt. Sie schreibt so genannte (Wunsch-)Gutachten für einen Richter. Ungefragt schreibt sie das, was die Richter hören will und erhält dafür den nächsten Auftrag.[6] So schließt sich der Kreis.

Gegen diese Netzwerke haben außen stehende Eltern keine Chance. Noch schlimmer: Sie haben in aller Regel gar keine Ahnung von der Existenz solcher Strukturen. In naivem Vertrauen in die Behörden laufen sie den Familien­zerstörern ins offene Messer. Nicht wenige Väter und auch Mütter sind angesichts dieser unüberwindlichen Phalanx schier verzweifelt und innerlich zerbrochen.

Die Familie wird damit zum Wirt, von dem sich diese parasitäre Gemeinschaft ernährt.

Die Verantwortung wird dabei geschickt verschleiert. Es ist wie beim Hütchen­spiel, bei dem ein Betrüger die Hütchen bewegt, seine Komplizen mit Schein­einsätzen zum Mitspielen animieren und wieder andere leise das ergaunerte Geld wegtragen. Die Familien­zer­störer verschieben in gleicher Weise die Verantwortung zwischen Jugendamt, Familiengericht und Gutachter solange hin und her, bis der naive und ahnungslose Betroffene nicht mehr durchblickt, bei wem die Verantwortung letztlich liegt. Das Spiel hat Methode und ist wie das Hütchen­spiel auf Betrug ausgelegt. Während die Hütchen­spieler es nur auf ein paar hundert Euro abgesehen haben, lassen die staatlichen Akteure die Verantwortung für die Familien­zerstörung verschwinden. Das Ziel: Eine Familie wird zerstört und keiner der Täter kann belangt werden.[7]



[1] a b Michael G. Möhnle: „Familien in Gefahr – Kinder in Not. Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrens­pfleger unsere Familien zerstören“, 17. Juli 2008 HTML-Dokument PDF-Dokument (Milliarden-Markt, Gutachten-Abzocke, Verflechtungen von Jugendamt, Verfahrens­pfleger, Gutachter)
[2] WGvdL-Forum: Dunken am 2. April 2011, 10:51 Uhr
[3] Beate Kricheldorf: Familienrecht – Erfahrungen aus der Praxis, 1. Mai 2011
[4] „Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes“ HTML-Dokument „Ober­landes­gericht Nürnberg, Az: 10 UF 790/08“ PDF-Dokument a) S. 3 b) S. 4, 1. Absatz c) S. 4, 2. Absatz d) S. 5 mitte e) S. 6 oben f) S. 6 mitte g) S. 6 unten h) S. 6 unten i) S. 7 j) S. 11
[5] Karl Albrecht Schachtschneider: „Rechtsproblem Familie“, Seite 30 HTML-Dokument PDF-Dokument
[6] WGvdL-Forum: Das sind wahre Heerscharen von Schmarotzern, Referatsleiter 408 am 29. Januar 2011 – 21:13 Uhr; Internationaler Bund
[7] AFW-D: Scheidungsindustrie: Das Geschäft mit der Familienzerstörung, Rainer Schnittka: Was soll man raten?, 18. Januar 2010, Geschäftsidee: Anleitung zur „Alleinerziehung“ für Berlin, 8. September 2010